Dennis Hohloch
Frau Präsidentin, da Sie mir jetzt eine Minute meiner Zeit geraubt haben, möchte ich sagen: Ich weiß, in der Politik darf man lügen, aber den Lügner darf man nicht als Lügner bezeichnen, und jetzt darf man auch nicht mehr „Wählerbetrug“ sagen. Ich verstehe schon, wo die Reise hingeht. (Beifall AfD) Machen wir weiter. – Nach diesem Streich biedern sich die drei Abgeordneten – mindestens einer von ihnen – der neuen Koalition aus SPD und CDU an und sagen, dass sie deren Politik unterstützen wollen. Das Ziel ist also klar eine Änderung des Fraktionsgesetzes zugunsten dieses Wählerbetrugs, meine Damen und Herren. Am krassesten war folgende Aussage von Herrn von Ossowski: „Ich werde eine stabile Regierung für das Land Brandenburg stützen, egal wie sie sich zusammensetzt. Das ist der Auftrag, und ich hatte auch immer gesagt: Zuerst das Land, dann die eigenen Interessen.“ Meine Damen und Herren, Sie wurden nicht gewählt, um eine Regierung zu stützen, Sie wurden als BSW gewählt, um endlich die Altparteien abzulösen! (Beifall AfD und BSW) Das war Ihre Aufgabe, als Sie in den Landtag eingezogen sind. Wenn Ihnen das Land so wichtig ist, hätten Sie Ihr Mandat abgegeben und einen Nachrücker des BSW seinen Job machen lassen, für den diese Partei in den Landtag eingezogen ist! (Beifall AfD und BSW) Ein weiterer Rat: Wenn Sie die Regierung stützen wollen, werden Sie offizieller Teil davon, nicht ihre offiziellen Mitarbeiter. (Beifall AfD und BSW) Wir als AfD-Fraktion werden jedenfalls nicht – das kann ich Ihnen schon sagen – Steigbügelhalter für die Änderung des Fraktionsgesetzes sein, um es an Tagespolitik anzupassen. Dieses Gesetz verhindert eine solche Gruppenbildung durch Fraktionsflüchtlinge aus folgenden guten Gründen: Die Fraktionen haben erstens den Zweck, die politische Willensbildung zu bündeln und parlamentarische Mehrheiten zu strukturieren. Ich denke, dem kann niemand widersprechen. Das ermöglicht außerdem berechenbare Entscheidungsprozesse, und es spiegelt auch den Wählerwillen wider, weil der Wähler eben genau diese Listen in den Landtag gewählt hat. Der vorgelegte Gesetzentwurf befördert meiner Meinung nach eine Zersplitterung des Landtags und fördert weitere Steuermittelausgaben für politische Konstellationen, die der Wähler nie gewollt hat. (Beifall AfD und BSW) Aber jetzt kommt Absurdität Nummer zwei: SPD und CDU – wir haben es gerade gehört – unterstützen das Ganze. Es muss parlamentarisch, demokratisch aussehen, aber wir wissen schon, dass sie das Ganze durchwinken werden. Sie wollen im Einzelfall mit einer einfachen Mehrheit hier im Landtag entscheiden, ob Fraktionsabtrünnige zukünftig eine eigene Gruppe bilden können. So kann sich die Koalitionsmehrheit – egal, wie sie im Landtag aussieht – nach Belieben aussuchen, welche weiteren Fraktionen es hier geben wird. (Beifall AfD und BSW) Das ist meiner Meinung nach nicht demokratisch. Jetzt kommen wir zu dem besonders Absurden – ich zitiere aus dem Antrag der sogenannten demokratischen Fraktionen, die sich immer für unsere Demokratie rühmen, aus einem Gesetzentwurf von SPD, CDU, Linken und Grünen aus dem Jahr 2016 –: „Mitglieder des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung in den Landtag gewählt wurden, dürfen jeweils nur eine Fraktion bilden.“ Damit haben Sie das Fraktionsgesetz erst 2016 geändert. (Beifall AfD und BSW) Und wissen Sie, warum? Es war eine Lex AfD, weil sich die AfD in Baden-Württemberg gespalten hat und Sie befürchteten, dass das auch hier passieren würde. Aber selbstverständlich kommt es in Brandenburg nicht dazu, weil die AfD hier stabil ist, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Sie haben damit also eine zweite Fraktion verhindert, und jetzt, nach einigen Jahren, fällt dem Fraktionsvorsitzenden der SPD auf: Das könnte ja ein verfassungswidriger Zustand sein. – Ja, meine Damen und Herren, Sie beschließen also ein verfassungswidriges Gesetz, was Sie über Jahre nicht stört, und jetzt, wo es Ihnen in den Kram passt, stellen Sie fest, dass es verfassungswidrig ist, und wollen es wieder ändern. Das ist Altparteienpolitik, meine Damen und Herren, und das lehnen wir ab. – Vielen Dank. (Beifall AfD und BSW – Unruhe bei der AfD)
