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Plenarprotokoll 8/26

28.01.2026 · 263 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (42)BSW (28)SPD (19)CDU (9)fraktionslos (2)

Ulrike Liedtke

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vertreter der Landesregierung! Vertreter der Medien, die uns begleiten! Ich begrüße die Gäste auf der Besuchertribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer im Livestream herzlich zur 26. Sitzung des Landtages Brandenburg. Meine Damen und Herren, in diesen Tagen gedenken wir der Millionen Opfer des Nationalsozialismus. Was geschah, bleibt unverständlich. Einzelne Lebensgeschichten berühren uns immer wieder aufs Neue. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Panketal stellten gestern im neuen Museum der Gedenkstätte Sachsenhausen ihre Ausstellung zur Musik im Konzentrationslager Sachsenhausen vor – befohlene Musik, daneben aber auch heimliches Musizieren, Komponieren und Singen gegen den Hunger und für die eigene Würde. Die Ausstellung ist ein wichtiges, gelungenes Projekt der Nachgeborenen. Der Holocaust verpflichtet uns zur Erinnerung, zur Demut, ebenso aber zum Widerspruch gegenüber Extremismus und Populismus, gegenüber aufkommenden Gefühlen von Hass und gegenüber zerstörerischer Hetze. Er verpflichtet uns zum Schutz jüdischen Lebens, nicht abstrakt, sondern heute hier. Denn antisemitische Angriffe, Bedrohungen und Schmierereien greifen nicht nur den Einzelnen an; sie sind keine Randerscheinungen, sondern eine Gefährdung unserer demokratischen Ordnung. Lassen Sie uns Familienpolitik, Bildung und Wirtschaftspolitik stärken. Gute, geregelte Parlamentsarbeit stellt errungene Freiheit nicht ängstlich infrage – nicht die Verfassung, die Meinungsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft, Kultur und Medien, nicht die unabhängige Justiz und nicht die täglich gelebten Werte der Demokratie. Das ist unsere Aufgabe. Das schulden wir den Opfern des Nationalsozialismus. – Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU und BSW, vereinzelt AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Ich darf Sie bitten, auf die Tagesordnung zu schauen, und frage, ob Sie Bemerkungen zur Tagesordnung haben. – Das ist nicht der Fall. Dann lassen Sie uns über die Tagesordnung abstimmen. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die zeitweilige oder ganztägige Abwesenheit von Herrn Vizepräsidenten Genilke sowie der Damen und Herren Abgeordneten Drenske, Kuffert, Lange, Nothing und Simon angezeigt. Meine Damen und Herren, unter unseren Gästen darf ich heute gleich drei Schülergruppen begrüßen: Schülerinnen und Schüler des Dalton-Gymnasiums Potsdam, Schülerinnen und Schüler des Helmholtz-Gymnasiums Potsdam, die auf Einladung des Abgeordneten Uwe Adler von der SPD-Fraktion hier sind, sowie Schülerinnen und Schüler des Kopernikus-Gymnasiums Blankenfelde-Mahlow, die auf Einladung der Abgeordneten Ines 2026 5 Seiler von der SPD-Fraktion hier sind. Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: 100 Jahre Grüne Woche - Herausforderungen und Perspektiven für Brandenburgs Landwirtschaft im Lichte der GAP ab 2028 Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/2292 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Drucksache 8/2331 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2337 in Verbindung damit: Starke Landwirtschaft statt EU-Rüstungswahn und Freihandelsabenteuer – Interessen Brandenburgs bei Diskussionen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und um das Mercosur-Abkommen selbstbewusst vertreten Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2282 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Funke für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

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Johannes Funke SPD

Verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Grüne Woche gibt es seit 100 Jahren, und viele, die heute hier im Saal sind, konnten sich in den zurückliegenden Tagen davon überzeugen, dass dieses besondere Jubiläum sehr würdig begangen wurde. Der Bundespräsident hat es sich nicht nehmen lassen, die Messe selbst zu eröffnen. Die meisten von Ihnen werden wissen, dass die Ursprünge der Grünen Woche auf die Winterversammlungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft zurückgehen, bei der auffallend viele Menschen in langen grünen Lodenmänteln in der Stadt unterwegs waren – so kam es wohl zu dem Namen „Grüne Woche“. Weit weniger bekannt ist, dass die Stadt Berlin damals selbst ein beachtlicher Agrarstandort war. So lebten im Jahr 1926 im Berliner Stadtgebiet 45 000 Pferde, 25 000 Schweine, 21 000 Milchkühe und mehr als eine halbe Million Hühner, Enten und Gänse. Und noch etwas: In der damaligen Reichshauptstadt gab es rund 200 000 Kleingärten. Heute bin ich mir daher sicher, dass es genau diese Mischung aus Landwirten von nah und fern und Berlinern mit grünem Daumen war, die die Messe unter dem Funkturm einst zum Erfolg führte. Und heute können wir sagen: Auch die Grüne Woche 2026 war ein voller Erfolg. (Beifall SPD) Verehrte Damen und Herren, dass das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte auch vor der Grünen Wochen keinen Halt machte, soll heute zumindest erwähnt sein. (Unruhe bei der AfD) – Entschuldigen Sie, das lenkt sehr ab. Darf ich um Ruhe bitten? (Andreas Galau [AfD]: Ich habe doch gar nichts gemacht! – Weitere Zurufe von der AfD) Ich wiederhole den Satz, damit er auch bei Ihnen ankommt: Dass das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte auch vor der Grünen Woche keinen Halt machte, soll heute zumindest erwähnt sein. Dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR … (Zurufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Einen ganz kleinen Moment, Herr Abgeordneter Funke. – Wir müssen wirklich einmal auf die Reihen der AfD-Fraktion schauen. Da wird zu viel geschwatzt. – So. Schaffen wir es? (Dennis Hohloch [AfD]: Ich fasse es nicht!)

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Johannes Funke SPD

Jetzt steigen wir in die Seite noch einmal ein. – Dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR bis zum Mauerbau im Jahr 1961 und ab dem Januar 1990, kurz nach dem Mauerfall, die Messe zu einem echten Besuchermagneten machten, ist auch Teil der Erfolgsgeschichte. Und dass die Agrarfachleute aus Westdeutschland und aus Westeuropa in den 28 Jahren der deutschen Teilung Jahr für Jahr ins eingemauerte West-Berlin zur Grünen Woche gekommen sind, verdient aus heutiger Sicht allergrößte Anerkennung. Um 100 Jahre Geschichte der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft noch besser einzuordnen, möchte ich ein ganz einfaches Zahlenbeispiel bringen: Vor 100 Jahren konnte ein Landwirt zehn Menschen ernähren. Heute kann ein einziger Landwirt 150 Menschen ernähren – zehn Menschen damals, 150 Menschen heute. In diesen beiden Zahlen steckt eigentlich alles, was über die 100 Jahre Entwicklung der deutschen Agrarwirtschaft zu sagen ist. Das heißt aber auch, dass jeder einzelne Landwirt eine immer größere Verantwortung zu schultern hat. Noch ein Gedanke zu den 100 Jahren: Viele sprechen heute von den „Goldenen Zwanzigern“ und meinen damit die bessere Phase der Weimarer Republik und die damalige Blütezeit deutscher Kunst, Kultur und Wissenschaft. Die Fernsehserie „Babylon Berlin“ – ich denke, viele hatten ihren Spaß daran – hat dieses Bild sicherlich noch einmal verstärkt. Dass Landwirte oder Gärtner damals goldene Zeiten hatten, darf allerdings bezweifelt werden. Viel zu entbehrungsreich war das Landleben, nicht nur damals. Aber genau deswegen gab es vor 100 Jahren schon so viel Gesprächsbedarf. An genau diesem Gesprächsbedarf hat sich bis heute eigentlich nichts geändert. Die Themenpalette reicht von Hungerbekämpfung damals bis Klimawandel heute. Inzwischen kommen Gäste aus der ganzen Welt, um über die drängenden Fragen der Zeit zu sprechen. Mittendrin sind wir, die Brandenburgerinnen und Brandenburger auf der Grünen Woche, mit einer eigenen Halle, mit tüchtigen Unternehmen, aktiven Verbänden, selbstbewussten Landkreisen, regionalen Angeboten, großen und kleinen Tieren und vielen Aktivitäten auf dem gesamten Messegelände. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Das ist großartig, und darauf dürfen wir im Rahmen unserer Brandenburger Fröhlichkeit auch einmal stolz sein. Wir haben es auf Loriot-Art übersetzt. Loriot würde sagen: Eine Grüne Woche ohne Brandenburg ist möglich, aber sinnlos. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Verehrte Damen und Herren, ich sprach von Gesprächsbedarf und will kurz einige Dinge skizzieren, über die wir aktuell zu reden haben. Ganz konkret geht es um die Zukunft der Tierhaltung, um modernen Ackerbau inklusive Pflanzenschutz und Düngung. Es geht um die Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik inklusive des LEADER-Prozesses. Es geht um Entbürokratisierung und Digitalisierung von Prozessen. Es geht um den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Lebensmittelkette. Mein Kollege Udo Wernitz wird dazu gleich noch ausführen. Am Ende geht es aber um eines: Es geht um stabile ländliche Räume, in denen Menschen eine Heimat haben. Deswegen war es auf der Grünen Woche so enorm wichtig, dass die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister und die ostdeutschen Bauernpräsidenten ein gemeinsames Positionspapier auf den Weg gebracht haben, das an Klarheit nichts vermissen lässt, Klarheit bei den ländlichen Räumen und den ostdeutschen Agrarstrukturen, Klarheit bei den Wettbewerbsnachteilen im globalen Vergleich, Klarheit bei der Legitimation von Flächenprämien und erst recht bei Kappung und Degression, Klarheit nicht zuletzt beim LEADER-Prozess, den wir auch in Zukunft so dringend benötigen. Ich kann heute nur sagen: Danke, Ministerin Hanka Mittelstädt! Das war genau die richtige Botschaft zur richtigen Zeit am richtigen Ort! (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) All jenen, die jetzt im engeren und weiteren Kreis an Koalitionsverhandlungen beteiligt sind, möchte ich heute zurufen: Denkt die ländlichen Räume mit! Schreibt es so gut auf, dass sich die Menschen in den Dörfern mitgenommen fühlen und sehen! – Ich jedenfalls werde meinen Teil dazu beitragen. Darauf können Sie sich verlassen. Für meine Fraktion gilt das gleichermaßen. Verehrte Damen und Herren, es ist richtig und wichtig, dass wir dieser Tage viel über Landwirtschaft und ländliche Räume sprechen. Der vorliegende Entschließungsantrag ist aber weiter gefasst und betrachtet den gesamten Finanzrahmen der Europäischen Union, der in der nächsten Förderperiode, ab 2028, gelten soll. Wenn wir heute sehen, dass dem Land Brandenburg in der vorigen Förderperiode Zuwendungen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro aus verschiedenen Fonds der Europäischen Union zugeflossen sind, wohlgemerkt ohne landwirtschaftliche Flächenprämien, dann wissen wir genau, dass jede in Brüssel angedachte Kürzung schmerzt. Genau deswegen ist es so wichtig, dass auch vom Landtag ein klares Signal für eine stabile und verlässliche Europäische Union ausgeht. Brandenburg profitiert von der EU; umgekehrt ist es genauso, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Dabei geht es nicht nur um uns in Brandenburg. Es geht natürlich um Europa als Ganzes. Die Botschafterin Zyperns, Ihre Exzellenz Frau Maria Papakyriakou, hat es in der vergangenen Woche im Europaausschuss unseres Landtages auf den Punkt gebracht: Es geht um eine autonome Europäische Union, die offen und selbstbewusst eine Rolle in dieser Welt einnimmt. Genau das ist das Gebot der Stunde. (Beifall SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Verehrte Damen und Herren, wenn ich schon beim Europaausschuss der vergangenen Woche bin, dann führt natürlich kein Weg am Thema des Mercosur-Abkommens vorbei. Das klare Fazit im Ausschuss war: Das Mercosur-Abkommen birgt für die gesamte Wirtschaft des Landes Brandenburg deutlich mehr Chancen als Risiken – mehr Chancen, weil die brandenburgischen Ausfuhren nach Südamerika heute noch keinen so großen Anteil haben und der Wegfall der Zölle die Zeichen eigentlich nur auf Wachstum stellen kann. Damit können sich unsere Unternehmen neue Geschäftsfelder auch in Südamerika erschließen. Dagegen liegen die Risiken, wie erwartet, natürlich im Agrarbereich. Aber auch da müssen wir genau hinschauen, ob die vereinbarten Importkontingente noch als Wettbewerb zu werten sind oder zu Marktverwerfungen führen. Jetzt – an dieser Stelle passt es so gut – wiederhole ich es: Für den Mehraufwand, den die Bauern in Europa und in Brandenburg nun einmal zu leisten haben, steht ihnen ein fairer Ausgleich zu. Dabei ist es ganz egal, ob ein Hektar in einem großen oder in einem kleinen Betrieb bewirtschaftet wird. Darum geht es. An dieser Stelle, geschätzter Kollege Gunnar Lehmann, ein Wort zum Antrag des BSW: Ich kenne mich in dem Thema eigentlich aus. Aber ich habe keine Ahnung, wie Sie auf 1 500 Hektar als Obergrenze kommen. Ich habe ein wenig die Vermutung, dass Sie irgendeine alte Kollektivierungsrichtlinie ausgegraben haben und irgendwo auf die Zahl 1 500 gestoßen sind. Anders kann ich mir das nicht erklären. Ich freue mich auf Ihre Ausführungen. Noch einmal zu den Freihandelsabkommen: Das nächste Freihandelsabkommen steht ja schon vor der Tür, und zwar mit Indien. Aber am Ende gilt auch hier: Die Welt wartet nicht auf uns. Die globalen Kräfteverhältnisse verschieben sich gerade erheblich. Deshalb dürfen auch wir nicht zu spät kommen. Denn Sie wissen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) 2026 7 Der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD und CDU steht zu genau diesem Grundsatz. Deswegen bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank.

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Meine Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich Sie darüber informieren, dass es einen neuen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2337, gibt. Die Antragspapiere werden an den Tischen rechts und links ausliegen. Bitte informieren Sie sich dort. Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Abgeordneten Hünich für die AfD-Fraktion fort. Bitte.

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Lars Hünich AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Ernährungswirtschaft Brandenburg! Werte Gäste, Zuschauer, auch am Livestream! Herzlich willkommen! Ganz kurz vorab zum Thema Europa: Herr Funke, was man den Leuten erzählen muss, ist, dass GAP – Sie haben es heute auch richtig gesagt – eigentlich ein Ausgleich ist. Es wird immer so getan, als wären das Fördermittel. Es ist eigentlich immer dafür gedacht gewesen, dass der Aufwand für die hohen Standards und die hohen Produktionskosten von der Europäischen Union ausgeglichen wird. Es ist also keine Bittstelleranfrage, sondern es war immer ein Muss. Was habt ihr daraus gemacht? – Ihr habt daraus gemacht, dass aus einer Zahlung für die Flächen ein Zweisäulenmodell geworden ist, und in der zweiten Säule muss man dann etwas mit Grün und mit Umwelt machen. Da wird gesagt: Wir legen Flächen still. – Ein Haufen Schwachsinn! (Beifall AfD) Ich will aber zum Thema EU bewusst gar nicht viel reden, weil Landwirtschaft … Ja, da gebe ich Ihnen recht. Die Grüne Woche ist aber Ernährungswirtschaft. Da geht es also um das verarbeitende Gewerbe. Die Landwirtschaft gehört natürlich mit dazu. Die DDR hat uns in einem zentralen Punkt etwas vorgemacht, wenn auch sicherlich – darüber sind wir uns einig – nicht aus dem besten Konzept heraus. Aber was an Grundnahrungsmitteln in der Region verbraucht wurde, wurde zu einem Großteil in der Region produziert. Es gab Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe, Mühlen, Getränkehersteller. Es gab Eberswalder Würstchen, und wer Thüringer Bratwurst essen wollte, musste nach Thüringen. Das mag nostalgisch klingen, aber es hatte entscheidende Vorteile: kurze Wege, geschlossene Kreisläufe und weniger Lebensmittelimporte. Heute nennt sich das übrigens: regionale Wertschöpfungsketten. Aber wir in Brandenburg, wir im Osten, haben davon relativ wenig, so muss man sagen. Warum? SPD und Grüne machen die Landwirte sowie die verarbeitende Industrie zu Sündenböcken. Wir haben unsere regionalen Wertschöpfungsketten für Klimamodelle, Globalisierungsfantasien und das Brüsseler Bürokratiemonster mit Billigimporten aus dem Ausland ersetzt. Übrigens wollen die Länder, die zu uns exportieren, von Ihren Ideen weder etwas wissen, noch halten sie von Ihren Fantasien irgendetwas. Zumindest sind sie faktisch nicht an unsere deutschen Standards gebunden. (Beifall AfD) Das vorweg, aber jetzt kurz zur Grünen Woche: Seit 1926 öffnet die Internationale Grüne Woche in Berlin jedes Jahr ihre Tore – ein ganzes Jahrhundert Geschichte. Diese Messe hat Höhen und Tiefen unseres Landes miterlebt, von den Goldenen Zwanzigern über die Wiedervereinigung bis heute. Ein lebendiger Spiegel unserer Landwirtschaft, unserer Ernährungswirtschaft und vor allen Dingen unserer ländlichen Räume. Ich war auch diesmal, im Jubiläumsjahr, wieder dabei – übrigens begleitet mich diese Messe seit knapp 25 Jahren –, diesmal schon zur Eröffnung. Die Grüne Woche ist für mich längst mehr als nur ein Termin im Kalender. Sie ist quasi persönliche Tradition, nicht nur zum Essen. Die letzten 25 Jahre war ich immer wieder Teil dieser Messe. Ich habe als Mitarbeiter an Ständen gearbeitet. Ich selbst war Unternehmer auf der Messe, und ich habe für ein Cateringunternehmen gearbeitet, das die Stände versorgt hat. Das heißt, was Grüne Woche und was Messe bedeuten, weiß ich. 25 Jahre Grüne Woche, das sind 25 Jahre Begegnungen, Ideen, Geschmäcker und Geschichten aus unserem Land. Eines muss man sagen, wenn man schon lobt – da bin ich bei Herrn Funke. Das Land Brandenburg macht es hervorragend. Es ist ein hervorragendes Marketing für das Land Brandenburg. Das Ministerium sowie pro agro haben in den letzten Jahrzehnten absolut konstant sehr gute Arbeit abgeliefert. Wenn Sie heute auf die Grüne Woche gehen – da bin ich bei Ihrem Loriot-Ausspruch –, sehen Sie: Jeder weiß, dass er unbedingt in die Brandenburg-Halle muss. Ein besseres Marketing für Brandenburg gibt es auf der Grünen Woche nicht. Dafür danke! (Beifall AfD) Allerdings gibt es eben auch Negatives. Wer mich kennt, der weiß, dass ich das frei von der Leber weg auch sage. Bei der Eröffnung – Herr Funke, Sie waren da; Sie haben heute, glaube ich, auch Herrn Steinmeier zitiert – gab es drei Reden, von Wegner, Steinmeier und Schwesig. Ja, Schwesigs Rede war gut. Sie war emotional; sie war herzlich, und sie war voller Versprechen für starke ländliche Räume. So weit, so gut. Aber jetzt kommt das völlig Irre: Ihr von der SPD, ihr seid seit 35 Jahren in Brandenburg an der Macht, und jedes Jahr leere Versprechen! (Beifall AfD) Seit 2017 ist Schwesig in MV an der Macht. Nichts von dem, was sie da gesagt hat, hat die SPD in Brandenburg oder in MV umgesetzt. Das zeigt eines klar, und das ist viel schlimmer: Ihr wisst, welchen Schaden ihr dem Land zufügt, aber ihr tut nichts. 35 Jahre endlose Versprechen: Bürger stärken, Land aufbauen, ländliche Räume nicht alleinlassen usw. – Warum zur Hölle setzt ihr diese Versprechen nicht einfach um? Einfach machen! Ihr hattet doch 35 Jahre lang Zeit. Aber wir wissen es ja: Brandmauer! – Alles klar. Oder – und das ist noch schlimmer; den Eindruck kann man ja gewinnen – euch ist egal, was ihr erzählt! Ihr erzählt es einfach, nur tut ihr nichts. Hundert Jahre Grüne Woche, und unser letzter Schlachthof schließt. Brandenburg hat damit keinen mehr, null. Nach 35 Jahren SPD-Regierung liegt die Ernährungswirtschaft in Brandenburg am Boden. „Eberswalder“ ist übrigens das Paradebeispiel für das SPD-Versagen und geradezu typisch für den Ausverkauf Ostdeutschlands. (Beifall AfD sowie der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) Ich muss es 2026 leider sagen: Westdeutsche Firmen schnappen sich Fördergelder, übernehmen, produzieren, ziehen Gewinne ab, und dann wird der Betrieb zugemacht. Warum? – Das ist relativ einfach: Man möchte gern den Markt bereinigen. So war das vor 35 Jahren, und so ist es leider Gottes heute noch. Man könnte ja auch sagen: Es ist relativ einfach. Wir bereinigen den Markt. Ostdeutschland braucht sowieso keine verarbeitende Industrie. Warum auch? Ostdeutschland braucht Windräder und Solar. Das bringt zwar keine Arbeitsplätze, aber Kohle für die westdeutschen Investoren, (Beifall AfD sowie der Abgeordneten Jenny Meyer [BSW]) wie in Perleberg so auch in Eberswalde. Und warum? – Weil die SPD seit 35 Jahren regiert und nichts anderes tut, als blind alles abzunicken, was von oben kommt. (Beifall AfD) Egal, welcher Wahn gerade durchs nächste Dorf getrieben wird, bei Woidke können sich die Genossen sicher sein: Er macht mit. (Beifall AfD) Wenn die Regierung der Kopf von Brandenburg ist, dann ist der Kopf inzwischen gehirntot. (Björn Lüttmann [SPD]: Ist heute schon Karneval?) Kein Puls, kein Plan, nichts. Was fehlt, ist ein Konzept, ein verdammt noch mal funktionierendes Konzept. Wir hatten Hoffnung: Die Ernährungswirtschaft ressortiert ja jetzt im Landwirtschaftsministerium. Nach einem Jahr liegt aber leider Gottes noch nichts vor. Was wir brauchen, ist koordiniertes Handeln, um die regionale Ernährungswirtschaft aus dem Grab zu holen. Man müsste sich einfach mal die Frage stellen: Wo kaufen denn der Eberswalder oder der Perleberger Arbeitslose ein? Das ist relativ einfach: beim Billig-Discounter. Und der Brandenburger Bauer? Schaut in die Röhre! Die Billig-Discounter brauchen keine regionale Wirtschaft. Sie fluten einfach den Markt mit maschinell hergestellten Billigbrötchen für 19 Cent. Hauptsache: Geld verdient! Der regionale Bäcker kann unter 55 Cent kein Brötchen herstellen und schon gar nicht zu diesem Preis verkaufen; sonst müsste er an den Tropf. Erst stirbt der Anbau, dann schließen das verarbeitende Handwerk, Fleischer und Bäcker, und schon bald wird von der ganzen regionalen Wertschöpfungskette nichts mehr übrig sein. Nicht weit davon entfernt sind wir mittlerweile. Ist das Ihr Konzept, Herr Woidke: „Ernährungswirtschaft tot – Problem gelöst!“? Dabei hätte Corona euch lehren müssen: Regionale Wertschöpfungsketten sind systemrelevant. Es wäre ja so einfach – und das erzählen alle immer –: Mitten in Brandenburg liegt Berlin. Allein dort leben vier Millionen Menschen, die jeden Tag essen müssen. Plus die Brandenburger! Allein durch die tägliche Schulspeisung für Kinder, und zwar in Brandenburg und in Berlin, könnte Brandenburg eine Oase in der agrarpolitischen Wüste Deutschlands sein. Und wer regiert? In Berlin sind es CDU und SPD, demnächst wird es auch hier so sein. CDU und SPD haben in Brandenburg übrigens schon in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam regiert. Ihr hättet also über Jahre hinweg reden können. Ihr hättet über Jahre hinweg gemeinsam Strategien entwickeln können, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Allein, passiert ist nichts. (Beifall AfD) Zusammenfassend: Wir brauchen Sicherheit im Anbau, in der Herstellung, der Verarbeitung und der Vermarktung vor Ort. Was wir nicht brauchen, sind leere SPD-Versprechen. Nach 35 Jahren reicht es uns. Wir sagen: Regional vor global! Liebe Kollegen, wir haben jetzt noch einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich weiß, dass das extrem kurzfristig erfolgt ist. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) – Herr Stohn, bei aller Liebe: Wenn Sie reden wollen, kommen Sie nach vorn und machen Sie eine Kurzintervention. Manchmal brauche ich etwas Witziges – bei allem Respekt. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht. Er ist logischerweise etwas zu spät eingegangen. Dennoch: Genau angucken! Darin geht es um die Stärkung der regionalen Wirtschaft. – Danke. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hoffmann. Bitte sehr.

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Gordon Hoffmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir haben es gehört: Die Grüne Woche ist ein beliebtes Ausflugsziel für Menschen aus ganz Deutschland, natürlich auch für Menschen aus diesem Hause. Deshalb sieht man immer wieder auch ganz viele Kollegen auf der Grünen Woche, am liebsten natürlich beim „Brandenburg-Abend“ in der Brandenburg-Halle. Ich war neulich auch dort. Über die beeindruckende Vielfalt habe ich mich natürlich sehr gefreut. Man freut sich über die Spargelbauern, die Repräsentanten des Spreewalds, den Jagdverband, den Bauernverband, die Landfrauen. Am allermeisten habe ich mich – diese persönliche Anmerkung sei mir an dieser Stelle gestattet – über die Repräsentanten meiner Heimat, der Prignitz, gefreut. Auf der Grünen Woche trifft man auch überall Leute, mit denen man ins Gespräch kommt; das ist immer ein sehr netter Austausch. Was man in diesem Jahr allerdings vermehrt gespürt hat, ist Sorge, und zwar darum, wie die Brandenburger Bauern in 2026 9 Zukunft wirtschaften können, wie sie von ihrer Arbeit leben können und wie es mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, in unserem Land und in ganz Europa weitergeht. Diese Sorge ist berechtigt, meine Damen und Herren. Das ist auch der Grund, warum wir, SPD und CDU, zu der heutigen Aktuellen Stunde diesen Entschließungsantrag vorlegen. Wer heute über die GAP redet, der redet auch über Vertrauen oder über Misstrauen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir vertrauen unseren Landwirten, weil sie wissen, was sie tun, weil sie jeden Tag Verantwortung übernehmen – für ihre Tiere, für ihre Flächen, für unsere Ernährung. Und: Wir vertrauen den Landwirten auch deshalb, weil sie selbst natürlich das größte Interesse daran haben, im Einklang mit der Natur erfolgreich zu wirtschaften. Vertrauen heißt auch: Wir glauben nicht, dass man mit jedem neuen Förderinstrument gleichzeitig eine neue Auflage braucht. Wir glauben nicht, dass Kontrolle besser ist als Kooperation. Wir glauben auch nicht, dass man den Landwirten mit immer neuen Kürzungen oder Signalen der Skepsis begegnen sollte. Auch die Landwirte brauchen Planbarkeit und Wertschätzung. Meine Damen und Herren! Was wir derzeit von der EU-Kommission hören, geht leider in die andere Richtung: Kappung, Degression, Budgetkürzungen. Das ist genau das Gegenteil von Vertrauen. Kappung und Degression leisten keinen Betrag zu mehr Gerechtigkeit, sondern sie sind ein Beitrag zu struktureller Ungleichbehandlung, vor allen Dingen gegenüber Ostdeutschland. Denn sie treffen vor allem die großen, leistungsfähigen Betriebe, die wir nun einmal gerade in Brandenburg und den Nachbarländern haben. Ja, Kollege Lehmann: Unsere Betriebe sind größer. Das ist aber keine Frage der Gier, sondern eine Folge der Geschichte. Viele dieser großen Betriebe sind Genossenschaften. Es sind Arbeitgeber, auch Ausbildungsbetriebe, die in unserer Region fest verankert sind. Wer hier pauschal kürzt – wie Sie es in Ihrem Entschließungsantrag vorschlagen –, der bestraft eben nicht die Großen, sondern der gefährdet wirtschaftliche Existenzen. Das können wir nicht akzeptieren, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Deshalb sagen wir ganz klar: Jeder Hektar muss uns gleich viel wert sein, ob im Allgäu oder in der Uckermark. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Was unsere Landwirtschaft jetzt braucht, meine Damen und Herren, ist Planungssicherheit – und nicht wieder ein großes Durcheinander zu Beginn der nächsten Förderperiode. Unsere Landwirtschaft braucht nicht wieder eine Reform, bei der bis zur letzten Minute niemand weiß, welche Bedingungen gelten, sondern einen klaren Rahmen, der es unseren Betrieben ermöglicht, langfristig zu planen, zu investieren, zu modernisieren und die Zukunft zu sichern. Zukunft sichert man nicht nur auf dem Feld, sondern auch insgesamt vor Ort, im Dorf, in der Region. Die GAP ist nicht nur Agrarförderung, sondern auch Strukturpolitik; sie ist eine Lebensader für viele ländliche Räume. Deshalb fordern wir: Keine Kürzungen der zweiten Säule! Wir brauchen eine starke Förderung von LEADER-Projekten, von regionalen Initiativen, von allem, was unsere Dörfer lebendig hält bzw. lebendig macht. Und wir fordern, dass Brandenburg auch künftig Einfluss nehmen kann, statt Entscheidungen an zentrale Verwaltungen in Brüssel oder Berlin abzugeben. Meine Damen und Herren! Da es dabei nicht nur um Geld, sondern auch um Zeit und Nerven geht, sagen wir auch: Wir wollen weniger Bürokratie, weniger Papier und stattdessen mehr Vertrauen. Was unsere Landwirte, unsere Bäuerinnen und Bauern wirklich frustriert, ist oft gar nicht mal die Auflage selbst, sondern vor allen Dingen der Weg dorthin. Was unsere Bauern nervt, ist, dass niemand mehr durchblickt, dass jeder Fehler wahnsinnig teuer werden kann, dass am Ende niemand mehr weiß, ob der Antrag durchgeht oder nicht. Wir brauchen eine Vereinfachung, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Denn über die „GAP 28“ wird jetzt verhandelt und nicht erst dann, wenn sie in Kraft tritt. Deshalb brauchen wir diese Entscheidung jetzt, meine Damen und Herren. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Deshalb ist unser gemeinsamer Antrag auch ein Signal. Er ist ein Signal an die Landwirtschaft, dass wir sie hören, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und dass wir handeln. Er ist aber auch ein Signal an Berlin und an Brüssel: Brandenburg mischt sich ein. Brandenburg vertritt die Interessen der Landwirtschaft und nimmt ihre Sorgen ernst. Wir stehen hinter unseren Bauern. Wir wollen eine GAP, die leistungsfähig, einfach und gerecht ist. Wir wollen eine GAP, die den Menschen im Land hilft, die Zukunft zu gestalten. Wir senden mit unserem Antrag das klare Signal, dass wir unserer Landesregierung den Rücken stärken, wenn es darum geht, die Interessen unseres Landes und damit auch unserer Landwirtschaft zu vertreten. Ich vermute, Sie von BSW und AfD werden unseren Antrag ablehnen, weil Ihnen weniger daran liegt, die Probleme zu lösen, sondern weil Ihnen vielmehr daran liegt, das Bestehen von Problemen zu zelebrieren. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, genau – das liegt natürlich nicht an Ihrem schlechten Antrag!) Ich hingegen wünsche mir Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Lehmann spricht für das Bündnis Sahra Wagenknecht. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Gunnar Lehmann BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der Legende nach ließ Fürst Grigori Potjomkin 1787 bei einer Inspektionsreise von Katharina der Großen durch die gerade eroberte südliche Ukraine Kulissenstädte anlegen, um die Kaiserin über die angeblich prosperierende Entwicklung dieses gottverlassenen Landstrichs zu täuschen. An diese Episode und die sprichwörtlich gewordenen Potemkinschen Dörfer fühlte ich mich bei unserem Rundgang durch die Brandenburg-Halle auf der Grünen Woche erinnert, spätestens dann, als wir vor dem Stand der Eberswalder Wurstwaren angekommen waren, deren Zeit in Brandenburg aller Voraussicht nach abgelaufen ist. In Berlin wurde den Konsumenten eine heile Welt vorgegaukelt, die so leider nicht mehr existiert. (Beifall BSW) Selbst Kai Rückewold, Geschäftsführer des Agrarmarketingverbandes pro agro, kam nicht umhin, Anfang des Jahres in der „MAZ“ den bedrohlichen Zustand der brandenburgischen Ernährungswirtschaft zu diagnostizieren. Zitat: Der Unternehmensalltag „besteht für viele Betriebe darin, unter den aktuellen Rahmenbedingungen durchzuhalten“. Tatsächlich nehmen die Hiobsbotschaften kein Ende: Stellenstreichungen bei Spreewaldkonserve in Golßen, Schließung des Schlachthofs Perleberg, jetzt die Wurstfabrik in Eberswalde. – Kaum ist das BSW nicht mehr in der Landesregierung, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) demonstrieren auch die Bauern wieder und blockieren Autobahnauffahrten. (Beifall BSW – Lachen des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zuruf von der Regierungsbank sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Besonders bemerkenswert fand ich im Zusammenhang mit der angekündigten Schließung der Wurstfabrik in Eberswalde die gemeinsame Pressemitteilung von Frau Mittelstädt und Herrn Minister Keller, Zitat: „Die Ernährungswirtschaft geht seit Beginn der Ukraine-Krise einen schweren wirtschaftlichen Gang.“ Ich erkenne an, dass bei Ihnen vier Jahre nach Beginn des offenen Handelskriegs mit Russland endlich die Erkenntnis durchschimmert, dass die EU-Sanktionen uns selbst am meisten geschadet haben, (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) aber die Lage in Eberswalde hat ausnahmsweise nichts mit den Energiepreisen zu tun, sondern mit den Profitinteressen westdeutscher – sogenannter – Investoren, die hier nichts anderes als Marktbereinigung nach dem Vorbild der Treuhand betreiben. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Im Ausschuss konnten Sie, Frau Ministerin, die Fragen der BSW-Fraktion zum Reformbedarf beim Betriebsverfassungsgesetz und zum Vollzugsdefizit im Kartellrecht, wie zu erwarten, nicht beantworten. Die Landesregierung beschränkt ihre Rolle offensichtlich darauf, den Niedergang der Lebensmittelproduktion zu beobachten und erst dann mit üppigen Fördermitteln einzugreifen, wenn die Eigentümer das Letzte aus den Betrieben herausgepresst haben und keine Rendite mehr zu erwarten ist. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Damit stehen Sie in Ihrer Untätigkeit dem geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister in nichts nach, der sein Ministerium treffenderweise BMLEH genannt hat. Das Oligopol des LEH, des Lebensmitteleinzelhandels, der Großschlachthöfe, der Großmolkereien und der Großgrundbesitzer hat weder von der Landesregierung noch von der Bundesregierung etwas zu befürchten – zum Nachteil des Lebensmittelhandwerks und der heimischen Landwirtschaft. (Lars Hünich [AfD]: Da hat er recht!) Auch die Aufnahme der Ernährungswirtschaft in den Namen des Ministeriums, Frau Mittelstädt, ist nicht mehr als Augenwischerei, wenn Ihre politischen Ambitionen nicht über runde Tische und die Grüne Woche hinausgehen. (Beifall BSW – Oh! bei der SPD) Eberswalder Würstchen sollen fortan aus Thüringen kommen. Ich sage Ihnen: Solange auch die Brandenburger Agrarpolitik aus Brüssel und Berlin kommt und nicht aus Potsdam, wird dieses Trauerspiel kein Ende finden. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Damit sind wir beim zweiten Thema des heutigen Vormittags: der zukünftigen Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik. Mit unserem Antrag wollen wir Ministerin Mittelstädt ein festes Mandat für die Verhandlungen in Brüssel erteilen, ich möchte nur die drei wesentlichen Punkte aus unserer Sicht erläutern. (Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Erstens: Traktoren statt Panzer. Vorgesehen ist laut Kommission eine komplette Umstrukturierung und insgesamt ein Anwachsen des Haushalts. Dass diese Aufwüchse allerdings zuvorderst in die Rüstung fließen sollen, während Mittel für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingespart werden, lehnen wir klar ab. (Beifall BSW) Dieses Missverhältnis in Ihrem Antrag klar zu benennen, bringt die künftige Koalition nicht über sich. Unter anderem deshalb können wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen. Zweitens: Bauernland gehört in Bauernhand. – Östlich der Elbe sind die Betriebe traditionell größer als im Westen. Das wurde von Herrn Hoffmann und Herrn Funke gesagt. Bis zur Bodenreform vor 80 Jahren gab es hier noch zahlreiche Gutsbetriebe. Die heutige ostdeutsche Agrarstruktur ist aber nicht historisch gewachsen, wie es in der „Berliner Erklärung“ heißt und von Herrn Hoffmann hier gesagt wurde, (Gordon Hoffmann [CDU]: Hab ich nicht!) sondern im Frühjahr 1960 innerhalb weniger Wochen entstanden – auf dem Wege der Zwangskollektivierung. Natürlich haben die Agrargenossenschaften heute ihre Existenzberechtigung, aber wir sehen die Tendenz, dass es davon immer weniger gibt. Stattdessen dringen landwirtschaftsfremde Kapitalanleger nach Brandenburg vor. Für landwirtschaftliche Familienunternehmen, 2026 11 insbesondere für Junglandwirte, wird es nahezu unmöglich, an Flächen zu kommen, geschweige denn diese zu bezahlen. Dieser Ausverkauf unserer Heimaterde darf nicht noch mit Beihilfen honoriert werden. Deshalb fordern wir, überregionale Investoren grundsätzlich von der Agrarförderung auszunehmen. (Beifall BSW sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) Auch Kappung und Degression haben ihre Berechtigung, sollten aber der ostdeutschen Agrarstruktur gerecht werden – da stimme ich zu. Wir schlagen deshalb die schon erwähnten 1 500 ha vor. Ein Blick in die Agrarstatistik zeigt: 2023 waren nur 320 der 5 300 Landwirtschaftsbetriebe in Brandenburg größer als 1 000 ha. Nur eine absolute Minderheit der allergrößten Latifundien wäre also von der Kappung betroffen. Herr Funke, dieser Vorschlag stammt nicht aus einer Kollektivierungsrichtlinie, sondern – schlimmer, würde ich fast schon sagen – aus einem Papier der CDU-Landtagsfraktion (Der Abgeordnete hält Papiere hoch. – Beifall BSW – Lachen bei der AfD) mit dem treffenden Namen „Starke Landwirtschaft – Starkes Brandenburg“. Es stammt aus der Feder von Dieter Dombrowski und Dr. Saskia Ludwig – ist also über jeden Zweifel erhaben, möchte man sagen. (Lachen bei der AfD – Heiterkeit SPD – Zuruf) Es hat uns so beeindruckt, (Lachen bei der AfD) dass wir „starke Landwirtschaft“ in den Titel unseres Antrags aufgenommen haben – in der Hoffnung, Sie könnten da bedenkenlos zustimmen. (Heiterkeit SPD) BSW bietet für jeden etwas. Drittens: Protektionismus darf kein Schimpfwort mehr sein. Meine Fraktion begrüßt, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vergangene Woche entschieden haben, wegen des Mercosur-Handelsabkommens den Europäischen Gerichtshof anzurufen und damit das Inkrafttreten dieses Handelsabkommens zu verzögern. Das Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, auch bei EU-Wahlen BSW zu wählen, denn unsere Abgeordneten haben hier geschlossen dafür gestimmt und somit für die knappe Mehrheit gesorgt. (Beifall BSW) Umso enttäuschender ist die Positionierung der Landesregierung. Zwar werden die Sorgen der Brandenburger Landwirte „ernst genommen“, jedoch ist die einzige Schlussfolgerung, man müsse sie besser über Chancen und Schutzmechanismen informieren. Wer auf grundsätzliche Kritik im Sinne unserer Landwirtschaft oder auf einen Schulterschluss mit Polen, Frankreich, Italien, die das Abkommen ablehnen, hofft, wird von dieser Landesregierung bitter enttäuscht. (Beifall der Abgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche [BSW]) Gleiches gilt für die Ende 2025 überarbeitete Fassung des Freihandelsabkommens mit der Ukraine, in der eine Erhöhung einzelner Kontingente und für sogenannte nicht sensible Produkte sogar eine vollständige Liberalisierung beschlossen wurde. Statt der romantischen Idee eines grenzenlosen Handels das Wort zu reden, fordern wir die Landesregierung in unserem Antrag auf, sich für die Ablehnung dieser Freihandelsabenteuer einzusetzen, um unsere Landwirtschaft vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland, wo mit niedrigeren sozialen und ökologischen Standards gewirtschaftet wird, zu schützen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Die letzten Aussagen der deutschen Grünen zum Votum ihrer eigenen EU-Parlamentarier zeigen eindeutig: Diejenigen, die hierzulande unter wohlklingenden Stichworten wie Tierwohl oder Naturwiederherstellung die Produktionskosten in die Höhe treiben, sind dieselben, die für Freihandelsabkommen werben, um die drohenden Engpässe in Europa durch Importe vom anderen Ende der Welt auszugleichen. (Beifall BSW) Abschließend möchte ich EU-Agrarkommissar Hansen zitieren: „Es ist schwierig, einen Kontinent mit leerem Magen aufzubauen.“ Ich möchte ergänzen: Es ist auch schwierig, einen Kontinent mit leerem Magen dem Erdboden gleichzumachen. – Es sollte also selbst im Interesse unserer Militärstrategen liegen, die europäische Landwirtschaft zu erhalten und den Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln zu steigern, denn in der Geschichte soll es vorgekommen sein, dass hungrige Soldaten ihre Gewehre umgedreht haben. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Mittelstädt. Bitte sehr. (Beifall SPD) Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne oder am Stream! Ja, es ist schon eine besondere Ehre, eine gute Gelegenheit und eine große Freude, bei der ersten Plenarsitzung im neuen Jahr die Grüne Woche zum Anlass zu nehmen, um über Herausforderungen sowie Chancen der Landwirtschaft im Lichte der GAP 2028 zu sprechen – GAP steht für die Gemeinsame Agrarpolitik. Erlauben Sie mir, kurz und kompakt auf die Präsenz unseres Bundeslandes auf der hundertsten Grünen Woche einzugehen. Das Land Brandenburg ist dort seit 34 Jahren Partner, und es ist in 32 Jahren live dabei gewesen. Coronabedingt gab es zwei Jahre lang keine Länderhalle. Zuallererst gelten mein Dank und meine Anerkennung den mehr als 150 Ausstellerinnen und Ausstellern aus Brandenburg, die die Grüne Woche für mehr als 350 000 Besucherinnen und Besucher zum Highlight mit kulinarischen Genüssen, landtouristischer Informationsvielfalt und wichtigen Dialogen zu Landwirtschaft, ländlichem Raum und Naturerlebnis gemacht haben. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Mein Dank gilt natürlich auch allen Ministerkollegen und allen Abgeordneten hier in diesem Landtag, die sich sehr für die Themen der Grünen Woche – für mich in der letzten Woche wirklich das sprichwörtliche tägliche Brot – interessieren. Nicht zuletzt danke ich an dieser Stelle auch allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die die Chance genutzt haben, mit unseren Produzentinnen und Produzenten – unseren Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft – in Kontakt zu treten und sie zu unterstützen, und zwar mit dem bewussten Kauf regionaler Produkte – ganz nach unserem Slogan „Deine Wahl ist regional“. (Beifall SPD sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Und, ja, mein fast täglicher Kontakt mit Land- und Forstwirten, landwirtschaftlichen Unternehmen, Direktvermarktern, Lebensmittelproduzenten und auch in Richtung Ernährungsindustrie hat zu einem intensiven Austausch über die Herausforderungen und Chancen in der Wertschöpfungskette geführt und auch das Vertrauen in engagierte und praxisnahe Politik vertieft.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Nein. – Mit meinem Team habe ich auf der Grünen Woche erneut für die Ernährungswirtschaft Akzente gesetzt. Neben den traditionellen Handelsrundgängen – wir haben es eben schon gehört –, von pro agro organisiert und betreut, mit fast 500 Kaufleuten des Lebensmitteleinzelhandels und einer großen Gruppe an Hoteliers und Gastronomen, haben wir zusätzlich Gespräche mit Entscheidern der Lebensmittelketten, auch Edeka und Rewe, geführt. Wir haben uns mit dem Bundesverband der Ernährungsindustrie ausgetauscht und hatten in der Brandenburg-Halle den Verbandspräsidenten des Lebensmitteleinzelhandels zu Gast. Die Grüne Woche ist nicht nur ein Schaufenster für die Agrar- und Ernährungswirtschaft, sondern in besonderem Maße auch eine Plattform des politischen Austauschs zwischen EU- und Bundespolitik sowie zwischen den Bundesländern. Heute sehen wir in der Land- und Ernährungswirtschaft eine Branche, die unterschiedlichste Vertriebswege sucht, Wertschöpfungsketten ausbaut, Wertschöpfung erzielt und – das sei an dieser Stelle deutlich gesagt – Kundenwünsche im Inland und auch im Ausland erfüllt. Die künftige Stabilisierung von Wettbewerbsstrategien bei gleichzeitiger Ausbalancierung ökologischer, ökonomischer und sozialer Belange stellt die Unternehmen natürlich immer wieder vor große Herausforderungen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben ein ausgesprochen feines Gespür für ihre Betriebe und kennen ihre Märkte auch am besten. Unsere Aufgabe ist es, die Land- und Ernährungswirtschaft dabei zu unterstützen, ihre Resilienz zu stärken, damit sie wirtschaftlich erfolgreich bleiben. (Zuruf von der AfD: Okay?) Mit den Vorschlägen der EU-Kommission für den neuen Mittelfristigen Finanzrahmen vom Juli 2025 wird in der uns bis dahin vertrauten europäischen Förderarchitektur ein Paradigmenwechsel adressiert. Sie konfrontieren insbesondere die hiesige Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mit großen Veränderungen und stellen sie vor große Herausforderungen. Die uns vertrauten EU-Fonds wie ELER, EFRE und ESF werden künftig nicht mehr bestehen. Für Deutschland wird es einen einzigen nationalen Plan geben, in den die uns bekannten Förderbereiche Eingang finden werden – also keine einzelnen Fonds mehr, sondern ein Monofonds. Neben den einzelnen Sektorplänen – dazu zählt auch die GAP 2028 – wird es voraussichtlich länderbezogene regionale Kapitel geben. Die Zwei-Säulen-Struktur der GAP wird also aufgelöst. Lediglich die erste Säule bleibt in groben Zügen erhalten, wird aber mit deutlich weniger Geld ausgestattet sein. Die sogenannten On-Farm-Maßnahmen wie zum Beispiel die einzelbetriebliche Förderung oder auch flächen- und tierbezogene Agrarumweltmaßnahmen werden nun auch Bestandteile der ersten Säule, also des festgesetzten GAP-Budgets, sein. Für den Bereich der ländlichen Entwicklung, der in Brandenburg seit vielen Jahren mit LEADER-Maßnahmen flächendeckend umgesetzt wird, sind nach den vorliegenden Verordnungsentwürfen keine zweckgebundenen Mittel vorgesehen. Wir setzen uns stark dafür ein, dass auch da für die ländliche Entwicklung ein Extrakapitel entsteht. Es gibt also viele ungeklärte Fragen: Wer ist auf Bundesebene für die regionalen und nationalen Pläne zuständig? Aber auch Detailfragen zur Umsetzung der künftigen Förderung sind nicht geklärt. Selbstverständlich werden wir im Zusammenhang mit der GAP 2028 weiterhin dafür kämpfen, dass unsere Betriebe in Brandenburg da keine Benachteiligung erfahren. (Beifall SPD) Das bedeutet natürlich zuallererst, dass wir die Kappung und Degression der Direktzahlung nicht akzeptieren, denn ein Hektar ist ein Hektar. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Es ist sachlich nicht vermittelbar, warum der 500. Hektar bei der gleichen gesellschaftlichen Leistung weniger wert sein soll als der erste Hektar. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 2026 13 Wie Sie sicherlich in der medialen Öffentlichkeit wahrgenommen haben, haben wir als Land Brandenburg die Grüne Woche auch dafür genutzt, mit den Ostministern zusammenzukommen und uns mit den Ostpräsidenten der Bauernverbände intensiv auszutauschen. Die Brandenburg-Halle war auf meine Initiative der Ausgangspunkt für die „Offensive Ost“. Mit dieser „Berliner Erklärung“ haben wir ein starkes Signal für unsere Position an die EU und den Bund gesendet. (Beifall SPD) Lassen Sie mich noch kurz die Forderungen nennen: natürlich eine entschiedene Zurückweisung von Kappung und Degression und der Bedürftigkeitsprüfung, eine Stärkung von LEADER und damit der Entwicklungsperspektiven im ländlichen Raum, eine Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit und Gewährleistung des Förderzugangs für die Bundesländer, auch die Junglandwirteförderung, die deutlich ausgebaut werden soll und an unseren Ostunternehmen nicht vorbeigehen darf – derzeit werden keine juristischen, sondern nur natürliche Personen gefördert –, sowie eine rentable Gestaltung von Umweltleistungen mit einer wirkungsvollen Anreizkomponente. Neben all diesen Themen haben wir selbstverständlich auch über verbesserte Zulassungsverfahren für Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln und die Förderung innovativer Pflanzenzüchtung – die neue Genom-Technik – gesprochen. Im letzten Jahr hatte ich in Brüssel intensive Kontakte: Ich habe mich mit Generaldirektoren, Entscheidern, Berichterstattern und Abgeordneten des Europäischen Parlaments getroffen und damit Brandenburgs Position gestärkt. Auch haben wir als Ostminister im November des vorigen Jahres in Brüssel unsere Position deutlich gemacht. Diesen Dialog werden wir in diesem Jahr im April auch in unserer Landesvertretung festigen und beim Spargelfest in Brüssel Meinungsführer und Entscheider zu Gast haben. Aber ordnen Sie unser konzentriertes, straffes Verhandlungsprogramm richtig ein: Als Land Brandenburg und als Gemeinschaft der ostdeutschen Bundesländer positionieren wir uns gegenüber elf weiteren Bundesländern und einer Administration, die alle 27 Mitgliedstaaten unter einen Hut bringen muss und eben zu Konsenslösungen verpflichtet ist. In diesem Zusammenhang erachte ich es als besonderes Privileg, im Moment der GAP-Zeitenwende im Jahr 2027 Brandenburg als Ausrichter der Agrarministerkonferenzen zu vertreten. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Brandenburg hat viel erreicht: starke, wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe mit sehr gut ausgebildeten Betriebsleitern. Viele Betriebe sind bei pflanzenbaulichen Verfahren, der mechanischen Bodenbearbeitung und bei artgerechten Tierhaltungsverfahren Innovationstreiber. Bei entsprechend verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen sind sie auch bereit, zu investieren und für die generationsübergreifende Aufgabe Verantwortung zu übernehmen. Sehr häufig treffe ich junge landwirtschaftliche Unternehmer, die noch weitere Jahrzehnte auf ihren Betrieben aufbauen wollen. Das gilt natürlich auch für den ökologischen Landbau. Dabei müssen wir uns als Land Brandenburg nicht verstecken, denn mit 17,6 % der Landesfläche sind wir bundesweit ganz weit vorn. Lassen Sie mich bitte noch auf den Antrag der BSW-Fraktion und damit insbesondere auf das Mercosur-Abkommen eingehen. In den Tagen hitziger Debatten um geopolitische Zäsuren in wirtschaftlichen Beziehungen, neue Zollschranken und das Bemühen um Freihandelsabkommen ist es an dieser Stelle auch einmal gut, kühle und sachliche Analysen anerkannter Experten zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski) Das Thünen-Institut schreibt in seinem Project brief zu Mercosur folgende Zusammenfassung – Zitat –: „Das EU-Mercosur Partnerschaftsabkommen führt zu einer Diversifizierung von Handelspartnern und erhöht die Residenz gegenüber multiplen Krisen auf beiden Seiten des Atlantiks. […] Produktionsänderungen in der EU sind insgesamt gering. Von einem Produktionsprogramm (max. 1,5 %) sind vor allem Rind- und Geflügelfleisch betroffen; gleichzeitig entstehen neue Exportchancen für Milchprodukte und verarbeitete Lebensmittel.“ Und: „Für viele Produkte des Agrar- und Ernährungssektors der EU bleibt ein hoher Außenschutz […] bestehen.“ Offene, regelbasierte internationale Handelsbeziehungen sind für den Wohlstand von Volkswirtschaften von sehr großer strategischer Bedeutung. So bietet das Abkommen mit den Mercosur-Staaten auch für Produkte der Brandenburger Agrar- und Ernährungswirtschaft einen besseren Marktzugang. Deutsche und insbesondere brandenburgische Produkte werden wegen ihrer Qualität international nachgefragt, auch entgegen jedem Kostengefälle. Aus diesem Grund muss das Abkommen grundsätzlich als Stabilisator unserer Wirtschaft eingeordnet werden. Mit Blick auf die unterschiedlichen Produktionen, Umwelt- und Sozialstandards setzen wir uns nach wie vor dafür ein, auch auf Bundes- und Bundesratsebene dafür zu sorgen, dass faire Wettbewerbsbedingungen und – das wird an dieser Stelle immer vergessen – die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Schutz unserer regionalen Landwirtschaft gewährleistet werden. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski) Der Antrag der BSW-Fraktion ist daher abzulehnen, da er unterschiedliche Ebenen und Handlungsfelder unsachgemäß miteinander vermengt und im überwiegenden Maße auch Dinge fordert, die wir schon längst tun. Zum AfD-Antrag, Herr Hünich: Die Investitionen von über 10 Millionen Euro in Beeskow in die Ernährungswirtschaft haben Sie gerade vergessen. (Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski) Auch die Investitionen in Prenzlau in die Ernährungswirtschaft – ebenfalls in der vorletzten Woche – haben Sie vergessen zu nennen. Jetzt einmal ganz ehrlich: Wollen Sie tatsächlich einem Herrn Parnitzke von Kunella Feinkost, der sehr stark im Export ist, erklären, er dürfe nicht mehr exportieren? (Beifall des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Ich möchte das nicht. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Also, lassen Sie uns doch gemeinsam mit Optimismus, Mut und einer klaren Stimme die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gestalten! So möchte ich Sie an dieser Stelle heute schon anlässlich der nächsten Grünen Woche vom 15. bis zum 24. Januar 2027 in unsere Länderhalle einladen. – Ich danke für die geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Unsere Besuchertribüne hat sich gut gefüllt. Nun sind auch Schülerinnen und Schüler des Gottfried-Arnold-Gymnasiums Perleberg hinzugekommen. Vielen Dank für das große Interesse an der parlamentarischen Arbeit. Seid uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Herr Abgeordneter Hünich hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Mittelstädt, ich muss darauf eingehen, auch wegen dieser Mercosur-Geschichte: Sie erzählen uns, dass wir bei der GAP ja quasi nur ein paar Ostländer sind, und dann gebe es möglicherweise noch ein paar andere. So groß sei unser Einfluss also nicht. Dann erzählen Sie uns aber, dass unser Einfluss im Mercosur-Abkommen ganz groß wäre, wenn wir für deutsche, Brandenburger Standards werben würden. Das ist genau das Problem. Wir sind überhaupt nicht gegen freien Handel. Aber jedes Mal wird bei irgendwelchen Freihandelsabkommen die deutsche Landwirtschaft – und logischerweise auch die Brandenburger Landwirtschaft – verschachert. Das wissen Sie besser als ich. (Beifall AfD) Das ist eben unser Problem. Wir haben gar kein Problem damit, wenn die Argentinier – oder wer auch immer – Rind- oder Geflügelfleisch herbringen, aber dann bitte – und das ist das Entscheidende – entsprechend den Standards, die in Deutschland genauso eingehalten werden müssen. Ansonsten hat es keinen Sinn. (Beifall AfD) Sie haben recht – ich hatte aber leider Gottes nur zehn Minuten Redezeit –, es gibt auch Investitionen. Aber was sind 10 Millionen Euro dagegen, dass 500 Arbeitsplätze wegfallen? Was sind 10 Millionen Euro dagegen, dass in Perleberg sehr viele Arbeitsplätze wegfallen? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Golßen!) – Golßen, wie auch immer. Wir haben ein Problem, das kann man nicht wegdiskutieren, auch wenn es unter Umständen durchaus einige positive Beispiele gibt. Ich will Ihnen auch sagen: Kunella – wir haben nie gesagt, dass niemand exportieren darf. Wir haben gesagt: importieren, und zwar zu deutschen Standards. Abgesehen davon, glaube ich, dass Kunella froh wäre, wenn man endlich wieder Handel mit Russland betreiben könnte. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW])

