Sascha Bilay
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bewerten den vorliegenden Gesetzentwurf weitestgehend technisch als unproblematisch. Und, Herr Urbach, Sie haben ja recht, Sie haben als CDU in der letzten Legislaturperiode bei vergleichbaren Fällen die gute Politik von Rot-RotGrün seit 2014 mit unterstützt. Ich will aber auch sagen, dass das, was wir hier seit vielen Jahren erleben, auch immer Fälle von Neugliederungsmaßnahmen sind, die mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip vonstattengehen, weil es oftmals auch davon abhängig ist, ob Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wieder kandidieren. Oftmals ist also die Möglichkeit, wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Ende ihrer Amtszeit erreichen, die Wahrscheinlichkeit höher, dass sie dann auch den Weg der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen gehen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Die Erfah-
rungen habe ich nicht gemacht!) Ich will zu einem anderen Punkt etwas sagen, wozu auch der Staatssekretär eben gesprochen hat, nämlich darüber nachzudenken, ob es andere neue Anreize außer die klassische Kopfprämie gibt – es gibt auch die Strukturbegleithilfe, Entschuldungshilfe, das haben wir ja auch eingeführt –, solche Wege zu unterstützen und zu fördern. Die Kopfprämie, das hat sich nämlich gezeigt, ist oftmals ein Problem, weil es nur ein Einmaleffekt ist. Man bekommt einmal das Geld, das Geld wird ausgegeben, und das ist eine nicht unbedingt nachhaltige Wirkung, wenn man sich vor Ort dafür entscheidet, bestimmte Projekte eben nur einmal zu finanzieren. Es wäre tatsächlich sinnvoller, über Projekte nachzudenken, die eine nachhaltige Wirkung haben. Sie haben jetzt ein paar Beispiele aufgezählt. Ich würde mich freuen, wenn dann auch das Ministerium oder der Minister mal ein konkretes Konzept vorlegt, wie man sich das vorstellt. Ich könnte mir aber vorstellen – und das ist der Unterschied zu Ihnen –, dass man vielleicht mal darüber nachdenkt, beispielsweise höhere Förderquoten für Kommunen, die sich freiwillig zusammenschließen wollen, auch in die Förderrichtlinien reinzuschreiben.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Gleichbe-
handlung!) Das ist eine Gleichbehandlung, Frau Tasch, Sie wissen es. Sie haben es bei Fördermitteln sowieso immer damit zu tun, dass es nie einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Es ist immer im Ermessen der Fördermittelstelle. Es ist auch immer eine Einzelfallprüfung. Aber es kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie Gemeinden haben, die sich zusammenschließen wollen, wo es also an Verbindungswegen zwischen den einzelnen Siedlungsstrukturen fehlt, dass man darüber nachdenkt, Wegebeziehungen aufzubauen über Radwege usw. usf., dass man die besonders fördert mit einer höheren Förderquote, dass man da eben auch Erleichterungen schafft. Denn das hat tatsächlich einen Vorteil über viele Jahre, teilweise Generationen hinweg und verpufft nicht einfach so wie bei der Kopfprämie. Darüber lohnt es sich zu diskutieren. Was die Fälle der Wasser- und Abwasserzweckverbände anbetrifft, das waren immer Einzelfälle. Das war auch immer schon möglich, haben wir ja auch gemacht, das haben Sie gesagt. Aber da ist eben das Problem, wenn man das immer als Einzelfall betrachtet, mangelt es an der Vergleichbarkeit und an der Verlässlichkeit, an der Planbarkeit, auch an der Unterschiedlichkeit der Intensität. Von daher muss man schon schauen, wie man auch gesetzliche Rahmen findet, dass also Kommunen auch ähnlich – und Sie haben hier auch die Gleichbehandlung betont, Frau Tasch –, gleichbehandelt werden. Ich will aber auch eines deutlich machen: Wir dürfen bei der Frage von Neugliederungsmaßnahmen, effizienteren Verwaltungsstrukturen eben nicht bei der Ebene der Gemeinden haltmachen, sondern wir müssen irgendwann auch mal die Landkreise in den Blick nehmen. Denn das, was der Staatssekretär gesagt hat, insbesondere zu den Herausforderungen, Personalgewinnung usw. usf., betrifft eben auch die Landkreise. Herr Urbach, noch ein Punkt zu Ihnen: Sie haben das erwähnt, dass eben viele Gemeinden sich in den letzten Jahren, Jahrzehnten in Form von Verwaltungsgemeinschaften organisiert hatten. Sie haben das so nicht ausgesprochen, aber doch auch als Erfolgsmodell betont. Wir sehen die VG nicht als Erfolgsmodell, weil das Doppelstrukturen schafft.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wieso
