Daniel Münschke
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meyer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade Bezug auf § 577a BGB genommen. Das ist auch der Bezug zu Ihrem Antrag. Weniger Kündigungsschutz usw., was Sie jetzt noch mit eingeflochten haben, spielt in Ihrem Antrag eher weniger eine Rolle. Ich habe eine konkrete Frage. Sie haben eingangs Ihrer Rede gesagt, Sie hätten viele Zuschriften bekommen und mit vielen Menschen gesprochen. „Viel“ ist ja wirklich eine Definitionsfrage. Ich hätte es gern konkret. Um wie viele Wohneinheiten in Brandenburg handelt es sich, von denen Sie in Ihrem Antrag unter Bezugnahme auf § 577a BGB sprechen? Von wie vielen Wohneinheiten sprechen wir bei Umwandlung in Eigentum?
