Falk Peschel
Medienberichten zufolge plant die Thüringer Landesregierung eine Bundesratsinitiative zu einer angeblichen Regelungslücke beim Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen. Begründet wird dies von der Thüringer Justizministerin damit, dass die Zahl der Fälle des Zeigens von extremistischen Symbolen in Schulen im Freistaat Thüringen stark angestiegen sei und die Staatsanwaltschaft entsprechende Verfahren bisher häufig eingestellt hat, weil Schulen aus juristischer Sicht meist keinen öffentlichen Bereich darstellen. Ich frage die Landesregierung: Wie verfährt die Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg beim Vorkommnis des Verwendens von verfassungswidrigen Kennzeichen in Schulen? – Danke schön.
