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André von Ossowski

fraktionslos 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, vieles ist gesagt worden. Man hätte den Antrag, liebe AfD-Fraktion, auch so nennen können: Folgen wir doch endlich den ständigen Bitten des Abgeordneten von Ossowski, das Arbeitsgericht in Potsdam wieder zu errichten. – Dazu fehlt Ihnen aber der Mut. Ich glaube, ein Jurist hat den Gesetzentwurf nicht geschrieben, denn – dazu ist schon viel gesagt worden – er ist so nicht umsetzbar. Es fehlt vieles, und es sind Rechtsfehler und Ähnliches darin zu finden. Aber gut, Sie haben recht: Es ist auch aus meiner Sicht nach wie vor beschämend, dass wir als einziges Bundesland in unserer Hauptstadt, in Potsdam, das Arbeitsgericht geschlossen haben. Aber es ist eben passiert, und wir sind dran. Wir hatten eine Koalition, die sehr zukunftsfreudig war und auf diesem Gebiet tätig geworden ist, und der Minister hat im Ausschuss – da sitzen drei Abgeordnete von Ihnen – darüber gesprochen. Die Zeiten haben sich geändert. Wir haben die Videoverhandlung; wir brauchen bestimmte Gerichtstage nicht mehr, sie sind fast überflüssig geworden. Wir können nicht nur CO sparen, sondern auch Stun-2 den an Zeit der Rechtsanwälte und der Verfahrensparteien, indem sie von zu Hause oder von der Kanzlei aus an einer Verhandlung teilnehmen können. Deshalb waren wir dabei, eine Evaluierung der Gerichtstage durchzuführen. Das Ergebnis lässt ein wenig auf sich warten, aber ich bin es von den Ministerien ja gewohnt, dass es etwas länger dauert. Zu dem von Ihnen so bezeichneten Einzugsgebiet: Ein Arbeitsgerichtsbezirk hat nie etwas mit einem Einzugsgebiet zu tun, sondern bezeichnet ein Zuständigkeitsgebiet. Auch ein Bürger aus Eberswalde kann in Potsdam klagen. Insbesondere ist eine Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Eberswalde beim Ministerium angesiedelt, deshalb ist der Gerichtsstandort Potsdam auch für Eberswalde zuständig. Nun haben Sie einen Fehler gemacht, wenn Sie Herrn von Ossowski auf Ihre Seite ziehen wollten. Sie wissen nicht, wo ich wohne bzw. wo ich gearbeitet habe: am Arbeitsgericht Eberswalde. Sie beabsichtigen mit Ihrem Gesetzentwurf die Schließung der Außenstelle des Arbeitsgerichts Eberswalde. Wenn Sie auf die Landkarte schauen – und wir brauchen natürlich weiterhin Arbeitsgerichte –, stellen Sie fest, dass Eberswalde ein Mittelzentrum ist, das als Arbeitsgerichtsstandort nicht wegzudenken ist. Derzeit ist Frankfurt (Oder) ein Arbeitsgerichtsstandort – an der Peripherie, ein Grenzstandort. – Herr Innenminister, entschuldigen Sie bitte, Sie haben eine besondere Beziehung zu Frankfurt (Oder) – ach, Herr Wilke ist gerade nicht da. – Diesen Grenzstandort brauchen wir für die Zukunft aus meiner Sicht tatsächlich nicht. Meine Forderung war immer, dass wir eine Absichtserklärung für Potsdam dahin gehend abgeben, dass wir uns das noch einmal überlegen und in der nächsten Legislaturperiode schauen, wo wir wieder ein Arbeitsgericht Potsdam einrichten können. In der Behlertstraße wird der Platz nicht reichen; das ist zu klein für ein Arbeitsgericht. Es könnte eine Außenstelle werden. Tatsächlich haben wir es mit anderen Problemen zu tun. Diese liegen, wie mein Kollege Hornauf sagte, in den Verfahrensständen. Wir haben derzeit an jedem Gericht Kammern, in denen zwischen Güte- und Kammertermin ein Jahr Zeit vergeht. Das ist unmöglich. Stellen Sie sich einen kleinen Betrieb, einen Friseurladen oder einen Handwerksmeister, vor, der zwei Kündigungen ausgesprochen hat. Beide Kündigungen sind möglicherweise formaljuristisch unwirksam. Da ist für ein Jahr der Lohn nachzuzahlen, wenn die Kündigung unwirksam ist. Das kann ein kleiner Betrieb sich nicht leisten. Unternehmer und Arbeitnehmer haben dasselbe Interesse an schnellen Verfahrenslaufzeiten. – Herr Hornauf, ich war noch schneller: Bei mir gab es nach zwei Wochen den Gütetermin, und ich war nach zwei bis drei Monaten mit der Kammer fertig – nicht zu jeder Zeit, aber im Wesentlichen schon. Das lag nicht an einer Unterbelastung, sondern einfach daran, dass wir schnell gearbeitet haben. Wir haben in diesem Landtag zwei Abgeordnete, die über die Arbeitsgerichtsbarkeit möglicherweise mehr als alle restlichen zusammen wissen: Das sind Herr Crumbach und Herr von Ossowski, (Zuruf der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) – ja, das ist so, Frau Augustin – weil wir dort gearbeitet haben. Diese Einschätzung ist also nicht arrogant, sondern liegt einfach in einer Fachlichkeit begründet. Sie hätten als AfD-Fraktion gern mal auf mich zukommen können. Ich rede doch mit allen, das wissen Sie ja. Aber manchmal hat man auch Berührungsängste. Ich hätte Ihnen eventuell noch einige Hinweise geben können, die Sie vielleicht nicht gut gebrauchen, sich aber hätten anhören können. Insofern ist dieser Antrag fachlich nicht zu unterstützen. Ich bin für ein Arbeitsgericht Potsdam in Zukunft. Wir überlegen uns, ob das wieder geht – in der nächsten Legislaturperiode –, und wir sind dabei, die Evaluierung fortzuführen. Im Moment haben wir eine Problemlage, weil über eine neue Koalition verhandelt wird, sodass es im Moment einen kurzen Stillstand gibt und wir diese Sache noch nicht zu Ende führen können. Aber ich wiederhole es: Die Gerichtstage sind überflüssig geworden. Sie haben im Übrigen auch den Gerichtstag Senftenberg vergessen; den haben Sie auch noch bestehen lassen. Die Anhörung der Sachverständigen hat klar zum Vorschein gebracht: Alle Gerichtstage sind überflüssig – damit auch derjenige in Senftenberg; dieser ist nur gesetzlich geregelt. Insofern sehe ich, dass wir in Zukunft noch Potenzial haben. (Zuruf von der AfD: Wer ist denn „wir“?) Wir haben den Pakt für Rechtspflege. Wir haben die Möglichkeit, auch dort etwas zu tun. Ich bin vielleicht noch nicht guten Mutes, weil ich nicht weiß, was die Koalitionsverhandlungen nach sich ziehen werden, aber ich bleibe an der Sache dran. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und Reinhard Simon)

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