Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2305 des Hauptausschusses zum Antrag auf Gewährung der Immunität nach Art. 58 Verfassung des Landes Brandenburg. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Somit wurde der Antrag des Abgeordneten Wilko Möller vom 16. Dezember 2025 auf Gewährung der Immunität nach Art. 58 Verfassung des Landes Brandenburg bezüglich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), Aktenzeichen 24 KLs 21/25, abgelehnt. Die Aussetzung der Maßnahme wird demnach nicht für erforderlich erachtet. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und beende die 26. Plenarsitzung. Ich möchte Sie auf den Parlamentarischen Abend heute um 19 Uhr sowie auf den Sitzungsbeginn morgen um 10 Uhr hinweisen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Ende der Sitzung: 18:22 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse 100 Jahre Grüne Woche - Herausforderungen und Perspektiven für Brandenburgs Landwirtschaft im Lichte der GAP ab 2028 nuar 2026 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Europäische Förderung zukunftsfest gestalten: Landwirtschaft und ländlichen Raum stärken – Diskussionen um den Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union aktiv begleiten Der Landtag stellt fest: Die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Förderpolitik wird aktuell in vielen Veranstaltungen und Gesprächen, zuletzt anlässlich der diesjährigen GRÜNEN Woche diskutiert. Diese Debatte ist besonders jetzt geboten, weil die EU-Mitgliedsstaaten turnusgemäß den langfristigen EU-Haushalt beraten, den sogenannten ‚Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)‘. Der jährliche EU-Haushalt leitet sich aus dem MFR ab und weist Finanzmittel durch thematische Förderprogramme Endbegünstigten zu, unter anderem den Regionen. Vor diesem Hintergrund spielt die aktuelle Debatte über den Vorschlag der EU-Kommission vom 16.07.2025 zum MFR 2028- 2034 auch für Brandenburg eine herausragende, für viel Lebensbereiche der Betroffenen sogar eine essentielle Rolle. Das Ende der Verhandlungen um diesen MFR-Entwurf wird bis Ende 2026 angestrebt. Für den Mai 2026 hat das europäische Parlament eine Frist zur Positionierung der Mitgliedsaaten gesetzt. Es ist daher unabdingbar, dass Brandenburg sich aktiv, zielorientiert und kritisch in diesen Diskussionsprozess einbringt und auf Bundes- sowie auf EU-Ebene eine angemessene Berücksichtigung der brandenburgischen Interessen einfordert. Für die Entwicklung des Landes Brandenburg und den damit verbundenen umfassenden Transformationsprozess hat die EU-Förderung stets eine entscheidende Rolle gespielt. Dies wird auch in Zukunft so sein. Der Hauptteil der EU-Förderung wird aktuell mit Mitteln der EU-Struktur- und Agrarfonds umgesetzt. In der laufenden Förderperiode von 2021 bis 2027 waren das knapp 3 Milliarden Euro (ohne Direktzahlungen für die Landwirtschaft). Die Mittel fließen in wichtige Infrastrukturprojekte und unterstützen Projekte in den Bereichen Infrastruktur, ländliche Entwicklung, Bildung, Beschäftigung und Qualifikationen. Auch ohne eine finale Positionierung aus Brüssel und die damit verbundene Möglichkeit einer exakten Berechnung der Auswirkungen für Brandenburg ist auf Basis des Vorschlags der EU-Kommission davon auszugehen, dass sich das bisherige Fördervolumen um einen erheblichen Faktor verringern kann. Hinzu kommen bislang gänzlich unklare Strukturfragen zur Förderung, die bereits jetzt die Zeithorizonte für den Vollzug auf der nationalstaatlichen Ebene in Frage stellen und für Brandenburg eine unklare Situation für die Haushaltsplanung insbesondere für das Jahr 2028 darstellen. Ostdeutschen Bundesländer zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 vom 18. Januar 2026. Darin wird die Erwartung formuliert, dass die GAP auch weiterhin als tragende europäische Politik Einkommen im ländlichen Raum sichert, Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet