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Sven Hornauf

BSW 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin einigermaßen entsetzt darüber, welche Märchenstunde hier unter juristischen Kollegen teilweise abgehalten wird. Die Differenz zwischen Wirklichkeit und Wahrnehmung ist erheblich verzerrt. Man könnte auch fragen: Was haben Sie heute gefrühstückt? Gut war es jedenfalls nicht. Ich fange mit dem Fett ganz rechts an. Wir haben heute wieder einen typischen AfD-Antrag – leider. Immer dann, wenn Sie nicht über Volk und Raum reden, greifen Sie echte Probleme auf, schaffen es aber, die Lösung zu vergurken, genau wie hier. Ich muss es so deutlich sagen. Das ist kein Leben mit Mut und Hoffnung, sondern ein Leben von der Hand in den Mund, und zwar haben Sie die Hand verschluckt. Das ist das Problem, sodass wir diesem Antrag leider nicht zustimmen können, obwohl er in der Sache völlig berechtigt ist. Das sehe ich ganz anders als meine beiden Vorredner, die offenbar lange nicht beim Arbeitsgericht waren. Das gönne und das wünsche ich ihnen auch. Darüber freuen sich aber die Betroffenen, wenn Sie ihnen das erzählen. Dazu komme ich gleich noch. Das ist nämlich das Grundproblem in unserem Land. Es ist nicht alles dufte, liebe Kollegen von der SPD. Es gibt Probleme, und die Probleme gehen nicht weg. Man kann sie auch nicht aussitzen und nicht ignorieren, im Gegenteil. Die Quittung dieses Ignorierens sitzt ganz rechts. Sie sitzt Ihnen gegenüber. Da kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch! Das ist das Ergebnis Ihrer Politik, und so geht es munter weiter. (Beifall BSW) Jetzt haben sich auch genau die richtigen Partner zusammengefunden, die uns dieses Problem beschert haben. Ja, es gibt ein Problem, nämlich eine unselige Arbeitsgerichtsreform, die die damalige Justizministerin gegen allen berechtigten Widerstand und gegen die Hinweise aus den Fachkreisen durchgesetzt und ins politische Grab nach Berlin mitgenommen hat. Ich zitiere den Kollegen von Ossowski, der völlig zu Recht gesagt hat, dass mit dieser Reform die letzte funktionsfähige Gerichtsbarkeit im Land Brandenburg zerschlagen worden sei. Das mag etwas überspitzt und etwas ungerecht gegenüber den anderen Gerichtszweigen sein, im Kern stimmt es aber. Schauen Sie sich die Entwicklung der Verfahrenslaufzeiten an. Wir hatten beim Arbeitsgericht Zustände, die sagenhaft waren, und zwar in positiver Hinsicht. Jeder Verwaltungsrichter bekommt einen Herzinfarkt, wenn er hört, dass ein Gütetermin nach drei Wochen angesetzt wird und dass Kammertermine nach drei bis vier Monaten über 90 % Erledigungsquote bringen. Da haben Sie beim Verwaltungsgericht noch nicht einmal die Erwiderung im Eilverfahren bekommen. 2026 47 Das ist die Realität in unserem Land. Wenn wir uns dem verweigern, profitiert davon jemand, der davon eigentlich nicht profitieren sollte. Jetzt haben wir aber das Problem, dass uns ein wirklich ganz schlecht gemachter Antrag vorliegt. Ein paar Spitzenbeispiele muss ich Ihnen einfach vorhalten, weswegen wir diesem Antrag eben nicht zustimmen können. Es geht schon damit los, dass Sie nur Potsdam benennen. Was ist denn mit Eberswalde? Existiert das Problem da nicht? Hört es an der Gemarkungsgrenze auf? Das Nächste ist die Zeitschiene. Meinen Sie es ernst, in zwei Monaten ein Gericht wiedereinzurichten? Ist Ihnen klar, was daran hängt? Damit meine ich noch nicht einmal Konkurrentenschutzverfahren. Ich erinnere nur an das legendäre Verfahren des Kollegen von Ossowski gegen unsere damalige Justizministerin, eine Sternstunde des Rechtsstaates, mit dem die richterliche Unabhängigkeit gewahrt und ministerielle Willkür verhindert wurde. Wie lange hat es gedauert? Drei Jahre? Zweieinhalb Jahre? Aber Sie gehen von zwei Monaten aus. Ernsthaft? Was wollen Sie in den zwei Monaten machen? Eine Personalratsanhörung? Es ist Quatsch; ich muss es so deutlich sagen. Das ist Murks. Das Schlimme ist: Sie haben noch nicht einmal vollständige Regelungen darin.

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