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Steffen Freiberg

28.01.2026 Sitzungen 8/26

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Die gesamte Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Der vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes des MBJS reiht sich in dieses wichtige und bürgerorientierte Vorhaben ein. Konkret geht es um das Brandenburgische Schulgesetz – dazu haben wir jetzt schon viel gehört –, das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz – es wurde immerhin angesprochen – und das Brandenburgische Erwachsenenbildungsgesetz. Zudem sind Änderungen verschiedener Rechtsverordnungen vorgesehen, zum Beispiel zur Bildungsfreistellung. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Verfahren in diesen Bereichen vereinfachen und beschleunigen. Ein Beispiel – weil ich ahnte, dass es in der Debatte kein Schwerpunkt sein wird –: die Erwachsenenbildung. Wir wollen Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen, also auch Unternehmen, von aufwendigen Datenerhebungen zu ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern entlasten und das Antrags- und Abrechnungsverfahren komplett medienbruchfrei digitalisieren. Das wäre die höchste Stufe im OZG. Mit den Änderungen des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes wird außerdem die Einführung der sogenannten Ein-Fach-Lehrkraft möglich. Das hilft bei der Lehrkräftegewinnung und macht die berufliche Nachqualifizierung deutlich effizienter. Die meisten Erleichterungen – das zeigt auch die Debatte hier – betreffen das Brandenburgische Schulgesetz, zum Beispiel die Kooperation von Schule und Kita mit Blick auf den Ganztag so- wie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt. Dafür wird es künftig weniger rechtliche Hürden geben. Stichwort Grundschulachten: Wir können das Gespräch jetzt zum dritten Mal führen, lieber Falk Peschel; die Wiederholung festigt ja auch. Das Gespräch haben wir mit der Vertreterin des Landkreistages noch während der Anhörung geführt. Immer wieder wird auf den schriftlichen Teil davor Bezug genommen, anstatt darauf einzugehen, was dort besprochen wurde; davon höre ich von Ihnen nichts. Wir bleiben beim Notenschnitt; dieser verändert sich nicht. Wir bleiben beim Elternrecht; es verändert sich nicht. Das bisherige Gutachten hatte zumindest für die Landkreise und kreisfreien Städte überhaupt keine Steuerungswirkung. Es handelte sich um eine rein pädagogische Einschätzung der Lehrerinnen und Lehrer, die Landespersonal, aber nicht Kreispersonal sind. Ich weiß also nicht, an welcher Stelle sich irgendetwas verändert haben soll und weshalb Sie diesen Gesetzentwurf, nachdem im Ausschuss immerhin noch eine Enthaltung zustande gekommen war, jetzt ablehnen. Aber das muss ich vielleicht auch nicht mehr wissen. Das Verfahren für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wird einfacher und direkter. Ich sage ganz klar: Wir setzen damit eine Forderung der am meisten betroffenen Schulen im Land um. Mit den Ergänzungen durch die Änderungsanträge werden darüber hinaus Möglichkeiten der Flexibilisierung im Unterricht geschaffen. In Bezug auf Unterrichtsfächer wird nichts abgeschafft, sondern es wird etwas erlaubt. Es wird über Unterrichtsformen und Stundentafeln gesprochen. Zum Schluss will ich feststellen, dass das Gesetz nicht mit einem Entlastungspaket identisch ist und nicht das Ende der Bemühungen der Landesregierung, Lehrkräfte von bürokratischem Aufwand zu entlasten, bedeutet. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Es gibt hier Schnittstellen – klar. Aber unsere Bemühungen gehen darüber hinaus und sind hiermit nicht beendet. Da von einigen hier unsere Position in Zweifel gezogen wurde, will ich, quasi als Anhängsel zu meiner Rede, zur Qualität der Änderungsanträge Folgendes sagen: Der Änderungsantrag der Union entspricht, wenn ich mich an die Anhörung richtig erinnere, exakt der Forderung des Chefs des Zentrums für Lehrerbildung der Universität Potsdam, den Prozess im Zusammenhang mit Bachelor- und Masterarbeiten sowie Promotionen deutlich zu erleichtern und gleichzeitig das Verfahren, dass das Schulamt bei jeder einzelnen Arbeit draufgucken muss, zu entschlacken bzw. zu entbürokratisieren. Ich könnte auf viele weitere Einzelpunkte eingehen. (Dennis Hohloch [AfD]: Aber es gibt sie nicht!) Ich bedanke mich bei allen, die sich fachlich-konstruktiv an der Debatte beteiligt haben. Es war ein zeitlich sehr ambitioniertes Verfahren, das am Ende geglückt ist. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und wünsche mir die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und CDU sowie des fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski)

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