und den ländlichen Raum stabilisiert. Hierfür müsse der Umfang der für die GAP ab 2028 vorgesehenen EU-Mittel inflationsgerecht ange-1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2026 83 passt werden. Sie dürfe Betriebe nicht nach Strukturmerkmalen oder vermeintlicher Bedürftigkeit differenzieren, sondern müsse verlässlich, einfach und gerecht ausgestaltet sein. gen Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf die Diskussionen um den MFR, insbesondere das Positionspapier der Landesregierung zu den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vom 30.09.2025, die Beteiligung an Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), unter anderem 18.06.2025, der MPK-Ost, unter anderem 25.09.2025, der Europaministerkonferenz, unter anderem 24./25.09.2025, das gemeinsame Schreiben der ostdeutschen Agrarministerien und Landesbauernverbände an den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unter Federführung Brandenburgs vom 25.07.2025 Da der derzeitige Vorschlag der EU-Kommission zum MFR Kerninteressen der Bundesländer berührt und zahlreiche negative Auswirkungen auf Brandenburg mit sich bringen würde, ist eine weiterhin selbstbewusste und aktive Vertretung der Interessen Brandenburgs durch die Landesregierung bei den Diskussionen innerhalb des Landes, auf Ebene des Bundes und in Brüssel zum MFR der EU unabdingbar. In diesem Kontext spielt die Landesvertretung des Landes in Brüssel eine besondere Rolle. Ihre Möglichkeiten zur Beeinflussung der Akteure auf EU-Ebene müssen im Zusammenspiel mit allen betroffenen Ressorts der Landesregierung umso stärker genutzt werden. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. sich auf Bundes- sowie auf EU-Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass brandenburgische Interessen im Rahmen der Verhandlungen zum MFR der Europäischen Union 2028 bis 2034 eine angemessene Berücksichtigung erfahren, 2. eine stärkere Position der Bundesländer im Rahmen der ‚Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne‘ (NRPP) einzufordern, 3. sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass der MFR insgesamt einen den Aufgaben der EU entsprechenden angemessenen Umfang erhält, 4. die Prioritätensetzung des MFR-Vorschlags der EU-Kommission und die Kürzungen beispielsweise im Agrarbereich kritisch zu hinterfragen und sich für eine angemessene Mittelausstattung für Kohäsions- und Agrarpolitik einzusetzen, 5. die geplante Degression/Kappung in der Agrarpolitik abzulehnen, 6. sich für EU-weite Mindestvorgaben zur Mittelverwendung für den ländlichen Raum und LEADER einzusetzen, 7. den Europäischen Sozialfonds auf seine Kernbereiche (Bildung, Beschäftigung und soziale Inklusion) zu konzentrieren, 8. darauf hinzuwirken, dass die vorgeschlagene Mittelausstattung für Interreg im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht unterschritten wird, 9. die Entwicklung bei Horizont Europa und des Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds zu unterstützen und sich für die Beibehaltung der vorgesehenen Mittelausstattung einzusetzen, 10. auf die Beibehaltung der vorgesehenen Mittel für Erasmus+ hinzuwirken, 11. sich für einen zeitnahen Abschluss der MFR-Verhandlungen bis Ende 2026 sowie für die Verlängerung der laufenden Förderperiode einzusetzen, um einen lückenlosen Übergang zwischen den Förderperioden sicherzustellen, 12. auf die zügige Vereinfachung der umfangreichen Berichtspflichten und der entstandene Prüfpraxis hinzuwirken.“ Änderung bei der Besetzung von Ausschüssen nuar 2026 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Die Nummern 2 und 3 des Beschlusses des Landtages vom 11. Dezember 2024 (Drucksache 8/203-B), der durch Beschluss des Landtages vom 9. Januar 2026 (Drucksache 8/2258-B) geändert worden ist, werden wie folgt gefasst: ‚2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass die Ausschüsse Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13) jeweils neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder haben, die Ausschüsse Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6) jeweils zwölf Mitglieder und zwölf stellvertretende Mitglieder haben und die Ausschüsse Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) jeweils dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder haben. 