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Dr. Jens Dietrich

AfD 19.06.2025 Sitzungen 8/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an den Thüringer Hochschulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Herr Hoffmeister, es ist natürlich nicht so, dass unser Gesetzentwurf die Mitbestimmung der Studenten einschränkt, weil die Gremien ganz klar weiterhin mit Studenten besetzt werden. Es geht da nur um den sogenannten StuRa, die Räterepublik. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was haben Sie denn gegen eine Räterepublik?) Und mündig: Wie definieren Sie Mündigkeit, wenn Sie zur Mitgliedschaft gezwungen werden? Das ist nicht Mündigkeit. Aber gut. Im letzten Plenum haben wir schon über unseren Entwurf diskutiert, den Studenten eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Eine detaillierte Diskussion im Ausschuss wurde von der Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt. Warum dem so war, werde ich am Ende noch mal aufzeigen. Aber im Sinne von Hochschule und Wissenschaft möchte ich erst einmal einige Messpunkte zu dem Thema anführen. Wie sahen die Wahlbeteiligungen bei den letzten sogenannten StuRa-Wahlen in ausgewählten Hochschulen aus? Etwas Licht ins Dunkel brachte die Antwort auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 8/1134. Ich gebe die Werte gerundet an – Achtung, jetzt kommen ein paar Zahlen –: FriedrichSchiller-Universität: 2020 16 Prozent, 2023 21 Prozent, 2024 17 Prozent; Hochschule Schmalkalden: 2021 6 Prozent, 2023 7 Prozent, 2024 5 Prozent; Fachhochschule Erfurt: 2022 24 Prozent, 2023 21 Prozent, 2024 21 Prozent; Bauhaus-Universität Weimar: 2022 25 Prozent, 2023 22 Prozent, 2024 24 Prozent; Ernst-Abbe-Hochschule Jena: 2022 5 Prozent, 2023 13 Prozent, 2024 13 Prozent; Universität Erfurt: 2022 9 Prozent, 2023 17 Prozent, 2024 14 Prozent; Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar: 2022 25 Prozent, 2023 27 Prozent, 2024 30 Prozent; Technische Universität Ilmenau: 2022 9 Prozent, 2023 10 Prozent, 2024 10 Prozent; zu guter Letzt die Hochschule Nordhausen: 2022 7 Prozent, 2023 10 Prozent, 2024 kein Eingang von Wahlvorschlägen. Die Auswertung der Datenpunkte zeigt: Eine Wahlbeteiligung von über einem Viertel der Studenten ist die Ausnahme, Ergebnisse um 10 Prozent sind die Regel. Ist die Wahlbeteiligung nicht ein Maß für das Interesse derer, welche die Repräsentanten entsenden? Ich denke schon. Offensichtlich sieht die überwiegende Mehrheit der Studenten keine Notwendigkeit für diese Art der Vertretung. Auch kann man den Eindruck gewinnen, dass die Studenten kein Problem mit dem Ablauf des Studiums haben und keinen Regelungsbedarf über den StuRa sehen. Alternativ kann es natürlich auch sein, dass es Probleme an der Hochschule gibt, dem StuRa aber keine Lösungskompetenz zugesprochen wird und die niedrige Wahlbeteiligung ein Weckruf ist. Den letzten Punkt halte ich für eher unwahrscheinlich, dass der Wecker über mehrere Jahre immer gleich klingelt, denn wie beim BAföG gesehen, finden Probleme auch ohne die Studentenräte den Weg in die Öffentlichkeit und in die parlamentarische Debatte. Nun noch etwas zur Finanzierung: Eigentlich müssen die Zwangsabgaben der Studenten direkt für Aufgaben eingesetzt werden, welche unmittelbar mit den Hochschulen im Zusammenhang stehen. Herr Hoffmeister hat ja schon Beispiele gebracht, dass das nicht der Fall war. Allgemeine politische Aktivitäten dürfen qua Gesetz nicht über diese Abgaben finanziert werden. Wie kann es dann sein, dass es Referate und Aktivitäten mit allgemeiner politischer Ausrichtung gibt? Hier einige wenige Beispiele zu den Aktivitäten an der FSU Jena: Stellungnahme zum Klima-Aktionsplan „Jena klimaneutral bis 2035“, offener Brief an den