Hans-Christoph Berndt
Eine einzige Nachfrage, Frau Ministerin: Sie sprachen ja eben davon, dass die Behörde gebunden ist, eine Genehmigung zu erteilen – sie muss das bejahen –, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Ist die Ausweisung eines Naturparks in Ihren Augen keine öffentlich-rechtliche Vorschrift?