3. Das gemäß § 10 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg anzuwendende Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren) ergibt folgende Besetzung der Ausschüsse mit neun Mitgliedern: SPD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für den Ausschuss mit zwölf Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied.‘“ Antrag auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 Verfassung des Landes Brandenburg nuar 2026 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag lehnt den Antrag des Abgeordneten Wilko Möller vom 16. Dezember 2025 auf Gewährung der Immunität nach Artikel 58 der Verfassung des Landes Brandenburg bezüglich des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) (Az: 24 KLs 21/25) ab. Die Aussetzung der Maßnahme wird demnach nicht für erforderlich erachtet.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (SPD) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Gehring (AfD) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (SPD) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (fraktionslos) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) 2026 85 Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (fraktionslos) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (fraktionslos) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 28.01.2026 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 336 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Mittel aus dem Transformationsfonds für das kenhausversorgungsverbesserungsgesetzes Im Zuge der Lauterbach-Krankenhausreform tet, in den 50 Milliarden Euro aus Bundes- und hen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dafür Standorten“, „standortübergreifende Konzentration“ 1 standorten“ finanziert werden . Anträge für 2026 desamt für Soziale Sicherung) eingereicht werden. beantragt wurden, konnte das MGS in der Ausschusssitzung antworten. Ich frage die Landesregierung: Wie viele Anträge Mitteln in welcher Höhe für welche Zwecke hat beim BAS bis zum 31.12.2025 eingereicht (bitte weiligen beantragten Mitteln und jeweiligen Fördervorhaben Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ber 2025 beim Bundesamt für Soziale Sicherung dem Transformationsfonds eingereicht. Alle Anträge lage Konzentration“ zugeordnet. Für die Elbe-Elster Klinikum GmbH wurde ein von rund 307 Millionen Euro (307 233 447,00 onen Euro (178 301 495,30 Euro) auf beantragte fonds. Der Kofinanzierungsanteil des Landes Euro (128 931 951,70 Euro). Für die Oberhavel Kliniken GmbH wurde ein Antrag von 458 Millionen Euro (458 080 019,64 Euro) aus dem Transformationsfonds belaufen (255 073 359,93 Euro). Der Landesanteil (203 006 659,71 Euro). 1 Vgl. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/transformationsfo/ueberblick/, 19.01.2026 Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Land Brandenburg im Zuge des Kran-(KHVVG) wurde ein „Transformationsfonds“ eingerich-Ländermitteln fließen. Für Brandenburg stesollen Vorhaben wie „Umstrukturierung von oder „Schließung von Krankenhauskonnten bis Ende 2025 beim BAS (Bun-Auf die Frage, welche Summen für wen vom 14.01.2026 nicht konkret für welche Kliniken/Träger mit beantragten das Ministerium für Gesundheit und Soziales jeweils nach Krankenhäusern mit den jeaufschlüsseln)? Ministerin für Gesundheit und Soziales die des Landes Brandenburg hat bis 31. Dezeminsgesamt drei Anträge auf Förderung aus sind dem Fördertatbestand FTB 1 „An-Antrag mit einem Gesamtinvestitionsvolumen Euro) gestellt. Davon entfallen rund 178 Milli-Bundesmittel aus dem Transformations-Brandenburg