Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich bitte Sie um einen kleinen Moment des Innehaltens, bevor wir in die Tagung eintreten. Wir trauern um den ehemaligen Abgeordneten des Thüringer Landtags und Minister für Wissenschaft und Kunst der ersten Wahlperiode, Dr. Ulrich Fickel. Ulrich Fickel verstarb am 18. Dezember 2023. Der 1941 in Mühlhausen geborene Lehrer für Chemie und Biologie und spätere Dozent an verschiedenen Hochschulen war in der ersten Wahlperiode Mitglied des Landtags für die Fraktion der FDP. Am 8. November 1990 wurde er als Minister für Wissenschaft und Kunst in die von Ministerpräsident Josef Duchač geführte erste Landesregierung des Freistaats Thüringen berufen. Er gehörte auch der von Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel geleiteten Nachfolgeregierung an. Zugleich bekleidete er das Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten. In einer Zeit des Neuanfangs hat er Thüringen und den Thüringer Landtag maßgeblich geprägt. Seinem Wirken werden wir ein ehrendes Andenken bewahren und sind in Gedanken bei seinen Angehörigen. Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie willkommen zur Sitzung, die ich hiermit eröffne, und begrüße Sie alle für den heutigen Tag, die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Beier und Herr Abgeordneter Urbach betraut. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy, Herr Abgeordneter Schard, Herr Abgeordneter Thrum und Herr Minister Maier. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute die 125. Sitzung des Landtags in der 7. Wahlperiode. Wenige Tage vor Weihnachten schauen wir auf das zu Ende gehende Jahr zurück, ein Jahr wieder voller Ereignisse und ein Jahr voller Veränderungen und auch eben ein Jahr, in dem wieder Freud und Leid so dicht beieinanderlagen, im Privaten wie auch in der Welt. Auch bei uns ist das Leben nicht einfacher geworden, dabei wachsen bei manchen Wut und Hass, Emotionen die zu nichts Gutem führen. Was wir jetzt brauchen, auch mit Blick auf die Wahlen im kommenden Jahr, ist ein Umgang, der uns zueinander bringt und nicht weiter voneinander entfernt. Dafür ist unsere Demokratie eine der besten Grundlagen. Ich wünsche uns, dass wir diese Dinge wieder mehr schätzen. Wenn uns das in der Weihnachtszeit gelingt, dann ist es wirklich ein Grund, froh zu sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf sie darauf hinweisen, dass heute eine Spendensammlung im Foyer des Thüringer Landtags stattfindet. Im Rahmen des „Antenne Thüringen“-Spendenmarathons wird auch hier für Thüringer Hilfsfonds gesammelt. Nun einige Hinweise zur heutigen Sitzung. Die heutige Sitzung geht auf eine Verständigung in der 101. Sitzung des Ältestenrats am 6. Dezember 2023 zurück. Ein Sitzungsende in zeitlicher Hinsicht wurde nicht bestimmt. Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist zuletzt wieder spürbar gestiegen, betroffen sind auch Mitglieder des Landtags und auch Beschäftigte des Hauses. Von allgemeingültigen Schutzmaßnahmen wird seit dem Frühjahr abgesehen. Vor diesem Hintergrund und der herausgehobenen Bedeutung der heutigen Sitzung appelliere ich an Ihre Eigenverantwortung und die natürlich auch jedes Einzelnen, selbst Entscheidungen zu treffen, geeignete Schutzmaßnahmen vor dem Virus zu ergreifen. Dazu gehört beispielsweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei der Entscheidung bitte ich nicht nur den Selbstschutz zu berücksichtigen, sondern auch den Fremdschutz, vor allem dann, wenn Symptome oder gar ein positives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Gebäudeseitig wurde Vorsorge getroffen, indem die Lüftungsanlage aus dem Normalbetrieb in einen Betrieb mit erhöhtem Luftaustausch versetzt wurde. Selbstverständlich wird im Rahmen des technisch Möglichen alles unternommen werden, um die Auswirkungen der Steigerung der Intensität des Luftaustauschs auf ein Minimum zu reduzieren. Die Außentemperatur scheint doch mit dem Landtag zu sein. Es wird also möglich sein, dass es nicht allzu kalt hier drin wird. Sehr geehrte Damen und Herren, nun zur Tagesordnung. Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Zu den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Redezeit zu den Tagesordnungspunkten 4 a bis 4 d komme ich bei Aufruf dieser Punkte zu sprechen. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 1 die 7/9250, zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/9221, zu Tagesordnungspunkt 3 die 7/9222, zu Tagesordnungspunkt 4 a die 7/9226, zu Tagesordnungspunkt 4 b die 7/9224, zu Tagesordnungspunkt 4 c die 7/9227 und zu Tagesordnungspunkt 4 d die 7/9228. Zu Tagesordnungspunkt 1 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9258 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9259 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 4 a wurden Änderungsanträge der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, deren genauere Bezeichnung beim Aufruf des Tagesordnungspunkts erfolgt. Zu den Tagesordnungspunkten 4 a und 4 b liegen Entschließungsanträge der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP vor. Deren genauere Bezeichnung erfolgt ebenfalls beim Aufruf der beiden Tagesordnungspunkte. Die Fraktion der CDU hat signalisiert, dass ihr Gesetzentwurf, Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, in der Drucksache 7/9081 zusammen mit ihrem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/9239 in die Tagesordnung aufgenommen werden soll. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gegen das Sprechen der Dringlichkeit gewünscht? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Aufnahme des fristwahrend verteilten Gesetzentwurfs in die Tagesordnung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Antrag? Ich sehe niemanden. Dann frage ich nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf in die Tagesordnung aufgenommen. Wir stimmen über die Platzierung ab. Gibt es einen Platzierungswunsch? Ich schlage vor: als Tagesordnungspunkt 4, also nach den anderen. Gibt es einen anderen Vorschlag? Herr Bühl, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich würde vorschlagen, in der Reihenfolge zu bleiben, da es eine erste Beratung ist, praktisch zuerst die ersten Beratungen aufzurufen und dann die zweiten Beratungen. Damit würden wir das praktisch als Erstes einordnen und danach die anderen Punkte. Ich habe auch noch einen weiteren Antrag – das will ich jetzt schon ankündigen –, das Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien in der Drucksache 7/9236 auch noch mit aufzunehmen und dann in der gleichen Systematik zu verfahren, zuerst erste und dann zweite Beratung. Für dieses Gesetz würde ich auch beantragen, heute erste und zweite Beratung nacheinander durchzuführen, damit es noch beschlossen werden kann. Es geht schließlich auch um das Inkrafttreten zum 01.01., weil es ja noch mal eine Anpassung ist zu dem Grunderwerbsteuerthema.
Ich wollte dahin gehend sozusagen die Weihnachtsstimmung nicht verderben, aber wir haben hier ein anderes Regularium im Landtag: Es werden zuerst die zweiten Beratungen abgearbeitet und dann werden die ersten aufgerufen. Der Einwurf mit Blick auf das Familienbauförderprogramm ist okay, dass man da sozusagen die erste Beratung vor der nächsten ersten Beratung macht, damit man dann die zweite Beratung anknüpfen kann. Das ist okay. Wenn das gemeint war, dann habe ich es missverstanden.
Gut, dann stimme ich zunächst über den Platzierungswunsch zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ab. Hier gibt es den Antrag, dieses Gesetz vor dem Aufruf des Landeshaushalts aufzurufen, als – wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe – vierten Punkt, nach dem dritten. Herr Bühl, Sie haben das als ersten Tagesordnungspunkt beantragt, vor allen anderen Gesetzen? Bitte.
Ich habe ja jetzt den Einwurf von Herrn Blechschmidt wahrgenommen. Zum Schluss ist es uns wichtig, dass es vor dem Haushalt beraten wird, damit wir dann auch in die Generalaussprache gehen können. Wie Sie die Reihenfolge dort für richtig erachten, überlasse ich ganz Ihren weisen Händen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Es ist Weihnachten!)
Eben, es ist Weihnachten. Ich erinnere Sie gegen 18.00/19.00 Uhr noch mal daran. Ich schlage Ihnen also vor, den Gesetzentwurf nach dem dritten Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen – wie ich sehe – aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann verfahren wir so. Dann gibt es den Antrag der Fraktion der CDU, den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Förderung von Wohneigentum für Familien“, der als Drucksache 7/9236 elektronisch bereitgestellt und verteilt wurde, in die Tagesordnung aufzunehmen. Aufgrund einer rechtsförmlichen Änderung wurde der Gesetzentwurf inzwischen als „Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz“ veröffentlicht. Mit der Einbringung hat die CDU-Fraktion signalisiert, dass der Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen sowie in erster und zweiter Beratung verhandelt werden soll, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Im ersten Schritt haben wir dazu über die Aufnahme in die Tagesordnung abzustimmen. Bei Aufnahme würde im zweiten Schritt die Abstimmung über die Verkürzung der Beratungsfrist folgen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht, gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön.
Dann fahre ich zumindest in der Reihenfolge fort. Zunächst den Gesetzentwurf nicht in der Frist – richtig? Oder wollen Sie gleich die Pause?
(Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Gleich!) Dann unterbrechen wir kurz und machen 5 Minuten Pause. Sehr geehrte Damen und Herren, dann fahre ich fort und wiederhole noch mal den Eingang zur Abstimmung. Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Den sehe ich nicht. Dann reicht die einfache Mehrheit für die Fristverkürzung. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP. Wer ist gegen eine Fristverkürzung? Da sehe ich keine. Dann frage ich nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Koalition und die AfD-Fraktion. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen. Gab es einen Platzierungswunsch?
Dann stimmen wir ab über die Platzierung. Also dann wäre das nach dem Tagesordnungspunkt 4, den wir vorhin beschlossen haben, der Tagesordnungspunkt 5, vor dem Haushalt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf als Tagesordnungspunkt platziert, vor dem Haushalt also aufgenommen. Nachdem der Gesetzentwurf in die Tagesordnung also aufgenommen wurde, ist noch über eine Fristverkürzung zwischen der ersten und der zweiten Beratung, das ist beantragt, abzustimmen, sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Gibt es hierzu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Damit kann also die zweite Beratung unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung durchgeführt werden, wenn also keine Ausschussüberweisung beantragt wurde. Weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Wird der Tagesordnung widersprochen? Das, sehe ich, ist auch nicht der Fall. Dann verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9072 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/9250 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9258 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Frau Präsidentin, werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute hier in der zweiten Lesung das Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und ich will kurz die wesentlichen Punkte aus der Ausschussberatung hier in der Berichterstattung erwähnen. Wir haben direkt nach der Überweisung an den Bildungs- und Wissenschaftsausschuss in der Sitzung des Bildungsausschusses am 8. Dezember ein Verfahren beschlossen. Der federführende Ausschuss hat beschlossen, in einer Sondersitzung am 13. Dezember eine mündliche Anhörung durchzuführen sowie auch begleitend dazu eine schriftliche Anhörung, die dann in der 67. Sitzung am 18. Dezember – also diese Woche Montag – ausgewertet wurden. Die Änderung der Beschlussempfehlung wird dahin gehend noch notwendig, weil – wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können – dort auch noch das Thüringer Besoldungsgesetz mit drinsteht – das haben wir aber bekanntlich in der letzten Plenarsitzung schon in erster und zweiter Lesung verabschiedet – sowie ist in dem vorliegenden Entwurf der Artikel 1 aber der Artikel 3. Mit dem Inkrafttreten muss das entsprechend noch ergänzt werden, das kommt eben entsprechend noch hinzu. Im Ausschuss sind fünf schriftliche Stellungnahmen zugegangen: vom RCDS, der Friedrich-Schiller-Universität, dem Thüringer Lehrerverband und dem Thüringer Philologenverband und noch eine Zuschrift von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Darüber hinaus hat das TMBJS noch am Montag im Ausschuss die Ausschussmitglieder darüber informiert, dass einerseits der Gesetzentwurf notwendig ist, um die Änderung der Verordnung über die Fächer und die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen vorzunehmen, um dann auch mit der Veränderung der Verordnung entsprechend diese im Gesetz- und Verordnungsblatt Ende Januar/Anfang Februar veröffentlichen zu können. Auch das ist dem Ausschuss dann vorgelegt worden. Infolge der Beratung, auf die wir sicherlich dann jetzt in der anstehenden Debatte zum Tagesordnungspunkt noch mal eingehen, haben sowohl der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als auch der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft dann in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2023 entsprechend beraten und empfehlen den Gesetzentwurf zur Annahme. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Lehrer einstellen will, der muss zuerst auch Lehrer ausbilden. Die Frage, die wir uns heute auch stellen, ist: Wie ist es um die Lehrerausbildung in Thüringen bestellt, welche Bedarfe gibt es und wie wird diesen Bedarfen in Thüringen entsprochen? Kurz ein paar nüchterne Zahlen zur Lehrerausbildung in Thüringen: Der Ersatzbedarf beträgt jährlich rund 280 Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Die Universität in Jena hat 21 Absolventen im vergangenen Jahr für das Regelschullehramt gehabt, die Universität in Erfurt hat 44 Absolventen für das Regelschullehramt gehabt. Dieses große Delta, dieses große Defizit ist über die letzten zehn Jahre immer größer geworden. Auch die Vorausschau auf die nächsten fünf Jahre mit Blick auf die Studienanfängerzahlen lässt nichts Gutes erahnen. Wir haben zweitens eine hohe Studienabbruchquote, die bei den Lehrämtern leider bei über 40 Prozent liegt. Insbesondere im Bereich der Realschullehrer und in den MINT-Fächern gibt es viel zu wenig Absolventen. Wir diskutieren heute nach etwa zwei Wochen erneut über den Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Aus unserer Sicht ist dieser Entwurf trotz der Anhörungsergebnisse nicht ausgereift. Als CDU-Fraktion hätten wir uns gewünscht, umfassend über die eklatante Situation der Regelschullehrerausbildung zu reden und weitere Schritte auch im Rahmen des Verfahrens zu unternehmen. Zu wenig wurde über die realen Motive für geringe Studienanfängerzahlen, für häufige Studienwechsel und Studienabbrüche diskutiert. In der Anhörung kamen lediglich Vermutungen zur Sprache, die aufgrund des kurzen Verfahrens nicht vertieft werden konnten. Beispielsweise wurden die Probleme benannt mit Blick auf das Laufbahnrecht, mit Blick auf Hürden in einzelnen Fächern an den Universitäten, Hürden mit Blick auf die Praxisorientierung und Unterschiedlichkeit an den Universitäten und auch die mangelnde Erfahrung bzw. die Imageprobleme, die die Schulart Regelschule derzeit hat. Anstatt aber wirklich einen breit getragenen Konsens zur Zukunft der Regelschullehrerausbildung zu erzielen, geht es den Fraktionen von Linken, SPD, und Grünen im Wesentlichen darum, kurz vor Beginn des Wahlkampfs und am Ende von RotRot-Grün doch noch eines ihrer ideologischen Lieblingsprojekte wenigstens ein paar Millimeter nach vorn zu treiben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist schäbig, was Sie da behaupten! Wie schäbig von Ihnen!) Dabei könnten Sie wissen, dass dieses Feldexperiment dazu führt, dass weniger Studierende in einem Bundesland am Ende studieren werden. Nicht nur Schleswig-Holstein hat deshalb den Irrweg von der Stufenlehrerausbildung beendet und geht einen anderen Weg. Dass die hier vorliegende Gesetzesänderung ein anschlussfähiger Schritt in Richtung des Einheitslehrerlehramts ist, das wurde schon im März in der Anhörung zum Schul- und Lehrerbildungsgesetz deutlich. Die Universität Jena hat damals vier Ziele zur Lehramtsreform benannt, unter anderem als erstes Ziel die Angleichung des Lehramts Regelschule an das Lehramt Gymnasium, und sie hat das Ziel benannt der Anschlussfähigkeit der Curricula an eine schulstufenbezogene Lehrerausbildung. Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Wir erkennen die Bemühungen der Friedrich-Schiller-Universität zur Reform des Regelschullehramts sehr nachdrücklich an. Jedoch beschränken die Vorgaben in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Reformfreiheit der Universität selbst. Vielleicht wäre die Universität Jena auch zu einem anderen Modell gekommen, wenn diese tatsächlich die Freiheit in der Reform des Regelschullehramts gehabt hätte. Leider ließen die Vorgaben in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der FSU keinen anderen Weg zu. Ich zitiere aus der Ziel- und Leistungsvereinbarung: „Als Teil der angestrebten Neugestaltung der Sekundarstufenausbildung“ – oder stufenbezogenen Lehrerbildung – „wird das Lehramtsstudium Regelschule umfänglich dem Lehramtsstudium Gymnasium mit 300 ECTS-Leistungspunkten angepasst.“ Damit weichen die Landesregierung und FSU in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen, im Übrigen auch in dem in dieser Wahlperiode gefundenen parlamentarischen Kompromiss, zur Rahmenvereinbarung V ab. Dort heißt es nämlich, ich zitiere, unter 2.3.2: „Das Land und die lehrerbildenden Hochschulen prüfen gemeinsam, in welcher Form die Lehrerbildung für die allgemeinbildenden Lehrämter in eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung überführt werden könnte.“ Wichtige Festlegungen aus der Rahmenvereinbarung V zur Lehrerbildung bleiben stattdessen im Anhörungsverfahren, wo die Chance dazu gewesen wäre, ungeklärt, so beispielsweise die Reduzierung von Studienabbrüchen, insbesondere im MINT-Bereich, auch die Frage der Anpassung der Ausbildungskapazitäten an die Lehrerbedarfsprognose und die Überführung der Ergebnisse der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in den regulären Lehrbetrieb. Statt diese Dinge voranzutreiben, orientiert sich die Landesregierung aber lieber einseitig auf die stufenbezogene Lehrerausbildung, die in diesem Freistaat aber nicht mehrheitsfähig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörungen haben gezeigt, dass das Thema der universitären Lehrerbildung in Thüringen vernachlässigt wurde und wird. Der Thüringer Lehrerverband und der Thüringer Philologenverband kritisieren die Verlängerung der Studienzeit im Regelschullehramt erneut. Sie fordern eine Integration der Studieninhalte Inklusion, Multiprofessionalität und digitale Lernkultur in allen Bereichen des Studiums und insbesondere auch ins Referendariat. Leider bleiben aufgrund der verkürzten Verfahren viele Fragen offen. Beispielsweise bleibt die Frage offen: Warum halten die Universitäten an Einschränkungen in der Kombination von Studienfächern fest? Es bleibt die Frage offen: Wie kann die Studienberatung Studienabbrüche reduzieren und Studierende für ein Lehramtsstudium motivieren? Es bleibt offen: Wie bekommen wir schneller und nicht langsamer Lehrerinnen und Lehrer an unsere Schulen? Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier schnell eine Entscheidung erzwungen wird, ohne die tiefgreifenden Probleme der Lehrerbildung in Thüringen tatsächlich anzugehen. Frei nach einer bekannten Doktrin hat Herr Schaft in den Anhörungen in diesem Jahr mehrfach deutlich ausgeführt: Im Prozess muss darauf geachtet werden, wie die Reformverfahren an den Universitäten so übereinandergelegt werden, dass der Reformprozess zu einer schulstufenbezogenen Lehrerausbildung weiterhin beachtet werde. Genau solche Sätze waren es, die uns als Fraktion in der durchaus positiv gestimmten Einstellung für eine stärkere inhaltliche Profilierung bei Heterogenität, bei Digitalisierung und auch bei Beratungen des Regelschullehrerstudiums an der FSU haben hellhörig werden lassen. Und so ist es sicherlich gut gemeint, der Reformprozess an der FSU, und er hat sicherlich die Beteiligten an der Universität viel Zeit, viel Kraft und viel Fleiß gekostet, aber leider eben nicht zu dem Erfolg geführt, wie wir ihn uns gewünscht hätten. Auch wenn die Universitätsleitung in den letzten Tagen mehrfach und mit Vehemenz die Beschlussfassung dieses Gesetzes eingefordert hat, so erhöht das am Ende schließlich den Erfolgsdruck dieser Reform vor allem nach innen, nämlich auf die Universität selbst. Meine Fraktion wird sich den Bitten der Universität letztendlich aber nicht verweigern, auch wenn wir sehen, dass für mindestens ein bzw. zwei Jahre die tatsächlichen Herausforderungen – ich habe sie beschrieben – in der Lehrerbildung wieder liegenbleiben werden. Mehr als eine hoffentliche Schärfung des Problembewusstseins, wie es um die Lehrerbildung in Thüringen bestellt ist, war nicht herauszuholen. Wir werden uns deshalb enthalten.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir Freien Demokraten sind grundsätzlich der Auffassung, dass das Lehramtsstudium bundesweit durchaus einheitlicher gestaltet werden kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es ergibt für uns überhaupt keinen Sinn, dass Lehramtsstudierende in Hamburg anderen Anforderungen entgegentreten als in Thüringen. Dementsprechend ergibt es für uns auch keinen richtigen Sinn, warum man in Erfurt mehr Leistungspunkte erreichen und ein Semester länger studieren sollte als in Jena. Demnach ist es für uns auch folgerichtig, der Anhebung der Leistungspunkte in Jena auf 300 zuzustimmen. Damit kommen wir auf das Niveau, das in Erfurt schon länger gang und gäbe ist, und passen uns auch an die Mehrheit der anderen Bundesländer an. Wir begrüßen eindeutig, dass sich die inhaltliche Stärkung nicht nur auf die Bildungswissenschaften bezieht, wie es auch die Kollegen Schaft und Tischner hier ausgeführt haben, sondern auch auf die Fachwissenschaften, dass gerade die Themen „Inklusion“ und vor allem „Heterogenität in der Sprache“ aufgegriffen werden und dass digitale Lernmethoden dann ein großes Thema in der Ausbildung sein werden, weil das Themen sind, die in der Schule wichtig werden. Herr Tischner hat sehr stark darauf abgestellt, dass diese Anpassung an die schulstufenbezogene Ausbildung anschlussfähig ist. Glücklicherweise ist sie auch anschlussfähig an die schulartenbezogene Lehrerausbildung. Die Universitäten haben sehr deutlich gemacht, dass das gerade im Zusammenwirken mit dem, was die Reform im Gymnasiallehramt geplant hat, ineinandergreift und dass die Schularten in ihrer Form im Lehramtsstudium an der Stelle gestärkt werden. Man kann jetzt natürlich die Art und Weise kritisieren, wie das hier abgelaufen ist. Ich bin der CDU dankbar – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass sie diese Anhörung noch mal ermöglicht hat, weil das einige Fragen geklärt hat. Grundlegend sagen wir: Wenn man in der Minderheit regiert, macht es natürlich Sinn, wenn man solch ein Thema voranbringen möchte, dass man sich dann frühzeitig irgendwie mit denjenigen ins Benehmen setzt, die das mitentscheiden müssen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Handlungswille im Lehrerbildungsgesetz wurde nach Aussage der FSU bereits Anfang des Jahres bekundet. Da ist das jetzt mal wieder sehr hopplahopp gelaufen. Wir haben es an dieser Stelle aber dennoch gut auf den Weg gebracht. Wir unterstützen das Reformvorhaben der Universität Jena, erhoffen uns ein gutes Gelingen für den Start des reformierten Studiengangs und wünschen allen Studierenden beim Studium viel Erfolg, auf dass es mehr werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Tischner, es ist fast schon ein bisschen putzig, wie Sie sich hier winden, einfach nur, weil Sie offensichtlich das letzte Haar in der Suppe suchen, nur um einem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün nicht zuzustimmen. Dann machen Sie das große Fass auf und überlagern den Gesetzentwurf mit Dingen, die überhaupt nicht Regelungsinhalt sind und auch nicht sein sollten. Aber das legen wir jetzt mal beiseite. Auch zu der Frage, wir hätten hier irgendwas übers Knie gebrochen oder wären hier im Schweinsgalopp durch die gesetzliche Beratung gegangen, sage ich es gern noch mal – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt –: Wir saßen am 31. März 2023 mit einer Vertreterin der Friedrich-Schiller-Universität hier in diesem Rund und haben bereits über die Frage der Umsetzung des Projektes „Regelschule 300“ gesprochen und auch darüber, dass in dem von Rot-Rot-Grün vorgelegten Entwurf zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz auch eine Regelung ist, die das ermöglicht. Man hätte also durchaus auch sehr viel frühzeitiger – im Rahmen der Beratungen dieses Gesetzentwurfs – darüber reden können, wie man auf der Grundlage die Sachen ins Verfahren bringt, die notwendig sind, um das umzusetzen. Aber auch das ist am Ende an Ihrer Blockade gescheitert, die Sie in der ersten Lesung zu diesem Gesetz im Ausschuss versucht haben und jetzt zum Schluss quasi mit dem Haar in der Suppe wieder, aber auch in der Beratung zum Schulgesetz und Lehrerbildungsgesetz. Und das ist der entscheidende Unterschied: Wenn sich in diesem Land Institutionen auf den Weg machen, eine Reform zu machen, dann begleiten wir sie mit Rot-Rot-Grün und stellen uns nicht hin und sagen, wir stehen dem im Wege, so wie das die CDU-Fraktion an dieser Stelle macht. Aber sei es drum. Da bin ich der Kollegin Baum auch wirklich sehr dankbar, sie hat es nämlich gerade noch mal erklärt, weil ja immer dieser Bezug zur Schulstufenbezogenheit kommt: Da habe ich in der Ausschusssitzung auch noch mal konkret nachgefragt, ob das jetzt im Prinzip die einzige Passungsfähigkeit ist oder nicht. Und da hat Frau Weichold von der FSU sehr deutlich gemacht: Nein, sicherlich ist es anschlussfähig, aber es bleiben das Gymnasiallehramt und das Lehramt Regelschule natürlich bestehen. Das Einzige, was mit diesem Gesetzentwurf passiert, ist, das Regelschullehramt wird durch die Aufstockung um 30 Leistungspunkte zur Implementierung der digitalen Lehrkultur, des Umgangs mit der sozialen Diversität und aber auch anderen Elementen wie beispielsweise der Inklusion, um 30 Leistungspunkte und damit um ein Semester verlängert. Um nichts anderes und um nichts weniger geht es. An diesen Prozess hat sich die Hochschule bereits gemacht. Ich bin zumindest froh um die Unterstützung der FDP an dieser Stelle, denn bei der CDU scheint das ja immer noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein. Man überlagert und überfrachtet es mit ideologischen Aspekten und versucht es dann am Ende hier schlechtzureden. Herr Tischner, Sie haben gerade gesagt, Sie wollen der Reform den Weg ebnen, dann frage ich mich dennoch, warum das Verfahren am Ende jetzt so gewählt wurde oder so versucht wurde, zu blockieren. Sie hätten schon über die letzten Monate die Möglichkeit gehabt, gemeinsam mit uns diesen Weg zu gehen. Ich will noch mal auf ein paar andere Sachen aus der Auswertung oder auch der Anhörung im Ausschuss ganz konkret eingehen. Was wir nämlich heute machen mit der dann doch zweiten Lesung in diesem Plenum, ist wichtig, weil nämlich alle – so hat es auch die FSU formuliert – ihre Hausaufgaben zu machen haben. Die FSU hat es schon gemacht. Alles liegt in dem Sinne vor, dass es auf den Weg gebracht werden kann. Es braucht jetzt diesen Beschluss des Gesetzes, damit es dann zum 31.12. auch in Kraft tritt, damit dann im letzten Schritt das Ministerium die entsprechende Staatsprüfungsordnung auch ändern kann und mit der Verkündung Ende Januar, Anfang Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt dann auch die Universität in die Bewerbung gehen kann. Hier greift jetzt alles nahtlos ineinander. Da will ich an dieser Stelle auch noch mal dem Ministerium den herzlichen Dank aussprechen, dass es auch in der engen Abstimmung mit der FSU dafür gesorgt hat, dass jetzt der Weg so beschritten werden kann. Dann will ich noch an eine andere Stelle gehen, weil Sie, Herr Tischner, auch auf die Stellungnahmen vom Thüringer Philologenverband und Thüringer Lehrerverband abgestellt haben. Die Stellungnahmen haben mich wenig überrascht. Ich will noch mal auf eine Sache aus der Auswertung kommen, damit da auch kein Märchen entsteht. Wir haben dort sehr intensiv über zwei Fragen gesprochen, die wir mit dem Gesetzentwurf aber auch gar nicht klären können, die aber durchaus diskutiert werden müssen. Das eine ist die laufbahnrechtliche Frage, das steht außer Frage. Dann ist aber auch noch mal in der Anhörung rausgekommen: Nicht die Studiendauer ist am Ende die Frage der Attraktivitätssteigerung des Studiengangs, sondern – das hat auch Herr Reukauf vom Thüringer Lehrerverband konkret gesagt –, er möchte diese Frage gar nicht an der Studiendauer festmachen, sondern an der Frage, wie am Ende die Praxisorientierung im Studium gestaltet ist. Das sind doch die Qualitätsaspekte, über die wir sehr viel intensiver reden müssen, wo sich beispielsweise auch die Universität Erfurt mit der Idee des dualen Regelschullehramts auf den Weg macht, um dort auch die Praxisorientierung zu stärken. Das sind doch die gemeinsamen Aspekte: die FSU mit der Regelschule 300, die Universität Erfurt mit dem weiteren Angebot des dualen Studiengangs zum Regelschullehramt. Das sind die Reformschritte, die wir gehen müssen, und nicht den Weg, den Sie versuchen zu gehen, sich auf die Hinterbeine zu stellen, auf der einen Seite zu sagen, bitte, ja nichts ändern, aber auf der anderen Seite die Probleme nur ansprechen aber am Ende keine Lösung präsentieren. Insofern bin ich jetzt froh darum, dass wir heute…
(Beifall Abg. Möller, SPD)
Danke, Kollege Möller. Wir sind offensichtlich alle noch nicht so richtig wach hier heute, aber der Tag ist ja auch noch lang. Ich will es jetzt auch dabei belassen. Ich glaube, es ist alles sowohl in der ersten Lesung gesagt, es ist aber auch in der gemeinsamen öffentlichen Beratung zum Gesetz im Ausschuss deutlich geworden: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf findet eine inhaltliche Aufwertung und auch Verbesserung des Regelschullehramts in Jena statt. Ich bin auch den Akteuren an der FSU – Frau Weichold, Herrn Perkams, Herrn Cartarius, Frau Kracke – wirklich herzlich dankbar, die auch letzte Woche hier nicht nur mit ihrer fachlichen Expertise gezeigt haben, dass sich die FSU entsprechend auch der Ziel- und Leistungsvereinbarung auf den Weg macht, sondern die wirklich auch mit ganzem Herzen hinter dem Projekt stecken. Auch dafür noch mal einen herzlichen Dank an dieser Stelle an die Friedrich-Schiller-Universität in Jena.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Insofern hoffe ich, dass wir heute mit der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs und dann der Beschlussfassung den Weg auch gehen können und zum Wintersemester 2024/2025 die Umsetzung erfolgen kann und die Studierenden dann auch in dem neuen Regelschullehramt an der FSU bestmöglich darauf vorbereitet werden, die Aufgabe an den Thüringer Schulen in den nächsten Jahren wahrzunehmen. Denn sie sind es, die wir brauchen, um all die Herausforderungen zu bewältigen, die tagtäglich an Schulen den Lehrkräften begegnen. Insofern vielen Dank für die Beratung und ich freue mich auf die Beschlussfassung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, ich werde mich zum Lehrerbildungsgesetz jetzt relativ kurzfassen, auch aus Rücksicht vor dem doch recht langen Plenum heute mit den ganzen Haushaltsdiskussionen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Studiendauern für das Regelschullehramt an der Universität Jena angeglichen werden. Beträgt die Studiendauer momentan in Jena noch neun Semester soll die Dauer auf zehn Semester ausgedehnt werden. Dafür sollen Zusatzinhalte wie die Vorbereitung der Lehrer auf Themen wie Inklusion, Digitalisierung, Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache und mehr pädagogische Beratung hinzukommen. Bereits vor zwei Wochen bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs habe ich Kritik am Verfahren geäußert, besonders an dem künstlich hergestellten Zeitdruck, der durch die Kopplung an das Besoldungsgesetz und den drohenden Wegfall der Zulagen für die Fachleiter entstanden ist. Das Besoldungsgesetz wurde verabschiedet, das Lehrerbildungsgesetz wurde an den Ausschuss verwiesen. Aber auch dort ging der Zeitdruck weiter, der vor allem von Rot-Rot-Grün aufgebaut wurde. Am Freitag der letzten Plenarsitzung wurde im Ausschuss eine mündliche Anhörung für den darauffolgenden Mittwoch beschlossen, zusätzlich noch eine schriftliche Anhörung, bei der die Anzuhörenden im Wesentlichen auch nicht einmal eine Woche Zeit hatten für die Antwort. Zur mündlichen Anhörung waren die Vertreter der Universität Jena gekommen, die wenig überraschend das Vorhaben super finden, was ja auch kein Zufall ist, die sind ja auch vor allem mit die Initiatoren dieser Anpassung gewesen. Aber auch bei der Anhörung hat sich für mich nicht erschlossen, warum dieser Zeitdruck. Es wird argumentiert, der Zeitdruck ist, damit man schon mit dem Start des Wintersemesters 2024/2025 für die neuen Studenten die Anpassung am Studiengang für das Regelschullehramt vornehmen kann. Dann wird ein Zeitplan vorgelegt, der nötig wäre, um dies zu realisieren, der doch sehr ambitioniert ist. Wenn wir den Beschluss heute hier im Plenum fassen sollten, dann muss bis Mitte Februar auch noch das Ministerium die Staatsprüfungsordnung anpassen. Also alles sehr übereilt, ich hätte mir hier mehr Zeit für eine ausführliche Befassung mit dem Thema gewünscht. Und dass wir uns mit dem Thema noch ausführlicher befassen sollten und auch müssen, das wurde ja im Anhörungsverfahren sehr deutlich, insbesondere, wenn ich mir die Stellungnahme des Thüringer Lehrerverbandes anschaue und was deren Vertreter bei der mündlichen Anhörung gesagt haben, und auch die Kritik, die vom Philologenverband in die ähnliche Richtung ging bei der schriftlichen Anhörung. Es gab massive Kritik: Sie sehen mit der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eine deutliche Schwächung der Laufbahn der Regelschullehrer. Sie befürchten, dass durch die Angleichung der Studiendauer an die der Gymnasiallehrer noch weniger bereit sind, das Studium für das Lehramt der Regelschullehrer zu beginnen. Obendrein bemängeln sie, dass es nicht der richtige Weg sein kann, dem berechtigten Wunsch vieler Studenten und Absolventen nach mehr Praxisbezug im Studium dadurch zu begegnen, dass man das Studium mit noch mehr Theorie vollstopft. All dies sind berechtigte Kritikpunkte, diese vorgetragen von den Verbänden, die die Lehrer vertreten und vor allem auch die nötige Praxisexpertise mitbringen. Natürlich kann ich deswegen nicht einfach so darüber hinwegsehen, was der Lehrerverband in seiner Stellungnahme geschrieben hat, und auch, was in der letzten Woche in einer mündlichen Anhörung vorgestellt wurde. Man kann die Meinung der Lehrerverbände nicht einfach so in den Skat drücken, wie es Herr Schaft so gern machen würde. Ich denke, die übereilte Anhörung hat uns eins gezeigt, dass wir hier auf jeden Fall noch Diskussionsbedarf bei dem Thema haben, dass wir uns die Zeit nehmen müssen, noch ein weiteres Anhörungsverfahren durchzuführen, bei dem die Anzuhörenden auch genügend Zeit haben, sich vorzubereiten. Wir sollten hier definitiv keinen Schnellschuss durchführen. Wir werden deswegen der Änderung des Lehrerbildungsgesetzes heute nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauende, ja, das Lehrerbildungsgesetz wird geändert, weil sich die Schülerschaft verändert hat. Die Schülerschaft ist heterogener geworden, diverser geworden und auch die Lehrinhalte haben sich ausgehend von den aktuellen Entwicklungen verändert. Schule widerspiegelt – heißt es immer so schön – die aktuelle Entwicklung in der Gesellschaft. Genau damit hat die FSU – die Friedrich-Schiller-Universität Jena – auf diese Entwicklung reagiert. Junge Lehrerinnen und Lehrer sagen mir in Gesprächen – nicht alle, aber doch sehr viele –, sie fühlen sich unzureichend vorbereitet auf das, was in Schule auf sie zukommt. Damit ist nicht der fachliche Inhalt gemeint; da ging es genau um die Fragen, die Redner und Rednerinnen hier deutlich gemacht haben, also wie ist das denn eben mit der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Da geht es darum, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer, davon bin ich überzeugt, Grundkenntnisse in der Inklusion haben sollte, Grundkenntnisse mit Blick auf die Vermittlung Deutsch als Zweitsprache, PISA lässt grüßen, haben sollte, die digitalen Bildungsmedien beherrschen sollte und viele andere Dinge mehr. Das hat die FSU Jena aufgegriffen und hat sich entschieden, ausgehend von der Ziel- und Leistungsvereinbarung, Wolfgang Tiefensee, mit eurem Ministerium, genau diese Reform der Lehramtsausbildung in Angriff zu nehmen. Das ist jetzt passiert und die Universität Jena hat geliefert. Und natürlich erwartet die Universität zu Recht, dass das rechtlich verankert wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben immer in anderen Debatten eingefordert, dass wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen treffen sollen. Jetzt haben wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen, die setzen wir um und damit ist das Lehrerbildungsgesetz also nur ein Abbild dessen, was die Universität mit der „Regelschule 300“ uns vorgeschlagen hat – nicht mehr und nicht weniger. Natürlich kann ich in diesem Zusammenhang eine Generaldebatte über das Lehramtsstudium aufmachen, eine Generaldebatte darüber, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Das wissen wir auch alle. Ich sage immer, Dreh- und Angelpunkt ist die Lehramtsausbildung. Deswegen kann die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes, so habe ich die Botschaften der Rednerinnen und Redner verstanden, natürlich nicht das Ende dieser Diskussion sein. Natürlich müssen wir auch über Laufbahnen von Lehrerinnen und Lehrern in der Regelschule, im Gymnasium reden, denn am Ende wollen wir die Flexibilität insgesamt erhöhen. Ich möchte mich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der Friedrich-Schiller-Universität, die diese Arbeit geleistet haben, das Konzept „Regelschule 300“ auf den Weg gebracht haben. Ich möchte mich bedanken bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der FDP, Frau Baum, namentlich bei Ihnen, dass sie das Gesetz unterstützen. Ich denke, dass wir insgesamt damit einen guten Schritt gehen. Das ist natürlich nur ein Schritt und das war auch Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens. Alle anderen Dinge liegen dann vor uns und vor Ihnen. Ich denke, dass damit auch ein weiterer Weg nicht nur über die Diskussion der Lehramtsausbildung eröffnet ist, sondern auch weitere Entscheidungen notwendig sind, davon bin ich überzeugt. Ansonsten werden wir den Lehrerbedarf in Thüringen nicht absichern können. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit dann dieses „Regelschulkonzept 300“ ab dem Wintersemester 2024/2025 in Thüringen umgesetzt werden kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9258, der eine Neufassung der Beschlussempfehlung enthält. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthalten sich. Die Gruppe der FDP hatte ich jetzt vergessen aufzurufen – war Zustimmung. Fürs Protokoll: die Gruppe der FDP Zustimmung. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9072 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich die Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun zum Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9126 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9221 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, der vorliegende Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung in Drucksache 7/9126 wurde am 7. Dezember 2023 in der 123. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und an den Haushaltsausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung am 14. Dezember 2023 beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst, die Ihnen in der Drucksache 7/9221 vorliegt. Eine Anhörung war nicht erforderlich. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs ohne weitere Änderungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten ja zur letzten Beratung zur Einbringung schon ausführlich über das Thema gesprochen. Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass wir auch weiterhin die Entwicklung der Finanzen im Land im Blick haben. Wir werden ja darauf auch nachher noch mal eingehen. Auch das Thema „Sondervermögen“ wird im nächsten Tagesordnungspunkt noch mal entsprechend Thema sein. Dazu haben wir auch einen Antrag eingebracht. Für uns ist es wichtig, dass wir insbesondere in unserem Land Vorsorge schaffen, deswegen haben wir auch in den Beratungen zum Landeshaushalt unser Wort gemacht, Thema „Rücklagen“. Es kann nicht sein, dass nur – wie geplant – 48 Euro in den Rücklagen vorhanden sind, sondern uns war es wichtig, dass wir auch Vorsorge für die kommenden Jahre entsprechend hier berücksichtigen. Dazu haben wir unser Wort gemacht, das werden wir auch weiterhin als CDU-Fraktion tun. Es gab auch verschiedene Argumente, was die Verlängerung dieser Tilgungsleistungen angeht. Wir müssen sagen, wir als CDU-Fraktion werden das auch weiterhin im Auge behalten. Denn Tilgung ist wichtig und wir brauchen in diesem Land insgesamt ein Konzept. Dafür werden wir uns auch stark machen und werden insbesondere auch noch mal in den Beratungen des Landeshaushalts auf diese Punkte eingehen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt in zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Der Tilgungszeitraum für Kreditmarktschulden soll von 8 auf 15 Jahre verlängert werden. Wir tragen damit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. In Anbetracht der Preissteigerungen in allen Bereichen und den daraus folgenden Tarifsteigerungen stehen wir vor großen haushalterischen Herausforderungen, was diesen und die zukünftigen Haushalte angeht. Der Kollege Hande hatte in der ersten Beratung bereits darauf hingewiesen, dass auch ein Tilgungszeitraum von 15 Jahren im Vergleich zu anderen Ländern nicht ungewöhnlich lang ist. So nimmt sich Baden-Württemberg 23 Jahre, Nordrhein-Westfalen sogar 50 Jahre Zeit für die Tilgung der im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgenommenen Kredite. Das kann allerdings keine Rechtfertigung dafür sein, die Tilgung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, aber das tun wir hier auch nicht. Auch die Streckung der Tilgung auf 15 Jahre schließt eine frühere Tilgung letztendlich nicht aus. Gegenwärtig allerding muss unser Schwerpunkt darauf liegen, einen tragfähigen Haushalt zu verabschieden, der Bürgern, Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit bietet. Ich bitte daher um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und hoffentlich auch viele, die dem zuhören, was wir hier heute besprechen. Unter dem sperrigen Satz „Änderung der Landeshaushaltsordnung von Thüringen“ verbirgt sich nichts anderes als ein Entwurf, die Handlungsspielräume der jetzigen Regierung unter Einwirkung der CDU zu verändern, ja zu erleichtern, und zwar dem aus dem Weg zu gehen, hier echte Konsolidierungen, Einsparungen vorzunehmen. Der Vorredner von den Grünen hat gerade ausdrücklich gesagt, dass gewisse Umstände den Druck auf den Haushalt erhöht haben. Preissteigerungen, Krieg, Energiepreise, all die Dinge sind ja richtig benannt worden. Nur ist die Frage, ob das Mittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen, das hier gewählt wird, das richtige ist. Das Schieben der Tilgungsraten von 8 auf 15 Jahre klingt erst mal so harmlos. Es wird begründet, andere greifen ja noch mehr in die Tasche der zukünftigen Generation. Wir reden hier immer um fast eine Verdopplung. Genau das sollte hier infrage gestellt werden. Weil, ich denke, dass auch im Sinne der Generation, die jetzt Verantwortung trägt, aber genauso insbesondere der nächsten Generationen diese Herauszögerung von Tilgungen nicht hinnehmbar ist. Durch die Verlängerung der Tilgungsfrist erhöhen wir unsere langfristigen Verbindlichkeiten. Das bedeutet insbesondere eine höhere Belastung in den nächsten Haushalten an Zinszahlungen. Wir haben zurzeit eine Zinsausgabenquote von 2 Prozent. Das ist noch dadurch getragen, dass in den letzten Jahren ein denkbar niedriges, fast historisch niedriges Zinsniveau zu verzeichnen war. Schauen wir mal in das Jahr 2016 – so lange ist das noch nicht her –: Dort hatten wir eine Zinsquote von 4,7 Prozent. Bei den Entwicklungen der letzten Monate, die Europäische Zentralbank hat elfmal in Folge die Zinsen erhöht, es gibt jetzt eine gewisse Zinspause, aber wir haben einen vergleichsweise sehr hohen Zinssatz. Es ist gar nicht abwegig, dass wir diesen Zinssatz in sehr kurzer Zeit wieder erreichen
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
wissen doch gar nicht, wie sich die Zinsen verändern werden, Herr Kemmerich! Woher wissen Sie denn, wie sich die Zinsen verändern?) durch die entsprechenden Umschichtungen. Wir haben aktuell in Thüringen 15,7 Milliarden Euro Schulden. Das entspricht 7.451 Euro pro Kopf. Unterstellen wir jetzt mal wieder eine Zinslast von 4 Prozent, bedeutet die Streckung dieser Zinsen eine Mehrbelastung von ca. 170 Millionen Euro über die Laufzeit dieses Kredits. 170 Millionen Euro nehmen wir den nächsten Generationen aus der Tasche,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir
müssen das Land modernisieren, das sind unsere Zukunftschancen!) weil wir es jetzt nicht schaffen – denn die Kürzungen sind ca. 85 Millionen Euro –, in einem Milliardenhaushalt, in einem Rekordhaushalt – und das meine ich negativ – Prioritäten zu setzen, Voraussetzungen zu schaffen, wirklich in die Konsolidierung zu gehen. Nein, Sie mogeln sich um eine echte Entscheidung herum und muten es zu, dass die nächsten Generationen diese Entscheidung vielleicht dann treffen können, aber darunter leiden, dass Sie sie heute nicht getroffen haben. Insofern appelliere ich hier an alle, die verantwortungsvoll für die zukünftigen Haushalte Entscheidungen treffen wollen, diese Tilgung nicht zu strecken, dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung nicht zuzustimmen, sondern hier konsolidierte, seriöse Finanzpolitik im Sinne der Zukunft des Freistaats Thüringen und aller Bürger und Steuerzahler zu machen. Bitte lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
beste Beispiel für seriöse Finanzpolitik haben wir ja im Bund!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war
jetzt wirklich Kaffeesatzleserei!)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, werte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Den Worten des Vorredners ist nicht viel hinzuzufügen, außer auf bestimmte Aspekte im Verlauf der Beratung dieses Gesetzes hinzuweisen, die, glaube ich, auch Auskunft dazu geben, wie die Sache zu bewerten ist. Es wurde ja in der sehr kurzen Berichterstattung darauf hingewiesen, das Gesetz liegt seit dem 29. November vor, beraten wurde es hier im Landtag erstmals am 7. Dezember, eine Woche später dann im Haushalts- und Finanzausschuss und nun in zweiter Lesung und zur Beschlussfassung am heutigen Tage. Warum fiel die Berichterstattung so kurz aus? Das ist relativ einfach zu sagen: Die Beratung des Gesetzes im Landtag und auch im Ausschuss war ja relativ kurz; ausweislich des Protokolls – das ist zwar nicht öffentlich – fand ja eine Beratung der Inhalte dieses Gesetzes überhaupt nicht statt, sondern es fand die Bezeichnung der Berichterstatterin und die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung statt und ansonsten fand eine inhaltliche Auseinandersetzung überhaupt nicht statt. Dass eine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig und zwingend geboten ist, darauf hat der Vorredner mit seiner Rechnung zu Recht hingewiesen. Es ist ja bezeichnend, dass dieses Gesetz, das die Möglichkeit für die Landesregierung schafft, die Schuldentilgung in diesem Land in der Art und Weise zu strecken, dass Belastungen für zukünftige Generationen im neunstelligen Bereich entstehen und entstehen können, dass im Gesetz selbst im Bereich der Kosten – für diejenigen, die das nicht wissen: für jedes Gesetz muss im Rahmen der Begründung darauf hingewiesen werden, welche Auswirkungen das im Bereich der Kosten haben könnte – zu lesen ist, dass von Finanzierungskosten abhängig von bereits getilgten Beträgen und noch vorhandenen Kreditmarktschulden auszugehen ist, die sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht spezifizieren lassen. Das heißt, weder die Einbringer des Gesetzes selbst noch die Landesregierung haben es vermocht, eine Berechnung vorzulegen; die sagen gar nicht, welche konkreten Auswirkungen das hat. Der Kollege Kemmerich hat eine Berechnung angestellt, die meines Erachtens auch richtig war. Das wird jetzt angezweifelt, aber das ist ja relativ einfach, das jetzt anzuzweifeln, festgelegt haben sich die Antragsteller in dieser Sache nicht, die Landesregierung auch nicht. Was auch noch wirklich bezeichnend ist: Dem Gesetz ist auch zu entnehmen, dass für Bürger, Kommunen, Wirtschaft keine Kosten entstehen. Meine Damen und Herren, Sie wissen doch selber, dass es absoluter Unfug ist, dass für die Bürger keine Kosten entstehen.
