Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr von Ossowski. – Als Nächster folgt für die Landesregierung Herr Minister Dr. Grimm. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf zur Wiedererrichtung des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam – darin bin ich mit den Vorrednern einer Meinung – ist abzulehnen. Es besteht kein Grund, jetzt an der Grundstruktur etwas zu ändern. Die Arbeitsgerichte sind aktuell insgesamt im richterlichen Dienst auskömmlich ausgestattet. Vor der Strukturreform waren einige Arbeitsgerichte hingegen überausgestattet, weil sich durch den Rückgang der Verfahrenseingänge im richterlichen Dienst an drei Arbeitsgerichten eine Reduktion des Personalbedarfs auf drei Richter und an einem Arbeitsgericht, namentlich Eberswalde, sogar auf weniger als zwei Richter ergeben hat. Die Arbeitsgerichte hatten damit den Status eines Kleinstgerichtes. Das ist für die Arbeitsfähigkeit nicht gut; dazu wurde schon viel gesagt, deshalb beschränke ich es darauf. Man muss einander unter richterlichen Kollegen auch vertreten können. Die Verwaltungsaufgaben bleiben natürlich die gleichen, ob es nun drei oder zehn Richter sind. Das macht dann schon einen großen Unterschied. Die Entscheidung zur Aufrechterhaltung des Standortes für das Arbeitsgericht in Brandenburg an der Havel folgte der Landesstrategie, eine ganzheitliche Landesentwicklung zu fördern und dabei insbesondere die berlinfernen Regionen im Blick zu haben. Das kann man jetzt natürlich gut oder schlecht finden, aber Fakt ist: Die Entscheidung wurde so getroffen. Auf keinen Fall sinnvoll ist es, eine getroffene Entscheidung schon nach 2026 49 kurzer Zeit wieder zu revidieren. Das ist das Gegenteil von Stabilität und Sicherheit. Das kann man nicht machen, erst recht nicht bei Gerichtsstrukturen. (Beifall SPD und CDU) Darüber hinaus belegen auch die aktuellen Verfahrensdauern, dass die Reform funktioniert hat. Wir sind jetzt bei Verfahrenslaufzeiten von durchschnittlich 3,7 Monaten im Jahr 2025 – in Urteilsverfahren und bei einstweiligem Rechtsschutz – und von 4,4 Monaten im Beschlussverfahren. Vergleicht man das mit anderen Gerichtsbarkeiten, kann man sich eigentlich nicht darüber beschweren. Außerdem verteilen sich die Eingänge jetzt auch gleichmäßiger auf die vier Standorte. Ich werde mir die Einzelfälle, die hier genannt wurden, gern noch einmal genauer anschauen; aber das sind die Durchschnittszahlen, die ich Ihnen jetzt nennen kann. Seit Juli 2025 haben inzwischen alle Arbeitsgerichte die E-Akte. Außerdem wird Videokonferenztechnik sehr umfangreich genutzt. Das haben wir im Fachgespräch auch gehört. Die Direktoren der Arbeitsgerichte haben anlässlich dieses Tagesordnungspunktes auch noch einmal mitgeteilt, dass die Nutzung von Videoverhandlungen an drei von vier Gerichten in der zweiten Hälfte des letzten Jahres noch einmal intensiviert wurde. Damit vermeiden wir unnötige Fahrtwege und machen auch die Arbeit leichter. Aus dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel geht übrigens hervor – das ist eine Entscheidung, die dort im Präsidium getroffen wird, nicht im Ministerium –, dass dem Gerichtstag Potsdam weitere Verfahren zugeordnet worden sind. Verfahren, die die kreisfreie Stadt Potsdam, die Stadt Teltow, die Gemeinden Stahnsdorf, Kleinmachnow, Rangsdorf, Trebbin, Blankenfelde, Mahlow und Großbeeren betreffen, sind seit dem 01.01.2026 dem Gerichtstag Potsdam zugeordnet – zuvor waren es nur Potsdam und Kleinmachnow –, sodass es hier eine wesentliche Stärkung gegeben hat. Außerdem sind jetzt auch drei Kammern – statt bisher zwei – diesem Gerichtstag zugeordnet. Auch damit wird er gestärkt. Die eigentliche Hauptaussage des Fachgesprächs war, dass der Gerichtsbezirk zu klein gefasst ist. Dieser wurde im Hinblick auf den Gerichtstag Potsdam erheblich vergrößert, sodass wir auf die Beschwerden, die dort geäußert wurden, reagiert haben. Das Präsidium hat hier einen anderen Zuschnitt vorgenommen. Ich glaube, das war hier unmittelbar zu veranlassen. Im Ergebnis gibt es keinen Anlass, jetzt wieder ein eigenständiges Arbeitsgericht Potsdam zu errichten. Wir fahren mit der aktuellen Struktur gut. Wir werden sie aber wie zugesagt evaluieren und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, ziehen. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies)
