Falk Peschel
Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf des Abgeordneten von Ossowski soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass sich drei aus der BSW-Fraktion ausgetretene Abgeordnete zu einer Gruppe zusammenschließen können. Es geht also formal um Parlamentsrecht und noch nicht konkret um die Bildung der Gruppe. Um es klar voranzustellen: Das BSW wird der Anerkennung einer Gruppe nicht zustimmen, deren erklärtes Ziel es ist – wie der Abgeordnete von Ossowski freimütig und wiederholt gegenüber der Presse angekündigt hat –, die sich anbahnende Regierungskoalition aus SPD und CDU zu unterstützen, (Beifall BSW und AfD) quasi im vorauseilenden Gehorsam, ohne Kenntnis der politischen Agenda dieser potenziellen Koalition. Man sollte sich ein wenig Selbstachtung bewahren und sich nicht unaufgefordert und ohne, dass dies zur Mehrheitsbildung in diesem Parlament nötig wäre, zum Wurmfortsatz einer Landesregierung degradieren. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Zudem ist von Ossowskis Aussage entlarvend. Sie zeigt, dass der Wählerwille noch offensichtlicher ignoriert wird, als es durch den Wechsel von zwei Abgeordneten in die SPD-Fraktion ohnehin schon der Fall ist. Zum Gesetzentwurf. Die Abschaffung undemokratischer, einzelfallbezogener und möglicherweise sogar verfassungswidriger Regelungen lehnen wir natürlich nicht ab. Aber es sind Nachbesserungen nötig. Der Entwurf schlägt vor, dass der Landtag die Zustimmung zu einer Gruppenbildung im Einzelfall geben kann, wenn sich Abgeordnete nach Abspaltung von einer Fraktion zusammenschließen wollen. Das ist grundsätzlich legitim. Ursprünglich war die Klausel, dass Abgeordnete, die aufgrund eines Wahlvorschlags gewählt wurden, nur eine Fraktion bilden können, eine Lex AfD, als sie unter Rot-Rot in das Fraktionsgesetz eingeführt wurde – damals aufgrund der Sorge, die AfD könnte sich in mehrere Fraktionen aufspalten, um so mehr finanzielle Mittel zu erhalten. Diese Sorge scheint nun verflogen. Mehr noch: Der SPD kamen überraschend Bedenken, dass die von ihr selbst initiierte Änderung des Fraktionsgesetzes nicht verfassungskonform sein könnte. Wohlwollend könnte man dies als späte demokratische Einsicht bewerten. Es bleibt ein fahler Beigeschmack: Man ändert das Fraktionsgesetz, wie es gerade politisch opportun erscheint, und reißt dabei gleich noch ein Stück Brandmauer ein. Letzteres ist im Rahmen einer Redemokratisierung des Fraktionsgesetzes durchaus zu begrüßen. An zwei Punkten des Gesetzentwurfs drängt sich der Verdacht auf, dass ein Missbrauch des Parlaments vorliegt – um es mit den Worten des Abgeordneten Dr. Berndt zu sagen. Und weiter: „Die Initiative dient dazu, dass man eine Gruppe privilegieren kann, die die Regierung unterstützt.“ Tatsächlich würde mit diesem Gesetz das Parlament für den Steuerzahler deutlich teurer, und zwar um einen Millionenbetrag bis zum Ende der Legislaturperiode. Das ist in Anbetracht der prognostizierten Milliardendefizite für die nächsten beiden Haushaltsjahre kein gutes Signal an die Brandenburgerinnen und Brandenburger. (Beifall BSW) Und mal schauen, welche Ausgaben für Kultur, Soziales oder Sport auf dem Altar eines teurer werdenden Landtags geopfert werden. Zumindest über den Oppositionszuschlag muss jedoch diskutiert werden.