beträgt nahezu 129 Millionen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen eingereicht. Die beantragten Bundesmittel sich auf ca. 255 Millionen Euro beträgt dabei 203 Millionen Euro zuletzt abgerufen am Für die Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH onsvolumen von rund 130 Millionen Euro (129 Bundesanteil aus dem Transformationsfonds (76 623 750,00 Euro). Der Finanzierungsanteil nen Euro (52 974 550,00 Euro). Insgesamt wurden damit Investitionsvorhaben 895 Millionen Euro (894 911 766,64 Euro) beantragt. (509 998 605,23 Euro) auf Bundesmittel aus Euro (384 913 161,41 Euro) auf Landesmittel Die Finanzierung der Vorhaben erfolgt gemäß staffelt. Bis einschließlich 2029 beträgt der Finanzierungsanteil Ab dem Jahr 2030 erfolgt die Finanzierung der Bund und Land im Verhältnis 50 % zu 50 %. - 2 wurde ein Antrag mit einem Gesamtinvestiti-598 300,00 Euro) gestellt. Der beantragte beläuft sich auf annähernd 77 Millionen Euro des Landes Brandenburg beträgt 53 Milliomit einem Gesamtvolumen von nahezu Davon entfallen 510 Millionen Euro dem Transformationsfonds und 385 Millionen des Landes Brandenburg. den bundesrechtlichen Vorgaben zeitlich ge-70 % Bund und 30 % Land. förderfähigen Kosten jeweils hälftig durch - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 340 des Abgeordneten Fabian Jank (AfD-Fraktion) Zukunft und Trägerschaft der Slawenburg Die Stadt Vetschau hat dem Pächter der Slawenburg den eine fristlose Kündigung ausgesprochen. geführt, dass die Stadt Vetschau mit dem Betrieb, der Anlage personell wie finanziell überfordert das Objekt durch das Land Brandenburg maßgeblich nahme in Landesträgerschaft jedoch bislang nicht Ich frage die Landesregierung: Unter welchen len Voraussetzungen sieht sie Möglichkeiten, des Landes Brandenburg zu überführen? Namens der Landesregierung beantwortet die Kultur die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Slawenburg Raddusch ist der Nachbau einer an archäologische Erkenntnisse gestaltet. In der BLDAM einige seiner Fundstücke, die im Niederlausitzer worden sind. Das MWFK hat sich immer wieder dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege seum als Hauptleihgeber neue Perspektiven für Beispiel, indem zahlreiche Projekte vom Land stellung oder auch Baumaßnahmen auf dem beliebtes Angebot in der Region. Wie es mit entschieden. Ihre Frage nach den rechtlichen, organisatorischen eine Übernahme der Slawenburg in die Trägerschaft darum nur sehr kurz beantworten: Die Übernahme eine dauerhafte Förderung durch das Land sind 1 Lausitzer Rundschau: „Brandenburg Soll Slawenburg Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Raddusch Raddusch wegen Zahlungsrückstän-In der öffentlichen Berichterstattung wird ausder Verwaltung und der Instandhaltung sei. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass initiiert und begleitet wurde, eine Über-1 vorgesehen sei. rechtlichen, organisatorischen und finanzieldie Slawenburg Raddusch in die Trägerschaft Ministerin für Wissenschaft, Forschung und alten Burganlage und wurde in Anlehnung dortigen Dauerausstellung präsentiert das Braunkohlerevier ausgegraben bemüht, gemeinsam mit dem Träger und und Archäologischen Landesmudie Slawenburg Raddusch zu finden. Zum finanziert wurden, wie etwa die Daueraus-Gelände. Die Slawenburg Raddusch ist ein der Slawenburg weitergeht, wird in Vetschau und finanziellen Voraussetzungen für des Landes Brandenburg kann ich der Trägerschaft für die Slawenburg oder nicht möglich und auch nicht geplant. retten“, 16.01.2025. