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Ludwig Scheetz

SPD 28.01.2026 Sitzungen 8/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will eines voranstellen: Dem hier geäußerten Vorwurf der politisch motivierten Handlung kann insofern entgegengestellt werden, dass Sie selbst im letzten Rechtsausschuss die Frage gestellt haben, in wie vielen Fällen der Minister der Justiz Weisungen erteilt hat. Sie haben hier in den Raum gestellt, dass die Gerichte, die Justiz nicht weisungsunabhängig seien. Der Minister hat es hier sehr, sehr transparent dargestellt und gesagt: Wenn es Weisungen gibt, unterrichte ich den Ausschuss. – Die Antwort auf die von der AfD gestellte Frage war: Null. Es gab also keine einzige Weisung. Damit ist auch klargestellt, dass es hier keinerlei Einfluss gab. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Nun zu dem ewigen Vorwurf bzw. der Frage, warum dieses Verfahren gleich an das Landgericht und nicht an das Amtsgericht geht. Ob es mir gefällt oder nicht – mir gefällt es ehrlich gesagt nicht, aber das kann ich an der Stelle leider nicht ändern –, der Grund dafür ist, dass Sie eine Person mit besonderer politscher Bedeutung sind. Deswegen wird dieses Verfahren am Landgericht geführt, so wie es in vielen anderen Fällen auch Verfahren (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) gegen Politiker vor dem Landgericht gab, und zwar unabhängig davon, in welcher Partei sie waren oder sind. Dass wir hier im Plenum überhaupt über einen Immunitätsantrag debattieren, ist sehr ungewöhnlich und aus meiner Sicht wirklich ein einmaliger Vorgang; normalerweise wird darüber ohne Aussprache entschieden. Umso mehr kommt es heute auf eine klare rechtsstaatliche Einordnung an: Es geht eben nicht um eine politische Bewertung des zugrunde liegenden Strafverfahrens, (Lars Hünich [AfD]: Das versuchen Sie aber!) es geht nicht darum, ob jemand schuldig oder unschuldig ist. Darüber entscheiden allein zuständige Gerichte – und das ist gut und richtig so in diesem Land. (Beifall SPD und CDU) Wir sind das Parlament. Wir sind keine Staatsanwaltschaft und kein Gericht. Worum es heute geht, ist deutlich enger gefasst: Artikel 58 der Verfassung des Landes Brandenburg sieht vor, dass Strafverfolgungsmaßnahmen, Haft oder sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit auf Verlangen des Landtags auszusetzen sind, wenn dadurch die parlamentarische Arbeit des Landtags beeinträchtigt wird. Das ist der Maßstab. Diese Regelung ist in Brandenburg bewusst so ausgestaltet. Sie ist historisch betrachtet ein Schutzmechanismus für das Parlament – entstanden aus der Erfahrung, dass politische Macht missbraucht werden kann, um Abgeordnete mundtot zu machen oder Opposition zu behindern. Immunität dient deshalb dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Parlaments und des freien Mandats. Gleichzeitig gilt: Immunität ist kein persönliches Privileg, kein Freifahrtschein und kein Sonderrecht, um sich einem rechtsstaatlichen Verfahren zu entziehen. Brandenburg hat sich sehr bewusst für ein Modell entschieden, das die rechtsstaatliche Normalität grundsätzlich ermöglicht und nur dann eingreift, wenn die parlamentarische Arbeit tatsächlich beeinträchtigt würde. Genau diese Prüfung ist im Hauptausschuss erfolgt. Der Hauptausschuss hat den Antrag beraten und kommt zu einer klaren Empfehlung: Die Aussetzung der Maßnahme wird nicht für erforderlich erachtet. – Wir werden dieser Beschlussempfehlung folgen. Mehr kann man aufgrund der Nichtöffentlichkeit der Sitzung dazu auch nicht sagen, obwohl ich gerne würde, denn dann würde deutlich werden, welcher Popanz hier eigentlich hochgezogen wird. (Beifall SPD und CDU sowie der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies) Dem Verfahren liegen mehrere – mehrere – Strafanzeigen zugrunde, danach läuft ein reguläres rechtsstaatliches Verfahren. Zuständige Behörden prüfen nach Recht und Gesetz, und ein unabhängiges Gericht entscheidet am Ende. Daran sollten wir uns halten und vermeiden, dieses Verfahren politisch zu überlagern oder in Zweifel zu ziehen! Meine Damen und Herren, genau hier liegt der Kern des Problems: Die AfD politisiert eine verfassungsrechtliche Schutzregel, die dem Parlament dienen soll. Sie stellt nicht die Funktionsfähigkeit des Landtags in den Mittelpunkt, sondern arbeitet mit einer Opferrolle und pauschalen Zweifeln am Rechtsstaat. Das ist gefährlich, (Beifall SPD und CDU) weil es das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und in demokratische Verfahren schwächt. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, akzeptiert zwei Grundsätze: Erstens: Es gilt für alle – auch für Abgeordnete –, dass Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden. Zweitens gilt ebenso, dass das Parlament nur dann einschreitet, wenn seine Arbeit konkret beeinträchtigt würde. Beides zusammen schützt Demokratie und Rechtsstaat gleichermaßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es steht uns nicht zu, über den Inhalt des Strafverfahrens zu urteilen. Wer die Entscheidung des Gerichts vorwegnehmen will – in die eine oder die andere Richtung –, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Zurückhaltung. Wir als SPD-Fraktion wollen das nicht, wir bewerten nicht, ob der Vorwurf trägt. Wir bewerten ausschließlich, ob der Landtag die Aussetzung verlangen muss, weil seine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt würde. Dafür sehen wir keine ausreichende Grundlage, und deshalb stimmen wir der Beschlussempfehlung zu und lehnen den Antrag auf Immunität ab. (Beifall SPD und CDU)

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