(Beifall AfD)
Es ist selbstverständlich so, wenn Sie die Schuldentilgung in der Art und Weise strecken, dass zusätzliche Kosten entstehen werden. Und diese Gelder müssen nun mal zuerst erwirtschaftet werden. Wer tut das? Der Steuerzahler, die Wirtschaft in diesem Land. Und warum tun sie das? Auch darauf wurde schon hingewiesen: Weil die Landesregierung über keine ausreichende Stimmenmehrheit hier in diesem Landtag verfügt, weil sie sich die Zustimmung einer Fraktion hier im Hause kaufen muss, um einen Haushalt für das kommende Jahr zu beschließen. Das ist politisches Geschäft, gehört dazu, kann man in der Art und Weise gar nicht so kritisieren, wie es vielleicht geboten wäre. Gleichwohl ist es so. Es wurde darauf hingewiesen, Herr Kollege Müller von den Grünen, die veränderten Rahmenbedingungen, die steigenden Preise, Sie forcieren auch einen anderen Umgang im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Aber vielleicht wäre auch Sparen angesagt. Vielleicht wäre auch Hinterfragen bestimmter Projekte angesagt,
(Beifall AfD)
die Ihre Landesregierung ja so gern anschiebt. Aber nein, was wird getan? Es wird im Wesentlichen alles, was dieser Landesregierung wichtig ist, beibehalten. Es werden zusätzliche Wunschprojekte des inoffiziellen Koalitionspartners, der CDU, mit aufgenommen. Und um das zu bezahlen, streckt man eben die Schuldentilgung. Und dann kann man auch noch – wie Herr Kowalleck es getan hat – sagen: Wir sorgen für Vorsorge für die kommenden Jahre – das hat er hier wörtlich vorgetragen –, indem wir die Zeit für die Schuldentilgung fast verdoppeln, damit aber erst die Möglichkeit schaffen, bestimmte Beträge in den Rücklagen übrig zu lassen für die kommende Landesregierung, von der die CDU-Fraktion hofft, sie selber mitgestalten zu können. Auch das ist sicherlich zulässig im politischen Geschäft, darauf hinzuweisen. Aber, Herr Kowalleck, Sie haben bei der ersten Lesung dieses Gesetzes hier vorn darauf hingewiesen, dass Sie sich eine sehr ausführliche Debatte im Ausschuss wünschen. Das haben auch andere Kollegen getan. Diese ausführliche Debatte fand nicht statt. Eine seriöse Berechnung seitens der Landesregierung, welche finanziellen Auswirkungen das für unsere Haushalte hat, fand auch nicht statt. Die liegt dem Landtag nach wie vor nicht vor. Und trotzdem soll der Landtag mit Unterstützung des inoffiziellen Koalitionspartners CDU, will die rot-rot-grüne regierungstragende Koalition diese Streckung der Schuldentilgungszeit beschließen, die – wie gesagt, Kollege Kemmerich hat zu Recht darauf hingewiesen – Auswirkungen auf zukünftige Haushalte haben könnte im neunstelligen Bereich. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern: Dieser Änderung der Landeshaushaltsordnung kann keine Fraktion eigentlich zustimmen, die ein bisschen mehr als diesen kommenden Landeshaushalt im Blick hat. Wir werden dieses Gesetz deshalb ablehnen.
(Beifall AfD)
Ich appelliere an jeden, der von sich behauptet, Verantwortung für zukünftige Generationen tragen zu wollen, es auch zu tun. Diese Bitte geht ausdrücklich an den geschätzten Kollegen Kowalleck und an seine Freunde der Fraktion der CDU. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir können direkt über den Gesetzentwurf abstimmen, da die Beschlussempfehlung die Annahme empfiehlt. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9221 in zweiter Beratung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schütze. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Koalitionsfraktionen. Wer ist gegen die Annahme? Es stehen die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Es steht die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 2 und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9222 dazu: Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9259 dazu: Energiehilfen an Kommunen fortführen – Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9289 dazu: Energiehilfen an Kommunen fortführen – Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9290 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Herr Emde, bitte.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes, das ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2025 laufen sollte. Hier geht es um die Frage der Verkürzung der Laufzeit dieses Sondervermögens. Eingebracht war im Gesetzentwurf bis zum „29. Februar“. Jetzt soll dieses Datum durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt werden. Der Gesetzentwurf wurde auf Beschluss des Landtags am 7. Dezember an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Wir haben den Gesetzentwurf in der Sitzung am 14. Dezember beraten und hatten bereits vorab, am 1. Dezember, einen Beschluss für ein schriftliches Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem die kommunalen Spitzenverbände bis zum 15. Dezember ihre Stellungnahmen abgegeben haben. – Das war’s. Mehrheitlich lautet die Beschlussempfehlung, wie gesagt, dieses Datum auf den 31. Dezember 2024 zu setzen.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Das Wort erhält zunächst für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Kowalleck.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten zur Einbringung des Gesetzentwurfs schon ausführlich über die Thematik diskutiert. Wichtig war uns als CDU-Fraktion, dass wir zum damaligen Zeitpunkt kurzfristig helfen konnten in den verschiedenen Bereichen. Deswegen hatten wir auch die Einführung des Corona-Sondervermögens unterstützt, das dann übertragen wurde in ein Sondervermögen für die Energiekrise. Uns war es wichtig, dass wir auch hier helfen konnten und dass auch weiterhin in dem Bereich geholfen wird. Der Berichterstatter, der Ausschussvorsitzende, hat bereits gesagt, dass auch wir als CDU-Fraktion einen Antrag eingebracht haben, dass zum 31. Dezember 2024 das Sondervermögen ausläuft. Uns ist es wichtig, dass hier geholfen werden konnte und auch im nächsten Jahr noch gesehen wird, inwieweit wir hier unterstützen können, aber am Ende ist das auch ein Kompromiss. Wir hatten ja hier im Hause die verschiedensten Argumente auch noch zur Abwägung. Uns ist es wichtig, dass wir dann diesen längeren Zeitraum, der zunächst angedacht wurde, eben als Kompromiss auf den 31. Dezember 2024 ändern. Das Thema wird uns also noch weiter beschäftigen. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag an dieser Stelle. Danke schön.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, auch ein schönes Hallo und guten Morgen von mir. Ich spreche jetzt für die Koalition. Eigentlich ist zu diesem wichtigen Punkt alles ausgetauscht worden. Wir haben in den letzten Jahren ganz ausführlich über die Coronapandemie und auch über die Energiekrise und unsere Verantwortung als Land in dieser Situation gesprochen. Richtig gesagt worden ist von meinem Vorredner gerade eben schon, dass dieser Pandemiehilfefonds, also dieses Pandemiehilfefondsgesetz, natürlich den Kommunen vor Ort geholfen hat, aber durch die Veränderungen, das Ende der Pandemie als auch die zusätzlichen Gesetze, die die Energiekrise abgefedert haben, vom Bund, sind wir nun in der Situation, dass wir dieses Sondervermögen auflösen insgesamt. Nachdem die rechtlichen Ansprüche abgezogen sind, reden wir da von 250 Millionen Euro, also eine ganze Stange Geld, weshalb wir uns natürlich auch bei Rot-Rot-Grün damit befasst haben, was wir denn eigentlich damit machen wollen, denn selbstverständlich – die Nachwirkungen dieser Krisen tragen alle Kommunen in sich, auch natürlich die privaten Haushalte. Eine offizielle Beendigung einer Pandemie oder einer Energiekrise heißt ja nicht, dass es im alltäglichen Leben auch vorbei ist. Deshalb haben wir heute auch einen Entschließungsantrag vorgelegt, bei dem wir Sie natürlich auch darum bitten, diesem positiv zuzustimmen. Der sagt im Prinzip genau das Gleiche noch mal: Die Kommunen haben von diesem Sondervermögen profitiert. Das Sondervermögen soll aufgelöst werden, aber die Mittel, die noch im Raum stehen, die 250 Millionen Euro oder auch andere – darüber müssen wir in Zukunft noch mal diskutieren – sollen den Kommunen auch weiterhin zur Verfügung stehen, insbesondere den Kommunen, die mit städtischen Bäderbetrieben einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass sich die Menschen in ihrer Freizeit und im Sport und darüber hinaus dort betätigen können. Das ist eine wichtige Aufgabe in den Kommunen, das haben wir in den unterschiedlichen Anhörungen auch so gehört und wollen das deshalb unterstützen. Das machen wir mit diesem Entschließungsantrag. In dem Entschließungsantrag sind aber auch noch private Haushalte genannt. Auch die haben natürlich weiterhin zu kämpfen und die wollen wir weiterhin mit einem Beratungsangebot unterstützen, das sich in den letzten Monaten als wirklich hilfreich erwiesen hat. Ganz viele Menschen haben sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale Thüringen gemeldet und konnten sich durch das Beratungsangebot absichern, konnten Ängste ablegen und etwas positiver in die Zukunft blicken, zu dieser Jahreszeit gerade besonders wichtig. Auch das möchten wir in unserem Entschließungsantrag noch mal festhalten. Wir bitten Sie daher um Unterstützung all dieser Anträge. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe betroffene Steuerzahler und Bürger des Freistaats, gehen wir auf den Hintergrund der jetzt hier vorliegenden Änderungen des sogenannten Corona-Hilfefondsgesetzes ein. Anfang des Jahres 2020 hat man zur Bewältigung der Krise, zur Abfederung der direkten und indirekten Folgen eben ein sogenanntes Sondervermögen zur Bewältigung dessen begründet. Klar, da ist auch viel Geld dort richtig eingesetzt worden, aber wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass dieses sogenannte Sondervermögen auch zu großen Teilen sowohl aus Krediten als auch aus Rücklagen finanziert worden ist. Es wurde gegenüber dem Thüringer Steuerzahler mit dem klaren Versprechen aufgenommen, es für diese Krisenbewältigung einzusetzen. Jetzt können wir lange streiten, wann es nun tatsächlich zu Ende gegangen ist, offiziell ja leider erst im April 2023. Ich hielt es mit den Winterreifen, den Schneeketten schon für übertrieben im Herbst 2022 – aber das nur am Rande erwähnt –. Dann haben wir im Oktober des Jahres 2022 dieses Sondervermögen umgewidmet in das Themenfeld „Energie“ – in meinen Augen auch zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt, allerdings im Zuge der Entscheidung aus Karlsruhe sicherlich durchaus umstritten. Und auch jetzt die Feinunterscheidung, ist aus Krediten abgeflossen oder aus den Rücklagen, wirkt manchmal etwas konstruiert. Insofern bleiben wir dabei, die Lage, die beides herbeigeführt hat, hat sich entschärft, die Inflationsrate in Thüringen und in ganz Deutschland ist auf 4 Prozent gesunken, die Energiepreise sind deutlich zurückgegangen, vieles hat sich sogar entwickelt unter die Preise des Jahres oder Beginn des Jahres 2022. Insofern ist die Notwendigkeit eines solchen Sondervermögens in jedem Fall nicht mehr gegeben. Was machen wir nun mit dem Überschuss? Das ist Thema dieser Debatte. Und wenn man auf den Verlauf der Entwicklung geht, haben wir festzustellen, dass bei der ersten Beschlussfassung klar vorgesehen war, dass das Sondervermögen Corona – so war der Beschluss aus dem Jahre 2020 – bei Nichtinanspruchnahme am Ende in die Tilgung der Verbindlichkeiten fließt. Das hat die Mehrheit dieses Hauses beschlossen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Als wir die Umwidmung vorgenommen haben, um es um Energie zu erweitern, da kam schon ein erster Änderungsschritt, dass wir gesagt haben, es soll dann in den allgemeinen Haushalt geführt werden. Damals fand das schon nicht unsere Zustimmung, wie auch heute das nicht der Fall ist. Wir halten es nach wie vor für wenig verantwortlich, für unverantwortlich, eben genau diese 250 Millionen Euro, die circa übrigbleiben werden, eben nicht der Tilgung zuzuführen, sondern der weiteren Verwendung zuzuführen. Wenn wir es der Tilgung zuführen würden – und, meine Kollegen oben von der Linken-Fraktion, ich mache mal wieder eine Hochrechnung –, unterstellen wir einen Zinssatz von 4 Prozent – ich glaube, dafür brauchen wir keinen Taschenrechner, Herr Schubert, bleiben Sie ganz entspannt –, 4 Prozent aus 250 Millionen sind 10 Millionen im Jahr.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei
Sondervermögen kennt sich die FDP zum Glück ja aus!) Die 10 Millionen Euro entziehen Sie ja auch dem Thüringer Steuerzahler, alleine, weil Sie auch hier jetzt nicht klarkommen, nämlich dieses Versprechen einzulösen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2024 700 Millionen zur Verfügung stehen, bedient man sich jetzt hier eines Sondervermögens, was jenem Zweck vielleicht gedient hat zur Bewältigung der Corona- oder der Energiekrise, aber nicht dem Zweck gedient hat, hier einen brüchigen Kompromiss zu finanzieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern bleiben wir dabei: Stellt das Geld in die Tilgung! Das ist vernünftige, zukunftsfähige Haushaltspolitik und nicht die Bewältigung von einem sicherlich schwer zu findenden Kompromiss. Aber es geht auch ein Kompromiss zugunsten der Thüringer Steuerzahler, nämlich Konsolidierungsbedarf – darüber werden wir ja gleich noch sehr ausführlich sprechen –, einen Konsolidierungsbedarf im Thüringer Haushalt wirklich aufzunehmen und dem nachzukommen, indem man dieses Sondervermögen nicht falsch verwendet,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha-
ben Sie das auch mal Herrn Lindner gesagt?) sondern richtig verwendet. Und richtig ist, es dem zurückzugeben, der es uns geliehen hat – den Banken –, und damit der Zukunft etwas Last zu nehmen. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich nur kurz noch mal zu dem Thema zu Wort melden. Wir begrüßen die Auflösung des Sondervermögens, auch, dass man den Zeitraum jetzt auf das Ende des Jahres 2024 gelegt hat und die Auflösung nicht unterjährig erfolgt – das lässt sich dann auch besser abwickeln – und dass wir jetzt noch ein Jahr Zeit haben, bestimmte Dinge endzufinanzieren, die noch im Sondervermögen mit enthalten sind, und das dann in den regulären Haushalt 2025 zu überführen, wenn das notwendig ist. An dieser Stelle möchte ich noch mal an Ihre Adresse, Herr Kemmerich, sagen: Es ist nicht so, dass wir Kredite, die wir für das Corona-Sondervermögen damals aufgenommen haben, dann weiterverwendet hätten für den nächsten Zweck, für die Energiekrise, sondern es lässt sich nachweisen, dass die 670 Millionen Euro, die uns damals als Kreditaufnahmen zugeführt worden sind, eins zu eins auch für diesen Zweck verwendet worden sind.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wie wollen Sie das machen?) Deshalb haben wir eben nicht das Problem wie der Bund und viele andere Länder,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Keine Unterscheidung!) die nämlich jetzt Nachtragshaushalte mit Feststellungen von Notlagen machen müssen, um die Sondervermögen weiter finanzieren zu können. Das Problem haben wir nicht, wir können das ganz entspannt angehen. Trotzdem ist es so, dass Sondervermögen immer eine Ausnahmesituation darstellen müssen. Die läuft im nächsten Jahr aus unserer Sicht dann relativ entspannt aus. Deshalb ist es auch wichtig, das Sondervermögen aufzulösen. Wie die Mittel, die dann überbleiben – wir werden sehen, wie viel das dann noch ist, 250 Millionen Euro, haben wir mal als Landesregierung zugesagt, sehen wir auf jeden Fall –, dann verwendet werden, das ist eine Entscheidung Anfang 2025, wenn dann der Jahresabschluss 2024 festgestellt wird, erst mal in der Form einer Rücklage. Wie man das verwendet, verwendet man das zur Aufstellung des Haushalts 2025 oder macht man eine Tilgung, das ist dann eine Entscheidung, die viel später zu treffen ist. Das ist nicht heute, jetzt geht es erst mal darum, das Sondervermögen am Jahresende 2024 auflösen zu lassen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Die CDU-Fraktion hat einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/9127 „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz“ eingereicht. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Bühl, bitte, Sie haben das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr verehrte Damen und Herren, es wird gerade ein Entschließungsantrag verteilt zum Thema „Bäder und kommunale Daseinsvorsorge“. Das Thema „Bäder“ beschäftigt uns ja sowohl im Bereich der Kurbäder als auch der Hallen- und Freibäder. Es verwundert keinen von uns hier im Raum – und wir sind ja auch von Bürgermeistern angeschrieben worden –, dass die Kostensteigerungen dort erheblich sind. Wofür haben wir das Energiesondervermögen? Wir haben es dafür, um eben gerade solche Härten durch Energiepreissteigerungen ausgleichen zu können. Damit der Betrieb dieser Einrichtungen auch zukünftig gesichert wird und wir das zumindest für das nächste Jahr sicherstellen können, ist aus unserer Sicht hier noch mal ein Bekenntnis notwendig – das ist ja zum Schluss ein Entschließungsantrag –, ein Bekenntnis dazu, dass wir die Landesregierung bitten, einen entsprechenden Entwurf für die Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens vorzustellen, damit eine Anpassung erfolgen kann und wir dann dem Zweck des Sondervermögens entsprechend eine Auszahlung dafür machen können. Uns ist wichtig, insbesondere auch noch mal die Betriebsgesellschaften solcher Bäder mit unterstützen zu können. Deswegen gibt es hier den entsprechenden Antrag, für den ich noch mal um Zustimmung werben möchte. Danke.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Ich vernehme die Worte wohl vom Kollegen Bühl, aber ich würde es gern schriftlich auf dem Tisch liegen haben. Demzufolge bitte ich, die Entscheidung bis dahin zu vertagen, hinauszuschieben, wie auch immer.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Sehr gut!)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Es ist gerade in Arbeit und wird jeden Moment verteilt. Ich würde also an der Stelle zumindest zum Gesetzentwurf die Abstimmung durchführen und dann die Entschließungsanträge – da nehme ich auch beide –, wenn sie fertig sind, zur Abstimmung bringen, wenn Sie einverstanden sind, wenn es keinen Widerspruch gibt. Gut, dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf, zunächst über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9259. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.
(Zwischenrufe aus dem Hause: Abgelehnt!)
Abgelehnt. – Sie sind noch bei mir, das ist großartig. – Also abgelehnt ist der Änderungsantrag. Gut, dann sind wir bei zweitens, Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9222 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag, der nicht angenommen wurde. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen und der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9127 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Es stehen die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Vielen Dank. Wer ist dagegen in der Schlussabstimmung? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung abgestimmt. Damit unterbreche ich an dieser Stelle für die folgenden zwei Entschließungsanträge, die noch vorliegen, die wir nachholen. Wenn Sie einverstanden sind, können wir Tagesordnungspunkt
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein!)
– nein, den können wir also nicht aufrufen. Ich würde an der Stelle für 5 Minuten zur Lesung des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion unterbrechen, damit den jeder und jede Abgeordnete auch vor sich liegen hat, zur Abstimmung. Danke. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, zu signalisieren, wenn sie so weit sind. Konnten sich jetzt alle informieren? Ja, ich sehe nichts Gegenteiliges. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über die Entschließungsanträge. Zunächst Entschließungsantrag „Energiehilfen an Kommunen fortführen, Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen“, der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9289. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Sehe ich nicht. Ach, Entschuldigung. Herr Abgeordneter Schütze enthält sich der Stimme. Wer ist gegen den Antrag? Habe ich jetzt mal verkehrtherum gesagt, Entschuldigung. Das sind die AfD-Fraktion
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir auch!)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wir auch!) und die Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Ich rufe nun auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes“, „Energiehilfen an Kommunen fortführen – Schwimmbäder als kommunale Daseinsvorsorge unterstützen“. Ist Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition und aus der CDU-Fraktion. Wer ist gegen den Antrag? Das ist die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schütze. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun auf in der geänderten Tagesordnung den Tagesordnungspunkt 3 a Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9081 dazu: Planungssicherheit für freie Schulen garantieren – Elternbeiträge begrenzen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9239 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Das ist ebenso nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!)
Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion im Tagesordnungspunkt 3 a, Schulen in freier Trägerschaft. Gut. Dann hat das Wort Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion. Hier war Frau Merz gemeldet.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sorry, das tut uns leid. Wir sind jetzt bei den Schulen in freier Trägerschaft. Zunächst das Positive: Sie nehmen mit Ihrem Gesetzentwurf eine bekannte Problematik auf, nämlich die vom Bildungsministerium veränderte Rechtspraxis bei der Anerkennung sogenannter Overheadkosten der freien Schulträger. Von diesem Positionswechsel des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden seinerzeit nicht nur die freien Schulen selbst, sondern auch die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker des Landtags durchaus überrascht und nachher wurde sich im Ausschuss schon mehrfach mit dieser Thematik befasst. Dabei haben auch die Ausschussmitglieder der demokratischen Seite des Hauses stets deutlich gemacht, dass sie hier an einer konsensualen Lösung orientiert sind. Das ist glücklicherweise auch die Haltung des Bildungsministeriums, das an dieser Stelle keinen Konflikt um des Konfliktes Willen austragen möchte. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger hat das Ministerium daher bereits vereinbart, im Rahmen der gesetzlich ohnehin vorgesehenen Evaluierung ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen zu erarbeiten und auf dessen Basis dann die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft neu zu bewerten, sowie für die Dauer des Erarbeitungsprozesses keine Bescheide an die freien Schulträger zu erlassen, sofern in deren Verwendungsnachweisen Overheadkosten geltend gemacht worden sind. Die Lösungsfindung läuft also bereits, und in diesem Prozess kommen Sie nun und grätschen so ein bisschen – das Wort kann man durchaus benutzen – in diesen Gesetzgebungsprozess hinein. Das hätte man also auch noch etwas aufsparen können. Aber nicht nur das ist ein Negativpunkt der Novelle, da sind auch die konkreten Formulierungen nicht wirklich zielführend. Förderfähig sollen laut Ihrem Gesetzentwurf nämlich künftig, ich zitiere: sämtliche, dem freien Schulträger durch die Schulträgerverwaltung entstehende Kosten, Gemein- und Overheadkosten und die Abschreibungskosten sein. Was bedeutet das denn aber in der Umsetzung? Fördert das Land dann künftig auch Weihnachtsfeiern des freien Schulträgers für sein Personal – auch das sind ja Kosten – oder den Dienstwagen oder das Diensthandy des beim Schulträger angestellten Geschäftsführers? Diese Fragen mögen Ihnen jetzt hier pingelig oder merkwürdig erscheinen, aber die zitierten schwammigen Formulierungen Ihrer Novelle würden so etwas ja durchaus hergeben. In dieser Form muss der Gesetzentwurf also noch mal überarbeitet werden und ist jetzt so noch nicht zustimmungsfähig. Das gilt umso mehr, als er nicht nur die infrage stehenden Overheadkosten förderfähig machen will, sondern auch Abschreibungen für Schulgebäude, das wäre etwas Neues. Hier gibt es allerdings bisher keinen einzigen Förderbescheid des Landes, in dem diese Abschreibungen bisher berücksichtigt worden wären. Sie machen also dann ein völlig neues Thema auf und Sie öffnen damit, wie ich fürchte, gleich auch noch ein bisschen die Büchse der Pandora. Die kommunalen Schulträger praktizieren nämlich durch die Bank eine kameralistische Haushaltsführung. In dieser kameralistischen Haushaltsführung ist nun einmal eine Veranschlagung von Abschreibungen gar nicht vorgesehen.
(Beifall DIE LINKE)
Daher macht die kommunale Seite Abschreibungen für Schulgebäude gegenüber dem Land auch nicht geltend. Wenn wir das aber nun mit Ihrem Gesetzentwurf den freien Trägern ermöglichen würden, werden die kommunalen Schulträger verständlicherweise auf einer Gleichbehandlung bestehen.
(Beifall DIE LINKE)
Was das dann finanziell bedeuten würde, ist ebenfalls klar: Wir würden dem Land Zusatzkosten in zigfacher Millionenhöhe aufbürden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Abseh-
bar!) Wir sollten also zwingend eine Anhörung zu diesem bislang fachlich nicht wirklich durchdachten und juristisch deshalb auch unzulänglichen Gesetzentwurf durchführen. Daher sprechen wir uns für eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss aus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Werneburg, als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen! Mit der im Jahr 2020 erfolgten Änderung des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft haben wir als CDU-Landtagsfraktion die große Hoffnung verbunden, dass die freien Schulen in Thüringen nicht zum Dauerbittsteller und zum Dauerspielball der Landespolitik werden.
(Unruhe DIE LINKE)
Mit einer Dynamisierung der Kostensätze, die insbesondere von der CDU-Fraktion damals eingefordert und durchgesetzt wurde,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir ha-
ben es errechnet!) war die Hoffnung verbunden, den freien Schulträgern wenigstens mittelfristig Finanz- und Planungssicherheit zu geben. Außerdem hat der Landtag sich im Gesetz darauf verständigt, in einem externen Gutachten die tatsächlichen Schülerkostensätze zu ermitteln. Aber schon mit den durch die Landesregierung vorgenommenen Haushaltsansätzen für das Jahr 2022 wurde deutlich, dass dieser parlamentarische Kompromiss durch die Landesregierung nicht mitgetragen wurde. Vielmehr hat das Ministerium begonnen, eine jahrzehntelang geltende Rechtspraxis anders auszulegen und teilweise aufzukündigen. Das vorliegende Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern und damit eine gleichberechtigte und faire Bildungslandschaft in Thüringen zu gewährleisten und die Elternbeiträge nicht ins Uferlose zu erhöhen. Nachdem im letzten Plenum mehrfach versucht wurde, das Gesetz im zuständigen Ausschuss zu beraten, aber dies insbesondere an Linken und SPD gescheitert ist, wurde im Rahmen der Gespräche zum Haushalt nun der Weg für das Gesetzgebungsverfahren endlich eröffnet. Durch die vorgeschlagene Änderung in § 18 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft soll klargestellt werden, dass neben den direkten Aufwendungen auch sämtliche durch die Schulträgerverwaltung entstehende Kosten inklusive Gemein- und Overheadkosten sowie Abschreibungskosten – übrigens, Frau Kollegin Marx, es gibt Landkreise, also kommunale Schulträger, wo das so läuft – im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe berücksichtigt werden können. Bis 2020 wurden diese Kosten durch das Ministerium vielfach als legitim anerkannt und die Praxis entsprach dem verfassungsgemäßen Anspruch und spiegelt den
(Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju-
gend und Sport: Eben nicht!) Respekt vor der Arbeit und dem finanziellen Aufwand der freien Schulträger wider. Im Sommer 2022 änderte jedoch, Herr Minister, Ihr Ministerium seine Rechtsauffassung, wodurch die Anerkennung dieser Kosten infrage gestellt wurde. Die neue Interpretation des Bildungsministeriums könnte bedeuten, dass das aktuelle Gesetz in Konflikt mit verfassungsrechtlichen Vorgaben steht. Nach Aussagen des Ministeriums gegenüber den freien Schulträgern ist eine Rückkehr zur alten Praxis nur durch eine Änderung des Gesetzes möglich, da Minister Holter sonst mit seiner Verwaltungspraxis gegen das geltende Recht verstoßen würde. Hier sehen wir die Notwendigkeit, durch eine Gesetzesänderung endlich Rechtsklarheit zu schaffen. Eigentlich, Herr Minister, wäre es aber Ihre Aufgabe gewesen. Die vorgeschlagene Lösung besteht darin, das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft so zu konkretisieren, dass die bisherige Praxis, die Abschreibungs- und Overheadkosten anerkennend, nun auch gesetzlich verankert wird. Für meine Fraktion ist klar, zum Schulaufwand gehören nicht nur die Lehrer, sondern eben auch die Kosten der Schulträger in einem angemessenen Maß. Diese Änderung soll sicherstellen, dass die gesetzliche Grundlage mit den Vorgaben der Verfassung dann auch im Einklang steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig zu betonen, dass durch diese Gesetzesänderung keine Mehrkosten für das Land Thüringen entstehen. Die Höhe der staatlichen Finanzhilfe wird von den Schülerkosten bestimmt, nicht von der Verwendungsnachweisprüfung. Die Ist-Kosten der freien Träger übersteigen regelmäßig die Finanzhilfe, was zeigt, dass die Schulen in freier Trägerschaft bereits in hohem Maße an Eigenverantwortung und finanzieller Belastung diese auch tragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist ein Ausdruck unseres Engagements für eine faire und gleichberechtigte Bildungslandschaft in unserem Freistaat. Sie stellt sicher, dass Schulen in freier Trägerschaft die notwendige Unterstützung erhalten, um ihren wertvollen Beitrag für unser Bildungssystem auch leisten zu können. Ich bitte Sie deshalb, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für eine zügige Beratung zu überweisen. Zudem haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt, den wir, Frau Präsidentin, heute auch gleich abstimmen möchten, weil dieser gerade für die Übergangszeit der Beratungen im Bildungsausschuss eine wichtige Orientierung bieten soll. Darin wird die Landesregierung unter Punkt II aufgefordert, ich möchte es noch mal vortragen: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des § 18 Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft keine Bescheide über die Verwendungsnachweise ab dem Jahr 2021 [zu] erlassen […], soweit in diesen sogenannte Overheadkosten in Ansatz gebracht wurden“. Zweitens bittet der Landtag die Landesregierung in diesem Entschließungsantrag, der hoffentlich gleich seine Zustimmung finden wird, „in Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation der Angemessenheit der Finanzhilfe gemäß § 18 Abs. 6 […] unter Beteiligung des Thüringer Rechnungshofes ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen unverzüglich [auszuschreiben] und [zu beauftragen] und die Ergebnisse dem Thüringer Landtag bis spätestens zum 30. August 2024 [vorzulegen].“ Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, wir reden heute über ein wichtiges Gesetz. Die Frage ist allerdings, ob es heute dringlich auf die Tagesordnung musste. Ich sage das ganz offen als jemand, die sich immer dafür starkgemacht hat, dass uns jedes Kind gleich viel wert sein muss, egal, welche Schule es besucht, und die ebenfalls im Jahr 2020 sehr froh über die Einigung war, die wir gefunden hatten, für die Finanzierung der freien Schulen. Die freien Schulen bereichern ohne Frage unsere Schullandschaft. Sie sind, wie gesagt, Teil der öffentlichen Schullandschaft für uns gleichermaßen wie die staatlichen Schulen. Und sie müssen natürlich auch angemessen und rechtssicher finanziert werden. Trotzdem will ich auch sagen, es ist ein bisschen schwierig, dieses Gesetz ist jetzt auf der Tagesordnung, wenn man immer wieder begründet, das muss mit dem Haushalt verhandelt werden, weil das dann eigentlich für fast alle Gesetzesvorhaben gilt, die Geld kosten. Insofern bedauere ich, dass das Gesetz jetzt ein wenig zum Spielball der Verhandlungen rund um den Haushalt geworden ist, weil ich mir eine Diskussion in der Sache gewünscht hätte. Zunächst gilt unser Dank selbstverständlich allen, die – auch an den freien Schulen – eine wirklich gute Arbeit leisten. Fast zehn Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen Schulen in freier Trägerschaft. Und wir haben da auch viel getan, wenn ich mir die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer anschaue und auch die Finanzierung insgesamt. Wir wissen aber auch – und dazu gab es durchaus auch schon heftige Diskussionen –, dass es eine rückwirkende Änderung, ich nenne es mal so, der Rechtsauffassung des Ministeriums mit Blick auf die Overheadkosten und Abschreibungskosten gegeben hat. Wir haben das hier schon häufiger und auch im Ausschuss intensiv diskutiert. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich auch hier immer wieder klar positioniert und sich Verhandlungen aller Beteiligten in dieser Frage gewünscht. Auch die Frage der Vollkostenanalyse haben wir immer wieder diskutiert. Wir meinen, dass es richtig ist, einmal genau hinzuschauen, was kosten uns Schulen eigentlich, und zwar Schulen in staatlicher Trägerschaft ganz genauso wie Schulen in freier Trägerschaft. Und wir lesen auch den § 18 Abs. 6 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft so. Das Bildungsministerium – das muss man ganz klar anerkennen – hat sich nach intensiven Beratungen auch bewegt und in Abstimmung mit den freien Schulen eine externe Evaluation auf den Weg gebracht. Es wurde ein Weg gefunden – darüber bin ich sehr froh –, Rückforderungen des Ministeriums aufgrund der geänderten Abrechnung der Schulkosten zu verhindern. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU eigentlich obsolet. Wir werden ihm aber zustimmen, weil wir ihn für durchaus richtig und ja auch schon die gefundene Praxis halten. Grundsätzlich, wie gesagt, geht es uns um eine konstruktive Diskussion im Sinne der Sache, anstatt freie Schulen einmal mehr zum Spielball von Haushaltsverhandlungen zu machen. Deshalb will ich jetzt auch ein Stück weit zum Gesetzentwurf selbst und zu den Inhalten kommen, die darin enthalten sind, denn der Gesetzentwurf steht ja auf der Tagesordnung. Die Klarstellung der gesetzlichen Regelung halten auch wir als grüne Fraktion für wichtig, weil Schulen in freier Trägerschaft – ich sagte es – natürlich auch Rechts- und Planungssicherheit benötigen. Dennoch hat das Gesetz – und darauf ist meine Kollegin Dorothea Marx auch schon eingegangen – durchaus – ich nenne es mal vorsichtig – noch handwerkliche Mängel. Das ist zum Beispiel die Frage, wie werden Schulen eigentlich finanziert, wie ist es mit den unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten von Schulen in staatlicher Trägerschaft auf der einen Seite und in freier Trägerschaft auf der anderen Seite? Dafür brauchen wir unbedingt eine Klarstellung und auch Verständigung. Dazu wird sicherlich auch die Anhörung im Ausschuss dienen. Und damit sagte ich es schon, wir stimmen selbstverständlich der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss zu. Dort gehört er hin. Dort müssen wir ihn diskutieren, dort werden wir ihn anhören, dort werden wir auch mit den freien Schulträgern ins Gespräch kommen. Und zum Entschließungsantrag noch einmal: Wenn er der Klarstellung dient, werden wir uns diesem natürlich nicht verwehren. Wir hätten ihn von der Sachlogik her auch mit an den Ausschuss verwiesen mit dem Gesetz, aber wenn Sie ihn abstimmen wollen, dann stimmen wir ihn auch hier heute ab, denn wir stehen selbstverständlich – das haben wir auch immer wieder gesagt, zumindest in großen Teilen dieses Hauses, was die demokratischen Fraktionen anbelangt – zu unseren freien Schulen hier in Thüringen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, natürlich auch die Gäste auf der Tribüne und an den zugeschalteten Geräten, die ja heute wahrscheinlich auch ganz gespannt dieser Diskussion lauschen! Die freien Schulen – es wurde jetzt mehrfach betont – sind im Freistaat viel wert. Ich möchte auf die Situation von vor 2014 erinnern. Dort sind auf Grundlage des Drucks aus dem CDU-geführten Finanzministerium den freien Schulen auf wirklich unerträgliche Art und Weise die Finanzzuweisungen gekürzt worden, sodass wir als rot-rot-grüne Landesregierung das revidiert haben, und zwar gerne revidiert haben, weil wir – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – die freien Schulen als unverzichtbaren und wertvollen Teil der Thüringer Schullandschaft sehen. Sie sind aber eben ein Teil. In 2014, dem letzten Haushalt der CDU, konnten die freien Schulen für sich 130 Millionen Euro beanspruchen. Das klingt erst mal viel. Wenn man sich aber ansieht, wie die Entwicklung ist: Wir haben im jetzigen Gesetzvorschlag zum Landeshaushalt 2024, den wir nachher noch beraten werden, einen Betrag von 236,3 Millionen Euro, das sind 75 Prozent mehr. Wir haben alles, was wir den staatlichen Schulen ermöglicht haben – zum Beispiel die A13 für die Regelschullehrer und Grundschullehrer –, auch den freien Schulen ermöglicht. Wir haben 2020 eine neue Finanzierungsregelung gefunden, und zwar auf Vorschlag – Herr Tischner, hören Sie genau zu! – von Rot-Rot-Grün und nicht der CDU. Die beinhaltet, dass sich 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeiträge am TV L in der Ent‑ wicklung orientieren. Jeder, der derzeit die Tarifdiskussion verfolgt, weiß, was das bedeutet. Wir haben das erste Mal – und nach meiner Kenntnis als einziges Bundesland – die freien Schulen nicht abgehängt von der Tarifentwicklung. Das ist auch ein grundgesetzlicher Anspruch, der uns aufgegeben worden ist.
(Beifall DIE LINKE)
Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen zu sein, ist unterschiedslos zwischen staatlichen und freien Schulen. Die Kolleginnen und Kollegen dort können und konnten sich immer auf Rot-Rot-Grün verlassen, dass sie, wenn sie für ordentliche Tarife kämpfen mit ihren Gewerkschaften, auch ordentlich bezahlt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Das Zweite, 20 Prozent – da haben wir gesagt, das koppeln wir an die Inflationsentwicklung –, sind die sogenannten Sachkosten, also insgesamt in den Schülerkostenjahressätzen. Sehen wir uns die Inflationsentwicklung der letzten zwei Jahre an, dann sehen wir, da kriegen aber die freien Schulen auch noch mal deutlich mehr. Also offensichtlich hat der Gesetzgeber – Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU – vieles richtiggemacht. Richtig ist eben auch, dass man nach Recht und Gesetz handeln muss. Wenn man – wie es die freien Schulen, einige freie Schulträger gemacht haben, nicht alle – für die Sachkosten tatsächlich beim sogenannten Schulaufwand nach § 8 etwas in Anschlag bringt, was gesetzlich nicht normiert ist, das würde sich dann nämlich wiederfinden nach Schulen in freier Trägerschaft, § 8 Abs. 1, im Verweis auf die staatlichen Schulen – Schulaufwand, § 3. Dort ist es gesetzlich nicht normiert. Dann ergibt sich die Situation, dass in der Verwendungsnachweisprüfung das Ministerium sagt, hier macht ihr etwas geltend, was so nicht deutlich wird im Gesetz. Die freien Schulträger haben ein Rechtsgutachten erstellen lassen, und zwar von Frau Prof. Brosius-Gersdorf. Die demokratischen Fraktionen waren anwesend, als das Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. Dort lese ich aber, was die Overheadkosten betrifft, insbesondere Formulierungen wie: Könnte sein, Overheadkosten gehören weitgehend zum Schulaufwand etc. pp. Also auch in dem Gutachten der freien Schulen selbst ist es nicht vollständig klar, wie die Veranlagung tatsächlich erfolgt. Deswegen haben wir als demokratische Fraktionen, insbesondere Rot-Rot-Grün, das Ministerium immer gebeten: Schaut bitte, wie das gehen kann, dass wir eine rechtssichere Berechnung haben. Die CDU hat jetzt mit ihrem Antrag und natürlich auch mit dem Gesetzentwurf etwas ins Plenum gebracht, was – Kollegin Rothe-Beinlich hat es schon gesagt – derzeit gerade in der Abstimmung ist. Ich will es nur mal vorsichtig antippen – Kollegin Marx hat auch schon darauf hingewiesen: Es ist keine banale Frage. Kollegin Marx hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir das, was wir dem einen gewähren, nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes dem anderen nicht verschließen können. Das heißt, wenn wir – etwa 10 Prozent nehmen die freien Schulen ein am Gesamtkuchen – das dort gewähren, müssen wir es natürlich den staatlichen Schulträgern auch gewähren. Bedenke das Ende, liebe CDU! Lasst uns darüber bitte im Ausschuss ordentlich diskutieren. Zweitens: Die staatlichen Schulträger setzen ihre Kosten höchst unterschiedlich an. Da gehen wir in das Finanzausgleichsgesetz rein, unter anderem. Die einen machen es kameralistisch, die anderen nach der Doppik. Das wird eine interessante Diskussion, ich sage das nur mal. Und eine Vollkostenerhebung sehe ich, ehrlich gesagt, äußerst schwierig in dem Umfeld – äußerst schwierig. Denn wir können es auch immer nur wieder hochrechnen, wir können immer nur sagen, das wäre eine Maßzahl. Da würde ich mich jetzt schon mal festlegen. Und ob das in der gegebenen Zeit tatsächlich möglich ist und dann in Abstimmung, dass wir da auch Rechtsfrieden finden – schwierig. Ja, den Gesetzentwurf an den Ausschuss, damit wir das anhören können und dann nicht nur die freien Schulträger anhören, zum Beispiel auch staatliche Schulträger. Aber zum Beispiel auch, dass man sich auch mal darüber kundig macht, was sagt denn zum Beispiel der Rechnungshof dazu, etc. pp. Dazu dient eine Anhörung. Aber ich habe, glaube ich, mehr als deutlich gemacht, dass ich meine Schwierigkeiten mit mancher Begrifflichkeit habe, Vollkostenerhebung zum Beispiel, die die CDU hier aufbringt. Was den Antrag betrifft: Inwiefern das überhaupt möglich ist, wir werden sehen. Ich sage, um das abzuschließen, gerade jetzt vor Weihnachten: Die freien Schulen, genauso wie alle staatlichen Schulen, erfüllen ihren Bildungsauftrag auf ganz hervorragende Art und Weise im schwierigen Umfeld. Wenn wir den freien Schulen etwas anerkennen, muss es auch kompatibel mit anderen Bereichen sein, wir können nicht Töpfchenspiele spielen. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss dazu und wünsche insbesondere auch der Landesregierung, dem Bildungsministerium ein glückliches Händchen bei der Auswahl des entsprechenden Gutachters. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Es mag ja nur eine gefühlte Wahrheit sein, aber es ist so ein bisschen „Täglich grüßt das Murmeltier“. Ich habe so das Gefühl, dass wir kein Gesetz in dieser Legislatur im Bildungsbereich so oft angefasst haben wie das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Oh ja,
genau, genau!) Das ist aber nicht schlimm, denn die Schulen in freier Trägerschaft sind aus unserer Sicht wichtige Akteure in unserem vielfältigen Schulsystem.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nicht selten sind sie Vorreiter und zeigen auch, wie Innovation in schulischer Bildungsarbeit funktionieren kann. Entsprechend fair sollten wir sie aus unserer Sicht behandeln und das beinhaltet in allererster Linie auch Planungssicherheit. Ich habe das immer wieder in den Debatten gesagt und ich kann das hier auch wiederholen: Ich glaube, dass wir nie über diese ganze Diskussion hinauskommen, wenn wir es nicht schaffen, uns wirklich auf eine Grundlage zu verständigen, die für alle so transparent ist, dass klar ist, aus welchen Kosten sich eigentlich die Schülerkostenjahresbeiträge für die freien Schulen zusammensetzen. Das ist nicht einfach, da gebe ich dem Kollegen Wolf recht, was ist jetzt Vollkosten-, was ist nicht Vollkostenrechnung. Aber ich glaube, diese grundlegende Transparenz ist irgendwann auch mal notwendig, um auch der Diskussion immer wieder aus dem Weg zu gehen, sind das jetzt 60 Prozent oder 80 Prozent, die verfassungsgemäß zustehen oder nicht? Wir haben das mehrfach angesprochen, immer wieder in den Debatten gebracht, dass das auch aus unserer Sicht die einzige Lösung ist, um nicht immer nur über Summen und Schülerkostenbeiträge zu sprechen. Ob das jetzt mit diesem Antrag gelingt, den wir gerne mit beschließen, werden wir sehen. Ich freue mich zumindest zu hören, dass offensichtlich im Ministerium das Thema weiter bearbeitet wird, denn die Verunsicherung, die sich im Laufe des Jahres – zumindest haben es die freien Schulen so reflektiert – aufgrund der Veränderung der Vorgehensweise bei den Verwendungsnachweisen ergeben hat, war schon schwierig, gerade für kleine Schulträger – gar nicht mal so sehr für die großen, sondern für die kleinen, die aus kleinen Initiativen entstehen. Im Gesetzentwurf soll jetzt berücksichtigt werden, dass bestimmte Kostenbeiträge grundsätzlich im Verwendungsnachweis mit zu akzeptieren sind. Wir haben bei der Formulierung da auch so ein bisschen unsere Schwierigkeiten. Erstens, weil Aufzählungen immer ein Problem sind, weil man nämlich irgendwas hätte vergessen haben können, und dann sind wir nächstes Jahr wieder hier und dann sage ich wieder, täglich grüßt das Murmeltier.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern müssen wir uns das noch mal angucken. Was wir durchaus sehen, ist, dass es immer um ein faires Miteinander gehen muss. Also, es geht um eine faire Berücksichtigung der freien Schulen auch im Vergleich zu den staatlichen Schulen, zumal die freien Schulen ja den großen Vorteil haben, dass sie freier sind, was wir uns natürlich für staatliche Schulen an und für sich auch wünschen. Das heißt, auf der einen Seite abzuwägen, dass sie nicht übervorteilt werden – wie der Kollege Wolf das ausgeführt hat –, auf der anderen Seite muss aber eben auch klar sein, mit welchem Geld kann gerechnet werden. Und ich weiß gar nicht, ob die Büchse der Pandora so groß wird, wenn es einfach nur darum geht zu klären, welche Kosten sind beinhaltet und woraus berechnen sich diese Schülerkostenjahresbeiträge auch für die freien Schulen. Also, ich freue mich auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Ausschuss. Da ist meines Erachtens tatsächlich Diskussionsbedarf. Ich würde mir immer noch wünschen – und ich wiederhole das hier wieder –, dass wir tatsächlich eine Grundlage schaffen, die sich auch über Jahre hinweg transparent daran hält, was ist Bestandteil der Schülerkostenjahresbeiträge. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauende, liebe Schülerinnen und Schüler! Heute Nachmittag wird dann die Haushaltsdebatte starten und der Haushalt 2024 soll verabschiedet werden. – Aus meiner Sicht, hoffentlich, wird er dann auch verabschiedet. – Es mag den einen oder anderen verwundern, warum wir jetzt vor dieser Haushaltsdebatte und dieser Entscheidung über die freien Schulen in Thüringen sprechen. Da gibt es Zusammenhänge – die Insider wissen Bescheid –, dass das eine mit dem anderen eng zusammen verknüpft ist, und deswegen ist es auch gut so, dass wir heute darüber reden, dass auch das Gesetz und der Gesetzentwurf heute auf die Tagesordnung gekommen sind. Also überraschend mag das für manch einen sein, für mich ist es nicht überraschend, weil – ja –, wie Frau Baum sagte, täglich grüßt das Murmeltier, auch mich hat in meiner Amtszeit das Thema „freie Schulen“ ständig begleitet – nicht jeden Morgen, aber immer am laufenden Band. Worum geht es? Es geht darum, dass die freien Schulen, einige Träger der freien Schulen und auch die CDU-Fraktion es sich jetzt zu eigen gemacht haben, erwarten, dass insgesamt alle Kosten, die entstehen, bei den Trägern dann angerechnet werden auf die staatliche Unterstützung. Da fällt der Begriff „Overheadkosten“. Meint also – zur Erklärung für die Schülerinnen und Schüler –: Es gibt Schulaufwand, was unmittelbar an der Schule stattfindet. Also Lehrerinnen und Lehrer müssen ein Gehalt bekommen, aber auch andere Dinge, die für den Schulbetrieb, für den Unterricht notwendig sind, kosten natürlich Geld. Was man mit Overheadkosten meint, ist, wenn es jetzt um einen Träger der freien Schulen geht, dass der natürlich einen Personalbereich und andere Bereiche hat, wo auch Kolleginnen und Kollegen arbeiten, das sind Overheadkosten, die da anstehen. Das kann aber auch noch mehr sein, was die Overheadkosten sind, allgemeine Verwaltungskosten – Frau Marx ist schon auf Weihnachtsfeier, Dienstwagen, Handys und andere Dinge eingegangen –. Wir wissen nicht so richtig, was sind Overheadkosten, das muss also geklärt werden. Also es geht darum, ob der Gesamtaufwand eines Trägers für die freien Schulen hier berücksichtigt wird – und Frau Marx hat es auch aufgeführt –, einschließlich der Bauinvestitionen, die ja dann über Abschreibungen geltend gemacht werden können. – Auf Kameralistik, Doppik will ich jetzt im Einzelnen gar nicht eingehen. – Bloß noch mal zur Erläuterung derer, die jetzt nicht im Thema genau stecken. Das ist genau die Frage, wo wir uns unterscheiden. Da wird mir jetzt von Herrn Tischner vorgeworfen, dem Ministerium vorgeworfen, dass wir rechtswidrig handeln. Das ist bei Weitem nicht so. Ich will noch mal unsere Rechtsauffassung darstellen.
