Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter Bretz spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön. Steeven Bretz (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir müssen allesamt aufpassen, welches Bild wir durch die Diskussion, die wir hier im Landtag führen, auch nach außen abgeben. Entspricht es wirklich den Sorgen und Nöten der Brandenburgerinnen und Brandenburger, dass sie erleben möchten, dass sich das Parlament des Landes zuallererst und vordringlich mit sich selbst beschäftigt? Ich glaube, nein. Deshalb möchte ich doch sehr darum bitten, dass wir sozusagen den Fokus auf das lenken, was unser Job ist, und das ist, für die Brandenburgerinnen und Brandenburger tätig zu sein. – Lassen Sie mich das am Beginn meiner Rede erstens festhalten. Ich möchte zweitens fragen: Was ist der sachliche Grund? – Ich möchte bitten, da nicht mehr „hineinzugeheimnissen“, als faktisch vorliegt. Erstens liegt faktisch ein Gesetzentwurf des Kollegen von Ossowski vor, und faktisch liegt zweitens vor, dass drei Kollegen die BSW-Fraktion verlassen haben. Drittens liegt faktisch vor, dass uns Stellungnahmen vorliegen – auch wir haben im Vorfeld dieser Beratung eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt –, die uns sagen, dass die aktuelle Regelung in § 1 Abs. 4 Fraktionsgesetz möglicherweise in der Form verfassungsrechtlich jedenfalls problematisch ist. Und deshalb werden wir was tun? Wir werden den Gesetzentwurf jetzt an den Hauptausschuss überweisen. Wir werden im Hauptausschuss, wie Kollege Scheetz es gesagt hat, dazu eine Anhörung mit entsprechender verfassungsrechtlicher Expertise durchführen. Wir werden uns anhören, was an Argumenten vorgetragen wird. Wir werden im Übrigen auch die Argumente, die in der Debatte aufgetreten sind ...
