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Ulrike Liedtke

28.01.2026 Sitzungen 8/26

Danke schön. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die AfD-Fraktion hat beantragt, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung – kurz: LEP FS – neu zu fassen, weil die Regelungen in weiten Teilen obsolet seien. Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung ist – wie hier bereits dargestellt – 2006 in Kraft getreten. Er diente der raumordnerischen Sicherung der Flächen für den damaligen Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg. Diese Flächen sollten mittels des Raumordnungsrechts gegenüber Planungen gesichert werden, die den Bau des Flughafens beeinträchtigt oder eventuell sogar verhindert hätten. Der Plan ist nicht überholt – er ist erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Fläche des Flughafens selbst, die Beschränkung von Siedlungsmaßnahmen einschließlich der Höhenbeschränkung von Bauten sowie die Trassensicherung für die erforderlichen Verkehrsanbindungen. Das war der Auftrag des LEP FS, und wir können dahin gehend feststellen – ich habe es vorhin gesagt –, dass diese Aufgaben im Wesentlichen erfüllt wurden. Mittlerweile sind im Rahmen der fachlichen Planverfahren konkrete Festsetzungen wirksam geworden. Diese sichern nun den bestehenden Flughafen über das Fachrecht hinaus. Dabei handelt es sich insbesondere um Planfeststellungsbeschlüsse zum Flughafen, zu Lärmschutzzonen, zur Bauhöhenbeschränkung und zu den verschiedenen Verkehrsanbindungen. Eine zusätzliche Flächensicherung über das Raumordnungsrecht ist heute somit nicht erforderlich. Zum Beispiel sind die laut LEP FS raumordnerisch gesicherten Verkehrsanbindungen weitgehend realisiert – Sie haben es ja bereits dargestellt –; so wurde beispielsweise Ende letzten Jahres die Anbindung des Flughafenexpresses über die Dresdner Bahn in Betrieb genommen. Im Antrag der AfD wird auch die Regelung differenzierter Flughafenfunktionen, unter anderem Check-in und Frachtflüge, gefordert. Diese Aspekte bedürfen definitiv keiner raumordnerischen Entscheidung, sondern sie liegen im Rahmen der bestehenden Planfeststellung einzig und allein in der Zuständigkeit des Flughafenbetreibers. Die Fläche des Flughafens fällt aktuell in den Anwendungsbereich des allgemeinen Raumordnungsplans, also des LEP Hauptstadtregion. Im Übrigen widerspricht der Vorschlag der AfD dem Bestreben der Landesregierung hinsichtlich des Bürokratieabbaus – Herr Drenske, bei Tagesordnungspunkt 11 haben Sie mit Recht darauf hingewiesen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kein Planungsanlass für eine Fortschreibung der Neuaufstellung des LEP FS besteht. Deshalb ist der Antrag der AfD abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall der Abgeordneten Uwe Adler und Björn Lüttmann [SPD])

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