(Beifall DIE LINKE)
Unsere Rechtsauffassung besteht darin, dass Overheadkosten, auch die Abschreibungen, nicht erstattungsfähig sind. Das ist auch schon vor 2021 der Standpunkt der Landesregierung gewesen. Und hier hat sich gar nichts geändert im Alltag, sondern wir haben genau diese Rechtsauffassung bei der Verwendungsnachweisprüfung umgesetzt und durchgesetzt. Zweitens, es ist in diesem Zusammenhang aufgefallen, dass einige Träger – andere eben nicht – Overheadkosten geltend gemacht haben, aber die Rechtsgrundlage ist – und die kann nur rechtskonform handeln –, dass sie nicht erstattungsfähig sind. Und drittens – das will ich Ihnen deutlich sagen – hat mein Ministerium dem Landtag bereits 2020 zum Bericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzierungshilfe mitgeteilt, dass Overheadkosten und Abschreibungen nicht Gegenstand der staatlichen Finanzhilfe sein können. Wer jetzt hier meint, in der letzten Zeit etwas Neues von uns gehört zu haben: Das stimmt alles nicht, der Landtag ist umfassend und detailliert über diese Fragen informiert gewesen. Es gibt keinerlei Überraschungen, es gab keine Plötzlichkeit, es gab kein Hintenrum, gar kein Hin und Her, sondern wir haben rechtskonform gehandelt – so wie es uns die Verfassung aufgibt und so wie es uns das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft sagt. Das will ich hier noch mal in aller Deutlichkeit feststellen. Nun gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die freien Schulen und deren Träger fordern diese Vollkostenanalyse und auch die entsprechende Erstattung auf dieser Basis ein. Deswegen ist es richtig, dass die CDU jetzt eine Gesetzesinitiative ergriffen hat, um die Klarheit herbeizuführen. Andererseits ist das Gesetz aber nicht so entscheidungsreif, dass es sofort abgestimmt werden kann. Deswegen stimme ich allen zu: Es sollte an den Ausschuss überwiesen werden, um viele Dinge ganz konkret zu beraten. Ein Thema habe ich genannt: Was sind Overheadkosten? Wie gehen wir mit den Abschreibungen um? Im Übrigen muss ich auch dazu sagen, dass die freien Schulen auch Leistungen des Freistaats in Anspruch nehmen, welche den freien Schulen keinen Cent kosten, sondern sie nehmen diese Leistungen unentgeltlich in Anspruch. Das ist zwischen uns besprochen, aber das will ich zur Vollständigkeit noch mal sagen. Jetzt hat die CDU, sehr geehrter Herr Voigt und sehr geehrter Herr Tischner, einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin geht es darum, wie wir unter den gegebenen Bedingungen mit diesen Fragen der Verwendungsnachweise umgehen. Erstens werde ich mit diesem Entschließungsantrag aufgefordert, die Verwendungsnachweise dort, wo Overheadkosten geltend gemacht werden, nicht zu bescheiden. Das habe ich, Herr Voigt, im Ministerium angewiesen. Anträge oder Verwendungsnachweise von Trägern der freien Schulen, die Overheadkosten und Abschreibungen beinhalten, werden aktuell nicht beschieden, damit das, was jetzt in der Entschließung aufgeschrieben ist, tatsächlich schon mal Alltag wird. Zweitens geht es um ein Gutachten, das die Vollkosten und auch die Angemessenheit der Finanzierung der freien Schulen einschließlich der Evaluation betrifft. Ich habe den Thüringer Rechnungshof gebeten, dieses Gutachten zu erstellen. Leider, meine Damen und Herren, muss ich mitteilen, dass der Rechnungshof sich nicht in der Lage sieht, dieses Gutachten auszuarbeiten.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich bin gestern darüber informiert worden, deswegen habe ich gestern die Anweisung gegeben, dass jetzt noch – in dieser Woche vor Weihnachten – eine begrenzte Ausschreibung erfolgt und fünf externe Gutachterinnen oder Gutachter angeschrieben werden, die dann ihr Angebot abgeben. Ich will das hier deutlich machen, dass damit das, was in dem Entschließungsantrag steht, durch mich in meinem Ministerium umgesetzt wird. Nun möchte ich Ihnen ein paar Fakten nennen: Die Fakten bestehen darin, dass im Jahr 2013 – wir gehen zehn Jahre zurück – die freien Schulen über den Einzelplan meines Ministeriums 126 Millionen Euro Finanzhilfe erhalten haben. 126 Millionen Euro – merken Sie sich bitte die Zahl. 2023 waren es 227 Millionen Euro. Das ist also eine Steigerung von über 100 Millionen Euro.
(Beifall DIE LINKE)
100 Millionen Euro in der Zeit von Rot-Rot-Grün. Deswegen: Rot-Rot-Grün vorzuwerfen, wir würden die freien Schulen vernachlässigen, ist einfach eine Mär, das ist einfach falsch, das kann man so nicht stehenlassen. Eine Steigerung von 80 Prozent! Wenn der Begriff „Wumms“ wirklich mal zur Anwendung kommt, dann gilt er hier. Hier hat es richtig gewummst, weil die staatlichen Schulen innerhalb von zehn Jahren 100 Millionen Euro mehr zur Verfügung bekommen haben. Das ist eine Steigerung von 80 Prozent. Die staatlichen Schulen dagegen haben eine Entwicklung von 23 Prozent – weil hier über Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gesprochen wurde. Ich weiß, dass die Zahlen unterschiedlich interpretiert werden können. Aber ich würde sagen: Den freien Schulen in Thüringen geht es gut, den freien Schulen geht es unter Rot-RotGrün besonders gut.
(Beifall DIE LINKE)
Und der Freistaat und Rot-Rot-Grün kommen ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nach, die freien Schulen ausreichend zu finanzieren. Ja, und dann müssen wir genau das machen, Herr Voigt, was mit den Overheadkosten ist. Deswegen bin ich der Überzeugung – weil Herr Tischner gesagt hat, sollte das Gesetz nicht zügig verabschiedet werden –, sollten wir das Gutachten abwarten.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
muss auch erwirtschaftet werden!) Und auf der Basis des Gutachtens sollten wir dann eine gute Entscheidung für die Gesetzesänderung treffen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Drei Jah-
re!) Meine Damen und Herren, wenn sich das mit den freien Schulen so entwickelt hat, wie ich das gerade beschrieben habe, stellt sich die Frage, was denn nun mit den staatlichen Schulen ist. Da muss ich deutlich sagen, dass die staatlichen Schulen für mich das Primat haben. Die staatlichen Schulen tragen die Grundlast für das Bildungswesen in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Das sollten wir bei der ganzen Debatte nicht vergessen. Torsten Wolf hat es gesagt: Gibt es Entwicklungen für die freien Schulen auf Basis dessen, was jetzt gerade hier im Hohen Haus verabredet wird, dann muss es auch Konsequenzen für die staatlichen Schulen geben. Ansonsten bleiben die staatlichen Schulen im Regen stehen, und das kann nicht funktionieren. Also: Die Grundlast wird durch die staatlichen Schulen getragen. Sie sorgen für den sozialen Ausgleich und sie nehmen jede und jeden auf. Das machen die freien Schulen nun mal nicht. Auch das muss hier festgestellt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir, wenn wir über dieses Thema sprechen, das gesamte Bildungssystem Thüringens in den Blick nehmen und müssen nicht nur über die freien Schulen und deren Finanzierung reden, sondern dann müssen wir über die Finanzierung des Bildungswesens in Thüringen sprechen, damit tatsächlich eine Gleichbehandlung aller Schulen, der staatlichen und freien Schulen, erfolgt. Ich freue mich auf eine spannende Beratung und danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen gibt es keine. Damit kommen wir zu den Abstimmungen zum Tagesordnungspunkt 3 a. Jetzt will ich noch mal versuchen, ein bisschen Ordnung reinzubringen. Ich habe vor dem Wechsel vernommen, dass Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht zurück, es ist ja ein neues Gesetz!) oder dass Überweisung – danke schön – des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wissenschaft, für Bildung,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Bildung, Jugend und Sport!) Jugend und Sport beantragt ist. Wunderbar, jetzt haben wir es hinbekommen. Also an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Ich frage trotzdem der Ordnung halber Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Jetzt hatten wir hier noch einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion. Ist da auch Ausschussüberweisung beantragt?
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nein!)
Nein. Wer dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt 3 a zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen, meine Damen und Herren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 b Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9236 ERSTE und ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und die zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen deshalb mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne. Es hat sich für die CDU-Fraktion Abgeordneter Bühl zu Wort gemeldet.
Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Besucher oben auf den Rängen und auch vor den Geräten zu Hause, wir sprechen hier über einen Gesetzentwurf, den wir heute in erster und zweiter Beratung beraten wollen, um ihn vor dem Haushalt noch beschließen zu können, der nötig ist, um Klarheit für das Inkrafttreten der Absenkung der Grunderwerbsteuer und dann auch der Familienförderung zu gewährleisten. Aus unserer Sicht ist das mehr denn je nötig, denn gerade, wenn man sich die aktuelle Diskussion und auch die aktuelle öffentliche Aufregung zu dem anschaut, was nicht zuletzt auch in Berlin von der Ampel passiert, wo es immer um neue Erhöhungen geht. 7 Prozent Gastronomie-Mehrwertsteuererhöhung, Agrardiesel/CO -Steuern, all das 2 belastet zum Schluss die Gesamtgesellschaft, belastet zum Schluss jeden Einzelnen und belastet zum Schluss auch Familien, weil die Preise in den Geschäften, weil die Preise insgesamt steigen und Inflation und Energiekrise hier für einen starken Anstieg gesorgt haben. Nicht zuletzt deswegen ist es bemerkenswert und vor allen Dingen auch historisch gewesen, dass der Thüringer Landtag im September zum ersten Mal seit langer Zeit eine Steuersenkung beschlossen hat und deswegen nicht immer alles teurer, sondern auch mal etwas günstiger für die Menschen im Land ist. Das ist aus unserer Sicht richtig und wichtig gewesen.
(Beifall CDU)
Gleichzeitig kann das allerdings auch nur der erste Schritt gewesen sein. Uns war deswegen auch in diesem Gesetz vor allen Dingen die Förderung von Familien, die Entlastung von Familien, die sich auf den Weg machen, sich eine selbst genutzte Immobilie anzuschaffen, wichtig. Ich glaube, gerade in diesen Zeiten, wo auch dort die Preise immens gestiegen sind, ist es ein wichtiges Signal. Vor allen Dingen geht es uns hier darum, dass insbesondere Familien unterstützt werden, keine Spekulanten, keine Investoren, sondern direkt die, die sich entscheiden, ihre erste selbst genutzte Immobilie auch zu nutzen. Die Schaffung neuen Wohnraums ist uns dabei besonders wichtig. Ich glaube, wir sehen das in den Städten, wir sehen das aber auch auf dem Land, dass gerade hochwertiger, selbst genutzter Wohnraum dort knapp ist und dass wir hier in Zeiten von Wohnraumknappheit und in Zeiten von hohen Mieten auch einen Anreiz schaffen wollen. Nun könnte man sich natürlich fragen: Warum stellen wir das hier noch mal zur Abstimmung, wir haben doch das Gesetz im September beschlossen? Wir haben im September einen neuen § 2 eingeführt, der die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm schaffen sollte, und wir sind weiter davon überzeugt, dass das richtig war und dass auch die Notwendigkeit der Familienförderung ein wichtiges Ziel ist. Allerdings mussten wir auch wahrnehmen, dass die Landesregierung in den Raum gestellt hat, gegen dieses Ziel für Familien, gegen Familien im Land klagen zu wollen, und
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Oh ja,
genau, ganz genau!)
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) das wollen wir nicht zulassen. Wir wollen Klarheit schaffen, dass unsere Familien im Land entlastet werden können und nicht in der Gefahr leben, dass geklagt wird.
(Beifall CDU)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, deswegen wollen wir den Interpretationsspielraum, der aufgemacht wurde, schließen und damit Sicherheit für Familien und für die Förderung geben und potenzielle Klagegründe – und das ist ja auch im Vorfeld in der Öffentlichkeit durchaus kommuniziert worden –, die von der Landesregierung gesehen worden sind und die dann auch im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Haushalt ausgeräumt worden sind, schließen. Dazu dient diese Formulierung, die heute hier auf dem Tisch liegt, damit klar wird, es handelt sich hier nicht um einen Steuerfreibetrag, sondern um eine Förderung von Familien. Damit stellen wir sicher, dass die Landesregierung, die ihre Bereitschaft für ein solches Förderprogramm erklärt hat, diese Bedenken einer Klage dann auch fallenlässt. Das Gesetz zur Festlegung des Satzes der Grunderwerbsteuer soll weiterhin einen § 2 haben. Dieser soll die Pläne der Bundesebene, den Ländern mehr Spielräume zu geben, aufgreifen und einräumen, entsprechend einen gesetzlich fixierten Auftrag an die Landesregierung zu stellen, damit wir dann schnell reagieren können, falls sich neue Optionen für eine Anpassung bieten. Ich will das hier auch noch mal klarstellen, weil das auch im Vorfeld Teil der Diskussion war. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich fixierten Prüfauftrag, und ein solcher Prüfauftrag ist auch nichts Ungewöhnliches, sondern einen solchen Prüfauftrag haben wir an verschiedenen Stellen in Gesetzen, zum Beispiel bei Evaluation, bei Möglichkeiten zu prüfen und dem Landtag dann auch zu berichten, und das wollen wir hier eben auch einführen. Neben der Entlastung der Familien wird mit der Errichtung des Förderprogramms auch ein Impuls für die Thüringer Bauwirtschaft gesetzt. Ich glaube, auch das ist, wenn man sich die aktuelle Situation anschaut, dringend nötig, denn die Aufträge dort gehen zurück und wir wollen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben, dass die Menschen in Arbeit bleiben, und deswegen ist das hier ein zusätzlicher Anreiz. Deshalb – zusammengefasst –: Wir kämpfen mit diesem Gesetz weiter für die Entlastung für Familien, wir kämpfen für die Entlastung der Bürger und auch für eine Stärkung unserer Wirtschaft und wir schaffen eine solide und rechtlich unstreitige Grundlage. Deshalb werbe ich heute hier um Zustimmung, damit das dann auch pünktlich zum neuen Jahr gemacht werden kann und auch dieses Förderprogramm weiter vorbereitet werden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder auch zu Hause an den Bildschirmen! Es ist tatsächlich mittlerweile eine never-ending story, die durch die CDU hier vorgelegt wird. Mit viel Tamtam und gegen alle verfassungsrechtlichen Bedenken wurden im September, Herr Bühl hat es eben gesagt, hier an dieser Stelle die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Parlament gepeitscht – ja, gepeitscht. Und weil Herr Bühl es hier eben als so historisch bezeichnet hat: Ja, das war historisch, Sie haben nämlich auch bei diesem Gesetz – oder erstmals ganz bewusst – auch für ein schlechtes Gesetz auf die Stimmen von rechts außen gesetzt und das so mitgetragen – von Beginn an.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und heute treffen wir uns wieder, um genau die Fehler zu berichtigen, die vor knapp zweieinhalb Monaten bereits klar auch durch uns als Problem benannt wurden, aber eben auch zum Beispiel durch den Thüringer Rechnungshof. Und es ist eben nicht zwingend gescheitert an vielleicht nur der Senkung des Grunderwerbsteuersatzes, es ist gescheitert genau an diesen verfassungsrechtlichen Bedenken, zumindest bei uns auf rot-rot-grüner Seite. Es handelt sich nämlich um offenkundige Fehler, die im Gesetzentwurf der CDU standen und die entgegen vieler Hinweise einfach nicht rechtzeitig korrigiert wurden. Und nur aus diesem Grund stand eine Klage ja vor dem Verfassungsgericht im Raum, weil ein Gesetz aus rein ideologischen Gründen durchgedrückt werden musste und obwohl die verfassungsrechtlichen Fragen offen wie ein großer blauer Elefant im Raum standen. Aber anstatt das einzusehen, wurde auf die Landesregierung geschimpft, sie würde gegen die Menschen dieses Landes klagen und nicht gegen einen vermurksten Gesetzentwurf, der von der Seite der Antragsteller einfach schlecht gestrickt war. Herr Bühl hat das gleiche Märchen hier eben noch mal bedient. Die Klage konnte nun abgewendet werden, indem man einfach das Gesetz in Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen stellt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was heute mal wieder mit Ach und Krach auf der Tagesordnung gelandet ist, ist zumindest frei von verfassungsrechtlichen oder verfassungswidrigen Problemfällen. Aber an der weiteren Kritik ändert sich im Vergleich zum September eben wenig. Das beabsichtigte Fördergesetz in Artikel 2 ist noch immer viel zu unbestimmt. Geregelt wird lediglich die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum im Ersterwerb oder bei dessen Anschlussfinanzierung. Wie das praktisch umgesetzt werden soll, davon steht rein gar nichts. Welche Stichtage sollen gelten? Wie ist es mit Erwerbsgemeinschaften? Wie wird kontrolliert, ob es tatsächlich auch ein Ersterwerb ist, wenn jemand zum Beispiel aus einem anderen Bundesland nach Thüringen zieht? Was muss bei der Anschlussfinanzierung gelten? Wie muss die Selbstnutzung nachgewiesen werden? Welche Förderhöhe soll es überhaupt sein? Ich könnte noch viele weitere Punkte aufzählen. Was aber klar ist: Es gibt eine Vielzahl von Umgehungstatbeständen und Auslegungen, die diesen Gesetzentwurf in den technischen Details genauso unausgegoren dastehen lassen wie sein Vorgängermodell. Abgesehen davon, dass es ein bürokratisches Monstrum wird. In Artikel 84 unserer Landesverfassung gibt es übrigens eine klare Regelung: Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. Es muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Dass man sich dieser Details in diesem Gesetz aber einfach entledigt, indem man sie auf den Richtliniengeber, also auf die Landesverwaltung, abwälzt, sich gleichzeitig aber einen Zustimmungsvorbehalt zur Richtlinie ins Gesetz schreibt, macht doch deutlich, dass es am notwendigen Willen der CDU mangelt, dieses Gesetz ordentlich zu schreiben – scheitert.
(Beifall DIE LINKE)
Stattdessen geht man unsystematisch daher und lässt die wesentlichen Eckwerte auf untergesetzlicher Ebene erarbeiten, will dann aber weiterführend wieder Gesetzgeber spielen und darüber entscheiden, ob es nun alles so in seinen eigenen Kram passt. Das hätte man auch gleich haben können, indem man ein Gesetz anständig formuliert, ordentlich im entsprechenden Ausschuss bearbeitet und dann nach mehreren Beratungen im Landtag hier darüber beschließt. So können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere hier auf der Tribüne, ein vorweihnachtlicher Gruß und alles Gute für die Weihnachtstage stellvertretend für die weitere Bevölkerung im Freistaat Thüringen! Sie erleben wieder eine Diskussion, die hat ihren Ursprung genommen mit einem Beschluss des Thüringer Landtags, mehrheitlich getroffen, um Eigenerwerb für Familien zu stärken, überhaupt vielleicht möglich zu machen. Es ist so, dass wir im Baugewerbe stark steigende Preise verzeichnen können, die Zinsen sind auch sehr stark gestiegen, auch wenn sie im historischen Vergleich immer noch ein moderates Niveau haben. Aber wir können beobachten, dass es für Familien zusehends schwierig geworden ist, eben mit ihrem sauer verdienten Geld, insbesondere gegen den Steuergesetzgeber verteidigten Geld, Eigentum zu begründen. Die Begründung von Eigentum ist immer noch der beste Schutz, Selbstschutz vor drohender Altersarmut, Vermögensaufbau, all diese Dinge sind das, was der Gesetzentwurf im Auge hatte, als wir gesagt haben, der Ersterwerb einer Immobilie, die eigengenutzt wird bis zu einem Wert von einer halben Million Euro, 500.000 Euro, soll von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Nun mag man da vielerlei Haare in der Suppe finden und auch juristische Bedenken äußern können. Aber eins sollte uns doch wichtig sein: Nämlich genau diese Zielgruppe im Auge zu behalten, dass sie hier in Thüringen genau dieses machen kann, nämlich ihren Lebensmittelpunkt nachhaltig wählen. Und nichts ist nachhaltiger, als sich Eigentum anzuschaffen. Das ist das berühmte „Oma ihr klein Häuschen“, es ist der Wunsch jeder jungen Familie, zu sagen, ich begründe hier meinen Lebenssachverhalt und damit bleibe ich auch hier im Freistaat Thüringen. Wir haben die Situation gehabt, dass die Grunderwerbsteuerregelungen in den umliegenden Bundesländern deutlich günstiger waren. Wir haben die Beobachtung, dass die Preise stark gestiegen sind. Insofern verstehe ich nicht – und gerade die Vertreterin der Sozialdemokratie, deren großes Anliegen immer war, genau diesen Menschen auch beiseite zu stehen, diesen Menschen zu ermöglichen, dass sie am Ende ihres Arbeitslebens auf das zurückschauen können und sagen, das habe ich mir selber geschaffen –, dass man dieses so konterkariert und sagt, wir gehen davon aus, dass es nur Umgehungstatbestände gibt. Das kann man alles regeln. Ich glaube, da sind gerade die Finanzämter, Herr Staatssekretär Schubert, auch geübt und wissen, was ist Eigennutz, was ist Fremdnutz, wie lange ist die Haltedauer. Also es gibt ja Erfahrungswerte, wie man genau das überprüfen kann und das geht auch relativ lückenlos, da sind der deutsche Staat und auch der Freistaat natürlich vernünftig organisiert. Das also jetzt in den Vordergrund zu stellen, um es denen zu neiden, die es wirklich verdienen, kann ich nicht nachvollziehen. Zugegebenermaßen, der heute vorgelegte Entwurf der CDU, den kann man noch etwas nachbessern, der ist an einigen Stellen ausreichend unkonkret. Aber er ist ja getragen von dem Geist der Vereinbarung, die wir hier im Landtag getroffen haben, nämlich: eine halbe Million für den Ersterwerb eigengenutzten Immobilienvermögens grunderwerbsteuerfrei zu stellen. Dem sollten wir weiter folgen, insofern wird dieser Gesetzentwurf unsere Zustimmung finden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe heute in den Nachrichten des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen mal ein bisschen geschmökert, das lag gerade in der Poststelle. Da stand unter anderem drin, dass die Erteilung von Baugenehmigungen, die Beantragung von Baugenehmigungen in diesem Jahr um ca. 30 Prozent eingebrochen ist, was dramatisch ist, weil wir sowieso schon immer in den Bauvorhaben hinter den Erwartungen zurückbleiben, die eigentlich erforderlich wären, um Wohnungsnot zu vermeiden. Ich sage mal so: Mit diesem Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz wird man das Ziel nicht erreichen. Dabei wäre das eigentlich notwendig. Sie wissen alle, dass die ursprüngliche Idee, die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb auf null zu senken, von der AfD-Fraktion kam: 2018 im Gesetzentwurf und dann 2022 noch mal mit einem entsprechenden Entschließungsantrag. Ganz deutlich klargemacht damals, leider nicht mehrheitsfähig auch wegen des Abstimmungsverhaltens der CDUFraktion. Aber – ich sage es mal so – wir haben ja nichts dagegen, wenn die Kollegen lernen und dann einen eigenen Gesetzentwurf bringen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, was Sie bezeichnet haben mit, Sie wollen Klarheit schaffen, Sie wollen Interpretationsspielräume schließen – das gelingt Ihnen natürlich mit diesem Gesetzentwurf nicht, Herr Bühl. Was haben Sie denn geregelt? Sie haben geregelt: Liebe Landesregierung, macht mal eine Richtlinie. Macht mal eine Richtlinie und was ihr da reinschreibt, das konkretisieren wir nicht weiter. Da hat Frau Merz durchaus recht, das ist kein Gesetzentwurf, das ist ein Blankoscheck.
(Beifall AfD)
Ich weiß nicht, warum man so was macht bei einem politischen Wettbewerber, dass man sozusagen versucht, einen politischen Wettbewerber so zu binden, der schon ganz klar gesagt hat, dass er sogar gegen eine entsprechende Entlastung klagen möchte, der also Gegner dieser Entlastung ist. Und dem geben Sie jetzt den Blankoscheck und sagen: Macht mal eine Richtlinie, wir regeln auch nicht, was ihr regeln sollt, wir regeln weder die Höhe der Entlastung noch den Weg der Entlastung – ihr habt die volle freie Hand. Ich meine, es ist doch klar, was dabei am Ende rauskommt: Es kommt nichts dabei raus. Diese Landesregierung wird natürlich diesen Blankoscheck nutzen, um am Ende nichts zu tun oder eben eine Ersatzlösung zu finden. Es wäre ja auch eine Entlastung von 2,50 Euro zulässig nach diesem Gesetzentwurf, denn Sie haben ja nichts konkret geregelt. Was soll man also zu so einem Gesetzentwurf sagen, der eigentlich grundsätzlich erforderlich ist, der aber inhaltlich derart mangelbehaftet ist? Na ja, eigentlich müsste man jetzt hier beantragen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen, an den zuständigen Ausschuss zu überweisen, um ihn dort entsprechend nachzubessern und ihn wenigstens nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, also, dass das Wesentliche im Gesetzentwurf geregelt werden muss, auf ein ordentliches Fundament zu stellen. Das werde ich jetzt hier nicht beantragen, weil ich ganz genau weiß, wie Sie damit umgehen werden. Ich rege es bei Ihnen nur noch mal an, dass Sie von diesem Verfahren Abstand nehmen, diesem Eilverfahren, indem man zwei Lesungen kurz hintereinander durchführt und dann was verabschiedet, was das Ziel ganz offensichtlich nicht erreichen kann, was wahrscheinlich auch nur ein einziges Ziel hatte, nämlich hier so eine Art Spiegelfechterei zu betreiben, um dem Publikum draußen irgendwas erzählen zu können, man hätte sich für Familienförderung beim Ersterwerb eingesetzt, und dann am Ende auf die Landesregierung zeigen zu können, wenn sie es nicht umsetzt, zu sagen: Da sitzt der Schwarze Peter, die haben es nicht umgesetzt. Ja, aber Sie haben gar nicht gesagt, dass sie umsetzen sollen. Und das werden wir dann entsprechend draußen ergänzen, meine Damen und Herren von der CDU.
(Beifall AfD)
Sollten Sie das hier heute nicht an den Ausschuss überweisen, wovon ich ausgehe, sondern im Schweinsgalopp sozusagen durchstimmen, dann werden wir in der zweiten Lesung auf jeden Fall zustimmen, denn vom Grundsatz her braucht es natürlich einen Gesetzentwurf. Aber letztlich dient dieser Gesetzentwurf dann tatsächlich nur dem Verteilen der Schwarzen-Peter-Karte an die Landesregierung. Ein Stück weit bleibt der Schwarze Peter aber auch bei Ihnen, denn Sie haben diesen Gesetzentwurf letztlich ja zu verantworten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Herr Möller. Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Bitte schön, Herr Kollege Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, der hier von der CDU vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zwei grundsätzlich voneinander zu trennende Regelungen. Auf diese will ich kurz eingehen. Zum einen wird in Artikel 1 der bisherige wohl verfassungswidrige § 2 geändert. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Schöner wäre es aus unserer Sicht aber gewesen, wenn es eine generelle Streichung gegeben hätte, um jegliche Zweifel hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Zum anderen soll in einem Gesetz zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien das umgesetzt werden, was die CDU ursprünglich mit § 2 im Grunderwerbsteuergesetz erreichen wollte. Wir unterstützen die Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich. Leider lässt die hier vorliegende Regelung wesentliche Punkte einer künftigen Wohneigentumsförderung offen. Definiert werden weder die konkreten Voraussetzungen für eine Förderung noch die Höhe dieser Förderung. Aus meiner ganz persönlichen Sicht bestehen hier erhebliche Zweifel daran, dass diese Regelung hinreichend bestimmt ist, denn – und so steht es in § 2 Abs. 1 des Gesetzes – das Nähere zur Umsetzung der Förderung soll das für den Wohnungsbau zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss in einer Richtlinie festlegen. Kann man machen. Die Abgeordneten sind dann also bei den wesentlichen Fragen nicht mehr beteiligt. Da aber das Ziel der Regelung von uns geteilt wird, werden wir uns bei der Abstimmung vermutlich so verhalten, dass wir dem nicht zustimmen werden, aber vermutlich auch nicht ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue noch kurz in Richtung der Landesregierung, da auch nicht. Also kommen wir zu den Abstimmungen im Tagesordnungspunkt 3 b. Es ist, soweit ich vernommen habe, keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Ist das richtig? Gut. Da eine Ausschussüberweisung nicht beantragt wurde, beende ich die erste Beratung. Wir kommen unmittelbar zur zweiten Beratung. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen zur zweiten Beratung? Das ist wiederum nicht der Fall. Damit schließe ich auch die zweite Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9236 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP, der AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen der CDUFraktion, der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, wir haben aufgrund der vielen jetzt noch verteilten Anträge gerade noch eine kurze Abstimmung gehabt. Um beim nächsten Tagesordnungspunkt keinen Fehler zu machen – auch beim Aufrufen des Tagesordnungspunkts sind wir übereingekommen, dass wir jetzt in die Mittagspause gehen. Der Wirtschaftsausschuss hat sich für die Mittagspause zu einer Sitzung verabredet. Wir fahren dann um 12.30 Uhr fort. Danke schön. Meine Damen und Herren, auch wenn sich der Raum sehr zögerlich füllt: Wir hatten gesagt, um 12.30 Uhr wollen wir weitermachen. Ich stelle fest, es ist 12.34 Uhr. Die Präsidentin des Landkreistags pflegte zu sagen: Man soll die Pünktlichen nicht damit bestrafen, indem man auf die Unpünktlichen wartet. Also machen wir weiter.
(Beifall DIE LINKE)
Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, möchte ich der Korrektheit halber noch vier Entschuldigungen benennen, die heute Morgen noch nicht vorgelegen haben: Das sind Abgeordneter Dittes, Abgeordnete König-Preuss, Abgeordnete Güngör und Abgeordnete Frau Dr. Wagler, die sich heute ebenfalls entschuldigt haben. Damit ist dann dort auch Klarheit, wenn es im Protokoll um Abstimmungsverhältnisse bzw. Zahlen geht. Meine Damen und Herren, ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8591 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9226 dazu: Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/9260 bis 7/9270, 7/9286 und 7/9296 dazu: Änderungsanträge der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9272 und 7/9274 bis 7/9285 dazu: Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9129 dazu: Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren – Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das Grüne Herz Deutschlands erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9130 dazu: Schluss mit der Migrationskrise Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9131 dazu: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes muss beendet werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9132 dazu: Tierschutz in Existenznot – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9237 dazu: Landesmittel transparent und sparsam einsetzen, Fördermittelvergabe in überschaubare und personaleffektive Strukturen bringen, Vollzugs- und Verfahrensdefizite abstellen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9238 dazu: Ordnung in der Migrationspolitik herstellen, Kommunen entlasten, Fehlanreize beseitigen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9240 dazu: Ehrenamtliches Engagement unterstützen – GE MA Gebühren für Vereine durch Land übernehmen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9241 dazu: Landwirte entlasten – Beteiligung des Landes an den Tierkörperbeseitigungskosten wieder einführen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9242 dazu: Dem Willen des Gesetzgebers folgen – das volle Potenzial der Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ausschöpfen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9243 dazu: Aus der Corona-Pandemie die richtigen Schlüsse ziehen – den öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und stärken Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9244 dazu: Keine Zeit für Förderbürokratie: alle Ressourcen müssen jetzt an die Schulen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9245 dazu: Das Dorferneuerungsprogramm nicht zum Spielball der Parteienpolitik machen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9246 dazu: Die Thüringer Polizei als attraktiver Arbeitgeber – Innere Sicherheit zukunftsfest aufstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9248 dazu: Wertschätzung für Dienst zu ungünstigen Zeiten – „5 Eu ro DuZ“ jetzt umsetzen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9249 dazu: Mehr Anerkennung für das Handwerk in Thüringen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9254 dazu: Zuwanderungsfreundliche Thüringer Verwaltungen und Behörden Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9255 dazu: Digitalisierung muss Priorität in Thüringen sein Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9256 dazu: Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9287 dazu: Faire Arbeitsbedingungen in der Thüringer Polizei – Schutz von Gesundheit, Fachkräftegewinnung und Stärkung der Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9288 dazu: Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern – Haushaltsstrukturkommission einsetzen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9292 dazu: Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank stärken – Unterstützung und Förderung für Kommunen und Familien auf den Weg bringen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9293 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8595 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9224 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9291 dazu: Erfassen, priorisieren, investieren – Thüringer Kommunen zukunftsfest aufstellen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/9247 ZWEITE BERATUNG Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/8827 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9227 Unterrichtung durch die Finanzministerin - Drucksache 7/8828 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9228 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu den vier Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Herr Kollege Emde.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Liebe Kollegen, ich versuche mal, meinen Bericht ungefähr an der Länge des Vortrags des Präsidenten zu orientieren, der schon ausführlich vorgetragen hat, worüber wir hier alles reden. Ich darf über den Verlauf der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss zum Landeshaushalt berichten. Es geht um den Landeshaushaltsplan 2024, es geht um die Änderungen im FAG, es geht um den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 und den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft in unserem Land. Seit der Einbringung am 14. September liegen mehr als drei Monate intensiver Befassung im HuFA hinter uns. Dass wir heute schon abschließend beraten können, ist dem Umstand geschuldet, dass bei allen Fraktionen für meine Begriffe der feste Wille zu erkennen war, in diesem Jahr die Beschlussfassung des Haushalts auch über die Bühne zu wuppen, und dass das in diesen Zeiten wichtig ist, sieht man auch in Berlin. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte schon in seiner 70. Sitzung am 8. September durch Vorratsbeschlüsse die wesentlichen Verfahrensfragen geregelt, sodass die Haushaltsberatungen, insbesondere die von Verfassungs wegen obligatorischen Anhörungen der Spitzenverbände, unverzüglich beginnen konnten, also sofort nach Einbringung im Landtag. Der Mittelfristige Finanzplan und der Finanzbericht wurden dem Landtag jeweils mit Schreiben vom 6. Oktober zugeleitet. Die Präsidentin hat beide Vorlagen mit dem vorab eingeholten Einverständnis der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe an den HuFA überwiesen. Der Haushalt wurde beginnend mit der Grundsatzaussprache am 26. September in insgesamt acht Ausschusssitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses behandelt. Die Beratungen des Haushaltsgesetzes erfolgten durchweg immer gemeinsam mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des FAG und in der 76. und 78. Sitzung auch gemeinsam mit der Mittelfristigen Finanzplanung und dem Finanzbericht. Zu den Gesetzentwürfen samt entsprechenden Fragen und Änderungsanträgen sind die kommunalen Spitzenverbände mündlich und schriftlich im Rahmen von insgesamt vier Runden angehört worden. Die Spitzenverbände wurden mit Schreiben vom 21. September 2023 über die vorgesehenen Termine und Anhörungsgegenstände informiert. Sie waren auch bei den diesjährigen Beratungen zum Landeshaushalt von Beginn an zu größtmöglicher Kooperation bereit. Gerade am Ende des Haushaltsverfahrens wurde diese Kooperationsbereitschaft der kommunalen Spitzenverbände strapaziert, um noch in diesem Jahr zu einem Haushaltsbeschluss kommen zu können. Umso mehr danke ich den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände im Namen des Ausschusses bereits an dieser Stelle ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Ich danke auch Herrn Schleicher und entschuldige mich bei ihm. Er hat mir eine lange Rede aufgeschrieben. Ich habe die aber in unserem Sinne etwas gekürzt und darf sagen, dass sämtliche im Rahmen der vier Anhörungsrunden den Spitzenverbänden zugeleiteten Änderungsanträge auch den Mitgliedern des Ausschusses, den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe als Kenntnisnahmen im Nachgang zur Verfügung gestellt wurden. Auf entsprechende Nachfragen der Ausschussmitglieder in den Beratungen lieferte die Landesregierung eine Vielzahl an ergänzenden Zuarbeiten zu den einzelnen Haushaltstiteln. Darüber hinaus hatte die Landesregierung angeboten, schriftliche Fragen schon im Vorfeld der Beratung der Einzelpläne schriftlich zu beantworten. Diese Verfahrensweise hatte sich bereits bei den Beratungen zu den Haushalten für 2022 und 2023 als ausgesprochen effektiv erwiesen und das Verfahren im HuFA ganz erheblich erleichtert. Ich darf sagen, das sollte man durchaus auch in kommenden Jahren fortsetzen. Auch wenn das jetzt alles sehr trocken klingt, das, was dort an Fragen gestellt wird und an Antworten kommt, ist sehr erhellend, weil man tiefe Einblicke in viele Bereiche unseres Landes und der Regierungstätigkeit bekommt. Meine Damen und Herren, die Protokolle der Ausschusssitzungen wurden im Nachgang der Sitzung stets zeitnah als Vorabprotokolle erstellt. Das letzte Protokoll wurde Ihnen vorgestern zur Verfügung gestellt. Damit bestand für alle Mitglieder des Hauses jederzeit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss fortlaufend zu informieren. Wie eingangs bereits betont, konnten die Beratungen dank der gewohnt sachorientierten und konstruktiven Zusammenarbeit in der gebotenen Sorgfalt durchgeführt und zügig abgeschlossen werden. Meine Damen und Herren, die Beratungen und Anhörungen im Haushalts- und Finanzausschuss mündeten in zahlreiche, wirklich zahlreiche Änderungsanträge. So lagen dem Ausschuss in seiner abschließenden Sitzung am 14. Dezember insgesamt zunächst 607 Änderungsanträge aus allen Fraktionen vor. Diese wurden dann teilweise zurückgezogen oder durch neue ersetzt bzw. modifiziert. Im Ergebnis wurden die letztendlich zur Abstimmung gestellten Anträge der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion angenommen. Die von AfD und FDP eingebrachten zahlreichen Änderungsanträge zum Regierungsentwurf wurden indes im Ausschuss abgelehnt, soweit sie nicht mit angenommenen Anträgen inhaltlich identisch waren, das kam auch des Öfteren vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/9226 enthaltenen Änderungen anzunehmen. Was den Inhalt dieser Änderungen angeht, möchte ich hier nur die Eckdaten des Haushaltsgesetzes 2024 im Ergebnis der Ausschussberatungen nennen. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des HuFA in der Drucksache 7/9226 wird Ihnen ein gegenüber dem Entwurf der Landesregierung um 212 Millionen Euro reduziertes Gesamtvolumen von rund 13,544 Milliarden Euro für das kommende Haushaltsjahr vorgeschlagen. Durch Einsparungen bei einer Vielzahl einzelner Titel quer durch alle Einzelpläne und eine Globale Minderausgabe in Höhe von 156 Millionen Euro wird dies erreicht. Der von der Landesregierung geplante Stellenaufwuchs von 220 Stellen im Vergleich zum Vorjahr fällt nun mit ca. 100 Stellen deutlich geringer aus. Wegfallende Einnahmen in Höhe von 45 Millionen Euro infolge des zwischenzeitlich vom Thüringer Landtag beschlossenen Gesetzes zur Senkung der Grunderwerbsteuer wurden kompensiert. Wir rechnen zudem mit ca. 12 Millionen Euro Mehreinnahmen aus höheren Anteilen an der Umsatzsteuer. Es wurde erreicht, dass weniger Geld aus der Rücklage des Landes entnommen werden muss, und sie nicht komplett aufgebraucht wird. Sie wird zum Ende des kommenden Haushaltsjahrs auf vermutlich 720 Millionen Euro anwachsen. Dem steht aber auch ein Finanzierungsloch von bis jetzt benannt ca. 1,1 Milliarden Euro im darauffolgenden Haushaltsjahr gegenüber. Die Rücklage kann auch nur aufgrund dessen deutlich aufgefüllt werden, weil neben den Haushaltsresten aus dem laufenden Jahr die Tilgung unserer Coronakredite gestreckt wurde und das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona- und Energiekrise zum 31.12.2024 aufgelöst und die verbleibenden Gelder dem Landeshaushalt zufließen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, des Weiteren empfiehlt der Ausschuss, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/8595 mit den Änderungen nach der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9224 anzunehmen. Diese Änderungen betreffen zum einen den § 22b des FAG, der den Sonderlastenausgleich für Belastungen in den Kurund Erholungsorten regelt, zum anderen soll, wie schon im letzten Jahr, das Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden in seiner Anwendung Fortbestand haben. Zuletzt empfiehlt der HuFA dem Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan und den Finanzbericht zur Kenntnis zu nehmen. Diesbezüglich verweise ich auf die Beschlussempfehlung in Drucksachen 7/9227 und 7/9228. Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten für die professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit danken. Zuerst natürlich meinen Kollegen, insbesondere hier auch Herrn Hande, für die sehr gute Zusammenarbeit in Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen – so manches Mal musste er auch stellvertretend in der Sitzungsleitung tätig werden –, der Landesregierung, allen voran Frau Ministerin Heike Taubert, es sei gedankt für die Begleitung unserer Beratungen, aber auch für die offene und aufgeschlossene Diskussion, die wir an vielen Stellen auch kritisch miteinander geführt haben, und vielen Dank auch für die vielen ergänzenden Zuarbeiten. Dafür geht aber auch ausdrücklich mein Dank an die unzähligen – wir haben sie nicht gezählt – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Ministerien. Bei den beiden Spitzenverbänden bedanke ich mich nochmals für die engagierte und kritische Kooperation, die insbesondere auch angesichts des engen Zeitplans nicht so ganz selbstverständlich zu werten ist. Den Mitgliedern und den Bediensteten des Landesrechnungshofs, allen voran seiner Präsidentin Frau Kirsten Butzke, gebührt Dank für die kritische Begleitung unserer Haushaltsberatungen. Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch den Mitarbeitern der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe für ihre Verdienste bei den Haushaltsberatungen angedeihen lassen. Ich will sie auch namentlich nennen. Das sind wirklich Fleißbienen, die vorbereitend und nachbereitend für uns die Dinge mit großer Akribie, Fleiß und Ausdauer dann auf den Punkt bringen. Es sind Herr Schuster, Herr Roland Alexander Fahrenbach, Frau Ulrike Jary, Frau Katja Schreiber, Stefan Schumacher, Antje Niebur und Stefan Beyer. Da darf man auch mal klatschen.
(Beifall im Hause)
Als Vorsitzender des Ausschusses ist es mir auch ein besonderes Anliegen, natürlich den Mitarbeitern in der dafür zuständigen Geschäftsstelle des Ausschusses in der Landtagsverwaltung zu danken für ihre fachliche, rechtliche und organisatorische Begleitung der Beratungen. Ohne sie wäre so manches nicht möglich, deswegen ganz herzlichen Dank an Herrn Volker Bieler als unseren Referenten, Frau Tanja Vöhler und Herrn Ricardo Hausdörfer.
(Beifall im Hause)
Aber natürlich auch den anderen Bediensteten der Landtagsverwaltung sei für ihren Beitrag zu einem reibungslosen Beratungsverlauf gedankt, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Parlamentssekretariats, der Druckerei, der Poststelle, des EDV-Referats, des Inneren Dienstes. Und nicht ganz leicht haben es natürlich auch die Mitarbeiter im Sachgebiet Protokollierung. Namentlich seien hier genannt stellvertretend Frau Marlene Ruft und Frau Patricia Heinzel für die gewohnt rasche und sorgfältige Erstellung der umfangreichen Protokolle über sämtliche Sitzungen. Ich bedanke mich bei Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist der letzte Haushalt in dieser doch sehr ungewöhnlichen Legislaturperiode. Hinsichtlich der Konsolidierung der Landesfinanzen wird die nächste Legislaturperiode so einiges an Herausforderungen an unsere Nachfolger stellen. Aber es ist gut und richtig, dass wir heute diesen Landeshaushalt für das Jahr 2024 und für unseren Freistaat Thüringen auf den Weg bringen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine streitbare, ergebnisorientierte Debatte und Beschlussfassung möglichst noch am heutigen Tage.
(Beifall im Hause)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Kollege Emde. Auch der letzte Satz hat sicherlich den Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen getroffen. Ich möchte Ihnen vor allem auch danken für die wertschätzenden Worte gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung. Der Applaus im Saal hat gezeigt, dass das allgemein getragen wird. Auch darüber freue ich mich. Machen wir weiter. Ich frage die Fraktion der AfD, ob sie das Wort zur Begründung von einem oder mehreren ihrer Entschließungsanträge wünscht.
(Zuruf Abg. Höcke, AfD: Nein!)
