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Andreas Kutsche

BSW 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauer! Wir bringen heute im Landtag einen Gesetzentwurf ein, der längst überfällig war: die Anhebung des Vergabemindestlohns in Brandenburg auf 15 Euro pro Stunde. Die letzte Erhöhung liegt fast fünf Jahre zurück. Seitdem sind Preise explodiert, Mieten gestiegen, und der Alltag ist für viele Menschen deutlich teurer geworden. Trotzdem ist in Brandenburg nichts passiert. Der Vergabemindestlohn stagniert bei gerade einmal 13 Euro. Zwar liegt der bundesweite Mindestlohn seit Januar bei 13,90 Euro – das beschreibt auch die AfD in ihrem Entschließungsantrag –, doch wer ernsthaft glaubt, dass dieser Lohn für ein sorgenfreies Leben reicht, verschließt die Augen vor der Realität. Allerdings zeigt das den Beschäftigten das wahre Gesicht der AfD. (Beifall BSW) Bereits die Europäische Union hat erkannt: Ein Lohn schützt erst dann vor Armut, wenn er mindestens 60 % des Brutto-Mediangehalts beträgt. Der Mindestlohn hätte in Deutschland deshalb schon 2025 bei 15 Euro liegen müssen. Zu behaupten, eine Erhöhung des Vergabemindestlohns sei nun überflüssig, ist schlichtweg unredlich. Wir reden hier ja nicht über eine radikale Forderung; ein armutsfester Mindestlohn und auch eine Tariftreueregelung sind klassische sozialdemokratische Anliegen. Das Problem ist nur: Die SPD verfolgt diese Ziele – ob in Brandenburg oder im Bund – seit Jahren nicht mehr konsequent. (Beifall BSW) Das sage ich auch ganz klar in Richtung des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Tariftreue und gute Mindestlöhne zu Recht hochhält. Die Einführung einer wirksamen Tariftreueregelung und die Erhöhung des Vergabemindestlohns sind in Brandenburg nicht an fehlenden Mehrheiten oder am BSW gescheitert. Sie sind auch nicht an der CDU, sondern am fehlenden politischen Willen der SPD gescheitert. (Beifall BSW) Was die traditionell SPD-nahe Dachgewerkschaft nun mit dieser Erkenntnis macht, ist ihre Entscheidung. Fakt ist: SPD und CDU passen bei dieser Frage sehr gut zusammen. Aktuell beteuert der SPD-Generalsekretär – er ist gar nicht hier –, man wolle am Vergabemindestlohn festhalten. – Ja, liebe SPD, ihr haltet seit fünf Jahren daran fest, aber weiterentwickeln – das könnt ihr nicht. (Beifall BSW) Das ist kein gutes Signal für die Menschen im Land. In der Praxis wollen beide Parteien weder einen höheren Vergabemindestlohn noch eine wirksame Tariftreue. Seit September des letzten Jahres haben wir unaufhörlich mit der SPD verhandelt. Bewusst wurde alles hinausgezögert, bis hinein in die nun anstehende Koalition mit der CDU. Jetzt dient wahrscheinlich genau diese CDU als Vorwand für die Nichtumsetzung von etwas, das die SPD selbst gar nicht will. Meine Damen und Herren, wir als BSW wollen, dass die Menschen von ihrer Arbeit gut leben können, damit sie nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind, damit Kinder nicht ständig verzichten müssen und damit Arbeit nicht am Ende direkt in die Altersarmut führt. (Beifall BSW) Ein höherer Vergabemindestlohn ist ein konkreter und sofort wirksamer Schritt gegen Armut – direkt, aber auch indirekt, denn Mindestlohnerhöhungen wirken sich auch auf andere Löhne positiv aus. Das zeigt unter anderem der Paritätische Armutsbericht. An alle, die immer wieder behaupten, höhere Löhne verteuerten öffentliche Aufträge und überforderten kleine Unternehmen: Das Gegenteil ist richtig – öffentliche Aufträge stehen für Planungssicherheit, langfristige Verträge und verlässliche Zahlung. Wer unter diesen Bedingungen keine existenzsichernden Löhne zahlen kann, hat kein Kostenproblem, sondern ein Geschäftsmodell, das auf Lohndumping basiert. Genau das darf das Land nicht fördern. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von klaren Mindeststandards. Ein höherer Vergabemindestlohn sorgt für fairen Wettbewerb über Qualität, nicht über Armutslöhne. Bei öffentlichen Aufträgen muss das Land Vorbild sein. Wettbewerb darf nicht über die niedrigsten Löhne geführt werden; genau deswegen gibt es das Brandenburgische Vergabegesetz. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir an drei Punkten an. Erstens: die Anhebung des Vergabemindestlohns auf 15 Euro – wie es in unserem Wahlprogramm steht, wie es im Wahlprogramm der SPD steht und wie wir es gemeinsam in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Zweitens: eine dynamische Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn mit einem Aufschlag von bis zu 1,50 Euro, an das Berliner Modell angelehnt. Drittens: wirksame Kontrollen, damit die Bestimmungen des Gesetzes auch tatsächlich durchgesetzt werden. Meine Damen und Herren von der SPD, Ihre eigenen Jusos warnen öffentlich: Mit der CDU seien Tariftreue und Vergabemindestlohn kaum durchsetzbar. – Diese Warnung kommt zu spät, (Steeven Bretz [CDU]: Aha, meinen Sie?) aber Sie ist wichtig. – Vielleicht kommt ja etwas; ich bin gespannt. Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf auf dem Tisch – ein konkretes Gesetz für bessere Löhne und weniger Armut in Brandenburg. Nutzen Sie die Gelegenheit. Stimmen Sie zu, denn eines muss Ihnen klar sein: Stimmen Sie heute dagegen, können Sie sich morgen nicht hinter Ihrem Koalitionspartner verstecken. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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