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 341 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Stand der Verhandlungen zur Vergütung Der Streit zwischen der AOK Nordost und Anbietern Wochen eskaliert. Patienten, die bei der AOK Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von zung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales es bereits eingreifen musste. Am 15. Januar 2026 AOK Nordost und Anbietern stattfinden. Das Gesundheitsministerium lehnt es weiterhin ab, stärker zu intervenieren. Ich frage daher die Landesregierung: Was kann berichten mit welcher Schlussfolgerung für ihr Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 20. Januar 2026 habe ich eine rechtsaufsichtliche Krankenfahrten erlassen. Die Sicherstellung der zeit gewährleistet sein. Aus diesem Grund wurden fordert darzulegen, wie der gesetzliche Sicherstellungsauftrag nahmen zur zuverlässigen Organisation der Krankenfahrten Am 22. Januar 2026 erreichte mich die positive Gesundheitskasse und die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft eine Steigerung der Vergütung für Krankenfahrten arten geeinigt haben. Der BAGF gehören unter Brandenburg e. V., der DRK-Landesverband Brandenburg e. V., die Johanniter-Unfall-Hilfe Berlin-Brandenburg e. V. sowie weitere Unternehmen Um zugleich dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität, sen verpflichtet sind, Rechnung zu tragen, wurde fizientere Steuerung der Versorgung mit den Anbietern Nordost nehmen alle Fahrdienste im Land Brandenburg portscheine ab sofort wieder entgegen. Das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) keine Versorgungsengpässe entstehen, und Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 von Krankenfahrten von Krankenfahrten ist in den letzten Nordost versichert sind, berichten über Krankenfahrten das Ministerium in der Sit-(AGS) am 14. Januar 2026 davon, dass sollten die nächsten Gespräche zwischen als Aufsichtsbehörde sie zu dem aktuellen Verhandlungsstand weiteres Handeln zur Lösung des Konflikts? Ministerin für Gesundheit und Soziales die Prüfverfügung zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten muss jederdie betroffenen Krankenkassen aufgeerfüllt wird und welche Maßergriffen werden. Nachricht, dass sich die AOK Nordost – die Fahrdienste (BAGF) auf im Jahr 2026 um 9,8 5 für alle Transportanderem der Paritätische Landesverband Brandenburg e. V., der ASB Landesverband e. V. Berlin/Brandenburg, der Taxi-Verband des Taxigewerbes an. dem die gesetzlichen Krankenkasunter anderem eine gemeinsame und efvereinbart. Nach Auskunft der AOK die zuvor nichteingelösten Transhat kontinuierlich darauf geachtet, dass beide Parteien wiederholt aufgefordert, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. Zudem hen Bericht aufgefordert. Hinsichtlich der Verhandlungen zur Vergütung Brandenburg und Berlin hat der Verband der 2026 mit den Leistungserbringern verhandelt. den, auch nicht zu dem am 26. Januar 2026 abgelehnt haben. Die Parteien befinden sich bei den Verhandlungen der AOK Nordost, nicht Übrigen stehen dem MGS keine Aufsichtsbefugnisse - 2 wurde die AOK Nordost zu einem zeitnavon Krankenfahrten für Versicherte der IKK Ersatzkassen (vdek) zuletzt am 15. Januar Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werneu unterbreiteten Angebot, das die Anbieter noch in Verhandlungen. Das MGS wird, wie direkt in die Verhandlungen eingreifen. Im gegenüber dem vdek zu. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 342 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Position der Landesregierung zu einer Kontaktgebühr Die Vertragsärzteschaft forderte kürzlich eine schem Ärzteblatt“ schlug der Chef der Kassenärztlichen 4 Euro vor und nannte Japan als Vorbild. Damit Anzahl der Arzt-Patientenkontakte reduziert werden. sen vor, die über die Nummer des Bereitschaftsdienstes desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach einer Kontaktgebühr an. Kritik kam aus der ärzten. Sogar der GKV-Spitzenverband sprach növer“. Bundesgesundheitsministerin Warken mission. Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert Vorschläge zur „Kontaktgebühr“ bei Arztbesuchen kontakte reduzieren sollen, mit welchen (Gegen)Vorschlägen Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass verständigenkommission einberufen hat, die Lösungen setzlichen Krankenversicherung erarbeiten soll. welchen Lösungsvorschlägen die Kommission enden wird. Ob aus diesen Ergebnissen dann an den Bundesgesetzgeber resultieren, ist offen Die von der KBV ins Spiel gebrachte Kontaktpauschale wenig geeignet, zu einer nachhaltigen Verbesserung Krankenversicherung beizutragen. Denn ob Verwaltungsaufwands in den Arztpraxen und Krankenkassen kung der Ausgaben herbeigeführt werden kann, schale die Zielstellung verfolgt wird, unnötige dies grundsätzlich zwar zu begrüßen. Doch der reale Gefahr, dass Versicherte, die dringend auf Kranke, Ältere, Kinder – aus Sorge um die Kosten die Gesundheit der Betroffenen fatal sein und Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 bei Arztbesuchen Kontaktgebühr bei Arztbesuchen. Laut „Deut-Bundesvereinigung (KBV) 3 oder sollen die Krankenkassen entlastet und die Außerdem schlug er digitale Ärzte-Lot-(116117) laufen könnten. Die Bun-(BDA) schloss sich der Forderung Politik, von Patientenvertretern und Hausvon einem „offenkundigen Ablenkungsma-(CDU) verwies auf eine laufende Reformkomsie sich im Hinblick auf die oben genannten bzw. zu Vorhaben, die die Arzt-Patientender Landesregierung? Ministerin für Gesundheit und Soziales die ist schon seit Längerem desolat. die Bundesgesundheitsministerin eine Sachfür den schlechten Zustand der Ge-Es bleibt abzuwarten, ob und, wenn ja, mit ihre Arbeit in den kommenden Wochen be-Änderungsvorschläge der Landesregierung und bleibt zu prüfen. für jeden Arztbesuch ist jedenfalls der Finanzsituation der Gesetzlichen damit angesichts des insoweit entstehenden tatsächlich eine spürbare Senist fraglich. Soweit mit der Kontaktpau-Arztbesuche zu vermeiden werden sollen, ist Weg dahin ist falsch. Denn es besteht die Arztbesuche angewiesen sind – chronisch auf Arztbesuche verzichten. Das kann für muss deshalb vermieden werden. Im Übrigen können verpasste Behandlungen zu Folgeerkrankungen handlungskosten führen. Es würde also am Gesetzlichen Krankenversicherung wäre nicht - 2 und damit zu deutlich höheren Befalschen Ende gespart und dem System der geholfen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 343 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Aktueller Sachstand bei der Finanzierung des Der Streit um die Fehlfahrten und Kosten bei sundheitsministerin Müller antwortete auf die zung am 17.12.2025, dass ihr Ministerium in der runden Tisch zu dem Thema anberaumt habe. Aufsichtsbehörde eine regelmäßige Abfrage zum sowie des finanziellen Defizits in den Kreisen/kreisfreien Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse nannte runde Tisch zur Problemlösung erzielt tungsrechnung, finanzielle Defizite etc.) für die Landkreise/kreisfreien Städte aufschlüsseln) deln? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Am 6. Januar 2026 fand auf Einladung des Ministeriums Arbeitsgespräch „Finanzierung Rettungsdienst“ Vertretern der vier kreisfreien Städte, elf Landkreisen, sowie der Kostenträger statt. Seitens der Kostenträger tungsdienstträger, die ihre Kosten-Leistungs-Rechnungen reicht haben, die vorläufigen Zahlbeträge 2026 schriftliche Bestätigung soll zeitnah erfolgen. keine Kosten-Leistungs-Rechnung für 2026 eingereicht beträge 2025 bis auf Weiteres fort. Die endgültige Verrechnung der Zahlbeträge für nach Vorlage und Einigung über die Gebühren Berücksichtigung des OVG-Urteils erfolgen, spätestens meinsame Auswertung des OVG-Urteils erfolgte ladung zu einem Austausch auf Arbeitsebene Die Abfrage zum Stand der Finanzierung wurde den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) adressiert, lang noch nicht vor. Dieses dient jedoch ausschließlich fortlaufenden Bewertung der Situation der Rettungsdienstträger. mung, dass erneut Termin- und Zeitschienen Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Rettungsdienstes Rettungsdiensteinsätzen schwelt weiter. Gemündliche Anfrage Nr. 310 in der Plenarsitzweiten Januarwoche 2026 einen weiteren Sie kündigte