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Ulrike Liedtke

Frau Ministerin, möchten Sie auf diese Kurzintervention reagieren? – Bitte sehr. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Frau Präsidentin! Herr Hünich, ich weiß, dass wir uns dabei wahrscheinlich nicht im Konsens befinden, aber da wir auch mit dem Lebensmitteleinzelhandel sprechen, den Sie ja so verteufeln, kann ich Ihnen schon die ganz klare Information geben, dass sich auch dieser „5xD“ bevorzugt und in Deutschland durchsetzen wird. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da bin ich ja gespannt!) „5xD“ bedeutet, dass die Aufzucht, die Mast, die Schlachtung und die Verarbeitung sowie der Verkauf in Deutschland stattfinden werden. Ich weiß nicht, ob Sie sich mit diesen Themen schon beschäftigt haben. (Lars Hünich [AfD]: Ja ja!) Außerdem haben wir Qualitätszeichen, die wir weiter auf den Weg bringen wollen. Selbstverständlich geht es beim Mercosur-Abkommen auch darum, bestimmte Zölle nach wie vor beizubehalten, denn nur ein geringer Anteil in der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist zollfrei. Alles, was an Übermengen vorhanden ist, muss zusätzlich verzollt werden. Ich weiß nicht, ob Sie sich mit dem Mercosur-Abkommen vernünftig beschäftigt haben. (Beifall SPD und CDU – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) 2026 15

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Ulrike Liedtke

Wir gehen in eine zweite Runde der Debatte. Der Abgeordnete Wernitz hat das Wort. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Udo Wernitz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich voranstellen, dass ich im ersten Teil meiner Rede nochmals auf die Grüne Woche und die Ernährung und im zweiten Teil eventuell auf die Redebeiträge meiner Kollegen eingehen werde. Meine Damen und Herren, gern greife ich die Ausführungen meines geschätzten Kollegen Johannes Funke auf und schlage den Bogen von der Landwirtschaft zur Ernährung, denn nicht zuletzt entscheidet das, was wir erzeugen, über das, was wir auf unseren Tellern haben. 100 Jahre Grüne Woche sind gleichbedeutend mit 100 Jahren Ernährung in Deutschland, 100 Jahren Ernährung in Europa und ja, auch 100 Jahren Ernährung auf der ganzen Welt. Kaum ein anderer Ort zeigt so eindrucksvoll, wie eng Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel und Verbraucherverhalten miteinander verwoben sind. Die Grüne Woche ist zu Recht die Leistungsschau der deutschen Landwirtschaft. (Beifall SPD) Meine Damen und Herren, unsere Ernährung hat sich in den vergangenen 100 Jahren jedoch fundamental verändert. Während vor 100 Jahren noch kalorienreiche Lebensmittel wie Kartoffeln und Brot den Hauptanteil unserer Nahrung ausmachten, sind diese Produkte mengenmäßig derzeit stark zurückgegangen. Der Verbrauch von Fleisch und Fleischprodukten hat sich dabei jedoch nahezu verdoppelt und somit den Schwerpunkt der Lebensmittelerzeugung verschoben. Die einzige Lebensmittelgruppe, die ihren Mengenverbrauch einigermaßen stabil halten konnte, sind die Milch und die aus ihr hergestellten Produkte. Wie hat die Ernährungsbranche auf diese geänderten Verzehrgewohnheiten reagiert? Die Branche hat sich immer wieder neu erfunden und sich mit Innovation und Anpassungsfähigkeit sowie unternehmerischem Mut den Herausforderungen der Zeit gestellt. (Beifall SPD) Jedoch steht die Ernährungsbranche derzeit vor einer intensiven Bewährungsprobe. Mehrere Faktoren machen den Betrieben momentan das Wirtschaften und Erwirtschaften schwer. In zahlreichen Gesprächen auf der Grünen Woche wurden diese Faktoren benannt, diskutiert und wurde in konstruktiven Gesprächen nach Lösungsansätzen gesucht. Ja, auch das gehört zur Grünen Woche. Ein Thema, das in den Gesprächen und auch bei uns im Landtag immer wieder auftauchte, war die Energiesituation, sprich: besonders die Höhe der Preise für den elektrischen Strom. Nicht umsonst fordern wir als SPD-Fraktion – ich möchte hierzu stellvertretend unseren Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke so- wie unseren Wirtschaftsminister Daniel Keller nennen – Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise. Seit geraumer Zeit treten die genannten Personen vehement für eine Senkung der Strompreise durch die unterschiedlichsten Maßnahmen ein. Dass dieses Engagement Früchte getragen hat, kann man beispielsweise an der Senkung der Netzentgelte sehen. Von dieser Entlastung profitieren die Betriebe bereits heute. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Das ist ja absurd!) – Wenn Sie Redezeit haben, können Sie reden. Jetzt rede ich. (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Ja, es ist so. Sie stören permanent. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Udo Wernitz SPD

Nein, danke. Vielleicht nachher. – Wir verstehen die Anliegen der Branche und arbeiten täglich daran, dass unsere Unternehmen die notwendige Unterstützung erhalten. Brandenburg setzt bereits heute wichtige Maßnahmen um. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Mit der Ernährungsstrategie verfolgt das Land Brandenburg drei Ziele: erstens die gesunde Gemeinschaftsverpflegung, zweitens die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten sowie drittens die Förderung von Ernährungswissen und Alterskompetenzen. Die Strategie baut dabei auf bestehenden Maßnahmen auf, versteht sich als fortlaufender Prozess und kommt somit den Menschen in unserem Land zugute. Meine Damen und Herren, eine Weisheit lautet: Wir sind, was wir essen. Dieser Satz zeigt einmal mehr, wie sehr Ernährung, Gesundheit und Lebensqualität miteinander verbunden sind. Ernährung ist nicht nur eine private Entscheidung, sondern man trägt dabei eine gemeinsame Verantwortung. Wir als Land Brandenburg setzen dabei auf Transparenz, Qualität und Regionalität. (Beifall SPD) Das Qualitätszeichen Brandenburg kennzeichnet geprüfte regional – sowohl konventionell als auch biologisch – erzeugte Produkte. Ziel dabei sind eine bessere Verfügbarkeit hochwertiger Lebensmittel, starke regionale Lieferketten, mehr Bio- und Frischprodukte in unseren öffentlichen Einrichtungen, transparente Kontrollen und eine kontinuierliche Unterstützung unserer Landwirtschaft. Das Ziel ist klar: Eine gesunde Ernährung, eine starke regionale Landwirtschaft und das gegenseitige Vertrauen zwischen Produzenten sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern hat für uns immer oberste Priorität. Hierzu kann und muss ich die Ausführungen meines Kollegen Johannes Funke zum mehrjährigen Finanzrahmen und zum Mercosur-Abkommen nur stark unterstreichen und den Punkten unseres Entschließungsantrages voll und ganz zustimmen. Die Wettbewerbsfähigkeit muss gerecht verteilt werden, um unsere landwirtschaftlichen Betriebe auch in Zukunft in die Lage zu versetzen, für die Brandenburgerinnen und Brandenburger qualitativ hochwertige Lebensmittel regional zu produzieren. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema, das immer wieder angesprochen wurde, sind die Fachkräfte bzw. ist der Fachkräftemangel. Besonders in der Ernährungsverarbeitung sind prozentual viele ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Deshalb ist es immens wichtig, dass das Land Brandenburg gute Bedingungen schafft, um ausländische Arbeitskräfte zu akquirieren und sie bei uns im Land zu halten. (Beifall SPD) Eine Politik des Ausländerhasses, wie die AfD sie verfolgt, (Lars Hünich [AfD]: Alter Falter! Was ist denn das für ein Schwachsinn?! – Weitere Zurufe von der AfD) schadet somit nicht nur der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. – Es ist so! – Nein, noch viel schlimmer: Sie gefährden damit die Ernährung in unserem Land. (Beifall SPD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Natürlich! Meine Damen und Herren, es sind die Parteien SPD und CDU, die über tragfähige Erfahrungen und über Strategien für eine zukunftsfähige Landwirtschaft verfügen – damit wir auch in 100 Jahren noch Grüne Woche feiern können. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Adam. Bitte. (Beifall AfD)

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Jean-René Adam AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburger! Mit einiger Überraschung erfuhr ich letzte Woche, dass mit den Stimmen der Grünen die Ratifizierung des Mercosur-Abkommens verhindert wurde. Stattdessen soll der Europäische Gerichtshof ein Rechtsgutachten zu diesem Vertragswerk erstellen. Nicht die erste Überraschung: Bereits vor drei Monaten verkündete Kanzler Merz eine angebliche Einigung der 27 Mitgliedsländer – was sich im Nachgang allerdings als peinliches Missverständnis herausstellte. Das Mercosur-Abkommen wird häufig als notwendiger Schritt zu mehr Freihandel dargestellt. Lassen Sie mich zu Beginn klarstellen: Niemand in diesem Haus stellt den Freihandel grundsätzlich infrage. (Vereinzelt Beifall AfD) Handel kann Wachstum schaffen, Kooperationen stärken und internationale Beziehungen vertiefen. Doch Freihandel braucht Regeln – und genau an diesem Punkt weist das vorliegende Mercosur-Abkommen erhebliche Defizite auf. Erstens: Faire Wettbewerbsbedingungen. Unsere Landwirte erfüllen hohe Anforderungen und Tierwohl-, Umwelt-, Klima- und Sozialstandards. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass gleichzeitig Produkte aus Mercosur-Staaten importiert werden sollen, die nach deutlich niedrigeren Standards erzeugt wurden. Ein solcher Ansatz führt nicht zu fairem Wettbewerb, sondern zur Wettbewerbsverzerrung zulasten unserer heimischen Landwirtschaft. Wer heimische Betriebe mit immer neuen Aufgaben belastet, darf sie nicht gleichzeitig dem ruinösen Preisdruck durch Billigimporte aussetzen. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Wenn wir Märkte öffnen, müssen annähernd gleiche Standards für alle Marktteilnehmer gelten. Ein Abkommen, das diese Vergleichbarkeit nicht sicherstellt und nicht wirksam kontrolliert, ist unausgewogen. Zweitens: Standards dürfen nicht verhandelbar sein. Wir brauchen Handelsabkommen, die nicht nur Absichtserklärungen, sondern auch verbindliche, einklagbare Umwelt-, Klima- und Sozialstandards enthalten. Das Mercosur-Abkommen bleibt hinter den notwendigen Anforderungen zurück. (Vereinzelt Beifall AfD) Drittens: die Rolle der Landwirtschaft. Die im Zusammenhang mit dem Abkommen diskutierte Kappung bzw. Degression der Förderung für ostdeutsche landwirtschaftliche Betriebe lehnen wir ausdrücklich ab. (Vereinzelt Beifall AfD) Unsere Landwirtschaft sichert die Versorgung der Bevölkerung, erhält den ländlichen Raum und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Wer diese Betriebe finanziell schwächt und sie gleichzeitig einem unfairen internationalen Wettbewerb aussetzt, gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz. (Vereinzelt Beifall AfD) Gerade die Coronaepidemie hat uns mehr als deutlich gezeigt, wie wichtig eine funktionierende lokale Lebensmittelerzeugung für die Versorgung der Bevölkerung ist. (Vereinzelt Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Viertens: Nicht minder wichtig ist der Schutz der indigenen Bevölkerung in den südamerikanischen Vertragsstaaten. Ich habe auf dieses Problem bereits im Europaausschuss während einer Videoschalte mit dem Europaabgeordneten Lagodinsky hingewiesen, dazu aber keine klare Antwort erhalten. Nicht zuletzt wird 2026 17 durch das Mercosur-Abkommen der Entwaldungsdruck in der Amazonasregion erheblich verstärkt. (Vereinzelt Beifall AfD und BSW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen Handelsabkommen mit wirtschaftlicher Fairness. Freihandel darf nicht auf Kosten derjenigen gehen, die nach hohen Standards produzieren. Das Mercosur-Abkommen gewährleistet der europäischen, deutschen und brandenburgischen Landwirtschaft keine fairen Wettbewerbsbedingungen. (Vereinzelt Beifall AfD) Deshalb ist es notwendig, die Verhandlungen neu auszurichten – mit klaren, verbindlichen Standards, mit wirksamen Kontrollmechanismen und mit einem verlässlichen Schutz unserer Landwirtschaft. Aus diesem Grunde darf das Mercosur-Abkommen in der vorliegenden Form nicht ratifiziert werden. (Vereinzelt Beifall AfD sowie des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Gestatten Sie mir bitte noch ein paar persönliche Worte als europapolitischer Sprecher: Im Europaparlament wird in der letzten Zeit viel über Grönland und über den Schutzschild für die Demokratie gesprochen. In der gleichen Zeit wurden im Iran Tausende Demonstranten ermordet und Zehntausende Menschen inhaftiert und gefoltert. Lassen Sie uns diese Menschen nicht vergessen! Die EU muss ihre Sanktionen gegenüber dem Mullah-Regime endlich deutlich verschärfen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Wernitz, Sie haben noch einmal Gelegenheit, für die antragstellende Fraktion zu sprechen. – Das möchte er nicht. Dann kommen wir schon zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Entschließungsantrag „Europäische Förderung zukunftsfest gestalten: Landwirtschaft und ländlichen Raum stärken – Diskussionen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union aktiv begleiten“ der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion, Drucksache 8/2331, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Es gab Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag „Stärkung regionaler Lebensmittelversorgung und geschlossener Nährstoffkreisläufe in Brandenburg – regionale Produktion statt Importabhängigkeit“ der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2337. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Starke Landwirtschaft statt EU-Rüstungswahn und Freihandelsabenteuer – Interessen Brandenburgs bei Diskussionen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und um das Mercosur-Abkommen selbstbewusst vertreten“, Drucksache 8/2282, Neudruck, an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Es gab eine Enthaltung. Da die Überweisung abgelehnt wurde, müssen wir über den eigentlichen Antrag des BSW auf Drucksache 8/2282, Neudruck, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Die Fragestunde wird Vizepräsident Münschke leiten.

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Daniel Münschke

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von mir einen wunderschönen guten Tag! Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Dringliche Anfrage 9 des Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) Drucksache 8/2326 Fragestunde Drucksache 8/2309 (Neudruck) Es liegen Ihnen die Dringliche Anfrage 9 sowie insgesamt 14 mündliche Anfragen vor. Meine Damen und Herren Kollegen, da es immer wieder Irritationen hinsichtlich der Regularien zu Nachfragen innerhalb der Fragestunde gibt, gestatten Sie mir folgende wichtige Hinweise, die gemäß § 60 in Verbindung mit Anlage 2 unserer Vorläufigen Geschäftsordnung zu beachten sind: Möglich sind bis zu drei Nachfragen je Fragesteller und bis zu zwei Nachfragen für jedes weitere Mitglied des Landtages. Alle Nachfragen sind noch während der ursprünglichen Antwort der Landesregierung anzumelden. Für den Fall, dass die Nachfragen aller Abgeordneten nicht direkt hintereinander gestellt und im Block beantwortet werden, gilt: Nachfragen dürfen sich nicht aus einer zwischenzeitlich erfolgten Antwort auf eine Nachfrage ergeben oder sich auf eine solche Antwort beziehen. Damit übergebe ich das Wort an den Abgeordneten Filter zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 9 (Umsetzung des Ergebnisses der Einwohnerbefragung in Halbe: 54 % der Teilnehmer sind gegen den Windpark Freidorf). Bitte sehr.

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Benjamin Filter AfD

Ich möchte die Landesregierung fragen, inwieweit das Ergebnis der Einwohnerbefragung, die mit über 54 % letztendlich sehr eindeutig die Ablehnung des Vorhabens, in Halbe einen Windkraftpark zu errichten, gezeigt hat, auf die Entscheidungsfindung bei der Genehmigung durch die Landesregierung bzw. das zuständige Landesamt Einfluss nehmen wird. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Mittelstädt, Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, antworten. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Herr Abgeordneter Filter, Sie nehmen wieder einen Zeitungsartikel zum Anlass, um mit einer Dringlichen Anfrage Auskunft über den Sachstand unterschiedlichster Verfahren zu erhalten. Ich will zuallererst klarstellen, dass die darin erwähnte Aufstellung eines Bebauungsplans etwas anderes ist als ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, mit dem sich das LfU beschäftigt. Bei Planungs- und Bauverfahren liegt die Zuständigkeit ganz klar im kommunalen Bereich. Sie haben in Ihrer Anfrage ja auch sehr deutlich gemacht, dass es der Bauausschuss war, der den Vorentwurf des Bebauungsplans am 22. Januar 2026 beraten und nicht verhindert hat. Dort wäre die richtige Stelle, diese Frage loszuwerden. Das von Ihnen in diesem Zusammenhang erwähnte LfU ist nur für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zuständig, und genauso haben wir bereits im Sommer auf eine Dringliche Anfrage geantwortet: Für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen ist das LfU zuständig, und um eine Genehmigung erteilt zu bekommen, müssen alle bundesgesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen dafür erfüllt sein. Die zuständigen Behörden – auch die Baubehörden – werden am Verfahren beteiligt, und natürlich gehört auch die Zustimmung zum Bebauungsplan zu den Genehmigungsvoraussetzungen. Die Rechtslage hat sich also nicht geändert. Allerdings handelt es sich bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung um eine gebundene Entscheidung, was bedeutet, dass die Genehmigungsbehörde keinen Ermessensspielraum hat. Sie richtet sich bei ihrer Prüfung nicht nach Stimmungsbildern, sondern allein danach, ob durch eine Anlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. Um das zu beurteilen, wird eine Reihe von Fachbehörden beteiligt, die fachliche Einschätzungen dazu abgeben. Stehen dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen, muss die Genehmigungsbehörde die Genehmigung erteilen. Es handelt sich bei diesen Genehmigungsverfahren also um rechtsstaatlich gebundene Prüfungen, nicht um energie- und wirtschaftspolitische Bewertungen anderer. Insofern kann ich die Ausführungen des Zeitungsartikels wirklich nur bestätigen: „Das Ergebnis der Einwohnerbefragung ist rechtlich nicht bindend.“ Und auch den letzten Satz des Artikels kann ich bestätigen – Zitat –: Eine Entscheidung über den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung steht noch aus, da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. – Zitat Ende.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Dr. Berndt. Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Eine einzige Nachfrage, Frau Ministerin: Sie sprachen ja eben davon, dass die Behörde gebunden ist, eine Genehmigung zu erteilen – sie muss das bejahen –, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Ist die Ausweisung eines Naturparks in Ihren Augen keine öffentlich-rechtliche Vorschrift?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin. Bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Selbstverständlich werden in solchen Genehmigungsverfahren bei den Abwägungen auch die Ausweisungen von Naturparks berücksichtigt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragewunsch. Damit kommen wir zur nächsten mündlichen Anfrage, Frage 331 (Bau eines separaten Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf), des Abgeordneten Vogelsänger von der SPD-Fraktion. Bitte sehr. Jörg Vogelsänger (SPD):* Der Titel ist genannt – es handelt sich um eine unendliche Geschichte –: Die Bundesstraße 1/5 gehört in diesem Abschnitt zu den am stärksten frequentierten Straßen in Ostbrandenburg. Zu Recht ist das Fahren mit einem Fahrrad auf dieser Straße verboten. Es gibt also keine Alternative zum Bau eines eigenen Radweges. Dieser würde zudem auch bestehende Radwege miteinander verbinden. Die Planungen für diesen Radweg haben bereits vor über einem Jahrzehnt begonnen – ich kann das bezeugen. Zurzeit befindet sich das Unterfangen – diese Planung – im Planfeststellungsverfahren. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das natürlich gefühlt eine „unendliche Geschichte“. Es gilt, sie jetzt zu einem positiven Ende zu bringen. Es geht nicht nur um Verkehrssicherheit, es geht auch um Tourismus – die Rennbahn Hoppegarten ist in der Nähe –, und auch viele andere Dinge sprechen dafür. Ich frage die Landesregierung: Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Realisierung des Radweges an der Bundesstraße 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf aus?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird der Minister für Infrastruktur und Landesplanung, Minister Tabbert, antworten. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vogelsänger! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Maßnahme eines 2026 19 separaten Radweges an der B 1/5 zwischen Hoppegarten und Vogelsdorf befindet sich weiterhin im Planfeststellungsverfahren. Für die Suche nach einem neuen Standort für das Versickerungsbecken muss der Landesbetrieb Straßenwesen drei Sickerversuche auf einer Fläche westlich des Schöneicher Wegs durchführen. Dabei soll überprüft werden, ob der Baugrund für die Versickerung geeignet ist. Da die Sickerversuche in einem Landschaftsschutzgebiet bzw. einem Naturschutzgebiet durchgeführt werden sollen, ist es erforderlich, für die Durchführung der Arbeiten bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz zu beantragen. Die Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde zur Durchführung der Versuche liegt dem Landesbetrieb Straßenwesen nunmehr mit Schreiben vom 21. Januar 2026 vor. Der Landesbetrieb wird im nächsten Schritt die Grundstückseigentümer anschreiben, um diese gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz über die auf dem Grundstück beabsichtigten Maßnahmen zu informieren. Die Sickerversuche können jedoch erst bei vorhandener Frostfreiheit des Bodens durchgeführt werden. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren – Sie hatten es angesprochen – danach zügig fortgesetzt wird, um den Radwegebau nach Möglichkeit noch in diesem Jahr zu starten. Zum konkreten Ablauf des Planfeststellungsverfahrens werden wir Sie dann im Anschluss informieren. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Vogelsänger. Bitte schön, Sie dürfen bis zu drei Nachfragen stellen. Jörg Vogelsänger (SPD):* Erst einmal herzlichen Dank, dass jetzt hinsichtlich der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ein konkretes Datum genannt wurde. Ich wünsche uns bei diesen Versickerungsversuchen natürlich gemeinsam viel Erfolg, will aber fragen, ob – wenn sich weitere Verzögerungen ergeben – eine Teilung des Planfeststellungsverfahrens in zwei Teile möglich bzw. denkbar wäre.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Der heutige Stand ist, dass wir diese Möglichkeit mit dem Landesbetrieb Straßenwesen prüfen werden. (Jörg Vogelsänger [SPD]: Danke!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit kommen wir zu Frage 332 (Mehrbelastung statt Entlastung für Familien mit Kindern im Kita-Alter) des Abgeordneten Nothing von der AfD-Fraktion. Bitte sehr.

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Volker Nothing AfD

„Brandenburg ist stark, weil wir Familien unterstützen und entlasten.“ Das hatte die SPD in ihrem Programm zur Landtagswahl 2024 betont. Auch im Koalitionsvertrag der Kurzzeitkoalition aus SPD und BSW wurde vereinbart, „[…] die finanzielle Entlastung von Familien, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden, weiterhin zu priorisieren.“ Wie nun bekannt wurde, bricht die SPD diese Versprechen gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen wird die bisherige finanzielle Förderung der dritten Betreuungsstufe durch das Land eingestellt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, teils beträchtliche Anfahrtswege zum Arbeitspatz in Kauf zu nehmen haben und daher auf die verlässliche Kitabetreuung ihrer Kinder in den Betreuungsrandzeiten angewiesen sind. Zum anderen kündigte das SPD-geführte Bildungsministerium an, die unterschiedlich gehandhabte Finanzierung des Mittagessens in Kita, Schule und Hort vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung vereinfachen und harmonisieren zu wollen. Demnach soll die in § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG geregelte Kostenbeteiligung der Eltern an der Finanzierung des Mittagessens – das sogenannte Essengeld – an die bestehende schulgesetzliche Regelung angeglichen werden. Das heißt konkret: Familien mit kleinen Kindern haben die anfallenden Kosten für das Mittagessen in der Kita fortan in voller Höhe zu übernehmen, statt wie bislang lediglich einen Zuschuss zu zahlen. Die Eltern werden also – nach dem Willen der SPD – für die Verpflegung ihrer Kinder weitaus tiefer ins Portemonnaie greifen müssen als bisher. Ich frage die Landesregierung: Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidungen – die Einstellung der finanziellen Förderung der dritten Betreuungsstufe wie auch die Neuregelung der Mittagsfinanzierung –, von der jede für sich im scharfen Widerspruch zum mehrfach wiederholten Versprechen steht, Familien in der laufenden Legislaturperiode – ich zitiere – zu „unterstützen“, zu „priorisieren“ und zu „entlasten“?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte schön.

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Steffen Freiberg

Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auf Ihre beiden Fragen antworte ich wie folgt: Zu Ihrer ersten Frage nach der finanziellen Förderung der dritten Betreuungsstufe: Für die Familien im Land Brandenburg ändert sich nichts. Für Kinder, die in Kitas oder in der Tagespflege betreut werden, ändert sich nichts. Der Rechtsanspruch – darum geht es hier doch –, der den Kindern bisher zusteht, wurde und wird nicht angetastet. Sie, Herr Abgeordneter, sprechen mit Ihrer Frage ausschließlich die komplexe Finanzierungsbeziehung zwischen dem Land, den Kommunen und in diesem Fall auch dem Bund an. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Neuregelung der Mittagsfinanzierung ist Teil eines laufenden Gesetzgebungsvorhabens der Landesregierung. Die Meinungsbildung der Landesregierung zu dem Gesetzgebungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Bei dieser Gelegenheit will ich nicht unerwähnt lassen, dass das Land die Eltern im Land Brandenburg auf Beschluss und mehrfach durch Gesetzgebung dieses Hauses mit einer Summe von ungefähr 150 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr von Krippen-, Kindergarten- und Hortbeiträgen entlastet. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Nothing. Bitte schön.

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Volker Nothing AfD

Die längeren Kitaöffnungszeiten wurden bislang aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes finanziert. Das MBJS erklärte, in der neuen Förderperiode seien für 2026 andere Schwerpunkte gesetzt worden. Welche Finanzmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz stehen dieses Jahr zur Verfügung, und wofür sollen sie konkret eingesetzt werden?

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Nothing. – Eine Zwischenfrage: Abgeordneter Filter, haben Sie auch eine Frage? – Stellen Sie bitte Ihre Fragen auch gleich.

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Benjamin Filter AfD

Sehr geehrter Herr Minister, eine konkrete Nachfrage: Sie haben gerade zwangsläufig auch die Kommunen angesprochen. Wir wissen, dass in diesem Jahr dort über 250 Millionen Euro Miese zu erwarten sind. Wie stellen Sie sich das konkret vor? Wie soll der Rechtsanspruch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden, wenn gerade dort der Sozialbereich usw. die großen Treiber hinsichtlich der Kosten sein werden? Die zweite Frage betrifft unseren Landkreis Dahme-Spreewald: Die „MAZ“ nennt Zahlen, nach denen zwei Drittel der Brandenburger Bedarf an einer Betreuung in den Randzeiten haben; Brandenburg an der Havel hat 40 % als Zahl genannt. Wie erklären Sie sich, dass beispielsweise in Dahme-Spreewald von der Verwaltung gesagt wird: „Bei uns hier betrifft es niemanden, es gibt bei uns keinen Bedarf“? – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Herr Minister, bitte schön.

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Steffen Freiberg

Die erste Nachfrage hat zwar nichts mit meiner Antwort zu tun und ist insofern eigentlich unzulässig, ich kann Ihnen aber sagen, dass wir die Mittel für die Qualitätsentwicklung im Sprachbereich einsetzen. Zur zweiten Frage: Wie stelle ich mir das vor? – Ich habe gerade gesagt, wir haben ein laufendes Gesetzgebungsvorhaben, zu dem die Meinungsbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Vorstellung der Landesregierung, wie das ablaufen soll, wird dann mit dem Gesetzgebungsvorhaben hier im Hause – ich vermute, im 2. Quartal – diskutiert. Drittens: Wie erklären Sie, was eine Verwaltung des Landes sagt? – Das kann ich Ihnen ehrlicherweise nicht erklären. Da würde ich Sie freundlicherweise an die Verwaltung, die das geäußert hat, verweisen. Das kann ich natürlich nicht beurteilen. – Vielen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt keinen weiteren Fragebedarf. Damit kommen wir zu Frage 333 (Neuübernahme von Verpflichtungen nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen). Sie stellt Herr Abgeordneter Peschel von der BSW-Fraktion. Bitte schön.

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Falk Peschel BSW

die Neuübernahme von Verpflichtungen nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch das Land Brandenburg. Dies wurde von der Landesregierung auch an das zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat übermittelt. Das Verfahren für die entsprechende Bundesverordnung ist bis heute nicht abgeschlossen, was bereits im Rat für Angelegenheiten der Sorben und Wenden und im Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik angesprochen wurde. Ich frage die Landesregierung: Wie und mit welchem Zeitplan setzt sie sich für eine Umsetzung der Beschlusslage des Brandenburger Landtages durch den Bund ein? – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Ministerin Dr. Schüle, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte schön. Dr. Manja Schüle (Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur): Lieber Herr Abgeordneter Peschel, ich höre eine gewisse Ungeduld aus Ihrer Frage heraus – und recht haben Sie, denn wir haben in der Tat schon im September 2023 darüber beraten und uns dazu entschieden, den Schutz der Sprachen Niedersorbisch und Niederdeutsch mit jeweils 13 neuen Verpflichtungen aus der Sprachencharta umzusetzen. Sie können mir glauben: Wir haben keine Zeit verstreichen lassen, sondern uns genau drei Wochen später mit der Bitte an das Bundesinnenministerium gewandt, die bundesrechtliche Prüfung, die hier vorgesehen ist, wenn man das Verfahren einleiten will, vorzunehmen. Jetzt wird es aber kompliziert: Sie wissen, dass der Bund dann nicht nur das Land Brandenburg, sondern auch alle anderen 15 Bundesländer anhört, um zu fragen: Welche Verpflichtungen wollt ihr gegebenenfalls übernehmen? – Dann muss es zu Anpassungen kommen, und erst, wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, kann sich der Bundesrat damit befassen und dem zustimmen. Für Brandenburg kann ich sagen: Wir sind sowohl mit den Interessenverbänden der Sorben und Wenden als auch mit der niederdeutschen Sprachgruppe im engen Austausch. Es steht regelmäßig auf der Tagesordnung auch der genannten beiden Gremien. Der Vorsitzende berichtet regelmäßig – Sie sind ja dann auch zugegen –, und wir warten darauf, dass sich die anderen Bundesländer entscheiden. 2026 21 Unsere Information ist, dass das wahrscheinlich bis zum 3. Quartal 2026 dauern wird. Wie gesagt: Das ist kein Vertun des Landes Brandenburg – wir sind sofort tätig geworden –, sondern wir warten jetzt auf alle anderen Bundesländer, ob sie sich gegebenenfalls einer dieser Verpflichtungen anschließen wollen, sodass es dann ein Gesamtpaket gibt, womit im Europarat die Neuaufnahme von Verpflichtungen beantragt wird. Vielleicht darf ich an dieser Stelle daran erinnern, dass sich das Land darüber hinaus intensiv für die Stärkung der Sorben und Wenden einsetzt, und ich bin sehr froh, dass das Kabinett gestern der Unterzeichnung des neuen Finanzierungsabkommens für die Stiftung für das sorbische Volk zugestimmt hat. Für die Jahre 2026 bis 2030 haben wir jetzt ein neues Finanzierungsabkommen mit der Stiftung für das sorbische Volk. Wir werden außerdem – weil das der Landtag beschlossen hat und wir das auch für eine sehr kluge Entscheidung halten – ab dem Wintersemester 2026/27 an der BTU Cottbus-Senftenberg ein Angebot für das sorbische/wendische Lehramt im Bereich der Primarstufe einführen. – Herzlichen Dank.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. – Somit kommen wir zur Frage 334 (Runder Tisch zum Aufbau ambulanter Strukturen am Standort Wittstock), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Das Klinikum Wittstock soll im Jahr 2027 geschlossen werden. Grund: Durch die Regelungen der Lauterbach-Krankenhausreform darf das Haus nicht weiterbetrieben werden. Seit einiger Zeit bemühen sich die Landesregierung und die kommunale Politik, alternative ambulante Versorgungsstrukturen vor Ort aufzubauen. Bisher vergibt die Kassenärztliche Vereinigung keine zusätzlichen Kassensitze für das MVZ. Es gibt lediglich den Vorschlag, einen kardiologischen Sitz mit Neuruppin zu teilen. Am 26. Januar fand in hybrider Sitzung ein runder Tisch in Potsdam statt. Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse für ein künftiges MVZ in Wittstock mit welchem Zeitplan hat der runde Tisch erzielt, insbesondere hinsichtlich wie vieler Kassensitze für welche Facharztrichtungen?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Ministerin Müller für das Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, die Landesregierung misst der Sicherung der medizinischen Versorgung in der Region Wittstock/Dosse eine große Bedeutung bei. Vor dem Hintergrund der perspektivischen Schließung des Klinikums Wittstock durch die KMG im Jahr 2027 werden seit geraumer Zeit gemeinsam mit der kommunalen Ebene sowie den relevanten Akteuren alternative ambulante Versorgungsstrukturen entwickelt. Ich habe mir den Zeitstrahl der Aktivitäten gerade noch einmal angeguckt: Vom 25. September 2025 bis tatsächlich zum 26. Januar 2026 – diese Woche Montag – haben wir insgesamt zehn Abstimmungsrunden durchgeführt, zu rechtlichen Rahmenbedingungen, zur Akut- und Notfallversorgung – zu allen Themen, die zu besprechen waren. Das zeigt doch, wie intensiv sich alle Akteure hier um die medizinische Versorgung in der Region kümmern. Im Rahmen des runden Tisches unter der Leitung des Bürgermeisters der Stadt Wittstock/Dosse wurden nach aktuellem Stand folgende Ergebnisse erzielt: Kurzfristig soll eine kardiologische Zweigpraxis am Standort Wittstock etabliert werden, die von den KMG-Kliniken betrieben wird. Darüber hinaus ist die orthopädische und die unfallchirurgische Versorgung einschließlich der D-Arzt-Versorgung weiterhin gesichert. Der bestehende Rettungsstützpunkt sowie die notärztliche Versorgung bleiben erhalten, und ergänzend ist vorgesehen, im Laufe des Jahres 2026 einen weiteren Rettungswagen im 24/7-Betrieb sicherzustellen. Des Weiteren verfolgen die beteiligten Akteure das Ziel, in der ehemaligen Tuchfabrik in Wittstock/Dosse eine Poliklinik zu errichten. Hierfür soll das Gebäude mit Fördermitteln aus dem Zu-Pak, dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Landes Brandenburg, baulich ertüchtigt und soll die Poliklinik perspektivisch in den Jahren 2029 und 2030 in Betrieb genommen werden. Ich möchte dazu ergänzen: Die Koalitionäre sind sehr schnell mit den Koalitionsverhandlungen. Ich arbeite an meiner Ressortverordnung, die ich natürlich noch bis März vorlegen will und die den Arbeitstitel „Poliklinik-Förderrichtlinie“ trägt. Da sind wir jetzt intensiv dran, sodass wir auch den rechtlichen Rahmen für die Mittelbereitstellung dann sehr zügig schaffen können. Einzelheiten zu konkreten Ausgestaltungen werden derzeit zwischen den Beteiligten vor Ort und wurden auch am Montag ganz intensiv abgestimmt. Deshalb kamen am 26. Januar – man beachte: trotz der Witterungsbedingungen, die wir am Montag hatten – sogar die Kollegen aus der Prignitz – Landrat Ralf Reinhardt war auch anwesend – ins Ministerium, um insbesondere über eine weitere Konkretisierung der Planungen der Poliklinik sowie den Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen am Standort Wittstock zu beraten. In diesem Zusammenhang wurde auch das Angebot des Universitätsklinikums Ruppin-Brandenburg, des UK RB, erörtert, in Wittstock ein medizinisches Versorgungszentrum zu betreiben. Wir sind also ganz konkret an der Erarbeitung eines medizinischen Konzepts. Denn eines ist auch klar: Die Stadt kann nicht – das wurde auch noch einmal deutlich – an unterschiedliche Vermieter, einzelne Ärzte, vermieten. Es braucht ein Betreiberkonzept, es braucht ein großes Dach – da waren wir uns alle einig. Zur Klärung der noch offenen fachlichen und organisatorischen, aber auch der wirtschaftlichen Fragen wurde jetzt ein konkreter Fahrplan für die kommenden Wochen vereinbart. Eine hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe wird ein wirtschaftlich tragfähiges Betreiberkonzept erarbeiten und bis Ende Februar entsprechende Ergebnisse vorlegen. Die Abstimmung erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sowie den Krankenkassen. Lassen Sie mich einen Blick zurückwerfen, denn hier brauchen wir Zeit und Genauigkeit. Ich möchte an ein ähnliches Vorhaben in Templin erinnern – Kollegen, die mit mir schon 2014 hier im Landtag waren und an diesem Projekt gearbeitet haben, wissen es vielleicht noch –: das Strukturmigrationsprojekt „StimMT“. Hier haben der Umbau und die Organisation eines neuen medizinischen Konzepts fünf Jahre gedauert. Also, wir müssen natürlich auch bei solchen Projekten genau arbeiten, und das machen wir. Ich glaube, dass uns innerhalb der zehn Monate hier schon sehr viel gelungen ist. Wir können aber zu konkreten zusätzlichen Kassensitzen oder einzelnen Facharztrichtungen bisher keine verbindlichen Aussagen treffen. Daran arbeiten wir. Maßgeblich für die entsprechenden Entscheidungen sind die regionalen Versorgungsbedarfe, die bestehenden Niederlassungen sowie die geltenden gesetzlichen und vertragsärztlichen Rahmenbedingungen – einschließlich der Niederlassungsfreiheit; das darf man hier nicht außer Acht lassen. Vielleicht auch dazu: Die Versorgungsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist ja auch eine dynamische Planung, die sich immer wieder den Versorgungsbedarfen, aber auch der Bereitschaft der sich niederlassenden Ärzte anpassen muss. Sie wird alle sechs Monate von der KVBB evaluiert, das ist also dynamisch; das ist kein statischer Prozess. Auch insofern ist es schwer, heute konkrete Zahlen zu nennen. Die Landesregierung wird den Prozess weiterhin konstruktiv begleiten, um eine langfristige, tragfähige, bedarfsgerechte und zukunftsfeste medizinische Versorgung für die Region Wittstock sicherzustellen. Ich kann Ihnen noch kurz – ich konnte meine Mitschrift noch nicht ganz ins Reine bringen – ein paar Gedanken mitteilen, weil ich schon weiß, was Sie gleich nachfragen werden. Es geht natürlich auch um Sonderbedarfe, um die Frage: Gibt es Sonderbedarfe? – Es gibt aber auch die Frage nach Ergänzungsbedarfen. Wir haben in der Runde besprochen – weil natürlich auch die Kostenträger bestimmte zusätzliche Bedarfe abdecken müssen –, ob es stationsersetzende Äquivalente gibt. Also, es ist ein großes Bündel von Maßnahmen, die diskutiert werden können. Frau Dr. Oeynhausen, ich glaube, dass Sie Verständnis dafür haben, dass das nicht von einem auf den anderen Tag geht. Aber ich glaube, mit dieser Antwort konnte ich Ihnen nachweisen, dass wir sehr intensiv daran arbeiten. Mein Plan ist es – den haben wir am Montag besprochen –, Anfang März vor die Bürgerinnen und Bürger in Wittstock zu treten und ihnen ein medizinisches Konzept zu präsentieren.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragebedarf bei der Abgeordneten Dr. Oeynhausen. – Sie dürfen bis zu drei Nachfragen stellen. Im Block, bitte. Bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ja, ich begrüße es, dass Sie schon zehn runde Tische mitgetragen haben. Die Frage ist natürlich immer: Welche Ergebnisse bringt es? – Sie haben gerade sehr allgemein geantwortet, daher noch Nachfragen. Sie haben gesagt, Sie könnten jetzt noch nicht sicher sagen, welche Facharztsitze freigegeben werden. Könnten Sie hier noch einmal darstellen, welche Probleme es für die Kassenärztliche Vereinigung darstellt und wie Sie die Kassenärztliche Vereinigung bei der Lösung ihrer Probleme auf Landes- und auch auf Bundesebene unterstützen wollen? Die zweite Frage: Sie hatten geantwortet, das UK RB halte weiterhin an seinem Angebot fest, das MVZ in Wittstock zu betreiben, aber es seien noch Details zu klären. Könnten Sie hier auf die Details eingehen? Die dritte Frage: Wenn es scheitern sollte, wenn Sie im März nicht mit einem handfesten Ergebnis vor die Wittstocker treten können, welchen Plan B haben Sie für die Wittstocker, welchen Plan B für die Wittstocker Wirtschaft, die darunter auch extrem leidet?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte sehr.

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Britta Müller

Zu Ihrer ersten Frage, wie wir unterstützen wollen: Sie kennen meinen Ansatz, mit dem wir im letzten Jahr gestartet sind: „Gesundheit gemeinsam gestalten“. Genau dieser Ansatz zur Unterstützung kommt jetzt zum Tragen; denn der Kassenärztlichen Vereinigung ist sehr wohl bewusst, wie viele Stellen in den ländlichen Regionen unbesetzt sind und wie die Entwicklung bei den Fachkräften ist. Insofern brauchen wir beide, sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung. Ich möchte aber auch einen Blick auf die weiteren Versorgungsangebote, der Pflege, der Rehabilitation und auch der Apotheken in den ländlichen Räumen, werfen. All das gucken wir uns mit an. Rufen Sie einmal die Seite der KVBB auf und schauen Sie sich konkret den Stand der Niederlassungsmöglichkeiten in der Bedarfsplanung an – Stand 31. Dezember. Diese Seite kann man ganz einfach aufrufen. Ich habe das gemacht, Sie können das auch machen; es gehört nicht viel dazu. Dort sehen Sie, wie sich Bedarfe entwickeln, wie viele Niederlassungsmöglichkeiten in der Region es jetzt schon gibt. Da sieht man, dass es perspektivisch durchaus auch unter dem Dach einer Poliklinik eine fachärztliche gynäkologische, eine dermatologische, eine neurologische und eine Zahnarztversorgung geben kann. Genau das nämlich entnehme ich dem Stand bei den Niederlassungsmöglichkeiten, und genau darüber sprechen wir auch: Sind dann Ärzte vorhanden, die es sich vorstellen können, dort mit hineinzugehen? Das sind die konkreten Gespräche, die wir führen und die noch nicht abgeschlossen sind. Plan B: Das UKRB hat sehr deutlich gemacht, dass es hier ein Betreiberkonzept zur medizinischen Versorgung zur Verfügung stellt. Es ist ein sehr ausgereiftes Betreiberkonzept, das ich sehr unterstütze, weil es von dem Gedanken getragen ist, nicht einzelne Standorte, sondern Gesundheitsregionen zu betrachten – allerdings nicht Gesundheitsregionen im Sinne der KVBB, die auf einer ordnungsrechtlichen Planungstheorie beruhen, bei der man Planungsregionen hat. Sie wissen, dass Wittstock/Dosse zusammen mit Pritzwalk eine fachärztliche Versorgungsregion bildet. Wir schauen uns also gerade nicht mehr einzelne Sektoren in diesem Sinne an, sondern Gesundheitsregionen und das, was man da braucht. Das bildet das Konzept der UKRB ab, und deshalb wäre sie ein guter Partner. Aber natürlich sind hier noch Dinge zu erfüllen. Da geht es auch weiterhin um das ambulante Operieren: Was kann man an den Standorten machen? Welche Kassenarztsitze kann das UKRB eventuell noch übernehmen? Ich kann Ihnen die mittel- und langfristigen Überlegungen und die Fragen, die wir mit beantworten wollen, kurz skizzieren. Es geht um ambulantes Operieren, es geht um die Einbindung eines Augenarztes in eine zentrale Struktur, es geht bei der Neurologie um die Übernahme frei werdender Sitze – ein Sitz wird derzeit frei; eine Nachfolge kann möglicherweise auch die UKRB antreten –, und es geht um weitere ärztliche Angebote, die man ei-2026 23 gentlich der Bedarfsplanung ein bisschen entnehmen kann. Es geht um die ambulante Notfallversorgung, es geht weiter um den erweiterten Rettungsdienst, und es geht um dezentrale Angebote. All das bildet sich in dem modernen Gesundheitskonzept eines Betreibers, adaptiv aber auch in dem eines Ärztenetzwerks ab. Ich verweise hier ganz gerne auf Folgendes: Ich war in der letzten Woche beim Neujahrsempfang des Immanuel Klinikums. Wenn Sie sich das einmal anschauen, stellen Sie fest, es gibt ein MVZ der Poliklinik Immanuel, es gibt eine Klinik, und es gibt ein Arztnetzwerk. Das sind Ideen, an die man anknüpfen kann. Man braucht also eigentlich keinen Plan B, denn es gibt genügend Akteure, die sich derzeit, auch in Wittstock, einbringen. Ich glaube, dass wir hier auch im Sinne der UKRB handeln. Es ist übrigens auch der Wunsch des Bürgermeisters und der Kommune, sich einen kommunalen Partner zu suchen. Das ist jetzt keine Vorgabe des Ministeriums, sondern der Bürgermeister und die Akteure am runden Tisch haben ausdrücklich gesagt, sie wünschen sich einen kommunalen Betreiber. Ich bin zuversichtlich, dass man hier zusammenkommt.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Dann kommen wir zur Frage 335 (Rechtslücke beim Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen?), gestellt vom Abgeordneten Falk Peschel, BSW-Fraktion. Bitte schön.

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Falk Peschel BSW

Medienberichten zufolge plant die Thüringer Landesregierung eine Bundesratsinitiative zu einer angeblichen Regelungslücke beim Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen. Begründet wird dies von der Thüringer Justizministerin damit, dass die Zahl der Fälle des Zeigens von extremistischen Symbolen in Schulen im Freistaat Thüringen stark angestiegen sei und die Staatsanwaltschaft entsprechende Verfahren bisher häufig eingestellt hat, weil Schulen aus juristischer Sicht meist keinen öffentlichen Bereich darstellen. Ich frage die Landesregierung: Wie verfährt die Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg beim Vorkommnis des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen in Schulen? – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung wird Minister Dr. Grimm, Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, antworten. Bitte sehr, Herr Minister. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, in Ermittlungsverfahren, denen der Tatvorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB im schulischen Umfeld zugrunde liegt, erfolgt bei allen Staatsanwaltschaften des hiesigen Geschäftsbereichs stets eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf die rechtliche Würdigung des Sachverhalts. Hierbei wird das entsprechende Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, wenn es sich bei dem Täter um ein Kind, also eine Person unter 14 Jahren, handelt, weil dieses nach § 19 StGB schuldunfähig und somit strafunmündig ist. Zudem erfolgt eine Einstellung in den Fällen, in denen die vorgenannte Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist oder sich die Tat nicht nachweisen lässt. Andernfalls wird geprüft, ob für die strafmündige Schülerin bzw. den strafmündigen Schüler eine erzieherische Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz in Betracht kommt oder Anklage zu erheben ist.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Peschel, bitte schön.

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Falk Peschel BSW

Ich habe eine konkrete Nachfrage: Das Thema, dass das als nicht öffentlicher Bereich deklariert wird, spielt dann bei der Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft keine Rolle?

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Daniel Münschke

Herr Minister, bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Doch, es spielt eine Rolle, weil das natürlich eine Tatbestandsvoraussetzung ist und man nur dann entsprechend Anklage erheben könnte.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 338 (Auszahlung der Investitionspauschale des Landes Brandenburg für Kliniken, die umstrukturiert oder geschlossen werden sollen), gestellt von der Abgeordneten Dr. Oeynhausen, AfD-Fraktion. Bitte schön.

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Daniela Oeynhausen AfD

Das Land fördert Kliniken nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz mit einer Investitionspauschale, um zum Beispiel Bauvorhaben zu realisieren oder Anlagegüter anzuschaffen. Wenn ein Träger mehrere Krankenhäuser betreibt, werden ihm Mittel für seine Kliniken zusammen ausbezahlt. Eine Aufschlüsselung der Zuwendungen nach dem jeweiligen Standort unterbleibt. Für die Elbe-Elster GmbH, deren Standorte zugunsten eines zentralen Neubaus geschlossen werden sollen, hat das Land im Zeitraum 2020 bis 2025 knapp 40 Millionen Euro an Investitionspauschale ausbezahlt. Das Krankenhaus Wittstock der KMG GmbH soll 2027 schließen. Das Land hat dem Träger im selben Zeitraum für seine Standorte insgesamt knapp 42 Millionen Euro überwiesen. Ich frage die Landesregierung: Welche Anpassungen der Investitionspauschale für Kliniken, die geschlossen werden sollen, will das Land bis wann in welchem Rahmen vornehmen, um zu verhindern, dass Krankenhausträger die Mittel aus Steuergeld für Vorhaben ausgeben, die entweder wegen der anstehenden Schließung unrentabel wären oder andere Klinikstandorte der Träger betreffen?

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Daniel Münschke

Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Müller antworten, Ministerium für Gesundheit und Soziales. Bitte schön.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen! Zu der Inanspruchnahme bzw. der Beantragung der Mittel aus dem Transformationsfonds durch das Land: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales hat bis zum 31. Dezember vergangenen Jahres beim Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt drei Anträge auf Förderung aus dem Transformationsfonds eingereicht. Alle Anträge sind dem Fördertatbestand 1 zugeordnet – Sie wissen, es gibt acht Fördertatbestände –, der da heißt: „Konzentration“. Es geht hier also um Konzentrationsvorhaben, und das sind diese drei Großvorhaben, die im Land vorgesehen sind. Wir haben die Mittel genau deshalb beantragt, weil wir auch wissen, dass bei Konzentrationsvorhaben längere Planungsprozesse anstehen und das Volumen sehr groß ist. Deshalb haben wir uns entschieden, die Mittel für dem Fördertatbestand 1 – Konzentration – zugeordnete Vorhaben zuerst zu beantragen. Jetzt genau zu den Vorhaben: Für das Klinikum der Elber-Elster GmbH wurde ein Antrag mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 307 Millionen Euro gestellt. Davon entfallen rund 178 Millionen Euro auf beantragte Bundesmittel aus dem Transformationsfonds. Der Kofinanzierungsanteil des Landes Brandenburg beträgt hier nahezu 129 Millionen Euro.

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Daniel Münschke

Frau Ministerin, wie kann ich Sie unterbrechen, ohne dass es unhöflich wirkt? Aber ich habe die leise Vermutung, dass Sie gerade die Frage nach den Mitteln aus dem Transformationsfonds beantworten. Wir sind aber gerade bei der Frage zur Auszahlung der Investitionspauschale des Landes Brandenburg für Kliniken.

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Britta Müller

Das hängt leider damit zusammen, dass Frau Dr. Oeynhausen die Reihung der Fragen immer sehr kurzfristig veranlasst. Ich glaube, das war gestern. Frau Dr. Oeynhausen, entschuldigen Sie. Aber wir haben alles da. So ist es, wenn man kurzfristig die Reihung geändert bekommt.

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Daniel Münschke

Aber es liegt Ihnen jetzt vor?

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Britta Müller

Jetzt liegt mir die richtige Antwort vor.

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Daniel Münschke

Okay. – Wir fangen noch einmal bei null an. Ich setze die Uhr zurück, und Sie haben jetzt noch fünf Minuten Zeit zur Beantwortung. Bitte schön.

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Britta Müller

Dann zur Investitionspauschale. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD]) Die Investitionspauschalen werden nach den gesetzlichen Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes trägerbezogen gewährt – also nicht standortbezogen; Sie haben ja nach der Standortbezogenheit gefragt. Vielmehr wird die Investitionspauschale hier trägerbezogen gewährt. Eine gesonderte Aufschlüsselung der Mittel nach einzelnen Krankenhausstandorten ist daher nicht vorgesehen, wie ich es dargelegt habe, nachdem Sie bereits mehrfach danach gefragt haben. Unabhängig davon unterliegt die Verwendung der Investitionspauschale verbindlich den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. Die Krankenhausträger sind verpflichtet, die Mittel ausschließlich zweckentsprechend einzusetzen und ihre ordnungsgemäße Verwendung durch das Testat einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. Eine Verwendung von Investitionsmitteln für Maßnahmen, die im Hinblick auf bekannte oder absehbare Strukturentscheidungen nicht zweckentsprechend ergriffen werden können, ist damit ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Krankenhausträger die Investitionspauschalen dort einsetzen, wo sie nachhaltig zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen beitragen. Investitionen in Krankenhausstandorte, für die perspektivisch keine Fortführung vorgesehen ist, widersprechen sowohl den Grundsätzen der wirtschaftlichen Mittelverwendung als auch dem Interesse der Träger. Somit werden die Mittel regelmäßig auf solche Standorte und Maßnahmen konzentriert, die auch künftig für die Versorgung erforderlich sind. Die zweckentsprechende Verwendung der Investitionspauschale wird, wie bereits erwähnt, jährlich durch ein Testat des Wirtschaftsprüfers der Bewilligungsbehörde übermittelt, und bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben oder die Nebenbestimmungen der Bewilligungsbescheide stehen dem Land Instrumente bis hin zum Widerruf der Bewilligung und zur Rückforderung der Mittel zur Verfügung. Spezielle Anpassungen der Investitionspauschale allein aufgrund angekündigter oder perspektivischer Standortschließungen sind aus fachlicher Sicht hier nicht erforderlich. Die bestehende Fördersystematik gewährleistet bereits, dass die Investitionspauschale zweckentsprechend verwendet wird.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt Nachfragebedarf. Frau Dr. Oeynhausen, bitte sehr.

