Katharina König-Preuss
Bericht zum Stand des Gutachtens über Todesopfer rechter Gewalt in Thüringen
Ausgehend von dem Beschluss des Thüringer Landtags aus dem Jahr 2018 war der Auftrag, die Todesfälle, die Todesopfer zu überprüfen und dazu ein Gutachten anfertigen zu lassen. Jetzt zitiere ich aus dem Punkt 3 des damaligen Beschlusses: „die Korrektur der Zahl staatlich anerkannter Todesopfer rechter Gewalt vorzunehmen, sollte eine solche Überprüfung zu dem Schluss kommen, dass die Verdachtsfälle bestätigt werden.“ Hat das Ministerium eigenständig über den Landtagsbeschluss hinaus den Auftrag erweitert? – Frage 1. Frage 2: Sehen sich das Ministerium und die Landesregierung weiter an den damaligen Beschluss des Landtags gebunden, die Korrektur der Zahl staatlich anerkannter Todesopfer vorzunehmen und damit den Angehörigen auch die Möglichkeit zu verschaffen, Entschädigungszahlungen zu beantragen?