Das ist nicht der Fall. Gut, danke schön. Dann die Frage an die Fraktion der CDU, ob das Wort zur Begründung zu einem oder mehreren ihrer Entschließungsanträge gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Frage an die Parlamentarische Gruppe der FDP – ist auch nicht der Fall. Und die gleiche Frage jetzt zusammenfassend, weil die Entschließungsanträge auch gemeinsam eingereicht waren, an die Koalitionsfraktionen – ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe haben im Ältestenrat eine Übereinkunft zur Zumessung von Redezeitanteilen in der Aussprache erzielt. Danach wurde für die Generalaussprache und die Schlussrunde jeweils das Redezeitmodell „einfache Redezeit“ und für die Aussprache zu den Einzelplänen das Redezeitmodell „verlängerte Redezeit“ ausgewählt. Als Gesamtrededauer wurden 10 Stunden und 57 Minuten errechnet. Die Gesamtrededauer verlängert sich, wenn aufgrund der Inanspruchnahme von Redezeit durch die Landesregierung Verlängerungsredezeit für die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe entsteht. Im Ältestenrat wurde vereinbart, mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt zu beginnen. Gegenstände der Generalaussprache sind das Thüringer Haushaltsgesetz 2024, einschließlich Einzelplan 01 – Thüringer Landtag, Einzelplan 11 – Thüringer Rechnungshof und Einzelplan 12 – Thüringer Verfassungsgerichtshof, das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, der Mittelfristige Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen sowie der Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. Die Redezeiten verteilen sich dabei wie folgt: Fraktion Die Linke 40 Minuten, Fraktion der CDU 34 Minuten, Fraktion der AfD 33 Minuten, Fraktion der SPD 26 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 24 Minuten, Parlamentarische Gruppe der FDP 19 Minuten, fraktionslose Abgeordnete je 5 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 40 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Aufgrund der besonderen Redezeitgestaltung wird die Redezeit nicht rückwärts zählend erfasst, sondern vorwärts zählend. Ich bitte also die mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten im Redezeitprogramm die freie Zeitmessung zu nutzen. Die Rednerinnen und Redner bitte ich, Sorge dafür zu tragen, dass die vereinbarte Redezeit eingehalten wird. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort erhält aus den Reihen der Fraktion der CDU als größte Oppositionsfraktion Herr Abgeordneter Prof. Voigt, bitte schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die Aussprache zum Haushalt einsteigen, will ich den Haushältern im Finanzministerium und auch denen im Finanzausschuss, im Haushaltsausschuss besonders danken. Einen möchte ich besonders rausgreifen, Volker Emde ist ja Vorsitzender des Haushaltsausschusses und wird in der nächsten Legislaturperiode nicht wieder antreten. Deswegen, lieber Volker, stellvertretend für – glaube ich – viele: Du hast das sehr umsichtig gemacht im Haushaltsausschuss, deswegen schönen Dank für dein Engagement.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und weil wir bei guten Wünschen sind, wünsche ich natürlich all denjenigen, die jetzt erkrankt sind in dieser vorweihnachtlichen Zeit, gute Besserung. Ich will besonders rausgreifen den Kollegen Hey, der heute nicht bei uns sein kann. Ich glaube, ich spreche im Namen aller, dass wir ihm schnelle Genesung wünschen, dass er hoffentlich auch bald wieder hier im Plenarsaal ist, deswegen alles Gute.
(Beifall im Hause)
Und mit einem kleinen Augenzwinkern wünsche ich das natürlich dem Kollegen Dittes, dass er hoffentlich schnell gesund wird. Ich finde es schade, dass er beim letzten Haushalt von Rot-Rot-Grün hier nicht hätte heute da sein können, deswegen ihm alles Gute und gute Besserung natürlich.
(Heiterkeit CDU)(Beifall im Hause)
Ja, vorweihnachtliche Zeit ist natürlich auch noch eine Zeit, die mit vielen guten Nachrichten auf sich warten lässt, und Thüringen kann sicher sagen, wir bekommen einen Haushalt. Während Berlin nichts hinbekommt, kriegt Thüringen einen Haushalt. Wir haben als CDU gehandelt, damit die Menschen in diesem Land, damit die Dörfer und Städte,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir
auch!) damit die Wirtschaft, damit die sozialen Einrichtungen Sicherheit haben, und das ist – glaube ich – ein gutes Zeichen in der vorweihnachtlichen Zeit.
(Beifall CDU)
Wenn wir uns anschauen, die Menschen haben massive Sorgen, Otto-Normal-Verdiener spürt, dass Deutschland, dass Thüringen auf einer schiefen Ebene ist, sie schnallen den Gürtel enger, sie spüren, dass sie kaum Luft zum Atmen haben, und deswegen geht es natürlich darum, dass viele Menschen sich in dieser Zeit die Frage stellen, kann ich mir das eigentlich alles noch leisten? Und normalerweise würde man von einer Regierung erwarten, dass sich die Realität, die in einem Land jeden Tag der Bürger spürt, dass die sich auch in einem Haushalt, in einer Haushaltspolitik wiederfindet. Aber was haben wir erlebt, von RotRot-Grün, was haben wir erlebt von der RamelowRegierung? Sie gönnen sich – in Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in Zeiten, wo absehbar ist, dass die Kassen knapper werden, gönnen Sie sich Höchststände. Sie wollten einen Haushalt mit 13,8 Milliarden Euro, Sie wollten die Rücklage komplett plündern, damit die Notreserve des Landes aufbrauchen. Nur noch 48,85 Euro – das war Ihr Plan. Das ist nicht das, was die Menschen in diesem Land machen. Die schnallen den Gürtel gerade enger. Sie wollten Ausgabenpolitik. Das war der falsche Weg und darüber galt es in diesem Haushalt zu diskutieren.
(Beifall CDU)
Ich sage das in aller Offenheit: Für mich war die größte Enttäuschung mit Blick auf die Mittelfristige Finanzplanung, dass Sie sehenden Auges akzeptieren wollten, dass Thüringen im Jahr 2025 1,1 Milliarden Euro zu wenig hat, dass im Jahr 2026 1,2 Milliarden Euro zu wenig in der Kasse sind und 2027 1,2 Milliarden Euro. Das war Ihre Mittelfristige Finanzplanung. Damit man mal illustriert, was das eigentlich bedeutet: Das bedeutet, dass jeder zehnte Euro in dem Landeshaushalt der Zukunft gefehlt hätte. Das ist keine vorsorgende Finanzpolitik, das ist quasi „Nach mir die Sintflut“. Das war wichtig, dass wir das in diesen haushaltspolitischen Beratungen gestoppt haben.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Mit
der Grundsteuersenkung?!) Ich sage Ihnen das ganz simpel: Wäre Ihr Haushaltsvorschlag ein Auto, dann würde es noch ein bisschen fahren, aber die TÜV-Plakette hätte es nicht mehr bekommen. Das war unanständig, das war nicht vorsorgend, das war nicht für die Zukunft geplant. Wenn wir Politik in diesem Land vernünftig machen wollen, dann muss das Haushaltspolitik sein, die für die nächsten Generationen noch genauso gilt. Der Thüringer Rechnungshof hat es Ihnen ins Stammbuch geschrieben. Sie verschwenden Geld und Sie investieren nicht strukturell. Das ist etwas – glaube ich –, was nötig ist, damit Thüringen zukunftsfest ist.
(Beifall CDU)
Ich glaube, es ist offensichtlich geworden – das sehen wir in Berlin wie auch hier in Erfurt –: Ampel und Rot-Rot-Grün können nicht mit Geld umgehen.
(Beifall CDU)
Sie haben immer eine Hand in der Tasche der arbeitenden Bevölkerung. Das ist genau das, was die Menschen in diesem Land wirklich nervt. Es nervt sie einfach, dass weiterhin die Bürokratie, dass die Belastungen, dass die Steuern steigen, aber dass für die Menschen immer weniger übrig bleibt.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Davon haben sie die Nase voll. Deswegen haben wir uns als CDU hingesetzt – und ich stehe auch dazu, dass es in Thüringen zu einem Haushalt kommt, weil ich das für wichtig halte für die Sicherheit, die wir in diesem Land in schwierigen Zeiten ausstrahlen müssen –, wir haben uns hingesetzt und haben gesagt: Die Notreserve bleibt erhalten. Wir wollen, dass da mehr ist, dass wir auch für die Zukunft vorsorgen. Wir sind hingegangen und haben gesagt: Wir wollen Familien, wie wollen Wirtschaft, wir wollen Dörfer und Städte entlasten und wir wollen in der Migrationspolitik umsteuern. Das waren wichtige Elemente, die kommen mit diesem Haushalt, die sind teilweise jetzt schon im Kabinett beschlossen worden. Das ist verantwortungsvolle Politik, dass wir vorher gesagt haben, was wir hinterher machen, und dadurch das Land wieder stärken.
(Beifall CDU)
Wenn wir mal auf die Zahlen blicken, dann ist das, was wir heute hier diskutieren, ein Übergangshaushalt für 2024. Aber wenn wir bilanzieren, was neun Jahre Rot-Rot-Grün in diesem Land bedeuten, dann will ich es Ihnen schon noch mal vor Augen führen: Sie haben 2015 einen Haushalt geerbt, der hatte eine Höhe von 9 Milliarden Euro. Wir diskutieren heute über einen Haushalt, der 13,5 Milliarden Euro hat. Das ist eine Steigerung um 4,5 Milliarden Euro in neun Jahren.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
haben die kleinen Gemeinden gefressen!) Über alle Haushalte gesehen, die Sie aufgestellt haben, haben Sie insgesamt 100 Milliarden Euro aufgewendet. Die Frage, die sich viele Menschen in diesem Land stellen: Was haben Sie getan, damit Thüringen wieder vorankommt? Das ist die Frage.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die
Kommunen entschuldet!) Wenn wir jetzt einfach mal auf die puren Fakten blicken: Sie stellen immer mehr Personal ein, lassen die Bürokratie an allen Ecken wuchern. Aber Sie sind nicht in der Lage, die unbesetzten Stellen bei Polizei und bei Lehrern zu füllen – und das in neun Jahren nicht. Das ist eine Bilanz!
(Beifall CDU)
Das Zweite ist: Mittlerweile ist Thüringen deutscher Vizemeister, wenn es um die höchste Personalquote geht. Uns toppt nur noch das Saarland. Wenn wir uns anschauen, wie Sie damit umgegangen sind, dann kann man eine Sache ganz simpel sagen: Während die Kommunen versuchen, mit einem vernünftigen Personalschlüssel ordentliche Politik vor Ort zu machen, haben Sie immer wieder neue Leute und Stellen geschaffen, aber die wirklich wichtigen bei Polizei und Lehrern haben Sie nicht gefüllt bekommen. Das ist der Maßstab, woran wir und die Bürger Sie beurteilen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ihr habt
den Personalabbau bei der Polizei gemacht!)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
blaue Wunder!) Wir haben einen riesigen Investitionsstau in Thüringen, wenn es darum geht, in Milliardenhöhe. Wir haben gerade erst einen Bericht der TAB gesehen, was das Thema „kommunale Investitionen“ angeht. Aber gleichzeitig bleiben jedes Jahr über 400 Millionen Euro bei Ihnen im Durchschnitt übrig, die nicht investiert werden. Das ist fehlerhafte Finanzpolitik, und das zeigt letztlich, wie Sie in der Zeit der steuerstärksten Jahre, die Thüringen jemals hatte, wie Sie damit umgegangen sind.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hätten
wir das Geld nicht ausgeben sollen?) Und das ist das, was die Menschen in diesem Land letztlich Ihnen auch vorwerfen und wir als Opposition auch. Bernhard Vogel – der hatte gestern Geburtstag – hat mal gesagt: Thüringen soll den Platz wieder einnehmen, den es hätte, wenn es Mauer und Stacheldraht nicht gegeben hätte. Thüringen war mal stark. Thüringen war mal weiter. Aber mittlerweile fallen wir in allen zentralen Kennziffern zurück. Wir sind mittlerweile in vielen Bereichen rote Laterne. Und das ist Bilanz Ihrer neunjährigen Arbeit.
(Beifall CDU)
Sie nehmen viel Geld ein und geben noch viel mehr Geld aus. Sie ernten, aber Sie säen nicht. Hinter mir stehen die Thüringer Bauern. Die wissen ganz genau, dass man investieren muss, dass man säen muss, wenn man ernten will. Das ist nicht Ihre Philosophie,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das ist eine Beleidigung, Frau Präsidentin!) und das unterscheidet Sie von erfolgreichen Regierungen vor Ihnen.
(Beifall CDU)
Neun Jahre sind verlorene Jahre. Keine Strukturreform, keine sinnvollen Zukunftsinvestitionen. Und ich zitiere jetzt einfach mal Martin Debes, vor wenigen Tagen geschrieben – der ist ausgezeichnet worden gestern als Journalist, dafür herzlichen Glückwunsch. Ich zitiere ihn einfach mal: „Inzwischen ist nicht nur das Image Thüringens lädiert. Das Land fällt auch real zurück, wirtschaftlich, sozial, in den Bildungsrankings. Die Minderheitskoalition wirkt nur [noch] wie eine politische Hülle“. Thüringen ist das schönste Bundesland der Welt, aber wir haben die schwächste Regierung, und das schreibt jetzt sogar jede Zeitung in diesem Land.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was hat
er denn über die CDU geschrieben?) Ja, Herr Bilay, ich weiß, Sie glauben, immer alles besser zu wissen. Das macht Sie genau aus. Sie glauben, immer moralisch alles besser zu wissen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich woll-
te nur mal wissen, was er über die CDU geschrieben hat!) Aber ich sage Ihnen eines: In neun Jahren haben grüne Besserwisserei und rote Schlaumeierei Thüringen von oben herab regiert, aber nach unten geführt. Und das ist das, was die Menschen in diesem Land aufregt.
(Beifall CDU)
Und wenn wir uns die Bilanz konkret anschauen, dann schauen wir uns an: Wie steht es eigentlich um die Wirtschaft? Wir sind Heimat für Fleißige. Hier gibt es viele Handwerksbetriebe, Mittelständler, die jeden Tag früh aufstehen, um 6.00 Uhr auf den Wecker hauen, tatsächlich schaffen, ranklotzen, damit sie erfolgreich sind, nachmittags im Ehrenamt dann vielleicht noch einen Verein trainieren, im Musikchor sich engagieren oder eben in der freiwilligen Feuerwehr. Das sind die Leute, die den Laden am Laufen halten. Und die haben den Eindruck, dass sich nicht mehr um sie gekümmert wird, sondern nur noch um die Nebenthemen dieses Landes. Und diese zahlreichen kleinen Firmen, die haben gestrichen die Nase voll, weil sie das Gefühl haben, dass auf ihrem Rücken Dinge bezahlt und ausgetragen werden, wovon dieses Land nichts hat. Genau das muss Finanzpolitik, muss Wirtschaftspolitik im Land ausmachen. Wir müssen investieren, damit wir in Zukunft stärker sind, und uns nicht einfach auf den Lorbeeren ausruhen.
(Beifall CDU)
Und während woanders die Wirtschaft wächst, fällt Thüringen in den zentralen Daten zurück, weil wir als Landesregierung alles bürokratischer, vieles schwerer für die Menschen machen. Die Zahlen lassen sich ganz einfach vortragen. 2014 war Thüringen noch Vizemeister im wirtschaftlichen Wachstum Deutschlands. Jetzt hinken wir zurück. 1,5 Prozent Wachstum, im Osten sind es 2,3, bundesweit 1,7. Ich will die Zahlen mal übersetzen. Das bedeutet, dass wir nicht nur gegenüber dem Westen nicht aufholen, wir fallen auch gegenüber dem Osten zurück. Und das spüren die Menschen im Portemonnaie. Wenn man jetzt einfach mal das gleiche Wachstum aller Ostländer annehmen würde,
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: In Brandenburg 6 Prozent!) dann hätte Thüringen in den letzten neun Jahren 15 Milliarden Euro mehr in der Tasche von Unternehmen, von Mittelständlern, von Bürgern gehabt. Das ist das Geld, was uns real entgangen ist, weil Sie es für die Leute schwerer gemacht haben. Deswegen ist unser Anspruch, das Leben der Menschen wieder einfacher zu machen, damit Wirtschaft in diesem Land erfolgreich ist.
(Beifall CDU)
Ich will die Fakten auch noch mal aufrufen. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat Thüringen attestiert: Wir sind Letzter bei der Standortqualität. Knapp 7 Prozent der Firmen haben schnelles Internet, auch hier sind wir bundesweit Letzter. Und draußen stehen gerade die Landwirte. Die ernähren unser Land, die haben Respekt verdient. Das, was die Ampel jetzt gemacht hat, ist für viele Menschen und für viele Bauern ein Schlag ins Gesicht. Ich sage Ihnen das in aller Klarheit: Sie haben es der Landwirtschaft mit vielen Regularien aus dem Umweltministerium auch viel schwerer gemacht. Statt die Bauern in diesem Land zu schröpfen, sollte sich die Ampel und sollte sich Rot-Rot-Grün vom Acker machen, denn das sind die Menschen, die den Laden am Laufen halten.
(Beifall CDU)
Thüringen kann nur stark sein, wenn wir wirtschaftlich stark sind. Ich will Ihnen sagen: Wir haben das Vergabegesetz aus einem sehr simplen Grund gemacht. Da haben wir über fünf Jahre diskutiert. Wir haben einen Bürokratiestapel von der Dicke auf ein Minimalmaß zurückgeschränkt.
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Das
hättet ihr gern gehabt!) Wir sind hergegangen und haben gesagt, wir wollen direktere Vergaben mit höheren Vergabespielräumen, mit mehr Möglichkeiten für unsere Investitionen im Land. Das ist unmittelbar nötig, weil wir eine konjunkturelle Delle haben, eine Schwierigkeit, eine Rezession. Genau aus dem Grund muss es darum gehen, tatsächlich auch wieder die Wirtschaft am Laufen zu halten. Wenn Sie Ihre Investitionsquoten ehrlich vergleichen würden, dann würden Sie feststellen, dass die Bürokratie beim Vergabegesetz dazu geführt hat, dass viele öffentliche Aufträge nicht ausgelöst worden sind. Und das ist einer der Gründe, warum wir das Vergabegesetz novelliert haben und wir so dafür gefochten haben.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Völ-
liger Blödsinn!) Ich habe heute hier schon viel über das Thema „Wohlstand und Eigentum“ gehört. Und ich habe vielfach das Verächtlichmachen der CDU-Initiative zum Thema „Grunderwerbsteuer“ gehört. Ich habe viel darüber gehört, dass Sie davon gar nichts halten, dass man jungen Familien das erste Eigenheim steuerfrei überlässt, zumindest was die Grunderwerbsteuer angeht. Warum machen wir das? Weil wir daran glauben, dass ein Staatswesen tatsächlich dafür da ist, Wohlstand und Eigentum von Menschen zu unterstützen, denn wenn Menschen Eigentum haben, wenn Menschen die Chance haben, auch tatsächlich Wohlstand zu erwerben, dann funktioniert es viel besser.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: So
wie Rockefeller!) Nein, nicht wie Rockefeller. – Ich glaube, das ist Ihr Problem. Ihr Problem ist, Sie kriegen nicht den sozialen Wohnungsbau geregelt in diesem Land, Sie kämpfen gegen diejenigen, die ein Eigenheim haben. Das alles zusammen genommen führt dazu, dass die Leute das Gefühl haben, dass sie permanent benachteiligt werden. Wir als CDU haben gesagt, schon das, was damals John Locke mal aufgeschrieben hat, dass das hauptsächliche Ziel eines Staatswesens ist, dass Menschen zu Eigentum kommen, das ist unser Anspruch. Deswegen haben wir die Grunderwerbsteuer gesenkt, deswegen gehen wir jetzt her und bringen ein Familienbaudarlehen aus,
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) deswegen wollen wir ein kommunales Investitionsprogramm über die TAB, genau aus diesem Grund, weil wir eines wollen: dass Menschen zu Eigentum und zu Wohlstand kommen, denn das macht dieses Land stark, nicht der Staat soll verteilen, sondern die Menschen sollen es selber in der Hand haben.
(Beifall CDU)
Ich könnte vieles noch zum Bereich Wirtschaft sagen. Aber wenn wir auf die neun Jahre blicken, lassen Sie uns doch einfach in den Bildungsbereich schauen, weil es um die Frage geht: Haben die jungen Menschen eigentlich die Chance in unserer Gesellschaft? Ist Thüringen da stark? Wir waren mal Land Nummer 1. Wenn wir uns das jetzt anschauen – ich bin selbst Vater von zwei Söhnen, regelmäßig fällt morgens die erste Stunde aus. Das ist die Bilanz von Rot-Rot-Grün in neun Jahren. Wir haben in den letzten Haushalten für Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum gestritten. Ich habe bei mir im Wahlkreis eine Schule, da fällt einen Tag für die siebte Klasse der komplette Unterricht aus.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber
an allen anderen läuft es!) Das ist die Realität. Und ich sage es Ihnen, wie es ist, auf den Zahlen basierend: Als Sie übernommen haben, ist die Anzahl der Schüler um 5,3 Prozent gestiegen, aber die Anzahl der Lehrer ist um 2,6 Prozent gesunken. Das heißt, mehr Schüler sind in den Klassen, aber weniger Lehrer stehen davor. Das ist Ihre bildungspolitische Bilanz. Das ist eine Bankrotterklärung, das kann ich Ihnen sagen.
(Beifall CDU)
Der Lehrerverband attestiert Ihnen mittlerweile, dass Ihnen 2.000 Lehrkräfte fehlen. Jede zehnte Stunde fällt in Thüringen aus und jeder zehnte Schüler verlässt die Schule ohne einen Abschluss. Das ist für ein modernes Industrieland einfach inakzeptabel. Und wenn wir uns die Frage stellen, warum wir bei PISA abstürzen, warum wir bei allen Bildungstests, Herr Bildungsminister Holter, zurückfallen, dass wir in den Rechenkompetenzen, in den Lesekompetenzen einfach nicht mehr so stark sind wie vor neun Jahren, dann hat das auch was damit zu tun, dass Sie den – sagen wir mal – anstrengungslosen Leistungsversprechen „du musst gar nichts können“, „du musst gar nichts machen“, „du musst nicht mal Noten bekommen“ das Wort reden. Der Anspruch muss sein – und das ist einer der Gründe, warum wir in diesem Haushalt und auch schon im letzten Haushalt Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum mit eingestellt haben, weil wir eines wollen, dass wieder Lehrer vor der Klasse stehen und dass der Leistungsanspruch gilt, nämlich, dass junge Menschen tatsächlich auch etwas leisten müssen und Noten dafür vergeben werden, und nicht so, wie Sie das wollen, in bestimmten Fächern Noten abzuschaffen. Das ist der Unterschied.
(Beifall CDU)
Oder nehmen wir das ganze Thema „Gesundheit“: Frau Werner, wir …
(Heiterkeit DIE LINKE)
Na ja, Sie können sich darüber lustig machen. Ich kenne viele Leute, die kriegen keinen Termin beim Arzt und auch keinen mehr in der Klinik.
(Beifall CDU)
Das hat was damit zu tun, dass wir seit zwei Jahren einem funktionierenden Landeskrankenhausplan hinterherlaufen.
(Unruhe DIE LINKE)
Hier gibt es Leute aus Südthüringen, die mittlerweile erlebt haben, dass ihre Kliniken wirklich an der Klippe sind.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Erzäh-
le doch nicht so einen Quark!) Damit hat Lauterbach was zu tun, aber Sie mindestens genauso.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ihr
müsst einfach mal mit den Krankenhäusern reden!) Schauen Sie sich doch mal die Investitionsquoten an, die zum Beispiel Bayern prozentual aufwendet für Kliniken, und schauen Sie sich an, was Thüringen macht. Schauen Sie sich an, was die als Krankenhausplan haben, und schauen Sie sich an, was Sie gemacht haben! Die Initiativen zur Gesundheitspolitik in dieser Legislatur – Landarztquote, Erhöhung der Studienplätze oder Anschub des Telenotarztes – sind doch eher von der FDP oder der CDU gekommen, statt von Ihnen als der Regierung.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das stimmt nicht!) Kürzlich stand in der Zeitung: Das ist eine verschwendete Wahlperiode in der Gesundheitspolitik. Ich kann dem nichts weiter hinzufügen, denn das beschreibt ziemlich genau, was hier in diesem Land los ist.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Machen wir jetzt den Haushalt irgendwann?)
(Unruhe DIE LINKE)
Oder schauen Sie sich den dritten Punkt an – Flüchtlingspolitik: Das ist ein Thema, das den Menschen unter den Nägeln brennt, auf den Nägeln brennt. Gleichzeitig spüren wir – das haben wir auch in der letzten Debatte schon gehabt –, dass Sie da einen hohen moralischen Anspruch haben. Da kann ich Ihnen sagen, den haben wir auch. Als Christ ist es mir wichtig, Menschen in Not zu helfen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Echt? Halleluja!) Ich habe 2015 die Erstaufnahmeeinrichtung in meinem Wahlkreis gehabt. Ich habe 2016 das UNHCR besucht und habe mit den syrischen Flüchtlingen gesprochen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Toll, 2016 waren Sie mal beim UNHCR!) Ja, ich weiß, dass Sie immer moralisch ganz weit vorn sind, Frau Rothe-Beinlich, das ist auch sehr in Ordnung.
(Beifall CDU)
Von uns sind zahlreiche Abgeordnete in UkraineHilfevereinen organisiert. Maik Kowalleck hat Menschen von der Grenze in Polen abgeholt. Wir müssen uns da keine Ratschläge von Ihnen erteilen lassen. Aber Sie müssen sich von uns zumindest anhören, dass Ihre hohen moralischen Maßstäbe, mit denen Sie gestartet sind, in Suhl, in Hermsdorf oder in Eisenberg zu Grabe getragen werden, aus einem ganz simplen Grund, und jetzt zitiere ich einfach nur mal, was ein Reporter über Hermsdorf gerade in dieser Woche geschrieben hat, O-Ton: Ein Gefängnis sei besser als dieses Lager. Das ist Ihre Migrationspolitik in diesem Land, ich sage Ihnen das ganz simpel.
(Beifall CDU)
Das hat weder was mit Humanität, das hat weder was mit Ordnung zu tun. Hier zitiere ich einfach mal Fabian Klaus: Das ist die menschenwürdige Politik von Rot-Rot-Grün in der Flüchtlingsfrage im Jahr 2023. Es ist eine Farce. Besser kann man es nicht beschreiben.
(Beifall CDU)
Wenn ich mir das Chaos anschaue, wenn ich mir das Scheitern von Ihnen in dieser Frage anschaue, dann ist im Prinzip das Wechseln der Migrationsfrage zurück vom Migrationsministerium und Justiz hin zum Innenministerium im Prinzip die Ausgeburt von neun Jahren Scheitern, denn Sie drehen im Prinzip das Rad zurück, was wir 2014 als CDU-SPD-Regierung schon mal hatten. Das zeigt, dass das, was Sie in neun Jahren gemacht haben, einfach der Holzweg war, und jetzt haben Sie es auch selbst eingesehen.
(Beifall CDU)
Ich sage Ihnen das, weil ich beim Flüchtlingsgipfel da war, wo alle Kommunen hilferingend und hilfeschreiend dort gesessen haben und gesagt haben: Machen Sie doch endlich was! Die zuständige Ministerin, der Chef der Staatskanzlei haben sich in luftigen Formulierungen ergangen, aber nichts Konkretes wurde ihnen zugesagt. Wir haben schon im Frühjahr darauf gedrungen, dass die Kommunen tatsächlich die Bundesgelder bekommen. Wir haben schon im Frühjahr darauf gedrungen, dass es um die Begrenzung auch in der Migrationsfrage geht, und auch das Thema „Ausweitung landeseigener Plätze“ – all das haben Sie ignoriert. Die Menschen haben den Eindruck, dass die Migrationsfrage aus dem Ruder läuft, weil Sie Ankündigungen keine Taten folgen lassen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ach, nein!)
Der Ministerpräsident hat das Jahr gestartet mit: Das Amt für Migration ist eine der zwei wichtigen zentralen Fragen dieses Landes. Wir beenden das Jahr, es gibt kein Amt für Migration, es gibt auch keine Antwort in der Migrationsfrage, und das war einer der Hauptgründe, warum wir gesagt haben, unser Den-Weg-Freimachen für einen Haushalt wird daran geknüpft, dass das Kabinett tatsächlich auch in der Migrationsfrage endlich mal die Beschlüsse fasst, die auch die Bürger in diesem Land erwarten.
(Beifall CDU)
Wir sind ein weltoffenes, wir sind ein hilfsbereites Land, aber Weltoffenheit bedeutet für uns nicht, dass wir die Tür aushängen und jeder kommen kann, sondern Weltoffenheit bedeutet für uns, dass wir schon selber entscheiden, wer zu uns kommt und wie viele.
(Heiterkeit AfD)
Ich glaube, das ist eine zentrale Frage, die wir auch beantworten müssen.
(Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE:
Nach Möglichkeit!) Auch da gilt, dass wir uns ehrlich machen müssen. Der Landrat aus dem Eichsfeld hat es in dieser Woche oder in der vergangenen Woche ganz deutlich gesagt, wo es um die Frage von Arbeitsfähigkeit und Arbeitsaufnahme von Ukrainern ging. Weil er eine Optionskommune ist, hat er die Zahlen vorgetragen – der Ministerpräsident war anwesend –: 534 Ukrainer sind registriert bei ihm, die arbeiten könnten, 15 arbeiten sozialversicherungspflichtig. Daran sieht man das ganze Problem bei dem Thema „Bürgergeld“, dass wir, glaube ich, keine ausreichenden Anreize haben, tatsächlich auch zu arbeiten. Das muss man auch offen aussprechen. Nur so gewinnen wir auch Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Lebensmodell, was in den anderen Ländern gilt, dass du nämlich, um deinem Leben Herr zu werden, auch tatsächlich arbeiten musst, das gilt auch für Deutschland – ganz simpel.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Un-
glaublich!) Genau aus dem Grund haben wir auch die Zustimmung bzw. das Den-Weg-Freimachen für den Haushalt daran gebunden zu sagen, wir wollen, dass wir von Geldleistungen auf Sachleistungen umstellen durch eine Bezahlkarte, wir wollen, dass § 5 auch genutzt wird, nämlich die gemeinnützige Arbeit für Bewerber in den Gemeinschaftsunterkünften und den Landeseinrichtungen, und wir wollen den Stopp der Landesaufnahmeprogramme und die Kommunen zu 100 Prozent weiterhin unterstützen mit den Bundesmitteln – ganz klares Umsteuern in der Migrationspolitik. Ich habe Ihren Kommentar gehört, Herr Höcke.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich habe
doch gar nichts gesagt!) Ja doch, Sie haben sich gerade darüber lustig gemacht.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ich bin erkäl-
tet!) Ja, Sie sind erkältet. Sie sind häufiger erkältet, glaube ich. Ich kann eines sagen: Sie machen ja jetzt gerade in Eisenberg und in Hermsdorf da Veranstaltungen. Ich finde das immer ganz sportlich, denn wenn Ihnen – und Sie sagen ja ganz offen, dass das die Hauptfrage für Sie ist …
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Für uns?)
Für Migration, ja. Das sagen Sie da ganz offen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Für Sie
nicht?) Wir lösen Probleme, das ist der große Unterschied.
(Beifall CDU)(Heiterkeit AfD)
Und Herr Höcke, ich muss Ihnen das sagen, weil ich da in einer Plenarsitzung alles über Sie gelernt habe.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ach
Quatsch!) Als der Migrationsantrag, der ein Umsteuern in der Migrationspolitik in Thüringen ermöglicht hätte, zur Abstimmung hier stand, haben Sie sich vom Acker gemacht, Herr Höcke. Neun AfD-ler saßen noch da, Sie haben nicht mal mit abgestimmt. Sie haben sich in die Büsche geschlagen. Wissen Sie, das haben Sie gemacht, Herr Höcke.
(Unruhe CDU, AfD)
Und ich kann Ihnen eines sagen – Sie können noch so viel da draußen rumlaufen, ich sage Ihnen ganz simpel: Der Unterschied ist, Probleme nur zu beschreiben, das können Sie gerne, weil Ihr Anspruch ist, wenn es Deutschland schlecht geht, geht es diesem Land gut, aber wenn es darum geht, tatsächlich auch Dinge zu verändern, dann unterscheiden wir uns.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie haben mit der AfD kalkuliert und haben sich verrechnet!) Sie sind ein Schreier. Wir sind Macher, und das ist der große Unterschied in diesem Land.
(Beifall CDU)
Sie waren nicht da. Sie waren weg. Wo war Höcke? Neun Leute hatten Sie hier in Ihren Reihen, und das ist die AfD-Politik. Sie wollen gar nicht, dass es in Thüringen vorangeht, und deswegen dürfen Sie auch keine Verantwortung kriegen in diesem Freistaat.
(Beifall CDU)
Wirtschaft, Bildung, die Frage auch von Migration und dann geht es logischerweise auch um die Frage von kommunaler Familie. Für uns war immer wichtig, dass die kleinen Gemeinden Unterstützung erfahren,
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das war so!) und das haben wir auch durchgesetzt. In den letzten drei Haushalten ist der Ansatz für die kommunale Familie um eine halbe Milliarde Euro gestiegen.
(Beifall CDU)
Und wenn wir uns jetzt anschauen, viele kleine Gemeinden sagen, bei den ganzen Belastungen, die ihnen auferlegt werden, kommen sie nicht mehr rum. Trotzdem ist mal ganz mutig aus dem Regierungsentwurf das Programm für kleine Gemeinden gestrichen worden. Wir stehen dazu, dass wir uns einsetzen, dass auch die kleinen Gemeinden, dort, wo das reale Leben stattfindet, die finanzielle Ausstattung bekommen, die ihnen zusteht. Sie haben an der Hauptansatzstaffel gedreht. Wir haben mit dem Kleine-Gemeinden-Programm gesagt: Auch die Bürger in den kleinen Dörfern und Städten sind uns etwas wert, und deswegen ist es gut, dass es sich in diesem Haushalt findet.
(Beifall CDU)
Ich glaube, allein an diesen vier Punkten ist deutlich geworden, dass Thüringen einen politischen Wechsel braucht und dass vor allen Dingen die Menschen eine grundlegende Veränderung möchten. Wir haben heute über den Haushalt 2024 als Übergangshaushalt abzustimmen. Wir hätten uns als CDU-Fraktion auch einfach an den Spielfeldrand stellen und das alles kritisieren können. Nein, wir haben konkret verhandelt, weil wir eines wollten: dass es zu Sicherheit kommt und dass soziale Einrichtungen, die Wirtschaft, Dörfer und Städte, die Bürger dieses Landes tatsächlich auch für 2024 Sicherheit haben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Und
deshalb stimmt die CDU zu?) Und das hat für uns dazu geführt, dass wir erstens eine Notreserve mit 700 Millionen Euro auf die hohe Kante legen, da sind reale Einsparungen drin. Das waren harte Verhandlungen und das kann ich auch in aller Offenheit hier sagen: Der Ministerpräsident hat sich sehr dafür engagiert, dass das auch funktioniert. Das gehört auch mit dazu, weil ich finde, dass wir eines sicherstellen wollen: dass Menschen in diesem Land tatsächlich ein Interesse daran haben, dass Politik funktioniert, dass der Staat funktioniert und dass es nicht einfach im Chaos endet. Das ist für mich auch eine wichtige Erkenntnis der letzten Wochen.
(Beifall CDU)
Das Zweite: Wir schaffen Grunderwerbsteuerentlastung und Entlastung von Familien und Unternehmen. Wir schaffen ein Umsteuern in der Flüchtlingspolitik, wir setzen die erste Steuersenkung seit zehn Jahren durch, wir stärken die Bildung für die Kinder und Jugendlichen in unserem Freistaat, uns gelingt mit der TAB ein Investitionsprogramm für Kommunen, für Familien und vor allen Dingen auch für unsere Wirtschaft. Das stärkt auf lange Sicht unseren Freistaat. Wir können dort insgesamt ein Kapital von einer halben Milliarde Euro aktivieren. Das ist etwas, was in Zeiten, wo die öffentlichen Kassen knapper werden, dringend gebraucht wird. Deswegen glaube ich, dass das der richtige Weg ist. Wir werden heute darüber zu befinden haben, dass wir auch das grüne Herz kräftiger schlagen lassen, wenn es um die Frage der Stärkung des Thüringer Waldes geht, wenn es um die Frage von Tourismus, von unseren Bädern geht. All das sind die Punkte, die uns wichtig waren und die sich in diesem Haushalt finden. Thüringen ist stärker als die Regierung, die ihr vorsteht. Die Menschen haben Ideen, die haben Energie, die haben Mut und die wollen nicht weiter beschränkt werden. In unserem Land ist die Bibel ins Deutsche übersetzt worden, wir haben den Kindergarten erfunden, wir haben das älteste Planetarium der Welt, das erste Reinheitsgebot für Bier, die älteste und die jüngste Synagoge. Es gibt kein Raumschiff der Welt, was nicht mit Thüringer Technologie an die ISS andockt. Selbst die tiefsten Bohrungen der Welt werden mit Sensorik aus Thüringen erledigt. All das macht unseren Freistaat aus. Und die Menschen, die in diesem Land leben, die haben einen Anspruch, dass sie so regiert werden, dass sie mit ihren Ideen, mit ihrem Potenzial nicht in dem Land derjenigen leben, die ihnen vorschreiben, wie sie ihr Leben zu führen haben, sondern in einem Land, das einen Rahmen setzt, wo sie ihrem Lebensentwurf und ihren Träumen ganz konsequent folgen können. Das versuchen wir mit diesem Haushalt. Das ist der letzte Haushalt von RotRot-Grün, aber es ist ein Haushalt, der für 2024 Sicherheit bietet. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn, sehr geehrter Herr Kollege Voigt, möchte ich mich ausdrücklich Ihren Worten anschließen, allerdings nur dem allerersten Teil Ihrer Rede, als Sie Dankeswünsche an die Haushälter und auch die Genesungswünsche an alle erkrankten Kolleginnen und Kollegen ausgesprochen haben. Wie gesagt, dazu meine ausdrückliche Zustimmung. Und ich kann Ihnen auch versichern, dass der Kollege Dittes diese Haushaltsrede hier heute sicherlich sehr gern selbst gehalten hätte. Wo ich Ihnen aber schon nicht mehr zustimmen kann, ist Ihre Aussage, dass dies der letzte rot-rot-grüne Landeshaushalt sein wird. Ich glaube, da ist dann eher der Wunsch Vater Ihres Gedankens.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich stelle außerdem fest, dass Sie durchaus eine interessante Rede gehalten haben, die aber doch, wie ich finde, eher bundespolitisch geprägt war, und sich weniger mit den Problemen – sprich dem Haushalt hier in Thüringen zuwendet. Ich möchte das gern versuchen zu korrigieren, indem ich selbst vom Haushalt rede und eine Sache jedoch gern voranstellen möchte: Dieser uns jetzt vorgelegte Haushalt ist ein Kompromiss. Es ist kein rein linker Haushalt, es ist ebenso wenig ein Haushalt, der rein rot-rot-grün ist, und er sieht ebenfalls auch anders aus als ein Haushalt, der mit der CDU verhandelt wurde. Aber für viele, die auf einen Landeshaushalt angewiesen sind, ist dieser Haushalt besser als gar kein Haushalt. Für mich ist nicht automatisch jeder Haushalt gut, Voraussetzung ist immer, dass das Grundgerüst stimmt. Ich darf feststellen – und ich versuche das in meiner Rede auch für die Kolleginnen und Kollegen der CDU darzustellen –, dass dieses Grundgerüst in diesem Haushalt absolut stimmt.
(Beifall DIE LINKE)
Unter den gesellschaftlichen Bedingungen, unter den bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen, unter den Bedingungen der Mehrheitsverhältnisse hier bei uns im Thüringer Landtag und auch acht Monate, in etwa, vor der Landtagswahl ist ohne Zweifel dieser Haushalt um ein Vielfaches besser als gar kein Haushalt. Aber, meine Damen und Herren, fangen wir von vorn an. Wir erleben seit nunmehr über zwei Jahren einen erheblichen Preisanstieg, der insbesondere Familien mit Kindern belastet, und den Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und ohne Vermögen nicht ausgleichen können. Auf der anderen Seite verzeichnen wir eine Vermögensmehrung bei Superreichen und Konzernen, insbesondere bei Energiekonzernen, die mit Rekordrenditen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Einkommen und Vermögen sind in der Bundesrepublik mehr denn je ungleich und ungerecht verteilt. In dieser Zeit kommt es auf den öffentlichen Haushalt an. Dem fällt eine besondere Verantwortung zu. Öffentliche Haushalte sollen einerseits für einen Ausgleich durch Steuern und Transferleistungen sorgen und andererseits öffentliche Leistungen und grundlegende gesellschaftliche Funktionen sicherstellen, und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und auf dem Land sollen sie ebenfalls ermöglichen. Doch auch diese Aufgabe wird durch verschiedene Faktoren, auch durch bundespolitische und allgemeinpolitische Entscheidungen, zunehmend gestört. Auf Bundesebene erleben wir derzeit eine Haushaltspolitik, die Steuererleichterungen auf alle Einkommensgruppen verteilt und damit höhere Einkommen überdurchschnittlich entlastet, die neue Steuersenkungen auf Unternehmensgewinne anstrebt und andererseits im Bereich der Sozialausgaben oder notwendigen Subventionen den Rotstift ansetzt. Zudem zieht sich der Bund in vielen Bereichen aus der Verantwortung zurück. Ich denke da insbesondere an die Sprachkitas in diesem Jahr oder an die Gründungsunterstützung an Hochschulen ab dem kommenden Jahr. In dieser Zeit stellen wir hier in Thüringen einen Haushalt für das Jahr 2024 auf. Vereine, Verbände, Institutionen der sozialen Infrastruktur verweisen gegenüber dem Land ganz nachvollziehbar und berechtigt auf die durch sie zu tragenden Preissteigerungen und machen deutlich, dass bei gleichbleibenden Haushaltsansätzen der Anteil qualitativer Arbeit natürlich automatisch geringer wird. Andere erwarten, dass das Land Zahlungsausfälle des Bundes kompensiert. Und Kommunen haben die Erwartung, dass das Land Mehrkosten und Preissteigerungen erstattet, als wären Kommunen eine Art außenstehender Dienstleister, nicht aber neben dem Bund und den Ländern elementarer Teil des Staates. Begleitet wird diese finanzpolitische Gemengelage von einer Debatte, die den Staat dazu zwingen will, seine Ausgaben zu minimieren. In Thüringen fordert etwa die FDP, im Landeshaushalt 1.000 Millionen einzusparen. Es wird eine Debatte geführt, in der mit dem irreführenden Begriff der Schuldenbremse kreditfinanzierte Investitionen in die Zukunft verhindert werden sollen, worüber sich wahrscheinlich jeder Unternehmer einfach nur verwundert die Augen reiben würde.
(Beifall DIE LINKE)
Im Fall der Ausgabenminimierung führt das dazu, dass die Ungleichheit in diesem Land höher wird, weil öffentliche Leistungen für diejenigen reduziert werden, die auf die Ausgleichsfunktion des Staats angewiesen sind. Die Verweigerung der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen führt wiederum dazu, dass heute notwendige Investitionen, auch und gerade rentierliche Investitionen, verschoben werden müssen, die dann künftige Generationen mit erheblichen Mehrkosten belasten.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Sehr richtig!)
(Beifall DIE LINKE)
Wir hatten heute bereits über Generationengerechtigkeit bei der Frage von Investitionen und Schulden bzw. Kreditfinanzierungen gesprochen, das nur dazu. Herr Kollege Voigt – jetzt nicht mehr im Raum – hat die Notwendigkeit von Investitionen selbst angesprochen. Dabei wäre es doch gerade jetzt durchaus notwendig, die Herausforderungen anzugehen, zu denen ich mal einige Beispiele und Stichworte nennen möchte: einerseits die demografische Entwicklung mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Gesundheitsstrukturen, Kostenverteilung und auch auf die Infrastruktur, insbesondere in den ländlichen Räumen und andererseits die Notwendigkeit, Zuwanderung so zu gestalten, dass Menschen, die zuwandern, im mindestens gleichen Maße profitieren wie die Menschen, die andere in ihrer Gesellschaft aufnehmen, der Klimawandel mit spürbaren Folgen zunehmend extremer Wetterlagen, Folgen auf Gesundheit, die Folgen auf die Nahrungsmittelproduktion, Sicherheit und aber auch die Endlichkeit fossiler Energieträger, was uns nötigt, Energieversorgung grundlegend neu zu organisieren. Krieg, Flucht, Vertreibung zwingen uns, über unsere politisch-ökonomische Verantwortung nachzudenken und Menschen entsprechend unserer humanitären Ansprüche zu helfen. Die Ungerechtigkeit – ich hatte es bereits angesprochen – zwischen Arm und Reich steigt weiter, die Schere geht weiter auseinander. Und eine Demokratie, die unter Dauerbeschuss steht – zunehmend auch durch Friendly Fire. Die Herausforderungen sind in den letzten Jahren – wie Sie sehen – nicht kleiner geworden, ganz im Gegenteil. In dieser Situation trägt eine Minderheitskoalition in Thüringen Verantwortung und wird auch im letzten Jahr der laufenden Legislaturperiode einen Haushaltsentwurf zur Abstimmung stellen, der am Ende mehr Ja- als Neinstimmen erhalten wird. Damit ist eines sichergestellt: Planungssicherheit – für das kommende Jahr, für alle Empfängerinnen öffentlicher Gelder, in der sozialen Infrastruktur, bei Vereinen und Verbänden, in den Kommunen und auch bei Unternehmen. Gesichert sind die im Haushalt geplanten Investitionen und gesichert ist, dass frei werdende Stellen – zum Beispiel bei Lehrern und Polizeibeamten – auch wieder besetzt werden können. Wer nach dem 5. Februar 2020 – manche von Ihnen werden sich erinnern – und dem Nichtzustandekommen von Neuwahlen im Jahr 2021 irgendwas orakelte, muss nun feststellen, dass die Regierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow ihrer Verantwortung auch in der zweiten Amtszeit gerecht geworden ist und dass die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ihrerseits heute ihrer Verantwortung gerecht werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Natürlich ist der heutige Haushaltsbeschluss und vor allem die Debatte darüber geprägt von politischen Mehrheitsverhältnissen und mehr noch von der bevorstehenden Landtagswahl am 1. September kommenden Jahres. Das Zahlenwerk ist, wie es der HuFA-Vorsitzende hier darstellte, nun ausgehandelt und eine entsprechende Beschlussempfehlung liegt vor. Bei politischen Interpretationen des Zahlenwerks und der eigenen Rolle hierbei dominieren Selbstdarstellung und Berichterstattung die wichtige Einigung zum Haushalt selbst. Dass dies manchmal zu sehr skurrilen Ergebnissen führt, verdeutlicht folgendes Beispiel: Die CDU berichtete in einer Pressemitteilung – ich glaube, es war letzten Dienstag – von ihrem Erfolg, 5 Millionen Euro für die kommunalen Sportstätten durchgesetzt zu haben. Okay. Was bei dieser Erzählung jedoch vergessen wurde, ist, dass Rot-Rot-Grün einen Änderungsantrag über 7 Millionen Euro für kommunale Sportstätten vorgelegt hatte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Genau genommen besteht der Erfolg der CDU also darin, dass die Kommunen nicht 7 Millionen Euro, sondern 5 Millionen Euro für ihren kommunalen Sportstättenbau und Investitionen bekommen. Herzlichen Glückwunsch dazu!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ja, das ist sicherlich Ergebnis von Verhandlungen. Und ja, wir mussten Verhandlungen führen, denn – manchen ist es aufgefallen – wir haben keine Mehrheit. Nein, auch daran muss uns nicht immer wieder erinnert werden. Aber es gibt eben auch keine anderen Mehrheiten in diesem Land, die Gestaltungsverantwortung übernehmen bzw. übernehmen sollten. Gerade eben hier an diesem Pult hat Kollege Voigt ausgeführt in Richtung AfD, dass die AfD keine Verantwortung übernehmen darf. Aber was tun Sie in der Praxis? Sie beschließen Gesetze, konkret die Grunderwerbsteuersenkung, gerade mit diesen Stimmen der AfD, kalkulieren sie ganz bewusst ein, sagen aber trotzdem hier an diesem Pult: Dieser Partei darf keine Verantwortung gegeben werden. Ich glaube, da sollten Sie über Ihr eigenes Handeln noch mal nachdenken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn, sehr geehrte Kollegen, in einer solchen Konstellation, in der wir uns hier in Thüringen befinden, müssen sich nicht nur eventuell die Regierungsfraktionen neu überdenken. Auch die Oppositionsfraktionen dürfen sich ihrer parlamentarischen Verantwortung nicht entziehen, Mehrheiten in demokratischen Spektren zu suchen und zu finden. Sie werden dieser parlamentarischen Rolle aber nicht gerecht, wenn Sie von Bedingungen und Zwang reden oder wenn Sie offenkundig in Verhandlungen parteipolitische Interessen höher gewichten als die Verantwortung für die in Thüringen lebenden Menschen. Daher bin ich froh, dass die CDU-Fraktion ihre Blockade einer Haushaltsverhandlung hier im Haus schließlich doch noch einmal überdacht hat. Denn jede weitere Blockade des Beschlusses des Landeshaushalts wäre eine Blockade für Thüringen gewesen. Meine Damen und Herren, die Menschen wollen wissen, was in dem Haushalt steht, was sie mit diesem Haushalt bekommen – vielleicht nicht unbedingt, wer sich, welche Partei, welche Fraktion, sich wo durchgesetzt hat. Der Haushalt besteht aus 6.551 Haushaltstiteln in 150 Kapiteln mit einer Gesamtsumme – es wurde schon gesagt – von rund 13,5 Milliarden Euro. Mit der Beschlussempfehlung wurden im Entwurf der Landesregierung 256 Millionen Euro Minderausgaben und 115 Millionen Euro Mehrausgaben aufgenommen, also wurde nur ein Bruchteil des eigentlichen Regierungsentwurfs verändert. Deshalb ist es angebracht, nicht nur über die Verhandlungen und das Ergebnis, sondern auch über den Gesamthaushalt zu reden. Dabei wird deutlich, dass die, die sich seit Jahren auf die Arbeit von Rot-Rot-Grün verlassen, sich auch mit dem Haushalt 2024 auf die Landesregierung und die sie tragende Koalition verlassen können. Lassen Sie uns also darüber reden, was dieser vorgelegte Landeshaushalt für Thüringen leistet. Da wären als Erstes die Kommunen, die noch nie so viel Geld vom Land bekommen haben, wie sie es mit diesem zu beschließenden Haushalt werden. Der prozentuale Anteil der Finanzausgleichsmasse an den Einnahmen des Landes steigt nochmals an. Das zeigt, wie ernst das Land seine Verantwortung für die Kommunen nimmt. Die strukturellen Herausforderungen für die Kommunen sind natürlich dennoch unübersehbar trotz Rekordzuweisungen des Landes an die Kommunen und jährlicher Jahresüberschüsse im dreistelligen Millionenbereich. Im Jahr 2022 waren das rund 370 Millionen. In diese umfassende finanzielle Leistung des Landes an die Kommunen bettet sich nun – Sie hatten das seitens der CDU bereits angesprochen – nach den genannten Verhandlungen das Kleine-Gemeinde-Programm. Jedoch ist dieses eher Ausdruck dafür, wie notwendig Strukturentscheidungen auf dieser Ebene sind, dass Ihnen mit diesem Kleine-Gemeinde-Programm diese Strukturentscheidung aus dem Weg geräumt wird und es keine langfristig verlässliche, finanziell verantwortbare Säule der kommunalen Finanzierung darstellt.