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Daniela Oeynhausen AfD

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. – Viele Bürger können nicht nachvollziehen, dass Krankenhausträger auch 2026 25 dann die Investitionspauschale ausbezahlt bekommen, wenn ein Krankenhaus jetzt, Ende des Jahres, schließen soll. Das ist schlimm genug. Aber es geht natürlich darum, Steuergelder zielgerichtet einzusetzen. Deswegen an Sie die ganz konkrete Frage: Erhält die KMG die Investitionspauschale für den Standort Wittstock und ihre anderen Standorte en bloc weiter nach dem Berechnungsschlüssel, der in den vorangegangenen Jahren zugrunde lag? Ich hatte das abgefragt, und ich habe nicht gesehen, dass es für 2025 eine Kürzung dieser Mittel gab. Die zweite Frage: Haben Sie für Wittstock oder andere Krankenhäuser bereits Rückforderungen dieser Investitionspauschale veranlasst, weil die Investitionen unwirtschaftlich waren, weil Sie vom Ministerium sagen: „Nein, das entspricht nicht den Förderrichtlinien“? Die dritte Frage: Wenn der Träger die Investitionspauschale für Wittstock nutzt und in Pritzwalk investiert – das dürfte er nach den Förderrichtlinien –, inwieweit sehen Sie darin eine Wettbewerbsverzerrung für Träger mit mehreren Standorten gegenüber Trägern, die nur einen Standort betreiben?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Frau Ministerin, bitte sehr.

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Britta Müller

Hinsichtlich Ihrer Fragen eins und zwei möchte ich darauf verweisen, dass sie weit über das hinausgehen, was ich hier spontan beantworten kann. Die Antwort darauf würden wir Ihnen gern schriftlich nachreichen. Hinsichtlich Ihrer dritten Frage – Wettbewerbsverzerrung – habe ich Ihnen mit der Darstellung der Handhabung der Förderrichtlinien und der Instrumente der Überwachung gerade ausführlich gezeigt, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der Instrumentarien zum Einsatz der Investitionspauschalen ausgeschlossen sind. Insofern ist hier noch einmal auf die Regelungen zu verweisen, die wir zu den Überwachungsinstrumenten der Förderrichtlinie haben.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keinen weiteren Nachfragebedarf zu dieser mündlichen Anfrage. Damit kommen wir zur Frage 339 (Gefechtsübung der Bundeswehr im Landkreis Potsdam-Mittelmark) des Abgeordneten Lehmann, BSW-Fraktion. Bitte schön.

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Gunnar Lehmann BSW

Die Bundeswehr führte vom 11. Januar bis zum 23. Januar 2026 im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Gefechtsübung durch. Sie erklärte hierbei den gesamten Landkreis zum Übungsraum und nutzte auch scharfe Munition. Insgesamt kamen 250 Soldaten mit 30 Fahrzeugen und drei Luftfahrzeuge zum Einsatz. Die Gemeinde Kloster Lehnin warnte im Vorfeld vor einem erhöhten militärischen Aufkommen insbesondere durch Bewegungen von Fahrzeugen und Truppen. Die Kreisstadt Bad Belzig fügte ihrer Mitteilung über die Bundeswehrübung in Erwartung möglicher Schäden zudem bereits einen Antrag auf Ersatzleistung für Übungsschäden hinzu. Dieser sei innerhalb eines Monats von der Gemeinde zu bestätigen und innerhalb von drei Monaten bei dem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum in Strausberg einzureichen. Ich frage die Landesregierung: Ist es nach ihrer Kenntnis zu Bürgerbeschwerden oder Behinderungen im Übungsraum im Landkreis Potsdam-Mittelmark oder sogar zu Übungsschäden und gegebenenfalls zur Einreichung von Anträgen auf Ersatzleistung gekommen?

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Daniel Münschke

Für die Landesregierung wird der Minister des Inneren und für Kommunales antworten. Minister Wilke, bitte schön.

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René Wilke

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich könnte es ganz schnell machen und einfach mit Nein antworten. Das wäre die richtige Antwort auf all die Fragen. Ich empfände das aber als unhöflich. Daher vielleicht zwei, drei Worte mehr zu Ihrer Anfrage und der Einordnung: Tatsächlich gab es diese Gefechtsübung. Sie hieß „Schwarzer Greif“. Es handelte sich um eine Übung der Spezialkräfte der Bundeswehr vom 11. bis zum 23. Januar. Nicht nur der von Ihnen genannte Landkreis war daran beteiligt, sondern es waren die Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oberhavel, Barnim sowie die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel und auch Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Es wäre also leichter gewesen, zu sagen, wer nicht daran beteiligt war. Hinsichtlich der Zuständigkeit gibt es im Wesentlichen zwei Strukturen, zum einen natürlich das Landeskommando und zum anderen das Kompetenzzentrum Baumanagement im Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Strausberg, oder „kurz“: BAIUDBw. In Zusammenarbeit dieser beiden Behörden wird solch eine Gefechtsübung vorbereitet. Es gibt dann eine Information an die Kreise, wo was wie stattfinden soll. Es werden auch Auflagen erteilt. Das ist etwas, was Sie vielleicht interessiert. Es wurden tatsächlich Auflagen erteilt, sowohl im Bereich von Umwelt und Naturschutz als auch mit Blick auf die Munition. Genauer gesagt wurde Manövermunition verwendet. Tatsächlich sind uns keinerlei Beschwerden bekannt. Es gab sichtbare Überflüge. Zumindest in Potsdam war es zu sehen, als die CH-53 verlegt wurden. Aber es gab, wie gesagt, keinerlei Beschwerden und bis dato auch keine Eingänge bezüglich Schäden, die irgendwie reguliert werden müssten. Aber die Frist ist noch nicht abgelaufen; das kann also theoretisch noch passieren.

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter, bitte sehr.

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Gunnar Lehmann BSW

Vielen Dank, Herr Minister, für die ausführliche Antwort. Der „Schwarze Greif“ war so leise, dass ich ihn in Teltow-Fläming gar nicht wahrgenommen habe. Eine Nachfrage zu den Auflagen, von denen Sie gesprochen haben: Wer kontrolliert die Einhaltung? Meiner Kenntnis nach misst beispielsweise in den Tieffluggebieten, die im Norden Brandenburgs reaktiviert wurden, die Bundeswehr selbst. Werden im Falle einer solchen Gefechtsübung Lärmmessungen durch das Land Brandenburg oder durch nachgeordnete Behörden veranlasst?

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Minister, bitte schön.

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René Wilke

Die Frage kann ich Ihnen jetzt gar nicht so konkret beantworten. Aber so, wie ich unseren Staat kenne, wird das garantiert kontrolliert. Was ich den Unterlagen entnehmen kann, ist, dass auf das Vogelschutz- und das Naturschutzgebiet hingewiesen wurde und dass das Teil der Beauflagung war. Ich gehe fest davon aus, dass in dem Zusammenspiel von Landeskommando und der genannten Bundesinstitution entsprechende Kontrollen stattfinden.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und unterbreche die Sitzung für eine Mittagspause bis 13:15 Uhr. Verbunden damit weise ich auf die Eröffnung der Jahresausstellung „Land an sich“ des Berufsverbandes Bildender Künstler:innen Brandenburg e. V. in der Lobby hin. (Unterbrechung der Sitzung: 12:12 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13:16 Uhr) Meine Damen und Herren, wir setzen die Landtagssitzung fort. Ich darf Sie alle bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf. TOP 3: Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen (Artikelgesetz zum Bürokratieabbau des MBJS) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2100 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Drucksache 8/2324 Auf Drucksache 8/2332 liegt ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion vor. Die SPD-Fraktion hat diesen Tagesordnungspunkt als ihre Priorität angemeldet. Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Abgeordneten Poschmann für die SPD-Fraktion beginnen. (Beifall SPD)

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Katja Poschmann SPD

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Monaten stand die Entlastung von Lehrkräften im Zentrum der öffentlichen Debatte. Das Thema hat Brandenburg bewegt. Dabei wurden nicht nur zahlreiche Maßnahmen diskutiert und kritisiert, sondern es wurden auch viele Ideen eingebracht. Als bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion habe ich von Anfang an den Fokus auf jene Belastungen im Schulalltag gelegt, die schlicht und ergreifend durch die Organisation des Unterrichts selbst entstehen, denn aus unserer Sicht bleibt hier noch ein wichtiges Potenzial ungenutzt: das Potenzial der Zusammenarbeit der Lehrenden, aber auch der Lernenden selbst, denn Lehrkräfte sind seit jeher Einzelkämpfer vor ihrer Klasse. Das war schon früher so und gilt vielfach auch heute noch. Die Ansprüche und Inhalte von Bildung haben sich aber verändert. Sie haben sich weiterentwickelt, sind größer und komplexer geworden. Das führt zwangsläufig auch zu einer Belastung. Deshalb müssen wir hier genauer hinsehen: Wo lässt sich Bürokratie wirksam abbauen, und wo lassen sich gleichzeitig Kräfte so bündeln, dass es als eine Entlastung wahrgenommen wird? Das sind die entscheidenden Fragen. (Beifall SPD) Es ist daher notwendig, die pädagogische Teamarbeit zu stärken, weg vom Einzelsport, hin zum Teamsport, der gegenseitige Unterstützung möglich macht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich von Zusammenarbeit spreche, meine ich aber auch die Zusammenarbeit mit und unter den Lernenden selbst. Denn wie der renommierte Bildungsforscher John Hattie in seinen Studien darlegt, ist Peer Tutoring, also ein Lern-Setting, in dem Schülerinnen und Schüler einander beim Lernen unterstützen, sehr wirksam für einen erfolgreichen Lernprozess. Wir können also den Lernerfolg verbessern und gleichzeitig den Druck von den Lehrkräften nehmen, wenn wir bereit sind, den Unterricht anders aufzustellen, und mehr Raum für flexible Lehr- und Lernprozesse geben. (Beifall SPD und CDU) Wir haben also während der Beratungen zum Schulgesetz einen starken Fokus auf die Frage gelegt, wie wir hierfür noch Spielräume schaffen können – im Interesse der Lehrkräfte, aber auch im Interesse der Schülerinnen und Schüler, die zu Recht einen Anspruch auf zeitgemäße Unterrichtsgestaltung haben. Meine Damen und Herren, vor Ihnen liegen also unsere Vorschläge, die von der einsichtigen und nach vorn blickenden Mehrheit der Ausschussmitglieder auch unterstützt werden. Wir eröffnen damit Möglichkeiten zur flexiblen Zusammensetzung von Lerngruppen. Wir schaffen Platz für fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterricht, der sich themenorientiert und damit 2026 27 lebensnäher gestalten kann, und wir machen den Weg frei für individuelle und kompetenzbasierte Förderung. Kurzum: Wir erweitern Perspektiven und schaffen Möglichkeiten – Möglichkeiten, die die Chance bieten, Schule neu und anders zu denken. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Wenn sich also Schulen fortan auf den Weg machen wollen, beispielsweise gemeinsam offene Unterrichtskonzepte zu erproben, sei es in Form von Lernhäusern, fächerübergreifenden Unterrichtsformen oder zur Stärkung des eigenverantwortlichen Lernens, soll dieses Gesetz einen neuen Rahmen bieten, in dem nun all das möglich wird. Liebe Schulen, liebe Lehrkräfte, ich möchte an Sie appellieren: Nutzen Sie dieses Gesetz, um Ihren Unterricht wirksam zu verändern! Nutzen Sie dieses Gesetz, um unsere Kinder auf ihrem Weg zu individueller Leistungsstärke und kritischem Denken pädagogisch zu begleiten. Nutzen Sie die Spielräume für flexible Unterrichtsgestaltung, die Ihnen dieses Gesetz fortan geben wird. Diese Änderungen werden für Sie gemacht. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum ist es wichtig, dass wir in Brandenburg den Unterricht genauer in den Blick nehmen und stets weiterentwickeln? Ich habe darauf eine ganz klare Antwort: Die Welt braucht eine reflektierte, eine kritische Generation, die es gelernt hat, die richtigen Fragen zu stellen, statt nur die standardisierten Antworten zu liefern, eine Generation, die in unseren Schulen befähigt wurde, ihr Wissen stets anwendbar und nutzbar statt nur abrufbar zu halten, und in der Lage ist, dieses Wissen für sich selbst stets weiterzuentwickeln. Um all dem gerecht zu werden, braucht es die Stärke der Zusammenarbeit sowie Freiräume und Beweglichkeit im Unterrichtsalltag. Genau dafür sind unsere Änderungen gedacht – dafür und für den schnellen und bürokratiearmen Abruf der Mittel aus dem Digitalpakt 2.0, wofür wir ebenfalls mit dem § 115 die rechtliche Grundlage schaffen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bauen mit diesem Gesetz Bürokratie ab und entlasten Schulleitungen und Lehrkräfte. So bleibt mehr Zeit für den Unterricht, der durch unsere Ergänzungen noch mehr pädagogische Perspektiven bekommen kann. Ich bitte Sie also um Unterstützung und um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des ABJS. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion setzt der Abgeordnete Hohloch die Aussprache fort. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wenn es überhaupt noch eines Beweises bedurfte, dass die SPD in der Bildungspolitik nichts mehr zu bieten hat, dann ist es dieser Gesetzentwurf, der diesen Beweis liefert. (Beifall AfD) Man ist groß gestartet, mit riesigen Versprechungen, und zum Schluss ist von dem Ganzen nicht mehr viel übriggeblieben. Man wollte Lehrer entlasten, man wollte Bürokratie abbauen. Was die SPD darunter verstand, war ja eigentlich schon im Vorhinein klar, Herr Minister: Erst wurden Lehrer dazu verdonnert, eine Stunde mehr pro Woche zu arbeiten – ohne höheres Entgelt. Es wurden Klassenarbeiten gestrichen, Klausuren wurden gestrichen durch Verwaltungsvorschriften, die geändert wurden, die Zahl der Leistungsnachweise wurde reduziert. Das ist die Vorstellung der SPD von Bürokratieabbau im Bildungssystem, meine Damen und Herren. In Wahrheit ist es der Niedergang des brandenburgischen Schulsystems. (Beifall AfD) Zukünftig wird es kein Grundschulgutachten mehr geben. Direktoren müssen selbstständig Ordnungsmaßnahmen aussprechen, ohne dass man ihnen dazu irgendwelche entlastenden Maßnahmen zuteilwerden lässt. Konferenzen können zukünftig auch per Zuschaltung geschehen. Das war zwar vorher auch schon so, jetzt wird es noch einmal festgeschrieben. Die Vorsitzende des Philologenverbandes hat es gut auf den Punkt gebracht. Sie hat gesagt, das sei kein großer Wurf. Und das ist noch nett ausgedrückt, meine Damen und Herren. Sie vernachlässigen als SPD einfach die wahren Probleme, die dazu führen, dass Lehrer in diesem System überlastet sind. Es sind insgesamt fünf Stück. Ich möchte Sie Ihnen kurz aufzählen: Das ist zum einen die Inklusion. Es sind die sonderpädagogischen Förderbedarfe von emotional und sozial geforderten oder problematischen Schülern, die Probleme mit dem Hören oder dem Lernen haben oder körperlich behindert sind, und die damit verbundene Unterrichtsvorbereitung und -durchführung. Wenn ein Lehrer in drei Kompetenzstufen oder Niveaus Unterricht vorbereiten, durchführen und nachbereiten muss, ist das eine unfassbar große Belastung für den Lehrer und bedeutet einen massiven Zeitaufwand. Dazu zählt – zweitens – das Thema Migration: Seit 2012/2013 ist die Migrationsquote von 1,8 % auf 11,5 % gestiegen. Ist das kein Belastungsfaktor für unsere Kollegen, meine Damen und Herren? Ich denke, schon. Damit verbunden – drittens –: die zunehmende Gewalt, die nicht nur den Schülern, sondern auch den Lehrern zu schaffen macht. Sie als SPD haben keine Antwort auf die drängenden Probleme unserer Zeit und keine Antwort auf die Migrantengewalt an unseren Schulen. (Beifall AfD) Sie haben keine Antwort, weil Sie entweder nicht mutig genug sind, das Problem anzusprechen, oder weil Sie ideologisch verblendet sind und die Probleme nicht sehen wollen. Stattdessen installieren Sie Amokwarnsysteme für 120 000 Euro pro Schule. Das macht allein für die 25 Schulen in Cottbus, darunter auch die Grundschulen, 3 Millionen Euro für Amokwarnsysteme. Viertens: Die Schule als Korrekturbetrieb für selbst geschaffene gesellschaftliche Probleme, zum Beispiel die psychischen Probleme, die Ihre Coronamaßnahmen bei den Kindern hervorgebracht haben. Fünftens, das Schlimmste: die Hyperheterogenität an unseren Schulen. Sie stecken völlig unterschiedliche Kinder – mit und ohne Behinderung, mit und ohne Deutschkenntnisse, mit und ohne Leistungsbegabung, mit und ohne Staatsbürgerschaft – in eine Klasse. Sie nennen das „Vielfalt“ und „weltoffen“, aber in Wahrheit berauben Sie die Kinder damit ihrer Zukunft, meine Damen und Herren. In manchen Klassen gibt es zusätzlich zum Lehrer vier Einzelfallhelfer, einen Sozialarbeiter und manchmal noch einen Sonderpädagogen; trotzdem kann die Hälfte unserer Schüler nicht schreiben, ein Drittel nicht rechnen, ein Viertel nicht lesen – und das in der vierten Klasse. Das ist Sozialdemokratie in Reinform, meine Damen und Herren. Das brauchen wir nicht mehr. (Beifall AfD) Wir hören ständig, Sie wollen Bildung neu denken. Neu denken heißt bei der SPD: dieselbe Medizin wie die letzten Jahre – mittlerweile in allen Schulformen jahrgangsübergreifender Unterricht, selbst am Gymnasium; Fächer, die zu Lernbereichen zusammengefasst werden. Der Lehrer war mal Lehrer, dann war er Lehrkraft, jetzt ist er Lernbegleiter. GeWi und NaWi sind als Unterrichtskombinationen gescheitert, meine Damen und Herren – das müssen auch Sie begreifen. Zudem wollen Sie „übergreifende Themenkomplexe“ einführen, die sich an „Grundfragen der Gesellschaft“ orientieren. Was bedeutet „Grundfragen der Gesellschaft“? Ich kann es Ihnen sagen: Das ist der Kampf gegen rechts, das ist die Demokratiebildung, das ist Klimawahn. Und wer entscheidet über diese Grundfragen? Natürlich Sie und Ihre linken NGOs, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Seit 30 Jahren denkt die SPD alles gänzlich neu, (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) und das Ergebnis dieses Denkprozesses ist klar: Die Bildung ist am Boden und so schlecht wie noch nie in diesem Bundesland. Die Inklusion ist gescheitert. Schülerleistungen sind im Sturzflug. Das Vorhaben, die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen, ist gescheitert, Lehrer sind zu Lernbegleitern degradiert worden. Die Integration ist gescheitert. Der Leistungsgedanke wurde abgeschafft. Zudem ist Schule ist in diesem Bundesland nicht mehr flächendeckend ein sicherer Ort des Lebens und Lernens. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Sie haben uns gefragt, welche Vorschläge die AfD hat. Ich will Ihnen 13 davon aufzählen, denn wir haben in den letzten Jahren sehr viele Vorschläge gemacht, um die Schulen sicherer zu machen, unsere Lehrer zu entlasten und die Schülerleistungen zu steigern: Wir haben Anrechnungsstunden für Grundschuldirektoren sowie die Verdopplung der Zahl der Schulpsychologen gefordert – und zwar mindestens zwölf Mal, bis Sie das endlich umgesetzt haben. Unsere Forderung zu den Schulverwaltungsfachkräften haben wir ebenfalls mindestens ein Dutzend Mal gestellt, bis Sie das Ganze unter anderem Namen umgesetzt haben. Wir haben Anträge zur Gesundheitsprophylaxe gestellt, eine Migrationsobergrenze gefordert, wie sie auch Ihr SPD-Oberbürgermeister in Cottbus fordert, Deutsch vor Regelbeschulung gefordert, was Ihr SPD-Oberbürgermeister in Cottbus auch fordert. Weitere Forderungen waren: die Übertragung neuer Aufgaben auf Schulleiter nur bei adäquater Absenkung der Wochenarbeitszeit, die Einführung eines Sek-I-Koordinators und eine Arbeitszeiterfassungsstudie, um endlich einmal zu eruieren: Worin liegen die Belastungsfaktoren für unsere Lehrer? – Auch davor scheuen Sie sich. Weitere Vorschläge waren: der Abbau von Dokumentationspflichten, zum Beispiel durch die Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung, KI-gestützte Überlastungsanzeigen, der Ausbau des Förderschulsystems – und damit die Abschaffung der Inklusion – sowie die Ausbildung von Förderschullehrern, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Das sind Dinge, die unserem Schulsystem helfen. Das sind Dinge, die dieses Schulsystem wieder flottmachen. Wenn Sie diesen Weg beschreiten, meine Damen und Herren, beschreiten wir ihn gern mit Ihnen. Dann werden wir dieses Schulsystem auch wieder neu denken können. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat die Abgeordnete Augustin für die CDU-Fraktion.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir behandeln dieses Artikelgesetz in 2. Lesung, nachdem es schon Anhörungen im Sonderausschuss Bürokratieabbau und am 15. Januar eine Anhörung im Bildungsausschuss gab. Der Beschlussempfehlung kann entnommen werden – meine Kollegin Katja Poschmann ist darauf eingegangen –, dass es Änderungsanträge und Ideen zu diesem Artikelgesetz gab – so soll es auch sein. Ich bin dankbar, dass fast alle Fraktionen der Aufgabe nachgekommen sind und ihre Vorschläge unterbreitet haben – so soll es sein. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung erfährt gerade durch die parlamentarische Arbeit und durch uns die entsprechenden Anregungen, Empfehlungen. Wir machen uns Gedanken und unterbreiten Vorschläge. Noch einmal zurück zu meiner Kollegin Katja Poschmann: Die Änderungsanträge, die die SPD-Fraktion vorgestellt hat, die in der Sondersitzung des Bildungsausschusses vergangenen Freitag vorgestellt wurden, unterstützen wir. Es sind gute Ideen, die das Artikelgesetz ergänzen, bereichern, noch verbessern. Insofern haben wir zugestimmt. Danke, dass darauf noch einmal eingegangen wurde – sowohl im Ausschuss als auch hier. Das muss ich also nicht wiederholen. Wir haben unseren Änderungsantrag eingereicht; das betrifft einen kleinen Bereich: die wissenschaftlichen Untersuchungen. Nicht nur wir als parlamentarische Ebene versuchen, Bildung im-2026 29 mer besser zu machen und weiterzudenken, es gibt auch vielfach den Wunsch, im Zuge von Untersuchungen an Schulen zu forschen, und man wünscht sich hier eine flexiblere Regelung: dass die Schulleitung im Hinblick auf Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Promotionen entscheiden kann, ob die wissenschaftliche Untersuchung stattfinden kann. – Dem ist die Mehrheit des Bildungsausschusses in Form eines Änderungsantrags gefolgt. So ist das flexibler geregelt und Entscheidung der Schulleitung. Nicht betroffen sind Untersuchungen, die Schülerinnen und Schüler einer Schule selbst anstellen: Dann ist vorher keine Empfehlung oder Genehmigung erforderlich. (Beifall CDU) Es sind zwei größere Bereiche. Deswegen war mir wichtig, dass wir dazu eine Anhörung durchführen und Vetreter der Praxis – und damit auch Verbände – anhören, nicht vermeintliche Praktiker, sondern tatsächliche Praktiker. Dabei haben wir uns Gedanken gemacht, ob der Vorstoß, mit dem Artikelgesetz für Entlastung zu sorgen, der richtige Weg ist. Der erste Bereich sind die Ordnungsmaßnahmen. Bislang sind die unterschiedlichen Ordnungsmaßnahmen mit der Notwendigkeit verbunden, sie mit der Klassenkonferenz, in Lehrerkonferenzen zu besprechen. Je nach Ausmaß bedeutet das Aufwand. Wir waren sehr unentschlossen, wir als CDU-Fraktion, ich als Bildungspolitikerin, aber gerade die Anhörung hat mich darin bestätigt, dass es kein Überfrachten der Schulleitungen mit Verantwortung ist, dass die Schulleitung sehr wohl weiß, welcher Klassenlehrer mit den Schülerinnen und Schülern zu tun hat, wie man sich absichert, dass man Rücksprache mit dem Schulamt hält, und Ordnungsmaßnahmen so schneller eingeleitet werden können. Bürokratie entfällt, wenn die Schulleitung hier über mehr Flexibilität verfügt. Insofern haben wir da auf den Änderungsantrag verzichtet und gehen mit dem Vorschlag des Artikelgesetzes konform. Der zweite Bereich – ich bin dem Kollegen Falk Peschel sehr dankbar, dass er diesen für die BSW-Fraktion noch einmal aufgegriffen hat – war der Wegfall des Grundschulgutachtens. Auch dazu wurde das Für und Wider der einzelnen Schulen und der Lehrerverbände erörtert: Ist es in dieser starren Form notwendig? Bedeutet es mehr Aufwand? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Auch wenn es unterschiedliche Meinungen gab, im Großen und Ganzen ist die Möglichkeit, eine Beratung, eine Empfehlung zu erhalten, viel wichtiger: Wo steht mein Kind? Auf welche weiterführende Schule sollte es gehen? – Deswegen werden wir den Änderungsantrag heute ablehnen. Das starre Korsett entfällt. Jetzt, Herr Hohloch, würde ich mich gern mit den Änderungsanträgen auseinandersetzen, die die AfD-Fraktion eingereicht hat – nur: Es liegt nichts vor. Ich muss Ihnen sagen, Sie haben sowohl im Bildungsausschuss als auch hier Ihre episch langen Monologe – ich bin dankbar, dass die Redezeit hier anders als im Bildungsausschuss auf fünf Minuten begrenzt ist – genutzt, um eine Abrechnung mit der Landesregierung bezüglich der Bildungspolitik vorzunehmen. Zudem zählten Sie auf, was Sie als AfD-Fraktion getan haben. Sie haben aber parlamentarisch – und das müssten Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer wissen – nichts vorgelegt, was wir behandeln und beraten könnten. Sie hätten dies auch als Änderungsantrag einreichen können: Als Beschlussempfehlung wird dem Bildungsausschuss empfohlen, das Artikelgesetz komplett abzulehnen. – Sie hätten meinetwegen auch beantragen können, dass stattdessen den 13 Maßnahmen, die Sie jetzt wieder erwähnt haben, gefolgt werden soll – auch wenn Ihnen der Minister ausgerechnet hat, was das kosten würde. Diese Möglichkeit haben Sie parlamentarisch. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Das kritisiere ich an Ihnen: Sie legen nichts vor. Insofern kann ich mich hier auch nicht mit Ihren Änderungsanträgen befassen, denn die gibt es nicht. Es gibt keine bildungspolitische Alternative von der Alternative für Deutschland. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Zu guter Letzt noch einmal zum Artikelgesetz für Entbürokratisierung und Entlastung selbst: Natürlich ist damit noch nicht das Ende erreicht – auch das haben wir in der Anhörung gehört. Natürlich müssen wir weiterhin den Blick auf den Bildungsbereich richten. Gibt es weitere Vorschläge? Das haben wir unter anderem von Jens Graf gehört. Gibt es weitere Ideen, wie eine Entlastung der Lehrkräfte gestaltet werden kann, wie der Ort Schule flexibler werden kann? Natürlich müssen wir als bildungspolitische Sprecherinnen und Sprecher die zusätzliche Lehrerwochenstunde, die kommt, im Blick behalten, und das Artikelgesetz soll und darf kein Feigenblatt dafür sein, dass es einen Ausgleich braucht. Doch es ist ein wichtiger Schritt. Frau Kollegin Poschmann ist darauf eingegangen. Es wird viel Erleichterung bringen. Ich bin sehr dankbar, dass die Vertreter der Praxis sich so engagiert eingebracht haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention des Abgeordneten Hohloch wurde angemeldet. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Augustin, es ist ein Eigentor – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen –, wenn man sich als CDU hier so äußert, nachdem man fünf Jahre lang in der Regierung war. Sie haben fünf Jahre lang den ganzen Blödsinn mitgetragen – es tut mir leid. Sie sind schuld daran – zum Teil –, dass dieses Bildungssystem so ist, wie es ist. Sie haben im gesamten Beratungsprozess nichts getan, außer – ich will es eigentlich nicht sagen – einen völlig überflüssigen Änderungsantrag einzureichen. Mit ihm wird eine minimale Änderung herbeigeführt, aber nichts entbürokratisiert. Allem, was linksliberale Bildung ist und von der SPD kommt – Lerngruppen, fächerübergreifender Unterricht und die Abschaffung richtiger Fächer wie Physik und anderer Spezialisierungen –, haben Sie zugestimmt, und zwar vollumfänglich, ohne es zu begründen. Sie begründen es nicht, weil die CDU überhaupt keine bildungspolitische Vision hat! (Beifall AfD) Sie haben keine Vision von Bildungspolitik! Das hat der Abgeordnete Hoffmann in der letzten Legislaturperiode bewiesen, und das beweisen Sie als bildungspolitische Sprecherin der CDU abermals. Die AfD-Fraktion war es – sogar zusammen mit der Linken –, die in der letzten Legislaturperiode wirkliche Alternativvorschläge zum Thema Bildung eingereicht hat. (Lars Hünich [AfD]: Ach!) Ich habe Ihnen nur einige vorgelesen; ich hätte insgesamt 40 Stück vorlesen können. Ich sage Ihnen Folgendes: Ein Ausschuss – mit Ihnen –, der nicht einmal gewillt ist, ein Fachgespräch zum Thema „Künstliche Intelligenz im Unterricht“ durchzuführen, weil der Antrag von der AfD kommt, ist sicherlich auch nicht gewillt, Änderungsanträge der AfD anzunehmen. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir werden es wie in den letzten Jahren machen. Wir werden hier im Plenum eigene bildungspolitische Akzente setzen. Wir werden den Antrag auf Überweisung an den Bildungsausschuss stellen, und dann können Sie doch einmal zeigen, was für Superdemokraten Sie sind – ob Sie über Bildungspolitik diskutieren oder sich hinter Ihrer Brandmauer verstecken wollen und weiterhin das Anhängsel der SPD bleiben, um bei der nächsten Wahl unter 10 % zu rutschen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Augustin möchte erwidern.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hohloch, ich dachte, jetzt kommt hier ein Vorschlag zum Artikelgesetz. Es fehlte aber wieder das, was nie von Ihnen kommt: eine parlamentarische Befassung. Sie haben nichts eingereicht! (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Zurufe von der AfD) Sie haben sich im Bildungsausschuss hingestellt und gesagt, es würde sowieso abgelehnt werden. Sie hätten es doch versuchen können – sonst brauchen Sie hier gar keine Anträge einzureichen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD) Ich sage Ihnen eines: Wir wollen uns die Expertise der Verbände anhören. Wir haben Experten der Gremien, der Lehrerverbände, benannt. Der Experte, den Sie benannt haben, hatte sicherlich einmal mit Bildung zu tun, aber ihn zeichnete vor allem aus, dass er Landtagsabgeordneter der AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen war und manchmal nicht sicher war, welchem Land er gerade seine bildungspolitische Expertise präsentierte. (Lachen der Abgeordneten Katja Poschmann [SPD] – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja unfassbar!) Das ist Ihre Bildungspolitik. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort; für die BSW-Fraktion hat der Abgeordnete Peschel das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme jetzt einmal vom sehr Allgemeinen zum Konkreten, nämlich zu dem heute zur 2. Lesung vorliegenden Entwurf eines Artikelgesetzes zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen. In meinen Augen hat er zwei elementare Prämissen, nämlich mehr Zeit für die Arbeit der Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern und die Vereinfachung der Gewinnung von Lehrkräften, insbesondere durch die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Bereits bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs haben wir uns hier zu den einzelnen Leistungsmaßnahmen detailliert ausgetauscht. Dafür bin ich dankbar. Ich will nun auf die am 15. Januar in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport durchgeführte Anhörung von Sachverständigen aus dem Bildungsbereich und der kommunalen Spitzenverbände und ihre schriftlichen Stellungeinnahmen eingehen. Die in dem Artikelgesetz verbundenen Regelungen wurden zu Recht zu weiten Teilen begrüßt, insbesondere die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes, die es ermöglichen werden, die Ein-Fach-Regelung für bestimmte schulische Bedarfe umzusetzen und damit einen Beitrag zur Lehrkräftegewinnung zu leisten Aus der Perspektive der Pädagogik und der Schulorganisation gab es jedoch Hinweise und erhebliche Bedenken zu der beabsichtigten Änderung in den Paragrafen 52 und 53 des Schulgesetzes, womit der Wegfall des Grundschulgutachtens geregelt werden soll. Bereits in meiner Rede zur 1. Lesung habe ich ausgeführt: „Die Details zum veränderten Ü7-Verfahren werden sicher nach der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Fachausschuss beraten.“ Meine damalige Vermutung hinsichtlich der Brisanz dieser Neuregelung im Ü7-Verfahren wurde in der Anhörung im Bildungsausschuss bestätigt. Insbesondere die Hinweise der Stellungnahme des Landkreistages wiegen schwer. Einige Auszüge aus seiner Stellungnahme: 2026 31 „In § 52 wurde ursprünglich das Grundschulgutachten geregelt. Neu formuliert ist in § 52 die Beratung durch die Schule und das Grundschulgutachten entfällt. […] In Brandenburg hatte das Gutachten bislang eine starke Verbindlichkeit. Durch den Wegfall von Grundschulgutachten und Bildungsempfehlung […] wird einerseits eine Entlastung von Lehrkräften angestrebt, gleichzeitig auch eine erhöhte Anwahl der Gymnasien ermöglicht, da perspektivisch der Elternwunsch im Vordergrund stehen wird. Dadurch entstehen jedoch möglicherweise Kapazitätsprobleme hinsichtlich der Klassenstärke und der räumlichen Gegebenheiten. Hier sehen die Landkreise als Schulträger eine enorme Herausforderung, da ein deutlicher Zuwachs an Gymnasialanmeldungen nicht kurzfristig durch die Bereitstellung von wohnortnahen Schulplätzen zur Verfügung gestellt werden kann. Diese praktischen Folgen sind bisher nicht hinreichend bedacht. […] Nicht zuletzt beruht die Schulentwicklungsplanung auf langfristigen Erhebungen und langfristigen Erfahrungswerten im Anwahlverhalten der verschiedenen Schulformen. Ein kurzfristiger Wegfall des Grundschulgutachtens würde das Abwahlverhalten zu Gunsten der Gymnasien verschieben. Der Wegfall des Grundschulgutachtens sollte daher mindestens zeitlich verschoben werden […].“ Da auch der Grundschulverband erhebliche Bedenken gegen den Wegfall des Grundschulgutachtens geltend macht, hat sich die BSW-Fraktion für einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf entschieden – danach ist eine Beibehaltung des Grundschulgutachtens vorgesehen. Getragen wird dies auch von dem Umstand, dass es bereits jetzt im Land Brandenburg ein überdurchschnittlich starkes Anwahlverhalten für Gymnasien gibt und den Oberschulen dadurch Potenzial verloren geht. Ich werbe ausdrücklich für den Änderungsantrag der BSW-Fraktion, weil mit ihm der überwiegenden Meinung der Anzuhörenden dieser Fachausschusssitzung und den verschriftlichten Expertisen Rechnung getragen wird. Insbesondere die Bedenken des Landkreistages wiegen nach unserer Auffassung schwer, und wir sollten den Hinweisen aus der kommunalen Familie die notwendige Beachtung schenken. (Beifall BSW) Die in diesem Artikelgesetz aufgeführten Maßnahmen sind nur ein erster Schritt. Es bleibt systematisch zu prüfen, wo gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Verwaltungsprozesse den Schulalltag unnötig verkomplizieren. Es muss das Ziel sein, Regeln zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahren zu verschlanken – stets mit dem Fokus auf mehr Zeit für die pädagogische Arbeit. Die BSW-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen, wenn die auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit zwingend notwendige Änderung zum Grundschulgutachten hier keine Berücksichtigung findet. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag von Herrn Minister Freiberg für die Landesregierung fort.

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Steffen Freiberg

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die gesamte Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Der vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes des MBJS reiht sich in dieses wichtige und bürgerorientierte Vorhaben ein. Konkret geht es um das Brandenburgische Schulgesetz – dazu haben wir jetzt schon viel gehört –, das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz – es wurde immerhin angesprochen – und das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz. Zudem sind Änderungen verschiedener Rechtsverordnungen vorgesehen, zum Beispiel zur Bildungsfreistellung. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Verfahren in diesen Bereichen vereinfachen und beschleunigen. Ein Beispiel – weil ich ahnte, dass es in der Debatte kein Schwerpunkt sein wird –: die Erwachsenenbildung. Wir wollen Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen, also auch Unternehmen, von aufwendigen Datenerhebungen zu ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern entlasten und das Antrags- und Abrechnungsverfahren komplett medienbruchfrei digitalisieren. Das wäre die höchste Stufe im OZG. Mit den Änderungen des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes wird außerdem die Einführung der sogenannten Ein-Fach-Lehrkraft möglich. Das hilft bei der Lehrkräftegewinnung und macht die berufliche Nachqualifizierung deutlich effizienter. Die meisten Erleichterungen – das zeigt auch die Debatte hier – betreffen das Brandenburgische Schulgesetz, zum Beispiel die Kooperation von Schule und Kita mit Blick auf den Ganztag so- wie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt. Dafür wird es künftig weniger rechtliche Hürden geben. Stichwort Grundschulachten: Wir können das Gespräch jetzt zum dritten Mal führen, lieber Falk Peschel; die Wiederholung festigt ja auch. Das Gespräch haben wir mit der Vertreterin des Landkreistages noch während der Anhörung geführt. Immer wieder wird auf den schriftlichen Teil davor Bezug genommen, anstatt darauf einzugehen, was dort besprochen wurde; davon höre ich von Ihnen nichts. Wir bleiben beim Notenschnitt; dieser verändert sich nicht. Wir bleiben beim Elternrecht; es verändert sich nicht. Das bisherige Gutachten hatte zumindest für die Landkreise und kreisfreien Städte überhaupt keine Steuerungswirkung. Es handelte sich um eine rein pädagogische Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die Landespersonal, aber nicht Kreispersonal sind. Ich weiß also nicht, an welcher Stelle sich irgendetwas verändert haben soll und weshalb Sie diesen Gesetzentwurf, nachdem im Ausschuss immerhin noch eine Enthaltung zustande gekommen war, jetzt ablehnen. Aber das muss ich vielleicht auch nicht mehr wissen. Das Verfahren für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wird einfacher und direkter. Ich sage ganz klar: Wir setzen damit eine Forderung der am meisten betroffenen Schulen im Land um. Mit den Ergänzungen durch die Änderungsanträge werden darüber hinaus Möglichkeiten der Flexibilisierung im Unterricht geschaffen. In Bezug auf Unterrichtsfächer wird nichts abgeschafft, sondern es wird etwas erlaubt. Es wird über Unterrichtsformen und Stundentafeln gesprochen. Zum Schluss will ich feststellen, dass das Gesetz nicht mit einem Entlastungspaket identisch ist und nicht das Ende der Bemühungen der Landesregierung, Lehrkräfte von bürokratischem Aufwand zu entlasten, bedeutet. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es gibt hier Schnittstellen – klar. Aber unsere Bemühungen gehen darüber hinaus und sind hiermit nicht beendet. Da von einigen hier unsere Position in Zweifel gezogen wurde, will ich, quasi als Anhängsel zu meiner Rede, zur Qualität der Änderungsanträge Folgendes sagen: Der Änderungsantrag der Union entspricht, wenn ich mich an die Anhörung richtig erinnere, exakt der Forderung des Chefs des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Potsdam, den Prozess im Zusammenhang mit Bachelor- und Masterarbeiten sowie Promotionen deutlich zu erleichtern und gleichzeitig das Verfahren, dass das Schulamt bei jeder einzelnen Arbeit draufgucken muss, zu entschlacken bzw. zu entbürokratisieren. Ich könnte auf viele weitere Einzelpunkte eingehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber es gibt sie nicht!) Ich bedanke mich bei allen, die sich fachlich-konstruktiv an der Debatte beteiligt haben. Es war ein zeitlich sehr ambitioniertes Verfahren, das am Ende geglückt ist. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche mir die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Damit kommen wir zu einem Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Hünich, bitte schön.

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Lars Hünich AfD

Herr Vorsitzender, danke, dass Sie diesen Geschäftsordnungsantrag zulassen. Ich möchte gern darauf hinweisen, dass das Präsidium zur Neutralität verpflichtet ist. Es ist doch sehr ärgerlich, dass bei Redebeiträgen von gewissen Abgeordneten das Präsidium Grimassen zeigt. Ich weiß nicht, ob das richtig ist, und ich weiß auch nicht, wie Sie das sanktionieren können. Ich möchte nur darum bitten, dass Sie das zukünftig im Blick haben. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf von der SPD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hünich. Eine Sanktionsmöglichkeit gibt es in dem Sinne, dass ich es gern ins Präsidium mitnehme und wir uns dort darüber verständigen, wie wir zukünftig damit umgehen. Ich habe hier nichts davon mitbekommen, weil ich ordnungsgemäß der Rede gelauscht habe. Aber danke für den Hinweis; wir nehmen das gern für die nächste Präsidiumssitzung auf. Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur ersten Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2332 ab. Begehrt wird die Änderung von Artikel 1 Nr. 13 und Nr. 14. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, Drucksache 8/2324, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Artikelgesetz zur Steigerung der Effizienz und zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen“ ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist das Gesetz ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich in 2. Lesung verabschiedet. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3. Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, möchte ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Pestalozzi-Gymnasiums Guben bei uns im Landtag begrüßen, vor allen Dingen diejenigen, die aus Groß Breesen stammen. Seien Sie uns herzlich willkommen und erleben Sie eine schöne Plenarsitzung! (Allgemeiner Beifall) Damit rufe ich Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Doppelmoral in der Anwendung des Völkerrechts beenden – Russland-Sanktionen aufheben – Zukunft der PCK Schwedt dauerhaft sichern! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2301 (Neudruck) Auf Drucksache 8/2330 liegt hierzu ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Der Antrag ist von der BSW-Fraktion als ihre Priorität angemeldet worden. Für die antragseinreichende Fraktion erhält Herr Abgeordneter Lüders das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Der PCK-Raffinerie geht es erneut nicht gut; ihr steht das Wasser bis zum Hals. Zwar hat die Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz geändert, sodass die treuhänderische Verwaltung der Rosneft-Anteile an der Raffinerie nicht mehr regelmäßig verlängert werden muss. Das ist sinnvoll. Aber es existieren seit letztem Jahr zusätzliche US-Sanktionen gegen Ölunternehmen mit russischen Anteilseignern. Diese einseitig verhängten Sanktionen haben für die USA weltweite Gültigkeit – was übrigens völkerrechtswidrig ist. 2026 33 Die PCK-Raffinerie gehört, Treuhand hin oder her, mehrheitlich der russischen Firma Rosneft. Für den Zeitraum bis Ende April 2026 konnte die Bundesregierung eine Ausnahmegenehmigung von diesen Sanktionen der USA erwirken. Die Treuhandschaft wurde also quasi einstweilen – zeitweilig – anerkannt. Sollte diese Anerkennung vonseiten der USA wegfallen, bekäme die PCK existenzielle Probleme. Dann dürften US-Unternehmen keine Geschäfte mehr mit der PCK machen. Und hier kommt die technologische Abhängigkeit Deutschlands von den USA ins Spiel. Die PCK-Raffinerie nutzt – wie viele von uns – US-amerikanische Software und Bezahlsysteme. Wenn von einem Tag auf den anderen ein Großteil der Software ausfällt und das Bezahlen nicht mehr möglich ist, dann ist ein Unternehmen am Ende. Ich habe aus Schwedt schon erste Signale erhalten, dass es damit bereits Probleme gibt. Man muss es so deutlich sagen: Dann ist Schluss! Deswegen hat die BSW-Fraktion zur heutigen Sitzung einen Antrag eingebracht, der als ersten, elementaren Schritt selbstverständlich vorsieht, dass die Ausnahmeregelung für die PCK von den US-Sanktionen so lange wie möglich verlängert wird. Das, meine Damen und Herren, sind wir allen Beschäftigten der PCK, der gesamten Region Schwedt und unserem Land Brandenburg schuldig. (Beifall BSW) Seit Jahren wird in der Region und in dem Betrieb mit bangem Blick in die Zukunft geschaut. Ich nehme an, dass wir alle hier Schaden von unserem Land abwenden wollen. Ein Ende der Raffinerie in Schwedt wäre für den gesamten ostdeutschen Raum wirtschaftlich fatal. Natürlich wäre es auch für die Beschäftigten eine Katastrophe. Deswegen müssen wir über die zwar notwendige, aber nur kurzfristig Entlastung schaffende Ausnahmeregelung, die ich ansprach, hinausdenken. Wer sagt uns denn, wie es nach einer weiteren Ausnahmegenehmigung – die hoffentlich erteilt wird – weitergeht? Derzeit erhält die PCK Schwedt kasachisches Öl. Aber die Druschba-Pipeline, durch welche das Öl kommt, ist zu weiten Teilen in der Hand russischer Unternehmen. Setzen hier dann womöglich die nächsten Sanktionen an? Eine echte Zukunft hat Schwedt nur mit der Druschba-Pipeline; das weiß jeder. Deshalb sagen wir als BSW-Fraktion unmissverständlich: Wenn wir uns nicht davon befreien, durch Sanktionen oder technologische Abhängigkeit erpressbar zu sein, werden wir – als Spielball der USA – gar nicht mehr selbstständig entscheiden können. Meine Damen und Herren! Jahrzehntelang hat die deutsche Industrie von den vergleichsweise günstigen Energieimporten aus der Sowjetunion bzw. später aus Russland profitiert. Das hat die USA schon immer gestört, und zwar unabhängig davon, wer dort Präsident war. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine verhängten wir beispiellose Wirtschaftssanktionen, insbesondere gegen den russischen Energiesektor. Das Absurde daran ist: Wir schaden uns durch das Sanktionieren natürlich selbst. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der Energiesanktionen gegen Russland haben sich zum Beispiel die Heizkosten für Haushalte in Deutschland laut einer Marktanalyse des Energiedienstleisters Techem verdreifacht; unser Bundesland ist davon ganz besonders betroffen. Gleichzeitig gehen immer mehr Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz; da nützt auch alle Schönfärberei hier im Landtag nichts. Meine Damen und Herren! Es ist völlig zutreffend: Donald Trump betreibt rabiate Machtpolitik, ganz offen, jeder kann es sehen. Aber auch seine Vorgänger waren nie zimperlich. Mindestens 251 militärische Interventionen der USA seit 1991 sprechen eine deutliche Sprache. Die Länder des Globalen Südens wurden von Amerika schon immer so behandelt, wie es jetzt die Verbündeten der USA selbst zu spüren bekommen. Uns Verbündeten hat man die knallharte US-Interessenpolitik über Jahrzehnte mit allerlei moralischem Zuckerguss zu versüßen versucht. Das ist nun vorbei. Zusammengefasst hat diese Wahrheit kürzlich der kanadische Premierminister Mark Carney in seiner Rede in Davos. Er stellte diesen Zuckerguss als eine Art Selbstbetrug dar. Ich zitiere: „Wir wussten, dass die Erzählung von der internationalen regelbasierten Ordnung teilweise falsch war – dass die Stärksten sich bei Bedarf ausnahmen, dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden. Und wir wussten, dass das Völkerrecht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers mit unterschiedlicher Strenge angewandt wurde.“ An anderer Stelle sagte Carney: „Wir nahmen an den Ritualen teil und vermieden es weitgehend, die Lücken zwischen Rhetorik und Realität zu benennen. Dieser Handel funktioniert nicht mehr. Ich will es klar sagen: Wir befinden uns mitten in einem Bruch, nicht in einem Übergang.“ Herr Carney ist nicht irgendwer. Er ist das Paradebeispiel eines liberalen Mitglieds der westlichen Elite. Und er sprach diesen Nachruf auf die US-dominierte unipolare Weltordnung, weil die USA auch Kanada erpressten und bedrohten. In den letzten Wochen bombardierten die Vereinigten Staaten von Amerika unter grober Missachtung des Völkerrechts das Staatsgebiet Venezuelas und entführten den Präsidenten Nicolás Maduro. Zugleich drohten US-Präsident Trump sowie Mitglieder seiner Regierung weiteren Staaten – wie Iran, Kuba, Mexiko, Kolumbien und Grönland, also Dänemark – mit der möglichen Anwendung militärischer Gewalt. Wollen wir uns wirklich immer weiter von diesen USA erpressen lassen? Kanada besinnt sich nun auf die eigene Souveränität, beendet seine Handelskonflikte mit China und schließt mit den Chinesen sogar eine strategische Partnerschaft. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Welche Schlüsse ziehen wir in Deutschland aus dieser sich verändernden Weltlage, deren Auswirkungen bis in das Städtchen Schwedt mit seiner PCK-Raffinerie zu spüren sind? Während einige Medien zaghaft wegen Trump schreiben, man müsse souveräner werden, ist in der deutschen und der europäischen Politik kein Umdenken zu beobachten. Das Vorgehen der USA in Venezuela sei „völkerrechtlich kompliziert“; man brauche „Zeit für eine Bewertung“, so Kanzler Merz. Und bei Grönland? Auch da hören wir keine klare Verurteilung der USA. Im Gegenteil, es heißt, Trump habe recht. Man müsse Grönland vor Russland schützen, sagte der Bundeskanzler. Auch der jüngste Beschluss der EU, ein vollständiges Importverbot für russisches Gas ab Herbst 2027 zu erlassen, ist einfach irrsinnig. Man macht uns damit noch abhängiger von amerikanischen Gasimporten. Wir müssen endlich wieder als souveräner Akteur handeln und uns von diesen transatlantischen Fesseln befreien. (Vereinzelt Lachen bei der CDU – Beifall BSW) Um einem Einwand gleich vorwegzugreifen: Natürlich gelingt das nicht von heute auf morgen; Abhängigkeit abzubauen dauert ein wenig. Aber wer nicht endlich anfängt, wer sich nicht jetzt wehrt, der braucht sich in Zukunft wirklich nie wieder über eine kriselnde Wirtschaft zu wundern. Der Ihnen vorliegende Antrag wäre ein guter Anfang, endlich Rückgrat zu zeigen. Lassen Sie uns, wie es Bundeskanzler Friedrich Merz am 15. Januar 2026 in einem seltenen weisen Moment beim Neujahrsempfang der IHK Halle-Dessau sagte, mit unserem größten europäischen Nachbarn, nämlich Russland, endlich wieder einen Ausgleich finden. Lassen Sie uns unsere Landesregierung ermutigen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Deutschland völkerrechtswidrigen Sanktionen wie denen gegen die PCK Schwedt nicht mehr Folge leistet und die Handelsbeziehungen so gestaltet, dass dies am Ende auch möglich ist. Im März 2025 sagte Dietmar Woidke gegenüber PCK-Beschäftigten: „Wir brauchen eine Zukunft für das PCK, und das PCK ist immens wichtig für Brandenburg. Ich würde mich natürlich freuen, wenn wir auch wieder in normale wirtschaftliche Beziehungen zu Russland eintreten könnten.“ Diese so beschriebene Zukunft der PCK wird unter anderem mit den kurzfristigen und langfristigen Forderungen garantiert, die in unserem Antrag stehen. – Ich danke Ihnen. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es wurde eine Kurzintervention des fraktionslosen Abgeordneten Simon angemeldet. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Reinhard Simon fraktionslos

