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Sven Hornauf

BSW 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Darüber könnte man sich jetzt streiten, Frau Präsidentin. Hier sind schon schlimmere Äußerungen gefallen. Aber dann danke ich für Ihre Großzügigkeit, dass Sie heute noch einmal darüber hinwegsehen. Der Punkt in der Sache ist: Wenn man Gerichtsbezirke ändert, muss man geschlossene Regelungen treffen, damit der Anspruch auf den gesetzlichen Richter gewahrt bleibt. Das findet man hier nicht. Sie verändern die Gerichtsbezirke ja nicht nur proaktiv in Richtung Potsdams, sondern Sie beschneiden auch Neuruppin. Darüber findet sich darin kein Wort. Sie haben die Hilfsbedürftigen angesprochen. Gerade diese Gruppe wird dadurch böse beschädigt, dass Sie keine Regelung beispielsweise für die Überleitungsvorschriften bei den PKH-Bewilligungen vorsehen, wenn sich der Gerichtssprengel ändert, weil in der Regel nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes beigeordnet wird. Gerade die Gruppe, die Sie schützen wollen, verletzen Sie damit. Aus Zeitmangel mache ich Schluss und sage ganz einfach: Wir sind hier gerade nicht im luftleeren Raum, wir sind in der Wirklichkeit, und diese bedarf einer Regelung. Die Regelung ist überfällig, und wir können auch nicht warten. Wir können nicht noch eine Anhörung machen. Im Augenblick warten Sie auf Kammertermine 18 Monate – in Kündigungsschutzverfahren!

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