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Niels-Olaf Lüders

BSW 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon betont: Es handelt sich hier um eine sehr besondere Debatte. Deshalb möchte ich gleich zu Beginn Folgendes klarstellen: Wir haben uns als Fraktion dazu entschlossen, die Abstimmung unserer Abgeordneten als reine Gewissensentscheidung zu betrachten und freizugeben; denn hier ist ein individuelles Abgeordnetenrecht betroffen, zu dem man durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten kann. Ich spreche zu diesem Tagesordnungspunkt also nicht als Vorsitzender unserer Fraktion – das möchte ich ausdrücklich betonen –, sondern als einzelner Abgeordneter, und lege deswegen nachfolgend auch nur meine ganz persönliche Meinung dar. Worüber haben wir bei diesem Tagesordnungspunkt heute zu entscheiden? Wir haben heute als Parlament nicht über die gesetzliche Regelung zu befinden, die die Immunität in Brandenburg regelt, also die Verfassung. Es geht vielmehr lediglich um den Antrag des Abgeordneten Möller, ihm die Immunität auf der Grundlage eben dieser gesetzlichen Regelung, an die wir gebunden sind, solange wie wir sie nicht durch das Parlament geändert haben, zu gewähren. Und wir haben als Parlament heute selbstverständlich auch nicht – das wurde schon mehrfach betont – darüber zu befinden, ob der von der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Abgeordneten Möller erhobene Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Das zu beurteilen ist und bleibt im Rahmen der Gewaltenteilung allein die Aufgabe der Gerichte. Fakt ist aber auch, dass das Instrument der Immunität von Abgeordneten ebendieses Prinzip der Gewaltenteilung durchbricht. Aber ist diese Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung im derzeit geregelten Umfang noch zu rechtfertigen? Ist das noch zeitgemäß? Völlig zu Recht kritisiert die AfD selbst zum Beispiel überholte Strafvorschriften wie den Straftatbestand in § 188 StGB – darauf haben sie hingewiesen –: Beleidigung von Personen des politischen Lebens. Die Zeiten von Majestätsbeleidigungsvorschriften sollten ein für alle Mal vorbei sein. Dieser Meinung sind wir auch. Aber anders als die AfD kritisiere ich eine solche unzeitgemäße Besserstellung von Politikern gegenüber normalen Bürgern des Landes nicht nur dann, wenn es mir oder meiner Partei gerade in den Kram passt. Wer die Abgehobenheit der Politik beklagt und gleichzeitig im Einzelfall dann doch Privilegien für sich selbst fordert, macht sich nämlich unglaubwürdig. Ich persönlich würde das nicht tun und immer und unbedingt zu den politischen Grundsätzen, die ich vertrete, stehen. Das nennt sich Ehrlichkeit, und für ehrliche Politik sind wir als BSW schließlich angetreten. Ich sehe in der heutigen Zeit, wenn überhaupt, nur noch eine wirklich auf ganz wesentliche Beeinträchtigungen der legislativen Tätigkeit beschränkte Notwendigkeit für die Immunität von Abgeordneten. In Zeiten, in denen sich Parlamente nicht mehr vor der Willkür von Kaisern und Königen schützen müssen, beeinträchtigt die Immunität ansonsten den Verfassungsgrundsatz, nach dem alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind. Dieser den Rechtsstaat grundlegend prägende Verfassungsgrundsatz sollte selbstverständlich uneingeschränkt auch für Politiker gelten. Es wäre meiner Meinung nach deshalb an der Zeit, die verfassungsrechtlichen Regelungen zur Immunität von Abgeordneten insgesamt einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Rechtsprechung hat jedenfalls längst erkannt, wie wenig zeitgemäß die in diesem Umfang geregelte Immunität von Abgeordneten noch ist, und daher die Anwendbarkeit dieser Vorschrift so weit ausgehöhlt, dass sie kaum noch praktische Anwendung findet. Nach dieser Rechtsprechung muss durch ein Strafverfahren gegen einen einzelnen Abgeordneten der Schutz des Parlaments als Ganzes betroffen sein, um ihm die Immunität zu gewähren. Mir fallen, ehrlich gesagt, nur wenige Fallkonstellationen ein, bei denen das irgendwie angenommen werden könnte. Die mangels Anträgen auf Terminverlegung auch noch selbst mitverursachte Nichtteilnahme an vier Fraktionssitzungen fällt darunter ganz sicher nicht. Ich persönlich lehne diesen Antrag ab. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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