Werter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Ich bin offensichtlich genau zum richtigen Zeitpunkt gekommen. Meine Kurzintervention bezieht sich auf Folgendes: Es ist aller Ehren wert, sich um das PCK zu kümmern. Es gibt ja heute zwei Anträge dazu. Der erste Antrag ist leider inkorrekt. Leider gab es keinen Kontakt zum Betriebsrat der PCK. Die Sachlage ist völlig anders, als sie im Antrag dargestellt wird. Ich habe mich erkundigt, weil ich in der Bürgerbewegung aktiv bin, und gebe Ihnen die Botschaft mit, dass die Befristung der treuhänderischen Verwaltung aufgehoben ist. Es geht einzig und allein um den Boykott der USA – und nur seine Beendigung hilft der PCK. Wie der Antrag jetzt formuliert ist, nützt er gar nichts. – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Ich schaue in Richtung des Abgeordneten Lüders. Sie möchten antworten; das können Sie jetzt tun. Bitte sehr.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Ich kann es kurz machen: Dass ich hier über die US-Sanktionen gesprochen habe, dürfte jedem, der bei meiner Rede zugehört hat, klar geworden sein. Insofern sehe ich da überhaupt keinen Widerspruch. Und zum Zweiten: Ich habe – lassen Sie mich überlegen – am Samstag mit Herrn Danny Ruthenburg, dem Betriebsratsvorsitzenden der PCK, gesprochen. Wir haben natürlich auch die derzeitige Situation und die sich daraus ergebenden Anforderungen erörtert. Ich habe das am Anfang meiner Rede erwähnt, und ich habe darauf verwiesen, dass wir natürlich eine längerfristige Lösung anstreben. Auch da gab es keinen Dissens. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Damit setzen wir die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Kornmesser für die SPD-Fraktion fort. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Britta Kornmesser SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der BSW-Fraktion besteht zu großen Teilen aus geopolitischen Erzählungen, über die wir hier flussen können. (Benjamin Filter [AfD]: Nicht zuständig!) Lassen Sie uns deshalb zum eigentlichen Kern kommen: zur Zukunft der PCK Raffinerie Schwedt. Wir sprechen heute über weit mehr als über eine Raffinerie. Wir sprechen über die Zukunft Tausender Arbeitsplätze, über die wirtschaftliche Stabilität einer ganzen Region, über die Versorgungssicherheit von Brandenburg und Berlin. Und wir sprechen darüber, ob wir den vermeintlich einfachen Weg in neue Abhängigkeiten gehen, oder ob wir den anstrengenden, aber richtigen Weg der Transformation konsequent weiterverfolgen. Die PCK Schwedt ist das industrielle Herz der Uckermark und ein zentrales Rückgrat der Energieversorgung in Ostdeutschland. Gleichzeitig steht die PCK für tarifgebundene Industriearbeitsplätze, für Ausbildung und Wertschöpfung vor Ort. Wenn ich über die PCK rede, rede ich nicht nur über Pipelines und technische Anlagen, sondern auch über die Menschen in Schwedt, über ihre Familien und über die Zukunft einer ganzen Region. Dabei gilt: Wer die Sanktionen gegen Russland verteidigt, darf die Sorgen der Beschäftigten nicht ignorieren. Genau deshalb 2026 35 lassen der Bund und das Land Brandenburg den Standort in dieser schwierigen Situation nicht allein. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Die Landesregierung hat eine Taskforce PCK eingerichtet, die eng mit dem Unternehmen, der Belegschaft, den Kommunen und dem Bund zusammenarbeitet. Das Ziel ist klar: der Erhalt des Raffineriestandortes und eine tragfähige Zukunftsperspektive. Der Bund hat die Beschäftigungssicherung verlängert, um die Belegschaft in der Übergangsphase zu schützen. Gleichzeitig unterstützen wir als Land den Umbau aktiv; insbesondere Landeswirtschaftsminister Daniel Keller geht hierbei sehr engagiert voran. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Mit Landesmitteln wird auch das Transformations-Lab in Schwedt aufgebaut, das neue Projekte, Technologien und Geschäftsmodelle für die PCK und die Region vorbereitet. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Umbrüche erfüllt die PCK auch heute zuverlässig zentrale Aufgaben für die Energieversorgung. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet, weil neue Rohstoffquellen erschlossen wurden und alternative Transportwege genutzt werden. Die Botschaft an die Menschen vor Ort ist ganz klar: Die Versorgungssicherheit steht nicht auf dem Spiel, weil wir russisches Öl ersetzen. Im Gegenteil: Wir bauen die Versorgungssicherheit auf mehreren Säulen auf und machen uns dadurch unabhängiger. Die eigentliche Schicksalsfrage lautet daher nicht, ob wieder russisches Öl durch die Druschba-Leitung fließen soll. Entscheidend ist, ob es uns gelingt, die PCK in den kommenden Jahren zu einem modernen, klimaneutralen Energie- und Chemiestandort zu entwickeln. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Genau daran arbeitet unsere Landtagsfraktion, insbesondere – erstens – an der Diversifizierung der Rohstoffbasis. Denn eines ist doch klar: Die PCK darf sich nie wieder in eine einseitige Abhängigkeit begeben. (Lars Günther [AfD]: Gott sei Dank!) Die Anlage soll flexibel genug sein, um unterschiedliche Rohstoffe zu verarbeiten, und perspektivisch auch biogene und synthetische Komponenten einbinden können. Zweitens arbeiten wir am Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. (Lachen bei der AfD) Die PCK verfügt über eine umfangreiche industrielle Infrastruktur und Know-how, also über ideale Voraussetzungen für eine Wasserstoffproduktion – wo, wenn nicht dort? Drittens arbeiten wir an der Entwicklung synthetischer Kraftstoffe und neuer Chemieprodukte. Die PCK kann und soll sich zu einem Knotenpunkt für synthetische Kraftstoffe und neue Chemieprodukte entwickeln. Viertens arbeiten wir an der Nutzung der bestehenden Infrastruktur als Energiedrehscheibe. Die Tanks und Leitungen sowie die Logistik sind ein zentraler Standortvorteil. Diese Infrastruktur kann nicht nur für Öl, sondern auch für neue Energieträger genutzt werden. So wird Schwedt vom klassischen Raffineriestandort zu einem multifunktionalen Energie-Hub. (Vereinzelt Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Ende. (Lars Hünich [AfD]: Danke!) Forderungen wie „Sanktionen aufheben!“, „Russisches Öl zurückholen!“ und „Alles wie früher!“ klingen auf den ersten Blick verlockend. Sie sind aber nicht zukunftsweisend. Wir sagen den Menschen in Schwedt die Wahrheit: Einen Weg zurück wird es nicht geben, aber es gibt einen zukunftsfähigen Weg nach vorn – mit sicheren Arbeitsplätzen, neuen Technologien und einer langfristigen Perspektive für den Standort. Nur dieses Ziel haben wir vor Augen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU)

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Daniel Münschke

Danke sehr. – Die Aussprache setzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Berndt fort. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem Antrag des BSW zu tun, darum kann ich jetzt nicht auf all die Märchen eingehen, die Frau Kornmesser hier weiterhin unverdrossen erzählt hat. Die SPD beweist einmal mehr, dass sie eine Partei ist, die konsequent die Wirklichkeit leugnet – und sie wird für die PCK keine gute Zukunft schaffen. (Beifall AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen vom BSW, wo fange ich bei Ihrem Antrag an? Offensichtlich war das Ende der Regierungskoalition – Ihr Rauswurf aus der Koalition – der Anlass, dass Sie sich besonnen und noch einmal überlegt haben: Wofür sind wir eigentlich da? Wofür wurden wir in den Landtag gewählt? – Ich verstehe es sehr gut: Wenn man sich erst einmal seiner selbst vergewissern und im Kreis der übriggebliebenen BSW-Abgeordneten wieder zusammenfinden will, sucht man sich das Thema, das die wenigsten Konfliktpunkte bietet – und das ist offensichtlich die Außen- und Geopolitik, denn sie bestimmt ja Ihren Antrag. Insofern verstehe ich, dass Sie jetzt natürlich darüber nachdenken müssen: Was war denn unsere Rolle in der Koalition mit der SPD? Sie waren ein Mehrheitsbeschaffer, und das war nicht gut für Sie; das hat Sie sehr viele Wählerstimmen gekostet. Nun müssen Sie darüber nachdenken, wie es weitergeht – und deshalb dieser Antrag. Dieser Antrag, das muss ich einräumen, enthält natürlich auch Forderungspunkte, die sinnvoll sind und die wir unterstützen – darauf komme ich gleich; ich komme sofort darauf –, denn die AfD-Fraktion hat schon am 25. März – März! – 2025 einen Antrag mit dem Titel „‚Stirbt die PCK, dann stirbt auch die Region!‘ – Einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der PCK-Raffinerie in Schwedt langfristig sichern“ in diesen Landtag eingebracht, als Herr Woidke noch seine wohlweisen Worte zu Schwedt sprach. (Lars Hünich [AfD]: Nee!) Und wir erinnern uns alle an die Abstimmung darüber – es war ja denkwürdig – und daran, wie Sie Ihren Kollegen Reinhard Simon persönlich betreuen mussten, damit die Fraktion in Treue zur Koalition geschlossen gegen den Antrag stimmen konnte, der genau das zum Inhalt hatte, was Sie vor der Wahl versprochen hatten, was Ihre Überzeugung war und was auch unsere Überzeugung war und ist. So war es damals eben; das war schon übel. Das war ein krasser Fall von Koalitionsopportunismus, und dafür bezahlen Sie derzeit die Zeche. Ich sage das ohne Häme, sondern erinnere daran als warnendes Beispiel für alle, die sich in die Politik begeben. Ich sage Ihnen das, weil es ein Lehrbeispiel dafür ist, dass es sich auszahlt, wenn man zu seinen Meinungen und Überzeugungen steht, und dass Opportunismus und Anpassung sich nicht auszahlen. (Beifall AfD) Gut, genug der Vergangenheitsbewältigung und der moralischen Lehren – kommen wir zu Ihrem Antrag „Doppelmoral in der Anwendung des Völkerrechts beenden – Russland-Sanktionen aufheben, Zukunft der PCK dauerhaft sichern!“: Grundsätzlich – ich sage es noch einmal – begrüßen wir Ihren Antrag. Wir können ihn aber – auch das sage ich noch einmal – nicht wirklich komplett mittragen, weil er eben mit ideologischen und moralischen Signalen sowie mit einer Vielzahl von Forderungen echt überfrachtet ist, die den eigentlichen Kern, über den wir reden sollten – nämlich Schwedt – verwässern und ins Unkenntliche treiben. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht komplett zustimmen. (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Aha!) – Ja, wir müssen uns echt nicht mit der Militäraktion der USA in Venezuela befassen, um über die Zukunft der PCK zu reden. Wir müssen uns nicht von der amerikanischen Außenpolitik distanzieren, wenn wir etwas Gutes für Schwedt tun wollen, und wir müssen auch nicht so naiv sein, auf die Einhaltung eines Völkerrechts – das ja nie ein wirklich demokratisches Völkerrecht war – zu bestehen, wenn es uns um Schwedt geht. Vor allem müssen wir nicht – und da geht es schon wieder mit diesem Nicht-konsequent-Sein los – den Bundeskanzler dafür loben, dass er mal eine Sekunde hat, in der er anklingen lässt, dass er die Wirklichkeit wahrnimmt, indem er sagt, dass wir künftig ein ausgeglichenes Verhältnis zu Russland brauchen. Er ist ein Bundeskanzler, der ständig falsche Aussagen macht bzw. – wenn er richtige Aussagen macht – nicht schnell genug dabei sein kann, sie zu widerrufen. (Beifall AfD) Liebe Kollegen, wir müssen auch nicht die Unabhängigkeit von den USA fordern – ein derzeit unrealistisches Ziel –, um die Zukunft der PCK zu sichern. (Steeven Bretz [CDU]: Kommen Sie jetzt mal zu Schwedt? – Gegenruf des Abgeordneten Hünich [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) Deswegen – Herr Bretz – haben wir zu diesen Forderungen des BSW einen Änderungsantrag eingebracht: einen Änderungsantrag, der sich auf den Kernpunkt bezieht, bei dem wir uns ohne Zweifel einig sind, nämlich den, die Zukunft der PCK in Schwedt zu sichern. Denn es ist völlig klar, dass – im Gegensatz zu diesen abstrusen Äußerungen, die die SPD hier wieder von sich gegeben hat – die Zukunft der PCK nicht im Märchen vom Wasserstoff zu finden ist. Wenn die PCK eine Zukunft haben soll, dann hat sie sie als Hochtechnologiestandort, der auf einzigartige Weise imstande ist, russisches Öl zu verarbeiten. Das müssen wir wiederherstellen, wenn wir etwas Gutes für unser Land und die PCK Schwedt tun wollen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Berndt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag gestellt, für den ich Sie um Zustimmung bitte. (Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) – Ja, immer noch mehr als Sie, Herr Dr. Woidke.

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Daniel Münschke

Jetzt redet der Präsident, und alle anderen hören aufmerksam zu. Ich habe Herrn Abgeordneten Berndt gefragt, ob er eine Zwischenfrage der Abgeordneten Kornmesser zulässt.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja.

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Daniel Münschke

Frau Kornmesser, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Britta Kornmesser SPD

Vielen Dank, Herr Berndt, dass Sie die Frage zulassen, da Ihre Redezeit schon fast vorbei ist und Sie überwiegend zu geopolitischen Dingen gesprochen haben. Meine ganz konkrete Frage zur PCK Schwedt lautet: Soll die PCK Schwedt den begonnenen Weg der Transformation weitergehen – nach vorne –, oder soll sie zurückgehen und wie früher ein ausschließlich erdölverarbeitendes Unternehmen bleiben? Ist das die Zukunft? 2026 37

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Kornmesser, die Antwortet lautet: Natürlich soll sie diesen Weg der Transformation nicht weitergehen. Der Weg der Transformation ist ein Irrweg. (Beifall AfD) Die Transformation mit Energiewende, Verkehrswende und Wärmewende ist der Hauptgrund für den wirtschaftlichen Niedergang in Deutschland. (Beifall AfD) Die hohen Energiepreise sind der Hauptgrund dafür, dass jetzt in Britz nicht mehr produziert wird, dass in Golßen nicht mehr produziert wird und dass künftig auch in Ludwigsfelde nicht mehr produziert wird. Wir haben die Beispiele in den vergangenen anderthalb Jahren doch aufgelistet; und Sie haben doch hoffentlich die Briefe Ihrer Betriebsräte gelesen, Frau Kornmesser – der Betriebsräte aus der Lausitz, die Merz geschrieben haben: Es ist fünf nach zwölf, lassen Sie uns diese irrsinnige Energiewende beenden, weil wir sonst immer weiter in die Deindustrialisierung gehen. (Beifall AfD) Darum: Nein zur Transformation.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Es sind zwei Kurzinterventionen angezeigt worden, zum einen vom Abgeordneten Lehmann von der BSW-Fraktion und zum anderen von der Abgeordneten Kornmesser von der SPD-Fraktion. Ich würde beide zusammen behandeln wollen, sodass Sie, Herr Dr. Berndt, dann die Möglichkeit haben, auf beide einzugehen. – Herr Abgeordneter Lehmann, Sie haben das Wort. Bitte schön.

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Gunnar Lehmann BSW

Herr Präsident! Von dieser Stelle noch einmal: Herzlich willkommen zurück im Landtag, Reinhard! – Herr Dr. Berndt, ich muss sagen, ich bin erschüttert. (Dennis Hohloch [AfD]: Was?) Sie haben uns Inkonsequenz und Koalitionsopportunismus vorgeworfen, aber ich finde, Ihr Änderungsantrag ist ein Beispiel für Inkonsequenz und vorrauseilenden Koalitionsopportunismus aufseiten der AfD. Sie haben gar nicht ausgeführt, was Sie mit dem Änderungsantrag eigentlich bezwecken. Ich will das noch einmal kurz skizzieren, denn Sie schlagen ja hauptsächlich Streichungen vor: Sie möchten jeden Bezug auf Venezuela, auf Grönland, auf Iran und auf die Kritik an den US-Völkerrechtsbrüchen unter Trump streichen – und das nicht etwa, wie es hier in der Begründung steht, weil diese Dinge nicht mehrheitsfähig oder irreal wären, sondern weil Sie offenbar nicht ertragen, dass wir uns mit den Fakten dieser Völkerrechtsbrüche auseinandersetzen und sie – vor allen Dingen – Ihre Idole Vance und Trump betreffen, die Sie sonst genauso oft zitieren wie Christoph Lichtenberg. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist doch Quatsch!) Insofern ist das ein Offenbarungseid und zeigt, dass die AfD den Vasallenstatus Deutschlands offensichtlich aufrechterhalten möchte. Vor allen Dingen zeigt es aber auch, dass die Ost-AfD, die bislang immer noch ein gewisses friedenspolitisches Profil gezeigt hat, vor dem eigenen Westen eingeknickt ist. (Beifall BSW)

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Daniel Münschke

Die zweite Kurzintervention wird Frau Abgeordnete Kornmesser vortragen. Bitte sehr.

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Britta Kornmesser SPD

Herr Berndt, ich habe noch einmal eine ganz konkrete Frage: Da oben sitzen sehr viele junge Menschen. Sehen Sie tatsächlich nicht die Notwendigkeit, dass wir uns perspektivisch – so schnell wie möglich – von der Energie aus fossilen Brennstoffen verabschieden müssen? (Lars Hünich [AfD]: Nee!) Wie erklären Sie zukünftigen Generationen, dass wir in Autos, Heizungen und Flugzeugen weiterhin die begrenzten Rohstoffe Öl, Gas und Kohle (Torsten Arndt [AfD]: Die sind doch gar nicht begrenzt! – Weitere Zurufe von der AfD) verbrennen und unwiederbringlich vernichten? Ist das tatsächlich das Ziel, das Sie haben? Wie wollen Sie Ihren Kindern und Kindeskindern eine lebenswerte Welt hinterlassen? (Beifall SPD – Dennis Hohloch [AfD]: Das beantworten Sie mal!)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Dr. Berndt, jetzt haben Sie das Wort und können vier Minuten lang auf beide Kurzinterventionen eingehen. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Das sind so viele Fragen – erkläre mir die Welt in vier Minuten –; fangen wir mal mit den Kollegen vom BSW an: Liebe Kolin der UNO-Vollversammlung, und wir sind hier auch nicht in Schnellroda, (Ludwig Scheetz [SPD]: Sehr interessant! – Zuruf des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) deswegen sollten wir uns auf die Probleme konzentrieren, die in unserer Reichweite liegen, deswegen – deswegen! – sind wir dafür, Ihre zehn Forderungen, die ja sozusagen ein Strauß von allgemeinen geopolitischen und großen außenpolitischen Forderungen sind, auf das zu reduzieren, was sich wirklich in unserem Zugriffsbereich befindet, und das ist PCK Schwedt, deswegen diese Streichung. Wenn Sie das täten, würde auch Ihr Antrag davon profitieren; und wenn Sie dazu nicht im Stande sind, dann sind Sie nicht imstande, Politik zu machen – ehrlich gesagt, Ihr bisheriges Auftreten in diesem Landtag spricht ja dafür. (Beifall AfD) Aber: Das ist ja fast noch besser, als wenn man eine falsche Politik macht und über Jahre und Jahrzehnte fortsetzt und fortsetzt. Liebe Frau Kornmesser, wir müssen von dieser Transformation weg. Sie merken doch selbst, dass die Wirtschaftsdaten nach unten zeigen. (Dennis Hohloch [AfD]: Die merken das nicht!) Reden Sie nicht mit Leuten? Finden Sie, die Leute sind zufrieden damit, wie es in Deutschland mit der Transformationspolitik läuft? Und wir müssen von dem Märchen eines CO -induzierten men-2 schenverursachten Klimawandels wegkommen. Das ist ein Märchen. (Beifall AfD) Das ist falsch. Das ist wissenschaftlicher … Das ist Propaganda. Wir müssen rationale Politik machen. Wir müssen uns an Klimaveränderungen, die es immer gab und weiterhin geben wird, anpassen, und wir müssen dafür sorgen, dass wir das nicht überstürzt und ideologisch forciert machen, wie Sie es tun, indem wir gleichzeitig aus Kohle und Atomkraft aussteigen und sagen: Wind und Sonne schicken keine Rechnung. – Na gute Nacht, Marie, wenn es hier noch eine Woche länger so kalt bleibt. Viele Leute fragen uns: Was ist denn jetzt mit dem Füllstand der Gasspeicher? – Das sind die Früchte Ihrer Energiepolitik: Hohe Energiepreise, die dazu führen, dass die Firmen abwandern, und ein technologischer Rückstand Deutschlands, der uns genau in die Abhängigkeit von den USA und von anderen Ländern führen wird. Das sind die Ergebnisse Ihrer Politik, Herr Woidke. Und ich verbitte es mir, dass Sie hier von hinten reinrufen: Das war ein Feuerwerk von Ideen. – Sie sind es, der hier als Ministerpräsident zwölf Jahre regiert und dafür verantwortlich ist, dass eine fantasielose SPD-Politik unser Land in den Abgrund geführt hat – unter Ihrer Führung, Herr Woidke! Wenn einer in diesem Landtag ideenlos ist, dann sind Sie es. (Uwe Adler [SPD]: Was sind denn Ihre Ideen?! Null Ideen! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: So viele neue Wege, die Sie aufgezeigt haben!) Ihnen geht es doch nur um eines: politische Machterhaltung, nicht etwa um wirtschaftliche Erfolge! (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, wir setzen die Aussprache fort. (Zwiegespräche zwischen Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und der AfD-Fraktion) – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bommert von der CDU-Fraktion, dem Sie sicherlich sehr aufmerksam lauschen wollen. Ansonsten können Sie, wenn Sie sich bilateral austauschen möchten, das gerne vor dem Plenarsaal tun. – Herr Bommert, Sie haben das Wort. Bitte sehr. Frank Bommert (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich erst einmal so beginnen – und sehen Sie mir nach, dass ich das jetzt sage –: Herr Lüders, dieser Antrag ist fachlicher wie politischer Unfug. – Ich muss ganz ehrlich sagen: Es ist traurig, dass so etwas hier kommt, wenn es um ein Industrieunternehmen geht, das wichtig für Brandenburg ist. Auf Ihrem zweiseitigen Antrag gehen Sie auf Venezuela, Maduro, Grönland, Iran, Kolumbien ein – eine breite Abhandlung über die Doppelmoral der USA – und verlieren dabei kein Wort über den Angriffskrieg Russlands und dessen Moral gegenüber der Ukraine. Das erwähnen Sie nicht, das lassen Sie vollkommen weg. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Zuruf von der BSW-Fraktion) – Lesen Sie bitte Ihren Antrag, ich rede von Ihrem Antrag. – Das Ganze hat den Charakter eines völkerrechtlichen Grundsatzpapiers, das ideologisch von einer BSW-Fraktion geprägt ist, die die Welt verändern will – was sie aber nicht kann. Dieser Antrag ist alles, aber keine Rettung für die PCK Schwedt. Es ist ein ideologischer Schaufensterantrag – mehr nicht. Sie fordern Entfristung für Rosneft Deutschland. Die Debatte darum ist längst gelaufen, Sie haben es nicht einmal heute richtig erkannt. Rechtlich und politisch ist all das geklärt, wir müssen uns da jetzt keine Sorgen machen. Das wurde in der Bundestagsfraktion letzte Woche beschlossen, deshalb hätten Sie das hier von der Tagesordnung nehmen können. Vielleicht ist es aber aus Unwissenheit oder bewusst drin gelassen worden. Kein Wort verlieren Sie über die Lieferungen, die wir zurzeit für die PCK Schwedt aus Kasachstan oder woanders herbekommen. Wissen Sie: Mit Kollege Eichelbaum und Kollege Keller waren wir in der kasachischen Botschaft, und der Botschafter hat weiterhin Öllieferungen aus Kasachstan zugesagt. Vielleicht sollten Sie das einmal nachlesen. Was ich auch ein bisschen komisch finde: Sie sprechen die Havarie- und die Leitungsprobleme an. Ich glaube, aus Ihrer Fraktion war niemand da, als wir ein wirtschaftspolitisches Frühstück mit dem Chef der PCK, Ralf Schairer, hatten, der auch über diese Havarie gesprochen hat. – Herr Roth, waren Sie da? (Stefan Roth [BSW]: Nein!) – Nein, Sie waren nicht da. Sie kommen einfach nicht hin. Warum auch? Warum sollte das Mitglied der BSW-Fraktion im Wirtschaftsausschuss hingehen, wenn der Chef der PCK da ist? Ist 2026 39 doch vollkommen egal. Sie hat es ja nicht interessiert. Er hat zur Havarie Stellung genommen und gesagt, dass nicht die Ertüchtigung das Wichtigste und der Unfall auch nicht darauf zurückzuführen sei. Ich kann Ihnen diesbezüglich gerne ein bisschen Nachhilfe geben, kommen Sie zu uns, wir können das ein andermal klären, heute läuft mir hier die Zeit weg. Traurig ist: Sie reden über die PCK, und der Chef dieses Unternehmens ist hier, will mit den Wirtschaftspolitikern des Landtags sprechen, und Sie kommen nicht. Vielleicht – das kann natürlich sein – war der Termin zu früh, vielleicht steht man beim BSW nicht so früh auf und sagt, man kommt später. Das kann sein. (Lachen bei der CDU und der AfD) Herr Lüders, Sie haben gesagt: Sie haben Infos über die Schwierigkeiten. Ich weiß nicht, woher Sie die haben, schließlich sind Sie nicht zu den Veranstaltungen gekommen, als der Chef der PCK da war. Vielleicht haben Sie mit dem Betriebsratsvorsitzenden gesprochen. Haben Sie auch mit dem Chef der PCK gesprochen? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja!) – Ja? Dann sagen Sie uns einmal, wann genau das war; das haben Sie jetzt nämlich nicht erwähnt. Ich bin mit Herrn Schairer öfter im Gespräch. Ich habe erst letzte Woche mit ihm telefoniert, und er hat nichts davon gesagt, dass er mit Ihnen gesprochen hat. Wissen Sie: Selbst die AfD-Fraktion hält ja Ihre Forderungen für irreal. (Lars Hünich [AfD]: Jetzt lassen Sie uns da mal raus! – Heiterkeit AfD) – Nee, das müsst ihr jetzt einmal klären. Wenn ihr hier gemeinsam Oppositionsarbeit machen wollt, müsst ihr euch besser absprechen und nicht gegenseitig bekriegen. So wird das nix. (Oh! bei der AfD) Und, liebe AfD-Fraktion, zur Info: Herr Dr. Berndt, Sie sagten, 2025 gab es einen Antrag der AfD-Fraktion. Ich habe mit meinen vier wirtschaftspolitischen Kollegen aus den anderen Bundesländern schon 2022 an Herrn Habeck geschrieben, wir haben uns an ihn gewandt, uns da schon eingesetzt. Die PCK haben wir schon länger auf dem Schirm als Sie. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber Sie haben nichts gemacht!) Herr Lüders, stellen Sie sich jetzt einmal vor – ich habe ja damit begonnen, dass ich den Antrag als Unfug bezeichnet habe –, der Landtag würde heute hier Ihrem Antrag zustimmen. Ich kann mir das Beben und das Zittern im Weißen Haus schon vorstellen, wenn es heißt: Der Brandenburger Landtag verurteilt, was Trump sagt, was die machen. – Ihm stehen dann die Schweißperlen auf der Stirn. Alle Abgeordneten des Brandenburger Landtags erhalten wahrscheinlich Einreiseverbot in die USA. – Wissen Sie, wovor ich die größte Sorge habe – und davor wollen wir Sie schützen –: Morgen steht vielleicht ein Hubschrauber hier im Innenhof, die SEALs kommen hier rein und entführen Sie. – Dieser Antrag ist nicht erwähnenswert. Was Sie hier von sich geben, ist keine Politik, es ist nicht sachlich. Deswegen sage ich: Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)

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Daniel Münschke

Die Aussprache wird fortgesetzt. Für die Landesregierung spricht Minister Keller. Bitte sehr. (Beifall SPD) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bommert hat es anfänglich gesagt: Sie sprechen in Ihrem Antrag von Doppelmoral. (Beifall des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Ich muss sagen: Es ist schon spannend, wie Sie das interpretieren. – Herr Roth, ich gucke da zu Ihnen: Wer es nicht einmal schafft – Herr Bommert hat es erwähnt, und ich habe den Antrag gerade noch einmal gelesen –, von einem völkerrechtswidrigen Krieg in der Ukraine zu reden … (Gunnar Lehmann [BSW]: Zweiter Absatz!) – Nein, Sie reden in jedem Teil immer vom Beginn eines Krieges oder Ähnlichem. Sanktionen gegen Russland sind für Sie irgend- wie völkerrechtswidrig, damit haben Sie irgendwie ein Problem. Andererseits haben Sie auch ein Problem mit Sanktionen bei anderen Themen. Sie wollen noch über Dänemark, Kolumbien, Mexiko reden; auch Kuba findet man in Ihrem Antrag. Ich muss sagen: Sie reden sehr viel über internationale Themen, wenig über Themen, die mit Brandenburg zu tun haben. Ich hätte mir von Ihnen, Herr Lüders, gewünscht, dass Sie hier auch einmal etwas zu Ursache und Wirkung sagen, dass Sie auch einmal sagen, wer hier schuld ist am Krieg und an dem, was viele Ukrainerinnen und Ukrainer heute noch durchmachen. Das haben Sie nicht getan, obwohl Sie es durchaus hätten tun können. Lassen Sie mich eins sagen, wenn ich zur AfD-Fraktion gucke, zu Ihrer Aussage, Herr Berndt, man hätte bei der PCK nichts gemacht; Sie sagen, man hätte nichts gemacht: Wir hatten 2022 die Situation, dass aufgrund des Ukrainekriegs und dessen Folgen kein russisches Öl mehr floss. Was haben wir gemacht? Es ist gelungen, andere Möglichkeiten von Öllieferungen – Herr Bommert und Frau Kornmesser haben dazu ausgeführt – zu finden und diese stabil zu halten. Es ist gelungen, dass zahlreiche Menschen in der Uckermark weiterhin in der PCK arbeiten können, dass dort eben kein Arbeitsplatzabbau stattgefunden hat. Uns ist es gelungen, zusätzliche Mittel über JTF-Förderung, GRW-Mittel dorthin zu geben, um, wie Frau Kornmesser ausgeführt hat, mittel- und langfristig die Transformation hinzubekommen. Ich frage mich: Warum können Sie nicht einfach festhalten, was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Geschäftsführung, der Landesregierung, aber auch der Bundesregierung gelungen ist, nämlich dass dort weiterhin Öl raffiniert wird, dass weiterhin die Versorgung sichergestellt ist, dass keine Arbeitsplätze verlorengegangen sind, dass in Millionenhöhe Investitionen in die Region erfolgen? Ich weiß nicht, was daran eine Negativgeschichte sein soll – auch das muss man an der Stelle einmal festhalten. (Beifall SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Das ist doch keine positive Geschichte!) Sie müssen sich die Frage stellen: Was wäre Ihre Rede heute hier gewesen, wenn dort Tausende Menschen Arbeitsplätze verloren hätten, wenn wir die Investitionsmittel nicht freigegeben hätten? Was hätten Sie denn dann hier erzählen wollen? Das ist ein großes Gelingen unter Beteiligung vieler Akteure, dass es heute weiterhin möglich ist, dort den Betrieb aufrechtzuerhalten. (Beifall SPD) Lassen Sie mich noch zwei Punkte ausführen – da schaue ich vor allem zum BSW. Wissen Sie, wir haben jetzt am 15. Januar im Deutschen Bundestag das Außenwirtschaftsgesetz behandelt und werden es am Freitag final im Bundesrat haben. Ich bedauere schon, dass Ihnen mit dem Zerfall Ihrer Fraktion und dem Weggang von Reinhard Simon die Kompetenz im Bereich PCK in Gänze verloren gegangen ist – das muss ich so sagen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Denn ein Reinhard Simon hätte Ihnen erklärt, dass mit der Veränderung des Außenwirtschaftsgesetzes am Freitag auch im Bundesrat die befristete Treuhänderschaft so nicht mehr stattfinden muss, dass die dauerhafte Treuhänderschaft jetzt auch hier gewährleistet werden kann, dass es jetzt eine Entkopplung auch von dem Energiesicherungsgesetz gibt und dass wir – und das ist doch die positive Botschaft – mit der dauerhaften Verlängerung der Treuhänderschaft die Möglichkeit haben, sowohl für die UK- als auch für die US-Sanktionen dauerhaft die Ausnahme zu beantragen und auch genehmigt zu bekommen. Das sorgt am Ende dafür, dass vor allem Rosneft Deutschland in der Treuhänderschaft der Bundesnetzagentur die Möglichkeit hat, auch längerfristige Ölverträge für den An- und Verkauf zu schließen, was bis dato eher erschwert war. Auch das ist eine Botschaft, die man doch in die Region tragen muss: dass die Bundesregierung sich hier bewegt und Gesetze ändert, damit wir die Möglichkeit haben, die Situation genau der PCK dauerhaft zu verbessern. Dementsprechend zeigen die dauerhafte Angstmacherei und das Nichtanerkennen dessen, dass sich hier alle bewegen, um hier eine Perspektive zu erarbeiten, worum es Ihnen wirklich geht. Ihnen geht es nicht darum, irgendetwas für Brandenburg oder für die Menschen in der PCK zu machen, sondern darum, weiter Angst zu schüren, irgendwelche Befürchtungen voranzutreiben. Ihnen geht es wirklich nicht darum, in der Sache vorwärtszukommen. Wenn ich jetzt noch Zeit hätte, würde ich mal die einzelnen Punkte vorlesen. Wenn Sie sich Ihren Maßnahmenkatalog, Ihre zehn oder auch vier rausgestrichenen oder veränderten Punkte, durchlesen, finden Sie kaum einen Punkt, vielleicht einen einzigen Punkt, der etwas mit Brandenburg zu tun hat. Alles andere ist, muss ich sagen, einfach Geschwafel. Dementsprechend kann man Ihren Antrag auch nur ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Die Rede des Ministers hat zwei Kurzinterventionen zur Folge, die ich im Block abhandeln werde. Als Erster erhält der Abgeordnete John von der AfD-Fraktion das Wort für seine Kurzintervention. Danach wird Herr Dr. Berndt, ebenfalls von der AfD-Fraktion, seine Kurzintervention machen. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter John. (Beifall AfD)

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Steffen John AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Minister Keller, Sie führen die Agenda fort, die Scholz 2022 eingeleitet hat, als er in Bezug auf die Treuhänderschaft der PCK Schwedt sagte, er hätte ein Zukunftspaket geschnürt. Man höre und staune – Sie schnüren jetzt weitere Zukunftspakete. Aber in diesen Paketen ist nichts drin. Die Ehrlich Brothers wären neidisch, denn das, was Sie versprechen, tritt nicht ein, und das schon seit Längerem. Wir haben keine Ertüchtigung der Pipeline; die 400 Millionen Euro sind nicht da. Die H2-Projekte, die Sie hier vorantreiben wollen, greifen nicht; sie sind weder im Ansatz noch in der Umsetzung noch in der Abnahme sichtbar, und das bedroht natürlich auch die Arbeitnehmer. Und zu der großen Idee, die jetzt von Cemex in Richtung E-Fuels kommt: Die Investoren werden nicht kommen, wenn die Amerikaner den Hahn zudrehen. Sie können das Außenwirtschaftsgesetz ja novellieren, wie Sie möchten, und Sie wissen, das gilt für Europa. Aber wenn die Amerikaner den Hahn zumachen, dann ist er zu. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Warum sollten sie? – Zuruf von Minister Daniel Keller) So ehrlich müssten Sie zu den Mitarbeitern der PCK Schwedt sein und ihnen sagen, dass die Gefahr da ist. Das vermisse ich bei Ihnen. Sie führen es fort. Vorhin meinte Frau Kornmesser, wir hätten keinen Einfluss. Da muss ich fragen, Frau Kornmesser: Dort sitzt doch ein Wirtschaftsminister von Ihrer Partei. Sie haben doch Ihren Ministerpräsidenten Woidke, der hier sitzt. Wo sind denn die Stimmen, die erkennen lassen, dass man sich einsetzt, zum Beispiel für eine Entfristung, die für die Belieferung mit kasachischem Öl ja auch Voraussetzung wäre? – Das passiert hier alles nicht. Deswegen werden die Aussagen, die Sie treffen, im Prinzip ohne Wirkung bleiben. Gucken Sie mal auf die Garantieleistungen. Jetzt seien Sie doch mal ehrlich! Manchmal werden die am letzten Tag noch verlängert. Und das nennen Sie eine zuverlässige Sozialpolitik Ihrer Partei oder von Ihnen als Wirtschaftsminister? Ich glaube, nicht. Und das wird sich irgendwann abzeichnen. Wir werden es ändern, weil wir natürlich wissen, dass eine sichere Belieferung aus Russland nur im Rahmen von Friedensverhandlungen geht, um wieder russisches Öl zu bekommen. Das ist im Übrigen auch der Konsens, den die Amerikaner wollen. Und wenn man sich mal ein bisschen mit Außenpolitik beschäftigt – es ist natürlich witzig, wenn sich hier eine Fraktion mit Außenpolitik beschäftigt … 2026 41

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Daniel Münschke

Denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

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Steffen John AfD

… die schon bei innenpolitischen Themen so instabil ist, dass hier die Regierung auseinanderfällt. Da kann ich nur schmunzeln, tut mir leid. Aber so geht es nicht. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter Dr. Berndt, nun können Sie Ihre Kurzintervention machen. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Keller, ja, natürlich erkennen wir an, dass in Schwedt – unter schwierigen Bedingungen – noch weiter produziert wird. Das ist eine gute Leistung der Menschen, die dort arbeiten. Aber dass es in Schwedt überhaupt noch weitergeht, ist nicht wegen, sondern trotz der Regierungspolitik so. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Sie haben durch Ihr Erdölembargo und Ihre Transformation den Leuten dort das Leben schwer gemacht und machen es ihnen weiter schwer. Und wenn Sie dann fragen – das ist ja wohl ein Witz! –: Wenn Tausende Arbeitsplätze weggefallen wären, was hätten Sie von der AfD gesagt? – Wo leben Sie, Herr Keller? Sind Sie der Wirtschaftsminister oder nicht? Wie viele Arbeitsplätze sind in Brandenburg im letzten Jahr oder in den letzten zwei Jahren weggefallen, in Britz, in Golßen, in Tschernitz? In Ludwigsfelde und Perleberg werden sie wegfallen und, und, und. Kriegen Sie das nicht mit? Natürlich, jeder kriegt es mit. Wir müssen den Menschen keine Angst machen. Angst macht Ihre Politik, (Beifall AfD) die nämlich zum Verlust von Tausenden Arbeitsplätzen geführt hat. Und da, wo Ihre Politik keine Angst macht, helfen Sie mit Ihrer Propaganda, mit Ihrer Angstmache wegen der Klimakrise, mit Ihrer Angstmache wegen Corona, mit dem Schüren von Angst vor dem bösen Russen, der bösen AfD und den bösen Rechten nach. Sie sind die Parteien, die von Angstmache leben, immer und täglich! (Beifall AfD) Die AfD ist auch in diesem Punkt Ihr komplettes Gegenteil. Die AfD ist die einzige Partei, die von Mut und Hoffnung lebt. (Beifall AfD – Ah! bei der SPD und der CDU – Zurufe) Wir sind die Partei, die diesem Land sagt: Es gibt ein Leben in Brandenburg nach der SPD-Herrschaft. Es gibt eine Zukunft in Deutschland nach SPD und CDU! Dieses Land hat eine Zukunft, und diese Zukunft ist blau! (Starker Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD])

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, auf die beiden Kurzinterventionen geht Herr Minister Keller jetzt ein. Herr Keller, Sie haben vier Minuten Zeit. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Berndt, wir können uns jeden Antrag, den Sie in den letzten vier Jahren zur PCK gestellt haben, und jede Wortmeldung genau angucken. Seit mittlerweile vier Jahren versuchen Sie herbeizureden, dass die PCK untergeht, dass dort alle Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, dort Benzin zu produzieren. Ich sage Ihnen, nichts davon ist eingetreten – nichts! (Beifall SPD und CDU) Und Sie sitzen heute wieder hier und erzählen den Schwedterinnen und Schwedtern: Sie müssen Angst haben, sie müssen besorgt sein, gleich morgen geht ihr Arbeitsplatz unter. Die Landesregierung, die Bundesregierung – niemand tut was. – Das ist Ihre Erzählung. Das hat nichts mit Mut und Zuversicht zu tun! Was Sie betreiben, ist pure Angstmacherei und bringt, muss ich sagen, die Leute gar nicht voran. Das bringt gar nichts! (Beifall SPD und CDU) Dass Sie nicht verstehen, dass es – der Bundesregierung, der Landesregierung, den Akteuren vor Ort, Herrn Gnorski, Herrn Schairer, aber auch Herrn Bremer – bei Rosneft Deutschland in der Treuhänderschaft der Bundesnetzagentur gelungen ist, neue Ölverträge mit Kasachstan auszuarbeiten, die Möglichkeit zu schaffen, Öl aus Rostock, aber auch aus dem polnischen Hafen zu bekommen, dass es gelungen ist, jetzt mit fast voller Auslastung zu fahren, dass es gelingen kann, auch die PCK unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich zu betreiben, dass es gelungen ist, dass wir gesagt haben, dass wir hier nicht haltmachen, sondern zusätzliche Mittel in die Hand nehmen, um die Region quasi mit GRW-Sonderprogrammen, mit JTF-Programmen zu unterstützen, um neue Investitionen hinzubekommen, und dass wir in den nächsten Tagen wieder einen großen Erfolg feiern werden – so viel kann ich, glaube ich, schon sagen – angesichts einer großen Investition, die vor Ort gelingen wird, dass Sie all das beiseite wischen und dass Sie heute wieder hier stehen! In der Situation, als die USA und auch UK gesagt haben, sie erlassen Sanktionen, (Dennis Hohloch [AfD]: All die Sanktionen haben super funktioniert!) in dem Moment, als sie Sanktionen gegen Russland beschlossen haben, für viele Länder, für viele Unternehmen, war es diese Landesregierung, waren es Akteure vor Ort, war es das Bundesaußenministerium, war es am Ende auch das Bundesfinanzministerium mit dem Wirtschaftsministerium auf Bundesebene, die sich dafür eingesetzt haben, dass die USA und auch UK eine Ausnahmeregelung für Deutschland, für die PCK gemacht haben. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sie können doch nicht von der Hand weisen, dass das gelungen ist. Diese Ausnahmen von den Sanktionen sind jetzt limitiert und an die Dauer der Treuhänderschaft gebunden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Jetzt haben wir ein Außenwirtschaftsgesetz, das dafür sorgt, dass die Treuhänderschaft nicht ständig befristet werden muss. Das ist eine positive Botschaft. Die Treuhänderschaft kann jetzt dauerhaft ausgesprochen werden. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Damit besteht die Möglichkeit, dass die Sanktionen für die PCK nicht gelten und die PCK davon dauerhaft ausgenommen werden kann. (Lars Hünich [AfD]: Die Sanktionen gäbe es gar nicht, wenn ihr nicht so einen Mist machen würdet!) Da können Sie sich doch nicht heute wieder hinstellen und völlig ignorieren, dass die Bundesregierung ein Gesetz auch explizit für die PCK macht und auf den Weg bringt, dass sie sich mit den Behörden in den USA und in UK abstimmt. Und doch verbreiten Sie schon wieder Angst (Zurufe der Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Andreas Galau [AfD]) und tun schon wieder so, als könnten morgen keine Verträge mehr geschlossen werden. Was Sie vor vier Jahren schon erzählt haben, erzählen Sie auch heute noch. Ich sage Ihnen: Die Leute vor Ort glauben Ihnen das nicht mehr! (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies – Unmut bei der AfD) Wir haben Leute wie Reinhard Simon und Mike Bischoff, die vor Ort die Initiative ergreifen. Die Leute glauben Ihnen das nicht mehr. Ich kenne Mitarbeiter von vor Ort, die wissen, dass Sie sich darüber nur profilieren wollen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Sie haben null Interesse daran, wie es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geht, null! Und ich sage Ihnen noch einmal: Wir werden uns gemeinsam mit den Akteuren vor Ort und mit der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die PCK auch in Zukunft eine Perspektive hat. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wie bisher, wie die letzten vier Jahre! – Zurufe der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Die Perspektive besteht aus zweierlei: einer gesicherten Öllieferung und einer Form der Transformation in der Zukunft, wie es Frau Kornmesser ansprach. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wasserstoff, genau!) Sie wollen Untergang, (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, zurück in die Steinzeit!) wir wollen Erhalt und Aufbruch – und dafür werden wir uns auch einsetzen. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, die BSW-Fraktion als antragseinreichende Fraktion – Herr Lüders, leihen Sie mir kurz Ihr Ohr – hat damit für die zweite Runde noch 28 Sekunden Redezeit. Wollen Sie die Zeit in Anspruch nehmen? (Lars Hünich [AfD]: Jetzt aber! – Weitere Zurufe von der AfD) Nein. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2330 ab, Stichworte: Russlandsanktionen aufheben, Zukunft der PCK Schwedt dauerhaft sichern; dafür sind Änderungen, Streichungen und Ergänzungen vorgesehen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2301, Neudruck: „Doppelmoral in der Anwendung des Völkerrechts beenden – Russland-Sanktionen aufheben – Zukunft der PCK Schwedt dauerhaft sichern!“ Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. (Einzelne Abgeordnete verlassen den Saal. – Zurufe von SPD und CDU – Lars Hünich [AfD]: Nee, geht ruhig raus!) Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. 2026 43 TOP 5: Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen Antrag des Präsidiums Drucksache 8/2304 Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung, und ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmt. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energieeinsparrechts Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/1942 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung Drucksache 8/2228 Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen also direkt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 8/2228 zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des gebäudebezogenen Energieeinsparrechts. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz ohne Enthaltungen in 2. Lesung einstimmig verabschiedet. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 6. Die werte Kollegin Vizepräsidentin, Frau Dr. Gruhn, wird ab jetzt übernehmen. (Lars Hünich [AfD]: Warum hat die SPD eigentlich zwei Präsidenten?)

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/2171 1. Lesung Ich darf Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Als Erster spricht der Abgeordnete Hanko zu uns. (Beifall AfD) Herr Abgeordneter, bitte schön.

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Michael Hanko AfD

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Mit unserem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine funktionierende, bürgernahe und zukunftsfähige Justiz errichten. Ein erster wichtiger Schritt dahin ist die Wiederherstellung des Arbeitsgerichtsstandorts Potsdam in der vor der Gesetzesänderung vom 08.06.2021 bestehenden Form. In der vergangenen Legislaturperiode wurden die Arbeitsgerichte im Land Brandenburg von der damaligen Justizministerin, Frau Hoffmann, neu strukturiert. Dieses Vorhaben stieß seinerzeit schon auf sehr viel und große Kritik. Einige hier Anwesende konnten die Auswirkungen zum Beispiel in der Anhörung im Rechtsausschuss sowie auch in den Plenardebatten direkt erleben. Mit dem damaligen Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke wurde unter anderem der Arbeitsgerichtsstandort in der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.12.2022 geschlossen und der Einzugsbereich insbesondere dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel zugeordnet. Als Problem sah man vor der damaligen Neukoordinierung der Justizstruktur, dass die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in Zukunft nicht mehr gewährleistet sei. So sollte eine Reform zur Effizienzsteigerung führen, jedoch insbesondere außerhalb des Einzugsbereichs der Landeshauptstadt Potsdam. Bereits Anfang 2021 überraschte dann die plötzliche und unerwartete Schließung des Gerichtsstandortes Potsdam, da bis dahin lediglich die Rede davon war, dass das Arbeitsgericht neben weiteren Gerichten in ein neues Justizbehördenzentrum in der Pappelallee in Potsdam ziehen soll. In dem Anhörungsverfahren zu dem dann eingebrachten Gesetzentwurf gab es keine positiven Stellungnahmen der Beteiligten zu der beabsichtigten Gerichtsschließung, auch weil zu diesem Zeitpunkt unter anderem überhaupt nicht absehbar war, wie sich die Eingangszahlen in den nächsten Jahren entwickeln würden. Als angeblicher Ausgleich zu der Standortschließung wurden sogenannte Gerichtstage eingeführt, mit der Absicht, die Präsenz und Erreichbarkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für betroffene Bürger in weiter entfernt liegenden Regionen zu ermöglichen. In der Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins bzw. der Rechtsanwaltskammer Brandenburg wurde deutlich, dass Gerichtstage niemals einen gleichwertigen Ersatz für einen eigenen Arbeitsgerichtsstandort darstellen können. Bereits damals lehnte unsere Fraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung ab und brachte einen Änderungsantrag ein, welcher unter anderem den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam erhalten hätte. Die gesamte Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in der vergangenen Wahlperiode sollte angeblich eine Modernisierung und Effizienzsteigerung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum Ziel haben. Nach den vorliegenden Fakten ergibt sich aber ein ganz anderes Bild: Nach der formellen Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes in Potsdam finden dort am alten Standort in der Behlertstraße – nur unter neuem Etikett – immer noch Verhandlungen statt – unter der Umfirmierung als Nebenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam und unter Abhaltung dortiger Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. So verhandelten laut einer später im Rechtsausschuss durchgeführten Anhörung zu Videoverhandlungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2023 zwei Richter zweimal pro Woche und später ein Richter einmal pro Woche in dem jetzt zur Nebenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam umdeklarierten alten Standort. Es finden also Verhandlungen des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam am alten Standort statt. Nur der Zuständigkeitsbereich für die sogenannten Gerichtstage wurde künstlich beschnitten. Der Rechtsausschuss des Landtages debattierte dann mehrfach über die Situation an den Arbeitsgerichten und erhielt mehrfach den dringenden Aufruf, den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam unverzüglich wiederherzustellen. Im September 2025 fand im Rechtsausschuss ein Fachgespräch zum Thema „Einsatz von Videotechnik in der Arbeitsgerichtsbarkeit“ statt. Aus diesem Gespräch ging explizit hervor, dass vor allem die Schließung des Standortes Potsdam ein großes Problem darstellt. Ich zitiere den Vertreter der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Herrn Dr. Biehl: „Die Abschaffung des Arbeitsgerichts Potsdam ist aus unserer Sicht ein Kardinalfehler.“ (Beifall AfD) Die Arbeitsgerichtsbarkeit unterscheidet sich nun einmal von anderen Gerichtsbarkeiten. Die Vertreter der Rechtsanwaltskammer Brandenburg schilderten aus der Praxis folgende Dinge: Das Problem von Gerichtstagen sei, dass ihre Zuständigkeit an den Stadtgrenzen ende. Vor der Justizreform hatte der Arbeitsgerichtsstandort Potsdam die höchsten Eingangszahlen insgesamt. Sie hätten sie auch heute noch, wenn man den alten Einzugsbereich wiederherstellte. Bei kleineren Fällen mit geringen Streitwerten haben es die Betroffenen oft schwer, einen Rechtsbeistand zu finden, da für viele Anwälte die Aufwendungen für die Wahrnehmung von Terminen zu hoch sind; denn auch deren Kosten sind enorm gestiegen, zum Beispiel für die Kanzleimiete und für gutes Fachpersonal. Des Weiteren gibt es das Gesetz nicht her, dass man sich grundsätzlich auf Videositzungen berufen kann, da deren Durchführung eine Entscheidung des Gerichtes ist und die Verfahren dazu auch geeignet sein müssen. Hinzu kommt der Aspekt, dass Terminverschiebungen bei Gerichtstagen zu erheblichen Zeitverzögerungen führen. Zum Beispiel kann bei einer Kündigungsklage eine Verschiebung über mehrere Monate nicht akzeptiert werden, weil solche Fälle zeitnah entschieden werden müssen. Momentan sind die Wartezeiten bei Terminverschiebungen von noch nie dagewesener Länge. Zu 99 % sind in solchen Verfahren Arbeitnehmer die Kläger. Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich aber nach dem Sitz des Beklagten, was dann überwiegend der Sitz des Arbeitgebers ist. So hat der Bürger schon bei der Suche nach einem Anwalt das Nachsehen. Die Konzentration von spezialisierten Anwälten, einschließlich Arbeitsrechtlern, in Ballungszentren ist ein bekanntes strukturelles Problem auf dem deutschen Rechtsmarkt. Während die Zahl der Juristen in Deutschland insgesamt hoch ist, sind spezialisierte Fachanwälte, auch solche für das Arbeitsrecht, ungleich verteilt. Als problematisch kann man es auch ansehen, dass sich viele Jurastudenten für einen Beruf in der Privatwirtschaft entscheiden, was es für die Zukunft noch schwieriger macht, einen Rechtsbeistand zu finden. Der Zugang zum Recht für jeden Bürger muss im Vordergrund stehen und unbedingt verbessert werden. Deshalb fordern wir, den Standort des Arbeitsgerichts Potsdam vollständig wiederherzustellen, zumal es sich bei Potsdam um die einzige Landeshauptstadt ohne ein eigenes Arbeitsgericht handelt. Der Standort Potsdam hat nicht einmal eine Außenstelle, wie zum Beispiel Eberswalde; denn alle Geschäftsstellenaufgaben, unter anderem das Versenden von Protokollen, hängen auch vom Standort und von den Entfernungen zwischen Geschäftsstelle und Gerichtsort ab. Durch die gescheiterte Arbeitsgerichtsreform wurden aufgrund des Wegfalls der Geschäftsstelle in Potsdam und der Zusammenlegung mit der Geschäftsstelle in Brandenburg auch mehrere Mitarbeiter verärgert. Gerade in Potsdam ist das Fallaufkommen sehr hoch, und die Zahl der Richter ist klein. Damit kommt es natürlich auch zu Verzögerungen in den Verfahren. Die Spannweite des Gerichtstages in Potsdam entscheidet das Präsidium des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. Demzufolge müssten eigentlich zwei Drittel der Richter des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam arbeiten. Die tatsächlichen Verfahrenszahlen und die Praxisanwendungen sämtlicher Beteiligter im Einzugsbereich des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam in der vorherigen Form machen die derzeitige Justizstruktur nahezu funktionsunfähig. So sollte der Bezirk des Arbeitsgerichts Potsdam aus dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel schnellstmöglich herausgelöst und als eigenständiger Arbeitsgerichtsbezirk Potsdam in seiner ursprünglichen Form wiederhergestellt werden. Nun freue ich mich auf die Beiträge der anderen Fraktionen in der Debatte. – Danke. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag der Abgeordneten Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Tina Fischer SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute wieder einmal über die Reform der Arbeitsgerichte. Ich darf Sie daran erinnern, woher die ganze Geschichte kam: Wir hatten seinerzeit die Situation, dass die Auslastung der Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in Brandenburg – 2019 war das in etwa – bei ca. 60 % lag, und einige der Brandenburger Arbeitsgerichte hatten mit weniger als drei Richtern kaum noch eine arbeitsfähige Größe. Die Reform, die wir seinerzeit angeschoben und umgesetzt haben, hatte das Ziel, eine dauerhaft arbeitsfähige Struktur zu er-2026 45 halten. Wir haben seinerzeit auch Gerichtstage eingeführt, um gerade in einem Flächenland wie Brandenburg Bürgernähe und Erreichbarkeit sicherzustellen. (Vereinzelt Beifall SPD) Das war eine Reform, die im Großen und Ganzen notwendig war, aber auch eine Reform, die diese Herausforderung an der einen oder anderen Stelle – ich spreche an dieser Stelle auch von der Schließung des Arbeitsgerichts in Potsdam – strukturell hätte anders bewältigen können oder auch, wie manche sagen, hätte anders bewältigen müssen. Da wir diese Debatte und auch die Anhörung, die wir durchgeführt haben, noch in Erinnerung hatten, haben wir schon in der letzten Legislaturperiode, in der Koalition mit der CDU und mit den Grünen, verabredet, dass wir nach einer angemessenen Zeit, wenn diese Reform wirkt, schauen, was davon gut war und was nicht gut war, und dass wir sie evaluieren. Der Auftakt dazu war ein Fachgespräch mit dem Schwerpunkt Gerichtstage, das wir auf Initiative des BSW und der SPD im November durchgeführt haben. Ein zentraler Punkt war – ohne jetzt auf Details einzugehen –, dass sich die Welt der Justiz geändert hat, dass wir Videoverhandlungen haben und dass sich auch die Debatten und die Verhandlungen vor Gerichten geändert haben. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wenn wir jetzt einmal einen Blick auf den Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, werfen, sind wir doch etwas verwundert, Herr Hanko. Das beginnt schon mit der Überschrift. Sie legen uns hier den Entwurf für ein „Gesetz zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam“ auf den Tisch. Wir haben das Arbeitsgericht in Potsdam geschlossen, wir haben auch Arbeitsgerichtsbezirke neu strukturiert, aber wir haben nicht den Standort geschlossen, den Sie jetzt wiedererrichten wollen. Wenn Sie schon so etwas auf den Tisch legen, seien Sie also bitte korrekt und formulieren Sie nicht dermaßen ungenau. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU]) Jetzt kommt das gleich das Zweite: Wir schauen einmal in Ihre Begründung; ich habe mir den Gesetzentwurf mitgenommen. In der Begründung findet man in der Regel die Gründe. Sie haben ja gerade mündlich ausgeführt, wieso es ein solches Gesetz geben soll, warum Sie das machen, wo die Problemlage ist. Im allgemeinen Teil Ihrer Begründung heißt es: „Mit dem vorliegenden Gesetz wird der Arbeitsgerichtsstandort Potsdam wiederhergestellt.“ Das ist wirklich ein bisschen dünn an der Stelle. Insofern: Sie haben keine Grundlage; Sie sagen gar nicht, warum, weshalb, wieso. Ich sage, das ist für mich der zweite Fail; denn verantwortungsvolle parlamentarische Arbeit sieht einfach anders aus. (Beifall SPD) Wir als Fraktion werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, und zwar aus guten Gründen. Ich habe gerade gesagt, die Arbeitsgerichtsreform wird derzeit evaluiert. Das hat übrigens auch vor Kurzem der Minister im Ausschuss bestätigt. Das passiert gerade. Warum legen Sie jetzt hier so ein Ergebnis vor? Warum können wir das nicht abwarten? Warum können wir nicht miteinander darüber diskutieren? (Zurufe von der AfD) Vielmehr wissen Sie schon, was alle anderen noch nicht wissen. Aber Sie wissen es schon. Insofern wäre es das Mindeste gewesen, dass wir im Ausschuss miteinander darüber debattiert hätten. Ich freue mich auf die Debatte, die wir im Ausschuss führen werden, und zwar mit den Kollegen, die sagen, es geht um eine zukunftsfähige Justizstruktur. Ich freue mich auf diese Kollegen. Sie gehören offensichtlich nicht dazu. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion folgt der Beitrag des Abgeordneten Eichelbaum. Bitte schön.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich noch daran erinnern kann, der weiß: Die Diskussion um die Arbeitsgerichtsreform in der vergangenen Wahlperiode war eine sehr emotionale Debatte. Es ging um Standorte, um Erreichbarkeiten und um die Leistungsfähigkeit unserer Arbeitsgerichtsbarkeit. Natürlich nehmen wir diese Anliegen auch heute noch sehr ernst. Aber genau deshalb müssen wir auch über die Fakten sprechen und dürfen nicht vorschnell Strukturen zurückbringen, die aus guten Gründen reformiert worden sind. Frau Fischer ist schon auf die Ausgangslage eingegangen. Ich möchte das vertiefen. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke vom 8. Juni 2021 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte in Brandenburg von sechs auf vier reduziert. Diese Entscheidung fiel nicht leichtfertig. Sie war die Antwort auf die seit Jahren anhaltende Entwicklung. Die Zahl der Verfahrenseingänge in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat sich zwischen 2003 und 2021 nahezu halbiert. Auch die Zahlen nach der Reform zeigen kein gegenteiliges Bild. 2020 lag die Zahl der Eingänge bei 8 325 Verfahren, 2021 bei 7 137 Verfahren, 2022 bei 7 190 und 2023 bei 7 492 Verfahren. Einige Arbeitsgerichte in Brandenburg waren angesichts dieser Zahlen bereits 2021 faktisch Kleinstgerichte mit einem Personalbedarf von weniger als zwei Berufsrichterstellen. Ich frage ganz offen: Wie soll an solchen Standorten eine verlässliche Rechtsprechung gewährleistet werden, wenn Richterinnen und Richter erkranken, in Elternzeit gehen oder andere Vertretungsfälle eintreten? Meine Damen und Herren, wir haben damals nichts anderes umgesetzt als einen klaren gesetzlichen Auftrag, den sich der brandenburgische Landtag bereits in der ersten Wahlperiode selbst gegeben hatte. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg aus dem Jahr 1991: „In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, Arbeitsgerichte in einer arbeitsfähigen Größe zu errichten.“ Kleinstgerichte sollen möglichst vermieden werden, „da bei einer solchen Größe […] vor allem in Vertretungsfällen zahlreiche Probleme auftreten. Außerdem erfordern die knappen personellen und sachlichen Ressourcen des Landes Brandenburg eine Bündelung.“ Genau diesen Auftrag haben wir auch gegen Widerstände in der vorigen Wahlperiode umgesetzt. In der Anhörung im Rechtsausschuss haben sowohl die damalige Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Dr. Hantl-Unthan, als auch der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Herr Dr. Schrade, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Personalbestand von 32 Arbeitsrichterstellen ein rechnerischer Bedarf von nur knapp 20 Stellen bestand. Das ergab an drei von sechs Gerichten dauerhaft eine richterliche Besetzung von drei oder weniger Arbeitskräften. Gleichzeitig haben wir mit der Reform nicht die Bürgernähe aufgegeben. Das ist mir besonders wichtig. Wir haben im Gegenteil mit der Einführung von Gerichtstagen dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber ihre Verfahren weiterhin wohnortnah führen können. Deshalb finden Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam und Luckenwalde, des Arbeitsgerichts Neuruppin in Perleberg und des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg statt. Zudem wurden auch Rechtsantragsstellen in Potsdam und Senftenberg eingerichtet. Eine erste Zwischenauswertung des Ministeriums der Justiz hat bereits in der vergangenen Wahlperiode gezeigt, dass diese Gerichtstage gut angenommen werden, Flexibilität schaffen, Erreichbarkeit sichern und zugleich auch eine ausgewogenere Verteilung der Arbeit auf mehr Richterinnen und Richter ermöglichen. Hinzu kommt eine Entwicklung, die der AfD-Gesetzentwurf vollständig ausblendet, nämlich die Digitalisierung. Seit 2024 besteht die Möglichkeit, arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 50a Arbeitsgerichtsgesetz per Videokonferenz durchzuführen. Diese Möglichkeit wird auch genutzt. Zwischen Januar und April 2025 wurden je nach Standort zwischen 15 und 32 % der Verhandlungen als Videoverhandlungen geführt. Im Durchschnitt betrifft das etwa ein Viertel aller Verfahren. Ihr Anteil wird perspektivisch sicherlich weiter steigen. Meine Damen und Herren, all das zeigt, dass sich die Arbeitsgerichtbarkeit im Wandel befindet. Strukturen, die vor zehn oder 20 Jahren sinnvoll waren, müssen heute neu bewertet werden. Deshalb sage ich ganz klar: Ja, wir sollten die Arbeitsgerichtsreform evaluieren. Ja, wir sollten auch prüfen, ob sich die neuen Strukturen bewährt haben. Ja, wir sollten auf dieser Grundlage auch Schlussfolgerungen ziehen. – Aber eines sage ich ebenso deutlich: Jetzt ist es zu früh, um im luftleeren Raum ein einzelnes Gericht wiederzueröffnen und damit die gesamte Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit infrage zu stellen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Das schafft Verunsicherung und ist keine verantwortungsvolle Justizpolitik. Meine Fraktion steht für eine leistungsfähige, bürgernahe und zukunftsfeste Arbeitsgerichtsbarkeit.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Danny Eichelbaum CDU

