Katharina König-Preuss
Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Besucher/-innen auf der Tribüne, wir haben als Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, der da lautet: „Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen“. Der Hintergrund des Ganzen ist, dass in Thüringen bisher offiziell anerkannt ein Mensch als Todesopfer rechter Gewalt gilt, nämlich Karl Sidon, der 1993 ermordet wurde. Anerkannt als Todesopfer rechter Gewalt wurde er allerdings nicht durch den Freistaat Thüringen, sondern durch die Bundesregierung, und das im Jahr 2006. Zivilgesellschaftliche Initiativen, Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer, antisemitischer Gewalt, Fachjournalistinnen und Wissenschaftlerinnen gehen allerdings davon aus, dass es in Thüringen genauso wie in anderen Bundesländern viel mehr Todesopfer rechter Gewalt gibt als das bisher eine offiziell anerkannte. Bis zu zwölf Menschen sind Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen, wenn man sich an die wissenschaftlichen bzw. die fachjournalistischen und die Auflistungen der Beratungsstellen hält. In der vorletzten Legislatur, also im Jahr 2018, während der zweite NSU-Untersuchungsausschuss lief, also der Versuch der Aufklärung über rechtsterroristische Strukturen und die Morde an insgesamt zehn Menschen, hat sich Rot-Rot-Grün – damals noch als Landesregierung in Arbeit – dazu entschieden, einen entsprechenden Antrag zu stellen und analog zu anderen Bundesländern auch in Thüringen den Auftrag zu erteilen, dass wissenschaftliche Expertise genutzt werden soll, um die Todesfälle, die bisher nicht als staatlich anerkannt gelten, überprüfen zu lassen – im November 2018. Die notwendigen Gelder dafür wurden im Haushalt des Innenministeriums bereitgestellt. Und dann geschah lange nichts. Es gab regelmäßig Nachfragen, unter anderem von meiner damaligen Kollegin Diana Lehmann von der SPD, aber auch von mir: Was ist denn nun mit dem Gutachten? Wie ist der Stand? Im Jahr 2022, das heißt vier Jahre, nachdem der Beschluss gefasst war, kam es dann endlich zur Vergabe an ein Institut, das bereits mehrfach solche wissenschaftlichen Gutachten durchgeführt hat und übrigens auch regelmäßig mit der Polizei zusammenarbeitet. Dieses Institut hat das Gutachten erstellt und ist – so zumindest die Auskunft, die wir letztes Jahr vom damaligen Staatssekretär des Innenministeriums bekommen haben – fertig gewesen, fertig gewesen mit der Überprüfung der Todesfälle, fertig gewesen mit dem Gutachten, es würde nur noch um kleinere Sachen gehen. Aber das Gutachten wurde nicht veröffentlicht. Also haben wir erneut nachgefragt. Die letzte Information, die es im März dieses Jahres durch Staatssekretär Bausewein hier in der Landtagssitzung gegeben hat, war, die Todesfälle seien fertig, die Gutachten dazu, und es gäbe da auch keinen Änderungsbedarf mehr. Es gäbe noch kleinere Überarbeitungen, das sei auch schon fertig, aber das Innenministerium hätte sich das Ganze noch nicht abschließend angeschaut. Jetzt sind wir im Juni 2025. Elf Menschen, die bisher nicht staatlich anerkannt sind als Opfer rechter Gewalt, könnten vielleicht schon anerkannt sein. Warum ist das wichtig? Zum einen, weil Angehörige gern auch wissen wollen, warum, weil Angehörige gern einen Abschluss und eine Sicherheit haben wollen: Ja, das war der Grund. Zum anderen aber auch, weil man in dem Moment, in dem es die staatliche Anerkennung gibt, Anspruch auf Entschädigung über das Bundesministerium für Justiz hat, was dann wiederum stellvertretend für die Angehörigen versucht, bei den Tätern die entsprechenden Entschädigungszahlungen einzuholen. Ich werde nachher – und vielleicht sind ja Sie auf der Tribüne dann auch noch da – zu einigen der Todesopfer etwas sagen. Und ich hoffe, dass es nach mehr als sechs Jahren
