Daniela Oeynhausen
Das Land fördert Kliniken nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz mit einer Investitionspauschale, um zum Beispiel Bauvorhaben zu realisieren oder Anlagegüter anzuschaffen. Wenn ein Träger mehrere Krankenhäuser betreibt, werden ihm Mittel für seine Kliniken zusammen ausbezahlt. Eine Aufschlüsselung der Zuwendungen nach dem jeweiligen Standort unterbleibt. Für die Elbe-Elster GmbH, deren Standorte zugunsten eines zentralen Neubaus geschlossen werden sollen, hat das Land im Zeitraum 2020 bis 2025 knapp 40 Millionen Euro an Investitionspauschale ausbezahlt. Das Krankenhaus Wittstock der KMG GmbH soll 2027 schließen. Das Land hat dem Träger im selben Zeitraum für seine Standorte insgesamt knapp 42 Millionen Euro überwiesen. Ich frage die Landesregierung: Welche Anpassungen der Investitionspauschale für Kliniken, die geschlossen werden sollen, will das Land bis wann in welchem Rahmen vornehmen, um zu verhindern, dass Krankenhausträger die Mittel aus Steuergeld für Vorhaben ausgeben, die entweder wegen der anstehenden Schließung unrentabel wären oder andere Klinikstandorte der Träger betreffen?