Mein letzter Satz: Lassen Sie uns deshalb erst bewerten und dann entscheiden, nicht umgekehrt. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Jouleen Gruhn

Auch wir danken. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Hornauf für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Sven Hornauf BSW

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin einigermaßen entsetzt darüber, welche Märchenstunde hier unter juristischen Kollegen teilweise abgehalten wird. Die Differenz zwischen Wirklichkeit und Wahrnehmung ist erheblich verzerrt. Man könnte auch fragen: Was haben Sie heute gefrühstückt? Gut war es jedenfalls nicht. Ich fange mit dem Fett ganz rechts an. Wir haben heute wieder einen typischen AfD-Antrag – leider. Immer dann, wenn Sie nicht über Volk und Raum reden, greifen Sie echte Probleme auf, schaffen es aber, die Lösung zu vergurken, genau wie hier. Ich muss es so deutlich sagen. Das ist kein Leben mit Mut und Hoffnung, sondern ein Leben von der Hand in den Mund, und zwar haben Sie die Hand verschluckt. Das ist das Problem, sodass wir diesem Antrag leider nicht zustimmen können, obwohl er in der Sache völlig berechtigt ist. Das sehe ich ganz anders als meine beiden Vorredner, die offenbar lange nicht beim Arbeitsgericht waren. Das gönne und das wünsche ich ihnen auch. Darüber freuen sich aber die Betroffenen, wenn Sie ihnen das erzählen. Dazu komme ich gleich noch. Das ist nämlich das Grundproblem in unserem Land. Es ist nicht alles dufte, liebe Kollegen von der SPD. Es gibt Probleme, und die Probleme gehen nicht weg. Man kann sie auch nicht aussitzen und nicht ignorieren, im Gegenteil. Die Quittung dieses Ignorierens sitzt ganz rechts. Sie sitzt Ihnen gegenüber. Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, und so geht es munter weiter. (Beifall BSW) Jetzt haben sich auch genau die richtigen Partner zusammengefunden, die uns dieses Problem beschert haben. Ja, es gibt ein Problem, nämlich eine unselige Arbeitsgerichtsreform, die die damalige Justizministerin gegen allen berechtigten Widerstand und gegen die Hinweise aus den Fachkreisen durchgesetzt und ins politische Grab nach Berlin mitgenommen hat. Ich zitiere den Kollegen von Ossowski, der völlig zu Recht gesagt hat, dass mit dieser Reform die letzte funktionsfähige Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg zerschlagen worden sei. Das mag etwas überspitzt und etwas ungerecht gegenüber den anderen Gerichtszweigen sein, im Kern stimmt es aber. Schauen Sie sich die Entwicklung der Verfahrenslaufzeiten an. Wir hatten beim Arbeitsgericht Zustände, die sagenhaft waren, und zwar in positiver Hinsicht. Jeder Verwaltungsrichter bekommt einen Herzinfarkt, wenn er hört, dass ein Gütetermin nach drei Wochen angesetzt wird und dass Kammertermine nach drei bis vier Monaten über 90 % Erledigungsquote bringen. Da haben Sie beim Verwaltungsgericht noch nicht einmal die Erwiderung im Eilverfahren bekommen. 2026 47 Das ist die Realität in unserem Land. Wenn wir uns dem verweigern, profitiert davon jemand, der davon eigentlich nicht profitieren sollte. Jetzt haben wir aber das Problem, dass uns ein wirklich ganz schlecht gemachter Antrag vorliegt. Ein paar Spitzenbeispiele muss ich Ihnen einfach vorhalten, weswegen wir diesem Antrag eben nicht zustimmen können. Es geht schon damit los, dass Sie nur Potsdam benennen. Was ist denn mit Eberswalde? Existiert das Problem da nicht? Hört es an der Gemarkungsgrenze auf? Das Nächste ist die Zeitschiene. Meinen Sie es ernst, in zwei Monaten ein Gericht wiedereinzurichten? Ist Ihnen klar, was daran hängt? Damit meine ich noch nicht einmal Konkurrentenschutzverfahren. Ich erinnere nur an das legendäre Verfahren des Kollegen von Ossowski gegen unsere damalige Justizministerin, eine Sternstunde des Rechtsstaates, mit dem die richterliche Unabhängigkeit gewahrt und ministerielle Willkür verhindert wurde. Wie lange hat es gedauert? Drei Jahre? Zweieinhalb Jahre? Aber Sie gehen von zwei Monaten aus. Ernsthaft? Was wollen Sie in den zwei Monaten machen? Eine Personalratsanhörung? Es ist Quatsch; ich muss es so deutlich sagen. Das ist Murks. Das Schlimme ist: Sie haben noch nicht einmal vollständige Regelungen darin.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie eben haarscharf an einer Rüge vorbeigerutscht sind. Wir wollen hier niemandes Äußerungen als Murks bezeichnen. – Fahren Sie gern fort.

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Sven Hornauf BSW

Darüber könnte man sich jetzt streiten, Frau Präsidentin. Hier sind schon schlimmere Äußerungen gefallen. Aber dann danke ich für Ihre Großzügigkeit, dass Sie heute noch einmal darüber hinwegsehen. Der Punkt in der Sache ist: Wenn man Gerichtsbezirke ändert, muss man geschlossene Regelungen treffen, damit der Anspruch auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleibt. Das findet man hier nicht. Sie verändern die Gerichtsbezirke ja nicht nur proaktiv in Richtung Potsdams, sondern Sie beschneiden auch Neuruppin. Darüber findet sich darin kein Wort. Sie haben die Hilfsbedürftigen angesprochen. Gerade diese Gruppe wird dadurch böse beschädigt, dass Sie keine Regelung beispielsweise für die Überleitungsvorschriften bei den PKH-Bewilligungen vorsehen, wenn sich der Gerichtssprengel ändert, weil in der Regel nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet wird. Gerade die Gruppe, die Sie schützen wollen, verletzen Sie damit. Aus Zeitmangel mache ich Schluss und sage ganz einfach: Wir sind hier gerade nicht im luftleeren Raum, wir sind in der Wirklichkeit, und diese bedarf einer Regelung. Die Regelung ist überfällig, und wir können auch nicht warten. Wir können nicht noch eine Anhörung machen. Im Augenblick warten Sie auf Kammertermine 18 Monate – in Kündigungsschutzverfahren!

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Sven Hornauf BSW

Einen Schlusssatz.

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Jouleen Gruhn

Einen letzten.

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Sven Hornauf BSW

Als ich dort im August fragte, wann mein Kündigungsschutzverfahren sei, und fragte, ob es vor den Winterferien stattfinde, meinte die Richterin: Ja, aber vor den Winterferien 2027.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, Sie kommen bitte jetzt zum Schluss.

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Sven Hornauf BSW

Danke. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächsten darf ich Herrn Abgeordneten von Ossowski ans Mikrofon bitten. Bitte schön, Herr Kollege.

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André von Ossowski fraktionslos

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vieles ist gesagt worden. Man hätte den Antrag, liebe AfD-Fraktion, auch so nennen können: Folgen wir doch endlich den ständigen Bitten des Abgeordneten von Ossowski, das Arbeitsgericht in Potsdam wieder zu errichten. – Dazu fehlt Ihnen aber der Mut. Ich glaube, ein Jurist hat den Gesetzentwurf nicht geschrieben, denn – dazu ist schon viel gesagt worden – er ist so nicht umsetzbar. Es fehlt vieles, und es sind Rechtsfehler und Ähnliches darin zu finden. Aber gut, Sie haben recht: Es ist auch aus meiner Sicht nach wie vor beschämend, dass wir als einziges Bundesland in unserer Hauptstadt, in Potsdam, das Arbeitsgericht geschlossen haben. Aber es ist eben passiert, und wir sind dran. Wir hatten eine Koalition, die sehr zukunftsfreudig war und auf diesem Gebiet tätig geworden ist, und der Minister hat im Ausschuss – da sitzen drei Abgeordnete von Ihnen – darüber gesprochen. Die Zeiten haben sich geändert. Wir haben die Videoverhandlung; wir brauchen bestimmte Gerichtstage nicht mehr, sie sind fast überflüssig geworden. Wir können nicht nur CO sparen, sondern auch Stun-2 den an Zeit der Rechtsanwälte und der Verfahrensparteien, indem sie von zu Hause oder von der Kanzlei aus an einer Verhandlung teilnehmen können. Deshalb waren wir dabei, eine Evaluierung der Gerichtstage durchzuführen. Das Ergebnis lässt ein wenig auf sich warten, aber ich bin es von den Ministerien ja gewohnt, dass es etwas länger dauert. Zu dem von Ihnen so bezeichneten Einzugsgebiet: Ein Arbeitsgerichtsbezirk hat nie etwas mit einem Einzugsgebiet zu tun, sondern bezeichnet ein Zuständigkeitsgebiet. Auch ein Bürger aus Eberswalde kann in Potsdam klagen. Insbesondere ist eine Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Eberswalde beim Ministerium angesiedelt, deshalb ist der Gerichtsstandort Potsdam auch für Eberswalde zuständig. Nun haben Sie einen Fehler gemacht, wenn Sie Herrn von Ossowski auf Ihre Seite ziehen wollten. Sie wissen nicht, wo ich wohne bzw. wo ich gearbeitet habe: am Arbeitsgericht Eberswalde. Sie beabsichtigen mit Ihrem Gesetzentwurf die Schließung der Außenstelle des Arbeitsgerichts Eberswalde. Wenn Sie auf die Landkarte schauen – und wir brauchen natürlich weiterhin Arbeitsgerichte –, stellen Sie fest, dass Eberswalde ein Mittelzentrum ist, das als Arbeitsgerichtsstandort nicht wegzudenken ist. Derzeit ist Frankfurt (Oder) ein Arbeitsgerichtsstandort – an der Peripherie, ein Grenzstandort. – Herr Innenminister, entschuldigen Sie bitte, Sie haben eine besondere Beziehung zu Frankfurt (Oder) – ach, Herr Wilke ist gerade nicht da. – Diesen Grenzstandort brauchen wir für die Zukunft aus meiner Sicht tatsächlich nicht. Meine Forderung war immer, dass wir eine Absichtserklärung für Potsdam dahin gehend abgeben, dass wir uns das noch einmal überlegen und in der nächsten Legislaturperiode schauen, wo wir wieder ein Arbeitsgericht Potsdam einrichten können. In der Behlertstraße wird der Platz nicht reichen; das ist zu klein für ein Arbeitsgericht. Es könnte eine Außenstelle werden. Tatsächlich haben wir es mit anderen Problemen zu tun. Diese liegen, wie mein Kollege Hornauf sagte, in den Verfahrensständen. Wir haben derzeit an jedem Gericht Kammern, in denen zwischen Güte- und Kammertermin ein Jahr Zeit vergeht. Das ist unmöglich. Stellen Sie sich einen kleinen Betrieb, einen Friseurladen oder einen Handwerksmeister, vor, der zwei Kündigungen ausgesprochen hat. Beide Kündigungen sind möglicherweise formaljuristisch unwirksam. Da ist für ein Jahr der Lohn nachzuzahlen, wenn die Kündigung unwirksam ist. Das kann ein kleiner Betrieb sich nicht leisten. Unternehmer und Arbeitnehmer haben dasselbe Interesse an schnellen Verfahrenslaufzeiten. – Herr Hornauf, ich war noch schneller: Bei mir gab es nach zwei Wochen den Gütetermin, und ich war nach zwei bis drei Monaten mit der Kammer fertig – nicht zu jeder Zeit, aber im Wesentlichen schon. Das lag nicht an einer Unterbelastung, sondern einfach daran, dass wir schnell gearbeitet haben. Wir haben in diesem Landtag zwei Abgeordnete, die über die Arbeitsgerichtsbarkeit möglicherweise mehr als alle restlichen zusammen wissen: Das sind Herr Crumbach und Herr von Ossowski, (Zuruf der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) – ja, das ist so, Frau Augustin – weil wir dort gearbeitet haben. Diese Einschätzung ist also nicht arrogant, sondern liegt einfach in einer Fachlichkeit begründet. Sie hätten als AfD-Fraktion gern mal auf mich zukommen können. Ich rede doch mit allen, das wissen Sie ja. Aber manchmal hat man auch Berührungsängste. Ich hätte Ihnen eventuell noch einige Hinweise geben können, die Sie vielleicht nicht gut gebrauchen, sich aber hätten anhören können. Insofern ist dieser Antrag fachlich nicht zu unterstützen. Ich bin für ein Arbeitsgericht Potsdam in Zukunft. Wir überlegen uns, ob das wieder geht – in der nächsten Legislaturperiode –, und wir sind dabei, die Evaluierung fortzuführen. Im Moment haben wir eine Problemlage, weil über eine neue Koalition verhandelt wird, sodass es im Moment einen kurzen Stillstand gibt und wir diese Sache noch nicht zu Ende führen können. Aber ich wiederhole es: Die Gerichtstage sind überflüssig geworden. Sie haben im Übrigen auch den Gerichtstag Senftenberg vergessen; den haben Sie auch noch bestehen lassen. Die Anhörung der Sachverständigen hat klar zum Vorschein gebracht: Alle Gerichtstage sind überflüssig – damit auch derjenige in Senftenberg; dieser ist nur gesetzlich geregelt. Insofern sehe ich, dass wir in Zukunft noch Potenzial haben. (Zuruf von der AfD: Wer ist denn „wir“?) Wir haben den Pakt für Rechtspflege. Wir haben die Möglichkeit, auch dort etwas zu tun. Ich bin vielleicht noch nicht guten Mutes, weil ich nicht weiß, was die Koalitionsverhandlungen nach sich ziehen werden, aber ich bleibe an der Sache dran. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr von Ossowski. – Als Nächster folgt für die Landesregierung Herr Minister Dr. Grimm. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam – darin bin ich mit den Vorrednern einer Meinung – ist abzulehnen. Es besteht kein Grund, jetzt an der Grundstruktur etwas zu ändern. Die Arbeitsgerichte sind aktuell insgesamt im richterlichen Dienst auskömmlich ausgestattet. Vor der Strukturreform waren einige Arbeitsgerichte hingegen überausgestattet, weil sich durch den Rückgang der Verfahrenseingänge im richterlichen Dienst an drei Arbeitsgerichten eine Reduktion des Personalbedarfs auf drei Richter und an einem Arbeitsgericht, namentlich Eberswalde, sogar auf weniger als zwei Richter ergeben hat. Die Arbeitsgerichte hatten damit den Status eines Kleinstgerichtes. Das ist für die Arbeitsfähigkeit nicht gut; dazu wurde schon viel gesagt, deshalb beschränke ich es darauf. Man muss einander unter richterlichen Kollegen auch vertreten können. Die Verwaltungsaufgaben bleiben natürlich die gleichen, ob es nun drei oder zehn Richter sind. Das macht dann schon einen großen Unterschied. Die Entscheidung zur Aufrechterhaltung des Standortes für das Arbeitsgericht in Brandenburg an der Havel folgte der Landesstrategie, eine ganzheitliche Landesentwicklung zu fördern und dabei insbesondere die berlinfernen Regionen im Blick zu haben. Das kann man jetzt natürlich gut oder schlecht finden, aber Fakt ist: Die Entscheidung wurde so getroffen. Auf keinen Fall sinnvoll ist es, eine getroffene Entscheidung schon nach 2026 49 kurzer Zeit wieder zu revidieren. Das ist das Gegenteil von Stabilität und Sicherheit. Das kann man nicht machen, erst recht nicht bei Gerichtsstrukturen. (Beifall SPD und CDU) Darüber hinaus belegen auch die aktuellen Verfahrensdauern, dass die Reform funktioniert hat. Wir sind jetzt bei Verfahrenslaufzeiten von durchschnittlich 3,7 Monaten im Jahr 2025 – in Urteilsverfahren und bei einstweiligem Rechtsschutz – und von 4,4 Monaten im Beschlussverfahren. Vergleicht man das mit anderen Gerichtsbarkeiten, kann man sich eigentlich nicht darüber beschweren. Außerdem verteilen sich die Eingänge jetzt auch gleichmäßiger auf die vier Standorte. Ich werde mir die Einzelfälle, die hier genannt wurden, gern noch einmal genauer anschauen; aber das sind die Durchschnittszahlen, die ich Ihnen jetzt nennen kann. Seit Juli 2025 haben inzwischen alle Arbeitsgerichte die E-Akte. Außerdem wird Videokonferenztechnik sehr umfangreich genutzt. Das haben wir im Fachgespräch auch gehört. Die Direktoren der Arbeitsgerichte haben anlässlich dieses Tagesordnungspunktes auch noch einmal mitgeteilt, dass die Nutzung von Videoverhandlungen an drei von vier Gerichten in der zweiten Hälfte des letzten Jahres noch einmal intensiviert wurde. Damit vermeiden wir unnötige Fahrtwege und machen auch die Arbeit leichter. Aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel geht übrigens hervor – das ist eine Entscheidung, die dort im Präsidium getroffen wird, nicht im Ministerium –, dass dem Gerichtstag Potsdam weitere Verfahren zugeordnet worden sind. Verfahren, die die kreisfreie Stadt Potsdam, die Stadt Teltow, die Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow, Rangsdorf, Trebbin, Blankenfelde, Mahlow und Großbeeren betreffen, sind seit dem 01.01.2026 dem Gerichtstag Potsdam zugeordnet – zuvor waren es nur Potsdam und Kleinmachnow –, sodass es hier eine wesentliche Stärkung gegeben hat. Außerdem sind jetzt auch drei Kammern – statt bisher zwei – diesem Gerichtstag zugeordnet. Auch damit wird er gestärkt. Die eigentliche Hauptaussage des Fachgesprächs war, dass der Gerichtsbezirk zu klein gefasst ist. Dieser wurde im Hinblick auf den Gerichtstag Potsdam erheblich vergrößert, sodass wir auf die Beschwerden, die dort geäußert wurden, reagiert haben. Das Präsidium hat hier einen anderen Zuschnitt vorgenommen. Ich glaube, das war hier unmittelbar zu veranlassen. Im Ergebnis gibt es keinen Anlass, jetzt wieder ein eigenständiges Arbeitsgericht Potsdam zu errichten. Wir fahren mit der aktuellen Struktur gut. Wir werden sie aber wie zugesagt evaluieren und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, ziehen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter von Ossowski hat eine Kurzintervention angezeigt. – Sie müssen nicht so schnell laufen. André von Ossowski (fraktionslos):* Die Zeit!

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Jouleen Gruhn

Die Zeit rennt Ihnen nicht weg. Bitte schön. André von Ossowski (fraktionslos):* Ich will nicht schuld daran sein, dass Sie hier noch länger sitzen. Danke schön, Frau Präsidentin. (Lars Hünich [AfD]: Dann hätte er sie abwählen müssen!) Nur kurz, Herr Minister: Sie haben mit den Durchschnittszahlen recht. Diese nützen uns nur nicht viel, weil sie sehr beschönigend sind. Wir müssen uns die Gerichte einzeln ansehen. Wir haben an jedem Arbeitsgericht Kammern, die bei Kammerterminen eine Verfahrenslaufzeit von einem Jahr haben. Ich erinnere bloß an das Arbeitsgerichtsverfahren Armbruster, welches in unserem Landtag eine besondere Rolle spielt und Gegenstand von Kleinen Anfragen sowie Fragen in der Fragestunde gewesen ist. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Da müssen wir ran. Ich sage an dieser Stelle kurz: Wir brauchen in diesem Land aufgrund der fortgeschrittenen Digitalisierung, die Sie glücklicherweise mit vorantreiben, drei Arbeitsgerichte. Wenn Sie in der Koalition – finanzielles – Einsparpotenzial suchen, finden Sie in diesem Punkt welches. Wir brauchen Eberswalde, wir brauchen Cottbus und wir brauchen Potsdam oder Brandenburg an der Havel. Dann sind wir fertig. – Danke schön.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Möchten Sie erwidern, Herr Minister? – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich Herrn Abgeordneten Hanko, ob er seine verbliebene Zeit nutzen möchte. Sie haben noch eine Minute und 18 Sekunden. (Beifall AfD – Michael Hanko [AfD]: Okay! – Zuruf von der AfD: Jetzt aber schnell!) Bitte schön.

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Michael Hanko AfD

Frau Präsidentin! Die Debatte verlief eigentlich so, wie erwartet. Frau Fischer, dass die Arbeitsgerichte nicht vollständig ausgelastet sind, ist richtig. Das haben wir auch erkannt. Doch das traf nicht auf das Arbeitsgericht Potsdam zu. Dort war die Auslastung gegeben. Auch von Herrn Eichelbaum, der nun einmal derselben Partei angehört wie die Ministerin, die die Gesetzesänderung damals durchgesetzt hat, war nicht anderes zu erwarten. (Lars Hünich [AfD]: Nee! Ach!) Auf die Videoverhandlungen bin ich eingegangen, weil sie eine Entscheidung des Gerichts sind und die Verfahren dafür geeignet sein müssen. Man wird beobachten müssen, wie sich das entwickelt, ob sie wirklich – ich sage mal – 70, 80, 100 % ausmachen werden. Mal sehen. Die Abgeordneten Hornauf und von Ossowski haben wenigstens die Probleme im Land erkannt. Herr Hornauf hat auf strukturelle Schwachpunkte des Antrags hingewiesen. Wir beantragen die Überweisung an den Rechtsausschuss, um solche Probleme zu diskutieren und aus dem Weg zu räumen. Die Wiederherstellung des Arbeitsgerichtsstandortes in der Form von vor 2022 ist kein ideologisches Projekt und keine parteipolitische Profilierung. Es ist die notwendige Korrektur eines offenkundigen Fehlers, der hier weitestgehend erkannt wurde. Ich appelliere daher ausdrücklich an alle Fraktionen dieses Hauses: Hören Sie auf die Stimmen aus der Praxis, der Jusitz, der Anwaltschaft und der Wirtschaft – und insbesondere auf die betroffenen Bürger! (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Deshalb bitten wir um Überweisung an den zuständigen Rechtsausschuss …

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter.

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Michael Hanko AfD

… und letztendlich um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in der 2. Lesung, die es dann geben würde. – Danke. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Wir sind am Ende der Rednerliste angekommen und kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der AfD-Fraktion auf Überweisung an den Ausschuss für Recht und Digitalisierung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, Drucksache 8/2171, „Gesetz zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam“. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der 1. Lesung bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2217 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung ohne Enthaltung einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Drittes Gesetz zur Änderung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2237 1. Lesung Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung an den Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch diese Überweisung ohne Enthaltung einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2257 1. Lesung Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes an den den Sonderausschuss für Bürokratieabbau. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch diese Überweisung ohne Enthaltung einstimmig beschlossen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes Gesetzentwurf der BSW-Fraktion Drucksache 8/2276 1. Lesung Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2328 2026 51 Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Kutsche für die BSW-Fraktion. (Beifall BSW) Bitte schön.

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Andreas Kutsche BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Wir bringen heute im Landtag einen Gesetzentwurf ein, der längst überfällig war: die Anhebung des Vergabemindestlohns in Brandenburg auf 15 Euro pro Stunde. Die letzte Erhöhung liegt fast fünf Jahre zurück. Seitdem sind Preise explodiert, Mieten gestiegen, und der Alltag ist für viele Menschen deutlich teurer geworden. Trotzdem ist in Brandenburg nichts passiert. Der Vergabemindestlohn stagniert bei gerade einmal 13 Euro. Zwar liegt der bundesweite Mindestlohn seit Januar bei 13,90 Euro – das beschreibt auch die AfD in ihrem Entschließungsantrag –, doch wer ernsthaft glaubt, dass dieser Lohn für ein sorgenfreies Leben reicht, verschließt die Augen vor der Realität. Allerdings zeigt das den Beschäftigten das wahre Gesicht der AfD. (Beifall BSW) Bereits die Europäische Union hat erkannt: Ein Lohn schützt erst dann vor Armut, wenn er mindestens 60 % des Brutto-Mediangehalts beträgt. Der Mindestlohn hätte in Deutschland deshalb schon 2025 bei 15 Euro liegen müssen. Zu behaupten, eine Erhöhung des Vergabemindestlohns sei nun überflüssig, ist schlichtweg unredlich. Wir reden hier ja nicht über eine radikale Forderung; ein armutsfester Mindestlohn und auch eine Tariftreueregelung sind klassische sozialdemokratische Anliegen. Das Problem ist nur: Die SPD verfolgt diese Ziele – ob in Brandenburg oder im Bund – seit Jahren nicht mehr konsequent. (Beifall BSW) Das sage ich auch ganz klar in Richtung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Tariftreue und gute Mindestlöhne zu Recht hochhält. Die Einführung einer wirksamen Tariftreueregelung und die Erhöhung des Vergabemindestlohns sind in Brandenburg nicht an fehlenden Mehrheiten oder am BSW gescheitert. Sie sind auch nicht an der CDU, sondern am fehlenden politischen Willen der SPD gescheitert. (Beifall BSW) Was die traditionell SPD-nahe Dachgewerkschaft nun mit dieser Erkenntnis macht, ist ihre Entscheidung. Fakt ist: SPD und CDU passen bei dieser Frage sehr gut zusammen. Aktuell beteuert der SPD-Generalsekretär – er ist gar nicht hier –, man wolle am Vergabemindestlohn festhalten. – Ja, liebe SPD, ihr haltet seit fünf Jahren daran fest, aber weiterentwickeln – das könnt ihr nicht. (Beifall BSW) Das ist kein gutes Signal für die Menschen im Land. In der Praxis wollen beide Parteien weder einen höheren Vergabemindestlohn noch eine wirksame Tariftreue. Seit September des letzten Jahres haben wir unaufhörlich mit der SPD verhandelt. Bewusst wurde alles hinausgezögert, bis hinein in die nun anstehende Koalition mit der CDU. Jetzt dient wahrscheinlich genau diese CDU als Vorwand für die Nichtumsetzung von etwas, das die SPD selbst gar nicht will. Meine Damen und Herren, wir als BSW wollen, dass die Menschen von ihrer Arbeit gut leben können, damit sie nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind, damit Kinder nicht ständig verzichten müssen und damit Arbeit nicht am Ende direkt in die Altersarmut führt. (Beifall BSW) Ein höherer Vergabemindestlohn ist ein konkreter und sofort wirksamer Schritt gegen Armut – direkt, aber auch indirekt, denn Mindestlohnerhöhungen wirken sich auch auf andere Löhne positiv aus. Das zeigt unter anderem der Paritätische Armutsbericht. An alle, die immer wieder behaupten, höhere Löhne verteuerten öffentliche Aufträge und überforderten kleine Unternehmen: Das Gegenteil ist richtig – öffentliche Aufträge stehen für Planungssicherheit, langfristige Verträge und verlässliche Zahlung. Wer unter diesen Bedingungen keine existenzsichernden Löhne zahlen kann, hat kein Kostenproblem, sondern ein Geschäftsmodell, das auf Lohndumping basiert. Genau das darf das Land nicht fördern. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von klaren Mindeststandards. Ein höherer Vergabemindestlohn sorgt für fairen Wettbewerb über Qualität, nicht über Armutslöhne. Bei öffentlichen Aufträgen muss das Land Vorbild sein. Wettbewerb darf nicht über die niedrigsten Löhne geführt werden; genau deswegen gibt es das Brandenburgische Vergabegesetz. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir an drei Punkten an. Erstens: die Anhebung des Vergabemindestlohns auf 15 Euro – wie es in unserem Wahlprogramm steht, wie es im Wahlprogramm der SPD steht und wie wir es gemeinsam in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Zweitens: eine dynamische Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn mit einem Aufschlag von bis zu 1,50 Euro, an das Berliner Modell angelehnt. Drittens: wirksame Kontrollen, damit die Bestimmungen des Gesetzes auch tatsächlich durchgesetzt werden. Meine Damen und Herren von der SPD, Ihre eigenen Jusos warnen öffentlich: Mit der CDU seien Tariftreue und Vergabemindestlohn kaum durchsetzbar. – Diese Warnung kommt zu spät, (Steeven Bretz [CDU]: Aha, meinen Sie?) aber Sie ist wichtig. – Vielleicht kommt ja etwas; ich bin gespannt. Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch – ein konkretes Gesetz für bessere Löhne und weniger Armut in Brandenburg. Nutzen Sie die Gelegenheit. Stimmen Sie zu, denn eines muss Ihnen klar sein: Stimmen Sie heute dagegen, können Sie sich morgen nicht hinter Ihrem Koalitionspartner verstecken. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt Herr Abgeordneter Rüter für die SPD. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Sebastian Rüter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Andreas Kutsche, ich glaube, ich muss hier doch einiges klarstellen. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich erinnere mich sehr genau daran – ich habe gerade noch einmal in meinen E-Mails nachgeschaut, das ist jetzt auch einen Monat her –; die Erhöhung des Vergabemindestlohns war in der Koalition bereits Konsens. Ausschließlich über den Zeitpunkt der Einführung im Laufe des Jahres 2026 haben wir noch im Dezember, also am Anfang des Winters, diskutiert. Ich kann mich da gut an ein Treffen erinnern. Es gab einen Kompromissvorschlag. Leider kam dazu vonseiten der BSW-Fraktion nie eine Antwort, also wann im Jahr 2026 dieser Vergabemindestlohn erhöht werden soll. Aber das war auch wirklich alles. Auch da, meine Damen und Herren, mussten wir warten. Wir haben seit Mitte Dezember gewartet und keine Antwort bekommen. Wir wissen nicht, warum. Nun hat leider ein weiterer Anstrich in den vorgelegten Gesetzentwurf Eingang gefunden. Auch nach der Rede des Kollegen Kutsche ist uns nicht erklärlich, welchen Mehrwert eine automatische Mindesthöhe über dem allgemein verbindlichen Mindestlohn haben soll und wie das gesetzlich haltbar wäre – genauso wenig wie Weiteres, über das ich gleich noch spreche. Meine Damen und Herren, wir haben in Brandenburg eine aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bestehende Kommission, die sozialpartnerschaftlich über die Höhe des Brandenburger Vergabemindestlohns berät und der Landesregierung gut abgewogene Empfehlungen gibt. Hierfür gebührt der Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg unser Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Der Vorteil dieser Kommission liegt gerade in ihrem partizipativen Charakter. In diesem Rahmen werden alle Interessen gehört und aktuelle Rahmenbedingungen wie die wirtschaftliche Lage, das allgemeine Lohnniveau und soziale Aspekte berücksichtigt. Das Ersetzen dieser Kommission halten wir nicht für sinnvoll und auch nicht für klug. Die Kommission hat sich bewährt; wir werden sie nicht für einen willkürlichen Mechanismus abschaffen. Das wäre wirklich fahrlässig. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Für ebenso wenig sinnvoll halten wir die Forderung, eine eigene Sonderkommission der Landesregierung einzurichten. Diese Sonderkommission soll nach der Idee der Einreicher die Einhaltung des Vergabemindestlohns bei Auftraggebern und Nachunternehmern prüfen und dann noch einen jährlichen Bericht erstellen. Meine Damen und Herren, ehrlich gesagt, unter Bürokratieabbau verstehe ich etwas anderes, zumal es diese Kommission bereits gibt. (Beifall SPD und CDU) Es gibt sogar zwei davon: Es gibt einerseits eine Vergabekammer des Landes Brandenburg, die genau damit beschäftigt ist – sie prüft nämlich die Kontrolle von Vergaberegeln im Nachhinein. Andererseits haben wir da, wo gearbeitet wird, den Zoll. Er geht zu den Baustellen – dort wird leider immer noch sehr wenig bezahlt, auch im Auftrag des Staates –, und er hat genau diese Aufgabe, nämlich die Arbeits- und Sozialbedingungen auch auf Baustellen des Landes – dort wird in unserem Auftrag gearbeitet – zu kontrollieren und die Einhaltung anzumahnen. Wir haben also schon Mechanismen, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns sie im Sinne eines fairen Wettbewerbs auch nutzen. Ich komme zum Ende. Mit dem BSW waren wir eigentlich schon viel weiter; ich habe es vorhin ausgeführt. Wir haben und hatten unsere Kritik. – Meine Kritik an Ihrem Entwurf, liebe Kollegen vom BSW, habe ich eben noch einmal vorgetragen. Wir hatten uns auf einen – wenn man so will – schmaleren Gesetzentwurf geeinigt. Leider hat es dieser Entwurf nun nicht mehr ins parlamentarische Verfahren geschafft. Ich kann nur noch einmal sagen: Wir warten bis heute. Statt auf einen erkennbar kompromissfähigen Entwurf zurückzugreifen, statt auf den Entwurf zurückzugreifen, der schon einmal fast hier gewesen wäre, legt das BSW erneut eine Fassung vor, die bekannte und ungelöste Streitpunkte enthält. Das bedauern wir. Anstelle einer Verbesserung für die Menschen in Brandenburg geht es um den Oppositionseffekt – wie so oft beim verbleibenden BSW. Meine Damen und Herren, Sie wissen, für höhere Löhne sind wir immer zu haben, für diesen Entwurf aber nicht. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

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Jouleen Gruhn

Auch wir danken. – Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Drenske. Bitte. (Beifall AfD) 2026 53

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Peter Drenske AfD

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren von der BSW-Fraktion! Wieder einmal das Vergabegesetz – ein Gesetz, über das wir fast schon regelmäßig diskutieren, insbesondere unter dem Aspekt, dass es eine Steuerungswirkung komplett verfehlt hat. Offensichtlich zeichnen Sie sich nicht gerade durch Kreativität aus, wenn Sie es heute ein weiteres Mal thematisieren mit dem Ziel, das spezifische Mindestgehalt ab Mai 2026 von 13 auf 15 Euro pro Stunde zu erhöhen. Ich will auf den unsinnigen Überbietungswettbewerb zu dem – vom Bund jüngst erhöhten – Mindestlohn gar nicht weiter eingehen; denn im Grunde wurde dazu von unserer Seite schon alles gesagt. Bei allem Verständnis für das Anliegen des BSW, sich mit sozialen Themen zu profilieren: Hier geht es nicht um einen Tarif, weniger Armut und Tariftreue, sondern um ein Bürokratiemonster der öffentlichen Hand, eine bürokratische Hürde, die heimische Betriebe daran hindert, sich an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu beteiligen. Bereits existierende bundesweite Regelungen wie die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bieten klare, einheitliche und praktikable Vorgaben, die ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand auskommen. Zuletzt wurde hier am 17. Dezember 2025 – also vor einem Monat! – das Vergabegesetz bzw. dessen Abschaffung thematisiert. Eines haben Sie sogar mit der CDU gemeinsam, liebes BSW: Nicht an der Regierung zu sein, scheint Ihren Arbeitseifer zu beflügeln – die Flügel hatte Ihnen das Eingebundensein in die Koalition zuvor gestutzt. (Zuruf vom BSW: Wir haben Red Bull getrunken!) Eine „Nachrüstung“ in Bezug auf die Höhe des Vergabemindestlohns aber wird es nicht richten, wenn es darum geht, die Vergabe öffentlicher Aufträge an regionale Unternehmen zu verbessern. Ich zitiere aus der Drucksache 8/314 vom Januar 2025: „Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft steigen weiter und belasten die Unternehmen über Gebühr. Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg schafft über die ohnehin bestehenden bürokratischen Hürden durch Europa- und Bundesrecht hinaus einen weiteren, nicht mehr hinnehmbaren bürokratischen Aufwand für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen wollen.“ Und Sie glauben, ein Festhalten an diesem Gesetz und die Erhöhung des Mindestlohns in Zeiten der Rezession würden ein Fanal für faire Löhne sein? Einmal abgesehen davon, dass gut ausgebildeten Facharbeitern im Handwerk eh schon ganz andere Löhne gezahlt werden. Herr Kutsche, sich hier als Retter der sozialen Errungenschaften in der Manier des ehemaligen Abgeordneten Walter aufzuspielen, (Dennis Hohloch [AfD]: Wer ist denn das?) kommt ganz schlecht. Dann hätten Sie bereits vor vier Wochen, noch in der Koalition, einen Antrag auf Angleichung des Vergabemindestlohns einbringen können. (Zuruf vom BSW: Haben Sie zugehört?) Wir jedenfalls stehen noch immer für mehr Netto vom Brutto. Sie können uns jetzt gern dabei unterstützen. Der vorhin zitierte Gesetzentwurf der CDU mit dem Ziel, das Vergabegesetz zu streichen, ist im vergangenen Jahr – damals war die CDU noch in der Opposition – leider zweimal gescheitert. Nun sind Sie erst vor Kurzem zur Rettung der Regierungsfähigkeit in Koalitionsgespräche mit der SPD eingetreten. Wir wollen heute wissen, ob Sie Ihrer Überzeugung weiterhin treu bleiben oder ob Sie – wie das BSW – mit der eigenen Identität ringen müssen, wenn Sie mit der SPD klüngeln. Wir haben den CDU-Gesetzentwurf vom Dezember 2024, den wir schon damals unterstützten, heute als Entschließungsantrag eingebracht, um die Union an ihre Werte zu erinnern – oder zumindest die Wähler an den Wert der Union. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] in Richtung der CDU) Heute können Sie durch Ihr Stimmverhalten beweisen, wie Sie zu Ihren Prinzipien stehen. Windige Wendehälse, die ihre Wahlversprechen à la Merz vergessen, hatte auch Brandenburg in der Vergangenheit schon genug. (Vereinzelt Beifall AfD) Wir wollen wissen, wie viel Rückgrat der Union nach ihrer angedachten Zwangsehe mit der SPD noch geblieben ist oder ob sie sich selbst verleugnet, sobald das rote Lüftlein an der schwarzen Fahne zerrt. Erleben wir heute dasselbe Trauerspiel wie auf der Bundesebene? Wir sind gespannt. Jedenfalls sollte allen Bürgern klar sein, wer in Brandenburg noch aufrecht auf den Stühlen sitzen kann, ohne zu wackeln. (Steeven Bretz [CDU]: Oh!) Nur noch die AfD stellt Dinge infrage und hat den Mut, zur Vernunft zurückzukehren. Veränderung ist notwendig; sie beginnt mit dem Willen, es auch zu tun. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Peter Drenske AfD

Das war mein letzter Satz. – Vielen Dank.

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Jouleen Gruhn

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Bommert. Bitte. Frank Bommert (CDU):* Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, man kann es wirklich so sagen: Schon wieder das Vergabegesetz! Sicherlich besetzt dieses Thema in der Landtagsstatistik einen der oberen Plätze; so oft hatten wir es schon auf der Tagesordnung. Herr Kutsche, Sie haben Ihre Position wiederholt, sind aber nicht auf die wirtschaftliche Situation der brandenburgischen Unternehmen und Kommunen – denn letztlich sind sie es, die die Aufträge erteilen – eingegangen. Das vermisse ich bei Ihnen grundsätzlich. Unsere Position zum Vergabegesetz ist ganz klar – das haben wir Ihnen auch gesagt –: Wir brauchen kein eigenes Vergabegesetz des Landes. Sie sehen als Plus eine zusätzliche Kontrolle vor. Sie säen schon wieder Misstrauen in die Arbeitgeber, wenn Sie ein zusätzliches Kontrollgremium schaffen wollen. Das wäre wieder Bürokratie, die kostet. Ich merke es immer wieder: Für Sie sind Arbeitgeber eher Feinde als Partner. Gucken Sie in die Handwerksbetriebe! Ich kann Ihnen sagen, dass dort das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein komplett anderes ist; es ist jedenfalls nicht so, wie Sie es immer darstellen. Bei Ihnen klingt es immer so, als ob dort Ausbeutung stattfinde. Ich fühle mich manchmal in meine Schulzeit zurückversetzt, als über Sozialismus und Kapitalismus gesprochen und behauptet wurde, die bösen Arbeitgeber beuteten die Arbeitnehmer aus. Herr Kutsche, kommen Sie von dieser Argumentation herunter und reden Sie auch einmal vernünftig über diejenigen, die die Arbeitsplätze schaffen. Wie viele öffentliche Ausschreibungen haben Sie denn schon gemacht? Haben Sie schon an welchen teilgenommen? – Herr Dorst sitzt da und grinst. Das ist schon seltsam. Ich habe schon an vielen öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen. Es ist wirklich so, dass die Leute langsam nicht mehr den Mut und die Muße dazu haben. Wissen Sie eigentlich, was da alles dranhängt, was alles ausgefüllt werden muss? Und das für einen Auftrag, der manchmal am Ende nichts einbringt. Denn Sie wissen nicht, wer dabei ist. Bei öffentlichen Aufträgen ist es so, dass der preiswerteste Anbieter den Zuschlag erhält. (Falk Peschel [BSW]: Der wirtschaftlichste!) Da kann man mit hohen Löhnen teilweise eben doch stolpern. Wenn Sie an die Sache so herangehen, dass denjenigen, die höhere Löhne zahlen, mehr Aufträge erteilt werden, dann ist diese Vermutung schlichtweg falsch. Das ganze System, das Sie befürworten, enthält letztlich einen Fehler. Wir werden jetzt mit der SPD über das Vergabegesetz reden. Wir haben dazu eine feste Position. Und was Erinnerungen angeht: Herr Drenske, Sie haben uns an unseren damaligen Antrag erinnert. Ich freue mich jetzt schon; denn auch Sie haben ein paar Sachen gesagt, an die ich Sie gern erinnern werde. Ich glaube, schon morgen gibt es dafür eine gute Gelegenheit. Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf und den Änderungsantrag ablehnen. Alles Weitere besprechen wir mit der SPD. – Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] und Björn Lüttmann [SPD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt für die Landesregierung Herr Minister Keller. Bitte schön. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute erneut die Möglichkeit haben, über den Vergabemindestlohn zu sprechen. Warum erzähle ich das? Weil der Vergabemindestlohn ein Instrument ist, das hier im Land Brandenburg geboren wurde. Damals gab es noch keinen bundesweit gültigen gesetzlichen Mindestlohn, und Brandenburg war das erste Bundesland, das einen Vergabemindestlohn eingeführt hat. Damit waren wir auch das erste Bundesland, das Druck auf die Bundesregierung ausgeübt hat, einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. (Vereinzelt Beifall SPD) – Ja, da kann man applaudieren. – Vor allem können wir feststellen: Es wird wohl niemand mehr leugnen, dass es gut ist, dass es einen bundesweit gültigen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Man kann sicherlich über die Höhe diskutieren; dazu wird es vielleicht noch ein paar andere Wortmeldungen geben. Aber darüber, dass es einen Mindestlohn gibt, herrscht große Einigkeit. Und ja, wir hatten in unser Wahlprogramm und haben dann in den Koalitionsvertrag klare Aussagen zum Vergabemindestlohn und zur Tariftreuereglung aufgenommen. Genau über diese Punkte werden wir in den nächsten Tagen und Wochen mit der CDU verhandeln. Herr Kutsche, lassen Sie mich zu einem Punkt noch etwas sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass wir im vergangenen Jahr ein bisschen weniger über Medienstaatsverträge oder Ihre Anschauungen zum Thema Russland hätten reden müssen und mehr über die Themen geredet hätten, die Brandenburg wirklich betreffen bzw. über die wir entscheiden können. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Damals waren Sie dazu nicht bereit; da haben Sie ein bisschen was liegenlassen. Hätten wir uns auf das Thema konzentriert, müssten wir heute gar nicht mehr darüber reden. Dementsprechend muss ich sagen: Lassen Sie uns schauen, dass wir das mit einem guten Koalitionspartner in Zukunft besser machen, besser lösen und vielleicht auch ein bisschen mehr für Brandenburg tun und ein bisschen weniger „Russlandfreude“ an den Tag legen. Dann ist das auch in Ordnung. – Vielen Dank. (Beifall SPD) 2026 55

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es verbleiben 3:30 Minuten für den Kollegen Kutsche. Bitte schön. (Vereinzelt Beifall BSW)

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Andreas Kutsche BSW

Frau Präsidentin! Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll – vielleicht bei der Schönwetterrede des Ministers. Solche Reden helfen uns wahrlich nicht weiter. Ehrlich gesagt – weil Sie zuletzt sagten, wir hätten nicht darüber geredet –: Ich kann mich sogar daran erinnern, dass wir das Thema schon in einer gemeinsamen Sitzung im April 2025 beackert haben. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Damals haben wir darauf gewartet, dass die Mindestlohnkommission zu einem Ergebnis kommt. Also: Dass wir es nicht angesprochen hätten, ist nicht korrekt. Im Landtagswahlkampf haben alle Parteien davon gesprochen, dass sich Arbeit lohnen muss und der Staat bei öffentlichen Aufträgen Vorbild sein soll. Entscheidend ist jedoch nicht, was im Wahlkampf gesagt, sondern was nach der Wahl tatsächlich umgesetzt wird. Die SPD: Klare Versprechen, aber fehlender Wille. – Die SPD hat im Wahlkampf einen höheren Vergabemindestlohn und Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen versprochen. Heute sehen wir: Keine wirksame Tariftreue und keine Initiative für eine echte Erhöhung, stattdessen Verweis auf Koalitionszwänge! Lieber Sebastian, wir haben nach dem letzten Plenartag im September – am Freitag – noch zusammengesessen. Damals haben wir das Thema besprochen, und wir haben klar gesagt, dass für uns der 1. Mai denkbar ist. Ihr habt den 1. September oder aber den 01.01.2027 vorgeschlagen. Das war für uns nicht hinnehmbar, und es war für uns auch nicht machbar. Euch war klar: Wir wollten die Mindestlohnerhöhung spätestens zum 1. Mai haben. Die CDU: Wirtschaftsrhetorik statt sozialer Verantwortung. – Die CDU spricht von Tarifbindung, lehnt aber verbindliche Vorgaben ab und setzt auf Anreize statt auf Pflichten – aber die Tarifbindung bzw. Tariftreue gehört natürlich dazu. Damit kann man ja auch Bürokratie abbauen. Wenn sich jemand in Tarifbindung befindet und sagt: „Ich bin tarifgebunden“ – Haken dran und alles ist gut. Die CDU spricht von Tarifbindung, setzt sie aber nicht durch. In der Praxis bedeutet das: Kein verbindlicher Vergabemindestlohn, keine Tariftreuepflicht und weiterhin Wettbewerb über niedrige Löhne! Die AfD: Soziale Rhetorik, neoliberale Praxis. (Beifall BSW – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Die AfD spricht gern von den kleinen Leuten, lehnt aber einen höheren Mindestlohn, Tariftreue und staatliche Verantwortung bei Löhnen ab. – Herr Hünich, wir können uns draußen unterhalten. Das mache ich sehr gern. (Lars Hünich [AfD]: Ich habe mich mit Herrn Dorst unterhalten!) Wer höhere Löhne ablehnt, kann aber eben nicht glaubwürdig behaupten, Politik für Beschäftigte zu machen – und das beweisen Sie gerade aufs Neue. Die Schlussfolgerung dessen: Alle drei Parteien haben im Wahlkampf soziale Versprechen gemacht. Die SPD setzt sie nicht um, die CDU will sie nicht umsetzen, und die AfD hat sie nie ernst gemeint. (Minister Daniel Keller: Warten Sie doch mal ab!) – Herr Minister, ich weiß es nicht: Wollen Sie warten, bis die Legislaturperiode zu Ende ist, und dann um die Ecke kommen, damit Sie im nächsten Wahlkampf etwas verkaufen können? Es ist doch wichtig, jetzt etwas zu tun und nicht erst in ein oder zwei oder drei Jahren! (Beifall BSW) Unser Gesetzentwurf zeigt: Ein Vergabemindestlohn von 15 Euro ist machbar. Tariftreue ist möglich, und der Staat kann Vorbild sein – wenn er es will. Ich stelle fest: Wir sind nicht nur die einzige konsequente Friedenspartei, (Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) sondern wir sind auch die einzige Partei hier im Parlament, die sich für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einsetzt. (Beifall BSW) Leider ist meine Zeit abgelaufen, sonst hätte ich noch einige Punkte der AfD, aber auch der SPD aufgegriffen. Ich habe alles gesagt und kann an dieser Stelle nur darum bitten, dass Sie unserem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen; es gibt keinen weiteren Redebedarf. Wir kommen zur Abstimmung. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“, Drucksache 8/2276, selbst. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt. Damit können wir zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. (Zuruf) – Vielen Dank für den Hinweis. (Dennis Hohloch [AfD]: Ich wollte gerade nachfragen!) Selbstverständlich wollen wir auch noch über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes“, Drucksache 8/2328, abstimmen. (Zuruf von der AfD: Ach guck!) Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Antrag ist nun ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt, und ich kann Tagesordnungspunkt 11 jetzt tatsächlich schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Gesetzentwurf des Abgeordneten André von Ossowski (fraktionslos) Drucksache 8/2281 1. Lesung – Ich bitte Sie um Ruhe und um das Einstellen Ihrer Zwiegespräche. Es ist doch viel besser, jetzt der Rede von Herrn von Ossowski mit allem gebührenden Respekt zuzuhören. – Bitte schön, Herr von Ossowski. André von Ossowski (fraktionslos):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir betreten Neuland; das macht Furore. Das merke ich schon aus einem bestimmten Instinkt heraus – auch, weil man damit im Haus gar nicht zufrieden ist. Wir haben es ja in der Debatte über den Neuwahlantrag gehört: Hier soll etwas konstruiert werden – so scheint es! –, das möglicherweise ein Gefälligkeitsantrag ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, möglicherweise!) – Ja, vielleicht auch aus Ihrer Sicht, weil Sie glauben, man wolle hier andere oder „künstliche“ Mehrheiten schaffen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) – Ja, natürlich. Ich räume ja ein, dass Sie so denken dürfen und dass man auf diesen Gedanken kommen kann. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

