Volker Nothing
„Brandenburg ist stark, weil wir Familien unterstützen und entlasten.“ Das hatte die SPD in ihrem Programm zur Landtagswahl 2024 betont. Auch im Koalitionsvertrag der Kurzzeitkoalition aus SPD und BSW wurde vereinbart, „[…] die finanzielle Entlastung von Familien, die das Fundament unserer Gesellschaft bilden, weiterhin zu priorisieren.“ Wie nun bekannt wurde, bricht die SPD diese Versprechen gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen wird die bisherige finanzielle Förderung der dritten Betreuungsstufe durch das Land eingestellt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, teils beträchtliche Anfahrtswege zum Arbeitspatz in Kauf zu nehmen haben und daher auf die verlässliche Kitabetreuung ihrer Kinder in den Betreuungsrandzeiten angewiesen sind. Zum anderen kündigte das SPD-geführte Bildungsministerium an, die unterschiedlich gehandhabte Finanzierung des Mittagessens in Kita, Schule und Hort vor dem Hintergrund der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung vereinfachen und harmonisieren zu wollen. Demnach soll die in § 17 Abs. 1 Satz 1 KitaG geregelte Kostenbeteiligung der Eltern an der Finanzierung des Mittagessens – das sogenannte Essengeld – an die bestehende schulgesetzliche Regelung angeglichen werden. Das heißt konkret: Familien mit kleinen Kindern haben die anfallenden Kosten für das Mittagessen in der Kita fortan in voller Höhe zu übernehmen, statt wie bislang lediglich einen Zuschuss zu zahlen. Die Eltern werden also – nach dem Willen der SPD – für die Verpflegung ihrer Kinder weitaus tiefer ins Portemonnaie greifen müssen als bisher. Ich frage die Landesregierung: Wie rechtfertigen Sie diese Entscheidungen – die Einstellung der finanziellen Förderung der dritten Betreuungsstufe wie auch die Neuregelung der Mittagsfinanzierung –, von der jede für sich im scharfen Widerspruch zum mehrfach wiederholten Versprechen steht, Familien in der laufenden Legislaturperiode – ich zitiere – zu „unterstützen“, zu „priorisieren“ und zu „entlasten“?
