Michael Hanko
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Mit unserem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine funktionierende, bürgernahe und zukunftsfähige Justiz errichten. Ein erster wichtiger Schritt dahin ist die Wiederherstellung des Arbeitsgerichtsstandorts Potsdam in der vor der Gesetzesänderung vom 08.06.2021 bestehenden Form. In der vergangenen Legislaturperiode wurden die Arbeitsgerichte im Land Brandenburg von der damaligen Justizministerin, Frau Hoffmann, neu strukturiert. Dieses Vorhaben stieß seinerzeit schon auf sehr viel und große Kritik. Einige hier Anwesende konnten die Auswirkungen zum Beispiel in der Anhörung im Rechtsausschuss sowie auch in den Plenardebatten direkt erleben. Mit dem damaligen Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke wurde unter anderem der Arbeitsgerichtsstandort in der Landeshauptstadt Potsdam zum 31.12.2022 geschlossen und der Einzugsbereich insbesondere dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel zugeordnet. Als Problem sah man vor der damaligen Neukoordinierung der Justizstruktur, dass die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in Zukunft nicht mehr gewährleistet sei. So sollte eine Reform zur Effizienzsteigerung führen, jedoch insbesondere außerhalb des Einzugsbereichs der Landeshauptstadt Potsdam. Bereits Anfang 2021 überraschte dann die plötzliche und unerwartete Schließung des Gerichtsstandortes Potsdam, da bis dahin lediglich die Rede davon war, dass das Arbeitsgericht neben weiteren Gerichten in ein neues Justizbehördenzentrum in der Pappelallee in Potsdam ziehen soll. In dem Anhörungsverfahren zu dem dann eingebrachten Gesetzentwurf gab es keine positiven Stellungnahmen der Beteiligten zu der beabsichtigten Gerichtsschließung, auch weil zu diesem Zeitpunkt unter anderem überhaupt nicht absehbar war, wie sich die Eingangszahlen in den nächsten Jahren entwickeln würden. Als angeblicher Ausgleich zu der Standortschließung wurden sogenannte Gerichtstage eingeführt, mit der Absicht, die Präsenz und Erreichbarkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für betroffene Bürger in weiter entfernt liegenden Regionen zu ermöglichen. In der Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins bzw. der Rechtsanwaltskammer Brandenburg wurde deutlich, dass Gerichtstage niemals einen gleichwertigen Ersatz für einen eigenen Arbeitsgerichtsstandort darstellen können. Bereits damals lehnte unsere Fraktion den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neustrukturierung ab und brachte einen Änderungsantrag ein, welcher unter anderem den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam erhalten hätte. Die gesamte Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit in der vergangenen Wahlperiode sollte angeblich eine Modernisierung und Effizienzsteigerung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum Ziel haben. Nach den vorliegenden Fakten ergibt sich aber ein ganz anderes Bild: Nach der formellen Schließung des Arbeitsgerichtsstandortes in Potsdam finden dort am alten Standort in der Behlertstraße – nur unter neuem Etikett – immer noch Verhandlungen statt – unter der Umfirmierung als Nebenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam und unter Abhaltung dortiger Gerichtstage des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. So verhandelten laut einer später im Rechtsausschuss durchgeführten Anhörung zu Videoverhandlungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit seit 2023 zwei Richter zweimal pro Woche und später ein Richter einmal pro Woche in dem jetzt zur Nebenstelle des Verwaltungsgerichts Potsdam umdeklarierten alten Standort. Es finden also Verhandlungen des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam am alten Standort statt. Nur der Zuständigkeitsbereich für die sogenannten Gerichtstage wurde künstlich beschnitten. Der Rechtsausschuss des Landtages debattierte dann mehrfach über die Situation an den Arbeitsgerichten und erhielt mehrfach den dringenden Aufruf, den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam unverzüglich wiederherzustellen. Im September 2025 fand im Rechtsausschuss ein Fachgespräch zum Thema „Einsatz von Videotechnik in der Arbeitsgerichtsbarkeit“ statt. Aus diesem Gespräch ging explizit hervor, dass vor allem die Schließung des Standortes Potsdam ein großes Problem darstellt. Ich zitiere den Vertreter der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Herrn Dr. Biehl: „Die Abschaffung des Arbeitsgerichts Potsdam ist aus unserer Sicht ein Kardinalfehler.