Stadtrat; (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das betrifft doch die Uni!) Stellungnahme zur Solidarisierung mit Fridays for Future – Rücktritt von Volker Wissing; Universität Erfurt: „Für ein diskriminierungsfreies Miteinander auf dem Campus und in ganz Thüringen – Statement zum Anti-Gender-Beschluss des Thüringer Landtags“, „For peace and liberty – Statement on Russia’s invasion of Ukraine“; Ernst-Abbe-Hochschule Jena: Aufforderung zum Aufruf eines sogenannten Klimanotstands an die Stadt Jena. Also die Allgemeinpolitik ist durchaus breit vertreten. Der Gesetzgeber hat hier zwar eine öffentlich-rechtliche Körperschaft konstruiert, aber notwendig ist diese nicht, weder faktisch noch durch übergeordnete Gesetzgebung. Wie gesagt, in Bayern ist das ja auch nicht der Fall. Es ist aber noch schlimmer. Der Gesetzgeber und auch die Verwaltung sind nicht willens, die Regeln auch zu kontrollieren und durchzusetzen. Das ist leider nichts Neues. Hier noch mal einige Kritikpunkte aus dem Rechnungshofbericht von 2021: Einsatz von Beitragsmitteln für einseitige (allgemeine) politische Veranstaltungen, Einsatz von Beitragsmitteln für Aufgaben, die bereits vom Studierendenwerk erledigt werden, Einsatz von Beitragsmitteln für Vergnügungsveranstaltungen, eine Fachschaftstagung auf Mallorca, Alkohol und externes Verwaltungspersonal, Bildung von Rücklagen über den zulässigen Höchstbetrag, durchgängig verspätete Vorlage und Genehmigung von Haushaltsplänen, Ignorierung von Haushaltsbeschränkungen vor der Genehmigung, verspätete Vorlage und Genehmigung von Jahresabschlüssen, nachlässiger Umgang mit Inventar und Nachweisführung, Missachtung von Regeln bezüglich Zahlungsverkehr, Buchführung und Vergaberecht, mangelnde Rechtsaufsicht durch Präsidenten, nur teilweise oder nachlässige Durchführung von Prüfungspflichten, kein Nachgehen gravierender Mängel und Pflichtverletzungen sowohl durch Präsidenten als auch durch das Ministerium. Eine Änderung in den vom Rechnungshof angesprochenen Punkten ist bis heute nicht ersichtlich. Es ist sogar noch schlimmer. Schon im Bericht von 2012 empfahl der Rechnungshof, die Bildung von verfassten Studentenvertretungen und die damit einhergehende Pflichtmitgliedschaft von Studierenden an den Hochschulen des Landes in Studierendenschaften hochschulrechtlich nicht mehr vorzunehmen. Offensichtlich möchte die Mehrheit hier im Rund die Zustände der mangelnden Kontrolle und somit der Vertretung und damit die Umverteilung von rund 1 Million Euro von Studentenbeiträgen an eine studentische Minderheit mit fragwürdiger politischer Ausrichtung nicht beenden. Warum ist das so? Weil es sich bei den sogenannten Studentenräten in der jetzigen Ausprägung um nichts anderes als um ein zwangsfinanziertes politisches Vorfeld handelt. Das Verhalten der anderen Fraktionen hier im Rund erinnert mich stark an den Umgang mit dem NGO-Komplex. Alle Fraktionen links von der CDU lehnen Änderungen bei der Finanzierung ihrer politischen Hilfstruppen grundsätzlich ab. (Beifall AfD) Sie wollen weiterhin ihren linken politischen Nachwuchs auf Kosten der Allgemeinheit der Studenten mit finanziellen Mitteln und einer scheinbaren Legitimität ausstatten. Die CDU hingegen singt vor der Wahl das Lied vom Aufklärungs- und Änderungswillen, um nach der Wahl wie ein Soufflé in sich zusammenzufallen – gerade im Bund zu beobachten. (Beifall AfD) Liebe CDU, machen Sie ruhig weiter so mit dieser politischen Selbstverstümmelung. Die Wähler in Thüringen bewerten Ihre Taten, nicht Ihre Worthülsen. Darum fordere ich dazu auf: Unterstützen Sie doch unsere Änderung des Hochschulgesetzes, damit diesem Spuk endlich ein Ende gesetzt wird! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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