Steffen Freiberg
Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auf Ihre beiden Fragen antworte ich wie folgt: Zu Ihrer ersten Frage nach der finanziellen Förderung der dritten Betreuungsstufe: Für die Familien im Land Brandenburg ändert sich nichts. Für Kinder, die in Kitas oder in der Tagespflege betreut werden, ändert sich nichts. Der Rechtsanspruch – darum geht es hier doch –, der den Kindern bisher zusteht, wurde und wird nicht angetastet. Sie, Herr Abgeordneter, sprechen mit Ihrer Frage ausschließlich die komplexe Finanzierungsbeziehung zwischen dem Land, den Kommunen und in diesem Fall auch dem Bund an. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Neuregelung der Mittagsfinanzierung ist Teil eines laufenden Gesetzgebungsvorhabens der Landesregierung. Die Meinungsbildung der Landesregierung zu dem Gesetzgebungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Bei dieser Gelegenheit will ich nicht unerwähnt lassen, dass das Land die Eltern im Land Brandenburg auf Beschluss und mehrfach durch Gesetzgebung dieses Hauses mit einer Summe von ungefähr 150 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr von Krippen-, Kindergarten- und Hortbeiträgen entlastet. – Vielen Dank.