nicht?) Weil es Doppelstrukturen schafft und es eine Notlösung ist. Die VG erfüllt ja im Regelfall die übertragenen Aufgaben, also für das, wo es auch dann ein hoheitlicher Bereich ist. Das macht die VG deshalb, weil die Gemeinden in ihrer Selbstständigkeit eben nicht mehr leistungsfähig sind. Deswegen ist das Konstrukt der Verwaltungsgemeinschaft geschaffen worden – also aus unserer Sicht ein Problem, das überwunden werden muss. Und, Herr Urbach, wenn Sie schon sagen, dass unsere kleinen Gemeinden im Vergleich – Sie haben mit westdeutschen Flächenländern den Vergleich gezogen – eine geringere Steuerkraft haben, dann will ich Ihnen sagen: Das ist doch die Ursache für die geringere Steuerkraft. Wenn Sie eine größere Gemeinde haben, können Sie eben auch Mittel, die Sie über eigene Einnahmen erzielen, Gewerbesteuer usw. usf., Landesmittel, Schlüsselzuweisungen, Fördermittel viel stärker konzentrieren. Das heißt, Sie können 1-Euro-Investitionen für wesentlich mehr Menschen auch zur Verfügung stellen, können also insgesamt effizienter auch damit arbeiten. Das führt am Ende als Ertrag auch zu einer höheren Steuerkraft. Ihr Vergleich hinkt in der Hinsicht ein bisschen.
(Unruhe CDU)
Ich will es noch mal deutlich machen: Sie haben ja auf die Gemeindestruktur – das steht ja in dem Vorwort zum Gesetzentwurf – abgestellt, was die Voraussetzungen 1990 gewesen sind. Wir sind heute nach 35 Jahren in einer ähnlichen Situation. Fast 50 Prozent der Thüringer Gemeinden, also der selbstständigen Gemeinden, zählen weniger als 500 Einwohnerinnen und Einwohner – weniger als 500. Bei der 5.000-Einwohner-Grenze sind es 84 Prozent und 94 Prozent – also fast alle, kann man ja sagen – der Gemeinden zählen weniger als 10.000 Einwohner. Die 10.000-Einwohner-Grenze ist deshalb relevant, weil das die Grenze für pflichtige hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ist. Also wenn wir da schon eine Grenze eingesetzt haben, dann muss man doch gucken, wie man da auch tatsächlich wirksam hinkommt. Deswegen ist aus unserer Sicht auch fragwürdig, ob man vielleicht nicht perspektivisch mit Blick auf die Demografie den Schwellenwert oder den Zielwert, der zu erreichen ist, von 6.000 Einwohnern nicht auch mal wieder nach oben anpassen müsste.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Perspekti-
visch nicht!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben eben festgestellt, dass es tatsächlich Leistungsdefizite gibt. Der Staatssekretär hat eben darauf hingewiesen: Personalgewinnung. Ich will noch mal daran erinnern, worüber wir in den letzten Jahren diskutiert hatten, als es um die Grundsteuerreform ging. Da haben doch gerade die kleinen Gemeinden erklärt, sie können das nicht einführen, weil sie nicht mal in der Lage sind, das Softwaremodul, was das Finanzministerium den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt hat, in ihre Rechensysteme zu implementieren, weil sie nicht das notwendige Fachpersonal in der EDV haben, das es hinkriegt, das zu programmieren. Das Land hat das alles bezahlt und die Gemeinden haben gesagt, sie kriegen es nicht hin, weil sie nicht die notwendigen Leute dafür haben.
(Unruhe CDU)
Noch ein anderer Beleg: Wer sich mal meine Anfragen anschaut, weiß, ich habe eine Vorliebe für die abgeschafften Straßenausbaubeiträge. Und da wird nämlich bei den Erstattungsleistungen der Kommunen im Landesverwaltungsamt deutlich, dass es die großen Städte sind, die sehr frühzeitig ihre Anträge stellen – im Januar, Februar, März eines Jahres. Herr Bausewein weiß das, denn Erfurt ist mustergültig, Erfurt hat das immer sehr gut gemacht. Die kriegen dann auch sehr schnell das Geld, das das Land den Kommunen dafür bereitstellt, dass sie keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben können. Und es sind eben auffällig kleine Gemeinden, die oftmals erst zum Jahresende ihre Anträge stellen können. Dass sie dann im Laufe des Jahres das Geld auch nicht mehr kriegen, die Mittel im Landeshaushalt verfallen, die Kommunen oftmals unter Liquiditätsschwierigkeiten leiden, ist doch ein Problem, das mit der Struktur der Kleinteiligkeit, dieser Struktur in den Gemeinden zu tun hat.
(Beifall Die Linke)