(Beifall DIE LINKE)
Man kann eben nicht jedes strukturelle Defizit dauerhaft irgendwie mit Geld überdecken, auch wenn die Opposition das in jedem Jahr wieder auf den Tisch holt. Der Hilferuf der Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern und mit Hallenbädern zeigt ein ähnliches Problem auf. Förderentscheidungen in den 90er-Jahren führen zu finanziellen Überforderungen in der Gegenwart. Nun kann man versuchen, das mit Landesmitteln auszugleichen, man kann aber auch versuchen, mittelfristig durch eine Neuschaffung von tragfähigen strukturellen Lösungen zum Erhalt der Schwimmbäder in kommunaler Verantwortung beizutragen. Mit dem Haushalt 2024 werden auch Kulturausgaben verstetigt. Das ist im Bundesvergleich einmalig. Ebenso einzigartig ist die Sicherung der reichhaltigen Theaterlandschaft in Thüringen. Die Theater in Thüringen haben Planungssicherheit bis zum Jahr 2032 und der eingeschlagene Weg zum Flächentarif wird weiter bestritten. Wir zeigen mit diesem Haushalt auch unter schwierigen Rahmenbedingungen, dass wir Sozio- und Breitenkultur sowie die freie Szene ebenso wertschätzen wie unser kulturelles Erbe und feste Kulturgrößen.
(Beifall DIE LINKE)
Seit 2014 haben wir außerdem die Stellenzahl an der Brand- und Katastrophenschutzschule verdoppelt. Das ist ein Beispiel dafür, dass ein pauschales Gerede vom Stellenabbau wenig zielführend ist, sondern immer Aufgaben mitberücksichtigt werden müssen. Dabei setzen wir nicht auf Pauschalen und Gießkanne, sondern auf konkrete Investitionen in Digitalisierung, Ausrüstung, Fahrzeuge, Gerätehäuser oder auch die Brandschutzerziehung. Die Mittel für dezentrale Katastrophenschutzlager werden im Vergleich zum Haushalt 2021 um das 17-Fache erhöht, das heißt massive Investitionen in Notstromversorgung, Sanitätsmaterialien, Pumpen, Wasserversorgung, Zelte und vieles mehr. Uns ist es gelungen, den jahrelangen Stellenabbaupfad bei der Polizei zu beenden und sukzessive umzukehren. So werden auch die durch den Landtag beschlossenen 300 Polizeianwärter haushalterisch untersetzt und eine bürgernahe Polizei auf der Straße möglich gemacht. Nach zehn Jahren RotRot-Grün werden im nächsten Jahr die vor 2014 verursachten Personaldefizite ausgeglichen und mit dem bereits erfolgten Wegfall der Stellenobergrenze sind auch wieder Beförderungen möglich. Mit dem Haushalt 2024 wird auch der Kampf gegen Cyberkriminalität gestärkt, Dienst zu ungünstigen Zeiten und Schichtdienst werden fairer geregelt, Anwärtersonderzuschläge und Mietkostenübernahmen für Polizeischülerinnen ermöglicht und noch vieles mehr. Im Haushalt finden sich nach wie vor zwei kostenfreie Kindergartenjahre und die finanzielle Absicherung von 550 Erzieherinnenstellen seit 2014. Natürlich hätten wir uns gewünscht, keine Frage, dass wir mit dem Haushalt 2024 einen weiteren Schritt hin zur beitragsfreien Bildung und Erziehung gehen. Und auch, wenn ein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr vorerst mit diesem Haushalt nicht umgesetzt werden kann, bleibt dies natürlich unser klares und deutliches Ziel
(Beifall DIE LINKE)
ebenso, wie die Frage der künftigen Entwicklung von Bildungseinrichtungen weiterhin auf der Agenda das Landtags stehen muss. Mit dem Haushalt ist die durch Rot-Rot-Grün auf den Weg gebrachte gleiche Entlohnung aller Lehrerinnen und Lehrer, egal ob Grundschule, Regelschule, Gymnasium, abgebildet, die bessere Entlohnung der sozialpädagogischen Fachkräfte ebenfalls. Da wir heute schon über freie Schulen debattiert haben: Seit 2014 haben sich die Gelder für die Schulen in privater Trägerschaft um 70 Prozent erhöht, während die Schülerzahl im gleichen Zeitraum lediglich um 20 Prozent zunahm. Während andere Fraktionen in diesem Landtag das Landesarbeitsmarktprogramm erheblich zusammenstreichen wollen und wollten, verlieren wir von Rot-Rot-Grün Menschen nicht aus dem Blick, die Unterstützung beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt benötigen. Aus dem Blick verlieren wir auch nicht die Menschen, die vom Landesprogramm für das Zusammenleben der Generationen und vom Programm AGATHE – Älter werden in Gemeinschaft profitieren, ebenso wenig die Menschen, denen das Sinnesbehindertengeld einen Nachteilsausgleich gewährt oder die Schutz vor Gewalt in Beziehungen suchen und auf diese angewiesen sind. Vielfach hat der Landtag auch über die anstehende Krankenhausreform debattiert. Herr Kollege Voigt hat es ja auch gerade wieder angesprochen, aber in seiner doch sehr populistischen Weise, in der er hier diese Kritik ausgesprochen hat, vergisst er zu beachten oder sieht nicht, dass es zu den Prinzipen dieser Landesregierung dazugehört, solche grundlegenden Reformen im Einvernehmen mit den Akteuren anzugehen und auch umzusetzen. Dazu gehören auch die deutlich gestiegenen Investitionen in der Krankenhausstruktur. Auch hier gilt: Ein noch höherer Mittelansatz wäre begründet und gerechtfertigt. Thüringen ist das einzige Bundesland, was im ÖPNV-Gesetz die Aufgabenträger – die Verluste beim 49-Euro-Ticket gesetzlich absichert.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In Thüringen werden die Aufgaben der Daseinsvorsorge wieder in öffentliche Hand zurückgeholt, wie zum Beispiel bei der GWB Elstertal oder beim Maßregelvollzug. Das Transformationsnetzwerk für Arbeitgeber und Technologieberatungsstellen für Arbeitnehmer ist langfristig gesichert. Ein Programm zur Stärkung der Beherbergung und Gastronomie im ländlichen Raum wurde aufgelegt. Die Hochschulrahmenvereinbarung garantiert 4 Prozent Steigerung jährlich seit 2015 bis 2025. Mit dieser Dynamisierung ist es neben Hessen die beste Ausstattung der Hochschulen im Ländervergleich. Wir werden – glaube ich – in den Aussprachen zu den Einzelplänen sicherlich noch viele Beispiele diskutieren und hören, bei denen deutlich wird, dass dieser Haushalt gut ist, was dieser Haushalt alles leistet. Es ist eben kein schlechter Haushalt für die in Thüringen lebenden Menschen. Ganz im Gegenteil. Wir werden aber auch ansprechen, dass mit dem Haushalt nicht alle eingangs genannten Herausforderungen in dem Umfang abgebildet sind, wie es vielleicht im Augenblick nötig wäre. Deshalb an dieser Stelle noch einige Anmerkungen zu den Verhandlungen und dem Verhandlungsergebnis aus den letzten Wochen. Ich muss es ganz ehrlich sagen. Herr Prof. Voigt hat sich hier vorne hingestellt und hat in seiner Rede versucht, sich sehr staatsmännisch zu geben und –
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Was?)(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das stimmt nicht, hat er nicht!) Er hat es versucht und hat versucht, die CDU-Fraktion in Thüringen so darzustellen, als sei sie ein konstruktiver Verhandlungspartner gewesen. Das ist mitnichten der Fall gewesen.
(Beifall DIE LINKE)
Also, es tut mir leid, Sie an die Realität erinnern zu müssen. Die Tatsache war so, dass Sie immer wieder die Verhandlungen verzögert haben, dass Sie immer wieder die Forderungsspirale nach oben getrieben haben. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU? Warum stehen, sitzen wir heute hier in diesem Rund und verhandeln den Haushalt und nicht schon vor zwei Wochen, nachdem die eigentliche Beschlusslage des Terminplans im HuFA war?
(Beifall DIE LINKE)
Das ist doch nur Ausdruck dessen, wie sehr Sie sich in der Vergangenheit bemüht haben, ein möglichst schönes Bild in der Presse abzugeben, aber die Nöte und die Notwendigkeiten, die hier in Thüringen abzuarbeiten gewesen wären, die haben Sie vernachlässigt.
(Beifall DIE LINKE)
Da ist es eben auch bezeichnend, dass Jahr für Jahr als letzter Punkt in den Verhandlungen, nachdem über alles eine Einigung irgendwie in irgendeiner Form erzielt wurde, durch die CDU das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit aufgerufen wird.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Immer, jedes Mal!) Jedes Mal. Besser gesagt, nicht das Programm selbst, sondern dessen Kürzung. Es gehört offensichtlich zu den Ideologieprojekten der CDU, zivilgesellschaftliche Projekte, die sich der Stärkung der Demokratie und der Abwehr von Gefahren für diese verschrieben haben, die Mittel zu kürzen.
(Heiterkeit AfD)(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Eine haushalterische, inhaltliche Begründung findet sich nirgendwo. Tja, die Wahrheit tut weh. Nun kommt es zumindest gegenüber dem Haushaltsansatz 2023 zu keiner Kürzung. Wie auch nicht in anderen Bereichen, die Sie gekürzt sehen wollten, etwa bei der Förderung erwerbsloser Menschen durch Arbeitsmarktprogramme, Erwachsenenbildung, der Gleichstellung, dem Gewaltschutz für Frauen, den Beratungsstrukturen für die Integration und auch kommunalen Klimaschutzinvestitionen. Dass Objektivität und Logik seitens der Opposition scheinbar nicht immer eine Rolle spielen, zeigt unter anderem auch der Umstand mit ursprünglich vorgesehenen Stellenmehrungen. So leistet der Rechnungshof sicher eine sehr wichtige Arbeit und gibt unter anderem auch bei der Prüfung der Landesregierung wertvolle Hinweise,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die
einen sagen so, die anderen sagen so!) warum aber die CDU-Fraktion in den Verhandlungen dem Rechnungshof vier neue Beamtenstellen zugesteht, im Bereich Datenschutz, beim Landesrechenzentrum, beim Verfassungsgericht und anderswo jedoch keinerlei Stellenaufwüchse zulässt, hinterlässt mich zumindest mit Fragezeichen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Für eine andere Form von Unverständnis sorgt das Thema „Grunderwerbsteuer“. Ich hatte es ja schon mal angerissen in einem anderen Zusammenhang zum Abstimmungsverhalten. Durch die Umsetzung der Grunderwerbsteuersenkung erfährt die Immobilienwirtschaft eine Entlastung. Familien, die sich Wohneigentum ohnehin leisten können, erhalten eine Förderung. Vielmehr sollten doch alle Familien entlastet werden, zum Beispiel über eine Entlastung bei den Betreuungskosten für die Kinder oder aber auch auf andere Weise.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Dass hier nun denen Zugeständnisse gemacht werden, die es eher weniger brauchen, meiner Meinung nach, hinterlässt mich zumindest nicht zufrieden. Aber vielleicht sind das auch alles gute Beispiele dafür, beim Haushalt nicht unbedingt darüber zu reden, welche Partei oder Fraktion sich durchgesetzt hat, sondern darüber, wer von diesem Haushalt profitiert und wer eben nicht. Der Landeshaushalt ist kein Haushalt für die Landesregierung. Er ist auch kein Haushalt für Rot-Rot-Grün. Dieser Landeshaushalt ist ein Haushalt für das Land, für die in Thüringen lebenden Menschen, weil mit dem Haushalt die Lebensgrundlage und die Strukturen organisiert und gesichert werden,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) trotz manch nachvollziehbarer Details, die vielleicht etwas korrigiert werden könnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole noch einmal das, was ich eingangs in etwa gesagt habe. Mit diesem Haushalt handelt es sich wie immer um einen Kompromiss. Ein reiner linker Haushalt würde anders aussehen als ein rot-rot-grüner Haushalt; ein rot-rot-grüner würde anders aussehen als einer, der mit der CDU verhandelt wird. Und trotzdem wiederhole ich gerade noch einmal diesen Satz: Für viele, die auf einen Landeshaushalt angewiesen sind, ist jeder Haushalt besser als gar kein Haushalt. Es kommt eben, wie ich gesagt hatte, auf das Grundgerüst an. Ich glaube, ich habe in meinen letzten Ausführungen ausreichend, obwohl es nur schlaglichtartig war, dargestellt, dass das Grundgerüst dieses Haushalts auch in diesem Jahr wieder stimmt. Einmal mehr, wenn ich das so mit anfügen darf. Und deswegen – genau das macht eigentlich den feinen Unterschied – stellen die Abgeordneten meiner Fraktion persönliche und parteipolitische Interessen hintenan. Sie übernehmen Verantwortung für die Menschen im Land, für Vereine, für soziale Infrastruktur, für die Kommunen und für die in Thüringen ansässigen Unternehmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lehne mich jetzt einfach mal aus dem Fenster und versuche für alle Abgeordneten der Regierungskoalition zu reden, wenn ich sage, dass trotz mancher Kritik alle Abgeordneten dieser Seite da drüben nachher aufstehen werden, wenn die Frau Präsidentin oder Herr Präsident fragt, wer diesem Haushaltsgesetz in der Schlussabstimmung zustimmt. Ich glaube, alle werden aufstehen, werden das Kreuz gerademachen und Verantwortung für dieses Land übernehmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, auch von meiner Seite ein herzliches Willkommen hier und heute zur abschließenden Beratung des Haushalts. Ja, natürlich schließen wir uns den guten Genesungswünschen der Kollegen an. Auch vonseiten der AfD-Fraktion den Erkrankten rasche und vollständige Genesung und der Verwaltung ein riesengroßes Dankeschön für den verwaltungstechnischen und praktischen Parforceritt der letzten Tage. Danke dafür.
(Beifall AfD)
Meine Aufgabe ist es heute im Rahmen meiner Rede, die Haushaltssystematik der rot-rot-grünen Regierung noch mal kritisch zu sichten, zu hinterfragen. Meine Aufgabe ist es vor allen Dingen, die politische Rückgratlosigkeit – schade, dass der Kollege Voigt nicht anwesend ist, aber er wird sicherlich zuhören –, die politische Rückgratlosigkeit der CDU hier noch mal zu markieren und herauszuarbeiten und natürlich auf die Zielsetzung der AfD zu weisen, die wir auch im Haushalt und in den Haushaltsverhandlungen mit Änderungsanträgen aufzeigen – eine Zielsetzung, die wir dann ab Ende 2024 hier in politischer Verantwortung in Thüringen in konkretes politisches Handeln umsetzen wollen und werden.
(Beifall AfD)
Da wir die letzten Haushaltsberatungen in dieser Legislatur absolvieren, ist das für mich der Anlass, noch mal zurückzublicken, liebe Kollegen, vor allem liebe Kollegen von der CDU, denn dieses Zurückblicken tangiert vor allen Dingen Ihr politisches Versagen, denn am 27.10.2019 wurde Rot-Rot-Grün von den Thüringern abgewählt.
(Beifall AfD)
Trotzdem haben Sie dann auf Befehl der damaligen CDU-Bundeskanzlerin den linken Ministerpräsidenten ins Amt getragen. Sie haben damit ein zentrales Wahlkampfversprechen gebrochen. Denn auch Sie hatten neben der AfD versprochen, Bodo Ramelow in den unverdienten politischen Ruhestand zu schicken. Das war in die Luft gesprochen von Ihnen.
(Beifall AfD)
Dann ging es weiter, diesen politischen Tabubruch versuchte man dann zu kaschieren, indem man Neuwahlen auslobte binnen Jahresfrist. Auch dieses Neuwahlversprechen haben Sie ohne Weiteres und ohne mit der Wimper zu zucken gebrochen. Die CDU, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ist und war immer der verlässliche Partner der Genossen, der bunten Genossen, der umbenannten SED vor allen Dingen. Die Roten machten ihre Luftpolitik einfach weiter, sie machten ihre Klimapolitikansätze ungebremst weiter, ihre Multikulturalisierungspolitik, ihre Staatspropaganda konnten sie weiter betreiben, weil die CDU ihnen die Steigbügel hielt. Das ist ein politisches Versagen, das in die Geschichte des Freistaats Thüringen eingegangen ist.
(Beifall AfD)
Und ich ging nie in den letzten Jahren ein großes Risiko ein, wenn ich das erneute Einknicken der CDU prophezeite. Und jedes Mal sind Sie eingeknickt und auch bei diesen Verhandlungen sind Sie wieder eingeknickt. Das war erwartbar, denn die Rücklosigkeit, die politische Beliebigkeit, die gehört mittlerweile zur DNS der ehemaligen Volkspartei CDU.
(Beifall AfD)
Und so läuft es diesmal auch wieder, ein paar kosmetische Korrekturen haben Sie angebracht – die Betonung liegt auf: kosmetische Korrekturen. Ein paar staatsmännische Sätze sind artikuliert worden, allerdings weniger von Kollegen Voigt in der heutigen Rede, das war Populismus pur, das war eine reine Wahlkampfrede, aber mit diesem Gehabe glaubten Sie dann tatsächlich, Ihr politisches Versagen vor der Thüringer Geschichte kaschieren zu können, tarnen zu können. Aber so leicht kommen Sie uns nicht davon. So leicht kommen Sie auch heute nicht davon. Ich will den Thüringer Wählern, ich will den Thüringern da draußen reinen Wein einschenken und von der Wahrheit berichten.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, bevor ich das tue, will ich aber einen Blick auf die Haushaltssystematik werfen. Ich habe das in meiner Einbringungsrede oder im Rahmen der Einbringung des Haushalts schon ausführlich getan. Ich will das nicht in dieser Ausführlichkeit tun. Aber trotzdem muss das eine oder andere noch mal in Erinnerung gerufen werden, muss noch mal eingeordnet werden. Ich habe vor einigen Wochen schon darauf hingewiesen, dass die Landesregierung gegen zentrale Prinzipien der Haushaltsführung verstößt. Sie verstößt seit 2014 gegen diese zentralen Prinzipien, vor allen Dingen gegen die Haushaltswahrheit, gegen die Haushaltsklarheit und gegen das Prinzip der Annuität. Und sie hat sich da nicht gebessert, sie ist bei ihrem schlechten Verhalten geblieben. Sie tut das auf vierfache Art und Weise: Erstens, indem sie Einnahmen sehr vorsichtig plant, zweitens, indem sie Ausgaben sehr großzügig plant, drittens, indem sie eine Investitionsquote auslobt und in den öffentlichen Raum stellt, die sie niemals erreichen kann, und viertens, indem sie sich auch 2024 weigert, die gut gefüllten Sondervermögen in den Kernhaushalt zurückzuholen bzw. im Falle der nun beschlossenen Rückholung des Corona-Energiehilfe-Sondervermögens den prognostizierten Rückführungsbetrag im Haushaltsplan auszuweisen. Auch das tun Sie nicht. Sie weigern sich. Mit diesen vier Gestaltungselementen – und wir setzen Gestaltung natürlich in Anführungszeichen – kann man Thüringen armrechnen und das haben Sie wiederum gemacht, obwohl jetzt schon wieder erkennbar wird – und das wird dann sicherlich auch der Jahresabschluss zeigen, der jetzt bald ansteht –, dass wir auf Rücklagen in Größenordnung zurückblicken können. Ende 2022 waren es 1,7 Milliarden Euro, jetzt kommen durch Ihre Fehlplanung, durch Ihre mangelnde Haushaltssystematik noch mal 700 Millionen Euro dazu. So arm ist Thüringen also nicht. Sie rechnen Thüringen immer wieder arm, um Mitleid zu erregen und ungeschützter Ihre Ideologieprojekte umsetzen zu können. Wir haben das durchschaut und wir legen den Finger in die Wunde. Doch muss man hier natürlich auch bedenken – wir haben per se nichts gegen Rücklagen –, Rücklagen ohne Verwendungsabsicht, und das kommt ja nun allzu häufig vor, entziehen natürlich dem Kernhaushalt Liquidität. Liquidität für zukunftsorientierte Investitionen und vor allen Dingen Liquidität, die dann eine fehlende Schuldentilgung bedingt, wenn man diese Liquidität nicht dafür verwendet. Das Land wird also länger in der Verschuldung gehalten und das ist keine gute Politik, das ist eine Politik zum Schaden künftiger Generationen. Das ist eine verantwortungslose Politik und die machen wir als AfD-Fraktion nicht mit.
(Beifall AfD)
Die AfD hat den politischen Willen und hat die Maßnahmen auch beschrieben, diese Verantwortungslosigkeit zu beenden: 204 Anträge, Änderungsvorschläge haben wir eingebracht. Wir haben das Ganze in Komplexanträgen zusammengeführt, 13 sind es insgesamt geworden, in denen wir unsere haushaltspolitischen Schwerpunkte transportieren und hier heute auch noch mal zur Abstimmung stellen. Sie können sich also weiterhin ehrlich machen, bis zur letzten Minute haben Sie Gelegenheit, sich politisch ehrlich zu machen vor den Thüringern. Unser Antrag Nummer 2 fordert daher Bezug nehmend auf das, was ich gerade zum mangelhaften Liquiditätsmanagement ausgeführt habe, ein ehrliches Liquiditätsmanagement. Hier greifen wir die freien Mittel auf, die ohne Verwendungsabsicht im Haushalt stehen, und gehen auf die sogenannten Sondervermögen ein, die zwar im Augenblick keine nominalen Negativzinsen mehr verursachen, aber immer noch gewaltige Verwaltungskosten, und das muss nicht sein, wie wir erkennen dürfen und müssen. Ich will jetzt dieses große Feld „Sondervermögen“ nicht abschließend bearbeiten und beackern, ich will vor allen Dingen schwerpunktmäßig auf das Sondervermögen „WGT, Konversion“ zu sprechen kommen. Sie wissen alle, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist das Sondervermögen, das die Liegenschaften der ehemaligen Sowjetarmee im Freistaat Thüringen verwaltet, das Grundstückskäufe abwickelt etc. pp. Aus diesem Sondervermögen, das ja gewinnbringend arbeitet – wenn ich das mal so einordnen darf –, sind das letzte Mal – man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – 2013 5 Millionen Euro in den Kernhaushalt zurückgeführt worden, danach nie wieder etwas, obwohl sich das Vermögen, das Sondervermögen – und in dem Zusammenhang kann man wirklich von Vermögen und nicht von Verschuldung sprechen –, prächtig entwickelt hat. Einige Zahlen dazu: 2016 hatten wir dort einen Bestand von 16,5 Millionen Euro, 2019 waren es 17,9 Millionen Euro und 2022 waren es gar 21,7 Millionen Euro. Und weil wir die Zuführung und Rückführung von freien Mitteln im Sondervermögen jährlich praktizieren können und auch sollten, wollen wir 20 Millionen aus diesem Sondervermögen in den Kernhaushalt zurückführen. Wir wollen diese Mittel nutzen, um sie einem Sondervermögen zuzuführen, das tatsächlich Verschuldung bedeutet, nämlich dem Sondervermögen „Fernwasser“, um dort Schulden zu tilgen.
(Beifall AfD)
Das ist vernünftige Arbeit an der Zukunft Thüringens. Für die Freunde von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit muss auch der Zustand des Sondervermögens „Corona-Pandemie-Hilfefonds“ bzw. „Energiekrise-Hilfefonds“ ein Graus sein: Am 01.01.2023 belief sich der Vermögensstand auf 411 Millionen Euro. Einer Zuführung, sehr geehrte Frau Finanzministerin Taubert, von 50 Millionen aus dem Kernhaushalt in dieses Sondervermögen – nicht umgedreht, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen – hätte es 2023 nicht bedurft. Der aktuelle Vermögensstand beläuft sich auf 350 Millionen Euro. Auch hier könnte man viel Geld in den Kernhaushalt transferieren, viel Geld für die Schuldentilgung. Auch das wäre ein Ansatz der AfD. Warum die rot-rot-grüne Landesregierung die Schuldentilgung jetzt noch mal um 84,9 Millionen Euro reduzieren will, das ist uns als AfD-Fraktion tatsächlich nicht nachvollziehbar. Die tatsächlichen Zahlen des Haushalts sprechen eine andere Sprache: Das Geld ist da und wir sollten es in die Schuldentilgung investieren.
(Beifall AfD)
Wir als AfD-Fraktion machen auch nicht mit bei der Verschleppung der Reform der Fördermittelvergabe in Thüringen. Der Thüringer Landesrechnungshof als Stimme – als kräftige Stimme, als hörbare Stimme – des ehrlichen Thüringer Steuerzahlers hat ja in diesem Politikfeld und in diesem Sachverhaltsbereich schon Mitte 2022 die Stimme erhoben und hat in einem Sonderbericht – wir kennen ihn alle, wir haben ihn alle zur Kenntnis genommen – seine Vorschläge zur Reform unterbreitet. Die rechtmäßige Verausgabung der Gelder ist stellenweise fraglich, die Verwendungsnachweise fehlen. Wir haben hier eine Politik der Verschleppung einer dringend notwendigen Reform, Frau Finanzministerin Taubert. Wir fragen uns, warum Sie in diesem Bereich nicht in die Puschen kommen, gerade mit dem Hinweis darauf, dass wir hier fast im Bereich der Haushaltsuntreue sind, was die mangelhafte Verwaltung der Projekte angeht, hätten wir hier einen enorm großen Handlungsbedarf. Sie sehen ihn anscheinend nicht, wir als AfD sehen ihn schon, haben deswegen auch einen Entschließungsantrag hier und heute noch mal eingebracht und auf die Tagesordnung gesetzt, nämlich den Entschließungsantrag „Landesmittel transparent und sparsam einsetzen, Fördermittelvergabe in überschaubare und personaleffektive Strukturen bringen, Vollzugs- und Verfahrensdefizite abstellen“. Wir zeigen mit diesem Entschließungsantrag, wie straffe Verwaltung geht. Wir wollen als AfD eine Schneise in den Fördermitteldschungel hineinschlagen. Wir wollen den Paradigmenwechsel bei der Fördermittelvergabe.
(Beifall AfD)
Ich will jetzt auf den Deal zu sprechen kommen, sehr geehrte Kollegen von der CDU. Sie stehen jetzt im Zentrum und im Fokus meiner Aufmerksamkeit und meines Vortrages, meiner Rede und das haben Sie sich selber zuzuschreiben, denn Sie haben mit Ihrem Dealgehabe nicht nur in diesem Jahr, sondern in den letzten Jahren alles das de facto mitgetragen, was ich gerade an Mängeln in der Haushaltssystematik skizziert habe, aber vor allen Dingen haben Sie sämtliche Ideologieprojekte von Rot-Rot-Grün mitgetragen, die Klimapolitik, die Luftpolitik, die extrem wirtschaftsschädigend ist, die extrem naturzerstörend ist, Sie haben die Multikulturalisierungspolitik mitgetragen, die unsere Identität bedroht, unseren Sozialstaat ins Wanken bringt, und Sie haben vor allen Dingen die staatliche Propagandaproduktion mitgetragen, die, als Kampf gegen rechts getarnt, ein Kampf gegen die Rechtsstaatlichkeit und den demokratischen Pluralismus ist. Alles das müssen Sie sich zuschreiben lassen.
(Beifall AfD)
Und Ihre Substanzlosigkeit, Ihr Hinterherlaufen hinter dem bunten Zeitgeist versuchen Sie zu kaschieren, Sie versuchen das auf der strategischen Ebene zu bewerkstelligen, Sie setzen – so ist jedenfalls meine Beobachtung und die Beobachtung meiner Fraktion – vor allen Dingen auf das Kurzzeitgedächtnis der Wähler und verfahren frei nach dem Motto: „Was stört mich mein Geschwätz von gestern, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“. Sie sind wirklich auf der taktischen Ebene und das muss ich anerkennen, auch wenn ich es nicht gut finde. Im Gegenteil ist mir das eher fremd, Sie sind wirklich in der Lage, das heute im Brustton der Überzeugung in den öffentlichen Raum zu stellen, was Sie gestern noch auf das Schärfste bekämpft haben. Das ist eine Art oder Unart, die vor allen Dingen bei Politikern der CDU weite Verbreitung findet.
(Beifall AfD)
Zweitens, werte Kollegen von der CDU, wo ich gerade beim Levitenlesen bin – und das hängt wohl auch mit Punkt 1 zusammen –, geht es für die CDU, geht es für Ihre führenden Funktionäre nicht ohne Budenzauber, ohne politische Spiegelfechterei mit ganz viel Theaterdonner. So war es diesmal auch wieder. Der Kollege von den Linken hat zu Recht darauf hingewiesen, hier haben Sie auch aus dramaturgischen Gründen, aus Inszenierungsgründen einen Prozess verzögert, der rechtsstaatlich parlamentarisch anders angelegt ist, Sie haben damit einmal mehr den Parlamentarismus und rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten, Sie haben saubere Haushaltsverhandlungen ausgehebelt mit Ihrem Inszenierungseifer, mit Ihren Inszenierungsspielen und das bedauere ich sehr. Sie haben auf Kosten dieses Hohen Hauses versucht, Marketing zu betreiben. Warum gerade Kollege Voigt, der immer noch nicht im Hohen Hause ist, das getan hat, ist mir schleierhaft, ist mir rätselhaft. Vielleicht ging es darum, noch ein paar Prozentpunkte im Bereich der Bekanntheit irgendwie rauszuholen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Weil er
wieder wegmusste!) Wieder einmal, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, haben Sie die Dramatik der letzten Minuten inszeniert, obwohl Ihr Einknicken – wie ich das schon ausgeführt habe – lange, lange feststand, obwohl der Kompromiss doch auch Wochen vorher hätte gefunden werden können. Nein; Sie mussten diese Show hier abziehen. Das ist nicht gut für die Kultur, für die demokratische Kultur in Thüringen, für die parlamentarische Kultur in Thüringen; und das sollte hoffentlich dann dieses Mal das letzte Mal gewesen sein, vor allen Dingen, weil diese Schmierenkomödie die Landtagsverwaltung ausbaden darf, die wirklich bis in die letzten Minuten bis zu dieser Sitzung gearbeitet hat. Danke auch an dieser Stelle allen Referenten, die gestern Abend noch spät Anträge bekommen haben,
(Beifall AfD)
die dann erst eingespeist werden konnten wegen des verzögerten Prozesses. Ich kann Ihnen aber auch sagen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich bin ja viel unterwegs, Kollege Voigt sprach ja auch vorhin davon, dass wir gestern als AfD-Fraktion einen sehr gut besuchten, mit über 400 Bürgern besuchten Bürgerdialog in Eisenberg hatten, in seinem Wahlkreis. Ich komme mit vielen, vielen Menschen ins Gespräch, und diese Menschen spiegeln mir zurück, dass Sie diese Art von Politikinszenierung nicht mehr goutieren.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Das waren doch nicht mehr als 200!) Die Thüringer sind aufrechte Demokraten, die Thüringer sagen Ja zur Demokratie, aber sie haben die Nase gestrichen voll, dass politische Energie in solche Inszenierungen, in dieses politische oder parteipolitische Taktieren hinein investiert wird – Zeit, Arbeit, die nichts für die Thüringer bringt, die nichts für die Menschen draußen bringt, die die Zukunft dieses Land nicht sichern hilft. Das ist keine gut investierte Energie. Das sagen mir die Thüringer, die ich draußen im Lande vielfach spreche.
(Beifall AfD)
Sie akzeptieren nicht mehr, dass Zeit für Parteitaktik verbraten wird. Sie wollen keine Klientelpolitik mehr. Und das ist das, was Sie betrieben haben, Sie von der rot-rot-grünen Landesregierung und Sie von der CDU-Fraktion. Es ging letztlich nur darum, die Spezialinteressen Ihrer Klientel durchzusetzen. Die staatspolitische Verantwortung ist Ihnen komplett abhandengekommen. Draußen die Menschen, sie wollen eine politische Wende, sie wollen kein Weiter-So, sie wollen, dass sich die Thüringer Politik nicht um sich selber dreht, sondern sie wollen, dass sich die Thüringer Politik wieder um die Ehrlichen, Sparsamen und Fleißigen im Land dreht. Das ist das, was die AfD-Fraktion will. Und wenn wir Ende 2024 in Regierungsverantwortung sind, dann wird es diesen Paradigmenwechsel geben. Dann heißt es nicht mehr Parteiwohl zuerst, sondern Staatswohl zuerst.
(Beifall AfD)
Schauen wir uns noch mal den Deal zwischen RotRot-Grün und CDU etwas genauer an. Dass RotRot-Grün Haushalt nicht kann – ich meine –, das ist eine Binse, das muss man auch keinem mehr erklären. Das gilt für den Thüringer Landtag, das gilt für alle deutschen Landtage, das gilt für den Bundestag. Das ist gesetzt oder ein ehernes Gesetz. Aber trotzdem, sehr geehrte Kollegen von der CDU, muss ich mich fragen, ob Sie Haushalt können, und ich mache das jetzt mal an einem zentralen Punkt fest, nämlich an den Globalen Minderausgaben, die Sie ja schon in den letzten Haushalt hineinverhandelt haben. Damals waren es 330 Millionen Euro und die CDU setzte durch, dass diese pauschale Summe gespart werden musste, aber warum Sie das taten, weiß ich nicht, wissen wir nicht. War es Naivität, war es vielleicht aber auch Faulheit? Sie vergaßen, der rot-rot-grünen Landesregierung zu zeigen, wo, bei welchen Titeln man denn den Rotstift ansetzen sollte.
(Beifall AfD)
Sie gaben also Rot-Rot-Grün die Narrenfreiheit, das Geld dort einzusparen, wo sie es wollten. Die Rot-Rot-Grünen haben natürlich nicht bei den Ideologieprojekten gespart, sie haben natürlich nicht bei ihrem parteipolitischen Vorfeld, der sogenannten steuergeldfinanzierten Zivilgesellschaft gespart, sie haben dort gespart, wo es den einfachen Menschen in Thüringen zugutekommen könnte, das Geld. Sie haben gespart dort, wo es draußen wirklich wehtut bei den Menschen, die immer weniger haben. Das beste Beispiel für die Folgen, für die desaströsen Folgen der CDU-Pauschalkürzungen ist sicherlich das, was die kommunale Ebene erleiden musste, dass nämlich jenseits der FAG-Masse 4,1 Millionen Euro im Bereich von Brand- und Katastrophenschutz und 1,45 Millionen Euro bei den Kunst- und Musikschulen gespart wurden. Das ist Ausfluss Ihrer Politik. Das ist Ausfluss Ihrer Art, mit dem Geld der Thüringer Steuerzahler umzugehen, indem man Rot-Rot-Grün Narrenfreiheit gibt.
(Beifall AfD)
Sie haben mit diesem Politikansatz den Feuerwehren und den Kommunen praktisch geschadet und das ist bedauerlich. Kommunalrelevant waren laut der taufrisch erschienenen Übersicht 3.9 zur Haushaltsabrechnung Ihre Minderausgaben insgesamt in einer Höhe von 53 Millionen Euro für die kommunale Ebene. Ich sage Ihnen das noch mal in dieser Deutlichkeit, 53 Millionen Euro weniger für die kommunale Ebene durch die 330 Millionen von Ihnen erzwungene Globale Minderausgabe.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Blödsinn!) Ich sage Ihnen das deswegen, weil Sie sich ja immer als Anwalt der kommunalen Familie aus- und aufspielen. Das Gegenteil ist der Fall – Sie schaden der kommunalen Familie massiv.
(Beifall AfD)
Gelernt haben Sie trotzdem nichts. Sie haben nämlich jetzt wieder eine Globale Minderausgabe für 2024 durchgesetzt, auch wenn diese Globale Minderausgabe reduziert ist. Sie beläuft sich nur noch auf 156 Millionen Euro, wieder ohne Ausbringung, ohne Festlegung dahingehend, welche konkreten Titel, Hauptgruppen oder Obergruppen dann von den Einsparungen betroffen sein sollten. Wieder geben Sie Rot-Rot-Grün, wieder geben Sie den bunten Ideologen Narrenfreiheit, und ich verstehe nicht, dass Sie das Risiko dieser von Ihnen betriebenen und zu verantwortenden Politik nicht erkennen und dass Sie keine Lernkurve haben im Bereich der Globalen Minderausgabe. Dass Sie damit das Königsrecht des Parlaments aushebeln, ist Ihnen oft genug gesagt worden, das stört Sie anscheinend nicht. Aber diese schädlichen Auswirkungen für die Menschen draußen müssen Sie doch erkennen, aber das scheint bei Ihnen leider nicht der Fall zu sein.
(Beifall AfD)
Wir möchten diese schädliche Politik als AfD-Fraktion nicht mitmachen, deswegen fordern wir mit unserem Änderungsantrag Nummer 3, die Ausgaben realistisch zu veranschlagen und globale Kürzungen sachorientiert vorzunehmen. Die Globale Minderausgabe, so man sie denn als Instrument der Haushaltsdisziplin wirklich anwenden möchte, braucht einen Erläuterungsvermerk und der kommt nur von der AfD-Fraktion.
(Beifall AfD)
Vielleicht war ich auch in der letzten Debatte um den Haushalt im Einbringungsteil der Einzige, der eine wirklich haushaltspolitische Rede hier vorgebracht hat. Kollege Voigt hat, wie heute auch wieder – das war wirklich keine staatsmännische Rede, das war Populismus pur, das war Wahlkampfgetöse – ja auch schon vor einigen Wochen eine rein populistische Wahlkampfrede gehalten. Heute hat er das wiederholt. Aber, ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht, mir den Redebeitrag des Kollegen Voigt mal anzuschauen. Ich möchte jetzt noch mal auf einige Forderungen hinweisen, die der Fraktionsvorsitzende der CDU hier in den öffentlichen Raum gestellt hat, und will abgleichen, was aus diesen Forderungen in den Haushaltsverhandlungen mit Rot-Rot-Grün denn tatsächlich geworden ist. Herr Kollege Voigt, der immer noch nicht im Hohen Haus ist, führte also im Rahmen der Einbringung des Haushalts aus – ich zitiere –: „Was der Steuerzahler will, ist, Investition in Bildung, Sicherheit, medizinische Versorgung und die Infrastruktur dieses Landes“. Durchgesetzt, sehr geehrter Kollege Voigt, haben Sie von diesen angemahnten Investitionen genau nichts, gar nichts. Sie haben in den Hinterzimmergesprächen, die Sie durchgeführt haben, diese Investitionsankündigungen, diese Investitionsforderungen wahrscheinlich einfach vergessen. Es ist die AfD, die mit ihren Änderungsanträgen die Investitionspauschale für Schulgebäude um 64,9 Millionen erhöhen will, und die 20 Millionen Euro mehr für die Wartung und die Unterhaltung der Landstraßen vorsieht. Sie, sehr geehrte Kollegen von der CDU, machen genau das Gegenteil mit Rot-Rot-Grün zusammen: 2 Millionen Euro weniger für die Landstraßenerhaltung und 500.000 Euro weniger für die Polizeiausrüstung im Freistaat Thüringen. Das ist das, was aus Ihren Ankündigungen rausgekommen ist, nicht mehr Investitionen, sondern weniger Investitionen, ein politischer Skandal.
(Beifall AfD)
Ich gehe weiter durch die Rede des Kollegen Voigt aus dem Einbringungsteil des Haushalts. Dort hat er die Bevormundung der Thüringerinnen und Thüringer kritisiert. Zu Recht, werter Kollege Voigt, aber trotzdem lassen Sie weiterhin die Ideologieproduktion der rot-rot-grünen Landesregierung so durchlaufen, und sogar noch expandieren. Wir wissen, was das für eine Propagandaproduktion ist. Wir wissen, dass Millionen Thüringer Steuergelder in linke und linksextreme Projekte und Vereine fließen. Alles das ist ausgewiesen und aufgeklärt worden. Dabei, wenn man auf den Bund blickt, gibt es schon das pluralismusfeindliche Programm „Demokratie leben“. Das hat 2015 40,5 Millionen Euro Steuergeld erhalten und 2023 wurde dieses Programm sogar mit 182 Millionen Euro ausgestattet. Ist es des Irrsinns nicht genug, fragen wir uns als AfDFraktion. Muss noch mehr staatliches Steuergeld in die Ideologieproduktion fließen?
(Beifall AfD)
Wir meinen nein. Wir fragen uns als AfD-Fraktion: Sehr geehrte Kollegen von der CDU, verstehen Sie immer noch nicht, dass der sogenannte Kampf gegen Rechts ein Kampf gegen die bürgerliche Welt mit ihren Werte- und Ordnungsvorstellungen ist, ein Kampf gegen demokratischen Pluralismus ist?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Kampf gegen Faschismus!) Haben Sie das immer noch nicht verstanden? Verstehen Sie immer noch nicht, werte Kollegen von der CDU, dass diese steuerfinanzierte Zivilgesellschaft Teil des parteipolitischen Vorfelds von RotRot-Grün ist? Verstehen Sie immer noch nicht, sehr geehrte Kollegen von der CDU, dass mit dieser steuerfinanzierten Zivilgesellschaft Volkes Stimme nur simuliert werden soll, diese Stimme der Zivilgesellschaft aber nicht Volkes Stimme ist?
(Beifall AfD)
Und verstehen Sie immer noch nicht, dass zivilgesellschaftliches Engagement, das vom Staat bestellt und bezahlt wird, ein Widerspruch in sich ist und sich in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht gehört?
(Beifall AfD)
Wir als AfD wollen keinen bevormundenden Staat, wir wissen um die Mündigkeit der Thüringer Bürger. Wir wollen einen neutralen Staat, der sich gefälligst bei der Meinungsproduktion zurückzuhalten hat.
(Beifall AfD)
Deswegen ziehen wir der steuerfinanzierten Zivilgesellschaft den Stecker. Deswegen kürzen wir auch massiv beim Verfassungsschutz. Dort, wo er gegen die freie Meinungsäußerung agiert, dort, wo er die freie Meinungsbildung unterläuft, dort, wo er gegen demokratisch gewählte Opposition als Regierungsinstrument, als Herrschaftsinstrument eingesetzt wird, dort werden wir ihm die Mittel wegnehmen, damit auch er endlich eine neutrale Behörde werden kann. Noch mal: Die Thüringer sind mündig, sie brauchen kein betreutes Denken durch die Regierung.
(Beifall AfD)
Sie, Herr Kollege Voigt, als Vertreter einer Partei, die hauptverantwortlich für die Politik der offenen Grenzen ist, Sie führten in Ihrer Eingangsrede aus, Zitat: „Wir brauchen keine Sonderprogramme für die Aufnahme, wir brauchen Sonderprogramme für die Rückführung.“ Ja, dem stimme ich grundsätzlich zu. Aber wo hat die CDU diese Sonderprogramme im Haushalt in den Verhandlungen mit Rot-RotGrün projektiert und finanziell untersetzt? Nirgendwo!
(Beifall AfD)
Wir, die AfD-Fraktion, wir werden die Multikulturalisierung Thüringens stoppen. Wir werden und wir wollen – das haben wir in unserem Änderungsantrag Nummer 8 dargelegt – der Multikulturalisierung Thüringens die finanzielle Grundlage entziehen. Und wir als AfD legen heute einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Schluss mit der Migrationskrise“ vor, mit dem wir Thüringen so unattraktiv wie möglich für illegale Sozialmigranten machen wollen. Sie kündigen an, sehr geehrte Kollegen von der CDU, wir von der AfD machen. Und wenn wir in Regierungsverantwortung sind, dann wird das Thema „Migration“, nein, das Thema „Remigration“ ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden.