ferner an, dass das MGS als Stand der Kosten- und Leistungsrechnung Städten starten werde. mit welchem Zeitplan hat der oben gemit welchen Erkenntnissen (Kosten- und Leis-Landesregierung (bitte entsprechend der mit welchen Schlussfolgerungen für ihr Han-Ministerin für Gesundheit und Soziales die für Gesundheit und Soziales ein unter Beteiligung von Vertreterinnen und der Kommunalen Spitzenverbände wurde zugesagt, dass für die Retfür das Jahr 2026 bereits eingeanerkannt werden. Eine entsprechende Für Rettungsdienstträger, die bislang noch haben, gelten die vorläufigen Zahldie Zeit ab dem 1. Januar 2025 soll sodann auf Grundlage der endgültigen KLR, unter bis zum 30. Juni 2026. Für die gebereits seitens des Ministeriums eine Ein-Mitte Februar. an die Kommunalen Spitzenverbände und ein umfassendes Ergebnis liegt bisdem internen Monitoring und zur Aufgrund der Wahrnehseitens der Kostenträger nicht eingehalten werden konnten, erfolgte jedoch in einem Anschreiben erneute Appell, dass eine zu gewährleistende sprachen eine essenzielle Grundlage zur Schaffung tion der Träger des Rettungsdienstes darstellt. - 2 des Ministeriums an den vdek der Verbindlichkeit für Termin- und Verfahrensabeiner gesicherten Finanzierungssitua-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 344 des Abgeordneten Wilko Möller (AfD-Fraktion) Zahlungen an den ehemaligen Abteilungsleiter Der ehemalige Leiter der Abteilung Verfassungsschutz Kommunales, Herr Jörg Müller, wurde bekanntlich Lange (SPD) mit sofortiger Wirkung am 6. Mai 1 setzt. Unter der Firmierung „TRUSTMOS – schenzeitlich unter anderem die strategische perschaften, Vorträge und Reden zu sicherheitsrelevanten Gutachten zu sicherheitsbezogenen Konzepten Greven sein; ausweislich der Eintragung in Google-Maps 3 dam am Platz der Einheit. Am 21. Januar 2026 konferenz zum Thema „Wirksame Resilienz Übungen und Training bei Katastrophen, Zivilschutz desvertretung des Landes Brandenburg in Berlin. Ich frage die Landesregierung: In welcher Höhe Brandenburg direkt oder durch verbundene Unternehmen Januar 2026 für welche Auftragsinhalte vorgenommen? nach Aufträgen aufschlüsseln.) Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Herr Jörg Müller hat gegenüber dem Ministerium freiberufliche Erwerbstätigkeit angezeigt. Damit hat er seine Anzeigepflicht gem. § 41 Beamtenstatusgesetz amtengesetz (LBG) erfüllt. 1 Vgl. rbb24 vom 06.05.2025 zu „Jörg Müller – Brandenburger https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/05/brandenburg-verfassungsschutz-leiter-joerg-mueller-ruhestand-entbunden.html, abgerufen am 21.01.2026. 2 Vgl. Webseite von TRUSTMOS zu „Leistungen und Angebot“, rufen am 21.01.2026. 3 Vgl. Google-Maps zu „Jörg Müller – TRUSTMOS“, https://maps.app.goo.gl/jEedHYBr9Gnab88y6, 21.01.2026. 4 Vgl. Webseite Pro Brandenburg e.V. zu „3. Kommunalkonferenz burg.org/events/21-01-2026-3-kommunalkonferenz/, abgerufen Eingegangen: 28.01.2026 / Ausgegeben: 28.01.2026 Verfassungsschutz im Ministerium des Innern und für durch die damalige Innenministerin Katrin 2025 in den einstweiligen Ruhestand ver-Empowering Security“ bietet Herr Müller zwi-Beratung von Sicherheitsbehörden und Kör-Themen sowie Analysen und 2 an. Der Sitz der Gesellschaft soll zwar in befindet sich ein Standort in Potsmoderierte Herr Müller die 3. Kommunaldurch übergreifende Wissensvermittlung, und Verteidigungsfähigkeit“ in der Lan-4 wurden Zahlungen an Jörg Müller vom Land seit Mai 2025 bis einschließlich (Bitte die Zahlungen monatsweise Minister des Innern und für Kommunales die des Innern und für Kommunales seine i. V. m. § 92 Landesbe-Verfassungsschutz-Chef entlassen“, https://www.trustmos.de/leistungen-und-angebot/, abgeabgerufen am am 21.01.2026“, https://www.pro-brandenam 21.01.2026. Durch das Land Brandenburg wurden weder unmittelbar men Zahlungen im Zusammenhang mit seiner men. - 2 noch durch verbundene Unternehfreiberuflichen Erwerbstätigkeit vorgenom--