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Jouleen Gruhn

Keine Zwiegespräche, meine sehr geehrten Herren! (Andreas Galau [AfD]: Wir haben ihm doch nur recht gegeben!) Herr Dr. Berndt, Sie haben die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen oder eine Kurzintervention anzumelden; das wissen Sie doch. – Bitte schön, Herr von Ossowski, fahren Sie fort. André von Ossowski (fraktionslos):* Danke, Frau Präsidentin. Meine Zeit lief weiter; Sie haben sie eben nicht angehalten. Aber gut. Worum geht es hier? Es geht um Verfassungsrecht, um das freie Mandat des Abgeordneten, welches grundgesetzlich geschützt ist, auch durch unsere Verfassung. In unserer Verfassung ist die Bildung von Fraktionen geregelt – und hinter „Fraktionen“ können wir das Wort „Gruppe“ setzen. Eine Gruppe ist eine kleine Fraktion. Sie steht nicht ausdrücklich in der Verfassung, aber wir haben sie in der vorläufigen Geschäftsordnung und im Fraktionsgesetz geregelt. Die Bildung von Fraktionen ist der typische Fall in Deutschland, um sich in einer parlamentarischen Demokratie im Parlament zusammenzutun und dem Wählerwillen Folge zu leisten – in der Regel, er wird ja auch immer mal wieder verfälscht, auch in verschiedenen anderen Variationen, wenn man das so bezeichnen möchte. Ihm wird also nicht unbedingt Folge geleistet, aber man bildet Fraktionen. Im Übrigen ist es hier so: Wenn man die Fraktion nicht innerhalb eines Monats angemeldet hat, bedarf man dafür der Zustimmung des Landtages – so steht es in unserem Fraktionsgesetz. Ich bringe ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, fünf Abgeordnete meiner bzw. unserer ehemaligen Fraktion hätten, bevor wir uns zur Fraktion zusammengeschlossen haben … (Dennis Hohloch [AfD]: Haben sie aber nicht!) – Moment, ich will ja Parallelen ziehen! – … gesagt: Ach, wir sind doch nicht so homogen. Wir stellen fest, dass wir viele unterschiedliche Auffassungen haben. Wir bilden diese Fraktion nicht, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Hätten Sie mal!) sondern gründen eine eigene Fraktion. – Dann hätten wir zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, innerhalb der Monatsfrist zu fünft bei der Präsidentin eine Fraktion anzumelden. Auch das BSW hätte eine Fraktion angemeldet, und wir hätten zwei Fraktionen gehabt. Das wäre rechtlich zulässig und nach unserem Fraktionsgesetz auch möglich gewesen. Jetzt haben wir eine andere Situation. Wir wissen, dass die Fraktionsmehrung allgemein verfassungsrechtlich abgelehnt wird. Eine Fraktionsmehrung, also dass man sich nur aus taktischen Gründen durch Austritt von Abgeordneten aus einer Fraktion in Ausschüssen, in Bezug auf finanzielle Mittel und auf das Rederecht Vorteile verschafft, wollen wir alle nicht. Das verstehe ich; das ist auch nicht das Ziel. Im Übrigen bleibt dem Landtag mit der Gesetzesänderung jederzeit und immer wieder das letzte Recht vorbehalten, einer solchen Gruppen- oder Fraktionsbildung seine Zustimmung zu verwehren. Das bleibt so, das soll so bleiben, und das muss auch so bleiben, weil man dort – neben dem Verfassungsgericht – das einzige Mittel hat, um den Missbrauch – den Missbrauch einer Fraktionsspaltung – zu prüfen; und nichts anderes ist es ja, was hier passiert ist. 2026 57 Also muss man sich die Historie anschauen, um zu sehen, ob hier ein Fall vorliegt, in dem Missbrauch betrieben wird. Rechtsmissbrauch ist in Deutschland grundsätzlich verboten: Auch wenn mir ein Recht zusteht, darf ich es – obwohl es mir zusteht – nicht ausüben, nur um jemand anderem zu schaden. Das können wir auch auf das Verfassungsrecht übertragen. Also, was ist hier passiert? Sie haben die Auseinandersetzungen in unserer Fraktion alle hautnah miterlebt. Wir hätten das sicherlich gerne anders gelöst, aber so ist es nun mal: Die Dinge nehmen ihren Lauf, und dann sind alle beteiligt. Die, die nicht beteiligt sind, freuen sich, und die, die beteiligt sind, sehen zu, dass sie in dieser Situation noch ihren Kopf retten können. Sie alle haben die Presseerklärung – Sie verfolgen das ja – zur Kenntnis genommen: Sie haben festgestellt, dass es innerhalb der Fraktion tiefgreifende Differenzen gab – zu Fragen der innerfraktionellen Demokratie und auch zu politischen Standpunkten. Sie haben der Presseerklärung auch entnommen, dass ich – der Einbringer des Gesetzentwurfes – dazu aufgefordert worden bin, die Fraktion zu verlassen, wenn ich mein Mandat nicht zurückgebe. Es ging darum, die Unordnung zu beseitigen, weil acht Abgeordnete meiner Fraktion erklärt hatten, dass sie kein Vertrauen mehr zu mir haben und nicht mehr mit mir zusammenarbeiten möchten. Das ist ausdrücklich artikuliert worden. Ich bin dazu aufgefordert worden. Das darf man tun, auch wenn es fraktionsintern nicht so geregelt ist. Man hat es eben einfach gemacht. Nun, sagen Sie mir: Welche Möglichkeit hatte ich noch? Ich hatte keine. Darum habe ich die Fraktion verlassen. Ich hätte mir auch antun können, in der Fraktion zu bleiben, aber fraktionelle Arbeit wäre dann nicht mehr möglich gewesen. Wir hätten dem Zweck einer Fraktion zuwidergehandelt, denn wir hätten – was Ihnen egal sein kann, weil es sich nicht um Ihre Fraktion handelt – schlichtweg keine ordentliche parlamentarische Arbeit mehr leisten können. Also bin ich aus der Fraktion ausgetreten, sodass ich nun fraktionsloser Abgeordneter bin; und der Zufall will, dass das noch zwei weitere Abgeordnete gemacht haben, die mir geistig nah oder zumindest ähnlich sind. (Heiterkeit BSW) Das Fraktionsgesetz schreibt für Gruppen tatsächlich eine Mindestgröße von drei Abgeordneten vor. Das darf es auch; die Zahl drei ist legitim. Ab fünf Mitgliedern bildet man eine Fraktion. Das gibt es auch in anderen Fraktionsgesetzen, zum Beispiel für den Bundestag, wenn auch mit anderen Zahlen. (Dennis Hohloch [AfD]: Das können wir ja ändern!) – Das können wir ändern, natürlich. Wir können das natürlich auf zwei reduzieren. Wenn Sie das möchten, machen Sie einen entsprechenden Vorschlag. Aber Sie wissen ja: Ihre Vorschläge finden hier keine Mehrheit. Deswegen ist es risikoreich, das einzubringen, nicht? (Heiterkeit SPD) Insofern lassen wir es bei den drei Abgeordneten für eine Gruppe bzw. den fünf Abgeordneten für eine Fraktion. Das hat auch seinen guten Grund, obwohl schon bei der Wahl die Möglichkeit besteht, dass eine Partei oder Wählervereinigung aufgrund der Vielzahl von Sitzen im Parlament gar nicht auf fünf, sondern nur auf vier Sitze kommt, auch wenn sie mit 5 % der Stimmen in den Landtag eingezogen ist. Es kann also auch eine Fraktion mit vier Abgeordneten geben – das geht also –, aber das ist hier nicht unser Fall. Nun finden sich also zwei weitere Abgeordnete, mit denen sich gute parlamentarische Zusammenarbeit gewährleisten lässt. Darum stehen uns tatsächlich andere, bessere Rechte zu, wenn auch nicht alle Rechte, die einer Fraktion zustehen. Sie könnten natürlich sagen: Wenn wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, hätten wir drei kaltgestellte Abgeordnete. Die hätten dann jeweils immer eine Redezeit von drei Minuten; das würde die Sache im Zweifelsfall verlängern, hätte aber keine wirkliche Bedeutung. Insofern ist es der Gedanke der parlamentarischen Demokratie, der es erfordert, diesen verfassungswidrigen – das ist aber nur eine Vermutung; ich bin nicht das Verfassungsgericht – Zustand zu beseitigen. Die Kompetenz, zu entscheiden, ob etwas tatsächlich verfassungswidrig ist, liegt ausschließlich beim Verfassungsgericht. Wir – auch der Landtag – können immer nur vermuten, dass es so ist. Bestimmen können wir das aber nicht. Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich beim Verfassungsgericht. Wenn sich aber jemand – Sie – die verfassungsrechtliche Literatur anschaut, und dieser Jemand ein anderer ist als der, der das Gesetz zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichts Potsdam eingereicht hat, wird er zu demselben Schluss kommen wie ich – auch wenn ich kein Verfassungsrechtler bin – und einige Verfassungsrechtler dieses Landes, nämlich zu dem Schluss, dass es erforderlich ist, das Fraktionsgesetz zu ändern, weil es nicht in Übereinstimmung mit unserer Verfassung steht. Denn nach Artikel 67 – ich habe es mir heute noch einmal angesehen – bedarf die Bildung einer Fraktion bzw. Gruppe nach Konstituierung des Landtags seiner Zustimmung, wenn ein Monat verstrichen ist. Dabei ist Fraktionszwang aber – das will ich noch einmal sagen – unzulässig. Was wir innerhalb der Fraktionen machen, hat mit innerfraktioneller Hierarchie zu tun. Ich will das nicht Demokratie nennen, denn wir wissen, dass keine Regierung ohne diesen sogenannten „Fraktionszwang“ überleben würde: Fraktionen müssen versuchen, sich eine einheitliche Meinung zu bilden. In diesem Fall ist Fraktionszwang aber unzulässig. Unsere Geschäftsordnung lässt das zu, unser Fraktionsgesetz lässt es aber nicht zu. Die Änderung ist nun lediglich darauf bedacht, dass wir …

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss. André von Ossowski (fraktionslos):* Sie hatten mir …

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Jouleen Gruhn

Auch die längste Rüge der Welt dauert nicht länger als fünf Sekunden. Finden Sie bitte einen Schlusssatz. André von Ossowski (fraktionslos):* Okay, ich könnte einen langen Schachtelsatz … Wenn Sie wirklich der innerparlamentarischen Demokratie Raum geben wollen, dann stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu. Sie machen das nicht für von Ossowski, Matzies und Simon, Sie machen das für sich. (Dennis Hohloch [AfD]: Für die Demokratie! Für die Freiheit!) – Und an die AfD gerichtet: Sie sagen ja selbst oft, dass Sie Opfer der innerparlamentarischen Demokratie sind …

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Jouleen Gruhn

Herr von Ossowski … André von Ossowski (fraktionslos):* Danke, Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. … daher erwarte ich von Ihnen tatsächlich, dass auch Sie dafürstimmen. – Danke schön. (Lars Hünich [AfD]: Ihre Kumpels haben das geändert! – Abgeordneter André von Ossowski [fraktionslos] hält Rücksprache mit der Vizepräsidentin.)

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Jouleen Gruhn

Ja, das waren acht Minuten, Herr Abgeordneter. – Als Nächster spricht Herr Scheetz für die SPD. Bitte. (Beifall SPD – Zwiegespräche des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) – Brauchen Sie noch ein Minütchen, Herr Hünich, oder geht es schon wieder? – Sie haben sich ausgetauscht. In Ordnung, dann fahre ich fort. Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Herr Scheetz das Wort. Bitte schön.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Parlamentsarbeit braucht zwei Dinge: politische Auseinandersetzung und klare Spielregeln. Über diese Spielregeln sprechen wir heute, und weil sie rechtssicher und dauerhaft tragfähig sein müssen, gehört der Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes zur sorgfältigen Beratung in den Hauptausschuss. Der Entwurf zielt darauf, die Voraussetzungen für Fraktions- und Gruppenbildungen stärker an den verfassungsrechtlichen Vorgaben auszurichten. Dabei steht insbesondere der Passus zur Gruppenbildung im Raum – der Kollege von Ossowski hat es schon angesprochen – und damit eben auch die Frage, ob einzelne Regelungen des geltenden Rechts in bestimmten Konstellationen möglicherweise verfassungsrechtlich angreifbar sind. Genau deshalb ist es gut, dass wir diese Fragen nicht im Vorübergehen entscheiden, sondern gründlich beraten. Es ist gut nachvollziehbar, dass drei fraktionslose Abgeordnete versuchen, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen. Im Alltag dieses Hauses entscheidet das über ganz praktische Fragen der Arbeitsfähigkeit – etwa bei Redezeiten, Gremienbeteiligungen und organisatorischen Grundlagen –, um dauerhaft parlamentarisch arbeiten zu können. Gleichzeitig sind wir als Gesetzgeber aber aufgefordert, saubere Maßstäbe anzulegen: Gruppen und Fraktionen sind keine beliebigen Zusammenschlüsse, sondern tragende Elemente der Parlamentsorganisation. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist aber schön gesagt! – Björn Lüttmann [SPD]: Das kann er!) Der Gesetzentwurf eröffnet unter anderem die Möglichkeit, bei Abweichungen vom Regelfall stärker mit Einzelfallentscheidungen des Landtages zu arbeiten und bestehende Ausschlüsse zu überprüfen. Das kann helfen, flexibler auf neue Lagen zu reagieren, und gerade deshalb müssen wir sehr genau hinsehen, ob die vorgeschlagene Regelung verfassungsrechtlich tragfähig, nachvollziehbar begründet und langfristig praktikabel ist. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der richtige Schritt daher die heute beantragte Überweisung an den Hauptausschuss. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Im weiteren Verfahren kommt es aus Sicht der SPD auf drei Dinge an. Erstens braucht es Rechtssicherheit: Wenn im Raum steht, dass Regelungen verfassungsrechtlich problematisch sein könnten, brauchen wir Klarheit in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Rechtsprechung und auch einen Vergleich mit Regelungen in anderen Parlamenten. Entscheidend ist, dass wir zu einer Lösung kommen, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich trägt. Zweitens muss die Gruppenregelung Arbeitsfähigkeit und Fairness austarieren: Sie muss die Mitwirkung der Abgeordneten ermöglichen, ohne das System der Fraktionen zu entwerten oder die parlamentarische Ordnung zu destabilisieren. Dafür braucht es nachvollziehbare Voraussetzungen und Pflichten, damit die Gruppenbildung nicht als reine Ressourcenfrage, sondern als sachgerechte Organisationsform wahrgenommen wird. Und drittens sind Transparenz und Verfahrensklarheit zentral: Für eine Einzelfallentscheidung des Landtages braucht es eine präzise gesetzliche Grundlage, die Prüfkriterien, Nachweisfristen und das Verfahren verbindlich beschreibt. Zudem muss klar geregelt werden, nach welchen Maßstäben politische Homogenität berücksichtigt wird. Das schützt alle Beteiligten, stärkt die Akzeptanz der Entscheidung und verhindert den Eindruck uneinheitlicher Handhabung. Dafür sollten wir verfassungsrechtliche Expertise einholen und die Vorschläge, die hier vorgelegt wurden, sorgfältig prüfen, nicht nur bezogen auf die aktuelle Situation, die wir hier im Landtag Brandenburg vorfinden, sondern mit Blick auf die gesamte Legislaturperiode und auch auf künftige Wahlperioden. Das ist im Interesse aller Fraktionen, denn Regeln, die wir heute beschließen, müssen auch morgen noch Bestand haben. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Wenn wir ohnehin an das Fraktionsgesetz herangehen, sollten wir die Gelegenheit nutzen, auch weitere Regelungen zu 2026 59 betrachten, um insgesamt mehr Klarheit, Konsistenz und Rechtssicherheit zu erreichen. Ich erinnere da an die Diskussionen rund um die Liquidation der aus dem Landtag ausgeschiedenen Fraktionen; da gab es auch einige Fragen, die mit dem Fraktionsgesetz in Verbindung stehen. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion steht für ein Parlament, das handlungsfähig bleibt, und für Regeln, die dem freien Mandat gerecht werden, ohne die Funktionsfähigkeit dieses Hauses zu gefährden – genau darum geht es. Deshalb werben wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss, für eine gründliche, sachliche und rechtssichere Beratung mit Anhörung, Gutachten und dem gemeinsamen Anspruch, am Ende eine Lösung zu schaffen, die trägt. – Ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr von Ossowski, Sie haben mir eine Kurzintervention angezeigt. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie als Erstes natürlich Ihre Kurzintervention halten können, und informiere Sie gleichzeitig, dass Sie nur eine haben. Bitte schön. André von Ossowski (fraktionslos):* Frau Präsidentin! Herr Scheetz, Sie haben recht: Opposition ist wesentlicher Bestandteil parlamentarischer Demokratie. – Zur AfD-Fraktion: Nur weil Sie die größere Opposition sind, müssen Sie nicht die bessere Opposition sein – um das einmal zu sagen. (Beifall von Minister Robert Crumbach) Wir brauchen Chancengleichheit, die ich hier einfordere, und ich rege an, dass der Hauptausschuss ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes einholt, der uns ja zur Verfügung steht. Er kann so etwas gut einrichten, weil er dafür auch das Personal hat. Wir haben in der Landtagsverwaltung eine hervorragende Verfassungsrechtlerin, die auch am Kommentar zur Landesverfassung mitschreibt, und möglicherweise möchte man diese Frau – es ist tatsächlich eine Frau – auch im Hauptausschuss hören, sodass man sich eine gute Meinung bilden kann. – Danke schön.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. (Lars Hünich [AfD]: Wer entscheidet denn, wer die bessere Opposition ist?!) – Wenn Sie eine Frage haben, Herr Hünich, bitte ich Sie, das mit dem Kollegen von Ossowski draußen zu klären. – Herr Hohloch, zunächst darf Herr Scheetz auf die Kurzintervention reagieren, dann rufe ich Sie auf. – Bitte schön, Herr Scheetz.

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Ludwig Scheetz SPD

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege von Ossowski, die Zusicherung steht, dass wir uns darauf verständigen, wie wir gemeinsam das Verfahren im Hauptausschuss mit den entsprechenden Anhörungen und Gutachten, die wir einholen, gestalten. Da werden wir uns entsprechend verständigen. Die Zusage haben Sie auch von meiner Seite. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski – Dennis Hohloch [AfD]: Das Ergebnis steht doch schon fest! Es muss nur demokratisch aussehen!)

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Jouleen Gruhn

Herr Hohloch, jetzt aber. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben gerade gehört: Das Ergebnis steht schon fest, es muss nur demokratisch aussehen. Wir wissen also schon, was passieren wird. (Beifall AfD und BSW) Und das passt zur Absurdität der gesamten Debatte. Die gesamte Debatte ist aus zwei Gründen völlig absurd, Herr von Ossowski. Erstens – gehen wir einmal in die Historie –: Drei BSW-Abgeordnete verlassen ihre eigene Partei und ihre Fraktion, zwei davon kehren zurück, verlassen danach wieder die Fraktion und wollen nach diesem Wählerbetrug dann eine Gruppe bilden, meine Damen und Herren, um Geld und Redezeit zu erhalten, die sie als Einzelabgeordnete nicht hätten.

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Jouleen Gruhn

Herr Hohloch, von Wählerbetrug wollen wir hier in dieser Form nicht sprechen. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Warum nicht?!)

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Dennis Hohloch AfD

Das wollen Sie vielleicht nicht, Frau Präsidentin, aber das möchte ich!

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Jouleen Gruhn

Ich behalte mir hier die Prüfung im Nachgang vor. Wir werden das im Präsidium diskutieren. Es kann sein, dass hierfür wirklich ein Ordnungsruf angemessen ist. (Unruhe bei der AfD sowie Zurufe) – Ich bitte Sie auch, Ihre Zwischenrufe jetzt einzustellen, sonst fällt es mir ganz schwer, zu unterscheiden, ob Sie das vielleicht doch als Kritik an meiner Sitzungsleitung meinen. (Beifall SPD – Zurufe von der AfD: Ja!)

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Dennis Hohloch AfD

Frau Präsidentin, da Sie mir jetzt eine Minute meiner Zeit geraubt haben, möchte ich sagen: Ich weiß, in der Politik darf man lügen, aber den Lügner darf man nicht als Lügner bezeichnen, und jetzt darf man auch nicht mehr „Wählerbetrug“ sagen. Ich verstehe schon, wo die Reise hingeht. (Beifall AfD) Machen wir weiter. – Nach diesem Streich biedern sich die drei Abgeordneten – mindestens einer von ihnen – der neuen Koalition aus SPD und CDU an und sagen, dass sie deren Politik unterstützen wollen. Das Ziel ist also klar eine Änderung des Fraktionsgesetzes zugunsten dieses Wählerbetrugs, meine Damen und Herren. Am krassesten war folgende Aussage von Herrn von Ossowski: „Ich werde eine stabile Regierung für das Land Brandenburg stützen, egal wie sie sich zusammensetzt. Das ist der Auftrag, und ich hatte auch immer gesagt: Zuerst das Land, dann die eigenen Interessen.“ Meine Damen und Herren, Sie wurden nicht gewählt, um eine Regierung zu stützen, Sie wurden als BSW gewählt, um endlich die Altparteien abzulösen! (Beifall AfD und BSW) Das war Ihre Aufgabe, als Sie in den Landtag eingezogen sind. Wenn Ihnen das Land so wichtig ist, hätten Sie Ihr Mandat abgegeben und einen Nachrücker des BSW seinen Job machen lassen, für den diese Partei in den Landtag eingezogen ist! (Beifall AfD und BSW) Ein weiterer Rat: Wenn Sie die Regierung stützen wollen, werden Sie offizieller Teil davon, nicht ihre offiziellen Mitarbeiter. (Beifall AfD und BSW) Wir als AfD-Fraktion werden jedenfalls nicht – das kann ich Ihnen schon sagen – Steigbügelhalter für die Änderung des Fraktionsgesetzes sein, um es an Tagespolitik anzupassen. Dieses Gesetz verhindert eine solche Gruppenbildung durch Fraktionsflüchtlinge aus folgenden guten Gründen: Die Fraktionen haben erstens den Zweck, die politische Willensbildung zu bündeln und parlamentarische Mehrheiten zu strukturieren. Ich denke, dem kann niemand widersprechen. Das ermöglicht außerdem berechenbare Entscheidungsprozesse, und es spiegelt auch den Wählerwillen wider, weil der Wähler eben genau diese Listen in den Landtag gewählt hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf befördert meiner Meinung nach eine Zersplitterung des Landtags und fördert weitere Steuermittelausgaben für politische Konstellationen, die der Wähler nie gewollt hat. (Beifall AfD und BSW) Aber jetzt kommt Absurdität Nummer zwei: SPD und CDU – wir haben es gerade gehört – unterstützen das Ganze. Es muss parlamentarisch, demokratisch aussehen, aber wir wissen schon, dass sie das Ganze durchwinken werden. Sie wollen im Einzelfall mit einer einfachen Mehrheit hier im Landtag entscheiden, ob Fraktionsabtrünnige zukünftig eine eigene Gruppe bilden können. So kann sich die Koalitionsmehrheit – egal, wie sie im Landtag aussieht – nach Belieben aussuchen, welche weiteren Fraktionen es hier geben wird. (Beifall AfD und BSW) Das ist meiner Meinung nach nicht demokratisch. Jetzt kommen wir zu dem besonders Absurden – ich zitiere aus dem Antrag der sogenannten demokratischen Fraktionen, die sich immer für unsere Demokratie rühmen, aus einem Gesetzentwurf von SPD, CDU, Linken und Grünen aus dem Jahr 2016 –: „Mitglieder des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung in den Landtag gewählt wurden, dürfen jeweils nur eine Fraktion bilden.“ Damit haben Sie das Fraktionsgesetz erst 2016 geändert. (Beifall AfD und BSW) Und wissen Sie, warum? Es war eine Lex AfD, weil sich die AfD in Baden-Württemberg gespalten hat und Sie befürchteten, dass das auch hier passieren würde. Aber selbstverständlich kommt es in Brandenburg nicht dazu, weil die AfD hier stabil ist, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Sie haben damit also eine zweite Fraktion verhindert, und jetzt, nach einigen Jahren, fällt dem Fraktionsvorsitzenden der SPD auf: Das könnte ja ein verfassungswidriger Zustand sein. – Ja, meine Damen und Herren, Sie beschließen also ein verfassungswidriges Gesetz, was Sie über Jahre nicht stört, und jetzt, wo es Ihnen in den Kram passt, stellen Sie fest, dass es verfassungswidrig ist, und wollen es wieder ändern. Das ist Altparteienpolitik, meine Damen und Herren, und das lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW – Unruhe bei der AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter Scheetz hat eine Kurzintervention angezeigt. Und ich begrüße es sehr, dass es hier wieder ruhiger geworden ist. Wunderbar. – Bitte schön, Herr Scheetz.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob die AfD in Brandenburg wirklich stabil ist – daran habe ich doch ernsthafte Zweifel. (Vereinzelt Beifall SPD – Kai Berger [AfD]: Haben Sie eine Ahnung!) 2026 61 Wenn Sie darauf abstellen, dass das hier schon eine ausgemachte Sache sei und alles Scheindemokratie usw., möchte ich noch einmal festhalten: Ich war damals nicht daran beteiligt, als das Gesetz 2016 geändert wurde. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ehrt Sie!) Natürlich werden im Laufe der Zeit entsprechende Einschätzungen vorgelegt, und hier gab es, lange bevor die drei Kolleginnen und Kollegen die BSW-Fraktion verlassen haben, entsprechende Einschätzungen und Gutachten, die berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Passus im Fraktionsgesetz aufgeworfen haben. Wir haben schon, als die Liquidation von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Linken anstand, entsprechende Hinweise bekommen, dass am Fraktionsgesetz Nachbesserungsbedarf besteht. Völlig unabhängig von der jetzt eingetretenen Situation (Lars Hünich [AfD]: Na klar!) wäre es also so oder so notwendig gewesen, das Fraktionsgesetz anzupassen, eben auch aufgrund der rechtlichen Hinweise, die wir aus diesem Haus vom Parlamentarischen Beratungsdienst bekommen haben, (Beifall SPD und CDU) nämlich diesen Umstand zu ändern und das Gesetz entsprechend anzupassen. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Hohloch, bitte schön. (Beifall AfD)

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Dennis Hohloch AfD

Sehr geehrter Kollege Scheetz, natürlich waren Sie 2016 noch nicht daran beteiligt, weil Sie da noch nicht im Landtag waren. Aber Sie waren 2019 an der Änderung des Fraktionsgesetzes beteiligt, als dieser Passus im Fraktionsgesetz explizit beibehalten wurde, (Lars Hünich [AfD]: Ach!) obwohl es eine große Novellierung gab. Sie brauchen uns nicht zu erzählen, dass Sie davon nichts wussten. Wenn Sie davon nichts wussten, zeigt das ja, dass Sie offensichtlich keine Ahnung vom in unserem Land geltenden Recht haben. Wenn Sie sich so oft mit dem Fraktionsgesetz beschäftigen, kann es nicht sein, dass Sie nicht merken, dass so ein entscheidender Teil vielleicht verfassungswidrig ist. Wir wissen doch alle, worum es geht; Herr Scheetz, Sie wissen es doch auch: Sie finden es ganz praktisch, dass es dort drei Abgeordnete gibt, die nicht mehr im BSW sind – mit dem Sie nicht mehr koalieren –, die im Notfall Ihre Koalition unterstützen könnten. Dementsprechend geben Sie diesen Abgeordneten etwas, und zwar den Gruppenstatus. Diese Diskussion ist eigentlich völlig überflüssig, weil wir ja schon wissen, worauf es hinausläuft und wie es laufen wird. Sie haben es ja vorhin in Ihrer Rede gesagt. Und Sie wissen auch ganz genau, dass Sie sich durch diesen Coup Ihre Mehrheit stabilisieren – eine Mehrheit, die draußen im Land keiner will. Sie sehen es doch in den Umfragen: Keiner will SPD und CDU! Und selbstverständlich ist die AfD stabil. Wissen Sie, wie sich das ausdrückt? Darin, dass die AfD von Wahlumfrage zu Wahlumfrage in Brandenburg nach oben schnellt. Wir sind mit 35 % bei Weitem die stärkste Kraft. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das stimmt nicht! In der letzten Umfrage sind Sie runtergegangen!) Und wenn Sie sich bis 2029 geschleppt haben, sind wir bei der absoluten Mehrheit. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter Bretz spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen allesamt aufpassen, welches Bild wir durch die Diskussion, die wir hier im Landtag führen, auch nach außen abgeben. Entspricht es wirklich den Sorgen und Nöten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass sie erleben möchten, dass sich das Parlament des Landes zuallererst und vordringlich mit sich selbst beschäftigt? Ich glaube, nein. Deshalb möchte ich doch sehr darum bitten, dass wir sozusagen den Fokus auf das lenken, was unser Job ist, und das ist, für die Brandenburgerinnen und Brandenburger tätig zu sein. – Lassen Sie mich das am Beginn meiner Rede erstens festhalten. Ich möchte zweitens fragen: Was ist der sachliche Grund? – Ich möchte bitten, da nicht mehr „hineinzugeheimnissen“, als faktisch vorliegt. Erstens liegt faktisch ein Gesetzentwurf des Kollegen von Ossowski vor, und faktisch liegt zweitens vor, dass drei Kollegen die BSW-Fraktion verlassen haben. Drittens liegt faktisch vor, dass uns Stellungnahmen vorliegen – auch wir haben im Vorfeld dieser Beratung eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt –, die uns sagen, dass die aktuelle Regelung in § 1 Abs. 4 Fraktionsgesetz möglicherweise in der Form verfassungsrechtlich jedenfalls problematisch ist. Und deshalb werden wir was tun? Wir werden den Gesetzentwurf jetzt an den Hauptausschuss überweisen. Wir werden im Hauptausschuss, wie Kollege Scheetz es gesagt hat, dazu eine Anhörung mit entsprechender verfassungsrechtlicher Expertise durchführen. Wir werden uns anhören, was an Argumenten vorgetragen wird. Wir werden im Übrigen auch die Argumente, die in der Debatte aufgetreten sind ...

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Steeven Bretz (CDU):* Die lasse ich gern zu, wenn ich noch den Satz beenden darf. – … in die Anhörung einfließen lassen. Und dann wird es eine Beschlussempfehlung auf Basis dieser Anhörung im Hauptausschuss geben. Und ich finde …

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Jouleen Gruhn

Oh, das ist aber ein langer Satz. Steeven Bretz (CDU):* … die Diskussion darüber, was die Beschlussempfehlung am Ende ergeben wird, sollten wir bitte führen, nachdem wir die Anhörung im Hauptausschuss durchgeführt haben. Dieser Anhörung sollte zum jetzigen Zeitpunkt niemand vorgreifen. Deshalb ist jede Diskussion darüber, was am Ende herauskommt, vor dem Hintergrund schon fragwürdig, weil wir ja die Anhörung dazu noch gar nicht durchgeführt haben.

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Jouleen Gruhn

Das war bisher Ihr längster Satz. – Bitte schön, Herr von Ossowski. André von Ossowski (fraktionslos):* Danke, Herr Bretz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Würden Sie mir zustimmen, dass es völlig unerheblich ist, ob die drei Abgeordneten, die eine Gruppe bilden wollen, in der Gruppe Anträgen einer Regierungskoalition oder einer Opposition zustimmen oder diesen Anträgen einzeln zustimmen oder nicht zustimmen? – Im Übrigen waren wir fünf Abgeordnete, die ausgetreten sind – um das noch einmal zu sagen, weil das schon eine erhebliche Zahl ist. Zweitens bleibt die Frage der innerparteilichen Demokratie des Hauses und der Chancengleichheit, die wir hier nur einfordern. – Danke. Steeven Bretz (CDU):* Vielen Dank, Herr Kollege von Ossowski, für die Zwischenfrage. Genau diese Argumente werden wir in der Anhörung noch einmal gemeinsam abwägen. Selbstverständlich haben Sie als freier Abgeordneter immer die Chance, zu entscheiden, wie Sie sich zu bestimmten Vorhaben verhalten, und Sie haben ja dann auch die Möglichkeit, Ihr Abstimmungsverhalten zu artikulieren, in welcher Konfiguration auch immer Sie das tun. Nur, meine Position ist, dass ich sage: Bitte führen wir doch die Debatte, was das Ergebnis betrifft, erst dann, wenn uns ein Ergebnis vorliegt. Bis jetzt gibt es einen Vorschlag für ein Gesetz. Am Ende dieser Anhörung wird es den Vorschlag einer Beschlussempfehlung geben. Und dann werden wir darüber entscheiden, wie wir mit dem Anliegen weiter umgehen. In der Zwischenzeit sollten wir unsere Kraft und Anstrengung darauf verwenden, die im Lande Brandenburg bestehenden Probleme zu lösen; ich glaube, das ist unsere vordringlichste Aufgabe. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hünich, Sie haben eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Lars Hünich AfD

Frau Präsidentin! Werte Gäste noch einmal! Herr Bretz, ich nehme Ihnen das ja ab, dass Sie sagen: Wir wollen erst einmal in den Hauptausschuss. – Aber ich sage Ihnen, was herauskommt: Die Gruppe wird logischerweise gewählt – Herr von Ossowski hat es ja hier schon gesagt. Nur wegen der Größe weiß keiner, wer die bessere Opposition ist. Und was passiert, werde ich Ihnen auch schon sagen – vielleicht habe ich eine gute Glaskugel –: Weder das BSW noch die AfD kommt in die PKK, sondern Herr von Ossowski kommt in die PKK. (Beifall AfD) Um nichts anderes geht es hier! Was Sie hier machen, ist das Vorführen von Demokratie. Und dabei treten Sie sie in diesem Hause permanent. Sie waren an dieser Fraktionsgeschichte, an der Änderung, beteiligt. Herr Hohloch hat nämlich recht: Es ist aufgrund der AfD geändert worden. Und auch das mit der PKK ist aufgrund der AfD geändert worden, dass man nicht gesagt hat, jede Opposition muss rein, sondern eine Opposition – die Sie sich jetzt selber schaffen. Das ist das Problem. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW) Was Sie tun, ist, was Herr Hohloch sagt: Es muss nur demokratisch aussehen. Es ist es aber nicht. (Beifall AfD sowie vereinzelt BSW)

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Jouleen Gruhn

Bevor Herr Bretz ans Mikrofon tritt, erlauben Sie mir noch die Feststellung, dass wir hier selbstverständlich nicht Demokratie vorführen, sondern leben. (Oh Gott! bei der AfD – Lars Hünich [AfD]: Ich darf nichts mehr sagen! Irgendwann reicht es doch!) Da ist es ganz normal, wenn man unterschiedlicher Meinung ist. Darüber tauschen wir uns hier aus. Sie können sich ... (Zurufe von der AfD) – Wir führen hier keinen Dialog. Möchten Sie dazu noch einmal das Wort erhalten? Dann biete ich Ihnen gerne an, das in der Pause mit Ihnen zu besprechen. Jetzt hat Herr Bretz das Wort. Bitte schön. 2026 63 Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Herr Hünich, Sie offenbaren etwas von Ihrer wirklichen Geisteshaltung gegenüber diesem Parlament. Mir ist es wichtig, dass ich das auch einmal so benenne. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Sie treten all Ihren Kollegen sozusagen in den Rücken, weil Sie nämlich den Vorgang von Wahlen hier überhaupt gar nicht ernst nehmen. (Gelächter bei der AfD – Zuruf von der AfD: Das sagt der Richtige, von der CDU!) Ich möchte Ihnen das Prozedere zur Wahl eines Mitglieds der PKK – ich weiß nicht, ob Sie damit vertraut sind – gerne erläutern. Es ist einfach so geregelt, dass eine Fraktion ein Mitglied für die PKK vorschlagen kann, und dann gibt es eine Wahl. Ich kann Ihnen nicht voraussagen, was das Wahlergebnis ist. Wenn ich das versuchen würde, könnte ich Ihnen jeweils nur sagen, wen ich persönlich wähle oder nicht wähle. Insofern würde ich Ihre Prognosen, wie hier zukünftige Wahlvorgänge ablaufen und welches Wahlergebnis dabei herauskommt, mit Vorsicht genießen. Und ich würde Ihnen raten, mehr Vertrauen in Ihre Kolleginnen und Kollegen zu setzen und hier nicht so sehr den großen Mund zu pflegen, denn ich finde, das ist gänzlich unnötig. Warten Sie ab, welche Vorschläge es geben wird. Warten Sie ab, was die Wahlergebnisse sind. Dann werden wir sehen, ob sich Ihre Prophezeiungen als wahr erweisen. Ich sage Ihnen voraus: Sie irren mehr, als Sie glauben. Aber das werde ich Ihnen dann noch konkret nachweisen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Bevor der Abgeordnete Peschel für die BSW-Fraktion spricht, weise ich darauf hin, dass nicht ich Ihre Redezeit steuere, sondern die Kollegen von der Technik. Ich werde in diesem Fall manuell steuern. Liebe Kollegen, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir die restlichen Wortbeiträge natürlich alle anhören wollen. Dann können wir diskutieren. Sie haben wie gehabt die Möglichkeit von Kurzinterventionen und Fragen. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Peschel. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass sich drei aus der BSW-Fraktion ausgetretene Abgeordnete zu einer Gruppe zusammenschließen können. Es geht also formal um Parlamentsrecht und noch nicht konkret um die Bildung der Gruppe. Um es klar voranzustellen: Das BSW wird der Anerkennung einer Gruppe nicht zustimmen, deren erklärtes Ziel es ist – wie der Abgeordnete von Ossowski freimütig und wiederholt gegenüber der Presse angekündigt hat –, die sich anbahnende Regierungskoalition aus SPD und CDU zu unterstützen, (Beifall BSW und AfD) quasi im vorauseilenden Gehorsam, ohne Kenntnis der politischen Agenda dieser potenziellen Koalition. Man sollte sich ein wenig Selbstachtung bewahren und sich nicht unaufgefordert und ohne, dass dies zur Mehrheitsbildung in diesem Parlament nötig wäre, zum Wurmfortsatz einer Landesregierung degradieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Zudem ist von Ossowskis Aussage entlarvend. Sie zeigt, dass der Wählerwille noch offensichtlicher ignoriert wird, als es durch den Wechsel von zwei Abgeordneten in die SPD-Fraktion ohnehin schon der Fall ist. Zum Gesetzentwurf. Die Abschaffung undemokratischer, einzelfallbezogener und möglicherweise sogar verfassungswidriger Regelungen lehnen wir natürlich nicht ab. Aber es sind Nachbesserungen nötig. Der Entwurf schlägt vor, dass der Landtag die Zustimmung zu einer Gruppenbildung im Einzelfall geben kann, wenn sich Abgeordnete nach Abspaltung von einer Fraktion zusammenschließen wollen. Das ist grundsätzlich legitim. Ursprünglich war die Klausel, dass Abgeordnete, die aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, nur eine Fraktion bilden können, eine Lex AfD, als sie unter Rot-Rot in das Fraktionsgesetz eingeführt wurde – damals aufgrund der Sorge, die AfD könnte sich in mehrere Fraktionen aufspalten, um so mehr finanzielle Mittel zu erhalten. Diese Sorge scheint nun verflogen. Mehr noch: Der SPD kamen überraschend Bedenken, dass die von ihr selbst initiierte Änderung des Fraktionsgesetzes nicht verfassungskonform sein könnte. Wohlwollend könnte man dies als späte demokratische Einsicht bewerten. Es bleibt ein fahler Beigeschmack: Man ändert das Fraktionsgesetz, wie es gerade politisch opportun erscheint, und reißt dabei gleich noch ein Stück Brandmauer ein. Letzteres ist im Rahmen einer Redemokratisierung des Fraktionsgesetzes durchaus zu begrüßen. An zwei Punkten des Gesetzentwurfs drängt sich der Verdacht auf, dass ein Missbrauch des Parlaments vorliegt – um es mit den Worten des Abgeordneten Dr. Berndt zu sagen. Und weiter: „Die Initiative dient dazu, dass man eine Gruppe privilegieren kann, die die Regierung unterstützt.“ Tatsächlich würde mit diesem Gesetz das Parlament für den Steuerzahler deutlich teurer, und zwar um einen Millionenbetrag bis zum Ende der Legislaturperiode. Das ist in Anbetracht der prognostizierten Milliardendefizite für die nächsten beiden Haushaltsjahre kein gutes Signal an die Brandenburgerinnen und Brandenburger. (Beifall BSW) Und mal schauen, welche Ausgaben für Kultur, Soziales oder Sport auf dem Altar eines teurer werdenden Landtags geopfert werden. Zumindest über den Oppositionszuschlag muss jedoch diskutiert werden.

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Falk Peschel BSW

Ich lasse eine Zwischenfrage zu.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Herr von Ossowski. André von Ossowski (fraktionslos):* Danke, Falk Peschel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Würden Sie mir zustimmen, dass man ein Gesetz oder eine Regelung erst ändert, wenn es ein Regelungsbedürfnis, ein Regelungserfordernis gibt? Denn in vielen Gesetzen haben wir kleine Lücken, an denen man erkennt, dass das vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Und zu den Aussagen, was meine Person betrifft, die man natürlich so interpretiert, wie man es gerne möchte und es einem wohlgefällig ist: Es wären ja drei Abgeordnete. Glauben Sie, dass ich die Vormundschaft für die Abgeordneten Matzies und Simon erlangen könnte, um ihr Stimmverhalten zu regulieren? (Zuruf von der AfD: Ja!) – Ja, okay. Aber ich habe Herrn Peschel gefragt. (Lachen beim BSW)

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Falk Peschel BSW

Ich fange mal mit der letzten Frage an, geschätzter Herr Kollege. Natürlich glaube ich das nicht, aber es ist Ihr Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, der heute zur Diskussion steht. Zum Zweiten: Natürlich, wenn es einen Regelungsbedarf gibt, der in der praktischen Umsetzung eines Gesetzes erkennbar zutage tritt, ist eine solche Anpassung legitim – das habe ich in meinem Beitrag ja auch bereits ausgeführt. Erstaunlicherweise handelt es sich hier ja offensichtlich um eine Regelung, die man für verfassungswidrig halten kann. Aber hier über inzwischen etwa sieben Jahre eine solche Regelung im Fraktionsgesetz mitzuschleppen und dann, sagen wir mal, zu einem etwas auffälligen Zeitpunkt darauf zu stoßen, (Lars Hünich [AfD]: Rein zufällig!) wirft zumindest ein paar Fragen auf. (Beifall BSW) Ich war beim Oppositionszuschlag. Eine die Regierung stützende Gruppe ist nun einmal keine Opposition. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Entsprechend müssten die Regelungen in § 6 Fraktionsgesetz dahin gehend präzisiert werden, wann eine Fraktion oder Gruppe Opposition ist. (Beifall BSW) Die Abstimmung des Landtags über die Zulassung, so heißt es, solle gewährleisten, dass die politische Homogenität der Gruppe gegeben ist, um ihre parlamentarischen Funktionen auszufüllen. Das Parlament müsse ausschließen können, dass es sich um einen untunlichen Zusammenschluss aufgrund bloßer Zweckerwägungen handelt. Vor dem Hintergrund, dass die politische Gemeinsamkeit der Gruppe um André von Ossowski ausschließlich darin besteht, eine neue Regierungskoalition mit unbekanntem Programm zu stützen, müsste § 1 Abs. 1 nachgeschärft und müssten die Anforderungen an politische Kohärenz qualifiziert werden. Was als Demokratisierung des Fraktionsgesetzes und als Wiederherstellung seiner Verfassungskonformität verkauft wird, entpuppt sich aufgrund dieser Regelungslücken als Austausch einer Lex AfD gegen eine Lex „Wir für Brandenburg“, mit weitreichenden Folgen. (Beifall BSW) Glaubwürdigkeit erringt man so nicht. (Beifall BSW) Das klingt frei nach Pippi Langstrumpf wie: Ich mache mir die Landtagswelt, wie sie mir gefällt. – Die BSW-Fraktion wird daher der Überweisung an den Hauptausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Da die Landesregierung auf ihren Wortbeitrag verzichtet, sind wir nun bei der Abstimmung angekommen. Wer also der Überweisung des Gesetzentwurfs des Abgeordneten André von Ossowski auf Drucksache 8/2281, „Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes“, an den Hauptausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! (Zurufe von der AfD: Auszählen!) Enthaltungen? – Damit ist im Falle … (Fortgesetzte Zurufe von der AfD: Auszählen!) – Ich verstehe, was Sie mir sagen wollen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Es besteht kein Anspruch!) 2026 65 Hier im Präsidium sehen wir aber keinen Anspruch, der Ihrer Forderung eine Wirkmächtigkeit verleihen würde. (Zurufe von der AfD: Doch! – Weitere Zurufe von der AfD) Das Einzige, was ich als zulässig erachte, ist ein Antrag zur Geschäftsordnung. – Diesen Antrag zur Geschäftsordnung wollen wir jetzt hören. Bitte schön, Herr Hohloch. (Ludwig Scheetz [SPD]: Es besteht kein Anspruch auf Auszählung!)

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Dennis Hohloch AfD

Aus unserer Perspektive sieht es tatsächlich so aus, dass die Stimmen besser ausgezählt werden sollten. Wir hatten schon des Öfteren solche Situationen. Ich denke, die Schriftführer sind dazu kurzfristig in der Lage. Ich bitte darum, die Stimmen auszuzählen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Auf welcher Grundlage der Geschäftsordnung?)

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Jouleen Gruhn

Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Bitte keine Grundlage in der Geschäftsordnung hat und wir somit nicht auszählen werden – obwohl ich Ihre Bitte natürlich nachvollziehen kann. (Zurufe von der AfD) Auch Herr Abgeordneter Berndt möchte einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Das bezieht sich natürlich auf den Antrag meines Kollegen Hohloch. Er hat einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, und ich bin der Meinung, darüber muss abgestimmt werden. (Ludwig Scheetz [SPD]: Nein! Herr Dr. Berndt, so steht es in der Geschäftsordnung! – Weitere Zurufe von der SPD)

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Jouleen Gruhn

Herr Dr. Berndt, ich werde kurz Rücksprache dazu halten. – Mir wurde signalisiert, Herr Dr. Berndt, dass über diesen Antrag nicht abgestimmt werden muss. – Herr Hohloch, möchten Sie einen weiteren Antrag zur Geschäftsordnung stellen? – Dann bitte schön. (Lena Kotré [AfD]: Warum zählen Sie nicht einfach aus?)

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Dennis Hohloch AfD

Frau Präsidentin, ich bitte, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen, damit die Parlamentarischen Geschäftsführer diese Thematik mit Ihnen und der Landtagsverwaltung kurz erörtern können. Ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Ich gebe diesem Antrag statt. Ich befürchte, dass wir sonst keinen geordneten Ablauf der Sitzung haben werden. Ich möchte Sie aber noch einmal drauf hinweisen, dass Sie hier nicht unbegrenzt Anträge zur Geschäftsordnung stellen können, wissend, dass diese nicht zulässig sind. (Unterbrechung der Sitzung von 16:39 bis 16:41 Uhr) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die Sitzung hiermit fort. Wir haben eben noch einmal gehört, dass selbstverständlich kein Anspruch auf Auszählung besteht. Wenn sich das Sitzungspräsidium über das Abstimmungsergebnis einig ist, dann ist das so. Das gilt auch für die Zukunft. Was ich aber jetzt mache und womit ich Ihnen wirklich entgegenkommen möchte: Wir haben jetzt von mehreren Parlamentarischen Geschäftsführern die Bitte gehört, um des lieben Friedens willen eine Auszählung vorzunehmen. Dem möchte ich nachkommen und bitte jetzt die Schriftführer – zuerst den Schriftführer zu meiner Linken, Herrn Penquitt – um die Verlesung der Namen. (Zurufe von SPD, AfD und CDU) – Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. Bitte schön. (Lars Hünich [AfD]: Was passiert denn jetzt? – Zurufe von SPD, AfD und CDU) Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Frau Präsidentin, ich glaube, namentlich müssten wir es nicht machen. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Namentlich müssen Sie es nicht machen. Steeven Bretz (CDU):* Wir könnten uns einfach erheben, und dann würde, bitte, gezählt werden. Ich würde vorschlagen, dass aus jeder Gruppe zwei zählen, damit es kein Missverständnis wegen des Erhöhens der Anzahl der Stimmen um eine gibt.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dann habe ich Ihre Bitte falsch verstanden. – Dann werden wir jetzt nachzählen. Wir beginnen noch einmal mit der Abstimmung. Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs des Abgeordneten André von Ossowski auf Drucksache 8/2281, „Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes“, an den Hauptausschuss ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. (Zurufe von SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski) Das Sitzungspräsidium hat Einigkeit über die Anzahl von 45 Jastimmen hergestellt. Jetzt bitte ich um die Gegenprobe. Wer lehnt den Antrag ab? – Dann kann ich Ihnen auch die Zahl der Neinstimmen ansagen: Das Sitzungspräsidium hat Einigkeit über die Anzahl von 35 Neinstimmen hergestellt. Gibt es Stimmenthaltungen? – Nein. Damit ist der Antrag auf Überweisung ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen. Ich denke, wir haben dazu keinen weiteren Redebedarf. Wir sind den Bitten nachgekommen. (Anhaltende Unruhe) – Ich darf wieder um Ihre Aufmerksamkeit bitten. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Stärkung des Mieterschutzes – Verordnung für einen verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung erlassen! Antrag der BSW-Fraktion Drucksache 8/2294 Als Erste hat die Abgeordnete Meyer von der BSW-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Meyer. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Vielen Dank. – Wir können das Pult ruhig ein bisschen höher einstellen. (Lars Hünich [AfD]: Das kann man an der rechten Seite einstellen! Die Einstellung passiert immer rechts!) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Bezahlbares Wohnen, ein Dach über dem Kopf – das ist essenziell. Wenn sich jeder von uns einmal vorstellen würde, wie es wäre, wenn wir unsere Wohnung, unser Haus verlören, würden wir merken: Das geht wirklich an die Substanz. – Für viele Menschen im Land Brandenburg ist das leider keine abstrakte Vorstellung mehr, sondern Realität, verbunden mit den entsprechenden Ängsten. Aktuell bekommt meine Fraktion viele Zuschriften von Mietern aus Potsdam, deren bisherige Mietwohnung durch Verkauf zum Spekulationsobjekt werden soll. Die Themen bezahlbares Wohnen und Mieterschutz standen seit dem Einzug des BSW in den brandenburgischen Landtag auf unserer politischen Agenda. Bereits im Juli des vergangenen Jahres haben wir gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner SPD die Landesregierung erfolgreich beauftragt, die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Schon damals habe ich in meinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass es weiterer Maßnahmen des Landes bedarf. Deshalb fordern wir die Landesregierung heute auf, von der bundesgesetzlichen Möglichkeit nach § 577a Abs. 2 BGB unverzüglich Gebrauch zu machen und den Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung von jetzt drei Jahren auf zehn Jahre auszuweiten. Das betrifft dann 36 brandenburgische Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Was sich in vielen ostdeutschen Städten wie Potsdam nach der Wende vollzogen hat, ist traurig. Die Menschen werden aus ihren angestammten Wohnungen verdrängt. Man nennt es Gentrifizierung, weil mit Wohnraum eben Geld gemacht wird. Wenn man den Wohnungsmarkt sozusagen entfesselt und keine Regeln anlegt, führt das dazu, dass Menschen verdrängt werden und die Wohnungssituation in den betroffenen Gemeinden weiter verschlechtert wird, weil es an adäquatem, bezahlbarem Wohnraum fehlt. Meine Damen und Herren von der SPD und vor allem von der CDU, Sie haben vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen angekündigt, eine Politik für die Mitte der Gesellschaft machen zu wollen. Ankündigungen helfen bekanntlich nicht weiter, wenn man sich dann nicht auch um die Probleme kümmert. Ein großes Problem ist für die Menschen das Thema bezahlbarer Wohnraum, bezahlbare Mieten und eben, die eigene Wohnung nicht zu verlieren. (Beifall BSW) Der Erlass einer Rechtsverordnung für einen auf zehn Jahre verlängerten Kündigungsschutz kostet nicht einmal Geld. Es bedarf nur des politischen Willens, Mieter davor zu schützen, dass ihre Wohnungen Spekulationsobjekte werden. Sowohl die schwarzrote Landesregierung in Hessen als auch die in Berlin haben im vergangenen Jahr ihre Mieterschutzverordnungen inklusive einer verlängerten Kündigungssperrfrist auf den Weg gebracht. Die BSW-Fraktion steht klar auf der Seite der Mieter und für einen stärkeren Kündigungsschutz. Die Versorgung der Menschen in Brandenburg mit bezahlbarem Wohnraum ist für uns eine zentrale Frage. Natürlich betrachten wir mit Sorge, dass die Mieten weiter steigen, und zwar nicht nur im Berliner Umland. Unser politischer Anspruch ist es, dass jedem Brandenburger der Wohnraum zur Verfügung steht, den er in seiner jeweiligen Situation benötigt – bezahlbar, im Alter barrierefrei und dort, wo er wohnen möchte. Niemand soll aus seinem Viertel, aus seiner Gegend verdrängt werden. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht darüber streiten, dass das beste Mittel zur Beseitigung eines angespannten Wohnungsmarkts natürlich eine Vergrößerung des Angebots ist.

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Jouleen Gruhn

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu, Frau Abgeordnete?

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Jenny Meyer BSW

Ja.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön. 2026 67

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Daniel Münschke AfD

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meyer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade Bezug auf § 577a BGB genommen. Das ist auch der Bezug zu Ihrem Antrag. Weniger Kündigungsschutz usw., was Sie jetzt noch mit eingeflochten haben, spielt in Ihrem Antrag eher weniger eine Rolle. Ich habe eine konkrete Frage. Sie haben eingangs Ihrer Rede gesagt, Sie hätten viele Zuschriften bekommen und mit vielen Menschen gesprochen. „Viel“ ist ja wirklich eine Definitionsfrage. Ich hätte es gern konkret. Um wie viele Wohneinheiten in Brandenburg handelt es sich, von denen Sie in Ihrem Antrag unter Bezugnahme auf § 577a BGB sprechen? Von wie vielen Wohneinheiten sprechen wir bei Umwandlung in Eigentum?

