Falk Peschel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme jetzt einmal vom sehr Allgemeinen zum Konkreten, nämlich zu dem heute zur 2. Lesung vorliegenden Entwurf eines Artikelgesetzes zum Abbau von Bürokratie im Bildungswesen. In meinen Augen hat er zwei elementare Prämissen, nämlich mehr Zeit für die Arbeit der Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern und die Vereinfachung der Gewinnung von Lehrkräften, insbesondere durch die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Bereits bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs haben wir uns hier zu den einzelnen Leistungsmaßnahmen detailliert ausgetauscht. Dafür bin ich dankbar. Ich will nun auf die am 15. Januar in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport durchgeführte Anhörung von Sachverständigen aus dem Bildungsbereich und der kommunalen Spitzenverbände und ihre schriftlichen Stellungeinnahmen eingehen. Die in dem Artikelgesetz verbundenen Regelungen wurden zu Recht zu weiten Teilen begrüßt, insbesondere die Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes, die es ermöglichen werden, die Ein-Fach-Regelung für bestimmte schulische Bedarfe umzusetzen und damit einen Beitrag zur Lehrkräftegewinnung zu leisten Aus der Perspektive der Pädagogik und der Schulorganisation gab es jedoch Hinweise und erhebliche Bedenken zu der beabsichtigten Änderung in den Paragrafen 52 und 53 des Schulgesetzes, womit der Wegfall des Grundschulgutachtens geregelt werden soll. Bereits in meiner Rede zur 1. Lesung habe ich ausgeführt: „Die Details zum veränderten Ü7-Verfahren werden sicher nach der Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Fachausschuss beraten.“ Meine damalige Vermutung hinsichtlich der Brisanz dieser Neuregelung im Ü7-Verfahren wurde in der Anhörung im Bildungsausschuss bestätigt. Insbesondere die Hinweise der Stellungnahme des Landkreistages wiegen schwer. Einige Auszüge aus seiner Stellungnahme: 2026 31 „In § 52 wurde ursprünglich das Grundschulgutachten geregelt. Neu formuliert ist in § 52 die Beratung durch die Schule und das Grundschulgutachten entfällt. […] In Brandenburg hatte das Gutachten bislang eine starke Verbindlichkeit. Durch den Wegfall von Grundschulgutachten und Bildungsempfehlung […] wird einerseits eine Entlastung von Lehrkräften angestrebt, gleichzeitig auch eine erhöhte Anwahl der Gymnasien ermöglicht, da perspektivisch der Elternwunsch im Vordergrund stehen wird. Dadurch entstehen jedoch möglicherweise Kapazitätsprobleme hinsichtlich der Klassenstärke und der räumlichen Gegebenheiten. Hier sehen die Landkreise als Schulträger eine enorme Herausforderung, da ein deutlicher Zuwachs an Gymnasialanmeldungen nicht kurzfristig durch die Bereitstellung von wohnortnahen Schulplätzen zur Verfügung gestellt werden kann. Diese praktischen Folgen sind bisher nicht hinreichend bedacht. […] Nicht zuletzt beruht die Schulentwicklungsplanung auf langfristigen Erhebungen und langfristigen Erfahrungswerten im Anwahlverhalten der verschiedenen Schulformen. Ein kurzfristiger Wegfall des Grundschulgutachtens würde das Abwahlverhalten zu Gunsten der Gymnasien verschieben. Der Wegfall des Grundschulgutachtens sollte daher mindestens zeitlich verschoben werden […].“ Da auch der Grundschulverband erhebliche Bedenken gegen den Wegfall des Grundschulgutachtens geltend macht, hat sich die BSW-Fraktion für einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf entschieden – danach ist eine Beibehaltung des Grundschulgutachtens vorgesehen. Getragen wird dies auch von dem Umstand, dass es bereits jetzt im Land Brandenburg ein überdurchschnittlich starkes Anwahlverhalten für Gymnasien gibt und den Oberschulen dadurch Potenzial verloren geht. Ich werbe ausdrücklich für den Änderungsantrag der BSW-Fraktion, weil mit ihm der überwiegenden Meinung der Anzuhörenden dieser Fachausschusssitzung und den verschriftlichten Expertisen Rechnung getragen wird. Insbesondere die Bedenken des Landkreistages wiegen nach unserer Auffassung schwer, und wir sollten den Hinweisen aus der kommunalen Familie die notwendige Beachtung schenken. (Beifall BSW) Die in diesem Artikelgesetz aufgeführten Maßnahmen sind nur ein erster Schritt. Es bleibt systematisch zu prüfen, wo gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Verwaltungsprozesse den Schulalltag unnötig verkomplizieren. Es muss das Ziel sein, Regeln zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären und Verfahren zu verschlanken – stets mit dem Fokus auf mehr Zeit für die pädagogische Arbeit. Die BSW-Fraktion wird den Gesetzentwurf ablehnen, wenn die auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit zwingend notwendige Änderung zum Grundschulgutachten hier keine Berücksichtigung findet. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
