Falk Peschel
Ich fange mal mit der letzten Frage an, geschätzter Herr Kollege. Natürlich glaube ich das nicht, aber es ist Ihr Gesetzentwurf, den Sie eingebracht haben, der heute zur Diskussion steht. Zum Zweiten: Natürlich, wenn es einen Regelungsbedarf gibt, der in der praktischen Umsetzung eines Gesetzes erkennbar zutage tritt, ist eine solche Anpassung legitim – das habe ich in meinem Beitrag ja auch bereits ausgeführt. Erstaunlicherweise handelt es sich hier ja offensichtlich um eine Regelung, die man für verfassungswidrig halten kann. Aber hier über inzwischen etwa sieben Jahre eine solche Regelung im Fraktionsgesetz mitzuschleppen und dann, sagen wir mal, zu einem etwas auffälligen Zeitpunkt darauf zu stoßen, (Lars Hünich [AfD]: Rein zufällig!) wirft zumindest ein paar Fragen auf. (Beifall BSW) Ich war beim Oppositionszuschlag. Eine die Regierung stützende Gruppe ist nun einmal keine Opposition. (Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Entsprechend müssten die Regelungen in § 6 Fraktionsgesetz dahin gehend präzisiert werden, wann eine Fraktion oder Gruppe Opposition ist. (Beifall BSW) Die Abstimmung des Landtags über die Zulassung, so heißt es, solle gewährleisten, dass die politische Homogenität der Gruppe gegeben ist, um ihre parlamentarischen Funktionen auszufüllen. Das Parlament müsse ausschließen können, dass es sich um einen untunlichen Zusammenschluss aufgrund bloßer Zweckerwägungen handelt. Vor dem Hintergrund, dass die politische Gemeinsamkeit der Gruppe um André von Ossowski ausschließlich darin besteht, eine neue Regierungskoalition mit unbekanntem Programm zu stützen, müsste § 1 Abs. 1 nachgeschärft und müssten die Anforderungen an politische Kohärenz qualifiziert werden. Was als Demokratisierung des Fraktionsgesetzes und als Wiederherstellung seiner Verfassungskonformität verkauft wird, entpuppt sich aufgrund dieser Regelungslücken als Austausch einer Lex AfD gegen eine Lex „Wir für Brandenburg“, mit weitreichenden Folgen. (Beifall BSW) Glaubwürdigkeit erringt man so nicht. (Beifall BSW) Das klingt frei nach Pippi Langstrumpf wie: Ich mache mir die Landtagswelt, wie sie mir gefällt. – Die BSW-Fraktion wird daher der Überweisung an den Hauptausschuss nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BSW)
