Müller
Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen
Zu Ihrer zweiten Frage: Natürlich gelten der Landtagsbeschluss und der damit verbundene Auftrag weiter fort. Deswegen sind wir auch dabei, das Gutachten jetzt zum Abschluss, zum Gesamtabschluss zu bringen, um damit natürlich dann auch die entsprechende Grundlage zu haben, um die Bewertung vornehmen zu können bzw. dann die Frage der Anerkennung zu beantworten, die ja auch im Beschluss des Landtags insofern aufgeworfen wurde. Was den Rest anbetrifft, ist das natürlich ein Thema, bei dem wir auch seitens des Innenministeriums einen Mehrwert erkannt haben, indem wir gesagt haben: Wenn wir jetzt schon das Gutachten beauftragen im Hinblick auf die Überprüfung der Todesfälle, im Hinblick auf Todesfälle rechter Gewalt, dann wollen wir natürlich auch die Frage gleich mit klären lassen, wie wir denn in unserer polizeilichen Arbeit im Hinblick auf die Klassifizierung noch besser werden können,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist ein komplett neues Gutachten!) welche Anhaltspunkte wir auch aus der Wissenschaft heraus bekommen können, um unser Klassifizierungssystem entsprechend zu erweitern und zu verbessern. Das ist doch kein Gutachten. Wenn Sie sich schon mit dieser Thematik beschäftigen, dann macht es doch Sinn, auch an dieser Stelle gleich das polizeiliche Handeln und die polizeilichen Grundlagen der Klassifizierung zu überprüfen und das gleich mit zu bewerten und gegebenenfalls auch anzupassen. Es wäre doch nicht effizient, wenn man jetzt sagt: Wir betrachten nur die Fälle,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Doch, analog Brandenburg!) überprüfen diese und ziehen daraus nicht gleich noch Schlussfolgerungen für unser Handeln. Insofern, glaube ich, ist es schon sehr sinnvoll, an dieser Stelle beides miteinander zu verknüpfen. Vielen Dank.