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Jenny Meyer BSW

Meinen Sie konkret in Potsdam, von wo die Zuschriften kamen?

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Daniel Münschke AfD

Wenn wir ein Gesetz verabschieden, dann tun wir dies ja für das gesamte Land Brandenburg, nicht nur für Potsdam.

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Jenny Meyer BSW

Das kann ich Ihnen natürlich nicht sagen. Die Zuschriften kamen vornehmlich aus Potsdam. Potsdam hat natürlich eine attraktivere Lage. Deshalb ist es hier besonders brenzlig. Die Lage ist hier besonders angespannt. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht darüber streiten, dass das bessere Mittel zur Beseitigung eines angespannten Wohnungsmarkts natürlich eine Vergrößerung des Angebots an Wohnungen ist oder dass das Bauen durch die Novellierung der Brandenburger Bauordnung in Zukunft vielleicht kostengünstiger oder schneller vonstattengehen könnte. Wir müssen uns ebenso einig darin sein, dass alle Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Wohnungen kurzfristig nicht wirken. Wir müssen den Mietern aber heute eine Lösung für die Probleme im aktuellen Wohnungsmarkt bieten und nicht erst für den Wohnungsmarkt in fünf oder zehn Jahren; es braucht Antworten auf die Sorgen und Nöte der Brandenburger. Dafür sollten wir die ordnungsrechtlichen Möglichkeiten, die uns der Bundesgesetzgeber ohnehin einräumt, vollständig nutzen. Ich bitte um die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Steinfurth. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Matthias Steinfurth SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der BSW-Fraktion greift in der Tat ein sehr reelles Problem auf – das will ich zu Beginn ausdrücklich sagen. (Vereinzelt Beifall BSW) Gerade im Speckgürtel rund um Berlin erleben wir zunehmend, dass Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt werden und dass die neuen Eigentümer versuchen, die bisherigen Mieterinnen und Mieter loszuwerden, und Eigenbedarf anmelden. Damit ist es auch ein Brandenburger Problem. Es ist auch kein theoretisches Szenario, sondern gelebte Praxis. Jeder von Ihnen weiß das. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Brandenburg gilt aktuell die dreijährige Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB. Kurz gesagt: Erst drei Jahre nach dem Erwerb von Wohneigentum kann man Eigenbedarf anmelden. Diese Frist reicht in angespannten Wohnungsmärkten oft nicht aus, um Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung zu schützen. Deshalb ist die Diskussion über eine Verlängerung grundsätzlich richtig. Aber – dieses Aber ist entscheidend – Mietrecht ist Bundesrecht. (Vereinzelt Beifall SPD) Das Land kann hier nicht nach Belieben handeln, sondern nur im Rahmen der Öffnungsklausel, die der Bund ausdrücklich vorsieht. Die Öffnungsklausel nach § 577a Abs. 2 BGB erlaubt den Ländern nur dann, die Kündigungssperrfrist zu verlängern, wenn in einer Gemeinde oder einem Teil davon ein angespannter Wohnungsmarkt bereits förmlich festgestellt wurde und – hier liegt der Knackpunkt – wenn dieser Eingriff verfassungsrechtlich tragfähig begründet ist. Mit den im Dezember 2025 von uns beschlossenen Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnungen hat die Landesregierung für 36 Städte und Gemeinden in Brandenburg einen angespannten Wohnungsmarkt festgestellt, aber eine Kündigungssperrfristverordnung greift unmittelbar in das Eigentumsgrundrecht nach Art. 14 Grundgesetz ein. Der Staat hat nicht nur die Aufgabe, das Eigentum der Mieterinnen und Mieter zu schützen, sondern auch die Aufgabe, das Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Diese Tatsache kann und sollte man politisch nicht übergehen. (Beifall SPD) Ein solcher Eingriff, also die Verlängerung von drei Jahren auf bis zu zehn Jahre, müsste konkret, aktuell und belastbar begründet sein. Diese Begründung hängt nicht allein am Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes. Sie hängt entscheidend an der Frage: Wie viele Umwandlungen gibt es tatsächlich, und wie viele Eigenbedarfskündigungen folgen daraus?

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Matthias Steinfurth SPD

Nein. (Heiterkeit bei der AfD – Daniel Münschke [AfD]: Erst gucken, wer es ist: Nein!) Dazu gibt es aktuell landesweit keine belastbaren Daten. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat im Jahr 2020 ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis war damals eindeutig: Die Relevanz von Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung wurde als gering eingeschätzt. Ob diese Einschätzung heute noch zutrifft, wissen wir schlicht nicht. Vieles spricht dafür, dass sich etwas geändert hat. Genau deshalb steht das Ministerium aktuell unter anderem auch im Austausch mit der Landeshauptstadt Potsdam und prüft, ob eine erneute Datenerhebung und ein erneutes Grundlagengutachten für Potsdam erforderlich sind. Ich sage hier ganz klar: Eine Kündigungssperrfristverordnung ohne eine aktuelle und belastbare Datengrundlage wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und vor Gericht nicht haltbar. Das wäre dann kein Mieterschutz. (Beifall SPD) Am Ende hätten die Mieterinnen und Mieter nicht gewonnen, im Zweifel sogar verloren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion teilt das Ziel, Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen; aber wir stehen für eine rechtssichere Politik, die auch vor Gericht Bestand hat. Der Antrag des BSW enthält richtige Impulse, er greift ein reales Problem auf, aber aktuell zentralrechtliche Voraussetzungen werden missachtet. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Unser Weg ist klar: Wir brauchen zunächst belastbare Daten, dann eine rechtssichere Verordnung und einen Mieterschutz, der wirklich belastbar ist und das hält, was er verspricht. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Der Abgeordnete Hornauf hat eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön, Herr Hornauf.

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Sven Hornauf BSW

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, ob nun als Frage oder als Kurzintervention: Man muss bestimmte Sachen, die Sie gerade geäußert haben, einfach klarstellen. Ist Ihnen bekannt, dass im Land Berlin, das ja bekanntlich von dem ausgewiesenen Großstadtkommunisten Kai Wegner (Beifall und Heiterkeit BSW) in Zusammenarbeit mit der SPD regiert wird, diese Verordnung seit drei Jahren in Kraft ist, dass sie rückwirkend in Kraft gesetzt wurde und alle Gerichtsinstanzen die dagegen gerichtete Klage abgewiesen haben? Was schließen Sie daraus? Offensichtlich sind zumindest die Gerichte der Meinung, dass das möglich ist, wenn eine Mangelbedarfssituation festgestellt wurde. Wir haben, glaube ich, vor zwei oder drei Monaten erst unsere Aktualisierung gemacht. Da haben Sie, Herr Kollege, diesem Mangelbedarf für 34 Gemeinden zugestimmt. Jetzt wollen Sie diesen 34 Gemeinden genau diesen Schutz verweigern. Das ist unredlich, weil es offensichtlich Koalitionsspielchen sind. Herzlichen Glückwunsch! Wir sind wieder dort angekommen, dass Sie diese Seite (Der Abgeordnete zeigt nach rechts.) stark machen. – Danke. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Steinfurth, bevor wir mit Ihrer Erwiderung fortfahren, lassen Sie mich noch klarstellen, dass wir hier auch keine Ministerpräsidenten bzw. Regierenden Bürgermeister anderer Bundesländer mit herabwürdigender Sprache belegen wollen. – Dies zur Information, falls Sie es noch nicht wussten. – Herr Steinfurth, bitte schön.

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Matthias Steinfurth SPD

Sehr geehrter Herr Hornauf, ist Ihnen bekannt, dass wir im Land Brandenburg sind und nicht im Land Berlin, und dass wir hier in Brandenburg eine andere Situation haben als in Berlin? Es kommt halt nicht nur darauf an, ob es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt, sondern man braucht noch weitere belastbare Daten, die ich gerade erwähnt habe. Ansonsten hat man das Problem, dass es verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Ja, das war es schon. – Damit kommen wir jetzt zu Herrn Münschke. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag des BSW fordert die Einführung einer Verordnung, die einen verlängerten Kündigungsschutz von zehn Jahren für Mieter vorsieht, deren Wohnung während eines laufenden Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. An dieser Stelle müssen wir sehr genau hinschauen, denn es geht nicht um Mieter im Allgemeinen, es geht nicht um den Wohnungsmarkt insgesamt, den Sie, Frau Meyer, gerade in Ihrem Wortbeitrag angeführt haben. Es geht um einen ganz speziellen Sonderfall: um Wohnungen, deren rechtliche Einordnung sich während eines bestehenden Mietverhältnisses ändert. Wie kommt es überhaupt dazu? Dazu muss man ein wenig juristisch ausholen. Wenn wir in die §§ 93 und 94 des Bürgerlichen Gesetzbuches schauen, so lesen wir dort sinngemäß: Haus und Grundstück bilden eine untrennbare Einheit. Alles, was fest mit 2026 69 dem Gebäude verbunden ist, ist Bestandteil dieser Einheit. Eine einzelne Wohnung kann nach BGB-Recht nicht isoliert veräußert werden. Das ist klare BGB-Grundlogik – und dennoch ist bekannt: Eigentumswohnungen werden täglich verkauft. Möglich wird das nicht durch das BGB, sondern durch ein Spezialgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, kurz: WEG. Dieses Gesetz durchbricht bewusst die Systematik des BGB. Es erlaubt, ein Gebäude mit beispielsweise zehn Wohneinheiten rechtlich aufzuteilen, sodass aus einer Gesamteinheit zehn eigenständige Sondereigentumseinheiten werden, die einzeln verkauft werden können, obwohl sie sich weiterhin in einem Haus und auf einem Grundstück befinden. Diese Umwandlung erfolgt nach einem exakt geregelten Verfahren. Ab diesem Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sprechen wir von einer umgewandelten Mietwohnung. Genau und nur um diese Wohnungen geht es in Ihrem Antrag – deshalb auch meine Zwischenfrage, Frau Kollegin Meyer –: Wohnungen, die während eines laufenden Mietvertrages von BGB- in WEG-Recht überführt wurden. Für den Mieter ändert sich allerdings zunächst nichts: gleiche Wohnung, gleicher Vertrag, gleiche Miete. Aber – das haben Sie angesprochen – eine solche Wohnung kann nun einzeln verkauft werden, und sie kann damit für Selbstnutzer interessant werden mit der Möglichkeit, Eigenbedarf anzumelden. Hinsichtlich genau dieser Konstellation hat allerdings der Gesetzgeber im Jahr 2013 reagiert. In § 577a BGB ist ein dreijähriger Sonderkündigungsschutz fest verankert. Ein Erwerber – Zitat aus dem Gesetz – kann sich auf Eigenbedarf „erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen“. Genau hier liegt der Kern der Debatte. Das BSW will diese Frist pauschal auf zehn Jahre ausdehnen. Formell ist das möglich, denn die Länder haben diese Befugnis. Sie haben Berlin angesprochen. Berlin ist allerdings mitnichten Brandenburg – eine ganz andere Wohnungsmarktsituation –, und Berlin hat, wie ich sagte, eine Regelung angewandt. Aber, meine Damen und Herren, haben wir in Brandenburg vergleichbare Zustände? Gibt es tatsächlich in relevantem Umfang Fälle, in denen Mietwohnungen während laufender Verträge umgewandelt und anschließend verkauft werden? Der Antrag des BSW legt das nahe, liefert aber – deshalb meine Frage – keine belastbaren Zahlen. Ich habe mir daher die Grundstücksmarktberichte der vergangenen Jahre angesehen. Und ja, darin gibt es eine eigene Rubrik für genau diese Fälle. Die Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind eindeutig. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie fachlich und sachlich gut vorbereitet sind und sich diese Zahlen angesehen haben. 2021 betraf das im gesamten Land Brandenburg in absoluten Zahlen – das war im Übrigen das Spitzenjahr – 300 Wohnungen, im Jahr 2022 200 Wohnungen, im Jahr 2023 – hoppla – 63 Wohnungen und im Jahr 2024 67 Wohnungen. Für 2025, meine Damen und Herren, liegen noch keine Daten vor. Noch einmal ganz deutlich: Wir sprechen hier von 1 bis maximal 3 % aller verkauften Eigentumswohnungen in Brandenburg. Das ist keine Entwicklung, die eine drastische Ausweitung staatlicher Eingriffe rechtfertigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mieterschutz ist wichtig – ohne jeden Zweifel –, aber Mieterschutz braucht Verhältnismäßigkeit, Daten und Realitätsbezug. Es besteht bereits ein dreijähriger Sonderkündigungsschutz im BGB, gleichzeitig gibt es kaum relevante Fallzahlen aus Brandenburg. Eine Verlängerung auf zehn Jahre per Verordnung entbehrt daher aus unserer Sicht jeder sachlichen Grundlage. Und, meine Damen und Herren: Dieser Antrag ist kein Instrument der Wohnraumpolitik, er ist aus unserer Sicht ein PR-Antrag, der Probleme suggeriert, wo statistisch kaum welche existieren, und der unnötig Verunsicherung in Brandenburg schürt. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Antrag entschieden ab. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste hat Frau Walter-Mundt das Wort. Bitte schön.

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Nicole Walter-Mundt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag der BSW-Fraktion befasst sich mit der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum. Konkret soll mit dieser Initiative die Kündigungssperrfrist von drei auf zehn Jahre verlängert werden – und zwar für alle 36 Gemeinden in Brandenburg, deren Wohnungsmärkte als angespannt eingestuft wurden. Wir als CDU-Fraktion lehnen diesen Ansatz ab. Denn für uns ist klar, dass politisches Handeln auf nachvollziehbaren Grundlagen beruhen muss. Dieser Anspruch ist hier nicht erfüllt. Für uns steht grundsätzlich fest, dass Eingriffe in das Eigentumsrecht stets wohlüberlegt sein müssen. Ich möchte daher nachfolgend auf einige wesentliche Punkte Ihres Antrages eingehen. Erstens: Die sachlichen Grundlagen fehlen. Im Antrag wird behauptet, die Umwandlung von Miet- in Wohneigentum verdränge Mieter. Richtig ist aber: Es gibt keine belastbaren Zahlen. Denn die Einstufung der 36 Kommunen, über die wir gerade sprachen, erfolgte erst vor Kurzem. Auf welche Grundlagen wollen Sie sich beziehen? Wir machen hier auch keine Lex Potsdam. Niemand weiß, wie viele Umwandlungen es tatsächlich gegeben hat. Der Kollege Münschke hat zwar gerade konkrete Zahlen angeführt, aber umfassende belastbare Zahlen liegen aktuell nicht vor. Auf welcher Grundlage wollen Sie das Ganze also im Hinblick auf Ihren Antrag rechtlich festlegen? Solange solche Daten fehlen, ist diese Regelung als viel zu weitreichend anzusehen. Zudem trifft sie im Kern nicht die Situation in Brandenburg. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Denn wir wissen eins: Wir reden hier bei den Wohnungskäufern von Eigentümern, die im Zweifelsfall Altersvorsorge betreiben, die sich eine Wohnung leisten, um im Alter einmal darin wohnen zu können, oder sie vielleicht für ihre Kinder kaufen. Wir reden hier nicht von Großinvestoren, wie Sie es darstellen wollen, sondern von Menschen, die Geld gespart haben und sich eine Wohnung kaufen, um Eigentum zu haben und für sich selbst oder ihre Familie Altersvorsorge zu betreiben. Denen sagen wir: „Ihr dürft die Wohnung zehn Jahre lang nicht nutzen“? Da frage ich mich ernsthaft: Wer kauft dann überhaupt noch eine Wohnung? Wer ist dazu überhaupt noch in der Lage? Es ist ohnehin schon teuer, Eigentum zu erwerben. Und wer diese Vorsorge trifft, trifft sie wohlüberlegt. Wir reden hier wie gesagt nicht von Großinvestoren, die in Ihren Anfragen angeblich auftauchten. Ich frage mich: Wie viele Anfragen hatten Sie aus Guben? Wie viele Anfragen hatten Sie aus Eisenhüttenstadt, wie viele aus Ketzin? Ich könnte noch viele andere Orte anführen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Ich glaube, da gab es keine. Wir müssen uns mal ehrlich machen. Wenn wir über so weitreichende Eingriffe beim Eigentum reden, muss es eine wesentliche Grundlage geben. Deswegen kann der Ansatz nicht sein: Berlin macht das so, dann können wir in Brandenburg das gleich übernehmen. Das wird schon gut sein, das wird schon helfen. – Wie hilft das? Was erreichen wir damit? Eine Wohnung mehr? – Nein. (Zuruf des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Hat der Mieter dadurch irgendeinen Vorteil? – Nicht wirklich. Was wird damit erreicht? – Nichts, gar nichts. Woran müssen wir arbeiten – das ist die spannende Frage –, um mehr Wohnraum zu schaffen, damit wir die Grundlage haben, um Investitionen zu tätigen? (Beifall CDU sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Es braucht ein Regelwerk, mit dem wir wirklich schnell ins Bauen kommen, sodass die Menschen wieder die Chance haben, Eigentum zu erwerben. Genau diese Regelung muss es für das Land Brandenburg geben, und nicht noch mehr Einschränkungen und etwas, bei dem wir den Menschen, die eine Sache, für die sie gespart haben, jetzt auch noch wegnehmen. Und ganz ehrlich: Der Eigentumsmarkt würde dadurch noch mehr reguliert werden. (Zuruf vom BSW) Wie gesagt: Wer kauft denn eine Wohnung? Ich glaube, am Ende des Tages sind das die wenigsten. Wenn wir das Ganze einmal so betrachten, wissen wir, dass das mit der Realität nicht viel zu tun hat – jedenfalls nicht mit der Realität in Brandenburg. Ich war schon bei der Ausweitung der Mietpreisbremse skeptisch – Sie können sich vielleicht an meine Rede erinnern. Denn wenn ich mir Orte ansehe, die das auch umfasst, wenn man sich die Situation dort in der Realität ansieht, stellt sie sich nicht ganz so dar, wie Sie sie damals dargestellt haben. (Zuruf des Abgeordneten Gunnar Lehmann [BSW]) Da müssen wir uns ernsthaft Fragen stellen. Sie sagen, Sie haben eine Grundlage für 36 Kommunen? Wann wurde die Entscheidung getroffen? (Zuruf vom BSW) 36! Wir werden zu dem Schluss kommen, dass es diese Datengrundlage nicht geben kann. Und die CDU will definitiv nicht dafür stehen, so eine Entscheidung zu treffen, ohne Daten zu haben – das kann ich Ihnen jetzt schon sicher sagen. Das wird sich auch nicht ändern. Am Ende muss es doch so sein: Wenn ich arbeiten gehe und mir etwas kaufen möchte – das kann hoffentlich das Ziel von vielen sein – und wir wollen, dass diese Möglichkeit in Brandenburg überhaupt noch gegeben ist, dann braucht es gute Förderkulissen, Zuverlässigkeit und Planungssicherheit. Daran müssen wir arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Matthias Steinfurth [SPD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Herrn Minister Tabbert für die Landesregierung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das Ziel der Landesregierung, bedarfsgerechten Mietwohnraum und dessen Bezahlbarkeit zu schützen. Ein Zuhause, in dem wir uns wohlfühlen, ist für uns alle gleichermaßen wichtig. Es ist ein Ort, an dem wir uns sicher fühlen, uns erholen und einen sehr großen Teil unseres Lebens verbringen. Wir alle wünschen uns, dass wir uns unser Zuhause erhalten können, solange wir möchten. Auf Grundlage eines Gutachtens, das unter anderem in 36 Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg erhebliche Mietpreissteigerungen abbildet, hat die Landesregierung im letzten Jahr die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung für diese Kommunen mit Wirkung für die nächsten vier Jahre bei der Mietpreisbegrenzung bzw. fünf Jahre bei der Kappungsgrenze neu festgelegt. Die Kappungsgrenzenverordnung dämpft die Preissteigerung in bestehenden Mietverträgen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung die Preissteigerung in neu abzuschließenden Mietverträgen. Im Hinblick auf Ihre Frage zur sogenannten Kündigungssperrfrist verweise ich zunächst darauf, dass Mietrecht grundsätzlich Bundesrecht ist. In § 577a BGB hat der Bund festgelegt, dass nach begründetem Wohnungseigentum an einer Mietwohnung die Mieterin oder der Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung durch die Käuferin oder den Käufer noch drei Jahre in der Wohnung bleiben darf, dann allerdings ausziehen muss, wenn der neue Eigentümer das wegen Eigenbedarfs fordert. Die genannte Frist von drei Jahren darf von der Landesregierung verlängert werden, wenn zuvor ein angespannter Wohnungsmarkt im Land festgestellt und bestimmt wurde. Ich habe angeführt, dass das in Brandenburg seit Dezember 2025 für die kommenden Jahre in 36 Kommunen mit weitreichenden Wirkungen der Fall ist. Mir ist bekannt, dass sich viele Mieterinnen und Mieter in Brandenburg, speziell in der Stadt Potsdam, und bisher nur in der Stadt Potsdam, eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist wünschen. Hier muss ich allerdings auch auf Art. 14 GG hinweisen, in dem der Schutz des Eigentums klar dokumentiert ist. Eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist darf nicht willkürlich oder nach Wunsch erfolgen. Vielmehr bedarf es für diese Fristverschiebung, die einen Eingriff in das Grundrecht auf freie Verfügbarkeit des Eigentums darstellt, einer tragbaren Rechtfertigung. Es fragt sich, ob eine Kündigungssperrfristverordnung erforderlich ist und, wenn ja, welche Geltungsdauer angemessen ist. 2026 71 Die Dauer der Verlängerung der Kündigungssperrfrist ist eine Ermessenentscheidung, sollte sie mit den beschriebenen Verordnungen im Einklang stehen und eine fünfjährige Geltungsdauer haben. Dafür haben sich andere Länder bereits entschieden. Unser Nachbar Berlin befindet sich als Stadtstaat in einer anderen Lage als Brandenburg. Dort sind die Daten zur Wohnungsmarktumwandlung präsent; in einem Flächenland wie unserem sind sie erst noch zu ermitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich dies am Beispiel der Zweckentfremdung darstellen: Seit 2019 gibt es in Brandenburg ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses Gesetz erlaubt Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde einen anderen Zweck als Wohnen erfüllen darf. 2019 hatten wir 30 Gemeinden, die theoretisch davon Gebrauch machen konnten. Während das Gesetz in Berlin gleich angewendet wurde, hat in Brandenburg bis heute – Januar 2026 – nur eine Gemeinde von diesem Satzungsrecht Gebrauch gemacht. Das zeigt, dass für die Einführung einer rechtssicheren Kündigungssperrfristverordnung ein Austausch mit den Gemeinden erforderlich ist. Ein solcher Austausch hat bereits mit der Landeshauptstadt Potsdam begonnen; im ersten Halbjahr werden wir weitere Städte kontaktieren. Ich darf Ihnen versichern, dass die Einführung einer Kündigungssperrfristverordnung in meinem Haus offen diskutiert wird, aber natürlich nur auf Grundlage belastbarer Zahlen, die zum heutigen Tag – bis auf Potsdam – noch nicht vorliegen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Meyer, Sie haben noch etwa viereinhalb Minuten. – Sie möchten sie gern nutzen. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Jenny Meyer BSW

Ich nehme zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion das Interesse von Wohnungseigentümern über die Interessen von Mietern stellt. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Die angespannte Wohnungssituation in Berlin wirkt sich natürlich auch auf den Wohnungsmarkt in Brandenburg aus. Es ist nicht so, dass diese Regelung dann in ganz Brandenburg wirken würde, sondern nur in den 36 Städten und Gemeinden, in denen es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Liebe Frau Walter-Mundt, in der Überschrift unseres Antrags steht, worum es hier geht, nämlich um den Mieterschutz. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass da Interessen gegeneinander ausgespielt würden. Wenn manche Menschen in der Lage sind, in eine Wohnung für ihre Kinder oder wie gesagt als Altersvorsorge zu investieren, ist das natürlich schön, aber die Mieter, die in der Wohnung waren, werden dadurch verdrängt. Wir stehen an der Seite der Mieter. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und kommen zur Abstimmung. Die BSW-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags, „Stärkung des Mieterschutzes – Verordnung für einen verlängerten Kündigungsschutz bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung erlassen!“, Drucksache 8/2294, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache 8/2294. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und darf jetzt an unsere geschätzte Präsidentin übergeben. – Vielen Dank. (Lars Hünich [AfD]: Ach, jetzt wird die Sitzungsleitung wieder normal!)

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Ulrike Liedtke

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung modernisieren Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2299 (Neudruck) Der Abgeordnete Freiherr von Lützow hat für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Bürger! Heute stellt unsere AfD-Fraktion einen dringend notwendigen Antrag vor: die Modernisierung des gemeinsamen Landesentwicklungsplanes Flughafenstandortentwicklung, kurz LEP FS, aus dem Jahre 2006. Dieser Plan ist nach nunmehr 20 Jahren in weiten Teilen erledigt und überholt. Plan überholt. Der BER ist realisiert und Infrastrukturtrassen sind gebaut, doch die Belastungen für Anwohner, Arbeitnehmer und Unternehmen in der Flughafenregion werden ignoriert. Es ist höchste Zeit, den Plan der heutigen Wirklichkeit und den absehbar kommenden Bedarfen anzupassen. Schauen wir uns die Fakten an: Der LEP FS vom 30. Mai 2006, durch Verordnungen in Berlin und Brandenburg genehmigt und am 16. Juni 2006 in Kraft getreten, diente primär der Standortabwägung und Sicherung von Freihaltetrassen für die B 96 neu, die Dresdner Bahn, die A 113 sowie die nordöstliche und östliche Schienenanbindung des BER. Alle im LEP FS genannten Maßnahmen wurden realisiert, wenn auch wesentlich später als geplant. Der Textteil quillt von Standortargumenten über, die nach der Eröffnung des BER keine Rolle mehr spielen – und der Kartenteil von freien Infrastrukturprojekten, die seit Langem Geschichte sind. Der Landesentwicklungsplan, wie er jetzt dasteht, taugt maximal noch als Familienalbum oder Firmengeschichte. (Beifall AfD) Die im Umbruchfieber befindliche Landesregierung schläft vor den wahren Problemen dieses Landes ein. Landesentwicklungspläne sollten spätestens nach zehn Jahren überprüft werden – so steht es nämlich in Art. 7 Abs. 8 der alten Fassung des besagten Landesplanungsvertrages. Nach zehn Jahren muss zwingend überarbeitet werden. Das haben wir leider um zehn Jahre verschlafen, aber vielleicht kriegen wir es noch hin. Im aktuellen Landesplanungsvertrag wird das Instrumentarium, ein gemeinsamer Landesentwicklungsplan – ein „räumlicher und sachlicher Teilplan“ – genannt. Eine Überprüfung mindestens alle zehn Jahre ist auch nach Art. 7 Abs. 6 des aktuellen Landesplanungsvertrages vorgeschrieben. Hier liegen, ich sagte es bereits, 20 Jahre Versäumnis vor. Die Interessen der Brandenburger Bürger werden vernachlässigt. Siedlungs- und Bauhöhenbeschränkungen basieren auf den 2006 vorgesehenen Flugrouten, nicht aber auf denen von heute, mit Hoffmannkurve und Müggelseeroute. Anwohner beispielsweise in Zeuthen, Schulzendorf, Schönefeld und sogar Groß Machnow leider unter Lärm, weil Piloten die Routen – das haben wir in der Enquetekommission gesehen – teils kreativ auslegen. Auch müssen die Verkehrswege mit dem Wachstum Schritt halten. 2025 gab es am BER 26 Millionen Passagiere; das ist ein Plus von immerhin 3 %. Auch wenn das von der mit dem alten BER-Masterplan erträumten jährlichen Zahl von bis zu 48 Millionen Passagieren nach 2030 und von bis zu 55 Millionen Passagieren nach 2040 weit entfernt ist, ist der BER ein Wachstumsmotor für Wohn- und Gewerbeansiedlungen in der Region. Dadurch droht der Verkehrsinfarkt auf der A 10, der A 113, der B 96, der B 96a und auch auf der Schiene. (Beifall AfD) Vom ÖPNV brauchen wir nicht zu reden, da es zurzeit massive Leistungseinschränkungen gerade im Nordraum beim Busverkehr – Beispiel Blankenfelde – gibt. Mit unserem Antrag fordern wir Klartext: Anpassung des LEP FS zusammen mit Berlin an die Realität, die Regelungsbedarfe und Ziele, Evaluierung der Planungszonen Siedlungsbeschränkung und Bauhöhenbeschränkung – soweit erforderlich, an aktuelle Flugrouten anzupassen –, obsolete Argumente streichen. Die Landesregierung wird aufgefordert, das umzusetzen – Punkt. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Das ist eine ganz einfache Forderung und seit zehn Jahren überfällig. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Wenn die Landesregierung meint, der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung sei noch aktuell, irrt sie fundamental. Mit dem Plan aus dem Jahr 2006 wurde ein internationaler Hub mit Schienenanbindung und Umfeldentwicklung prognostiziert. Und heute? Verspätungen, Stornierungen und unzureichende Anbindung prägen den Alltag. Der nur etwa 3,3 Kilometer schmale Streifen zwischen dem BER und der A 10 um die Schönefelder Ortsteile Rotberg und Kiekebusch wird bis heute nicht entwickelt. Da stellt sich die Frage: Warum? (Lars Hünich [AfD]: Warum eigentlich nicht?) Vor Kurzem stand im Raum, vielleicht doch eine dritte Start- und Landebahn zu bauen. Dazu wiegeln Sie immer ab. Aber viele Sachen, bei denen Sie auch immer abgewiegelt hatten, sind dann durch die Hintertür doch irgendwann gekommen. Warum findet da keine Entwicklung statt? (Ludwig Scheetz [SPD]: Also deutlicher hätte ich es doch nicht sagen können!) Östlich von Kiekebusch beispielsweise gibt es aktuell Wünsche nach einer Vervielfachung der Fläche für das ohne Autobahnanschluss an die A 13 angelegte Gewerbegebiet, auf dem es bislang einen Logistikdienstleister gibt. Wir stellen fest: Im Flughafenumfeld wird gebaut, gebaut, gebaut, aber die sonstige Infrastruktur hält nicht Schritt. Jetzt könnte man sagen, dass wir ja eine Enquetekommission eingesetzt haben – dieses Argument wird wahrscheinlich kommen; Herr Scheetz guckt schon so –, um genau das zu untersuchen. Allerdings ist der LEP FS ein Teil dessen, was die Regierung jetzt schon ändern kann, meinetwegen auch in Zusammenarbeit mit der Enquetekommission und dem AIL. Das ist alles möglich. Allerdings besteht Dringlichkeit; denn die Flugrouten hätten ein Jahr nach Inbetriebnahme des Flughafens evaluiert werden müssen. So ist es festgelegt. Aber auch das ist nicht passiert – wie so vieles in den letzten Jahrzehnten. Deswegen kann ich Sie nur bitten: Stimmen Sie dem Antrag zu! Es ist ein rein sachlicher, fachpolitisch motivierter Antrag, der nichts mit Ideologie zu tun hat. Ich bin auf die Argumente gespannt, warum die SPD oder andere Fraktionen ihn ablehnen werden, und freue mich schon auf meinen nächsten Redebeitrag. – Danke. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Scheetz. Bitte sehr. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will eines voranstellen: Deutlicher, als ich mich in der Pressekonferenz der SPD-Fraktion zu dem Thema dritte Start- und Landebahn in Richtung der Berliner Kolleginnen und Kollegen geäußert habe, hätte ich es nun wirklich nicht sagen können. Natürlich stehen wir dazu, dass wir eine dritte Start- und Landebahn am BER ablehnen, und das wird so bleiben. 2026 73 Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion trägt eine Überschrift, der man sicherlich bzw. zunächst kaum widersprechen kann. (Lachen bei der AfD) Natürlich muss die Landesplanung regelmäßig überprüft werden. Gerade rund um den BER hat sich vieles entwickelt. Es ist richtig, dass wir dabei die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, der Beschäftigten und der Unternehmen im Blick behalten. Aber so, wie der Antrag vorliegt, können wir ihn nicht mittragen. Er vermischt Zuständigkeiten, setzt falsche Prioritäten und würde am Ende vor allem eines erzeugen: neue Planungsunsicherheit in einer Region, die Stabilität und Verlässlichkeit braucht. Die AfD fordert in ihrem Antrag eine umfassende Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung und verknüpft das mit einer ganzen Reihe von Punkten, angefangen bei neuen Planungszonen über das Streichen vermeintlich obsoleter Festlegungen bis hin zu der Grundsatzfrage des Single-Airport-Prinzips. Das Problem ist nicht, dass man darüber redet; das Problem ist der Weg, den die AfD vorschlägt. Der Landesentwicklungsplan war dafür gedacht, zu klären, wie die für das Ausbauvorhaben notwendigen Flächen gesichert werden können. Diese Auflagen wurden dann im Planfeststellungsbeschluss und in weiteren Verordnungen berücksichtigt und durch die weitere Landesplanung weitestgehend abgelöst. Die AfD koppelt in ihrem Antrag die raumordnerische Steuerung – Siedlungsentwicklung, Bauhöhen – an heutige Flugrouten. Das ist aus unserer Sicht eben kein tragfähiger Ansatz, weil Flugverfahren nicht durch die Landesplanung bestimmt werden und nicht statisch sind. Die Landesplanung hat einen anderen Auftrag; sie soll dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen setzen, damit Kommunen planen können, Bürgerinnen und Bürger Orientierung haben und Investitionen nicht auf Sand gebaut werden. Ein Plan, der von Faktoren abhängt, die sich außerhalb der Landesplanung verändern, wird nicht verlässlicher – im Gegenteil. Der vorliegende Antrag zielt auf schnelle Eingriffe in ein Planwerk, das auf Stabilität und Dauerhaftigkeit angelegt ist. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Wenn Festlegungen pauschal als überholt bezeichnet und Streichungen in Aussicht gestellt werden, entsteht vor allem Rechts- und Planungsunsicherheit bei Kommunen, Investoren und Betroffenen. Eine Veränderung der getroffenen Vereinbarungen braucht dagegen nachvollziehbare Kriterien, Beteiligung und eine rechtssichere Abstimmung mit unserem Nachbarland Berlin; es ist ja letztlich auch ein gemeinsamer Entwicklungsplan. Mit dem Antrag wird außerdem eine weitreichende Grundsatzdiskussion angestoßen, ohne dass eine tragfähige Ausarbeitung folgt. Die Infragestellung des Single-Airport-Prinzips und Überlegungen zur Auslagerung von Funktionen werden nur dann seriös diskutierbar, wenn Auswirkungen, Kosten, rechtliche Anforderungen und regionale Folgewirkungen nachvollziehbar dargestellt werden. Der Antrag enthält diese notwendige Untersetzung nicht. Ich möchte dazu auf einen Artikel in der „Lausitzer Rundschau“ vom 17. Oktober 2025 verweisen, in dem Sie, Herr Freiherr von Lützow, fordern, dass Frachtflüge zwischen 22 und 24 Uhr nicht mehr am BER landen, sondern an den Flughafen Neuhardenberg weitergeleitet werden. Für die Anwohner dort müssten dann ebenfalls Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Ich möchte hier noch einmal betonen: Solche Forderungen nach Aufweichung der festgeschriebenen Single-Airport-Lösung verunsichern die Anwohnerinnen und Anwohner in der Region rund um den Flugplatz Neuhardenberg, aber eben auch in der Flughafenregion rund um den BER. Und von der Finanzierung wollen wir an dieser Stelle gar nicht erst sprechen. Der Flughafen Neuhardenberg weist übrigens gar nicht die technischen und baulichen Voraussetzungen für die Umsetzung solcher Ideen auf, Stichwort: Instrumentenlandesystem. Meine Damen und Herren! Wir haben in ähnlichen Debatten schon festgehalten, dass es Austausch- und Begleitstrukturen bereits gibt. Die Frage ist nicht, ob wir ein weiteres Papier produzieren sollten. Die Frage ist, wie wir die ganz konkreten Themen vor Ort angehen und die ganz konkreten Konzepte, die vorliegen, voranbringen können. Dazu gehören folgende Punkte: Verkehr entlasten, Bauleitplanung unterstützen, Konflikte zwischen Wohnen und Arbeiten ordentlich steuern, Akzeptanz stärken, handeln. Und ja – das möchte ich auch an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, Schönefeld und andere Kommunen haben eine besondere Belastung. Es ist richtig, dass sie Unterstützung einfordern. Genau darüber muss in den bestehenden Formaten und im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Landesregierung konkret gesprochen werden, lösungsorientiert und verbindlich. Allerdings: Eine Änderung des LEP FS wird den Verkehrsinfarkt nicht verhindern. Das Ziel der Umsetzung der konkreten Ideen muss im Vordergrund stehen; darüber muss man gemeinsam diskutieren. Aus den genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Das Wort geht an Herrn Abgeordneten Gursch, der für die CDU-Fraktion spricht. Bitte sehr.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Überarbeitung des Gemeinsamen Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung, kurz: LEP FS. Ziel soll es sein, diesen Plan an veränderte Rahmenbedingungen und neue Entwicklungen rund um den Flughafen BER anzupassen. Zunächst ist festzuhalten: Die Frage der künftigen Entwicklung der Flughafenregion ist zweifellos von hoher Bedeutung. Sie betrifft Anwohner, Kommunen, Arbeitnehmer, Unternehmen sowie die verkehrliche und wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Berliner Umlandes. Gerade deshalb ist es notwendig, mit diesem Thema strukturiert, koordiniert und mit der gebotenen Sorgfalt umzugehen. Genau aus diesem Grund hat der Landtag bekanntlich eine Enquetekommission eingesetzt, deren Vorsitzender Kollege von Lützow ist. Diese Enquetekommission beschäftigt sich unter anderem mit der Entwicklung der Flughafenregion, mit Infrastrukturfragen, mit der Verkehrsanbindung sowie mit Umwelt- und Lärmschutz. Sie wurde nicht zufällig eingerichtet, sondern ausdrücklich für solche komplexen, langfristigen und raumordnerischen Fragestellungen. Vor diesem Hintergrund ist der heute vorliegende Antrag aus unserer Sicht etwas widersprüchlich. Wer einerseits die Einrichtung einer Enquetekommission fordert und ihr einen klaren Arbeitsauftrag gibt, kann nicht gleichzeitig versuchen, zentrale Fragestellungen dieser Kommission durch Einzelanträge im Plenum vorwegzunehmen. Wenn wir damit beginnen, immer wieder Teilaspekte als Stückwerk von Maßnahmen hier im Plenum zu behandeln, dann stellen wir die Sinnhaftigkeit dieser eingesetzten Kommission insgesamt infrage. Dann bräuchten wir sie ja nicht mehr. Genau das aber wäre institutionell inkonsequent. Der Landesentwicklungsplan ist kein isoliertes Fachpapier, das man punktuell anpassen kann. Er ist Teil der gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg und berührt Fragen der Raumordnung, des Verkehrs, der kommunalen Entwicklung und des Umweltschutzes. Änderungen an einem solchen Plan müssen abgestimmt, fundiert und länderübergreifend vorbereitet werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer nachhaltige Politik machen will, braucht Geduld, Ordnung und klare Verfahren. Die Enquetekommission ist eingesetzt. Sie arbeitet. Ihre Ergebnisse sollten wir abwarten und ernst nehmen. Alles andere führt zu Doppelstrukturen, politischer Unruhe und letztlich zu schlechteren Entscheidungen. Aus Ihrem Antrag würde ich gern noch einen Punkt herausgreifen, der ein Thema betrifft, über das wir schon öfter diskutiert haben. Unter Punkt 4 fordern Sie, „den Zwischenstand des in Vorbereitung befindlichen neuen BER-Masterplans zu berücksichtigen“. Wir haben den Masterplan ja noch nicht; wir wollen ihn haben. Wir brauchen doch jetzt keinen Zwischenstand, sondern wir brauchen den fertigen Masterplan, um eine vernünftige Grundlage auch für die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans zu haben. Die CDU-Fraktion steht zu einer verantwortungsvollen Entwicklung der Flughafenregion und zu einer modernen Landesplanung. Wir stehen ebenfalls dazu, parlamentarische Instrumente sinnvoll zu nutzen und nicht gegeneinander auszuspielen. Aus diesen Gründen werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Es wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Frau Präsidentin! Herr Gursch, Sie haben gerade etwas Richtiges gesagt: Wir haben eine Enquetekommission. Diese hat aber ein weites Aufgabenspektrum. Die Anpassung des Landesentwicklungsplans ist schon seit Jahren überfällig, schon von Gesetzes wegen. Wenn das erfolgt wäre, dann hätten wir vielleicht so manches Problem in der Enquetekommission nicht; da gebe ich Ihnen recht. Da ist es ein ähnliches Verhältnis. Wenn wir in der Enquetekommission feststellen, dass der LEP FS überarbeitet werden muss, dann stimmen Sie zu und Kollege Scheetz auch? Habe ich das richtig verstanden? Diese Frage können Sie ja sicherlich beantworten. Das wäre Ausdruck von Doppelmoral. Stichwort Verantwortlichkeit: Für das, was hier im Landtag passiert, müssen wir Verantwortung übernehmen. Aber auch mit dem, was hier erarbeitet worden ist, müssen wir umgehen, auch wenn Herr Scheetz und ich, wie er immer so schön sagt, noch nicht im Landtag saßen, als die Beschlüsse gefasst wurden. Die eigentliche Änderung nehmen nicht wir als Parlamentarier vor, sondern wir beschließen nur, dass das Ministerium es macht. Es dauert aber eine Weile, eine Plananpassung zu entwickeln. Bis dahin ist der Masterplan vielleicht schon fertig. Die Plananpassung dauert wahrscheinlich länger als unsere Beschäftigung mit dem BER in der Enquetekommission. Dann hätten wir aber das Ministerium schon beauftragt, alles zu überarbeiten. Dass wir uns damit auch in der Enquetekommission und im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung flankierend beschäftigen, bleibt uns ja unbenommen. Wir untersuchen dort aber eigentlich andere Dinge im Zusammenhang mit dem Flughafen, zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit. Diese Dinge berührt der LEP FS unter Umständen nicht. Der LEP FS ist ein Raumordnungsverfahren, wie Herr Scheetz so schön ausgeführt hat, Sie übrigens auch, Herr Gursch. Ihre Reden klangen so, als ob Sie denselben Redenschreiber oder denselben Inputgeber hatten. Wir beschäftigen uns, wie gesagt, in der Enquetekommission und im Ausschuss vor allem mit anderen Dingen. Das, was wir in unserem Antrag fordern, kann vom Ministerium erarbeitet werden. Dazu ist eine Abstimmung mit Berlin erforderlich; da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Aber wir müssen es irgendwann mal angehen. Wenn wir es noch zehn Jahre verschleppen, haben wir die Bauzeit des BER noch getoppt. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders ist. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Gursch möchte auf diese Kurzintervention gern reagieren. Bitte sehr.

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Corrado Gursch CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege, ich finde ja gut, dass Sie mir, was meine inhaltlichen Punkte angeht, recht geben. Um die Frage zu beantworten: Ziel dieser Enquetekommission ist es natürlich, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten bzw. Handlungsempfehlungen zu geben. Dafür ist sie ja eingesetzt worden. Sie hat einen klaren Arbeitsauftrag bekommen. Natürlich werden wir – wir hier im Haus, wer immer dann die Regierung stellt – uns daran orientieren müssen und die vernünftigen Vorschläge umsetzen bzw. die entsprechenden Maßnahmen ergreifen. 2026 75 Schon Herr Scheetz hat gesagt, wie viele Punkte zum jetzigen Zeitpunkt noch offen sind. Wenn wir jetzt anfangen zu verhandeln – Sie haben recht, dass es immer etwas länger dauert –, dann sind wir bei vielen Dingen, die noch in der Waage sind. Ich finde, wir sollten erst einmal Ergebnisse vorliegen haben, was die Arbeit der Enquetekommission, den Masterplan und andere Punkte angeht. Die Landesentwicklungsplanung ist jedenfalls ein wichtiges Thema. Daher sollten wir jetzt ins Arbeiten kommen, uns dann an den Handlungsempfehlungen orientieren bzw. sie umsetzen. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir setzen die Debatte fort. Herr Abgeordneter Skopec hat für das BSW das Wort. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Oliver Skopec BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vielleicht eine der kleineren Ironien dieser Wahlperiode, dass wir diese Debatte heute aus der Opposition heraus fortsetzen. Noch vor Kurzem hätte ich mir an dieser Stelle sehr genau überlegen müssen, was ich hier wie formuliere. (Heiterkeit AfD) Lassen Sie mich an dieser Stelle aber sagen: Ich bin jemand, der Dinge grundsätzlich sehr gern abwägt. Dennoch: Vielleicht können wir jetzt etwas freier und auch etwas klarer sprechen. Zu dem Antrag selbst sage ich in aller Klarheit: In der Sache hat er recht. Der Gemeinsame Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung aus dem Jahr 2006 ist selbstverständlich in weiten Teilen überholt. Richtig ist der Hinweis auf die zahlreichen inzwischen realisierten Infrastrukturprojekte wie die B 96 neu, die Dresdner Bahn, die A 113 und die Schienenanbindung des BER. Dass diese im Kartenteil weiterhin als Freihaltetrassen auftauchen, ist planerisch nicht mehr zu begründen und wirkt sich als unnötige Blockade für die Kommunen aus. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – das Problem besteht nicht nur darin, dass es zu viele überholte Freihaltetrassen gibt. Mindestens genauso gravierend ist, dass an anderen Stellen Flächen fehlen, die für die künftige Entwicklung dringend benötigt werden. Wichtige Areale für Gewerbe, Logistik, Dienstleistungen oder flughafennahe Wertschöpfungsketten sind bislang nicht oder nicht ausreichend ausgewiesen, auch wenn zum Beispiel die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg – die WFBB – bereits wichtige und gute Arbeit leistet. Dadurch wird eine sinnvoll gesteuerte Wirtschaftsansiedlung erheblich erschwert, was in der Praxis zu einem Flickenteppich statt Planungssicherheit führt. Gerade, wenn wir über Wirtschaftsansiedlungen im Umfeld des BER sprechen, müssen wir ehrlich sein: Ohne klare Flächenausweisungen entsteht entweder Wildwuchs, oder über große Ansiedlungen wird an den politischen Gremien vorbei entschieden. Über Amazon habe ich in diesem Zusammenhang erst im Dezember hier gesprochen; das Beispiel zeigt nämlich sehr deutlich, was passiert, wenn Planungen hinter dem Wachstum herlaufen, anstatt es zu steuern. Hinzu kommt: Wer die Planungszonen für Siedlungs- und Bauhöhenbeschränkungen entlang heutiger Flugrouten – Stichwort: Hoffmannkurve und Müggelseeroute – überprüfen will, muss zwingend auch die wohnungsbaurechtlichen Folgen mitdenken. Entlang der Berliner Landesgrenze zu Brandenburg treffen wachsender Wohnraumbedarf, steigende Bodenpreise und hohe infrastrukturelle Belastungen aufeinander. Ohne klare rechtliche Leitplanken drohen also Nutzungskonflikte, die am Ende weder den Anwohnern noch der Wirtschaft helfen. Die im Antrag geforderte Prüfung von Dislozierungsmöglichkeiten einzelner Flughafenfunktionen sowie die Forderung zum Single-Airport-Prinzip sind – ich sage es mal so – zumindest interessant. Die Forderungen bleiben jedoch unvollständig, wenn sie nicht einer übergeordneten Strategie der Wirtschaftsansiedlung und Flächenentwicklung folgen – übrigens gerne mit einem Blick auf die Realitäten in Deutschland, seien es wirtschaftliche Realitäten in Leipzig oder infrastrukturelle Realitäten in Neuhardenberg. Die Flughafenregion braucht also nicht nur weniger alte Linien auf der Karte, sondern auch belastbare neue planerische Entscheidungen. Deshalb können wir dem Antrag in seiner jetzigen Form nicht zustimmen – nicht, weil er nicht das Offensichtliche forderte, sondern weil er zentrale Fragen offenlässt. Lieber Herr Freiherr von Lützow, wir erklären aber ausdrücklich unsere Bereitschaft, einer Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung zuzustimmen; vielleicht beantragen Sie sie ja noch. Dort könnten wir mit dem Fortschreiten der sich ja zum Teil noch in Zwischenplänen befindlichen Unterlagen – BER-Strategien etc. – den Plan in fachlichen Anhörungen und Diskussionen mit Blick auf Wohnen, Verkehr und eine verantwortungsvoll gesteuerte Wirtschaftsentwicklung substanziell überarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung – kurz: LEP FS – neu zu fassen, weil die Regelungen in weiten Teilen obsolet seien. Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung ist – wie hier bereits dargestellt – 2006 in Kraft getreten. Er diente der raumordnerischen Sicherung der Flächen für den damaligen Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg. Diese Flächen sollten mittels des Raumordnungsrechts gegenüber Planungen gesichert werden, die den Bau des Flughafens beeinträchtigt oder eventuell sogar verhindert hätten. Der Plan ist nicht überholt – er ist erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Fläche des Flughafens selbst, die Beschränkung von Siedlungsmaßnahmen einschließlich der Höhenbeschränkung von Bauten sowie die Trassensicherung für die erforderlichen Verkehrsanbindungen. Das war der Auftrag des LEP FS, und wir können dahin gehend feststellen – ich habe es vorhin gesagt –, dass diese Aufgaben im Wesentlichen erfüllt wurden. Mittlerweile sind im Rahmen der fachlichen Planverfahren konkrete Festsetzungen wirksam geworden. Diese sichern nun den bestehenden Flughafen über das Fachrecht hinaus. Dabei handelt es sich insbesondere um Planfeststellungsbeschlüsse zum Flughafen, zu Lärmschutzzonen, zur Bauhöhenbeschränkung und zu den verschiedenen Verkehrsanbindungen. Eine zusätzliche Flächensicherung über das Raumordnungsrecht ist heute somit nicht erforderlich. Zum Beispiel sind die laut LEP FS raumordnerisch gesicherten Verkehrsanbindungen weitgehend realisiert – Sie haben es ja bereits dargestellt –; so wurde beispielsweise Ende letzten Jahres die Anbindung des Flughafenexpresses über die Dresdner Bahn in Betrieb genommen. Im Antrag der AfD wird auch die Regelung differenzierter Flughafenfunktionen, unter anderem Check-in und Frachtflüge, gefordert. Diese Aspekte bedürfen definitiv keiner raumordnerischen Entscheidung, sondern sie liegen im Rahmen der bestehenden Planfeststellung einzig und allein in der Zuständigkeit des Flughafenbetreibers. Die Fläche des Flughafens fällt aktuell in den Anwendungsbereich des allgemeinen Raumordnungsplans, also des LEP Hauptstadtregion. Im Übrigen widerspricht der Vorschlag der AfD dem Bestreben der Landesregierung hinsichtlich des Bürokratieabbaus – Herr Drenske, bei Tagesordnungspunkt 11 haben Sie mit Recht darauf hingewiesen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein Planungsanlass für eine Fortschreibung der Neuaufstellung des LEP FS besteht. Deshalb ist der Antrag der AfD abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Uwe Adler und Björn Lüttmann [SPD])

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow erhält noch einmal das Wort. Bitte. (Vereinzelt Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Frau Präsidentin! (Anhaltende Unruhe)

