Danny Eichelbaum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich noch daran erinnern kann, der weiß: Die Diskussion um die Arbeitsgerichtsreform in der vergangenen Wahlperiode war eine sehr emotionale Debatte. Es ging um Standorte, um Erreichbarkeiten und um die Leistungsfähigkeit unserer Arbeitsgerichtsbarkeit. Natürlich nehmen wir diese Anliegen auch heute noch sehr ernst. Aber genau deshalb müssen wir auch über die Fakten sprechen und dürfen nicht vorschnell Strukturen zurückbringen, die aus guten Gründen reformiert worden sind. Frau Fischer ist schon auf die Ausgangslage eingegangen. Ich möchte das vertiefen. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke vom 8. Juni 2021 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte in Brandenburg von sechs auf vier reduziert. Diese Entscheidung fiel nicht leichtfertig. Sie war die Antwort auf die seit Jahren anhaltende Entwicklung. Die Zahl der Verfahrenseingänge in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat sich zwischen 2003 und 2021 nahezu halbiert. Auch die Zahlen nach der Reform zeigen kein gegenteiliges Bild. 2020 lag die Zahl der Eingänge bei 8 325 Verfahren, 2021 bei 7 137 Verfahren, 2022 bei 7 190 und 2023 bei 7 492 Verfahren. Einige Arbeitsgerichte in Brandenburg waren angesichts dieser Zahlen bereits 2021 faktisch Kleinstgerichte mit einem Personalbedarf von weniger als zwei Berufsrichterstellen. Ich frage ganz offen: Wie soll an solchen Standorten eine verlässliche Rechtsprechung gewährleistet werden, wenn Richterinnen und Richter erkranken, in Elternzeit gehen oder andere Vertretungsfälle eintreten? Meine Damen und Herren, wir haben damals nichts anderes umgesetzt als einen klaren gesetzlichen Auftrag, den sich der brandenburgische Landtag bereits in der ersten Wahlperiode selbst gegeben hatte. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg aus dem Jahr 1991: „In organisatorischer Hinsicht ist es erforderlich, Arbeitsgerichte in einer arbeitsfähigen Größe zu errichten.“ Kleinstgerichte sollen möglichst vermieden werden, „da bei einer solchen Größe […] vor allem in Vertretungsfällen zahlreiche Probleme auftreten. Außerdem erfordern die knappen personellen und sachlichen Ressourcen des Landes Brandenburg eine Bündelung.“ Genau diesen Auftrag haben wir auch gegen Widerstände in der vorigen Wahlperiode umgesetzt. In der Anhörung im Rechtsausschuss haben sowohl die damalige Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Frau Dr. Hantl-Unthan, als auch der Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, Herr Dr. Schrade, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Personalbestand von 32 Arbeitsrichterstellen ein rechnerischer Bedarf von nur knapp 20 Stellen bestand. Das ergab an drei von sechs Gerichten dauerhaft eine richterliche Besetzung von drei oder weniger Arbeitskräften. Gleichzeitig haben wir mit der Reform nicht die Bürgernähe aufgegeben. Das ist mir besonders wichtig. Wir haben im Gegenteil mit der Einführung von Gerichtstagen dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber ihre Verfahren weiterhin wohnortnah führen können. Deshalb finden Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam und Luckenwalde, des Arbeitsgerichts Neuruppin in Perleberg und des Arbeitsgerichts Cottbus in Senftenberg statt. Zudem wurden auch Rechtsantragsstellen in Potsdam und Senftenberg eingerichtet. Eine erste Zwischenauswertung des Ministeriums der Justiz hat bereits in der vergangenen Wahlperiode gezeigt, dass diese Gerichtstage gut angenommen werden, Flexibilität schaffen, Erreichbarkeit sichern und zugleich auch eine ausgewogenere Verteilung der Arbeit auf mehr Richterinnen und Richter ermöglichen. Hinzu kommt eine Entwicklung, die der AfD-Gesetzentwurf vollständig ausblendet, nämlich die Digitalisierung. Seit 2024 besteht die Möglichkeit, arbeitsgerichtliche Verfahren nach § 50a Arbeitsgerichtsgesetz per Videokonferenz durchzuführen. Diese Möglichkeit wird auch genutzt. Zwischen Januar und April 2025 wurden je nach Standort zwischen 15 und 32 % der Verhandlungen als Videoverhandlungen geführt. Im Durchschnitt betrifft das etwa ein Viertel aller Verfahren. Ihr Anteil wird perspektivisch sicherlich weiter steigen. Meine Damen und Herren, all das zeigt, dass sich die Arbeitsgerichtbarkeit im Wandel befindet. Strukturen, die vor zehn oder 20 Jahren sinnvoll waren, müssen heute neu bewertet werden. Deshalb sage ich ganz klar: Ja, wir sollten die Arbeitsgerichtsreform evaluieren. Ja, wir sollten auch prüfen, ob sich die neuen Strukturen bewährt haben. Ja, wir sollten auf dieser Grundlage auch Schlussfolgerungen ziehen. – Aber eines sage ich ebenso deutlich: Jetzt ist es zu früh, um im luftleeren Raum ein einzelnes Gericht wiederzueröffnen und damit die gesamte Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit infrage zu stellen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Das schafft Verunsicherung und ist keine verantwortungsvolle Justizpolitik. Meine Fraktion steht für eine leistungsfähige, bürgernahe und zukunftsfeste Arbeitsgerichtsbarkeit.