(Beifall AfD)
Sie, Herr Kollege Voigt – immer noch nicht anwesend im Hohen Hause, aber vielleicht hören Sie mir irgendwo zu –, verurteilen in Ihrer Einbringungsrede den Haushaltsentwurf von Rot-Rot-Grün scharf als wörtlich „Bankrotterklärung“, ja – ich zitiere –, als „absolut unethisch“. „Absolut unethisch“! Sehr geehrte Kollegen von der CDU – jetzt muss sogar Herr Zippel lächeln –,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ich lache Sie
aus!) das sind jetzt nicht meine Worte. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesen überzogenen Worten. Das sind nicht meine Worte. Aber ich frage mich, wir fragen uns: Ist denn dieser Haushalt, den wir heute verabschieden werden – gegen die Stimmen der AfD, das möchte ich betonen –, jetzt wegen der marginalen Änderungen, die Sie durchgesetzt haben, ethischer geworden?
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Marginal!)
Also summa summarum, Herr Voigt – ich will das nicht von allen von Ihnen in der CDU behaupten, es gibt auch ein paar Vernünftige, das möchte ich an der Stelle auch mal betonen –, aber gerade der Kollege Voigt, der wieder und immer noch nicht anwesend ist im Hohen Hause, den muss ich wirklich als politischen Schaumschläger einordnen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Haben Sie
einen Fetisch?) Der Kollege Voigt ist ein König des Wortklingelns, ein Taktiker, inhaltsleer, aber machtbesessen. Ob das am Ende reichen wird, Ministerpräsident in Thüringen zu werden, ich glaube, dafür stehen die Zeichen zu sehr auf Sturm. Der Wille der Menschen geht in Richtung Veränderung. Die Menschen draußen im Land erkennen: Mit der CDU ist diese politische Veränderung, ist diese politische Wendung nicht zu haben und nicht zu machen.
(Beifall AfD)
Immerhin, liebe CDU, wir haben gemeinsam die Grunderwerbsteuer gesenkt. Ja, es war ein Projekt, das wir als AfD schon vor einigen Jahren mal hier im Hohen Hause eingebracht haben. Sei es drum: Wenn es gut ist für die Bürger, sind wir bei Ihnen und helfen Ihnen, das durchzusetzen. Auch die Windindustrieanlagen im Thüringer Wald werden jetzt etwas schwieriger zu errichten sein. Auch darauf können wir stolz sein. Von unserer Seite bleibt die Hand ausgestreckt und wir sind weiterhin zu konstruktiver Zusammenarbeit willens und in der Lage. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, abschließend will ich noch mal einen Ausblick geben. Wir haben noch mal sechs Entschließungsanträge auf der Tagesordnung. Wir haben Ihnen heute noch mal die Gelegenheit gegeben, wir wollten Ihnen heute noch mal die Gelegenheit geben, sich ehrlich zu machen und sich vor allen Dingen vor den Augen der Thüringer ehrlich zu machen. Offensive zur Abschiebung, Remigration, das habe ich schon kurz thematisiert. Ein Ende der antipluralistischen Agitation und eine Reduzierung des sogenannten Verfassungsschutzes habe ich auch schon thematisiert. Die Verschlankung der Fördermittel aus Aufgaben dieser Verwaltungsstrukturen, die Effizienzsteigerung dieser Verwaltungsstrukturen ist von mir auch schon eingebracht und ausgeführt worden. Wir haben weitere Entschließungsanträge: Wir wollen die Wiederbewaldung Thüringens zu einem Schwerpunktthema der Politik in Thüringen machen. Wir fordern in diesem Entschließungsantrag echten, wirklichen, konkreten, sichtbaren Naturschutz, nicht nur Klimagedöns und Klimareligionsgelaber. Wir wollen den Tierschutz in Thüringen unterstützen. Wir wollen aber vor allen Dingen die Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige. Wir wollen, dass die Ehrlichen, Fleißigen und Sparsamen nicht aus Geldgründen Nein zu Kindern sagen müssen, sondern dass sie ohne schweren Herzens, ohne finanzielle Not Ja zur Familienplanung sagen können, Ja zu Kindern sagen können. Das ist mir als vierfachem Familienvater ein besonderes Anliegen und der AfD-Fraktion als Fraktion der Familienpartei ein besonderes Anliegen.
(Beifall AfD)
Wir müssen Thüringen aus der demografischen Katastrophenlage befreien, wir müssen die demografische Wende hinbekommen. Die Familienoffensive wird, wenn wir in der Regierungsverantwortung sind, neben der Remigration ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Sehr geehrte Kollegen, die Kartellparteien sind inhaltlich ununterscheidbar geworden. Sie teilen, von Nuancen abgesehen, schädliche Klimaideologien und Klimaideologieprojekte, staatliche Propagandaerzeugung, Klimareligion, Multikulturalisierung. All das geht immer mehr am Willen des Souveräns in Thüringen vorbei. Wegen dieser Kartellbildung ist Thüringen festgefahren, ist Deutschland festgefahren. Man erkennt bei Ihnen keine staatspolitische Verantwortung mehr, sondern nur noch klientelpolitische Verantwortung. Deswegen ist die klare Einordnung an dieser Stelle: Ohne Blau wird es in Thüringen und im Bund nichts mehr und das erkennen auch immer mehr Thüringer jeden Tag.
(Beifall AfD)
Wir werden in jedem Fall, wenn wir in Regierungsverantwortung sind, alles dafür tun, dass die staatspolitische Verantwortung gelebt wird. Wir machen keine Klientelpolitik, wir machen Politik für Thüringen. Wir machen das, was Ihnen weltenfern gerückt ist, wir stellen den Willen und die Wünsche des Thüringer Souveräns, des Thüringer Volkes in den Mittelpunkt unseres politischen Denkens und Handelns. Damit werden wir die Zukunft Thüringens sichern. Das kann allerdings nur die AfD und dafür werden wir 2024 kämpfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Als Nächster erhält Abgeordneter Liebscher für die Fraktion der SPD das Wort.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sag
ihm mal, was die Thüringer wirklich wollen!)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach zähen, intensiven Verhandlungen stehen wir heute vier Tage vor Heiligabend kurz davor, den Landeshaushalt für Thüringen für das kommende Jahr 2024 mit einem Volumen von über 13,5 Milliarden Euro zu beschließen, und das, obwohl diese rot-rot-grüne Landesregierung ihren Haushaltsentwurf in ein Parlament eingebracht hat, in dem sie über keine eigene Mehrheit verfügt, das Parlament aber letztlich die Verantwortung trägt und mit diesem Beschluss des Haushalts sein Königsrecht wahrnimmt. Wir stehen heute hier, obwohl Beobachterinnen und Kommentatoren deutliche Zweifel an der Fähigkeit der Fraktionen im Hohen Haus hatten, sich angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in einem Dreivierteljahr noch auf einen Kompromiss zu verständigen. Und wir stehen heute hier, obwohl es in diesem Haus mit der AfD eine Fraktion gibt, die sich durch das bewusste Zurückweisen und Negieren demokratischer Gepflogenheiten jeder konstruktiven Verantwortung vom ersten Tag an entledigt hat
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ein Beispiel!)
und ausschließlich dafür arbeitet, unsere auf Solidarität und Zusammenhalt fußende Gesellschaft und die sie tragenden Institutionen scheitern zu sehen,
(Beifall DIE LINKE, SPD)
und die folglich auch kein Interesse am Zustandekommen des heutigen Beschlusses hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das, was wir heute hier also erleben, ein Weihnachtsmärchen? Mitnichten, denn bei all den Krisen unserer Zeit, bei aller Unzufriedenheit, die die Menschen in vielen Punkten völlig zu Recht und nachvollziehbar empfinden, bei all den Problemen, die es noch zu lösen gibt, und bei all dem, was mittlerweile so als politische Kommunikation vom Stapel gelassen wird, wo dem jeweiligen politischen Gegenüber immer und grundsätzlich Boshaftigkeit und Unfähigkeit in einer Schärfe und Polemik vorgeworfen werden, und wiederum anderenfalls, wenn man sich mal durchsetzen konnte, die politische Entscheidung als eigener Erfolg zuweilen in einer Maßlosigkeit überhöht wird – trotz dieser Rahmenbedingungen ist unsere parlamentarische Demokratie, ist unser Landtag mit Blick auf sein Königsrecht, einen Haushalt zu beschließen, handlungsfähig, und zwar, weil Rot-Rot-Grün und die CDU bei allem Dissens und politischem Streit sich in dieser Frage ihrer Verantwortung bewusst sind und diese auch wahrnehmen, so, wie es in ähnlicher Konstellation auch in den letzten Jahren gelaufen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir wichtig, diese allgemeine Feststellung an den Beginn meiner Ausführungen zu stellen, denn bei aller überhitzter politischer Marktschreierei, die zur neuen Normalität geworden ist, haben wir es in Thüringen trotz ungewohnter und ungewollter Konstellation einer Minderheitsregierung immer geschafft – zu Ihnen komme ich noch –, einen Haushalt zu beschließen. Kein Weihnachtsmärchen also, sondern in dieser Frage schlicht funktionierende parlamentarische Demokratie, auf die sich die Menschen in Thüringen verlassen können. Aber vielleicht ist ein Weihnachtsmärchen als bildlicher Vergleich doch ganz gut geeignet, um noch einmal genauer auf den Haushaltskompromiss und das Zustandekommen zu schauen. Am Wochenende war ich mit meiner Familie im Theater und habe mir das Stück „Des Kaisers neue Kleider“ als Weihnachtsmärchen im Theater Rudolstadt angesehen. Ein wunderbares Stück, für das es für kommenden Dienstag auch noch wenige Restkarten gibt und das auf jeden Fall familientauglicher ist als das, was hier zuweilen auf der politischen Bühne geboten wird. In der Geschichte geht es ja bekanntlich um einen Kaiser, der ein neues Gewand geschneidert bekommt. Und dieses Schneidern an einem Gewand ist doch ein schönes Bild für unser Haushaltsverfahren, an dessen Ende ein neues Gewand für 2024, der Landeshaushalt, steht.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Der hatte wohl
keins an?) Dieses neue Gewand wird sich unser Land für ein ganzes Jahr lang anziehen und bei Wind und Wetter tragen. Und wir alle wissen: Kleider machen Leute. Deshalb ist es die Aufgabe des Parlaments, dieses Land recht hübsch aussehen zu lassen und zugleich auf die Anforderungen moderner OutdoorKleidung zu achten. Ich sagte ja bereits, Wind und Wetter spielen hier eine Rolle. Die Landesregierung hat dem Parlament regulär einen soliden Entwurf für die neuen Klamotten vorgelegt. Wie das immer so ist, piepelt das Parlament an einigen Nähten herum und bemüht sich, kluge Verbesserungen vorzunehmen. Dieses Herumpiepeln am Haushalt erfolgt in der Regel durch eine parlamentarische Mehrheit, daran fehlt es ja bekanntermaßen hier im Hohen Haus. Deshalb bin ich sehr zufrieden, heute sagen zu können: Herzlichen Dank, liebe CDUFraktion, dass Sie gemeinsam mit Rot-Rot-Grün dieses Verfahren so zu Ende gebracht haben, dass wir tatsächlich den Freistaat noch ordentlich einkleiden können. Für das Protokoll möchte ich gerne erwähnen, dass die ersten Gesprächseinladungen der rot-rotgrünen Haushälter bereits im Mai und Juni an die CDU-Fraktion übermittelt wurden, um über einen gemeinsamen Weg für diesen Haushalt zu beraten. Diese Einladungen hat die CDU ohne zu danken abgelehnt. Nun zaudern Sie seit Wochen und Monaten umher, dass alles viel zu spät sei. Aber, keine Sorge, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, deshalb ist es gut, dass Sie sich die Zeit gelassen haben. Bevor ich ins Detail zum Material gehe, möchte ich noch kurz ein Wort an die unbeteiligten Akteure richten. Herr Kemmerich, liebe FDP: Was war das denn? Anstatt Ihre Chance und Verantwortung zu ergreifen, würden Sie das Land lieber zum vierten Mal in Folge ohne Haushalt nackt dastehen lassen, als ernsthaft mit anzupacken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jedes Mal nehmen wir Sie erneut als mögliche Gesprächspartner ernst. Aber Sie wollen einfach nicht, dass es über das erste, unverbindliche Gespräch hinausgeht. Das Schlimmste jedoch ist, dass Sie sich selbst nicht mehr ernst zu nehmen scheinen. Als die Änderungsanträge der FDP am vergangenen Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Abstimmung standen, gab es nach der Mittagspause niemanden mehr, der Ihnen eine Zustimmung erteilt hat, nicht einmal Sie selbst. Von Ihnen war nämlich einfach keiner mehr da.
(Beifall SPD)
Herr Kemmerich, wenn Sie schon lauthals Milliardenkürzungen als Lösung für die Krisen unserer Zeit propagieren, dann stehen Sie wenigstens selbst zu Ihren Änderungsanträgen und ersparen Sie dem Haushaltsprozess diese unwürdigen Momente. Sie wollten dem Gewand des Haushalts einen ganzen Ärmel abschneiden und hatten noch nicht mal im Haushalts- und Finanzausschuss die Kraft dazu, die Schere zu halten.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist ganz schön unverschämt!)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist ja die Realität!) An die anderen Unbeteiligten, die hier ganz rechts am Rand sitzen auch ein paar Worte: Ihr Markenkern ist es ja – und das haben Sie zum Ende zu Ihrer Rede auch noch mal ausgeführt, Herr Höcke –, Fluchtsuchende zu diffamieren und sie pauschal als illegale Einwanderer in unsere Sozialsysteme zu beschimpfen. Das ist an sich schon ekelhaft genug. Sie missbrauchen zudem den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, um die von dort zu uns vor Krieg und Tod flüchtenden Menschen gegen jene auszuspielen, die aus anderen Krisenregionen der Welt zu uns fliehen. Aber es geht Ihnen nicht nur um Flüchtende. Ihr Ziel ist eine pauschal ablehnende Stimmung auch gegenüber Zuwanderung und Migration. Sie leugnen den menschengemachten Klimawandel und verantworten gleichzeitig einen ganz anderen menschengemachten Klimawandel, nämlich den, den unsere Gesellschaft aufgrund Ihrer rechtsextremen Meinungsmache seit Jahren erleidet. Indem Sie nämlich ein Klima der Angst unter den Menschen erzeugen, die schon in der dritten und vierten Generation hier leben, bestens integriert, die sich nun aber aufgrund ihrer Religion oder Hautfarbe nicht mehr sicher fühlen in unserem Land und bedroht sind in einer Weise, wie es außer Ihnen keiner in Deutschland jemals mehr für möglich gehalten hat. Mit Ihrem Klima der Angst verprellen Sie auch jene Menschen, die als Fachund Arbeitskräfte über das Einwanderungsgesetz zu uns kommen sollen, nur um dann zu beklagen, dass der Dienstleistungssektor bei uns, der ÖPNV oder die Pflege nicht mehr funktionieren, weil sich keine Menschen mehr finden, die dort arbeiten wollen oder können. Sie ketten, aber missachten die Fakten, wenn wir uns ansehen, wie die Bevölkerung in Deutschland in den kommenden Jahren zurückgehen wird und uns an jeder Ecke Arbeits- und Fachkräfte fehlen werden, jetzt schon fehlen und in Zukunft noch viel stärker. Sie haben sich hier gerade wieder als Anwalt der Rechtsstaatlichkeit aufgeführt und verunglimpfen gleichzeitig das Grundrecht auf Asyl in einer nie dagewesenen Weise und überfluten das Netz mit bunten Bildchen, auf denen zum Beispiel ein von KI erzeugter Mensch mit dunkler Hautfarbe freudig ein Flugzeug in der Hand hält, mit dem er nach Ihrem Willen abgeschoben werden soll, weil er hier angeblich nicht sein darf. Es ist Ihre Verantwortung, wenn aus diesen hasserfüllten Worten und Bildern Taten werden und es gewaltsame Übergriffe auf vermeintlich hier fremde Menschen gibt. Denn Sie erzeugen dieses Klima, und das nicht aus Versehen, sondern ganz bewusst.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie können von uns nicht erwarten, dass wir Ihnen Ihre Machenschaften und das konsequente Ignorieren von Zahlen und Fakten nicht immer und immer wieder vorhalten. Ich gehe freilich nicht davon aus, dass Sie Ihr Verhalten ändern, denn das Faktenverdrehen und Spalten ist ja Ihr Geschäftsmodell, dem Sie selbst nicht die Grundlage entziehen werden wollen. Aber die Menschen in diesem Land sind schlauer und werden Ihnen auf die Schliche kommen und sich von Ihnen abwenden, denn von Schaum vorm Mund und einem gepflegten Feindbild sind noch nirgendwo gute Arbeitsplätze, gute Schulen und Kindergärten oder ein würdevolles Leben im Alter mit pflegerischer Unterstützung entstanden. Der Kitt unserer Gesellschaft in Zeiten weltweiter Vernetzung ist Offenheit und Zusammenarbeit und nicht Spaltung und Abschottung. Nun zurück zum Stoff, zum edlen Stoff des Haushalts. Der bevorstehende Beschluss zum Haushalt ist – trotz der teilweise chaotischen Rahmenbedingungen – ein Zeichen demokratischer Stabilität. Wir haben diese Verpflichtung sehr ernst genommen und haben im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens starke Vorschläge erarbeitet, die den Haushalt zu einem feinen Zwirn gemacht hätten. Wir wollten beispielsweise entscheidende Verbesserungen für die Betreuungssituation in den Kindergärten für die über Dreijährigen erreichen. Wir wollten die finanzielle Entlastung von Familien durch ein weiteres kostenfreies Kindergartenjahr. Und wir wollten die wichtige Fortsetzung eines entschlossenen Ausbaus der Schulsozialarbeit an Thüringer Schulen, um nur drei Punkte zu nennen.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Und es
ist nichts im Haushalt!) Diese Schwerpunkte hätten zum roten Garn des Haushalts werden können und auch im Sinne unseres Landes werden sollen, und zwar ohne neue Schulden. Das hätten wir hinbekommen. Aber dafür gab es leider keine Mehrheit. Deshalb steht wieder einmal die Frage im Raum, wofür gibt es in Thüringen seit der Landtagswahl eigentlich noch eine Mehrheit? Ihren ersten großen Änderungsantrag zu dem Haushalt hat die CDU gemeinsam mit der AfD und der FDP im September beschlossen. Im Umfang von 40 Millionen Euro haben die wenigen Damen und die vielen Herren im rechten Teil des Runds die Grunderwerbsteuer gesenkt. Das ist der größte Teil der Summe, die es gebraucht hätte, um den roten Faden für die Verbesserung im Bereich der Kindergärten und zur Entlastung
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU. Das
stimmt doch nicht!) der Familien zu bezahlen. So einfach ist das. Dieses Geld, diese 40 Millionen Euro, kommen also nicht jenen Familien mit Kindern im Kindergarten – übrigens, 90.000 Kinder im Kindergartenalter gibt es in Thüringen –
(Beifall SPD)
und den Heldinnen und Helden, die im Bereich der Kindergärten arbeiten, zugute, im Gegenteil. Sondern dieses Geld kommt jetzt jenen zugute, die sich Grundstücke und Immobilien kaufen. Und da können Sie noch dreimal Ihr Familienpappschild da draufkleben, wenn man sich das genauer anguckt, stimmt das einfach nicht. 1,5 Prozent weniger Steuern machen bei 200.000 Euro aufwärts auch eine Menge aus. Da können sich die Immobilienkäufer dann doch noch für die teuren Eingangstüren und die schöneren Fliesen im zweiten Bad entscheiden. Mein lieber Mann, das ist wirklich Familienpolitik mit Wucht, liebe CDU. Da Sie jedoch ausschließen, mit der AfD zusammenzuarbeiten, war das die einzige Änderung, die Sie mit denen beschlossen haben. Für den Rest haben Sie sich dankenswerterweise bereiterklärt, mit uns gemeinsam am Landeshaushalt herumzupiepeln. Die stärkste Forderung, die Sie erhoben haben, ist in meinen Augen der Fokus auf die Summe an Geld, die übrigbleiben soll. Rot-Rot-Grün soll sparen. Das ist im Grundsatz nicht verwerflich. Wenn Sie jedoch zugleich eine Steuer senken, deren Einnahmen dem Land nun dauerhaft fehlen, und dazu noch eigene Ausgabenwünsche durchsetzen, dann wird klar, dass es Ihnen nicht nur um das Sparen geht, sondern auch um Ihre persönlichen Ausgabenschwerpunkte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war nicht leicht, den Kompromiss auszuhandeln, insbesondere weil der liebe Herr Voigt, der jetzt auch gerade nicht da ist, darauf bestanden hat, mit dem Ministerpräsidenten zu verhandeln – und zwar nur mit dem Ministerpräsidenten. Da kann man froh sein, dass Sie wenigstens der Finanzministerin als Vertreterin des fachlich zuständigen Ministeriums die Teilnahme gestattet haben. Der Ministerpräsident ist zwar zugleich Mitglied des Landtags, aber faktisch haben Sie mit dem durch Sie bestimmten Gesprächsrahmen dem Parlament das Verfahren aus der Hand geschlagen und so
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
diesen Landtag in den Rang eines bloßen Zuschauers Ihrer privaten Modenschau gezwungen. Und bevor ich zu den guten Dingen komme, müssen Sie mir noch eine Bemerkung erlauben, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie haben seit nunmehr einem Jahr mit einer Verletzung zu kämpfen: Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Diesem Landesprogramm, hinter dem entscheidende Förderstrukturen zur Stärkung der Demokratie in unserem Freistaat stehen, wollten Sie bereits beim letzten Haushalt finanzielle Mittel streichen. Aber mit dem vorzeitig abgereisten Abgeordneten Ihrer Fraktion noch vor der letzten Schlussabstimmung, ist damals auch die rechte Mehrheit des Thüringer Landtags nach Hause gefahren. Nur deshalb gab es überhaupt eine Möglichkeit, die Kürzungen zu verhindern – nur noch mal zur Erinnerung. Die Verletzung war allerdings so tief, dass kein Pflaster mehr helfen konnte. Entweder die CDU kürzt diesmal bei der Demokratiebildung oder das Land steht nackt da. So stark haben Sie es völlig unsachlich zugespitzt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich befürchte dramatische Konsequenzen für unsere Gesellschaft im Kontext dieser Kürzungen, denn rechts von Ihnen taumeln Ihre größten Fans betrunken vor Freude, der Demokratie einen Schlag versetzt zu haben. Aber ich will das Geschimpfe beiseiteschieben, denn ich muss selbstkritisch sagen, wir haben das zugelassen. Dass es nun so kommt, wie es kommt, ist allein der gemeinsamen Haltung geschuldet, dass dieses Land etwas zum Anziehen braucht. Deshalb soll der Haushalt noch heute hier beschlossen werden. Und die Ernsthaftigkeit von beiden Seiten, an diesem Punkt festzuhalten, hat uns heute hierhergebracht. Das ist zweifelsfrei ein Erfolg. Dass der Haushalt in weiten Teilen trotzdem ein feiner Zwirn ist, liegt an dem guten Entwurf und an den vielen Dingen, die wir darin sichern konnten. Die kunstvoll genähten Stoffkanten will ich Ihnen gerne aufzeigen. Der vorliegende Haushalt umfasst in Summe 13,54 Milliarden Euro. Hat irgendjemand eine Vorstellung davon, wie viel das ist? Das ist sicherlich schwierig, denn solche Zahlen kann man sich schwer vorstellen. Aber es wäre hilfreich, das zu tun, um verstehen zu können, warum es so wertvoll ist, dass wir dieses Land mit diesem Haushalt einkleiden. Ein doppeltes Brötchen kostet beim Bäcker ungefähr 80 Cent. Stellen Sie sich vor, wir nehmen das ganze Geld und gehen davon Brötchen kaufen. Dann könnten wir die ganze Welt zum Frühstück einladen und jeder könnte sogar zwei Doppelte essen.
(Heiterkeit AfD)
Ist das nicht unfassbar? – Ja, wenn wir die Welt einladen, da geht bei Ihnen wieder die Sicherung durch, ist schon klar. – Es bliebe sogar noch ein bisschen Geld für leckeren Aufstrich übrig. Also, so viel Geld liegt nun hier auf dem Tisch, damit Thüringen im nächsten Jahr gut dasteht. Wir finanzieren davon die Kinder- und Jugendhilfe und setzen die praxisintegrierte Ausbildung PiA zum Erzieher und zur Erzieherin systematisch fort, bauen sie sogar aus, denn dieses Angebot geht weg wie warme Semmeln. Seit 2020 haben wir als RotRot-Grün an diesem Ausbildungsformat gearbeitet, um die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher praxisnäher umzusetzen. Außerdem setzen wir die Kita-Förderprogramme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kita“ fort. Es gibt 60 zusätzliche Stellen für den Polizeivollzugsdienst. Damit wird gesichert, dass wir weiterhin 300 Polizeianwärterinnen und ‑ anwärtern eine Anschlussperspektive in Thüringen bieten können. Landkreise, Städte und Gemeinden bekommen über den Mehrbelastungsausgleich künftig 85 Millionen Euro mehr, um wichtige Aufgaben im Umwelt- und Katastrophenschutz für die Allgemeinheit erfüllen zu können. Die Landesfeuerwehrschule wird gestärkt, indem wir sieben Stellen attraktiver machen können. Wir investieren 5 Millionen Euro zusätzlich in kommunale Sportstätten. Wir geben im kommenden Jahr über 50 Millionen Euro mehr an die Thüringer Hochschulen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Mehr ist es
nicht geworden!) Studierende und das Studierendenwerk erhalten zusätzliche 7 Millionen Euro. Und die Investitionen am Jenaer Universitätsklinikum steigen wieder auf 10 Millionen Euro im kommenden Jahr an. Mit 2 Millionen Euro finanzieren wir die Gründungsunterstützung an den Hochschulen und sichern so das Hochschulgründernetzwerk, das in seiner Arbeit gar nicht genug Wertschätzung erfahren kann. Studierenden, die sich zu Beginn des Studiums bestimmtes Material besorgen müssen, denen aber das Geld fehlt, greifen wir als Land unter die Arme. Wir haben für die Krankenhausinvestitionen zusätzlich 80 Millionen Euro für die nächsten Jahre festgeschrieben. Und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten stehen im nächsten Jahr 10 Millionen Euro im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zur Sanierung ihrer Liegenschaften zur Verfügung. Und dann kommt noch der gesamte Batzen zum Kommunalen Finanzausgleich. Die Kommunen bekommen rund 270 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Außerhalb des KFA bekommen sie weitere 50 Millionen on top dazu. Mit dem „Kleine-Gemeinden-Programm“, dem Rechtskreiswechslergesetz und der Feuerwehrpauschale kommen noch einmal 85 Millionen Euro obendrauf. Insgesamt fließt knapp ein Drittel des gesamten Geldes aus diesem Haushalt in die Kommunen. Das ist auch gut so, weil jeder und jede Einzelne von uns dort in den Kommunen zu Hause ist. Hier spielt sich unser aller Leben ab und hier bemisst sich ein großer Teil unserer Lebensqualität. Deshalb treibt diese Koalition Jahr für Jahr das Geld auch in diese Töpfe. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es erklärt sich von selbst, dass ich jetzt nicht zu jedem dieser 13 Milliarden Euro und seinem Zweck sprechen kann. Aber mit dem erläuterten Auszug wird deutlich, wie wertvoll der hier vorliegende Haushalt ist. Es ist der beste Haushalt, den wir für das nächste Jahr bekommen können, auch, wenn nicht alles drinsteht, was wir gern hätten und was notwendig gewesen wäre. An dieser Stelle möchte ich vor allen Dingen auch noch mal diejenigen loben und ihnen danken, die dieses Tuch bearbeitet und zu einem vorzeigbaren Gewand gemacht haben, den Finanzreferentinnen und ‑ referenten der Fraktionen, den Abgeordneten und hier besonders den haushaltspolitischen Sprecherinnen
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und natürlich dir, liebe Heike, als Finanzministerin. Der vierte Haushalt in dieser besonderen Legislatur ohne stabile Mehrheitsverhältnisse – das ist schon bemerkenswert.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluss möchte ich mit einem ganz besonderen Gruß auch Matthias Hey danken: Wie man einen feinen Zwirn auch in schwierigen Zeiten webt, das hast du uns ganz oft gezeigt, vielen Dank dafür. Ich hoffe, dass das vorliegende Gewand für Thüringen auch in deinem Sinne ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Gäste auf der Tribüne, hoffentlich ein paar mehr Zuhörer und Zuschauer an den Möglichkeiten, die ihnen die moderne Welt bietet, sehr verehrte Vertreter der Medien! Haushalt 2024, ich habe das gerade vernommen vom Vorredner: der beste für Thüringen. Es ist ja kurz vor Weihnachten, da sollten wir nicht so hart damit umgehen, aber in aller Härte werden uns ja die Langzeitfolgen dieses Haushalts noch treffen. Insofern sollten wir auch damit ehrlich umgehen. Fangen wir erst mal auch mit diesem Belehrungsmodus an, der sich hier angewöhnt worden ist: Also der Vorletzte, der permanent belehrt hat, der den Drittletzten belehrt hat, nicht im Saal zu sein, ist jetzt auch nicht im Saal. Dem Letzten, der jetzt belehrt hat will ich mal Folgendes mitgeben: Königsrecht des Parlaments heißt ja dann auch, dass man ausreichend Zeit im Parlament bekommt, über den Haushaltsentwurf zu diskutieren, ihn zur Kenntnis zu nehmen, einzusteigen, nachzufragen, um ihn dann zu diskutieren. Frau Ministerin Taubert hat diesen Haushalt als ersten Entwurf im Mai dem Kabinett vorgestellt, mit einem Haushaltsvolumen – ich werde da auch nicht müde, das zu sagen –, das sich ungefähr an dem ausrichtete, was der Rechnungshof sagt, was die berühmte schwäbische Hausfrau sagt, nämlich den Einnahmen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dann haben die, die sich hier alle so groß bürden, dass das der beste Haushalt für dieses Land ist, sich nicht einigen können – und sich so weit nicht einigen können, dass da plötzlich 13,8 Milliarden standen, die Frau Taubert uns dann vorgelegt hat mit einer Entnahme aus der Rücklage bis auf einen Betrag von 48 Euro – in Worten, in Zahlen: 48. Es gibt dann Leute, die haben gesagt, sie hätten einen neuen Haushalt aufgestellt ohne Schulden. Aber durch die Rücklagenentnahme ist das nichts anderes, als Schulden machen. Das Strecken von Tilgungen – Frau Taubert, da können Sie den Kopf schütteln – ist auch neue Schulden machen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Insofern ist das hier wirklich ein Armutszeugnis von Haushaltsgestaltung, was Sie uns hier vorlegen. Und wenn man dann noch sagt, die Projekte, die Sie nicht hinbekommen haben – drittes beitragsfreies Kita-Jahr und andere schöne Dinge – wollen Sie im Nachhinein wieder hineinverhandeln. Da sitzt Frau Rothe-Beinlich, die dann sagt, da wären es mir neue Schulden wert. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle nicht an das erinnern können, was Sie in den letzten Monaten Presse, Funk und Fernsehen erzählt haben, aber manches …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe ja noch gar nicht geredet!) – Das haben Sie ja auch nicht heute gesagt, vielleicht wiederholen Sie es dann gleich noch mal, bleiben Sie mal ganz ruhig und entspannt. Sie haben ja die Möglichkeit genutzt, über zahlreiche Pressemitteilungen das zu verlautbaren. Kommen wir zum Haushalt an sich: In den letzten Tagen wurde festgestellt, „Krisenmodus“ ist das Wort des Jahres. Das sollte uns alle wirklich beunruhigen, denn wenn Menschen sich permanent von einer Krise umgeben fühlen, sich permanent in einer Krise zu befinden glauben, dann löst das natürlich nicht besondere Zukunftszuversicht aus. Das ist ja auch eine Rhetorik, die wir uns angewöhnt haben. Ich bin jetzt im Alter von zarten 58, ich bin groß geworden, da hat man uns auch schon den Untergang des Abendlandes projiziert: Waldsterben, die Flüsse waren verseucht, uns drohte der nächste Meiler in Tschernobyl um die Ohren zu fliegen. Auch wir hatten kriegerische Auseinandersetzungen, die wir sehr live im Fernsehen gesehen haben. All das ist sicherlich sehr bedrohlich gewesen, aber in der Schärfe nie eingetreten. Deshalb glaube ich auch hier, dass wir durch vielerlei Handlungen …
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Hören Sie mir doch zu, das ist doch viel einfacher, als mich tot zu brüllen. Hören Sie mir einfach zu! Es ist doch viel einfacher, diesen Menschen Zuversicht zu geben, als hier weiter zu sagen, der Untergang ist vorprogrammiert. Und wenn ich Sie jetzt höre, dass Sie trotz dieser Rekordausgaben sagen, es ist immer noch zu wenig, was wir hier ausgeben können, ja, dann frage ich mal: Was geben Sie denn der Wahlbevölkerung als Botschaft in die nächste Wahl? Dass Sie uns alle zurücklassen mit einem Konsolidierungsbedarf von 1 Milliarde pro Jahr? Dass wir in den nächsten drei Jahren 3 bis 4 Milliarden, je nachdem wie man rechnet, wie die Konjunktur sich entwickelt, wie die Steuereinnahmen sich entwickeln, dass wir in den nächsten drei Jahren nach Übernahme einer neuen Regierung 3 Milliarden als Erblast zu wenig mitbekommen haben? Darüber reden Sie nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie beschwören diverse Krisen, die wir in Thüringen wahrscheinlich alleine nicht lösen können. Sie beschwören diverse Missstände, die Sie alle nach neun Jahren zu verantworten haben. Ich glaube, das ist kein guter Start in eine solche Verhandlung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es ist doch eines: Auch der Thüringer lebt in einem Land, nach 34 Jahren will er eigentlich in der Zuversicht leben, dass er eben seinen Kindern, der nächsten Generation, dieses Land besser übergeben kann, als er es heute vorfindet. Wir müssen dessen Überzeugung auch händeln, dass auch für ihn die Zukunft eine gute ist, dass für seinen Betrieb die Zukunft eine gute ist, dass für seine Mitarbeiter die Zukunft eine gute ist. All das leugnen Sie und machen viele andere Dinge, aber die Kernaufgaben, die wir mit diesem Haushalt zu lösen haben, nämlich eine nachhaltig gute Bildung, eine nachhaltig gute Umgebung für die Wirtschaft, eine wirkliche Digitalisierungsoffensive, die ihr Wort wert ist, die ihren Ansatz wert ist, die uns in vielerlei Hinsicht das Leben erleichtern würde, die die Arbeit in der Verwaltung erleichtert, all das ist ausgeblieben. Insofern stehen wir eigentlich hier vor einem großen Scherbenhaufen bei der Betrachtung dieses Haushalts. Ich will noch mal über die Situation, die wir gerade vorfinden, diskutieren. 15. November, jeder weiß das, das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung in meinen Augen sehr richtig und wichtig dieses Prinzip von Schuldenmachen zulasten der nächsten Generation einfach gebremst. Jetzt können wir lange diskutieren, wie die Sondervermögen hier einzuordnen sind. Aber ich glaube, wir sollten uns das alle wirklich hinter die berühmten Ohren schreiben, dass Schuldenmachen nicht das Prinzip der Zukunft sein kann. Und jetzt komme ich zurück: Der Konsolidierungsbedarf, den Sie zurücklassen, der ist nicht lauter. Schuldenbremse bremst nicht – das ist ja auch so eine Diskussion, die immer gerne geführt wird –, die Schuldenbremse bremst nicht notwendige Investitionen. Nein, sie verhindert unnötige Ausgaben. Und ich wiederhole es hier: Der Freistaat Thüringen hat kein Einnahmeproblem, er hat ein Ausgabeproblem.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn man mal in die letzten Jahre zurückschaut, dann haben sich die Einnahmen des Freistaats ja exorbitant gut entwickelt. Aber, was sich noch mehr entwickelt hat, sind eben die Ausgabenwünsche aller Beteiligten und insofern ist das ein großes Problem. Wie ist der Haushalt jetzt zustande gekommen? Auch das muss die Bevölkerung wissen und auch ernst nehmen. Der Preis war angeblich, den man immer bewerten muss, dass zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 etwa eine Rücklage von 720 Millionen zur Verfügung steht, um zu kaschieren, dass der Konsolidierungsbedarf von 1 Milliarde tatsächlich nicht gehoben worden ist. Womit soll das jetzt erreicht werden? Mit den Haushaltsresten aus dem Jahr 2023. Gut, da können wir mit Fug und Recht davon ausgehen, dass wie in den Vorjahren, und das spricht nicht für die solide Haushaltspolitik von Rot-Rot-Grün, auch hier ein Millionenbetrag tatsächlich als Rest verbleibt. Das ist Punkt eins. Im Jahr 2024 baut man auch darauf, dass wieder ein ähnlicher Haushaltsrest … – Wir hören da draußen das Hupen und wahrscheinlich den Abmarsch der sehr wütenden Bauernschaft, die über Jahre und Jahre von vielerlei politischer Willkür betroffen sind. Jetzt ist es die politische Haushaltswillkür der Vertreter in Berlin. Ich habe ja eben auch mit ihnen gesprochen. Dazu gehört aber genauso die Frage, wie man mit den Umständen umgeht, unter denen heute Landwirtschaft betrieben werden kann. Da schaue ich mal zu meinen Kollegen aus der Grünen-Fraktion. Sie sind ja auch nie müde geworden, denen Stöckchen für Stöckchen immer in den Weg zu schmeißen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wer stellt denn den Finanzminister?) Aber zurück zum Haushalt: Ob 2024 der Haushaltsrest in der Form zurückbleibt, das bleibt letztlich in der Willkür des Haushaltsvollzugs. Wenn es denn so ist, ist es gut. Dann kommt eben die Rückführung des Corona-Sondervermögens hinzu. Darüber haben wir die Tage schon mal diskutiert. Was ich hier noch mal sagen muss – es war ja bemerkenswert –: In der Rede hat Herr Höcke ausgewiesen, dass er sehr für die Tilgung des Corona-Sonderkredits gewesen wäre, aber bei der Abstimmung, die nicht lange her ist, haben Sie sich für die Überführung in den Haushalt ausgesprochen. Das sollen dann Ihre Wähler goutieren, inwieweit Sie tatsächlich konsistente Politik machen. Ich komme zurück auf den Haushaltsentwurf, der uns heute vorliegt. Er hat jetzt ein Volumen von 13,8 Milliarden Euro und die Frage ist: Ist das ressourcengerecht eingesetzt? Im Jahr 2019, also zu Beginn dieser Minderheitsregierung, gab es einen positiven Finanzierungssaldo von 446 Millionen Euro. Seitdem – 2020, ich denke, daran können wir uns noch alle erinnern – ging das ins Negative, aber aus diesem negativen Trend hat sich dieser Freistaat nicht wieder erholt. Das müssen wir anmahnen. Das ist die wirklich ernste Herausforderung, nicht nur, wie wir die Mittel, die sich aus Rücklagen speisen, jetzt am besten verteilen, sondern wie wir in die Zukunft kommen, wie wir in die 30erJahre des Freistaats kommen. Noch mal zurück: 2016 sind die bereinigten Gesamteinnahmen des Freistaats Thüringen um 2,9 Milliarden Euro gestiegen, die bereinigten Gesamtausgaben allerdings um 4,3 Milliarden Euro. Das zeigt die ganze Unfähigkeit Ihrer Regierung, mit den Einnahmen nicht auszukommen, es zu leugnen, dass man mit diesen auskommen will, weil es das vierte Jahr in Reihe ist, dass man einen negativen Finanzierungssaldo in Kauf nimmt oder ihn vielleicht sogar provoziert. Fokussierung/Priorisierung, was Aufgabe ist, wenn man nur einen gewissen Teil an Geld zur Verfügung hat, bleibt aus. Fokussierung sehen wir in den Themen „Bildung“, „Digitalisierung“ und „wirtschaftliche Stärkung“, denn ohne Wirtschaft ist alles nichts. Wenn Sie sich gerade draußen mit den Mittelständlern unterhalten, dann hören Sie die Misere, dass sie kaum mehr wissen, wie sie ihre Geschäftsmodelle in die Zukunft bringen aus vielerlei Gründen: fehlende Digitalisierung, fehlende Fachkräfte, überbordende Bürokratie. Wenn Sie sich mit den Eltern unterhalten – ich glaube, jetzt war noch die Meldung 26 Prozent der Schulstunden fallen zurzeit aus.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wie
viel?) 26 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Um Got-
tes Willen, hören Sie auf mit dem Unsinn!) Wenn es so ist, um Gottes Willen, da haben Sie recht. Stattdessen wollen Sie das Geld in Sozialprojekte wie – ich habe es schon gesagt – beitragsfreies Kindergartenjahr investieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sagen immer, Qualität bitte vor Beitragsfreiheit. Also wir sollten aufhören, wirklich dem Letzten mit Euro auf die Beine zu helfen. Ich glaube, vielmehr ist verantwortungsvoll, ihn zu befähigen, seine eigene Biografie zu schreiben. Und mal eine andere Zahl, die ich sehr beeindruckend, aber beängstigend finde: Wir geben in Thüringen 1.739 Euro pro Einwohner für das Landespersonal aus, dagegen nur 983 Euro für Investitionen. Um die Zukunft zu gestalten, glaube ich, müssen wir investieren. Da sind wir uns alle einig. Nur darüber, wie man es macht, sind wir uns sehr uneinig. Konsumption ist immer noch keine Investition. Insofern braucht es da eine neue Regierung, an der wir mit den Wählern draußen arbeiten, damit das ab 1. September dann auch der Fall ist. Ich komme noch mal zurück zu der Frage der Tilgung der Coronaschulden. Man macht es sich da einfach, indem man den eigentlichen Schuldentilgungssatz von 157 Millionen Euro jetzt auf 72 Millionen Euro reduziert. Die 80 Millionen Euro werden auch nur verfrühstückt und lösen in den nächsten Jahren eine Zinslast von weiteren 170 Millionen Euro aus. Auch das fehlt in den nächsten Jahren. Bei der immensen Gesamtverschuldung von 15,7 Milliarden Euro bei drohenden weiteren Zinsen, die sich dann in der Haushaltsgestaltung Platz machen, werden also weitere Mittel im Freistaat nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und das wird es uns in der Zukunft dann auch nicht leichter machen, hier generationengerecht, zukunftsgerecht zu handeln. Ja, Minderausgabe taucht wieder auf. Ich weiß noch, wie wir kritisiert worden sind. Ich würde die CDU durchaus dabei unterstützen, hätte mir sogar noch mehr Mut gewünscht, die Globale Minderausgabe auszureichen. Allerdings muss man aufpassen, dass sie nicht nur dafür verwendet wird, die Haushaltsreste, über die wir schon mal verfügt haben, hier noch mal zu belasten, sondern dass sich die Globale Minderausgabe auch tatsächlich in echter Einsparung ausweisen lässt, und wir am Ende nicht nur sagen: Okay, der Haushaltsrest und die Globale Minderausgabe decken sich zum großen Teil. Dann hat der Thüringer Haushalt nichts gekonnt. In den ersten Entwürfen zum Haushalt – das muss auch noch mal gesagt werden – wurden rund 500 neue Stellen ausgewiesen. Nach meinem Wissen sind zurzeit schon etwas über 4.000 Stellen im Landesdienst nicht besetzt. Dann möchte ich mal wissen, warum wir dann noch weitere 5.000 Stellen ausreichen sollten. Auch das zeugt nicht von entsprechender Weitsichtigkeit, die hier eigentlich an den Tag zu legen ist. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich denke, es ist längst überfällig und die Umstände werden uns noch härter dazu zwingen, verantwortungsvolle Haushaltspolitik für den Freistaat Thüringen zu machen. Wir müssen nicht nur auf das Jetzt schauen und insbesondere auf notwendig- vielleicht-Wahlkampfgeschenke, die die Regierung bei ihrer doch nicht sehr üppigen Umfragelage zu tun hat, nein, wir brauchen einen Blick in die Zukunft, und da ist eines wichtig: konsequente Haushaltskonsolidierung. Wir müssen priorisieren, nicht, dass wieder einer sagt, wir müssen sparen, nein, sparen – noch mal – fängt in dem Moment an, wo ich weniger Geld ausgebe, als ich eingenommen habe. Davon sind wir noch weit, weit weg. Nein, wir müssen erst mal nochmals in einer Priorisierung, in einer verantwortungsvollen Investitionsabwägung versus konsumptiver Politik einen Haushalt für die Zukunft aufstellen, der das im Blick hat und nicht die Zukunft Thüringens aus den Augen verliert. Insofern, denke ich, wird es keine Überraschung sein, dass wir diesen Haushaltsentwurf des heutigen Tages ablehnen werden. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich zu meiner eigentlichen Haushaltsrede komme, will ich noch einmal eines ganz klarstellen: Wer mit den Stimmen der AfD kalkuliert, macht sich mit ihr gemein. Das sollte insbesondere auch die CDU immer wieder vor Augen haben. Ich habe vorhin wirklich geschluckt bei der Rede von Herrn Voigt, als er bedauerte, dass die AfD nicht mehr so zahlreich im Hause vertreten war, weil er ganz offenkundig mit ihr gerechnet hatte. Das zeigt, dass Sie an ganz vielen Stellen leider inzwischen die Politik der AfD machen. Jetzt lassen Sie mich zu unserer eigentlichen Haushaltsdebatte kommen. In den letzten vier Jahren in der Minderheitsregierung haben wir hier tatsächlich schon einiges erlebt, wenn ich das mal so sagen darf, auch unterschiedlichste Varianten von Haushaltsverhandlungen, zunächst mit dem Stabilitätsmechanismus mit der CDU, manche erinnern sich, dann ohne ihn. Aber wir müssen ganz klar sagen, dass keine der bisherigen Haushaltsverhandlungen derart schwierig und vielleicht auch besonders waren wie die diesjährigen. Die Art und Weise, wie die CDU konsequent das Parlament missachtet hat, indem der Haushalt eigentlich seit seiner Einbringung im September hätte beraten werden sollen, ist tatsächlich ein Novum, weil der verfassungsgemäße Weg ja normalerweise der ist, dass das Kabinett einen Haushaltsentwurf beschließt und diesen anschließend im Parlament zur weiteren Beratung einbringt. So weit, so gut. Im Anschluss verhandeln dann normalerweise die Fraktionen über den Entwurf und bringen ihre Änderungsanträge ein, sie beraten und beschließen den Haushalt im Haushalts- und Finanzausschuss und dann mehrheitlich geeint auch im Plenum. Schließlich ist – das ist heute schon mal gefallen – das Haushaltsrecht eigentlich das Königsrecht der Legislative und diese Regelung entspricht auch unserer demokratischen Gewaltenteilung. Verhandlungen, wie man gemeinsam zu einem verantwortungsbewussten Haushalt für 2024 kommt, wären also das Gebot der Stunde gewesen. Sie aber von der CDU haben sich konsequent für das Diktieren von Bedingungen – so will ich es mal nennen – entschieden, über die Sie ausschließlich mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin, also mit der Exekutive, gesprochen haben. Dem Landtag – und damit meine ich in diesem Fall die Finanzerinnen und Finanzer der regierungstragenden Fraktionen – blieb dann lediglich die Option, die radikalen Kürzungsvorschläge der CDU etwas abzumildern, indem sie nicht ganz so schädliche Deckungsvorschläge suchten. Das ist jetzt vielleicht alles nicht schön, gehört aber zur Wahrheit in dieser Debatte dazu. Nun haben wir eine Einigung auf dem Tisch liegen, zu der wir leider sagen müssen, dass wir als grüne Fraktion damit nicht zufrieden sein können. Wir wollten einen Haushalt mit einer klaren Schwerpunktsetzung für starken Klimaschutz, für Demokratiebildung, für ein weltoffenes Thüringen und ein solidarisches Miteinander, und dafür haben wir in den letzten vier Jahren als Teil der Minderheitsregierung auch immer gekämpft. Leider ist die Realität eine andere. Neben den Problemen beim Zustandekommen dieses Haushalts gibt es übrigens auch inhaltliche Gründe, warum wir an etlichen Stellen nicht zufrieden sein können. Zum wiederholten Mal enthält dieser Haushalt eine Globale Minderausgabe. Herr Kemmerich sagte gerade, er hätte sie sich noch höher gewünscht. Das kann ich mir bei ihm leider vorstellen. Dieses aber aus verfassungsrechtlicher Sicht überaus bedenkliche Instrument einer Kürzung ohne Kontrollmöglichkeit des Parlaments soll 2024 150 Millionen Euro betragen. Dazu kommen dann die weiteren titelgenauen Kürzungen in Höhe von 100 Millionen Euro, welche die CDU eingefordert hatte. Die von der CDU ursprünglich beabsichtigten drastischen Kürzungen betrafen unter anderem so relevante Bereiche wie die Erwachsenenbildung, die Integrationsförderung – hier wollte die CDU 3 Millionen Euro streichen – oder die Demokratieprogramme, beantragt waren hier 1,1 Millionen Euro Kürzungen. In einer Zeit, in der die AfD bei über 30 Prozent in den Umfragen steht, ist das aus unserer Sicht jedenfalls weder nachvollziehbar, sondern im Gegenteil geradezu fahrlässig.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schlimm genug, dass es nicht zu den von uns geforderten Mittelaufwüchsen kommen konnte, wie wir sie gern verankert gewusst hätten. Romy Arnold, die Projektleiterin von MOBIT, sieht darin ein fatales Signal. Ich zitiere sie: „Die vor Selbstbewusstsein nur so strotzende extreme Rechte in Thüringen kann sich die Hände reiben, denn die ihnen verhassten Initiativen und Organisationen der demokratischen Zivilgesellschaft in der Fläche Thüringens werden durch den fehlenden Mittelaufwuchs geschwächt.“ Ich glaube, ich muss das gar nicht weiter ausführen, denn Sie alle haben vorhin die Rede von Herrn Höcke hier gehört. Etwas Völkischeres, etwas Menschenverachtenderes und etwas Diktatorischeres habe ich selten in diesem Hause hören müssen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was haben
Sie denn für einen kleinen Mann im Ohr gehabt?)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das ist
doch Verarschung, kleiner Mann!) Die Vorschläge der CDU zeigen einzig und allein, dass sie versucht hat, dem Haushalt ihren machtpolitischen Stempel und eine andere Richtung aufzudrücken. Das sieht man auch deutlich an den Versuchen – vor allem in den Bereichen Integration und Migration, Demokratieförderung, Bildung und Gleichstellung, aber auch beim Klimaschutz –, Kürzungen im Haushalt vorzunehmen und uns darüber hinaus politisch höchst fragwürdige Positionen in den Haushalt zu pressen. Damit macht die CDU – ich muss es noch mal sagen – auch ein Stück weit die Arbeit der AfD. Sie gießt den Rechtsruck de facto in Haushaltsanträge und erweist so der Demokratie einen Bärendienst. Herr Voigt, wenn Sie dann hier vorn stehen und vortragen, auch noch mit Ihrem christlichen Hintergrund untermalt, dass die Situation in Hermsdorf so furchtbar ist – und sie ist furchtbar dort, das ist überhaupt gar keine Frage, Sie haben übrigens einen Geflüchteten zitiert, der im Beitrag von Martin Debes zitiert war und der die Situation in Hermsdorf aus seiner Sicht beschrieben hat –, und gleichzeitig einen Gesetzentwurf in diesem Parlament ins Verfahren gebracht haben, mit dem Sie Ankerzentren schaffen wollen – das sind nichts anderes als Orte der Hoffnungslosigkeit, Abschiebezentren –, dann müssen Sie sich fragen lassen, wie ernst Sie das meinen, was Sie hier vorhin am Pult im wahrsten Sinne des Wortes vom Stapel gelassen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Schließlich – muss ich auch sagen – sind die Vorschläge von Ihnen und von der CDU für diesen Haushalt auch in den meisten Fällen weder haushalterisch oder gar inhaltlich sinnvoll. So wird etwa beim Kleine-Gemeinde-Programm das Geld mal eben mit der Gießkanne verteilt, ohne Lösungen für die tatsächlichen Probleme der Kommunen vor Ort zu bieten. Ja, ja, jetzt kommt wieder, nur Sie kennen das Land, nur Sie reden mit den Leuten auf dem Land. Sparen Sie sich Ihre Arroganz. Seien Sie sicher: Wir alle reden mit Menschen landauf, landab. Wir wissen um die Sorgen und Nöte. Und ja, es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen, es gibt auch unterschiedliche Einschätzungen, und das ist auch gut so. Aber tun Sie nicht immer so, als ob nur Sie die Wahrheit mit Löffeln gefressen hätten. Sie haben es abgelehnt, mit uns auch nur zu reden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie wollten nur mit dem Ministerpräsidenten und der Finanzministerin sprechen und dann lassen Sie sich dafür auch noch feiern.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das hatte
