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Bausewein

19.06.2025 Sitzungen 8/20

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, bringt die Landesregierung das nunmehr sechste Gemeindeneugliederungsgesetz auf den Weg, seit im Jahr 2017 eine landesweite strukturelle Stärkung der kommunalen Ebene eingeleitet wurde. Ein Blick auf die heutigen Gemeindestrukturen des Landes zeigt, dass sich seither viel getan hat. Mehr als 300 der ursprünglich fast 850 Gemeinden Thüringens haben sich inzwischen freiwillig zu größeren, leistungsfähigeren Strukturen zusammengefunden. Diese Gemeinden haben sich dazu entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln, um den stetig zunehmenden Herausforderungen für die kommunale Selbstverwaltung besser gewachsen zu sein – gut 300 von seinerzeit rund 850 Gemeinden: Diese Zahlen zeigen auch, dass es trotz der erzielten Erfolge gleichwohl noch viel Potenzial für eine strukturelle Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden gibt. Gerade heute ist dies wichtiger denn je. Der Fachkräftemangel im Zuge der demografischen Entwicklung verschärft sich zunehmend. Es gilt, mit der Digitalisierung Schritt zu halten. Die wirtschaftliche Entwicklung engt die finanziellen Spielräume ein und gleichzeitig besteht die Notwendigkeit erheblicher Infrastrukturinvestitionen. Gerade kleinere Gemeinden kommen durch die zunehmenden und zunehmend komplexer werdenden Herausforderungen schnell an ihre Leistungsgrenzen. Unser Land und die Menschen, die hier leben und arbeiten, brauchen aber Kommunen, die ihren Aufgaben gewachsen sind. Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, sei es im Bereich der Selbstverwaltung oder der übertragenen staatlichen Aufgaben. Zugleich sind sie eine wichtige Basis für unsere Demokratie. Hier können sich die Einwohnerinnen und Einwohner aktiv einbringen und das Leben vor Ort mitgestalten. Hier finden sie ihre Ansprechpartner, um lokale Angelegenheiten zu bewältigen. All das setzt jedoch voraus, dass die Gemeinden die strukturelle Stärke besitzen und ausreichend leistungsfähig sind, um ihren Gestaltungsspielraum auch nutzen und Lösungen für örtliche Herausforderungen entwickeln zu können. Ist dies nicht der Fall, schwindet das bürgerschaftliche Engagement und es droht ein Verlust des Vertrauens in die Problemlösungskompetenz demokratischer Institutionen. Das Land allein kann strukturelle Schwächen der kommunalen Ebene nicht ausgleichen. Die finanziellen Spielräume des Landes sind in zunehmendem Maße begrenzt. Aber das Land kann und muss die strukturelle Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene befördern, nicht zuletzt weil es bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zwingend auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen ist. Ein Beispiel sind die jüngsten Investitionsoffensiven des Bundes und des Landes, durch die erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden, um dem gravierenden Investitionsstau im Bereich der öffentlichen Infrastruktur zu begegnen. Viele dieser notwendigen Investitionen müssen vor Ort, müssen in den Kommunen organisiert und dort umgesetzt werden. Dies erfordert auch dort Manpower und eben eigene finanzielle Stärken. Thüringen braucht dringend starke Kommunen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 machen sich weitere sieben Gemeinden auf den Weg, ihre Strukturen zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht Gemeindeneugliederungen in zwei Landkreisen, konkret im Landkreis Altenburger Land und im Landkreis Weimarer Land, vor. Er beinhaltet die Vergrößerung von drei Gemeinden durch Eingliederung von vier Gemeinden. Mit den Neugliederungsvorschlägen der Landesregierung wird erneut den übereinstimmenden Beschlüssen und Anträgen dieser Gemeinden auf freiwillige Fortentwicklung Rechnung getragen und eine Steigerung ihrer Leistungs- und Verwaltungskraft ermöglicht. Zugleich bestätigt die Landesregierung mit dem Entwurf, dass sie den in der 6. Legislaturperiode eingeleiteten Prozess der strukturellen Stärkung der Kommunen auch in der 8. Legislaturperiode zielgerichtet fortsetzen wird. Verglichen mit vorangegangenen Neugliederungsgesetzen ist es in diesem Jahr zwar nur ein kleiner Schritt zur Stärkung der Kommunen, aber auch dieser ist wichtig auf dem Weg, der Ausdauer erfordert und bei dem die Gemeinden und Städte Thüringens maßgeblich das Tempo vorgeben. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja!) Das Land setzt bei der Gemeindeneugliederung aus guten Gründen auf die Freiwilligkeit und lässt die Kommunen selbst entscheiden, wann sie zu strukturellen Veränderungen bereit sind und mit welchen Partnern sie fusionieren wollen. Das macht diesen Prozess langwierig, achtet aber in besonderem Maße die Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden und trägt auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern bei. Um die Gemeinden bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen und angesichts des Freiwilligkeitsprinzips auch entsprechend Anreize zu setzen, hat das Land mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen eine Reihe von Finanzhilfen zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis können für die im Neugliederungsgesetz 2026 berücksichtigten Gemeinden Mittel in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro in Aussicht gestellt werden. Dies umfasst Neugliederungsprämien in Höhe von 2,7 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen in Höhe von 55.000 Euro und eine besondere Entschuldungshilfe in Höhe von etwa 87.000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas näher auf die finanzielle Unterstützung des Landes für Gemeindeneugliederungen eingehen, die nach derzeitiger Rechtslage befristet ist und im Jahr 2026 auslaufen wird. