Ludwig Scheetz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Parlamentsarbeit braucht zwei Dinge: politische Auseinandersetzung und klare Spielregeln. Über diese Spielregeln sprechen wir heute, und weil sie rechtssicher und dauerhaft tragfähig sein müssen, gehört der Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes zur sorgfältigen Beratung in den Hauptausschuss. Der Entwurf zielt darauf, die Voraussetzungen für Fraktions- und Gruppenbildungen stärker an den verfassungsrechtlichen Vorgaben auszurichten. Dabei steht insbesondere der Passus zur Gruppenbildung im Raum – der Kollege von Ossowski hat es schon angesprochen – und damit eben auch die Frage, ob einzelne Regelungen des geltenden Rechts in bestimmten Konstellationen möglicherweise verfassungsrechtlich angreifbar sind. Genau deshalb ist es gut, dass wir diese Fragen nicht im Vorübergehen entscheiden, sondern gründlich beraten. Es ist gut nachvollziehbar, dass drei fraktionslose Abgeordnete versuchen, sich zu einer Gruppe zusammenzuschließen. Im Alltag dieses Hauses entscheidet das über ganz praktische Fragen der Arbeitsfähigkeit – etwa bei Redezeiten, Gremienbeteiligungen und organisatorischen Grundlagen –, um dauerhaft parlamentarisch arbeiten zu können. Gleichzeitig sind wir als Gesetzgeber aber aufgefordert, saubere Maßstäbe anzulegen: Gruppen und Fraktionen sind keine beliebigen Zusammenschlüsse, sondern tragende Elemente der Parlamentsorganisation. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist aber schön gesagt! – Björn Lüttmann [SPD]: Das kann er!) Der Gesetzentwurf eröffnet unter anderem die Möglichkeit, bei Abweichungen vom Regelfall stärker mit Einzelfallentscheidungen des Landtages zu arbeiten und bestehende Ausschlüsse zu überprüfen. Das kann helfen, flexibler auf neue Lagen zu reagieren, und gerade deshalb müssen wir sehr genau hinsehen, ob die vorgeschlagene Regelung verfassungsrechtlich tragfähig, nachvollziehbar begründet und langfristig praktikabel ist. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist der richtige Schritt daher die heute beantragte Überweisung an den Hauptausschuss. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Im weiteren Verfahren kommt es aus Sicht der SPD auf drei Dinge an. Erstens braucht es Rechtssicherheit: Wenn im Raum steht, dass Regelungen verfassungsrechtlich problematisch sein könnten, brauchen wir Klarheit in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Rechtsprechung und auch einen Vergleich mit Regelungen in anderen Parlamenten. Entscheidend ist, dass wir zu einer Lösung kommen, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich trägt. Zweitens muss die Gruppenregelung Arbeitsfähigkeit und Fairness austarieren: Sie muss die Mitwirkung der Abgeordneten ermöglichen, ohne das System der Fraktionen zu entwerten oder die parlamentarische Ordnung zu destabilisieren. Dafür braucht es nachvollziehbare Voraussetzungen und Pflichten, damit die Gruppenbildung nicht als reine Ressourcenfrage, sondern als sachgerechte Organisationsform wahrgenommen wird. Und drittens sind Transparenz und Verfahrensklarheit zentral: Für eine Einzelfallentscheidung des Landtages braucht es eine präzise gesetzliche Grundlage, die Prüfkriterien, Nachweisfristen und das Verfahren verbindlich beschreibt. Zudem muss klar geregelt werden, nach welchen Maßstäben politische Homogenität berücksichtigt wird. Das schützt alle Beteiligten, stärkt die Akzeptanz der Entscheidung und verhindert den Eindruck uneinheitlicher Handhabung. Dafür sollten wir verfassungsrechtliche Expertise einholen und die Vorschläge, die hier vorgelegt wurden, sorgfältig prüfen, nicht nur bezogen auf die aktuelle Situation, die wir hier im Landtag Brandenburg vorfinden, sondern mit Blick auf die gesamte Legislaturperiode und auch auf künftige Wahlperioden. Das ist im Interesse aller Fraktionen, denn Regeln, die wir heute beschließen, müssen auch morgen noch Bestand haben. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon) Wenn wir ohnehin an das Fraktionsgesetz herangehen, sollten wir die Gelegenheit nutzen, auch weitere Regelungen zu 2026 59 betrachten, um insgesamt mehr Klarheit, Konsistenz und Rechtssicherheit zu erreichen. Ich erinnere da an die Diskussionen rund um die Liquidation der aus dem Landtag ausgeschiedenen Fraktionen; da gab es auch einige Fragen, die mit dem Fraktionsgesetz in Verbindung stehen. Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion steht für ein Parlament, das handlungsfähig bleibt, und für Regeln, die dem freien Mandat gerecht werden, ohne die Funktionsfähigkeit dieses Hauses zu gefährden – genau darum geht es. Deshalb werben wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss, für eine gründliche, sachliche und rechtssichere Beratung mit Anhörung, Gutachten und dem gemeinsamen Anspruch, am Ende eine Lösung zu schaffen, die trägt. – Ich bedanke mich ganz herzlich. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)
