Hans-Christoph Berndt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Scheetz, ja, es wurden Anzeigen gegen Wilko Möller erstattet, weil er dieses Plakat gezeigt hat. Es wurden auch gegen Angela Merkel Anzeigen wegen ihrer Flüchtlingspolitik erstattet. Es wurden gegen Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke Anzeigen wegen einer unrichtigen Aussage vor dem Corona-Untersuchungsausschuss erstattet. In diesen Fällen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt; sie sagte, es liege kein hinreichender Tatverdacht vor. Ich glaube, mittlerweile kennen Sie alle die Plakate der CDU in Datteln und das Plakat von Wilko Möller – das Plakat mit den schützenden Händen über den Kindern. Es mag sich jeder von Ihnen die Frage stellen, ob er auf diesem Plakat eine Nazi-Symbolik erkennt, (Oh! bei der SPD) ob er einen dringenden Tatverdacht erkennt, der es erforderlich macht, die Ermittlungen fortzuführen und sie der großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zu übertragen. Wenn wir dann noch erfahren, dass diese absurde Anklage mit der politischen Funktion von Wilko Möller begründet wird, sagen wir: Das ist ein politisches Verfahren. (Beifall AfD) Dann ist es ein politisches Verfahren gegen die Opposition. Das sage ich nicht, um den Rechtsstaat schlechtzumachen, sondern weil es eine Tatsache ist. Ich bitte Sie noch einmal: Denken wir alle in einer Zeit sich weiter aufheizender politischer Debatten darüber nach, ob es wirklich gut ist, wenn man in dieser Weise gegen Politiker Strafverfahren führt, gegen eine Person, gegen die es, mit großer Unvoreingenommenheit betrachtet, wirklich keinen Tatverdacht geben kann, die 35 Jahre untadelig als Beamter gearbeitet hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das wissen Sie? Das entscheiden Sie? – Gegenrufe von der AfD)