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat in der Anhörung zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Neugliederungsgesetzes 2026 gefordert, die im aktuellen Fördergesetz enthaltenen Befristungen zu streichen. Der Spitzenverband bewertet die bisherigen Finanzhilfen des Landes für Gemeindeneugliederungen positiv und zielt auf eine Verstetigung über das Jahr 2026 hinaus ab. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf enthält gleichwohl keine solche Entfristung des Fördergesetzes. Dies soll jedoch keinesfalls eine Abkehr des Landes von den finanziellen Unterstützungen der Gemeinden bei Strukturveränderungen bedeuten. Vielmehr hat die Landesregierung in ihrem Regierungsvertrag festgelegt, dass freiwillige Gemeindezusammenschlüsse in der 8. Legislaturperiode weiterhin anreizorientiert erfolgen sollen. Ich halte dies für außerordentlich wichtig, denn ich bin überzeugt, dass solche Finanzhilfen essenziell für die dringend erforderliche Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Strukturen und die Geschwindigkeit, in der dieser Prozess auch in den nächsten Jahren vorangeht, sind. Es beginnt damit, dass durch finanzielle Anreize ein Diskussionsprozess in den Gemeinden über strukturelle Veränderungen angestoßen werden kann. Zudem wird eine gewichtige Motivation dafür gesetzt, zugunsten einer größeren Struktur den für viele Gemeinden schweren Schritt der Aufgabe ihrer Eigenständigkeit zu gehen. Vor allem aber ist es nur mit Finanzhilfen möglich, leistungsstarke Gemeinden zu einer freiwilligen Neugliederung mit leistungs- oder strukturschwachen Gemeinden zu motivieren. Häufig können nur so Kommunen entstehen, die aus eigener Kraft in der Lage sind, bestehende Problemlagen zu bewältigen. Und nicht zuletzt gibt es Gemeinden, die hohe finanzielle Belastungen zu tragen haben und daher überhaupt nur dann einen Fusionspartner finden, wenn diese Belastungen mithilfe des Landes abgefedert werden. Es ist daher richtig und es ist daher wichtig, dass das Land trotz schwieriger eigener Finanzlage dieser Unterstützung der Gemeinden Priorität einräumt. Wie aber sollen Anreize für Gemeindeneugliederungen künftig ausgestaltet werden? Aus meiner Sicht haben sich die bisherigen Förderinstrumente in der Vergangenheit zwar ganz überwiegend bewährt und wichtige Impulse für die Stärkung der kommunalen Ebene gesetzt. Wir sollten die inzwischen gesammelten Erfahrungen aber dazu nutzen, die bisherigen Instrumente zu prüfen und wo erforderlich auch zielgerichtet weiterzuentwickeln. Es eröffnet die Möglichkeit, die künftige Förderung noch zielgenauer und effektiver auf die heutigen Unterstützungsbedarfe auszurichten. Ein Beispiel hierfür ist die bereits angesprochene Problematik des allgegenwärtigen Investitionsstaus in vielen neu gegliederten Gemeinden. Anders als bei den bereits in den Blick genommenen teils hohen gemeindlichen Verschuldungen wurde der Investitionsstau in der bisherigen Förderstrategie des Landes für Gemeindeneugliederungen nicht adressiert. Inzwischen hat sich aber gezeigt, dass gerade dieses Thema ein bedeutendes Hemmnis für das Zustandekommen und/oder den Erfolg kommunaler Neugliederungen ist. Das gilt insbesondere im Aufgabenbereich „Abwasser“. Hier können kleine Gemeinden, insbesondere bei geringer Einwohnerzahl und ungünstiger Topografie, durch den Investitionsbedarf schlichtweg überfordert sein. Solche Gemeinden finden aufgrund der finanziellen Belastungen durch den bestehenden Investitionsstau meist keinen Fusionspartner. Falls ihnen dies doch gelingt, ist die fusionierte Gemeinde aufgrund der bestehenden Belastung zumeist erheblich in ihren weiteren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Zur Abfederung solcher Belastungen hatte der Landtag daher für zwei im Jahr 2024 neu gegliederte Gemeinden bereits besondere Finanzhilfen als notwendig erachtet und Mittel für eine Entlastung bereitgestellt. Nach den mir vorliegenden Informationen gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Gemeinden, die mit denselben Problemen konfrontiert sind. Ein weiterer wichtiger Anknüpfungspunkt der Förderung sollen die im Zuge der Gemeindefusion ermöglichten Effizienzsteigerungen sein. Diese lassen sich beispielsweise durch die Zusammenlegung bzw. Zentralisierung von gemeindlichen Einrichtungen erreichen, etwa in den Bereichen „Bauhof“ oder „Brandschutz“. Solche Maßnahmen, die nach den jüngsten Feststellungen des Thüringer Rechnungshofs in fusionierten Gemeinden häufig in noch stärkerem Maße genutzt werden sollten, könnten durch das Land gezielt gefördert werden. Angesichts der bestehenden Potenziale plädiere ich daher für eine Weiterentwicklung der Förderinstrumente mit besonderem Fokus auf die Unterstützung der Gemeinden bei Investitionen und der Generierung von Fusionspotenzialen und deren rechtliche Verankerung im Rahmen einer Fortschreibung des aktuellen Fördergesetzes. In jedem Fall werbe ich auch hier im Landtag dafür, dass das Land den Gemeinden bei den Bemühungen um eine strukturelle Stärkung weiterhin auch finanziell zur Seite steht. Meine Damen und Herren, heute haben wir zunächst die Möglichkeit, Gemeinden zu unterstützen, die bereits eine Neugliederung beschlossen haben und diese zum 1. Januar 2026 umsetzen wollen. Ich bitte Sie daher, die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf mögliche Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen zu unterstützen und das notwendige Verfahren hier im Hause auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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