Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag von Herrn Minister Tabbert für die Landesregierung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist das Ziel der Landesregierung, bedarfsgerechten Mietwohnraum und dessen Bezahlbarkeit zu schützen. Ein Zuhause, in dem wir uns wohlfühlen, ist für uns alle gleichermaßen wichtig. Es ist ein Ort, an dem wir uns sicher fühlen, uns erholen und einen sehr großen Teil unseres Lebens verbringen. Wir alle wünschen uns, dass wir uns unser Zuhause erhalten können, solange wir möchten. Auf Grundlage eines Gutachtens, das unter anderem in 36 Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg erhebliche Mietpreissteigerungen abbildet, hat die Landesregierung im letzten Jahr die Kappungsgrenzenverordnung und die Mietpreisbegrenzungsverordnung für diese Kommunen mit Wirkung für die nächsten vier Jahre bei der Mietpreisbegrenzung bzw. fünf Jahre bei der Kappungsgrenze neu festgelegt. Die Kappungsgrenzenverordnung dämpft die Preissteigerung in bestehenden Mietverträgen, die Mietpreisbegrenzungsverordnung die Preissteigerung in neu abzuschließenden Mietverträgen. Im Hinblick auf Ihre Frage zur sogenannten Kündigungssperrfrist verweise ich zunächst darauf, dass Mietrecht grundsätzlich Bundesrecht ist. In § 577a BGB hat der Bund festgelegt, dass nach begründetem Wohnungseigentum an einer Mietwohnung die Mieterin oder der Mieter im Falle einer Eigenbedarfskündigung durch die Käuferin oder den Käufer noch drei Jahre in der Wohnung bleiben darf, dann allerdings ausziehen muss, wenn der neue Eigentümer das wegen Eigenbedarfs fordert. Die genannte Frist von drei Jahren darf von der Landesregierung verlängert werden, wenn zuvor ein angespannter Wohnungsmarkt im Land festgestellt und bestimmt wurde. Ich habe angeführt, dass das in Brandenburg seit Dezember 2025 für die kommenden Jahre in 36 Kommunen mit weitreichenden Wirkungen der Fall ist. Mir ist bekannt, dass sich viele Mieterinnen und Mieter in Brandenburg, speziell in der Stadt Potsdam, und bisher nur in der Stadt Potsdam, eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist wünschen. Hier muss ich allerdings auch auf Art. 14 GG hinweisen, in dem der Schutz des Eigentums klar dokumentiert ist. Eine Verlängerung der Kündigungssperrfrist darf nicht willkürlich oder nach Wunsch erfolgen. Vielmehr bedarf es für diese Fristverschiebung, die einen Eingriff in das Grundrecht auf freie Verfügbarkeit des Eigentums darstellt, einer tragbaren Rechtfertigung. Es fragt sich, ob eine Kündigungssperrfristverordnung erforderlich ist und, wenn ja, welche Geltungsdauer angemessen ist. 2026 71 Die Dauer der Verlängerung der Kündigungssperrfrist ist eine Ermessenentscheidung, sollte sie mit den beschriebenen Verordnungen im Einklang stehen und eine fünfjährige Geltungsdauer haben. Dafür haben sich andere Länder bereits entschieden. Unser Nachbar Berlin befindet sich als Stadtstaat in einer anderen Lage als Brandenburg. Dort sind die Daten zur Wohnungsmarktumwandlung präsent; in einem Flächenland wie unserem sind sie erst noch zu ermitteln. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich dies am Beispiel der Zweckentfremdung darstellen: Seit 2019 gibt es in Brandenburg ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses Gesetz erlaubt Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, durch Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde einen anderen Zweck als Wohnen erfüllen darf. 2019 hatten wir 30 Gemeinden, die theoretisch davon Gebrauch machen konnten. Während das Gesetz in Berlin gleich angewendet wurde, hat in Brandenburg bis heute – Januar 2026 – nur eine Gemeinde von diesem Satzungsrecht Gebrauch gemacht. Das zeigt, dass für die Einführung einer rechtssicheren Kündigungssperrfristverordnung ein Austausch mit den Gemeinden erforderlich ist. Ein solcher Austausch hat bereits mit der Landeshauptstadt Potsdam begonnen; im ersten Halbjahr werden wir weitere Städte kontaktieren. Ich darf Ihnen versichern, dass die Einführung einer Kündigungssperrfristverordnung in meinem Haus offen diskutiert wird, aber natürlich nur auf Grundlage belastbarer Zahlen, die zum heutigen Tag – bis auf Potsdam – noch nicht vorliegen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall SPD)