seine Gründe!) Ich würde mich ja ein Stück weit schämen. Im Bereich der erneuerbaren Energien – und da kommen wir gleich auf ein nächstes Thema – führt die ideologische Gegnerschaft der CDU beispielhaft bei der Windkraft inzwischen zu negativen Auswirkungen für weite Teile der Thüringer Wirtschaft. Das können wir jetzt auch schon landauf, landab immer wieder hören. Insgesamt lässt sich also feststellen, dass die von der CDU in den Haushalt verhandelten Änderungen keinerlei Antworten auf die drängenden Fragen unserer Zeit bieten. Der CDU scheint es bei diesem Haushalt nur noch darum zu gehen, ihre Macht gegenüber der rot-rot-grünen Minderheitsregierung zu demonstrieren, ohne Rücksicht übrigens auf das Wohl des Landes, was Sie sonst so gern betonen, auf die Zivilgesellschaft und auch auf die gesellschaftliche Stimmung.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Das ist
doch Quatsch!) Herr König, ich weiß, das ist jetzt hart, aber ich musste Herrn Voigt vorhin auch ertragen, und das war wirklich lang. Das Schlimmste jedoch konnten wir verhindern und so zumindest das progressive Grundgerüst – so will ich es mal nennen, Herr Hande hatte schon darauf hingewiesen – dieses Haushalts aufrechterhalten. Ein Grundgerüst, das wir mit Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren aufgebaut haben. Trotz all dieser Kritik, die ich eben geäußert habe, und trotz des respektlosen Agierens der CDU werden wir als Fraktion diesem Haushalt zustimmen. Für uns war ausschlaggebend, sollte der Haushalt nicht oder nicht rechtzeitig beschlossen werden, würde es zu einer vorläufigen Haushaltsführung und damit zu dramatischen Einschnitten im Bereich der sogenannten freiwilligen Leistungen kommen. Vielleicht für die, die das nicht wissen: Dann erfüllt der Staat nur noch die bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen. Mit dem Haushaltsbeschluss schaffen wir daher die dringend benötigte finanzielle Planungssicherheit für das Land, für die Kommunen, die Landkreise, aber auch zahlreiche Institutionen, Vereine, Verbände und Unternehmen. In Zeiten der gesellschaftlichen Krise und der Überforderung – sind wir überzeugt – braucht es Solidarität, Stabilität und auch Weitblick. Als Bündnisgrüne Fraktion übernehmen wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnerinnen mit diesem Haushalt einmal mehr eine Verantwortung, welche die CDUFraktion offensichtlich nicht bereit ist zu tragen. Und schließlich halten wir das von Rot-Rot-Grün seit neun Jahren auch mit dem Haushalt manifestierte Grundgerüst eines ökologischen, demokratischen und sozialen Miteinanders nach wie vor für das Richtige. Für uns gehören dabei aber auch eine solide Haushaltspolitik und eine kluge, vorausschauende Zukunftsinvestition zusammen. So konnten wir zum Glück – ich muss sagen: trotz der CDU – verschiedene, wichtige Punkte im Haushalt umsetzen. Im Einzelplan 02 freuen wir uns, dass mit einer Erhöhung der Mittel für RIAS den steigenden antisemitischen Vorfällen insbesondere seit dem 7. Oktober begegnet werden kann. Zur nachhaltigen Dokumentation von jedwedem Antisemitismus braucht es nämlich auch ausreichend Personal. Antisemitismus ist übrigens nicht importiert, sondern tief verwurzelt in unserer Gesellschaft. Da braucht es wirksame Demokratiearbeit und wir bedauern ausdrücklich, hier die eigentlich dringend notwendigen Mittelerhöhungen nicht auch nachvollziehen zu können. Im Innen- und Kommunalbereich konnten wir bei der Polizei die Fortbildungsmöglichkeiten erweitern und die fairen Arbeitsbedingungen verbessern. Außerdem konnte die Ausstattung der Hilfsorganisation im Katastrophenschutz verbessert werden. Die Präventionsarbeit in den Bereichen Antidiskriminierung und Hate Speech konnte gesichert werden. Die kommunalen Finanzen wurden gestärkt und auch das Finanzausgleichsgesetz deutlich erhöht. Im Bildungsbereich konnten wir die Demokratiebildung im Land vor zu drastischen Kürzungen schützen. Wir stellen für digitales Arbeiten im Sozialkundeunterricht in Thüringen künftig Landesmittel zur Verfügung. Im Einzelplan 05, das ist da, wo auch die Migration verankert ist, konnte das Schlimmste, nämlich die Kürzung der Integrationsförderung um 3 Millionen Euro, verhindert werden. Hier frage ich mich wirklich, wie Sie das, wenn Sie immer so sagen, in Ihren Wahlkreisen, den Vereinen und Verbänden hätten erklären wollen, dass Sie tatsächlich im Prinzip die Beine weghauen wollten für alle, die ganz viel wichtige Integrationsarbeit vor Ort leisten. Tatsächlich hätte es nämlich einen deutlichen Aufwuchs in diesem Bereich gebraucht, insbesondere auch vor dem Hintergrund des fortwährend hohen Bedarfs an Integrations- und Teilhabeförderung. Dazu hatte Rot-Rot-Grün mindestens 1 Million über dem Ansatz von 2023 gefordert, leider ohne Erfolg. Lediglich Mittel für ein Integrationsmonitoring in Höhe von 120.000 Euro konnten in den Haushalt verhandelt werden. Außerdem konnte die geplante Kürzung der Förderung interkultureller Aktivitäten durch die Beauftragte für Integration, Migration und Geflüchtete abgemildert werden. Ich will an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank an die Beauftragte aussprechen, die tatsächlich, glaube ich, eine Arbeit leistet, die zumindest alle, die in der Flüchtlingsarbeit engagiert sind, gar nicht hoch genug schätzen können. Das erforderliche Personal zur Digitalisierung der Justiz fiel übrigens den umfassenden Stellenstreichungen der CDU zum Opfer. Da sind dann tatsächlich auch hanebüchene Streichungen dabei, wenn man zunächst Menschen ausbildet, sie dann nicht übernehmen kann, weil sozusagen im Zuge der Streichwut all das von der CDU mal eben zur Seite gelegt wird. Insgesamt hat die CDU die Erfordernisse unserer Migrationsgesellschaft nicht verstanden und nimmt mit den Kürzungen im Einzelplan 05 tatsächlich Einsparungen am falschen Ende vor. Im Einzelplan 07 stellen wir für ein niedrigschwelliges Projekt zur Hochschulsozialarbeit in Nordhausen fast 150.000 Euro zur Verfügung und führen damit das erfolgreiche Projekt „StudiumThüringenPlus“ fort. Mit den eingestellten 100.000 Euro gibt der Freistaat Studierenden aus finanzschwachen Familien eine einmalige Unterstützung von jeweils 500 Euro. Das ist vielleicht ein kleines Projekt, aber mit einer extrem großen Wirkung, das muss man ganz deutlich sagen. Zusätzlich ermöglicht Rot-Rot-Grün auch noch ganz praktisch 800.000 Euro zur Gründungsunterstützung für Start-ups aus den Hochschulen. Im Einzelplan 08 konnten die drastischsten Kürzungsvorhaben der CDU bei den Mitteln für die Istanbul-Konvention – da geht es beispielsweise um die Frage von Gewalt gegen Frauen – gestoppt werden. Da wollte die CDU auch schön kürzen, ebenso bei den LSBTIQ-Projekten und bei der Beratungsstelle, die allerdings eine immens wichtige Arbeit leistet. Auf grüne Initiative hin konnten die Töpfe für den tierärztlichen Notdienst und die DrugChecking-Projekte, aber auch Zuschüsse für Investitionen in Tierheime aufgefüllt werden und beim Klima- und Naturschutz konnten wir die Grundstruktur erhalten und die erforderlichen Aufwüchse aus den vergangenen Haushaltsjahren verstetigen. Die Erhöhungen bei kommunalem Klimaschutz von 20 Millionen Euro über den Klimapakt und das Förderprogramm Klima Invest konnten entgegen den Kürzungsvorschlägen der CDU, die da 6 Millionen Euro streichen wollte, in vollem Umfang gesichert werden. Im Naturschutz konnten die kontinuierlichen Erhöhungen der vergangenen Jahre ebenfalls verstetigt werden; die CDU wollte hier beispielsweise die Kürzungen bei den Natura-2000-Stationen vornehmen. Hochwasserschutz, Gewässerunterhalt, Abwasserpakt bleiben glücklicherweise von Kürzungen verschont. Im Jahr des Deutschlandtickets, das muss ich auch ganz deutlich sagen, waren wir zunächst enttäuscht vom ersten Haushaltsentwurf im Verkehrsbereich, der vor allem auf den Straßenbau setzte. Natürlich müssen wir uns auch um Straßen kümmern, die dringend erneuert werden müssen. Aber insbesondere beim integralen Taktfahrplan, der umgesetzt ein Meilenstein für eine flächendeckende Mobilitätsgarantie für alle Thüringerinnen und Thüringer wäre, war es für uns nicht nachvollziehbar, dass dessen Umsetzung im Einzelplan 10 leider nicht die erforderliche Priorität hat. Dafür konnten wir jetzt Mittel zur Stärkung des ÖPNV für den integralen Taktfahrplan einstellen und verteidigen und auch mehr Fördermittel für ÖPNV-Unternehmen zum Beispiel für die Umstellung auf emissionsfreie Busse. So liegen also bei diesem Haushalt Licht und Schatten sehr eng beieinander. Uns allen ist klar, dass kein Haushalt eben auch keine Lösung ist – im Gegenteil. Entsprechend nehmen wir unsere politische Verantwortung wahr. Hier gilt unser ausdrücklicher Dank einmal mehr den mehr als 30 Organisationen des Thüringer Appells, die erst letzte Woche noch einmal vor dem Thüringer Landtag demonstrierten und uns folgende Forderungen mitgegeben haben: Haushalt beschließen, soziale Sicherheit und Demokratie schützen. Das war und ist auch unser Anliegen und ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich. Abschließend muss jedoch festgehalten werden, dass aufgrund des respektlosen und auch einzig machtpolitisch motivierten Agierens der CDU wertvolle Zeit für eine progressive und zugewandte Haushaltsgestaltung verloren gegangen ist und der Umgang mit Fraktionen und Abgeordneten Spuren hinterlässt. Mit dem Haushalt für 2024 schaffen wir Sicherheit für die Kommunen, erhalten vielfach den Status quo, können aber nur unzureichend die notwendigen Weichen stellen für die großen Veränderungsprozesse, die eigentlich bevorstehen für klimafreundliche und bezahlbare Energie, Digitalisierung, Bildungsgerechtigkeit, Wirtschaftstransformation, Klimaschutz, die Gestaltung der Migrationsgesellschaft, Unterstützung der Schwächsten, für eine offene und solidarische Gesellschaft, um den demografischen Wandel zu gestalten. Wir jedenfalls sind überzeugt, im nächsten Jahr braucht es dringend wieder progressive Mehrheiten für eine gute Zukunft Thüringens, und dafür wollen wir als Bündnis 90/Die Grünen gern auch weiter streiten. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen damit zur Aussprache zu den Einzelplänen und zusammenhängenden Komplexen. Zunächst rufe ich den Einzelplan 02 – Thüringer Staatskanzlei – auf. Die Redezeiten verteilen sich hier wie folgt: Alle haben 3 Minuten, also auch die Landesregierung, und nach Inanspruchnahme von 3 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppen entsprechend. Als Nächstes erhält Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke das Wort. Ich weiß, dass es jetzt schneller ging als gedacht, es liegt aber nicht an mir.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch dort oben! Der Einzelplan 02, wir haben jetzt sehr gewaltige Reden gehört mit großen politischen Komponenten in einem Vorlandtagswahljahr. Jetzt kommen wir zu einem Einzelplan, bei dem ich sehr froh und dankbar bin als Fachpolitikerin, hier stehen zu können und zu sagen, das ist ein wirklich sehr guter Einzelplan, in dem wir auch neue Weichen stellen konnten trotz aller schwierigen Rahmenbedingungen. Das ist mir persönlich, aber ich weiß, natürlich auch einigen anderen Kolleginnen im Haus ein besonderes Anliegen, dass wir uns alle eigentlich darüber freuen können, dass der Einzelplan 02 so ist, wie er aussieht, und zwar unter anderem – und Sie werden es mir verzeihen, dass ich mich als Kulturtante, die nur 3 Minuten hat, auf die Kultur im weitesten Sinne beschränken werde – dass wir mit diesem Haushalt einen Schritt gehen, die Kulturverbände aus der Projektförderung in die institutionelle Förderung zu überführen. Das mag im Zusammenhang mit dem gesamten großen Haushalt wie eine Makulatur erscheinen, ist es aber nicht, weil wir tatsächlich damit auch zum einen die Grundlage schaffen, die Vielfalt unserer Thüringer Kulturlandschaft zu sichern, aber vielmehr natürlich auch noch einen weiteren Schritt dafür tun, dass wir Kulturschaffende und Kreativschaffende in ihrer Verbandsarbeit aus zum Teil noch immer prekärer Beschäftigung holen. Das ist ein sehr besonderes Anliegen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, und bedanke mich ausdrücklich und sehr herzlich bei der Landesregierung dafür, dass wir diesen Schritt gehen. Natürlich, auch das wissen Sie, sind die Finanzierungsgrundlagen für die nächste Theaterfinanzierungsvereinbarung auch in diesem Haushalt abgebildet und sehr zu begrüßen. Ich persönlich freue mich auch, dass es noch gelungen ist, dass wir das Residenzprogramm des Thüringer Theaterverbandes auch noch mit einem Änderungsantrag zum Haushalt weiter stärken konnten auf ihrem Weg zu einem Produktionshaus für die freie Szene. Und in den letzten 30 Sekunden will ich nur noch eines sagen zum Entschließungsantrag der CDU zum Thema „GEMA“. Es stehen jetzt 325.000 Euro im Haushalt. Ich persönlich bin davon nicht überzeugt. Ich sage Ihnen auch – wenn wir dann irgendwann mal Ihren Antrag verhandeln, kann ich das etwas länger ausführen –: Nach meiner Grundsatzberechnung, die ich vorgenommen habe, nachdem ich den Entschließungsantrag gelesen habe, sind es bei 18.800 Vereinen, wo quasi drei Veranstaltungen übernommen werden sollen, 5,41 Euro. Damit bespielen Sie nicht mal eine Halbzeit in einer Kreisklasse beim Fußball. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, der Einzelplan 02 ist ja ein Einzelplan, der sehr übersichtlich ist, was das Finanzvolumen anbelangt, weil wir über 13 Milliarden reden, mit 283 Millionen Gesamthaushalt. Also der 02er-Haushalt ist einer der kleinsten. Aber nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass die Mittel so verwendet werden, wie sie auch im Haushalt stehen. Da muss ich mich meiner Kollegin Mitteldorf anschließen. Der Kulturbereich ist da wirklich gut bedient worden. Und ich denke, das ist auch richtig so, dass man den Weg weitergeht, dass letztendlich die Theater und Orchester, die ihre Verträge jetzt bekommen haben, auch Sicherheit bekommen. Also an der Stelle denke ich mir, ist es genau richtig angelegtes Geld. Wir haben aber zusätzlich natürlich auch ein paar Änderungsvorschläge eingebracht, die sich unserer Meinung nach da auch wiederfinden sollten. Da ist natürlich die GEMA, die gerade angesprochen wurde, die GEMA-Gebühren zu übernehmen mit 325.000 Euro. Das setzt aber nach der Rechnung von meiner Kollegin voraus, dass alle 18.000, rund 19.000 Vereine wirklich jährlich da Veranstaltungen machen. Das ist ja bei Weitem nicht so. Es ist erst mal der Einstieg, damit man letztendlich auch das Gefühl bekommt, wo die Reise hingeht. Aber die Entlastung des Ehrenamts sollte auf jeden Fall an der Stelle erfolgen. Wir haben es gerade jetzt bei den Weihnachtsmärkten gesehen, dass stille Weihnachtsmärkte stattfinden, weil die GEMA-Gebühren immer weiter gestiegen sind. Wir erhoffen ja dadurch, mit einem Rahmenvertrag entsprechend auch günstigere Konditionen zu kriegen und auch tatsächlich Entlastung zu bekommen. Wir haben auch weiterhin Änderungsvorschläge gemacht und für die Beratungsstelle für ländliches Bauen in Thüringen 60.000 Euro noch mit eingebracht. Auch da würde ich doch bitten, dass man das auch mit unterstützt, nämlich gerade im ländlichen Raum, was jetzt die Dorfstrukturen betrifft, die alten Hofanlagen, die noch vorhanden sind, dass man den Besitzern oder, wenn sie zum Verkauf stehen und neu erworben werden, den neuen Besitzern auch eine Perspektive gibt oder auch eine Möglichkeit aufzeigt, was man daraus machen kann, und nicht der Abriss erfolgt. Das ist uns ganz besonders wichtig, damit diese dörflichen Strukturen erhalten bleiben. Wir wollen auch das Liebhabertheater Schloss Kochberg mit bedenken, weil das unserer Ansicht nach ein sehr gutes Projekt ist, das ehrenamtlich geführt wird. 20 Jahre wird es alt, also vor 20 Jahren gegründet, wird rein ehrenamtlich geführt. Ich denke, mit 250.000 Euro haben wir das Geld richtig angelegt, damit es auch eine Zukunft hat, weil das nicht nur für die Region, sondern weit darüber hinaus ausstrahlt und auch für Thüringentourismus nicht unerheblich ist. Alles in allem hoffe ich, dass wir das Ehrenamt auch an der Stelle ein Stück weit mit stärken können. Ich würde mich freuen, wenn unserem Antrag entsprechend zugestimmt wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Thüringen ist nach wie vor eines der wichtigsten Kulturländer in Deutschland. Wir üben da auch eine sehr große Anziehungskraft aus. Es ist immer sehr merkwürdig, aber auch schön auf der anderen Seite, wenn man immer gefragt wird, was denn in Thüringen los ist und welche verrückten Dinge ihr macht, was da politisch alles nicht so gut läuft, und auf der anderen Seite dann wieder die Schönheit unseres kulturellen Erbes betont wird und Leute sich selbst Thüringen als Ziel aussuchen, um hier wirklich ein Erleben auf engstem Raum von tollen Konzerten, von wunderbaren Theatern, von Gebäuden mitzubekommen. Deswegen hat der Einzelplan 02 über das, was schon alles gesagt wurde, hinaus noch zwei wichtige weitere kulturpolitische Botschaften: Zum einen kommt das mit dem Bund geschlossene Sonderinvestitionsprogramm 1 nun richtig ins Laufen. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bekommt im kommenden Jahr 10 Millionen Euro aus dem Sonderinvestitionsplan 1 zur Sanierung der Liegenschaften zur Verfügung und zum anderen – das hat Katja Mitteldorf schon gesagt – bekommen wir den Einstieg in die institutionelle Förderung der großen Thüringer Kulturverbände. Das kann man gar nicht genug loben, weil das dort zu deutlich mehr Planungssicherheit und Kontinuität in der Verbandsarbeit und der Geschäftsstellentätigkeit führt. Ich habe schon den einen oder anderen Vertreter dieser Verbände gehört, der gesagt hat, wir können jetzt in unseren Geschäftsstellen erstmals unbefristete Verträge abschließen und so unsere wichtige Kulturarbeit für Thüringen wirklich wunderbar absichern. Diese beiden Punkte hat die Koalition schon bei der Erstellung des Einzelplans auf den Weg gebracht und sie sind wirklich kulturpolitisch hoch zu bewerten. Ja, wir haben natürlich noch Änderungsvorhaben, die die CDU im Haushaltsverfahren durchgesetzt hat. Die sind eher kleinteilig bedacht. Die Pauschallösung mit den Gema-Gebühren, klar, kann man machen nach dem Vorbild Bayerns, da passiert schon viel. Natürlich hat man aber auch gesehen, dass das Vereinen, denen man Gutes tun will, nicht so viel gebracht hat, wie man vielleicht als Erwartung mit dieser Regelung verbindet. Dann wurden zusätzlich jetzt noch Mittel eingestellt, um Einnahmeverluste des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge zu kompensieren. Da hätten wir uns einen etwas kritischeren Umgang mit der Frage gewünscht, ob das denn wirklich Aufgabe eines Landes ist oder ob da nicht die Bundesmittel richtiger wären. Bei der volkskundlichen Beratungs- und Dokumentationsstelle, die künftig Bauberatungen durchführen soll, obwohl das gar nicht in ihr Portfolio gehört und es für solche Zwecke längst auch hoch qualifizierte Architektenbüros gibt, haben wir auch ein Fragezeichen. Die CDU-Änderungsanträge zum Einzelplan 02 haben also jetzt keine großartigen Verbesserungen gebracht. Wir freuen uns aber im Übrigen, dass der andere Plan so, wie er Bestand hat, unverändert auf die Reise geht und wir das Kulturland Thüringen weiter als große Perle und Schatz bewahren können. Danke.
(Beifall SPD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten es gerade schon in der Generalaussprache: Als AfD setzen wir uns dafür ein, dass sich die Bürger unabhängig von staatlicher Beeinflussung und Bevormundung ihre Meinungen bilden können. Vor allem lehnen wir es ab, dass die Bürger aus Steuermitteln ideologische Projekte finanzieren wollen und müssen. Deswegen werden wir eine ganze Reihe von Streichungen im EP 02 vornehmen, beispielsweise werden 427.000 Euro bei der LSBTIQ-Sternchen-Koordinierungsstelle und beim Queeren Zentrum gestrichen. Ein anderer Aspekt, wo wir streichen wollen, ist das, was wir jedes Jahr aufs Neue kritisieren: Das ist der Thüringen-Monitor, die sogenannten Zuwendungen für wissenschaftliche Forschung zur Einstellung und zur Erhaltung der demokratischen Kultur in Thüringen.
(Unruhe DIE LINKE)
Dahinter versteckt sich – mit Steuermitteln finanziert – ein politisch instrumentalisierter Bericht, den wir in dieser Art und Weise nicht weiter unterstützen wollen, weil er nicht objektiv ist und weil er parteipolitisch ausgenutzt wird. Drittens: Wir wenden uns seit langer Zeit nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene gegen das Stiftungsunwesen, das politische Stiftungsunwesen in unserem Land. Wir lehnen die Stiftungen, die Zuschüsse zu den politischen Stiftungen ab, auch hier unter anderem deshalb, weil wir – wie jedes Jahr aufs Neue – die Ungleichbehandlung zwischen den Stiftungen beklagen, beispielsweise, dass einige Stiftungen Steuermittel erhalten, andere nicht, oder auch beispielsweise dass unsere Junge Alternative für Deutschland, Landesverband Thüringen, keine Zuschüsse bekommt, andere aber sehr wohl.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die sind
rechtsextrem, erwiesen rechtsextrem!) Schon dies widerspricht dem Grundsatz der politischen Chancengleichheit.
(Beifall AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bürger unseres Freistaats können sich unabhängig von politischer Einflussnahme ihre Meinung bilden. Dazu müssen sie erst recht nicht verpflichtet werden, mit Steuermitteln diese ideologischen Projekte zu finanzieren. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich kann mich bei dem Einzelplan 02 auch kurzhalten, auch weil ich mich in weiten Teilen meiner Kollegin Mitteldorf und meiner Kollegin Marx anschließen kann. Dieser Einzelplan ist zumindest von seltsamen Kürzungen verschont geblieben und bleibt es hoffentlich auch. Alle AfDÄnderungsanträge zielen natürlich genau auf unterschiedliche Punkte. Ich finde es immer interessant, dass Sie den Leuten Ideologie vorwerfen, aber aus ideologischen Gründen immer Dinge aus dem Haushalt rauskürzen wollen. Den Thüringen-Monitor wollen Sie rauskürzen, weil der Thüringen-Monitor sagt, wo unsere Probleme in Thüringen liegen, wie die Einstellungen der Leute sind. Ich weiß, dass die AfD hart mit Wissenschaft hadert, weil sie darauf setzt, dass Menschen vor allen Dingen unwissend sind, und das ist natürlich ein Problem für Sie. Nichtsdestotrotz will ich auch noch mal zwei Sachen hervorheben. Meine Fraktionsvorsitzende Astrid Rothe-Beinlich hat es vorhin schon gesagt: Wir erhöhen die Gelder für RIAS. Das ist in dem Sinne eigentlich keine gute Nachricht, weil ich mir natürlich wünschen würde, dass wir so was wie RIAS gar nicht bräuchten, nämlich eine Stelle, die antisemitische Vorfälle dokumentiert. Wir müssen sie erhöhen, weil die Stelle jetzt schon an ihre Grenzen kommt bei der Arbeit, die sie hier leisten muss. Gerade mit Blick auf den 7. Oktober und den Überfall der Hamas auf Israel sind die antisemitischen Vorfälle auch in Thüringen massiv angestiegen. RIAS bekommt hier mehr Geld. Ich möchte auch da ganz herzlich den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen danken, die sehr zügig und sehr schnell darauf reagiert haben und mit denen wir gemeinsam diesen Antrag auf den Weg gebracht haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ansonsten glaube ich, dass wir in diesem Einzelplan sehr gut sehen, was Rot-Rot-Grün in den letzten neun Jahren immer wieder stetig versucht hat, nämlich die kulturelle Vielfalt, die in Thüringen da ist, zu stärken und zu unterstützen – nicht nur in den Bereichen der Theater und Orchester oder der Musik- und Jugendkunstschulen, sondern auch in den Bereichen der freien Szene. Auch da gilt es hervorzuheben, dass wir hier zusätzlich eine Projektförderung haben werden – in dem Bereich der freien Szene –, die aus meiner Sicht sehr wichtig ist. Die freie Szene ist aus meiner Sicht deswegen so wichtig in Thüringen, weil sie niedrigschwellig vielen Menschen den Zugang zu Kultur, zum Theater oder zu anderen Bereichen in der Kulturszene ermöglicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kann ich zumindest für mich feststellen und auch für meine Fraktion, dass dieser Einzelplan 02 ein guter Einzelplan ist, der natürlich auch in den nächsten Jahren mehr Beachtung braucht, weil auch die kulturelle Szene, die kulturelle Landschaft in Thüringen Unterstützung braucht, da, wo wir gerade noch nicht die Möglichkeit dazu hatten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Einzelplan 02 – Staatskanzlei – Sie haben ja an unseren Änderungsanträgen, das sind über 70 Stück gewesen, gemerkt, dass wir bei der Thüringer Staatskanzlei keinen vorgelegt haben. Das zeigt erst mal, dass wir mit dem Entwurf grundsätzlich zufrieden waren, denn Thüringen ist Kulturland und für uns ist eine lebendige Kulturlandschaft am Ende auch Stärkung der Demokratie und Kultur und sich mit Kultur zu beschäftigen, auch Grundlage und Schule für Demokratie. Deswegen sind gute Dinge dabei, die wir sehr unterstützen, beispielsweise Aufwuchs Klassik Stiftung Weimar 500.000 Euro, Stiftung Schlösser und Gärten 1 Million Euro, auch bei Bürgerbeteiligung, Partizipation 50.000 Euro oder dann doch 160.000 Euro mehr bei den Fragen Einstellung zur demokratischen Kultur in Thüringen, also Thüringen-Monitor – Dinge, wo wir den Rotstift nicht angesetzt haben. Da, wo wir der Meinung sind, dass sich ein Aufwuchs sachlich begründen lässt, sehen Sie uns also als Partner an Ihrer Seite. Aber trotzdem bleibt auch hier festzustellen, dass mehr möglich wäre, wenn man denn da tatsächlich priorisiert im Haushalt, wo es notwendig ist. Es ist eben schon einmal gesagt worden, insgesamt steht der Haushalt dann doch auf einer unsicheren Basis. Wir haben die Ausgabensteigerung über Jahre hinweg eben für aus unserer Sicht nicht sinnvolle Projekte. Wir haben die Steigerung des Ausgabenvolumens von 44 Prozent versus Steigerung Einnahmevolumen
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Nur
aus eurer Sicht!) im gleichen Zeitraum seit 2014 von nur 30 Prozent. Es ist Aufgabe der Politik, hier das wieder zusammenzuführen, Einnahmen und Ausgaben auf eine Höhe zu bringen, letzten Endes auch Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit walten zu lassen, beispielsweise bei der Frage der 4.000 unbesetzten Stellen, die sicherlich auch so schnell nicht zu besetzen sind. Die kann man rausnehmen und nicht draußen im Prinzip nur mit einer bloßen Stellenanzahl zu sagen, alles ist gut, denn das ist mitnichten so. Am Ende würden wir hier effizienter arbeiten oder Sie als Landesregierung gemeinsam mit der CDU effizienter arbeiten, dann könnten wir 209 Millionen Euro allein daraus dann sinnvoll entweder einsparen, rückführen oder anders investieren und da wäre sicherlich auch für die Kulturarbeit einiges an mehr Mitteln möglich. Ansonsten hält sich unsere Kritik daran in Grenzen und wir wünschen jedem einzelnen Euro, der den Weg in die Thüringer Kultur- und auch Medienlandschaft findet, viel Erfolg, breite Wirkung zu entfalten, denn das ist Grundlage für ein gutes Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das hast du jetzt schön gesagt!)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Landeshaushalt, der beschlossen wird, den Aufstieg der Thüringer Kulturfinanzierung um ein weiteres Jahr verlängern können. Ich erinnere mich, als wir 2014 die erste kulturpolitische Diskussion im Theater Erfurt mit allen Kulturverbänden durchgeführt hatten, war die wesentliche Forderung, die uns von den Kulturverbänden seinerzeit aufgegeben wurde als Auftrag, dass wir solide Finanzierungsstrukturen für die unterschiedlichen Strukturen der Thüringer Kulturlandschaft finden sollen. Wir haben dann 2016 den Theatervertrag in Gang gesetzt, der Ende des nächsten Jahres ausläuft, und haben jetzt die Planungssicherheit für die Theater und Orchester, die institutionell geförderten, bis zum Jahr 2030 mit Verlängerung bis 2032 geschaffen, mit dem Ziel, alle Theater und Orchester in den Flächentarif zu bekommen, damit also auch in allen Theatern und Orchestern in Thüringen gutes Geld für gute Arbeit gezahlt wird. Diese Tarifpolitik, die wir hier über die Theaterverträge gemacht haben, ist ein konsequenter Bruch mit der Mindestlohnpolitik und der Flucht aus Tarifverträgen, die lange Zeit für Thüringen die dominante Form der christdemokratischen Arbeitspolitik gewesen ist. Zweiter Punkt: Wir haben dann auch – im Übrigen mit Unterstützung des Rechnungshofs, der festgestellt hat, es gibt keine quasiinstitutionelle Finanzierung neben der Projektfinanzierung – die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die kulturellen Dachverbände in die institutionelle Finanzierung übergehen. Dazu ist von den Kolleginnen und Kollegen hier in den vorangegangenen Reden schon gesprochen worden. Auch hier haben wir also bei der institutionellen Förderung eine Planungssicherheit geschaffen, die die Rahmenstrukturen der Thüringer Kultur erhält. Wenn es uns gelingt, in den nächsten Jahren genau diesen institutionellen Rahmen zu sichern, zu dem sich dann das größte Investitionsprogramm in die Schlösser und Gärten, aber auch in die Theaterbauten in Thüringen gesellt, dann wird es uns gelingen, auch die Thüringer Kulturlandschaft in diesem institutionellen Rahmen tatsächlich abzusichern. Ein wichtiger Punkt an der Stelle ist aber, dass wir die Soziokultur nicht nur nicht aus dem Blick verlieren, sondern eben in ihrer Besonderheit auch berücksichtigen. Insofern bin ich froh, dass auch die freien Theater hier zeigen, was so ein Residenzprogramm für Thüringen tatsächlich bewirken kann. Der Einzelplan 02 ist mehr als der Kulturhaushalt. Es ist hier deutlich geworden: Es gibt einige, die wollen bei der Demokratieförderung kürzen, es gibt andere, die wollen sie stärken. Der Einzelplan 02 steht auch für die Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit und der Demokratieförderung. Ich will einen letzten Punkt sagen, weil hier heute schon in der Generaldebatte große Reden gehalten wurden, indem man sich vor allem darüber unterhalten hat, was einen trennt. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns 2019 eine Aufgabe gegeben, nämlich über Parteigrenzen hinweg zu Kompromissen zu kommen. Wir können immer so tun, als ob dieses Kompromisse-über-Parteigrenzen-hinweg-Finden quasi ein Verrat an der eigenen Sache ist, oder wir stellen fest, dass es das Zusammenarbeiten von demokratischen Akteurinnen und Akteuren zum Wohle des Freistaats Thüringen ist. Dass das gelingen kann, zeigt dieser Haushalt, zeigen die vorangegangenen Haushalte und das zeigt der Einzelplan 02. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Minister. Es steht zusätzliche Redezeit von 11 Sekunden zur Verfügung. Möchte jemand? Das ist nicht der Fall. Damit beende ich die Aussprache zum Einzelplan 02 – Thüringer Staatskanzlei –. Ich rufe auf den Einzelplan 03 – Thüringer gesetzes – . Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Fraktion Die Linke 10 Minuten, CDU 9 Minuten, AfD 8 Minuten, SPD 6 Minuten, Bündnis 90/Die Grünen 6 Minuten, Parlamentarische Gruppe der FDP 5 Minuten und die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten, jedoch nicht insgesamt mehr als 10 Minuten im Komplex Einzelpläne. Ich weise auch noch mal darauf hin: Nach Inanspruchnahme von 10 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will – das merken Sie auch an der Redezeit, dass wir für den Einzelplan 03 inklusive KFA ein bisschen mehr Zeit haben – auf verschiedene Aspekte im Landeshaushalt eingehen und will mich zunächst der kommunalen Ebene widmen. Ich will noch mal eins richtigstellen für Herrn Voigt, der kann es gern im Protokoll nachlesen oder auch dann noch mal im Netz anschauen. Er hat ja beklagt, dass wir die Kommunen angeblich unzureichend finanziell ausstatten würden. Ich will nur mal darauf hinweisen: 2011 hat der Finanzausgleich ein Volumen von 2,2 Milliarden gehabt und es war damals der CDU-Finanzminister Voß, der, um seinen Haushalt zu sanieren, bei den Kommunen radikal 100 Millionen einfach mal so rausgestrichen hat, und die CDU hat das damals mitgemacht.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hört,
hört!) Sie haben das einfach mitgemacht. Wir hatten dann 2014 – das war der letzte Landeshaushalt, den die CDU zu verantworten hatte – einen KFA von 1,8 Milliarden, also von 2,2 auf 1,8 Millionen. Innerhalb weniger Jahre mussten die Kommunen mehrere Hundert Millionen Kürzungen verkraften. Es war dann Rot-Rot-Grün, die von 2015 mit eigenen Haushalten den KFA wieder haben aufwachsen lassen. In diesem Jahr standen den Kommunen 2,6 Milliarden zur Verfügung, nächstes Jahr werden es 2,9 Milliarden sein und in der mittelfristigen Finanzplanung 2027 dann immerhin schon 3 Milliarden Euro. Daran sollte sich die CDU messen lassen, dass Rot-Rot-Grün gut für die kommunale Familie in diesem Land ist.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na, dann
reden Sie mal mit denen!) Die kommunalen Zuweisungen steigen nämlich wiederholt. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass aufgrund des Partnerschaftsgrundsatzes, den wir politisch zu verantworten haben, 30 Prozent der Steuereinnahmen des Landes direkt an die Kommunen gehen. 30 Prozent, die Sie, Frau Taubert, vielleicht in Ihrer Buchung sehen, aber die fließen eins zu eins an die Bürgermeister und Landräte weiter aufgrund des Gesetzes, das wir gemacht haben. Nächstes Jahr, werden die Landkreise erstmals mehr als 1 Milliarde Euro Schlüsselzuweisungen bekommen – 1 Milliarde. Der Bereich der Kommunalfinanzen im Haushalt, wenn ich mal alle Bereiche darüber hinwegnehme über alle Einzelpläne inklusive Finanzausgleichsgesetz, liegt bei mehr als 4 Milliarden Euro, das ist ein Drittel des Volumens des Landeshaushalts. Kein Bereich in Thüringen bekommt mehr Geld als die kommunale Familie.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Selbst, wenn ich die Gehälter für alle Polizistinnen und Polizisten, alle Lehrerinnen und Lehrer, die Finanzbeamten in den Finanzämtern alles dazunehmen würde, kein Bereich bekommt mehr als die Kommunen und das ist gute Kommunalpolitik von Rot-Rot-Grün. Deswegen sollten auch alle CDU-Kommunalpolitikerinnen und CDU-Kommunalpolitiker, die heute hier mit abstimmen werden, tatsächlich dem Landeshaushalt und dem Finanzausgleichsgesetz zustimmen, weil es gute Politik ist.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Tischner, schütteln Sie doch nicht den Kopf. Natürlich ist es das, ich habe Ihnen doch die Zahlen eben vorgelesen. Stimmen Sie einfach zu.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Reden Sie
doch mal mit den kleinen Bürgermeistern!) Nehmen Sie doch Herrn Brychcy und Frau Schweinsburg einfach mal ernst und machen Sie mit uns gemeinsam gute Politik, indem Sie bei der Frage bei Ja die Hand heben. Ich möchte jetzt zum Bereich der inneren Sicherheit kommen. Herr Voigt hatte vorhin erwähnt, dass wir angeblich zu viel Landespersonal hätten, und hat auch auf einen Bericht des Rechnungshofs verwiesen. Das ist richtig. Wir liegen insbesondere bei den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch bei den Polizistinnen und Polizisten über dem bundesweiten Durchschnitt. Wenn Sie wollen, dass wir auf den bundesweiten Durchschnitt runtergehen, dann müssten wir in Thüringen zum 1. Januar 560 Polizistinnen und Polizisten entlassen. Das sind fast zwei Ausbildungsjahrgänge an der Polizeischule in Meiningen – fast zwei Jahrgänge. Wir haben von Ihnen 2014 einen Personalabbaupfad geerbt, der bis auf dieses Jahr durchgeschlagen hat. 800 Polizistinnen und Polizisten haben in diesem Land gefehlt. Wir haben als Rot-Rot-Grün zehn Jahre seit 2014 gebraucht, um diese Delle wieder auszugleichen. Wir werden 2024 das erste Mal netto mehr Polizistinnen und Polizisten auf den Straßen haben als jemals zuvor. Wir haben zehn Jahre gebraucht – Herr Walk, schütteln Sie nicht den Kopf, reden Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen –, um Ihre Politik wieder ausgleichen zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Aber wir tun auch ganz konkret was für die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land. Ich will nur mal darauf hinweisen, sogenannter DuZ, also Dienst zu ungünstigen Zeiten: Wer bei der Bundespolizei in Erfurt auf dem Hauptbahnhof tätig ist, bekommt eine Zulage von 5,67 Euro; wenn sie bei der Landespolizei sind und vor dem Bahnhof auf dem Willy-Brandt-Platz arbeiten müssen, Streife laufen, kriegen sie nur 3,80 Euro. Oder: Eine Polizistin, die Nachtstreife in Coburg fährt, bekommt 5 Euro die Stunde, wenn sie aber bei der Polizei in Sonneberg Streife fahren, sind es nur 1,76 Euro. Da war es gut, dass wir in engem Austausch mit der Gewerkschaft der Polizei sind, aber auch mit den Polizistinnen und Polizisten in diesem Land, dass wir diese Zulage nächstes Jahr auf 5 Euro pro Stunde erhöhen. Damit werden wir konkurrenzfähig im Vergleich zur Bundespolizei, zu anderen Landespolizeien, aber auch beispielsweise zum Zoll. Wir schaffen aber auch gute Voraussetzungen dafür, dass die Ausbildung in Meiningen weiterhin auf hohem Niveau gesichert ist. Der Anwärterzuschlag wird abgebildet und auch der Mietkostenzuschuss, weil wir davon ausgehen müssen, dass auch, wenn das sogenannte Bettenhaus nächstes Jahr bezogen ist, wir nicht alle Anwärterinnen und Anwärter auf dem Campus unterbringen können. Auch deswegen ist es richtig, um auch den Wohnungsmarkt in Meiningen und der Region zu entlasten, dass der Mietkostenzuschuss kommt. Ich bin auch allen dankbar, die daran mitgewirkt haben, dass wir, immerhin über mehrere Jahresscheiben gestaffelt, aber doch am Ende mehr als 55 Millionen Euro über viele Jahre hinweg endlich für die Sanierung der LPI in Gera bereitstellen können, damit also auch da die Polizistinnen und Polizisten, aber auch die von der Kripo, gute Arbeitsbedingungen haben und es am Ende nicht mehr durch das Dach durchregnen muss. Ich bin etwas unglücklich darüber, dass wir uns fast zwei Jahre lang über Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Innenausschuss unterhalten haben, am Ende auch eine Mehrheit im Landtag zustande gekommen ist, das abzulehnen. Nun hat es die CDU wieder durch die Hintertür durchgebracht und wir stellen 400.000 Euro im Haushalt dafür zur Verfügung. Immerhin konnten wir verhindern, dass in Thüringen flächendeckend Videoüberwachung installiert wird, sondern nur an ausgewählten, nach Polizeiaufgabengesetz gefährlichen Orten. Ich bleibe dabei: Es wäre besser gewesen, wir hätten uns darauf verständigt, diese 400.000 Euro für mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bereitzustellen, die beispielsweise auch auf dem Erfurter Anger die Probleme versuchen zu lösen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte noch kurz zur Feuerwehr und zum Katastrophenschutz kommen. Auch da konnten wir in den letzten Jahren viel erreichen. Das war eine riesige Baustelle, die die CDU unter ihrer innenpolitischen Verantwortung in Bad Köstritz hinterlassen hat. Wir haben seitdem das Personal aufgestockt und werden dort mit dem Gutachten, das vorliegt, auch in die Landesfeuerwehrschule, Katastrophenschutzschule rund 30 Millionen Euro investieren. Wir haben auch Stellenhebungen vor, weil wir davon überzeugt sind, dass gute Arbeit auch bei den Leuten, die in Bad Köstritz arbeiten, gut bezahlt werden muss. Wir als Linke haben uns – in Erfahrung der Katastrophe im Ahrtal 2021 – für das 1-Prozent-Ziel ausgesprochen. Also 1 Prozent der Bevölkerung in Thüringen soll im Katastrophenfall sofort von den entsprechend zuständigen Einheiten versorgt werden können. Das sind rund 22.000 Menschenleben, um die es hier geht. Wir haben das im letzten Jahr auch schon mal mit Landtagsbeschlüssen umgesetzt. Wir haben auch angefangen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, und wir werden im Bereich des Katastrophenschutzes im nächsten Jahr noch mal nachlegen und da ausdrücklich investieren. Das ist gut angelegtes und das ist vor allem zielgerichtet angelegtes Geld. Was keine zielgerichtete Politik ist, ist eine Feuerwehrpauschale. Aber wir machen das mit. Ich kann Ihnen sagen, liebe CDU, wofür Sie sich besser mit uns gemeinsam hätten starkmachen können – auch da können Sie gern zustimmen, wenn wir 6 Millionen Euro in die Leitstellen investieren. Sie können auch gern zustimmen, wenn wir 18 Millionen Euro im Bereich Katastrophenschutz für Fahrzeuge, Geräte, Ausstattungen usw. usf. investieren, was am Ende auch die kommunalen Feuerwehren mitnutzen. Sie können sich natürlich auch gern mit einem eindeutigen Ja dafür aussprechen, dass wir weiter in die Feuerwehrschule investieren. Wir als Rot-Rot-Grün haben in den letzten zehn Jahren mehr Geld für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz bereitgestellt als die CDU in ihren letzten zehn Jahren davor.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will am Ende auch noch auf einen wichtigen Aspekt aufmerksam machen. Wir haben gerade im Innenbereich in den letzten Wochen und Monaten zunehmend zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir militante Neonazi-Netzwerke in Thüringen haben. Wir haben bedauerlicherweise anhaltend hohe antisemitische Einstellungen in der Bevölkerung und auch immer wieder Wahlerfolge von Verfassungsfeinden. Das alles macht aus unserer Sicht deutlich, dass wir den Bereich der demokratischen Bildung weiter stärken müssen. Es war gut, dass wir die Kürzungsverlangen der CDU in dem Bereich haben abwehren können. Es wäre aber auch besser gewesen, wenn wir nicht die Ansätze – beispielsweise beim Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit – auf dem Niveau von 2023 hätten einfrieren müssen, sondern tatsächlich auch mehr Geld in diesen wichtigen Bereich hätten einspeisen können. Immerhin ist es uns gelungen, 30.000 Euro mehr für die Beratungsstelle gegen Hate Speech im Haushalt zu sichern und dass bei RIAS auch mehr Geld zur Verfügung steht, um am Ende Personal bezahlen zu können, um antisemitische Vorfälle zuverlässig zu erfassen und auch Opfer zu beraten und zu unterstützen. Und wenn es Ihnen in der CDU tatsächlich ernst ist mit einer Brandmauer in Richtung AfD, dann sind Sie gut beraten, insbesondere die Projekte zur Demokratiebildung und Stärkung der Demokratie in diesem Lande auch finanziell weiter zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, der entscheidende Teil unserer Anträge im Einzelplan 03 betrifft den Verfassungsschutz. Deshalb werde ich jetzt schwerpunktmäßig darauf eingehen und dies auch begründen, dass wir es nicht mehr hinnehmen, dass eine Abteilung des Innenministeriums im Kampf gegen die Demokratie missbraucht wird. Ja, in dem Zusammenhang ist es aus unserer Sicht notwendig, die entsprechenden Mittel zu streichen – wenn es sein muss, bis zum letzten Kuli. Jeder, dem der Erhalt unseres demokratischen Systems wichtig ist, sollte mit einer solchen Abteilung, die zum politischen Kampf gegen die demokratische Opposition missbraucht wird, so verfahren. Ich will gern etwas plastisch und für diejenigen Abgeordneten ein Beispiel geben, die hier im Rund mit Demokratie eher wenig zu tun haben, zum Beispiel auf der linken Seite:
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Un-
erhört!) Bis vor wenigen Wochen fand hier, in diesem Plenarsaal, eine sogenannte Demokratiekonferenz der grünen Landtagsfraktion statt. Anlässlich dieser Veranstaltung riefen die Grünen unter anderem einen angeblichen Experten auf. Dieser grüne Experte und Gründer des Verfassungsblogs äußerte sich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dieser Veranstaltung hier im Landtag wie folgt öffentlich – ich zitiere – „Höcke bzw. sein Innenminister könnten die Beobachtung von Rechtsextremen faktisch beenden und stattdessen zum Beispiel die Grünen beobachten lassen.“ Und diese Aussage des grünen Experten lässt doch aufhorchen. Damit meine ich nicht mal vorrangig das Verständnis der Grünen bezüglich eines politisch neutralen Vorgehens von staatlichen Behörden. Damit meine ich stattdessen eher die damit dargelegte Steuerungsfähigkeit dieses sogenannten Verfassungsschutzes. Es ist also laut Grünen so, dass dieser Verfassungsschutz völlig willkürlich die Beobachtung von Beobachtungsobjekten einstellen und andere, beispielsweise politische Parteien, einfach so zum Beobachtungsobjekt erklären kann.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht einfach so!) Völlig grundlos Parteien zum Beobachtungsobjekt erklären – hört, hört, was laut Grünen alles möglich ist in unserer Demokratie.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Rea-
lität findet woanders statt, aber nicht bei Ihnen!) Nun, wenn das einfach so durch den Innenminister steuerbar ist, dann erklären Sie mir oder erklären Sie besser gesagt den Thüringern außerhalb dieses Raumes einfach mal, warum irgendwer in diesem Land noch annehmen soll, dass der aktuelle SPD-Innenminister genau das nicht bereits mit einer Oppositionspartei hier im Landtag macht.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil er ein Demokrat ist! Das ist der Unterschied!) Dieser Satz der Grünen ist entlarvend. Und genauso erfrischend entlarvend wie dieser Satz von den Grünen ist das, was die SPD hier in Thüringen macht, und dem gilt es endlich im Namen der Demokratie einen Riegel vorzuschieben. Solange ein Amt wie diese Abteilung lediglich unter politisch ideologischer Leitung eines linksangehauchten Innenministers missbraucht wird, um die politische Opposition zu diskreditieren, solange Menschen in diesem Land einen Teil ihrer Ansicht nur hinter vorgehaltener Hand sagen, weil sie Angst haben müssen, dafür öffentlich an den Pranger gestellt zu werden
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Und
dann werden Journalisten durch Ihre Leute niedergeschlagen!) bis hin zum Arbeitsplatzverlust, solange die Arbeitsweise einer staatlichen Stelle und deren Chefs am ehesten mit der Arbeitsweise der hier in Thüringen bestens in Erinnerung gebliebenen Staatssicherheit vergleichbar ist,
(Beifall AfD)
so lange sind Demokraten aufgefordert, alles dafür zu tun, dieser Abteilung die dafür eingesetzten Mittel zu entziehen und auf die Abwehr von Wirtschaftsspionage und Terrorismus zu konzentrieren.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mühlmann, man kann es eigentlich kaum glauben, dass Sie mal Mitarbeiter der Polizei dieses Landes und dem Legalitätsprinzip, Recht und Gesetz und der Verfassung verpflichtet gewesen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Ich weiß ja auch nicht, ob Sie dahin noch mal zurück wollen oder können. Der Verfassungsschutz als ideologiegesteuerte Behörde eines Thüringer Innenministers – Ihr Opfergesang funktioniert ja schon deswegen nicht so wirklich gut, weil er ja mittlerweile auch in anderen Landesverbänden Ihre Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnet
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)
und entsprechend beobachtet wird. Und wenn Sie sagen, Sie seien hier der reinen Willkür ausgesetzt, immer in Ihrem Opfergejammer, dann gibt es auch gegen alles, was der Staat macht
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Schon in-
teressant, wie Sie über Demokratie denken!) – Herr Mühlmann, das wissen Sie auch genau –, steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen. Es steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen. Sie behaupten ja, dass Verfassungsfeindlichkeit nichts anderes sei als eine politische Missliebigkeit,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein, das
haben die Grünen doch gesagt!) dass es einfach nur schlechter Geschmack ist, Sie zu beobachten. Da steckt mehr dahinter. Wir haben einen Verfassungsschutz, der sehr gut aufgestellt ist und sehr gut funktioniert
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der hat ja
auch Ihr Parteibuch!) und der nach den Erfahrungen auch mit dem NSUKomplex ausgesprochen gut kontrolliert wird. Entsprechend ist das auch gesetzlich festgelegt und wird auch gesetzlich ausgeübt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Problem
ist, das ist das einzige Qualifikationsmerkmal!) Tja, also, Parteibuch allein ist kein Disqualifikationsmerkmal für irgendwelche Beamtenberufe. Das sollte Ihnen doch bekannt sein.