“ (Beifall AfD) Die Arbeitsgerichtsbarkeit unterscheidet sich nun einmal von anderen Gerichtsbarkeiten. Die Vertreter der Rechtsanwaltskammer Brandenburg schilderten aus der Praxis folgende Dinge: Das Problem von Gerichtstagen sei, dass ihre Zuständigkeit an den Stadtgrenzen ende. Vor der Justizreform hatte der Arbeitsgerichtsstandort Potsdam die höchsten Eingangszahlen insgesamt. Sie hätten sie auch heute noch, wenn man den alten Einzugsbereich wiederherstellte. Bei kleineren Fällen mit geringen Streitwerten haben es die Betroffenen oft schwer, einen Rechtsbeistand zu finden, da für viele Anwälte die Aufwendungen für die Wahrnehmung von Terminen zu hoch sind; denn auch deren Kosten sind enorm gestiegen, zum Beispiel für die Kanzleimiete und für gutes Fachpersonal. Des Weiteren gibt es das Gesetz nicht her, dass man sich grundsätzlich auf Videositzungen berufen kann, da deren Durchführung eine Entscheidung des Gerichtes ist und die Verfahren dazu auch geeignet sein müssen. Hinzu kommt der Aspekt, dass Terminverschiebungen bei Gerichtstagen zu erheblichen Zeitverzögerungen führen. Zum Beispiel kann bei einer Kündigungsklage eine Verschiebung über mehrere Monate nicht akzeptiert werden, weil solche Fälle zeitnah entschieden werden müssen. Momentan sind die Wartezeiten bei Terminverschiebungen von noch nie dagewesener Länge. Zu 99 % sind in solchen Verfahren Arbeitnehmer die Kläger. Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich aber nach dem Sitz des Beklagten, was dann überwiegend der Sitz des Arbeitgebers ist. So hat der Bürger schon bei der Suche nach einem Anwalt das Nachsehen. Die Konzentration von spezialisierten Anwälten, einschließlich Arbeitsrechtlern, in Ballungszentren ist ein bekanntes strukturelles Problem auf dem deutschen Rechtsmarkt. Während die Zahl der Juristen in Deutschland insgesamt hoch ist, sind spezialisierte Fachanwälte, auch solche für das Arbeitsrecht, ungleich verteilt. Als problematisch kann man es auch ansehen, dass sich viele Jurastudenten für einen Beruf in der Privatwirtschaft entscheiden, was es für die Zukunft noch schwieriger macht, einen Rechtsbeistand zu finden. Der Zugang zum Recht für jeden Bürger muss im Vordergrund stehen und unbedingt verbessert werden. Deshalb fordern wir, den Standort des Arbeitsgerichts Potsdam vollständig wiederherzustellen, zumal es sich bei Potsdam um die einzige Landeshauptstadt ohne ein eigenes Arbeitsgericht handelt. Der Standort Potsdam hat nicht einmal eine Außenstelle, wie zum Beispiel Eberswalde; denn alle Geschäftsstellenaufgaben, unter anderem das Versenden von Protokollen, hängen auch vom Standort und von den Entfernungen zwischen Geschäftsstelle und Gerichtsort ab. Durch die gescheiterte Arbeitsgerichtsreform wurden aufgrund des Wegfalls der Geschäftsstelle in Potsdam und der Zusammenlegung mit der Geschäftsstelle in Brandenburg auch mehrere Mitarbeiter verärgert. Gerade in Potsdam ist das Fallaufkommen sehr hoch, und die Zahl der Richter ist klein. Damit kommt es natürlich auch zu Verzögerungen in den Verfahren. Die Spannweite des Gerichtstages in Potsdam entscheidet das Präsidium des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. Demzufolge müssten eigentlich zwei Drittel der Richter des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel in Potsdam arbeiten. Die tatsächlichen Verfahrenszahlen und die Praxisanwendungen sämtlicher Beteiligter im Einzugsbereich des Arbeitsgerichtsstandortes Potsdam in der vorherigen Form machen die derzeitige Justizstruktur nahezu funktionsunfähig. So sollte der Bezirk des Arbeitsgerichts Potsdam aus dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel schnellstmöglich herausgelöst und als eigenständiger Arbeitsgerichtsbezirk Potsdam in seiner ursprünglichen Form wiederhergestellt werden. Nun freue ich mich auf die Beiträge der anderen Fraktionen in der Debatte. – Danke. (Beifall AfD)
