Jonas Urbach
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, heute behandeln wir das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2026, ein Vorhaben, das wir als CDUFraktion in ähnlicher Form bereits in der vergangenen Legislatur konstruktiv begleitet haben und das wir nun als Teil der Regierungskoalition mit BSW und SPD verantwortungsvoll umsetzen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestanden in Thüringen 1.702 kreisangehörige Gemeinden. Von diesen hatten 1.314 damals schon weniger als 1.000 Einwohner und 916 sogar weniger als 500 Einwohner. Heute verfügt Thüringen über mehr als drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden, die einer VG angehören oder eine erfüllende Gemeinde beauftragt haben. Durch freiwillige Strukturänderungen wurde die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 auf 600 reduziert und von den ursprünglich 843 kreisangehörigen Gemeinden waren 601 in insgesamt 69 Verwaltungsgemeinschaften. 98 Gemeinden hatten eine erfüllende Gemeinde mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beauftragt. Der demografische Wandel stellt die Kommunen natürlich auch vor Herausforderungen: Nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung des Landesamts für Statistik wird Thüringens Bevölkerung von etwa 2,12 Millionen Einwohnern Ende 2023 bis zum Jahr 2035 voraussichtlich auf etwa 1,99 Millionen sinken. Das entspricht einem Verlust von mehr als 10.000 Einwohnern pro Jahr. Auch das Älterwerden der Gesellschaft ist ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Das Durchschnittsalter stieg seit der Wiedervereinigung von etwa 38 auf fast 48 Jahre. Ein großes Problem ist die bevorstehende Pensionierungswelle der Babyboomer-Jahrgänge, die zu einer deutlichen Verringerung des Personalbestands in unseren Verwaltungen führen wird. Gleichzeitig bleibt die Finanzausstattung unserer Kommunen eine der größten Herausforderungen der aktuellen Legislatur. Thüringens Gemeinden verfügen nach wie vor über deutlich geringere eigene Finanzkraft als beispielsweise westdeutsche Flächenländer. 2023 standen ihnen nur etwa 59,2 Prozent der Steuereinnahmen zur Verfügung, die die Gemeinden westdeutscher Flächenländer haben. Diese strukturelle Benachteiligung trifft kleinere Gemeinden besonders hart. Wir sehen also, dass insbesondere kleinere Kommunen vor großen Aufgaben stehen, denen jedoch jede Gebietskörperschaft auf ihre eigene Art und Weise entgegentritt. Sollte eine Gemeinde den Weg einer Fusion einschlagen wollen, ist dies ein Weg, den wir hier im Thüringer Landtag konstruktiv begleiten. Für uns als CDU ist es jedoch entscheidend, dass bei Gebietsveränderungen das Prinzip der Freiwilligkeit Vorrang hat. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Juni 2017 klargestellt, dass der Gesetzgeber zu einer umfassenden Einzelfallprüfung verpflichtet ist. Die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung schließt aus, dass allein die Unterschreitung einer Mindesteinwohnerzahl zur Auflösung einer Gemeinde führt. Als CDU haben wir bereits in der vergangenen Legislatur betont, Gemeindeneugliederungen sind immer auch ein hochemotionales und ein sehr sensibles Thema. Ich kann das aus eigenem Erfahren als Bürgermeister a. D. einer Gemeinde, die wir hier im Landtag auch gemeinschaftlich aufgelöst haben, bekunden. Damit diese Gemeindeneugliederungen eben auch erfolgreich sein können und wirklich zusammenwachsen, ist vor allem Vertrauen notwendig, Vertrauen zwischen den Gemeinden, Vertrauen in die zukünftigen Strukturen und Vertrauen in die am Prozess Beteiligten. Aus den Erfahrungen der letzten Legislatur haben wir wichtige Lehren gezogen. Die damaligen Diskussionen um Einzelfälle wie Unterbodnitz, Hallungen oder die Probleme bei der Übernahme von eigenen Abwasserbetrieben haben gezeigt, dass Neugliederungen nicht zu finanziellen Härten für die beteiligten Gemeinden führen dürfen. Sie haben das Ziel, starke, beständige Strukturen zu schaffen. Wenn dadurch Gemeinden Gefahr laufen, in die Haushaltssicherung zu müssen, dann ist natürlich das Ziel verfehlt. Gerade auch im Nordthüringer Bereich hat das manch einen fast getroffen. Als Teil der neuen Regierungskoalition aus CDU, BSW und SPD übernehmen wir die Verantwortung für eine sachgerechte Umsetzung dieses wichtigen Themas. Wir werden dabei besonders darauf achten, dass finanzielle Härten für neu gegliederte Kommunen vermieden werden und dass die Menschen vor Ort den Neugliederungsprozess mittragen können. Das Gesetz hier eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, Anträge auf Bildung neuer Gemeindestrukturen zu stellen. Die entscheidenden Gemeinderatsbeschlüsse beruhen auf Artikel 91 der Thüringer Verfassung und auch auf Artikel 28 des Grundgesetzes. Meine Damen und Herren, angesichts der demografischen Entwicklung, der finanziellen Herausforderungen und der steigenden Anforderungen an moderne Kommunalverwaltung ist die Stärkung unserer Gemeindestrukturen unausweichlich. Das vorliegende Gesetz schafft den Rahmen, um Thüringens Gemeinden zu rüsten. Aber es geht uns hier im konkreten Fall auch darum, dass wir die kommunale Selbstverwaltung natürlich immer achten. Hier haben wir Anträge von Gemeinden bekommen, die sich freiwillig zusammenschließen möchten. Das werden wir konstruktiv begleiten. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf den Anhörungsprozess. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
