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Kristy Augustin

CDU 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir behandeln dieses Artikelgesetz in 2. Lesung, nachdem es schon Anhörungen im Sonderausschuss Bürokratieabbau und am 15. Januar eine Anhörung im Bildungsausschuss gab. Der Beschlussempfehlung kann entnommen werden – meine Kollegin Katja Poschmann ist darauf eingegangen –, dass es Änderungsanträge und Ideen zu diesem Artikelgesetz gab – so soll es auch sein. Ich bin dankbar, dass fast alle Fraktionen der Aufgabe nachgekommen sind und ihre Vorschläge unterbreitet haben – so soll es sein. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung erfährt gerade durch die parlamentarische Arbeit und durch uns die entsprechenden Anregungen, Empfehlungen. Wir machen uns Gedanken und unterbreiten Vorschläge. Noch einmal zurück zu meiner Kollegin Katja Poschmann: Die Änderungsanträge, die die SPD-Fraktion vorgestellt hat, die in der Sondersitzung des Bildungsausschusses vergangenen Freitag vorgestellt wurden, unterstützen wir. Es sind gute Ideen, die das Artikelgesetz ergänzen, bereichern, noch verbessern. Insofern haben wir zugestimmt. Danke, dass darauf noch einmal eingegangen wurde – sowohl im Ausschuss als auch hier. Das muss ich also nicht wiederholen. Wir haben unseren Änderungsantrag eingereicht; das betrifft einen kleinen Bereich: die wissenschaftlichen Untersuchungen. Nicht nur wir als parlamentarische Ebene versuchen, Bildung im-2026 29 mer besser zu machen und weiterzudenken, es gibt auch vielfach den Wunsch, im Zuge von Untersuchungen an Schulen zu forschen, und man wünscht sich hier eine flexiblere Regelung: dass die Schulleitung im Hinblick auf Bachelorarbeiten, Masterarbeiten und Promotionen entscheiden kann, ob die wissenschaftliche Untersuchung stattfinden kann. – Dem ist die Mehrheit des Bildungsausschusses in Form eines Änderungsantrags gefolgt. So ist das flexibler geregelt und Entscheidung der Schulleitung. Nicht betroffen sind Untersuchungen, die Schülerinnen und Schüler einer Schule selbst anstellen: Dann ist vorher keine Empfehlung oder Genehmigung erforderlich. (Beifall CDU) Es sind zwei größere Bereiche. Deswegen war mir wichtig, dass wir dazu eine Anhörung durchführen und Vetreter der Praxis – und damit auch Verbände – anhören, nicht vermeintliche Praktiker, sondern tatsächliche Praktiker. Dabei haben wir uns Gedanken gemacht, ob der Vorstoß, mit dem Artikelgesetz für Entlastung zu sorgen, der richtige Weg ist. Der erste Bereich sind die Ordnungsmaßnahmen. Bislang sind die unterschiedlichen Ordnungsmaßnahmen mit der Notwendigkeit verbunden, sie mit der Klassenkonferenz, in Lehrerkonferenzen zu besprechen. Je nach Ausmaß bedeutet das Aufwand. Wir waren sehr unentschlossen, wir als CDU-Fraktion, ich als Bildungspolitikerin, aber gerade die Anhörung hat mich darin bestätigt, dass es kein Überfrachten der Schulleitungen mit Verantwortung ist, dass die Schulleitung sehr wohl weiß, welcher Klassenlehrer mit den Schülerinnen und Schülern zu tun hat, wie man sich absichert, dass man Rücksprache mit dem Schulamt hält, und Ordnungsmaßnahmen so schneller eingeleitet werden können. Bürokratie entfällt, wenn die Schulleitung hier über mehr Flexibilität verfügt. Insofern haben wir da auf den Änderungsantrag verzichtet und gehen mit dem Vorschlag des Artikelgesetzes konform. Der zweite Bereich – ich bin dem Kollegen Falk Peschel sehr dankbar, dass er diesen für die BSW-Fraktion noch einmal aufgegriffen hat – war der Wegfall des Grundschulgutachtens. Auch dazu wurde das Für und Wider der einzelnen Schulen und der Lehrerverbände erörtert: Ist es in dieser starren Form notwendig? Bedeutet es mehr Aufwand? Wie wird das in der Praxis gehandhabt? Auch wenn es unterschiedliche Meinungen gab, im Großen und Ganzen ist die Möglichkeit, eine Beratung, eine Empfehlung zu erhalten, viel wichtiger: Wo steht mein Kind? Auf welche weiterführende Schule sollte es gehen? – Deswegen werden wir den Änderungsantrag heute ablehnen. Das starre Korsett entfällt. Jetzt, Herr Hohloch, würde ich mich gern mit den Änderungsanträgen auseinandersetzen, die die AfD-Fraktion eingereicht hat – nur: Es liegt nichts vor. Ich muss Ihnen sagen, Sie haben sowohl im Bildungsausschuss als auch hier Ihre episch langen Monologe – ich bin dankbar, dass die Redezeit hier anders als im Bildungsausschuss auf fünf Minuten begrenzt ist – genutzt, um eine Abrechnung mit der Landesregierung bezüglich der Bildungspolitik vorzunehmen. Zudem zählten Sie auf, was Sie als AfD-Fraktion getan haben. Sie haben aber parlamentarisch – und das müssten Sie als Parlamentarischer Geschäftsführer wissen – nichts vorgelegt, was wir behandeln und beraten könnten. Sie hätten dies auch als Änderungsantrag einreichen können: Als Beschlussempfehlung wird dem Bildungsausschuss empfohlen, das Artikelgesetz komplett abzulehnen. – Sie hätten meinetwegen auch beantragen können, dass stattdessen den 13 Maßnahmen, die Sie jetzt wieder erwähnt haben, gefolgt werden soll – auch wenn Ihnen der Minister ausgerechnet hat, was das kosten würde. Diese Möglichkeit haben Sie parlamentarisch. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Das kritisiere ich an Ihnen: Sie legen nichts vor. Insofern kann ich mich hier auch nicht mit Ihren Änderungsanträgen befassen, denn die gibt es nicht. Es gibt keine bildungspolitische Alternative von der Alternative für Deutschland. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski) Zu guter Letzt noch einmal zum Artikelgesetz für Entbürokratisierung und Entlastung selbst: Natürlich ist damit noch nicht das Ende erreicht – auch das haben wir in der Anhörung gehört. Natürlich müssen wir weiterhin den Blick auf den Bildungsbereich richten. Gibt es weitere Vorschläge? Das haben wir unter anderem von Jens Graf gehört. Gibt es weitere Ideen, wie eine Entlastung der Lehrkräfte gestaltet werden kann, wie der Ort Schule flexibler werden kann? Natürlich müssen wir als bildungspolitische Sprecherinnen und Sprecher die zusätzliche Lehrerwochenstunde, die kommt, im Blick behalten, und das Artikelgesetz soll und darf kein Feigenblatt dafür sein, dass es einen Ausgleich braucht. Doch es ist ein wichtiger Schritt. Frau Kollegin Poschmann ist darauf eingegangen. Es wird viel Erleichterung bringen. Ich bin sehr dankbar, dass die Vertreter der Praxis sich so engagiert eingebracht haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski)

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