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Matthias Steinfurth

SPD 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Nein. (Heiterkeit bei der AfD – Daniel Münschke [AfD]: Erst gucken, wer es ist: Nein!) Dazu gibt es aktuell landesweit keine belastbaren Daten. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat im Jahr 2020 ein Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis war damals eindeutig: Die Relevanz von Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung wurde als gering eingeschätzt. Ob diese Einschätzung heute noch zutrifft, wissen wir schlicht nicht. Vieles spricht dafür, dass sich etwas geändert hat. Genau deshalb steht das Ministerium aktuell unter anderem auch im Austausch mit der Landeshauptstadt Potsdam und prüft, ob eine erneute Datenerhebung und ein erneutes Grundlagengutachten für Potsdam erforderlich sind. Ich sage hier ganz klar: Eine Kündigungssperrfristverordnung ohne eine aktuelle und belastbare Datengrundlage wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und vor Gericht nicht haltbar. Das wäre dann kein Mieterschutz. (Beifall SPD) Am Ende hätten die Mieterinnen und Mieter nicht gewonnen, im Zweifel sogar verloren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion teilt das Ziel, Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen; aber wir stehen für eine rechtssichere Politik, die auch vor Gericht Bestand hat. Der Antrag des BSW enthält richtige Impulse, er greift ein reales Problem auf, aber aktuell zentralrechtliche Voraussetzungen werden missachtet. Deshalb werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Unser Weg ist klar: Wir brauchen zunächst belastbare Daten, dann eine rechtssichere Verordnung und einen Mieterschutz, der wirklich belastbar ist und das hält, was er verspricht. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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