Hans-Christoph Berndt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Jahr 2021: Eltern bilden mit ihren Armen ein symbolisches Dach über ihren Kindern. Mit diesem Bildmotiv wirbt die CDU Datteln für das Haus der Familie – eine gute Sache und ein Fall für den Rat der Stadt: Baubeginn Herbst 2025. (Lars Hünich [AfD]: Ach! – Dennis Hohloch [AfD]: Hört, hört!) 2024: Eltern bilden mit ihren Armen ein symbolisches Dach über ihren Kindern. Mit diesem Bildmotiv bewirbt sich der AfD-Politiker Wilko Möller um ein Landtagsmandat, – eine Straftat und ein Fall für den Staatsanwalt sowie für die große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder), wo üblicherweise Tötungsdelikte verhandelt werden: Verhandlungsbeginn Januar 2026. Ich glaube, es bedarf keiner weiteren Erklärung, um zu verstehen, dass hier Ungerechtigkeit vorliegt. Gerechtigkeit bedeutet nämlich, Gleiches gleich zu behandeln. Aber bei den zwei Fällen mit dem Bildmotiv der schützenden Arme wird Gleiches ganz offensichtlich ungleich behandelt. Es bedarf auch keiner Erklärung, dass der Umgang mit dem Bildmotiv in Datteln normal ist und der mit dem Bildmotiv in Frankfurt (Oder) nicht normal. Um in einem symbolischen Dach über Kindern die Geste eines „Deutschen Grußes“ zu sehen, muss man entweder vom Nationalsozialismus besessen – wie es nicht selten bei eifernden Antifaschisten und AfD-Gegnern zu finden ist – oder aber schlicht unredlich sein. (Beifall AfD) Wir wollen niemandem etwas unterstellen, Tatsache ist aber, dass die Strafverfolgung des Dachmotiv-Plakats und die Verhandlung vor der großen Strafkammer des Landgerichts ausdrücklich mit der Mitgliedschaft und den Funktionen von Herrn Möller in der AfD begründet wurden. Wie ungerecht das im Vergleich zur CDU in Nordrhein-Westfalen ist, habe ich eingangs geschildert. Schwerer wiegt aber die Ungerechtigkeit gegenüber dem Menschen und Beamten Wilko Möller, an dessen Treue zur Bundesrepublik Deutschland nicht der geringste Zweifel bestehen kann. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind gegen Politikerprivilegierung – vielleicht erinnern Sie sich an unseren Antrag, den be-2026 79 sonderen Straftatbestand der Politikerbeleidigung zu streichen –, aber wir sind auch gegen Politikerdiskriminierung, (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) wie sie hier im Verfahren gegen Wilko Möller zu erkennen ist. (Beifall AfD) Herr Möller hat eben zu Recht festgestellt – ich wiederhole es –: Dieses Verfahren dient nicht primär der Rechtsdurchsetzung, „es dient dazu, die Opposition einzuschüchtern und mich als Mandatsträger politisch zu diskreditieren“. Damit verbunden und darüber hinaus ist die Beeinträchtigung der Abgeordnetentätigkeit von Herrn Möller evident. Das Verfahren kostet Kraft und Zeit, Herr Möller ist gehindert, an den Fraktionssitzungen teilzunehmen und damit Anträge und Abstimmungsverhalten der Fraktion im Plenum mitzubestimmen; auch der soziale, der finanzielle und der mediale Druck sind hier zu nennen, weil Strafverfolgung und Anklage eben deutlich Züge von Willkür erkennen lassen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich auch die Behandlung der Angelegenheit im Hauptausschuss nicht unkritisiert lassen: Verabredet war, sich die vollständigen Verfahrensakten herbeizuholen, um sich ein vollständiges Bild machen zu können. Das Justizministerium verweigerte dies mit einer Begründung, die von nicht wenigen Juristen als unzutreffend erachtet wird und die den Einschätzungen des Parlamentarischen Beratungsdiensts dieses Landtags in einer früheren Angelegenheit widerspricht. Dennoch beugte sich die Mehrheit des Hauptausschusses dem Justizminister, verzichtete auf die Verfahrensakten und empfiehlt jetzt dem Plenum, Herrn Möllers Antrag abzulehnen. Ich sage Ihnen: Das ist kein verantwortungsbewusster Umgang, das ist kein verantwortungsbewusstes parlamentarisches Handeln. (Beifall AfD) Ich bitte Sie alle – egal welcher Fraktion Sie hier angehören –, eines zu bedenken: Wenn wir uns heute in einem Verfahren, das erkennbar der Einschüchterung eines Oppositionspolitikers dient, der Exekutive beugen, könnte ein Präjudiz geschaffen werden, das morgen Abgeordnete anderer Fraktionen betrifft – bedenken Sie das. Dieser Tagesordnungspunkt, dieser Antrag ist nicht der Ort für Zynismus, für Parteiquerelen und für Mokieren. Es ist der Ort für ein ernsthaftes Nachdenken über unsere Rolle als Parlamentarier und die Verteidigung unserer parlamentarischen Rechte. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie Herrn Möllers Antrag zu. (Beifall AfD)