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Ulrike Liedtke

Einen Moment, Herr Abgeordneter. – Ich bitte noch einmal darum, dass diejenigen, die sich wirklich etwas zu erzählen haben und sich nicht an der Debatte beteiligen, den Saal verlassen. – Bitte schön. Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich fange mal hinten an, beim Minister: Herr Minister, es ist zwar fast alles richtig, was Sie gesagt haben, aber es betrifft tatsächlich auch den Schallschutz. Wir haben in der Enquetekommission gehört, dass noch 8 100 Haushalte ohne Schallschutz sind. Ein paar davon sind vielleicht selbst daran schuld – das mögen Gerichte prüfen –, aber bei einigen hat es andere Gründe. Die Lärmschutzzonen – sie sind ja festgelegt – müssen teilweise überarbeitet werden; das ist definitiv so. Es gibt Gemeinden, die mehr belastet sind als andere. Es ist einfach so – und es ist anders, als man damals dachte. Die Flugrouten sind im Großen und Ganzen nämlich nicht mehr so, wie sie 2006 festgelegt wurden; da hat sich ein bisschen was geändert. Herr Scheetz, Ihre Fast-Zustimmung vorhin fand ich eigentlich ganz gut – und ich verleihe Ihnen heute den Preis für Kreativität beim Ablehnen von Anträgen. (Vereinzelt Beifall AfD – Ludwig Scheetz [SPD]: Immerhin!) Ich muss es ehrlicherweise sagen: Sie haben den ersten Platz belegt. Wie man sich so winden kann! Sie sprachen von Rechts- und Planungssicherheit. Ich sage einfach nur – ich habe es schon zu Herrn Gursch gesagt –: Das Ministerium muss so etwas erarbeiten, nicht wir. Dort sitzen die Fachleute. Zum Thema Neuhardenberg und Instrumentenflug haben Sie die Zeitung zitiert. Neuhardenberg hat den Instrumentenflug beim Ministerium beantragt. Es war lediglich ein Vorschlag, was man machen könnte, um die Bürger vor Ort vom Lärm zu entlasten, aber auch dem Flughafen entgegenzukommen, denn nachts müssen die Leute in Hannover landen und dann vier Stunden mit dem Bus durch die Gegend kutschiert werden, weil es nun einmal so ist, dass die Billigairlines immer sehr spät starten. Aber es kann auch mal ein Fehler in der Technik passieren; dann starten sie trotzdem, kommen aber nicht rechtzeitig an. Drei Minuten zu spät, und sie müssen in Hannover landen. Dafür muss eine Lösung gefunden werden. (Lars Hünich [AfD]: Absolut! Da hat er recht!) Anders als Sie versuche ich, bei Lösungen kreativ zu sein. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Unterstützung der Kommunen wurde hier noch als Stichwort genannt. Die Unterstützung der Kommunen hatten wir gefordert, Herr Scheetz, und zwar eine Taskforce Schönefeld. Ich habe in der Enquetekommission gehört, dass es eine Taskforce Fliegerhorst Holzdorf gibt, die beim MP angegliedert ist. Es gibt alle möglichen Taskforces – und Sie wissen, dass es sie gibt –, aber Sie haben abgelehnt. Wenn sich eine große Firma meldet, springt das Infrastrukturministerium oder guckt es sich zumindest an. Dann kann man auch mal eine Kommune unterstützen! Das haben Sie abgelehnt, also brauchen Sie mir nicht mit der Unterstützung der Kommunen zu kommen. Sie lehnen sämtliche Anträge, die diesbezüglich kommen, ab. Von daher ist das Makulatur. Mit Herrn Gursch habe ich mich schon beschäftigt. Die Begründung für Ihre Ablehnung finde ich auch ganz witzig; sie war ähnlich wie die von Herrn Scheetz. Vielleicht sollten Sie nicht den gleichen Berater oder zumindest nicht den gleichen Redenschreiber nehmen; (Lars Hünich [AfD]: Genau so! Hervorragend!) das fällt sonst auf. Herr Skopec, alle Argumente, die Sie genannt haben, sind richtig, vollkommen richtig: Ich kann nachvollziehen, dass es vielleicht noch mehr Reglungsbedarf gibt, als wir im ersten Moment 2026 77 im Blick hatten. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass man darüber redet. Es würde vielleicht auch Herrn Scheetz ganz guttun, wenn wir uns mehr damit beschäftigten, was in der Gegend los ist. (Lars Hünich [AfD]: Hören Sie mal genau zu, Herr Scheetz!) Es ist ja schließlich seine Heimatgegend, das betrifft nämlich auch Schulzendorf und die Stadtrandgebiete drum herum, wo die Flieger höher sind. Wir werden uns das noch mal angucken, und ich nehme – wie schon damals, bei der Zusammenarbeit in der Enquetekommission, als Sie sagten, Sie würden es machen – wieder mal Ihren Vorschlag auf und beantrage hiermit die Überweisung an den AIL. Das kann nämlich nicht die Enquetekommission machen, das muss der AIL machen, weil dort die Verfahren liegen. Da können wir uns dann hoffentlich weiter unterhalten. Ich bin dann schon gespannt und freue mich darauf – wenn es denn überwiesen wird –, zu sehen, welche Möglichkeiten es noch gibt, wie kreativ die SPD bleibt und ob Herrn Scheetz noch jemand toppen kann, wenn es darum geht, Anträge abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Das war ein sehr guter Schachzug!)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Dann kommen wir zur Abstimmung über den soeben eingebrachten Antrag zur Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2299, Neudruck, mit dem Titel „Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung modernisieren“, an den AIL. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich komme zur eigentlichen Abstimmung über den Antrag der AfD auf Drucksache 8/2299, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab Enthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe – wofür ich Sie um Aufmerksamkeit bitten darf – Tagesordnungspunkt 15 auf. TOP 15: Antrag auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 Verfassung des Landes Brandenburg Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/2305 Gestatten Sie mir bitte folgende wichtige Hinweise, die bei einer Debatte zur Immunität unbedingt zu beachten sind: Gemäß § 353d Strafgesetzbuch ist es verboten, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in einer öffentlichen Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Gemäß § 80a Abs. 4 der vorläufigen Geschäftsordnung ist die Wiedergabe von Äußerungen aus bzw. die Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens während der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses untersagt. Zudem sind gemäß § 41 Abs. 3 der vorläufigen Geschäftsordnung Beratungsgegenstände zurückzuweisen, deren Behandlung einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit bedeuten könnte. Dieser Grundsatz ist bei der Debatte ebenfalls zu beachten. Das Präsidium hat eine Reihenfolge der Redebeiträge vereinbart. Herr Abgeordneter Möller möchte gerne selbst sprechen und erhält jetzt das Wort für die AfD. – Herr Abgeordneter Möller. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Wilko Möller AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Mitbürger! Demokratie lebt davon, dass sich Bürger einbringen, sich vor Ort engagieren und bereit sind, für ein politisches Amt zu kandidieren. (Einzelbeifall) Sie lebt davon, dass Menschen nicht am Rand stehen bleiben, sondern den Mut haben, sich öffentlich Auseinandersetzungen zu stellen, auch wenn Gegenwind zu erwarten ist. Ich sehe mich selbst als Bürger im Parlament – also nicht als Teil einer politischen Kaste, sondern als Vertreter der Bürger Brandenburgs, die mich wiederholt direkt ins Amt gewählt haben und erwarten, dass ich das von ihnen erteilte Amt frei und unbeeinflusst ausübe. (Beifall AfD) Seit 1989 diene ich der Bundesrepublik Deutschland als Bundespolizeibeamter. Ich habe mich über viele Jahre hinweg aktiv für Recht und Ordnung und für die Funktionsfähigkeit unseres Staates eingesetzt. Ich bin auch stolz darauf, über zwei Jahre lang Dienstgruppenleiter im Bundeskanzleramt gewesen zu sein, wo ich viele Polizeibeamte im hochsicherheitsrelevanten Bereich geführt habe. Dafür trug ich Verantwortung. Dass es richtig ist, sich für diesen Staat einzusetzen, habe ich nie in Zweifel gezogen. Umso schwerer wiegen für mich aber die Erfahrungen der letzten Monate, die zeigen, dass der Rechtsstaat zumindest in Gefahr ist: Wegen eines AfD-Wahlplakates, das eine Werbefirma für mich für den Landtagswahlkampf 2024 entworfen hat, wurde ich vor dem Frankfurter Landgericht angeklagt. Das Landgericht urteilt regelmäßig bei schwersten Straftaten – ich werde nicht einzeln darauf eingehen –, verurteilt also Menschen, die schwere Straftaten begangen haben, die es erforderlich machen, die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Begründet wird die Anklage mit der angeblichen besonderen politischen Bedeutung des Falls für das Land Brandenburg. Dadurch wird mir jedoch von vornherein eine Berufungsinstanz genommen: Normalerweise wäre ein Einzelrichter des Amtsgerichtes ohne Schöffen und mehrere Berufsrichter zuständig. Auch in Frankfurt (Oder) ist die Staatsanwaltschaft leider nicht unabhängig. (Ludwig Scheetz [SPD]: Was?) Sie arbeitet weisungsgebunden. Hier dürfte das Landgericht von vorgesetzten Stellen direkt und politisch motiviert dazu aufgefordert worden sein, mich anzuklagen. Das war geplant. Gestern war der erste Verhandlungstag, und ich fühle mich noch mehr bestätigt, dass hier ein politisch motivierter Schauprozess geführt wird. (Oh! bei der SPD) Meine Damen und Herren, weder meine Fraktion noch ich persönlich wollen Sonderrechte für Abgeordnete. Abgeordnete sollen keine privilegierten Personen sein. Gerade deshalb war es eine weise Entscheidung des brandenburgischen Verfassungsgesetzgebers, dass Mitglieder dieses Hauses nicht Kraft ihres Amtes Immunität genießen, sondern nur dann, wenn ein begründeter Einzelfall vorliegt. Ein solcher Einzelfall liegt in meinem Fall vor. Das gegen mich geführte Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, um mich im Landtagswahlkampf 2024 zu behindern. Es dürfte auch kein Zufall gewesen sein, dass die Anklage ausgerechnet zu der Zeit erhoben wurde, als ich mich in meiner Heimatstadt Frankfurt (Oder) um das Amt des Oberbürgermeisters beworben habe. (Lars Hünich [AfD]: Ach, gegen Herrn Wilke, oder?) Abgesehen davon, dass der Tatvorwurf, ein verfassungswidriges Symbol verwandt zu haben, absurd ist, ist eines offensichtlich geworden: Dieses Verfahren dient nicht dem Rechtsstaat. Es dient dazu, die Opposition einzuschüchtern und mich als Mandatsträger politisch zu diskreditieren. (Beifall AfD) Nach dem Motto: Du bestrafst einen, du erziehst Tausende. Genau vor solchen politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen soll die parlamentarische Immunität gemäß Landesverfassung schützen – nicht um Abgeordnete über das Recht zu stellen, sondern um die freie Ausübung des Mandats zu sichern und die Unabhängigkeit des Hauses zu wahren. Das gilt für alle Mandatsträger. (Beifall AfD) Auch Sie von der CDU-, der SPD- und der BSW-Fraktion können als Abgeordnete irgendwann betroffen sein, wenn ungerechtfertigte Strafverfolgung gegen Sie eingeleitet wird. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht hier nicht um parteipolitische Sympathien. Es geht um die Wahrung parlamentarischer Rechte und um nicht weniger als den Schutz des Parlaments. Daher appelliere ich an Sie und an Ihre Vernunft, meinem Gesuch auf Gewährung der Immunität zu entsprechen. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Möller, ich muss dann doch eine kleine Anmerkung machen: Sie suchen die Öffentlichkeit. „Schauprozess“ ist ein Begriff aus Diktaturen, (Unmut bei der AfD) die rechtsstaatliche Mittel missachten und in denen es keine unabhängige Justiz gibt. Ich denke, dass die Mehrheit hier im Saal Vertrauen in die Justiz hat. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Herr Abgeordneter Dr. Berndt hat das Wort. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2021: Eltern bilden mit ihren Armen ein symbolisches Dach über ihren Kindern. Mit diesem Bildmotiv wirbt die CDU Datteln für das Haus der Familie – eine gute Sache und ein Fall für den Rat der Stadt: Baubeginn Herbst 2025. (Lars Hünich [AfD]: Ach! – Dennis Hohloch [AfD]: Hört, hört!) 2024: Eltern bilden mit ihren Armen ein symbolisches Dach über ihren Kindern. Mit diesem Bildmotiv bewirbt sich der AfD-Politiker Wilko Möller um ein Landtagsmandat, – eine Straftat und ein Fall für den Staatsanwalt sowie für die große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder), wo üblicherweise Tötungsdelikte verhandelt werden: Verhandlungsbeginn Januar 2026. Ich glaube, es bedarf keiner weiteren Erklärung, um zu verstehen, dass hier Ungerechtigkeit vorliegt. Gerechtigkeit bedeutet nämlich, Gleiches gleich zu behandeln. Aber bei den zwei Fällen mit dem Bildmotiv der schützenden Arme wird Gleiches ganz offensichtlich ungleich behandelt. Es bedarf auch keiner Erklärung, dass der Umgang mit dem Bildmotiv in Datteln normal ist und der mit dem Bildmotiv in Frankfurt (Oder) nicht normal. Um in einem symbolischen Dach über Kindern die Geste eines „Deutschen Grußes“ zu sehen, muss man entweder vom Nationalsozialismus besessen – wie es nicht selten bei eifernden Antifaschisten und AfD-Gegnern zu finden ist – oder aber schlicht unredlich sein. (Beifall AfD) Wir wollen niemandem etwas unterstellen, Tatsache ist aber, dass die Strafverfolgung des Dachmotiv-Plakats und die Verhandlung vor der großen Strafkammer des Landgerichts ausdrücklich mit der Mitgliedschaft und den Funktionen von Herrn Möller in der AfD begründet wurden. Wie ungerecht das im Vergleich zur CDU in Nordrhein-Westfalen ist, habe ich eingangs geschildert. Schwerer wiegt aber die Ungerechtigkeit gegenüber dem Menschen und Beamten Wilko Möller, an dessen Treue zur Bundesrepublik Deutschland nicht der geringste Zweifel bestehen kann. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind gegen Politikerprivilegierung – vielleicht erinnern Sie sich an unseren Antrag, den be-2026 79 sonderen Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu streichen –, aber wir sind auch gegen Politikerdiskriminierung, (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) wie sie hier im Verfahren gegen Wilko Möller zu erkennen ist. (Beifall AfD) Herr Möller hat eben zu Recht festgestellt – ich wiederhole es –: Dieses Verfahren dient nicht primär der Rechtsdurchsetzung, „es dient dazu, die Opposition einzuschüchtern und mich als Mandatsträger politisch zu diskreditieren“. Damit verbunden und darüber hinaus ist die Beeinträchtigung der Abgeordnetentätigkeit von Herrn Möller evident. Das Verfahren kostet Kraft und Zeit, Herr Möller ist gehindert, an den Fraktionssitzungen teilzunehmen und damit Anträge und Abstimmungsverhalten der Fraktion im Plenum mitzubestimmen; auch der soziale, der finanzielle und der mediale Druck sind hier zu nennen, weil Strafverfolgung und Anklage eben deutlich Züge von Willkür erkennen lassen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich auch die Behandlung der Angelegenheit im Hauptausschuss nicht unkritisiert lassen: Verabredet war, sich die vollständigen Verfahrensakten herbeizuholen, um sich ein vollständiges Bild machen zu können. Das Justizministerium verweigerte dies mit einer Begründung, die von nicht wenigen Juristen als unzutreffend erachtet wird und die den Einschätzungen des Parlamentarischen Beratungsdiensts dieses Landtags in einer früheren Angelegenheit widerspricht. Dennoch beugte sich die Mehrheit des Hauptausschusses dem Justizminister, verzichtete auf die Verfahrensakten und empfiehlt jetzt dem Plenum, Herrn Möllers Antrag abzulehnen. Ich sage Ihnen: Das ist kein verantwortungsbewusster Umgang, das ist kein verantwortungsbewusstes parlamentarisches Handeln. (Beifall AfD) Ich bitte Sie alle – egal welcher Fraktion Sie hier angehören –, eines zu bedenken: Wenn wir uns heute in einem Verfahren, das erkennbar der Einschüchterung eines Oppositionspolitikers dient, der Exekutive beugen, könnte ein Präjudiz geschaffen werden, das morgen Abgeordnete anderer Fraktionen betrifft – bedenken Sie das. Dieser Tagesordnungspunkt, dieser Antrag ist nicht der Ort für Zynismus, für Parteiquerelen und für Mokieren. Es ist der Ort für ein ernsthaftes Nachdenken über unsere Rolle als Parlamentarier und die Verteidigung unserer parlamentarischen Rechte. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie Herrn Möllers Antrag zu. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Herr Abgeordnete Scheetz hat für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will eines voranstellen: Dem hier geäußerten Vorwurf der politisch motivierten Handlung kann insofern entgegengestellt werden, dass Sie selbst im letzten Rechtsausschuss die Frage gestellt haben, in wie vielen Fällen der Minister der Justiz Weisungen erteilt hat. Sie haben hier in den Raum gestellt, dass die Gerichte, die Justiz nicht weisungsunabhängig seien. Der Minister hat es hier sehr, sehr transparent dargestellt und gesagt: Wenn es Weisungen gibt, unterrichte ich den Ausschuss. – Die Antwort auf die von der AfD gestellte Frage war: Null. Es gab also keine einzige Weisung. Damit ist auch klargestellt, dass es hier keinerlei Einfluss gab. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Nun zu dem ewigen Vorwurf bzw. der Frage, warum dieses Verfahren gleich an das Landgericht und nicht an das Amtsgericht geht. Ob es mir gefällt oder nicht – mir gefällt es ehrlich gesagt nicht, aber das kann ich an der Stelle leider nicht ändern –, der Grund dafür ist, dass Sie eine Person mit besonderer politscher Bedeutung sind. Deswegen wird dieses Verfahren am Landgericht geführt, so wie es in vielen anderen Fällen auch Verfahren (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) gegen Politiker vor dem Landgericht gab, und zwar unabhängig davon, in welcher Partei sie waren oder sind. Dass wir hier im Plenum überhaupt über einen Immunitätsantrag debattieren, ist sehr ungewöhnlich und aus meiner Sicht wirklich ein einmaliger Vorgang; normalerweise wird darüber ohne Aussprache entschieden. Umso mehr kommt es heute auf eine klare rechtsstaatliche Einordnung an: Es geht eben nicht um eine politische Bewertung des zugrunde liegenden Strafverfahrens, (Lars Hünich [AfD]: Das versuchen Sie aber!) es geht nicht darum, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Darüber entscheiden allein zuständige Gerichte – und das ist gut und richtig so in diesem Land. (Beifall SPD und CDU) Wir sind das Parlament. Wir sind keine Staatsanwaltschaft und kein Gericht. Worum es heute geht, ist deutlich enger gefasst: Artikel 58 der Verfassung des Landes Brandenburg sieht vor, dass Strafverfolgungsmaßnahmen, Haft oder sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit auf Verlangen des Landtags auszusetzen sind, wenn dadurch die parlamentarische Arbeit des Landtags beeinträchtigt wird. Das ist der Maßstab. Diese Regelung ist in Brandenburg bewusst so ausgestaltet. Sie ist historisch betrachtet ein Schutzmechanismus für das Parlament – entstanden aus der Erfahrung, dass politische Macht missbraucht werden kann, um Abgeordnete mundtot zu machen oder Opposition zu behindern. Immunität dient deshalb dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments und des freien Mandats. Gleichzeitig gilt: Immunität ist kein persönliches Privileg, kein Freifahrtschein und kein Sonderrecht, um sich einem rechtsstaatlichen Verfahren zu entziehen. Brandenburg hat sich sehr bewusst für ein Modell entschieden, das die rechtsstaatliche Normalität grundsätzlich ermöglicht und nur dann eingreift, wenn die parlamentarische Arbeit tatsächlich beeinträchtigt würde. Genau diese Prüfung ist im Hauptausschuss erfolgt. Der Hauptausschuss hat den Antrag beraten und kommt zu einer klaren Empfehlung: Die Aussetzung der Maßnahme wird nicht für erforderlich erachtet. – Wir werden dieser Beschlussempfehlung folgen. Mehr kann man aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Sitzung dazu auch nicht sagen, obwohl ich gerne würde, denn dann würde deutlich werden, welcher Popanz hier eigentlich hochgezogen wird. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Dem Verfahren liegen mehrere – mehrere – Strafanzeigen zugrunde, danach läuft ein reguläres rechtsstaatliches Verfahren. Zuständige Behörden prüfen nach Recht und Gesetz, und ein unabhängiges Gericht entscheidet am Ende. Daran sollten wir uns halten und vermeiden, dieses Verfahren politisch zu überlagern oder in Zweifel zu ziehen! Meine Damen und Herren, genau hier liegt der Kern des Problems: Die AfD politisiert eine verfassungsrechtliche Schutzregel, die dem Parlament dienen soll. Sie stellt nicht die Funktionsfähigkeit des Landtags in den Mittelpunkt, sondern arbeitet mit einer Opferrolle und pauschalen Zweifeln am Rechtsstaat. Das ist gefährlich, (Beifall SPD und CDU) weil es das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und in demokratische Verfahren schwächt. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, akzeptiert zwei Grundsätze: Erstens: Es gilt für alle – auch für Abgeordnete –, dass Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Zweitens gilt ebenso, dass das Parlament nur dann einschreitet, wenn seine Arbeit konkret beeinträchtigt würde. Beides zusammen schützt Demokratie und Rechtsstaat gleichermaßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es steht uns nicht zu, über den Inhalt des Strafverfahrens zu urteilen. Wer die Entscheidung des Gerichts vorwegnehmen will – in die eine oder die andere Richtung –, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Zurückhaltung. Wir als SPD-Fraktion wollen das nicht, wir bewerten nicht, ob der Vorwurf trägt. Wir bewerten ausschließlich, ob der Landtag die Aussetzung verlangen muss, weil seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt würde. Dafür sehen wir keine ausreichende Grundlage, und deshalb stimmen wir der Beschlussempfehlung zu und lehnen den Antrag auf Immunität ab. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Danke schön. – Es wurde ein Kurzintervention angemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, ja, es wurden Anzeigen gegen Wilko Möller erstattet, weil er dieses Plakat gezeigt hat. Es wurden auch gegen Angela Merkel Anzeigen wegen ihrer Flüchtlingspolitik erstattet. Es wurden gegen Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Anzeigen wegen einer unrichtigen Aussage vor dem Corona-Untersuchungsausschuss erstattet. In diesen Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt; sie sagte, es liege kein hinreichender Tatverdacht vor. Ich glaube, mittlerweile kennen Sie alle die Plakate der CDU in Datteln und das Plakat von Wilko Möller – das Plakat mit den schützenden Händen über den Kindern. Es mag sich jeder von Ihnen die Frage stellen, ob er auf diesem Plakat eine Nazi-Symbolik erkennt, (Oh! bei der SPD) ob er einen dringenden Tatverdacht erkennt, der es erforderlich macht, die Ermittlungen fortzuführen und sie der großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu übertragen. Wenn wir dann noch erfahren, dass diese absurde Anklage mit der politischen Funktion von Wilko Möller begründet wird, sagen wir: Das ist ein politisches Verfahren. (Beifall AfD) Dann ist es ein politisches Verfahren gegen die Opposition. Das sage ich nicht, um den Rechtsstaat schlechtzumachen, sondern weil es eine Tatsache ist. Ich bitte Sie noch einmal: Denken wir alle in einer Zeit sich weiter aufheizender politischer Debatten darüber nach, ob es wirklich gut ist, wenn man in dieser Weise gegen Politiker Strafverfahren führt, gegen eine Person, gegen die es, mit großer Unvoreingenommenheit betrachtet, wirklich keinen Tatverdacht geben kann, die 35 Jahre untadelig als Beamter gearbeitet hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das wissen Sie? Das entscheiden Sie? – Gegenrufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Scheetz, möchten Sie darauf reagieren? – Bitte sehr.

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Ludwig Scheetz SPD

Frau Präsidentin, ich will das gar nicht in die Länge ziehen. – Herr Dr. Berndt, Sie sagen selbst, Sie wollen den Rechtsstaat nicht schlechtmachen. Aber genau das haben Sie in Ihrer gesamten Rede und mit dem Wortbeitrag, den Sie in Ihrer Kurzintervention abgeliefert haben, getan. (Beifall SPD) Sie diskreditieren die Unabhängigkeit der Justiz. Sie delegitimieren die Institutionen in diesem Land. Das können und werden wir 2026 81 nicht gutheißen, und dafür werden wir bis zum letzten Tag auch immer kämpfen. (Andreas Galau [AfD]: Hören Sie doch auf! – Weitere Zurufe von der AfD) Es gibt gesetzliche Vorgaben, nach denen Ermittlungsbehörden vorgehen und nach denen auch entschieden wird, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Offensichtlich gab es hier einen begründeten Anlass, Anklage zu erheben. Aber die Erhebung einer Anklage ist doch noch kein Urteilsspruch. Dafür gibt es ein entsprechendes Verfahren vor Gericht, und das Gericht wird unabhängig entscheiden. (Beifall SPD und CDU)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Eichelbaum hat das Wort. Bitte sehr.

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Danny Eichelbaum CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen, dass über den gesamten Vorgang bereits im Hauptausschuss diskutiert worden ist, und zwar vollständig in nichtöffentlicher Sitzung, um die Persönlichkeitsrechte des Antragstellers zu wahren. Die Unterlagen, Bewertungen und fachlichen Einschätzungen, die dem dort zugrunde lagen, können deshalb nicht Gegenstand öffentlicher Debatten in diesem Plenum sein. Deshalb möchte ich hier noch einmal ganz allgemein auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die heutige Entscheidung des Landtages eingehen. Zunächst hat Herr Kollege Scheetz richtigerweise darauf hingewiesen, dass die parlamentarische Immunität kein subjektives Abgeordnetenrecht ist, sondern ein verfassungsrechtliches Funktionsinstrument. Die Immunität dient dem Schutz des Parlaments als Verfassungsorgan und der ungehinderten Ausübung des freien Mandats. Diese Zweckbindung ist eng auszulegen. Der historische Wille des brandenburgischen Landesverfassungsgebers ist insoweit eindeutig. Vor dem Hintergrund der Erfahrung staatlicher Willkür in der nationalsozialistischen Diktatur und in der SED-Herrschaft sollte Immunität ausschließlich verhindern, dass Strafverfolgung als politisches Mittel zur Beeinträchtigung parlamentarischer Arbeit missbraucht wird. Aber eine Privilegierung gegenüber der allgemeinen Strafgerichtsbarkeit war gerade nicht beabsichtigt. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt, dass das Parlament nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in laufende Strafverfahren eingreifen darf. Prüfgegenstand für unsere heutige Entscheidung ist daher nicht der zugrunde liegende strafrechtliche Sachverhalt, sondern allein die Frage, ob das Gerichtsverfahren die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt und ob – konkret – durch die Festlegung der Gerichtstermine und die damit verbundene Einschränkung der Teilnahme an Sitzungen die Mandatsausübung so stark beeinträchtigt ist, dass dadurch die Arbeitsfähigkeit des gesamten Landtags betroffen ist. Genau diesen eng umrissenen Prüfauftrag hat der Hauptausschuss auf der Grundlage fachlicher und rechtlicher Einschätzungen wahrgenommen und die Empfehlung ausgesprochen, die Immunität nicht herzustellen, da durch das Gerichtsverfahren die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht beeinträchtigt wird. Meine Damen und Herren, die Entscheidung, die Immunität nicht herzustellen, ist keine Bewertung des strafrechtlichen Vorwurfs. Sie ist Ausdruck des Respekts vor der Zuständigkeit der unabhängigen Gerichte und vor dem Grundsatz der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Gerade im Lichte der Entstehungsgeschichte der Landesverfassung ist eine Zurückhaltung des Parlaments geboten. Der Verfassungsgeber wollte ein starkes Parlament in einem funktionsfähigen Rechtsstaat, nicht ein Parlament, das sich selbst an die Stelle der Justiz setzt. Deshalb lehnen wir den Antrag auf Herstellung der Immunität ab. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Lüders hat das Wort für die BSW-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon betont: Es handelt sich hier um eine sehr besondere Debatte. Deshalb möchte ich gleich zu Beginn Folgendes klarstellen: Wir haben uns als Fraktion dazu entschlossen, die Abstimmung unserer Abgeordneten als reine Gewissensentscheidung zu betrachten und freizugeben; denn hier ist ein individuelles Abgeordnetenrecht betroffen, zu dem man durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten kann. Ich spreche zu diesem Tagesordnungspunkt also nicht als Vorsitzender unserer Fraktion – das möchte ich ausdrücklich betonen –, sondern als einzelner Abgeordneter, und lege deswegen nachfolgend auch nur meine ganz persönliche Meinung dar. Worüber haben wir bei diesem Tagesordnungspunkt heute zu entscheiden? Wir haben heute als Parlament nicht über die gesetzliche Regelung zu befinden, die die Immunität in Brandenburg regelt, also die Verfassung. Es geht vielmehr lediglich um den Antrag des Abgeordneten Möller, ihm die Immunität auf der Grundlage eben dieser gesetzlichen Regelung, an die wir gebunden sind, solange wie wir sie nicht durch das Parlament geändert haben, zu gewähren. Und wir haben als Parlament heute selbstverständlich auch nicht – das wurde schon mehrfach betont – darüber zu befinden, ob der von der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Abgeordneten Möller erhobene Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Das zu beurteilen ist und bleibt im Rahmen der Gewaltenteilung allein die Aufgabe der Gerichte. Fakt ist aber auch, dass das Instrument der Immunität von Abgeordneten ebendieses Prinzip der Gewaltenteilung durchbricht. Aber ist diese Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung im derzeit geregelten Umfang noch zu rechtfertigen? Ist das noch zeitgemäß? Völlig zu Recht kritisiert die AfD selbst zum Beispiel überholte Strafvorschriften wie den Straftatbestand in § 188 StGB – darauf haben sie hingewiesen –: Beleidigung von Personen des politischen Lebens. Die Zeiten von Majestätsbeleidigungsvorschriften sollten ein für alle Mal vorbei sein. Dieser Meinung sind wir auch. Aber anders als die AfD kritisiere ich eine solche unzeitgemäße Besserstellung von Politikern gegenüber normalen Bürgern des Landes nicht nur dann, wenn es mir oder meiner Partei gerade in den Kram passt. Wer die Abgehobenheit der Politik beklagt und gleichzeitig im Einzelfall dann doch Privilegien für sich selbst fordert, macht sich nämlich unglaubwürdig. Ich persönlich würde das nicht tun und immer und unbedingt zu den politischen Grundsätzen, die ich vertrete, stehen. Das nennt sich Ehrlichkeit, und für ehrliche Politik sind wir als BSW schließlich angetreten. Ich sehe in der heutigen Zeit, wenn überhaupt, nur noch eine wirklich auf ganz wesentliche Beeinträchtigungen der legislativen Tätigkeit beschränkte Notwendigkeit für die Immunität von Abgeordneten. In Zeiten, in denen sich Parlamente nicht mehr vor der Willkür von Kaisern und Königen schützen müssen, beeinträchtigt die Immunität ansonsten den Verfassungsgrundsatz, nach dem alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind. Dieser den Rechtsstaat grundlegend prägende Verfassungsgrundsatz sollte selbstverständlich uneingeschränkt auch für Politiker gelten. Es wäre meiner Meinung nach deshalb an der Zeit, die verfassungsrechtlichen Regelungen zur Immunität von Abgeordneten insgesamt einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Rechtsprechung hat jedenfalls längst erkannt, wie wenig zeitgemäß die in diesem Umfang geregelte Immunität von Abgeordneten noch ist, und daher die Anwendbarkeit dieser Vorschrift so weit ausgehöhlt, dass sie kaum noch praktische Anwendung findet. Nach dieser Rechtsprechung muss durch ein Strafverfahren gegen einen einzelnen Abgeordneten der Schutz des Parlaments als Ganzes betroffen sein, um ihm die Immunität zu gewähren. Mir fallen, ehrlich gesagt, nur wenige Fallkonstellationen ein, bei denen das irgendwie angenommen werden könnte. Die mangels Anträgen auf Terminverlegung auch noch selbst mitverursachte Nichtteilnahme an vier Fraktionssitzungen fällt darunter ganz sicher nicht. Ich persönlich lehne diesen Antrag ab. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2305 des Hauptausschusses zum Antrag auf Gewährung der Immunität nach Art. 58 Verfassung des Landes Brandenburg. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Somit wurde der Antrag des Abgeordneten Wilko Möller vom 16. Dezember 2025 auf Gewährung der Immunität nach Art. 58 Verfassung des Landes Brandenburg bezüglich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen 24 KLs 21/25, abgelehnt. Die Aussetzung der Maßnahme wird demnach nicht für erforderlich erachtet. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und beende die 26. Plenarsitzung. Ich möchte Sie auf den Parlamentarischen Abend heute um 19 Uhr sowie auf den Sitzungsbeginn morgen um 10 Uhr hinweisen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ende der Sitzung: 18:22 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse 100 Jahre Grüne Woche - Herausforderungen und Perspektiven für Brandenburgs Landwirtschaft im Lichte der GAP ab 2028 nuar 2026 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Europäische Förderung zukunftsfest gestalten: Landwirtschaft und ländlichen Raum stärken – Diskussionen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union aktiv begleiten Der Landtag stellt fest: Die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Förderpolitik wird aktuell in vielen Veranstaltungen und Gesprächen, zuletzt anlässlich der diesjährigen GRÜNEN Woche diskutiert. Diese Debatte ist besonders jetzt geboten, weil die EU-Mitgliedsstaaten turnusgemäß den langfristigen EU-Haushalt beraten, den sogenannten ‚Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)‘. Der jährliche EU-Haushalt leitet sich aus dem MFR ab und weist Finanzmittel durch thematische Förderprogramme Endbegünstigten zu, unter anderem den Regionen. Vor diesem Hintergrund spielt die aktuelle Debatte über den Vorschlag der EU-Kommission vom 16.07.2025 zum MFR 2028- 2034 auch für Brandenburg eine herausragende, für viel Lebensbereiche der Betroffenen sogar eine essentielle Rolle. Das Ende der Verhandlungen um diesen MFR-Entwurf wird bis Ende 2026 angestrebt. Für den Mai 2026 hat das europäische Parlament eine Frist zur Positionierung der Mitgliedsaaten gesetzt. Es ist daher unabdingbar, dass Brandenburg sich aktiv, zielorientiert und kritisch in diesen Diskussionsprozess einbringt und auf Bundes- sowie auf EU-Ebene eine angemessene Berücksichtigung der brandenburgischen Interessen einfordert. Für die Entwicklung des Landes Brandenburg und den damit verbundenen umfassenden Transformationsprozess hat die EU-Förderung stets eine entscheidende Rolle gespielt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Der Hauptteil der EU-Förderung wird aktuell mit Mitteln der EU-Struktur- und Agrarfonds umgesetzt. In der laufenden Förderperiode von 2021 bis 2027 waren das knapp 3 Milliarden Euro (ohne Direktzahlungen für die Landwirtschaft). Die Mittel fließen in wichtige Infrastrukturprojekte und unterstützen Projekte in den Bereichen Infrastruktur, ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Qualifikationen. Auch ohne eine finale Positionierung aus Brüssel und die damit verbundene Möglichkeit einer exakten Berechnung der Auswirkungen für Brandenburg ist auf Basis des Vorschlags der EU-Kommission davon auszugehen, dass sich das bisherige Fördervolumen um einen erheblichen Faktor verringern kann. Hinzu kommen bislang gänzlich unklare Strukturfragen zur Förderung, die bereits jetzt die Zeithorizonte für den Vollzug auf der nationalstaatlichen Ebene in Frage stellen und für Brandenburg eine unklare Situation für die Haushaltsplanung insbesondere für das Jahr 2028 darstellen. Ostdeutschen Bundesländer zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 vom 18. Januar 2026. Darin wird die Erwartung formuliert, dass die GAP auch weiterhin als tragende europäische Politik Einkommen im ländlichen Raum sichert, Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet und den ländlichen Raum stabilisiert. Hierfür müsse der Umfang der für die GAP ab 2028 vorgesehenen EU-Mittel inflationsgerecht ange-1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 83 passt werden. Sie dürfe Betriebe nicht nach Strukturmerkmalen oder vermeintlicher Bedürftigkeit differenzieren, sondern müsse verlässlich, einfach und gerecht ausgestaltet sein. gen Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf die Diskussionen um den MFR, insbesondere das Positionspapier der Landesregierung zu den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vom 30.09.2025, die Beteiligung an Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), unter anderem 18.06.2025, der MPK-Ost, unter anderem 25.09.2025, der Europaministerkonferenz, unter anderem 24./25.09.2025, das gemeinsame Schreiben der ostdeutschen Agrarministerien und Landesbauernverbände an den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter Federführung Brandenburgs vom 25.07.2025 Da der derzeitige Vorschlag der EU-Kommission zum MFR Kerninteressen der Bundesländer berührt und zahlreiche negative Auswirkungen auf Brandenburg mit sich bringen würde, ist eine weiterhin selbstbewusste und aktive Vertretung der Interessen Brandenburgs durch die Landesregierung bei den Diskussionen innerhalb des Landes, auf Ebene des Bundes und in Brüssel zum MFR der EU unabdingbar. In diesem Kontext spielt die Landesvertretung des Landes in Brüssel eine besondere Rolle. Ihre Möglichkeiten zur Beeinflussung der Akteure auf EU-Ebene müssen im Zusammenspiel mit allen betroffenen Ressorts der Landesregierung umso stärker genutzt werden. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich auf Bundes- sowie auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass brandenburgische Interessen im Rahmen der Verhandlungen zum MFR der Europäischen Union 2028 bis 2034 eine angemessene Berücksichtigung erfahren, 2. eine stärkere Position der Bundesländer im Rahmen der ‚Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne‘ (NRPP) einzufordern, 3. sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass der MFR insgesamt einen den Aufgaben der EU entsprechenden angemessenen Umfang erhält, 4. die Prioritätensetzung des MFR-Vorschlags der EU-Kommission und die Kürzungen beispielsweise im Agrarbereich kritisch zu hinterfragen und sich für eine angemessene Mittelausstattung für Kohäsions- und Agrarpolitik einzusetzen, 5. die geplante Degression/Kappung in der Agrarpolitik abzulehnen, 6. sich für EU-weite Mindestvorgaben zur Mittelverwendung für den ländlichen Raum und LEADER einzusetzen, 7. den Europäischen Sozialfonds auf seine Kernbereiche (Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion) zu konzentrieren, 8. darauf hinzuwirken, dass die vorgeschlagene Mittelausstattung für Interreg im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht unterschritten wird, 9. die Entwicklung bei Horizont Europa und des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu unterstützen und sich für die Beibehaltung der vorgesehenen Mittelausstattung einzusetzen, 10. auf die Beibehaltung der vorgesehenen Mittel für Erasmus+ hinzuwirken, 11. sich für einen zeitnahen Abschluss der MFR-Verhandlungen bis Ende 2026 sowie für die Verlängerung der laufenden Förderperiode einzusetzen, um einen lückenlosen Übergang zwischen den Förderperioden sicherzustellen, 12. auf die zügige Vereinfachung der umfangreichen Berichtspflichten und der entstandene Prüfpraxis hinzuwirken.“ Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen nuar 2026 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Die Nummern 2 und 3 des Beschlusses des Landtages vom 11. Dezember 2024 (Drucksache 8/203-B), der durch Beschluss des Landtages vom 9. Januar 2026 (Drucksache 8/2258-B) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: ‚2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass die Ausschüsse Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13) jeweils neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder haben, die Ausschüsse Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6) jeweils zwölf Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder haben und die Ausschüsse Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) jeweils dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder haben. 3. Das gemäß § 10 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg anzuwendende Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren) ergibt folgende Besetzung der Ausschüsse mit neun Mitgliedern: SPD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für den Ausschuss mit zwölf Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.‘“ Antrag auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 Verfassung des Landes Brandenburg nuar 2026 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag lehnt den Antrag des Abgeordneten Wilko Möller vom 16. Dezember 2025 auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 der Verfassung des Landes Brandenburg bezüglich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (Az: 24 KLs 21/25) ab. Die Aussetzung der Maßnahme wird demnach nicht für erforderlich erachtet.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) 2026 85 Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 28.01.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 336 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel aus dem Transformationsfonds für das kenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Im Zuge der Lauterbach-Krankenhausreform tet, in den 50 Milliarden Euro aus Bundes- und hen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dafür Standorten“, „standortübergreifende Konzentration“ 1 standorten“ finanziert werden . Anträge für 2026 desamt für Soziale Sicherung) eingereicht werden. beantragt wurden, konnte das MGS in der Ausschusssitzung antworten. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anträge Mitteln in welcher Höhe für welche Zwecke hat beim BAS bis zum 31.12.2025 eingereicht (bitte weiligen beantragten Mitteln und jeweiligen Fördervorhaben Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ber 2025 beim Bundesamt für Soziale Sicherung dem Transformationsfonds eingereicht. Alle Anträge lage Konzentration“ zugeordnet. Für die Elbe-Elster Klinikum GmbH wurde ein von rund 307 Millionen Euro (307 233 447,00 onen Euro (178 301 495,30 Euro) auf beantragte fonds. Der Kofinanzierungsanteil des Landes Euro (128 931 951,70 Euro). Für die Oberhavel Kliniken GmbH wurde ein Antrag von 458 Millionen Euro (458 080 019,64 Euro) aus dem Transformationsfonds belaufen (255 073 359,93 Euro). Der Landesanteil (203 006 659,71 Euro). 1 Vgl. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/transformationsfo/ueberblick/, 19.01.2026 Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Land Brandenburg im Zuge des Kran-(KHVVG) wurde ein „Transformationsfonds“ eingerich-Ländermitteln fließen. Für Brandenburg stesollen Vorhaben wie „Umstrukturierung von oder „Schließung von Krankenhauskonnten bis Ende 2025 beim BAS (Bun-Auf die Frage, welche Summen für wen vom 14.01.2026 nicht konkret für welche Kliniken/Träger mit beantragten das Ministerium für Gesundheit und Soziales jeweils nach Krankenhäusern mit den jeaufschlüsseln)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die des Landes Brandenburg hat bis 31. Dezeminsgesamt drei Anträge auf Förderung aus sind dem Fördertatbestand FTB 1 „An-Antrag mit einem Gesamtinvestitionsvolumen Euro) gestellt. Davon entfallen rund 178 Milli-Bundesmittel aus dem Transformations-Brandenburg beträgt nahezu 129 Millionen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen eingereicht. Die beantragten Bundesmittel sich auf ca. 255 Millionen Euro beträgt dabei 203 Millionen Euro zuletzt abgerufen am Für die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH onsvolumen von rund 130 Millionen Euro (129 Bundesanteil aus dem Transformationsfonds (76 623 750,00 Euro). Der Finanzierungsanteil nen Euro (52 974 550,00 Euro). Insgesamt wurden damit Investitionsvorhaben 895 Millionen Euro (894 911 766,64 Euro) beantragt. (509 998 605,23 Euro) auf Bundesmittel aus Euro (384 913 161,41 Euro) auf Landesmittel Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt gemäß staffelt. Bis einschließlich 2029 beträgt der Finanzierungsanteil Ab dem Jahr 2030 erfolgt die Finanzierung der Bund und Land im Verhältnis 50 % zu 50 %. - 2 wurde ein Antrag mit einem Gesamtinvestiti-598 300,00 Euro) gestellt. Der beantragte beläuft sich auf annähernd 77 Millionen Euro des Landes Brandenburg beträgt 53 Milliomit einem Gesamtvolumen von nahezu Davon entfallen 510 Millionen Euro dem Transformationsfonds und 385 Millionen des Landes Brandenburg. den bundesrechtlichen Vorgaben zeitlich ge-70 % Bund und 30 % Land. förderfähigen Kosten jeweils hälftig durch - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 340 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Zukunft und Trägerschaft der Slawenburg Die Stadt Vetschau hat dem Pächter der Slawenburg den eine fristlose Kündigung ausgesprochen. geführt, dass die Stadt Vetschau mit dem Betrieb, der Anlage personell wie finanziell überfordert das Objekt durch das Land Brandenburg maßgeblich nahme in Landesträgerschaft jedoch bislang nicht Ich frage die Landesregierung: Unter welchen len Voraussetzungen sieht sie Möglichkeiten, des Landes Brandenburg zu überführen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Slawenburg Raddusch ist der Nachbau einer an archäologische Erkenntnisse gestaltet. In der BLDAM einige seiner Fundstücke, die im Niederlausitzer worden sind. Das MWFK hat sich immer wieder dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege seum als Hauptleihgeber neue Perspektiven für Beispiel, indem zahlreiche Projekte vom Land stellung oder auch Baumaßnahmen auf dem beliebtes Angebot in der Region. Wie es mit entschieden. Ihre Frage nach den rechtlichen, organisatorischen eine Übernahme der Slawenburg in die Trägerschaft darum nur sehr kurz beantworten: Die Übernahme eine dauerhafte Förderung durch das Land sind 1 Lausitzer Rundschau: „Brandenburg Soll Slawenburg Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Raddusch Raddusch wegen Zahlungsrückstän-In der öffentlichen Berichterstattung wird ausder Verwaltung und der Instandhaltung sei. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass initiiert und begleitet wurde, eine Über-1 vorgesehen sei. rechtlichen, organisatorischen und finanzieldie Slawenburg Raddusch in die Trägerschaft Ministerin für Wissenschaft, Forschung und alten Burganlage und wurde in Anlehnung dortigen Dauerausstellung präsentiert das Braunkohlerevier ausgegraben bemüht, gemeinsam mit dem Träger und und Archäologischen Landesmudie Slawenburg Raddusch zu finden. Zum finanziert wurden, wie etwa die Daueraus-Gelände. Die Slawenburg Raddusch ist ein der Slawenburg weitergeht, wird in Vetschau und finanziellen Voraussetzungen für des Landes Brandenburg kann ich der Trägerschaft für die Slawenburg oder nicht möglich und auch nicht geplant. retten“, 16.01.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 341 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Verhandlungen zur Vergütung Der Streit zwischen der AOK Nordost und Anbietern Wochen eskaliert. Patienten, die bei der AOK Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von zung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales es bereits eingreifen musste. Am 15. Januar 2026 AOK Nordost und Anbietern stattfinden. Das Gesundheitsministerium lehnt es weiterhin ab, stärker zu intervenieren. Ich frage daher die Landesregierung: Was kann berichten mit welcher Schlussfolgerung für ihr Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 20. Januar 2026 habe ich eine rechtsaufsichtliche Krankenfahrten erlassen. Die Sicherstellung der zeit gewährleistet sein. Aus diesem Grund wurden fordert darzulegen, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag nahmen zur zuverlässigen Organisation der Krankenfahrten Am 22. Januar 2026 erreichte mich die positive Gesundheitskasse und die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft eine Steigerung der Vergütung für Krankenfahrten arten geeinigt haben. Der BAGF gehören unter Brandenburg e. V., der DRK-Landesverband Brandenburg e. V., die Johanniter-Unfall-Hilfe Berlin-Brandenburg e. V. sowie weitere Unternehmen Um zugleich dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität, sen verpflichtet sind, Rechnung zu tragen, wurde fizientere Steuerung der Versorgung mit den Anbietern Nordost nehmen alle Fahrdienste im Land Brandenburg portscheine ab sofort wieder entgegen. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) keine Versorgungsengpässe entstehen, und Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 von Krankenfahrten von Krankenfahrten ist in den letzten Nordost versichert sind, berichten über Krankenfahrten das Ministerium in der Sit-(AGS) am 14. Januar 2026 davon, dass sollten die nächsten Gespräche zwischen als Aufsichtsbehörde sie zu dem aktuellen Verhandlungsstand weiteres Handeln zur Lösung des Konflikts? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Prüfverfügung zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten muss jederdie betroffenen Krankenkassen aufgeerfüllt wird und welche Maßergriffen werden. Nachricht, dass sich die AOK Nordost – die Fahrdienste (BAGF) auf im Jahr 2026 um 9,8 5 für alle Transportanderem der Paritätische Landesverband Brandenburg e. V., der ASB Landesverband e. V. Berlin/Brandenburg, der Taxi-Verband des Taxigewerbes an. dem die gesetzlichen Krankenkasunter anderem eine gemeinsame und efvereinbart. Nach Auskunft der AOK die zuvor nichteingelösten Transhat kontinuierlich darauf geachtet, dass beide Parteien wiederholt aufgefordert, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. Zudem hen Bericht aufgefordert. Hinsichtlich der Verhandlungen zur Vergütung Brandenburg und Berlin hat der Verband der 2026 mit den Leistungserbringern verhandelt. den, auch nicht zu dem am 26. Januar 2026 abgelehnt haben. Die Parteien befinden sich bei den Verhandlungen der AOK Nordost, nicht Übrigen stehen dem MGS keine Aufsichtsbefugnisse - 2 wurde die AOK Nordost zu einem zeitnavon Krankenfahrten für Versicherte der IKK Ersatzkassen (vdek) zuletzt am 15. Januar Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werneu unterbreiteten Angebot, das die Anbieter noch in Verhandlungen. Das MGS wird, wie direkt in die Verhandlungen eingreifen. Im gegenüber dem vdek zu. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 342 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zu einer Kontaktgebühr Die Vertragsärzteschaft forderte kürzlich eine schem Ärzteblatt“ schlug der Chef der Kassenärztlichen 4 Euro vor und nannte Japan als Vorbild. Damit Anzahl der Arzt-Patientenkontakte reduziert werden. sen vor, die über die Nummer des Bereitschaftsdienstes desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach einer Kontaktgebühr an. Kritik kam aus der ärzten. Sogar der GKV-Spitzenverband sprach növer“. Bundesgesundheitsministerin Warken mission. Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert Vorschläge zur „Kontaktgebühr“ bei Arztbesuchen kontakte reduzieren sollen, mit welchen (Gegen)Vorschlägen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass verständigenkommission einberufen hat, die Lösungen setzlichen Krankenversicherung erarbeiten soll. welchen Lösungsvorschlägen die Kommission enden wird. Ob aus diesen Ergebnissen dann an den Bundesgesetzgeber resultieren, ist offen Die von der KBV ins Spiel gebrachte Kontaktpauschale wenig geeignet, zu einer nachhaltigen Verbesserung Krankenversicherung beizutragen. Denn ob Verwaltungsaufwands in den Arztpraxen und Krankenkassen kung der Ausgaben herbeigeführt werden kann, schale die Zielstellung verfolgt wird, unnötige dies grundsätzlich zwar zu begrüßen. Doch der reale Gefahr, dass Versicherte, die dringend auf Kranke, Ältere, Kinder – aus Sorge um die Kosten die Gesundheit der Betroffenen fatal sein und Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 bei Arztbesuchen Kontaktgebühr bei Arztbesuchen. Laut „Deut-Bundesvereinigung (KBV) 3 oder sollen die Krankenkassen entlastet und die Außerdem schlug er digitale Ärzte-Lot-(116117) laufen könnten. Die Bun-(BDA) schloss sich der Forderung Politik, von Patientenvertretern und Hausvon einem „offenkundigen Ablenkungsma-(CDU) verwies auf eine laufende Reformkomsie sich im Hinblick auf die oben genannten bzw. zu Vorhaben, die die Arzt-Patientender Landesregierung? Ministerin für Gesundheit und Soziales die ist schon seit Längerem desolat. die Bundesgesundheitsministerin eine Sachfür den schlechten Zustand der Ge-Es bleibt abzuwarten, ob und, wenn ja, mit ihre Arbeit in den kommenden Wochen be-Änderungsvorschläge der Landesregierung und bleibt zu prüfen. für jeden Arztbesuch ist jedenfalls der Finanzsituation der Gesetzlichen damit angesichts des insoweit entstehenden tatsächlich eine spürbare Senist fraglich. Soweit mit der Kontaktpau-Arztbesuche zu vermeiden werden sollen, ist Weg dahin ist falsch. Denn es besteht die Arztbesuche angewiesen sind – chronisch auf Arztbesuche verzichten. Das kann für muss deshalb vermieden werden. Im Übrigen können verpasste Behandlungen zu Folgeerkrankungen handlungskosten führen. Es würde also am Gesetzlichen Krankenversicherung wäre nicht - 2 und damit zu deutlich höheren Befalschen Ende gespart und dem System der geholfen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 343 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Sachstand bei der Finanzierung des Der Streit um die Fehlfahrten und Kosten bei sundheitsministerin Müller antwortete auf die zung am 17.12.2025, dass ihr Ministerium in der runden Tisch zu dem Thema anberaumt habe. Aufsichtsbehörde eine regelmäßige Abfrage zum sowie des finanziellen Defizits in den Kreisen/kreisfreien Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse nannte runde Tisch zur Problemlösung erzielt tungsrechnung, finanzielle Defizite etc.) für die Landkreise/kreisfreien Städte aufschlüsseln) deln? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 6. Januar 2026 fand auf Einladung des Ministeriums Arbeitsgespräch „Finanzierung Rettungsdienst“ Vertretern der vier kreisfreien Städte, elf Landkreisen, sowie der Kostenträger statt. Seitens der Kostenträger tungsdienstträger, die ihre Kosten-Leistungs-Rechnungen reicht haben, die vorläufigen Zahlbeträge 2026 schriftliche Bestätigung soll zeitnah erfolgen. keine Kosten-Leistungs-Rechnung für 2026 eingereicht beträge 2025 bis auf Weiteres fort. Die endgültige Verrechnung der Zahlbeträge für nach Vorlage und Einigung über die Gebühren Berücksichtigung des OVG-Urteils erfolgen, spätestens meinsame Auswertung des OVG-Urteils erfolgte ladung zu einem Austausch auf Arbeitsebene Die Abfrage zum Stand der Finanzierung wurde den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) adressiert, lang noch nicht vor. Dieses dient jedoch ausschließlich fortlaufenden Bewertung der Situation der Rettungsdienstträger. mung, dass erneut Termin- und Zeitschienen Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Rettungsdienstes Rettungsdiensteinsätzen schwelt weiter. Gemündliche Anfrage Nr. 310 in der Plenarsitzweiten Januarwoche 2026 einen weiteren Sie kündigte ferner an, dass das MGS als Stand der Kosten- und Leistungsrechnung Städten starten werde. mit welchem Zeitplan hat der oben gemit welchen Erkenntnissen (Kosten- und Leis-Landesregierung (bitte entsprechend der mit welchen Schlussfolgerungen für ihr Han-Ministerin für Gesundheit und Soziales die für Gesundheit und Soziales ein unter Beteiligung von Vertreterinnen und der Kommunalen Spitzenverbände wurde zugesagt, dass für die Retfür das Jahr 2026 bereits eingeanerkannt werden. Eine entsprechende Für Rettungsdienstträger, die bislang noch haben, gelten die vorläufigen Zahldie Zeit ab dem 1. Januar 2025 soll sodann auf Grundlage der endgültigen KLR, unter bis zum 30. Juni 2026. Für die gebereits seitens des Ministeriums eine Ein-Mitte Februar. an die Kommunalen Spitzenverbände und ein umfassendes Ergebnis liegt bisdem internen Monitoring und zur Aufgrund der Wahrnehseitens der Kostenträger nicht eingehalten werden konnten, erfolgte jedoch in einem Anschreiben erneute Appell, dass eine zu gewährleistende sprachen eine essenzielle Grundlage zur Schaffung tion der Träger des Rettungsdienstes darstellt. - 2 des Ministeriums an den vdek der Verbindlichkeit für Termin- und Verfahrensabeiner gesicherten Finanzierungssitua-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 344 des Abgeordneten Wilko Möller (AfD-Fraktion) Zahlungen an den ehemaligen Abteilungsleiter Der ehemalige Leiter der Abteilung Verfassungsschutz Kommunales, Herr Jörg Müller, wurde bekanntlich Lange (SPD) mit sofortiger Wirkung am 6. Mai 1 setzt. Unter der Firmierung „TRUSTMOS – schenzeitlich unter anderem die strategische perschaften, Vorträge und Reden zu sicherheitsrelevanten Gutachten zu sicherheitsbezogenen Konzepten Greven sein; ausweislich der Eintragung in Google-Maps 3 dam am Platz der Einheit. Am 21. Januar 2026 konferenz zum Thema „Wirksame Resilienz Übungen und Training bei Katastrophen, Zivilschutz desvertretung des Landes Brandenburg in Berlin. Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe Brandenburg direkt oder durch verbundene Unternehmen Januar 2026 für welche Auftragsinhalte vorgenommen? nach Aufträgen aufschlüsseln.) Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Herr Jörg Müller hat gegenüber dem Ministerium freiberufliche Erwerbstätigkeit angezeigt. Damit hat er seine Anzeigepflicht gem. § 41 Beamtenstatusgesetz amtengesetz (LBG) erfüllt. 1 Vgl. rbb24 vom 06.05.2025 zu „Jörg Müller – Brandenburger https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/05/brandenburg-verfassungsschutz-leiter-joerg-mueller-ruhestand-entbunden.html, abgerufen am 21.01.2026. 2 Vgl. Webseite von TRUSTMOS zu „Leistungen und Angebot“, rufen am 21.01.2026. 3 Vgl. Google-Maps zu „Jörg Müller – TRUSTMOS“, https://maps.app.goo.gl/jEedHYBr9Gnab88y6, 21.01.2026. 4 Vgl. Webseite Pro Brandenburg e.V. zu „3. Kommunalkonferenz burg.org/events/21-01-2026-3-kommunalkonferenz/, abgerufen Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für durch die damalige Innenministerin Katrin 2025 in den einstweiligen Ruhestand ver-Empowering Security“ bietet Herr Müller zwi-Beratung von Sicherheitsbehörden und Kör-Themen sowie Analysen und 2 an. Der Sitz der Gesellschaft soll zwar in befindet sich ein Standort in Potsmoderierte Herr Müller die 3. Kommunaldurch übergreifende Wissensvermittlung, und Verteidigungsfähigkeit“ in der Lan-4 wurden Zahlungen an Jörg Müller vom Land seit Mai 2025 bis einschließlich (Bitte die Zahlungen monatsweise Minister des Innern und für Kommunales die des Innern und für Kommunales seine i. V. m. § 92 Landesbe-Verfassungsschutz-Chef entlassen“, https://www.trustmos.de/leistungen-und-angebot/, abgeabgerufen am am 21.01.2026“, https://www.pro-brandenam 21.01.2026. Durch das Land Brandenburg wurden weder unmittelbar men Zahlungen im Zusammenhang mit seiner men. - 2 noch durch verbundene Unternehfreiberuflichen Erwerbstätigkeit vorgenom--

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