(Unruhe AfD)
Jetzt rödeln Sie da weiter rum, dass der getroffene Hund bellt, und dann machen Sie es weiter, aber das nützt Ihnen nichts, denn die Einstufung als gesichert rechtsextrem hat viele schöne Gründe bei vielen schönen Zitaten. Wenn Ihre Schauspielereien hier fortgesetzt werden, dann kann man auch immer wieder neue Aspekte hinzufügen. Kollege Bilay, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie schon ausführlich dargestellt haben, dass das eine außerordentlich große Erfolgsbilanz ist, die wir im innenpolitischen Bereich vorlegen können. Wir haben in der Tat die Entwicklung bei der Polizei vom Negativen ins Positive umgekehrt und es ist uns gelungen, an allen Seiten mit dem entsprechenden Ausbau der Ausbildungskapazitäten, aber eben auch einer Beschäftigungsgarantie, also der Übernahme der Polizistinnen und Polizisten, die bei uns neu ausgebildet werden, die Umkehr in der Personalausstattung der Polizei zu erreichen. Jetzt kommt was in den Dienststellen an. Das erfährt man auch, wenn man das Land bereist. Dadurch wird unser Land nicht nur sicherer, sondern die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei verändern sich dadurch auch ins Positive. Wir können die eine oder andere Stellenmehrung auch in diesem Haushalt wieder durchsetzen und wir können vor allen Dingen seit einigen Jahren auch wieder mehr Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber befördern, als das in den vergangenen Jahren möglich war. Das heißt, es lohnt sich nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, was wir hier für die Polizei tun, es lohnt sich auch für die Beschäftigten dort selbst. Da hat sich wirklich kulturell sehr viel verändert. Da, muss ich sagen, bin ich allen, die dort mitgemacht haben, und auch unserer Finanzministerin, die uns sonst immer sehr auf die Finger klopft, wenn es um Personal geht, dankbar. Auch in diesem Fall haben wir wieder einen berechtigten Personalaufwuchs. Das setzt sich fort auch im Bereich vom Brandschutz, vom Katastrophenschutz, auch dazu hat der Kollege Bilay schon sehr viel gesagt. Wir haben immer Hausaufgaben offen. Da ist die DuZ-Zulage genannt worden, da können wir noch vieles anpassen. Wir haben das neue Wohnheim in Meiningen fertig. Wir haben, obwohl unsere Standorte etwas dezentral liegen, sowohl für die Polizeischule in Meiningen als auch für die Feuerwehrschule in Bad Köstritz an diesen Standorten weitere Ausbauten vorgenommen, sodass wir dort, obwohl es ein bisschen abgelegen ist, obwohl diese Einrichtungen in anderen Bundesländern zentraler liegen, mittlerweile auch Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern bei uns begrüßen und möglichst auch gewinnen, um hier bei uns in Thüringen weiter für Sicherheit zu sorgen. Aber Sicherheit allein macht nicht nur die Polizei. Sicherheit ist natürlich auch eine Einstellung zum Leben insgesamt. Dass man sich sicher fühlt, hängt nicht nur von Polizei ab, sondern eben auch von sozialer Sicherheit. Ich hätte mir bei dem guten Entgegenkommen gewünscht, dass wir bei den Kolleginnen und Kollegen und der guten Zusammenarbeit mit Ihnen – ich schaue Sie jetzt auch gerade an –, die wir seit Jahren haben, dass wir eine solche konstruktive Zusammenarbeit auch in anderen zukunftssichernden Bereichen in Thüringen haben würden. Dazu gehört soziale Sicherung ebenso wie Demokratiesicherung. Das haben wir gerade eben wieder bemerken können. Deswegen finde ich es eigentlich ein bisschen schade, dass sich die gute Zusammenarbeit, die wir hier haben, nicht auf andere Politikfelder übertragen lässt. Dann würden wir dem Haushalt, den wir als Kompromiss heute hier zur Abstimmung haben, noch viel lieber zustimmen, im Innenbereich tun wir es gern. Noch ein letztes Wort zu den kommunalen Finanzen: Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen ist, Sie sind alle mehr oder weniger kommunalpolitisch aktiv, also in meinem Kreistag kann die Kreisumlage gesenkt werden, auch das ist ein positiver Effekt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Im
Wartburgkreis auch!) In anderen Landkreisen auch. Das ist auch ein positiver Effekt und zeigt, dass tatsächlich mehr Geld in den kommunalen Gebietskörperschaften ankommt als je zuvor. Dass da notorisch immer noch mehr dazukommen kann, weil wir immer alle noch offene Wünsche haben, daraus besteht auch Politik, dass wir das Leben der Menschen hier in Thüringen immer besser, einfacherer und sicherer machen. Im Sicherheitsbereich tun wir das. In anderen sollten wir es auch tun. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in diesem Bereich an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Ich freue mich in diesem Bereich auch über das Ergebnis. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lassen Sie mich mit dem FAG beginnen. Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden befinden sich in einer angespannten Situation, das ist uns allen bekannt, die geprägt ist von diversen Mammutaufgaben. Ich will nur eine Auswahl hier benennen: Unterbringung von einer zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, Kosten der Energiekrise und der Energiewende, Inflation, gestiegene Personalkosten sowie fehlendes Fachpersonal flächendeckend im öffentlichen Dienst. Da ist es auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kommunen eine angemessene und auskömmliche Finanzausstattung erhalten. Und bevor jetzt die Zwischenrufe kommen, keine Frage, natürlich ist es positiv, dass die FAG-Masse deutlich erhöht worden ist. 271 Millionen stehen da zu Buche. Klar ist aber auch, die Erhöhung resultiert ausschließlich aus dem Partnerschaftsgrundsatz, und das auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung. Und genauso klar ist, diese Erhöhung reicht immer noch nicht aus, um den immensen Kostendruck, ich habe ja eben die Auswahl benannt, abzufedern. Deswegen war es für uns erstens wichtig, für Reparaturen im Bereich Kommunalfinanzen außerhalb des FAGs zu sorgen und zweitens auch das im Blick zu haben, nämlich eine dringend benötigte Verwaltungsreform. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm mit einem Volumen von 45 Millionen Euro auf den Weg gebracht und auch durchgesetzt. Noch besser wäre natürlich gewesen, wenn es 60 Millionen gewesen wären. Aber es ist, wie es ist. Wir konnten uns nicht durchsetzen und dafür haben wir es aber erreicht, dass wir eine Verstetigung im Verhältnis zum vergangenen Jahr hinbekommen haben. Das ist ein schöner Erfolg. Und praktisch erhalten die Kommunen, ich will es noch mal sagen, auch im kommenden Jahr erneut für die ersten 250 Einwohner 300 Euro, also insgesamt bis zu 75.000 Euro pauschal, und das zur freien Verfügung.
(Beifall CDU)
Und damit auch die ab dem 1. Januar 2024 neugegliederten Gemeinden nicht leer ausgehen, haben wir Ihnen in der vorliegenden Drucksache 7/9291 noch einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses eingebracht, der festlegt, dass die zum Stichtag 31.12.2023, also in diesem Jahr, bestehenden Gemeinden die Auszahlungsgrundlage bilden. Das bedeutet vor Ort, dass die jetzt im kommenden Jahr 2024 aufgelösten 21 Gemeinden noch die entsprechenden Neugliederungsbeihilfen erhalten werden. Herr Staatssekretär, ich denke, das ist ein guter Ansatz. Das Geld ist vorhanden. Die 45 Millionen reichen. Und profitieren werden insbesondere auch die größeren Gemeinden, beispielsweise die Landgemeinde Uder, die sich ja bekanntlich aus elf Gemeinden zusammengeschlossen hat, auch die profitieren. Eine schöne Anschubfinanzierung für das neue Gebilde. Härten, das will ich auch noch erwähnen, die durch die Neugliederung der Gemeinden Rodeberg und Sülzfeld, auch das haben wir lange besprochen, gemeinsam besprochen, entstehen, konnten nicht sofort geheilt werden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Aber mit einer jetzt festgelegten Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2025 in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro können wir diese Härten zumindest mittelfristig auch abfedern. Einen Punkt will ich noch ansprechen, der uns wichtig ist, die Belastung aufgrund des Rechtskreiswechsels für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen im Jahr 2024. Diese Belastungen und finanziellen Aufwendungen sind, das wissen wir alle, für die Kommunen enorm. Der Gemeinde- und Städtebund fordert – aus unserer Sicht nachvollziehbar – eine hundertprozentige Kostenerstattung sowie die Veranschlagung einer Abschlagszahlung in Höhe von 47 Millionen Euro. So war es in diesem Jahr. Aber ich finde, es ist schon mal ein guter und richtiger Schritt, dass wir dieses Mal auch festgeschrieben haben, zunächst einmal 30 Millionen Euro auf den Weg zu bringen und auch festzuschreiben. Auch unser Entschließungsantrag zur Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank, das ist die Drucksache 7/9293, zielt darauf ab, die Gemeinden und unsere Kommunen zu stärken. Es soll der TAB ermöglichen, mit den Mitteln des Kreditmarkts höhere Volumen an Unterstützungsleistungen anzubieten. Damit sollen insgesamt zinsgünstige Kredite für zum einen kommunale Infrastrukturinvestitionen, zum Zweiten Zukunftsinvestitionen der Thüringer Unternehmen im Energiebereich, also das ist festgelegt, und zum Dritten Thüringer Familienbaudarlehen bereitgestellt werden. Ich finde, das ist eine lohnende Initiative in unsere Zukunft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Aber das hat der Landtag schon einmal beschlossen, Herr Walk! Das ist nichts Neues!) Ich will nicht verhehlen, dass uns wichtig war, für die kommunalen Sportstätten insgesamt eine Erhöhung um 5 Millionen Euro zu verankern, dass auch vor Ort Sport ausgeübt werden kann, wenn das Wetter mal nicht so schön ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Einzelplan 03. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Feuerwehrpauschale in der bisherigen Höhe erneut aufzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass die immerhin 300 Euro, die wir für die Feuerwehrfrau, für den Feuerwehrmann in den Einsatzabteilungen zur Verfügung stellen, nicht nur notwendig sind, sondern auch vor Ort gut und richtig eingesetzt werden.
(Beifall CDU)
Das zeigen mir zumindest die Gespräche mit den Feuerwehrkameraden vor Ort. Und in der Summe, ich will es doch mal erwähnen, ist das nicht banal, insgesamt eine stolze Summe von 10 Millionen Euro für die Feuerwehrarbeit vor Ort.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da kann
man schon mal zustimmen!) Völlig absurd, dass die AfD – ich will es auch noch erwähnen – aus haushalterischem Unverständnis heraus den Ausstattungsfonds für die Feuerwehren komplett streichen will. Das verstehe, wer will. Ein weiterer Punkt: Nicht nur unsere Feuerwehrleute wissen, viele Fahrzeuge sind überaltert. Beispielsweise beträgt das Alter der Fahrzeuge des Typs ZLF 2000 im Durchschnitt unglaubliche 37 Jahre. Das zeigt, hier ist in den vergangenen zehn Jahren einfach zu wenig passiert. Das wollen wir ändern. Ich will noch ein Beispiel aus der schönen Gemeinde Unterbodnitz im Saale-Holzland-Kreis bringen. Der Zustand des dortigen Feuerwehrhauses, Herr Tiesler, mein Kollege, ist ja auch mit vor Ort, ist erschreckend: Decke eingestürzt, Tor kaputt, Platzprobleme bei der Ausrüstung, es fehlt an allen Ecken und Kanten. Nicht zuletzt will ich auch noch ein Wort verlieren wie meine Kolleginnen und Kollegen im Vorgriff auch: Die Stellenhebungen bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule tragen wir selbstverständlich mit. Sie sind notwendig und sie sind richtig. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zum Bereich der inneren Sicherheit. Wir begrüßen die Stellenmehrungen in der Landespolizei und beim Landeskriminalamt. Immerhin, das sind 69 Stellen insgesamt, das ist auch überfällig. Und wir wissen, wie schwierig es ist, in den heutigen Zeiten Stellenmehrungen überhaupt auf die Beine zu stellen. Deswegen herzlichen Dank an alle diejenigen, die da mitgeholfen haben, dass das auch gemeinsam geklappt hat. Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir gemeinsam vereinbart haben, für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 300 Neueinstellungen durchzuführen. Und mit diesen Maßnahmen ist das auch sichergestellt. Wie es dann 2025 weitergeht, müssen wir gemeinsam sehen. Aber nicht nur beim Personal, sondern auch bei der Ausrüstung haben wir erheblichen Nachholbedarf bei der Polizei. Ich erinnere nur an die unendliche Geschichte, die meisten wissen, was jetzt kommt: die Ausstattung mit Bodycams. Hierfür sind nun endlich 650.000 Euro für 2024 und 2,2 Millionen Euro für 2025 vorgesehen. Ich hoffe, dass die Ausschreibung nach dem Zeitplan jetzt auch so funktioniert, dass die flächendeckende Einführung, Herr Staatssekretär, bald – und mit „bald“ meine ich 2024 – erfolgen kann. Flächendeckend meint nicht nur die 21 revitalisierten Kameras, die derzeit in Erfurt eingesetzt werden. Das ist eben gerade nicht flächendeckend. Ich frage mich: Wenn die Pilotprojekte doch in Erfurt, in Jena oder auch in Gera durchgeführt wurden, warum werden die Kameras nicht auch dort eingesetzt? Ich glaube, da gibt es keine ganz großen wesentlichen Unterschiede in der Sicherheitslage. Zum Thema „Verzögerung“ passt noch eine Meldung von gestern. Die neuen, modernen Mitteldistanzwaffen, die zur Bekämpfung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen angeschafft werden sollen, sollen jetzt endlich kommen, allerdings mit Verzögerung, aber immerhin, Herr Staatssekretär, die langjährige Forderung der Polizeigewerkschaften bei den Mitteldistanzwaffen ist eingehalten worden. Thema „Videoüberwachung“: immerhin 400.000 Euro für die Videoüberwachung an gefährlichen Orten. Die Videoüberwachung – ich will es noch mal sagen, hundert Mal habe ich es schon erwähnt – ist nur ein wichtiger Baustein in der örtlichen Sicherheitsarchitektur, kein Allheilmittel, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger an polizeilichen Brennpunkten zu verbessern. Und ich will noch einen Satz zum Amt für Verfassungsschutz sagen. Angesichts der anhaltenden terroristischen Bedrohungslage, der Verhaftung rund um die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ in Eisenach braucht es gerade einen starken, gestärkten Verfassungsschutz.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Es ist natürlich völlig absurd –
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
ich komme zum Schluss –, es ist natürlich völlig absurd und realitätsfern, wie hier auch der Redebeitrag von Abgeordneten Mühlmann zeigte, den Verfassungsschutz sozusagen auf Umwegen abzuschaffen. Kurzum, das ist mein Fazit: Der Entwurf, der vorliegt, hat noch erhebliche Mängel, die wichtigsten und gravierenden konnten gemeinsam beseitigt werden. Insofern werden wir dem Antrag zwar nicht zustimmen, aber uns enthalten und damit dem Gesamtprojekt nicht im Wege stehen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, es ist ja schon reichlich skurril: Die Sachen, die die CDU für diesen Einzelplan vorgeschlagen hat, stehen ja im Wesentlichen drin. Die Videoüberwachung ist drin, die Feuerwehrpauschale ist drin und das Kleine-Gemeinden-Programm ist drin und Sie quittieren das Ganze mit einer kraftvollen Enthaltung.
(Beifall DIE LINKE)
Das muss draußen, glaube ich, kein Mensch mehr wirklich ernsthaft verstehen. Der Kollege Bilay hat ja auch schon dazu ausgeführt. Ich glaube tatsächlich, es ist wichtig, es sich auch noch mal genau anzugucken, denn gerade bei der Videoüberwachung, muss man hier ehrlicherweise sagen, haben Sie jetzt 400.000 Euro reinverhandelt. Sie haben aber weder ein Konzept dazu noch haben Sie sich irgendwie Gedanken darüber gemacht, was das eigentlich genau bringen soll. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Videoüberwachung sind streng und das ist auch gut so, weil sie nämlich einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung von Menschen darstellt. Das einzige Argument, das ich bisher gehört habe, ist die gefühlte Sicherheit. Ich muss aber ehrlicherweise sagen: Gefühlte Sicherheit ist mir ein bisschen zu wenig, denn eine gefühlte Sicherheit ist erst mal eins, nämlich eine gefühlte Sicherheit und keine echte Sicherheit. Ich würde tatsächlich auch sehr dafür plädieren, dass wir auf wirklich ernsthafte Sicherheit setzen und eher in Prävention investieren. Kollege Bilay hat die Sozialarbeiterinnen für den Anger benannt. Ich bin der festen Überzeugung, eine Videoüberwachung an dieser Stelle wird das Problem nicht lösen, und wenn Sie sie denn installiert bekommen – unter den Voraussetzungen, die das alles braucht, um eine Videoüberwachung durchzuführen –, werden Sie sehen, dass sie leider an dem Problem am Anger, wenn man das überhaupt so hochstilisiert, wie es momentan getan wird, nichts lösen wird. Sie haben diese 400.000 Euro trotzdem reinverhandelt. Wir tragen Sie mit, nicht, weil wir es sinnvoll finden, sondern weil es Teil der Haushaltseinigung ist. Das ist einer der Kompromisse in diesem Einzelplan 03, die ich nicht für sinnvoll erachte, die aber Teil des Kompromisses sind. Dann haben Sie jetzt auch die Bodycams noch mal angeführt. Da könnte man die Debatte jetzt auch noch mal führen, aber wir haben wirklich ausführliche Anhörungen sowohl zum Thema „Videoüberwachung“ gemacht als auch zum Thema „Bodycams“. Gerade auch beim Thema „Bodycams“ haben uns Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gesagt, es gibt keine ernstzunehmende Evidenz dafür, dass diese Bodycams wirklich zu mehr Sicherheit der Beamtinnen und Beamten führen. Das ist ja auch logisch, weil die Bodycams im angloamerikanischen Raum für ganz andere Zwecke eingeführt worden sind, nämlich dafür, um auszuschließen, dass Polizei beispielsweise Gewalt gegen Personen ausübt. Deswegen laufen die da übrigens auch 24/7. Das wollten Sie ja nicht, das hatten wir ja vorgeschlagen:
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch!)
Die Polizei kriegt die Bodycams, die laufen 24/7. Dann hätten wir auch keine Probleme mit irgendwelcher Technik gehabt, die man da noch zusätzlich reinbastelt. Das wollten Sie nicht, deswegen haben wir jetzt da ein Instrument, das aus meiner Sicht – und Sie haben es ja sogar noch vorgeschlagen für die Ordnungsbehörden zusätzlich. Das ist ja wirklich absolut absurd. Das ist eigentlich das Foulspiel an dieser Geschichte: Sie suggerieren, dass Sie mehr Sicherheit für Polizeibeamtinnen schaffen, tun es aber faktisch nicht, und dafür gibt es eben auch keine Evidenz. Das finde ich wiederum schwierig, weil wir ja eigentlich auch eine Verantwortung gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben, nämlich eine tatsächliche Sicherheit für sie zu schaffen und nicht nur eine gefühlte.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, will ich noch mal zu dem kommen, was wir in den letzten Monaten und Jahren von Rot-Rot-Grün einerseits gemacht haben, nämlich dafür zu sorgen, dass mehr Polizistinnen und Polizisten tatsächlich in den Dienst kommen. Da hat der Kollege Bilay schon richtigerweise gesagt: Würden wir auf das Niveau anderer Bundesländer bei den Einstellungen kommen, müssten wir Leute entlassen. Das ist ja das Irre eigentlich, dass bei der inneren Sicherheit komischerweise die CDU hohe Kompetenzwerte hat, wenn man sich dann aber ganz konkret die Politik in dem Bereich anguckt, ich mich immer frage, woher die eigentlich kommen.
(Beifall DIE LINKE)
Da, muss ich ehrlicherweise sagen, ist es mit den Kolleginnen und Kollegen von Linke und SPD durchaus immer sehr konstruktiv gewesen. Wir haben tatsächlich dafür gesorgt, dass mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden, dass deren Arbeitsbedingungen besser werden. Das ist ja der entscheidende Punkt. Und die Arbeitsbedingungen machen wir nicht besser mit einer Bodycam und die machen wir nicht besser mit einer Videoüberwachung, die machen wir wahrscheinlich nicht mal besser mit der Mitteldistanzwaffe auf jedem Dienstwagen, sondern die machen wir konkret besser …
(Unruhe CDU)
Na ja, aber jetzt mal ganz ehrlich: Haben Sie sich mal angeguckt, wie viel Geld wir für Mitteldistanzwaffen auf jedem Wagen ausgeben, was wir damit alles machen könnten für die Polizistinnen und Polizisten vor Ort, was aus meiner Sicht viel mehr Sinn ergeben würde, denn der Ansatz, den wir ja auch unter Rot-Rot-Grün machen, ist ja, dafür zu sorgen, dass man so eine Mitteldistanzwaffe gar nicht benutzen muss. Das heißt, in vielen Bereichen eben Prävention anzuwenden, und das tun Sie eben nicht, Sie hauen dann immer hinterher mit einem Hammer drauf, wenn was passiert ist, oder mit der Mitteldistanzwaffe oder mit der Bodycam oder mit der Videoüberwachung. Das ist nicht unser Ansatz. Ich glaube tatsächlich, für die Gesundheit der Beamtinnen und Beamten zu sorgen, dafür zu sorgen, dass sie wieder gesund aus dem Einsatz rauskommen, dass sie auch die Möglichkeit haben, betreut zu werden, wenn etwas passiert ist, dass Sie die Möglichkeit haben, zum Beispiel Sonderurlaube zu nehmen, wenn bestimmte Dinge passiert sind, dass sie psychologisch unterstützt werden, dass sie gut aus- und fortgebildet sind, damit sie tatsächlich auf schwierige Lagen reagieren können, das ist etwas, was ich für besonders wichtig erachte. Dass sie natürlich auch materiell gut ausgestattet sind, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung, das sind Dinge, die der Polizei tatsächlich nützen. Dass Menschen bei ihnen arbeiten, die auch in den sehr komplexen Lagen angemessen reagieren können, beispielsweise auch im Landeskriminalamt, das sind Sachen, die wichtig sind und mit denen die Polizei umgehen muss. Da haben wir noch einen Weg zu gehen, sowohl in der Ausbildung als auch in der Fortbildung als auch im tatsächlichen Dienst. Dazu gibt es für später auch noch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem wir auch noch ein paar Sachen festsetzen, einmal mit dem DuZ, das hat der Kollege Bilay schon erwähnt, aber auch noch in anderen Bereichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 03 hat Licht und Schatten, wie meine Fraktionsvorsitzende das vorhin schon gesagt hat. Mit den Kompromissen können wir leben und werden natürlich auch da zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, vorweg eine Bemerkung Richtung AfD: Verfassungsschutz und Staatssicherheit auf eine Stufe zu stellen, das ist eine üble Verhöhnung der Opfer der sozialistischen Diktatur.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Ich sage es mal kurz: Der wichtigste Unterschied, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Mühlmann, ist, dass Sie solche Sprüche klopfen können, ohne hinter Gittern zu landen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich glaube,
Sie haben nicht verstanden, was gemacht wird!) Meine Damen und Herren, Sie haben noch genug Redezeit, Sie müssen mir meine jetzt nicht klauen. Ich habe an dieser Stelle schon oft gesagt, meine Damen und Herren, der Innenbereich ist für uns Liberale eine der Kernaufgaben des Staates. Kurz gesagt gehört dort auch das Geld hin. Deswegen haben wir an dieser Stelle auch keine Kürzungsvorschläge eingereicht, sondern mit Entschließungsanträgen gearbeitet. Aufgrund der kurzen Redezeit von 5 Minuten begrenze ich mich auf die für uns zentralen Punkte. Nach den Änderungsanträgen von Rot-Rot-Grün scheint die Erhöhung der DuZ-Zulage – also Dienst zu ungünstigen Zeiten – in diesem Haushalt inzwischen einkalkuliert zu sein. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn es ist das, was wir bereits seit sechs Monaten mit unserer Drucksache 7/8229 verfolgen. Wir meinen, die Kollegen haben es längst mehr als verdient, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Beim Thema „Feuerwehren“ möchte ich freilich die AfD fragen, was sie bei ihren Kürzungsanträgen geritten hat. Da haben Sie nämlich richtig einen gucken lassen. Ich gebe zu, auf der einen Seite sind wir auch der Auffassung, dass wir gern wollen, dass Zweckbindungen zurückgefahren werden. Aber hier ist ja Folgendes: Sie wollen diese 15 Millionen Euro an der für uns alle im Ernstfall essenziellen Stelle kürzen, wo wir uns alle darum bemühen, dass die Feuerwehren ordentlich ausgestattet werden. Da muss ich Sie fragen: Hat bei Ihnen denn schon mal jemand etwas von der Feuerschutzsteuer gehört? Denn die, meine Damen und Herren, wird bei Feuer- und Gebäudeversicherungen an die Länder abgeführt, damit diese davon ihre Feuerwehren finanzieren. Schaut man dann in den Haushalt, wie viel das Land damit einnimmt, dann kommt man auf 15 Millionen Euro. Diese Zahl, meine Damen und Herren, müsste Ihnen eigentlich ziemlich bekannt vorkommen. Das sind die Einnahmen nach § 46 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die im vollen Umfang für die Zwecke des Brandschutzes zu verwenden wären. Sprich: Sie haben sich zielgenau den Posten rausgesucht, den man eben nicht nebenbei aus der Zweckbindung rausnehmen kann. Wie gesagt: Sie haben richtig einen gucken lassen, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit sind wir beim Thema „Kommunen“. An dieser Stelle wiederhole ich das, was ich eigentlich jedes Jahr und nicht nur jedes Jahr einmal sage: Wir beklagen, dass der kommunale Investitionsstau nicht systematisch erfasst wird und vor allem nicht systematisch in die Ermittlungen des kommunalen Finanzbedarfs und damit als Grundlage des Kommunalen Finanzausgleichs einfließt. Und das, was für mich dabei wesentlich ist, ist die Tatsache, dass wir nach Gutsherrenart – sicherlich mehr Geld, aber eben nach Gutsherrenart – in den Kommunalen Finanzausgleich einspeisen, anstatt wirklich zu erfassen, welche Investitionen dort eben nicht getätigt werden konnten, weil die Kommunen das Geld nicht hatten. Das ist – nebenbei gesagt – auch ein Thema, das auch Barrierefreiheit betrifft. Indem die Ausgaben, die für Barrierefreiheit nicht getätigt werden konnten, weil das Geld nicht da war, nicht erfasst werden, haben wir genau dort denselben strukturellen Fehler, meine Damen und Herren. Ich möchte kurz Formulierungen wie Standardabbau, Aufgabenvereinfachung anreißen. Dort müssen wir hinkommen, um auch den Kostendruck von den Kommunen wieder zurückzunehmen. Die haben zwar mehr Geld bekommen, aber sie sind eben auch mit mehr Aufgaben befrachtet. Da müssen wir ran, meine Damen und Herren. Die Zeit reicht nur nicht, das im Detail zu erläutern.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
stimmt doch gar nicht! Es gibt nicht mehr Aufgaben!) – Na, da unterhalten Sie sich mal mit jemandem aus der Kommunalverwaltung. – Aus den Beratungen zum Thema „Grundsteuern“ möchte ich aber sagen, haben wir gelernt, dass die Koalition es für verfassungswidrig hält, Dinge zu verabschieden, für die im Haushalt kein Geld eingeplant ist. Da gucken wir jetzt mal in den Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge. Das sollten Sie uns hier bitte noch mal erklären, wie Sie sich das vorstellen und wovon Sie vor allem den wirklich Betroffenen Zahlungen geben wollen, wenn Sie dort kein Geld einstellen. Noch eine kurze Bemerkung – weil meine Redezeit davonläuft – zum Thema „Kameraüberwachung“. Es ist ja schon Einiges davon gesagt worden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Sind Sie dafür oder dagegen?) Mir wäre es lieber gewesen, diese 400.000 Euro würden nicht ausgegeben für eine Placebo-Politik, die nichts bringt, sondern lieber für die Ausstattung unserer Polizei, meine sehr verehrten Damen und Herren. Da hätten wir auf jeden Fall mehr gekonnt als mit diesem Kuhhandel.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Leider ist meine Redezeit hier schon zu Ende. Ich hätte sonst gern noch Einiges auch zu dem gesagt, was Kollege Hande heute gesagt hat, über die angeblichen strukturellen Probleme oder etwa zur Einwohnerveredelung. Aber dafür werden wir an anderer Stelle wieder genügend Zeit haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eben gehört, den Kommunen wird so viel Geld gegeben, sie sind rundum glücklich. Also das kann ich aus meinem Kreis und meiner Kommune nicht unbedingt sagen, dass das so ist. Aber man schiebt sich …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir haben letzte Woche einen massiven Aufwuchs vereinbart! Was für ein Quatsch!) – In der Stadt, aber im Kreis sieht es schon wieder ganz anders aus und die Kreisumlage steht noch gar nicht fest. – Damit will ich aber nicht unbedingt einsteigen, das war nur als kleine Vorbemerkung gedacht. Die CDU kungelt zwar einen Haushalt aus, möchte diesem aber nicht zustimmen. Hört, hört! Bürgerlich und verantwortungsbewusst wäre es gewesen, wenn die CDU im Landtag mal einen Ministerpräsidentenkandidaten vorgeschlagen hätte. Dann hätte sie zwei Dinge gezeigt, dass sie noch ein politisches Fundament hat und dass sie Gestaltungswillen hat für Thüringen
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir beraten gerade den Einzelplan 03!) wie auch beim Haushalt. Aber aus eigenen Fehlern oder Hinweisen des Landesrechnungshofs lernt die CDU wenig bis gar nichts, wo wir bei den Globalen Minderausgaben wären.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wie
hieß denn Ihr Ministerpräsidentenkandidat? Kindervater hieß der!) Die Jahresrechnung 2022 zeigte, dass die Landesregierung auch bei den Kommunen gekürzt hatte. Das lag nicht im Sinne der damaligen Erfinder. Das hindert die CDU aber nicht, dieses Instrument erneut zu spielen. Um eine neue Kürzung in dem Bereich der Kommunen zu verhindern, legen wir als AfD einen Änderungsantrag „Ausgaben realistisch veranschlagen, globale Kürzungen sachorientiert vornehmen“ mit der Drucksachennummer 7/9275 vor. Das soll Kürzungen über das Vehikel Globale Minderausgabe bei den Kommunen verhindern. Zu Recht wurden vom Landkreistag Umfang und Inhalt der Förderkulisse in Thüringen bemängelt. Auch die Finanzausstattung der Kommunen wurde angesprochen – also so toll kann es nicht gewesen sein. Um wenigstens einige finanzielle und ideologische Fehlstellungen zu korrigieren, hat die AfD auch dahin gehend einen Antrag eingereicht, und zwar den Antrag in der Drucksache 7/9276, „Für eine effiziente, bürgernahe Verwaltung und die Lichtung des Förderprogrammdschungels“. Im Grunde bedarf es aber eines Paradigmenwechsels auch im Gedankenfundament der Kommunen. Auf der Landkreisversammlung wurde zwar vehement eine auskömmliche Finanzierung angemahnt, aber auch plakativ die Bezahlkarte hervorgehoben. Die eigentlichen Probleme wurden nicht adressiert: die Abschaltung der Sozialmagneten und ein nachhaltiges effektives Grenzregime. Nicht einmal Landesthemen wie eine konsequente Abschiebung oder die Ausreichung von wirklichen Sachleistungen wurden ernsthaft angemahnt. Lieber lässt man sich in den kommunalen Spitzenverbänden ideologisch vereinnahmen und heult mit den Wölfen. Das Asch-Experiment zur Konformität lässt grüßen. Anstatt eine auskömmliche Finanzierung für Schulen, Straßen und Infrastruktur zu verlangen, schließen die kommunalen Interessenvertreter einen sogenannten Klimapakt. Diese 50 Millionen Euro wären jedoch im Kommunalen Finanzausgleich sehr viel besser aufgehoben. Eine rechtliche Bindung hat dieser Pakt sowieso nicht, das ist sicherlich auch den Verbänden klar. Also ist der Pakt im Grunde nur eine ideologische Unterwerfungsgeste der Spitzenverbände. Genau wie die CDU im Landtag wurde hier die politische Seele verkauft, nicht mehr und nicht weniger. Aber gegen das Seelenverkaufen haben auch wir von der AfD einen passenden Antrag, und zwar „Kommunen vom klimaideologischen Gängelband lassen und stattdessen verwaltungsschonend mit Mitteln für zukunftsträchtige Infrastruktur ausstatten“ in der Drucksache 7/9277. Gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine persönliche Anmerkung. Klimaschutzpolitik ist ein Wahnzustand, der durch die Abwesenheit von Fakten hervorgerufen wird. Fragen Sie doch mal die Bundesregierung bei dem 1,5-Grad-Ziel, von welcher Ausgangstemperatur wir denn die 1,5 Grad berechnen sollen. Der Abgeordnete Hilse im Bundestag hat das gemacht. Es gab keine Antwort. Es gibt keine Ausgangstemperatur.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir sind
beim Einzelplan 03!) Das sind die Fakten, auf deren Grundlage hier Milliardeneinschränkungen für dieses Land und die Kommunen erzeugt werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Thema
verfehlt!)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Danke, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich habe die Frage an die Landesregierung – die wollte nicht. Dann beende ich die Aussprache zum Einzelplan 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales einschließlich Kapitel 17 20 und Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes –. Wir kommen zum Einzelplan 04 – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – . Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Alle Fraktionen haben 3 Minuten, ebenso die Parlamentarische Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten, die nicht zu erkennen sind, haben 3 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 3 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion entsprechend. Als erster Redner erhält Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus und die wenigen Anwesenden auf der Zuschauertribüne, wer über Bildung spricht, spricht natürlich auch über Geld, das war schon immer so. Wenn man sich einmal ansieht, wie sich der Bildungshaushalt vorher 2014 unter der Vorgängerregierung – da waren noch Wissenschaft und Kultur vereint, deswegen ist es ein bisschen schwierig. Ich habe mal den 2015er genommen, unseren ersten Bildungshaushalt, da waren in etwa 1,5 Milliarden Euro für Schulen, für Jugend und Sport etatisiert. Mittlerweile sind wir bei 2,236 Milliarden Euro. Das sind stolze mehr als 720 Millionen Euro mehr in diesem Einzelplan, und auch der Aufwuchs von letztem Jahr zu diesem Jahr von 2,14 Milliarden Euro auf 2,23 Milliarden Euro, das sind auch 94 Millionen Euro mehr. Das ist schon viel Geld und das trägt auch immer wieder zu guter Qualität in der Bildung, in der Jugendpolitik und im Sport bei. Nun hat man natürlich als Abgeordneter immer den Anspruch, man will mitgestalten, man will auch was verändern. Aber ich sage mal, aus dem Guten kann man natürlich auch immer noch was Besseres machen, aber man kann auch mal sagen: Was haben wir denn eigentlich erreicht? Minister Holter hat für 642 sonderpädagogische Fachkräfte eine deutlich bessere Bezahlung erreicht. Das stärkt Inklusion in den Thüringer Schulen. Wir haben erreicht, dass die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, die im Gesetz steht, tatsächlich auch abgesichert ist und natürlich auch für die Tageseltern ein Mehr an Geld im Haushalt ist. Wir haben erreicht, dass die kommunalen Sportstätten in der Förderung von 10 auf 15 Millionen Euro in den Haushaltsverhandlungen noch mal nach oben gekommen sind. Wir hätten gern 17 Millionen Euro gehabt, das war unser Antrag als Linke, aber 5 Millionen Euro mehr ist auch gut investiertes Geld. Wir haben erreicht, dass wir bei den pädagogischen Assistenzen von 127 – Minister Holter, glaube ich – auf 357, glaube ich, steht im Ansatz, etwas, was die Schulen dringend brauchen, worauf die auch warten, tatsächlich eine bessere Ausstattung bekommen. Wir haben – und da bin ich besonders stolz drauf – auch die 26,13 Millionen Euro für Schulsozialarbeit gesichert, etwas, was Rot-Rot-Grün eben auch auszeichnet. Was wir leider nicht erreicht haben – und das lag an der CDU, das sage ich auch ganz klar –, ist eine noch bessere Ausstattung der Schulsozialarbeit, wie wir sie in den Gesetzesvorschlägen vorliegen haben. Das haben wir nicht erreicht durch Sie.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben
kein Geld vorgelegt, keinen Groschen!) Wir haben nicht erreicht eine Verbesserung des Personalschlüssels an den Kindertagesstätten. Der Gesetzentwurf liegt im Ausschuss, haben wir nicht erreicht. Wir haben auch nicht erreicht das dritte beitragsfreie Jahr. Ich will das mal hier sagen, wenn Sie tatsächlich davon ausgehen, dass die Grunderwerbsteuer zu einer Förderung von Familien führt, die erreichen dadurch tausend Familien für das dritte beitragsfreie Jahr. Das wären 15.000 Familien gewesen. Es ist nicht erreicht worden durch die CDU.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber Rot-Rot-Grün hat geliefert. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufgabe der Opposition ist es, die rosarote Brille nicht so aufzusetzen, wie wir es gerade in der Rede von Herrn Wolf gehört haben.
(Beifall CDU)
Ja, in der Tat, der Einzelplan 04 ist einer der größten in unserem Haushalt, aber der Aufwuchs, das müsste man vielleicht auch mal schauen, Herr Wolf, was am Ende übrig geblieben ist. Jedes Jahr schaffen Sie es, dass 400 bis 600, teilweise 800 Millionen Euro eben nicht ausgegeben werden aus diesem Haushalt. Das ist das Problem, weil das Geld letztendlich unseren Schulen auch nicht zugutekommt.
(Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju-
gend und Sport: Das stimmt doch gar nicht!) Trotz dieser beeindruckenden Zahlen, die Herr Wolf gerade noch mal vorgelegt und vorgestellt hat, sagen wir als CDU-Fraktion, hat der Einzelplan 04 auch gravierende Defizite gerade in der Umsetzung einer zukunftsorientierten Bildungspolitik durch die aktuelle Landesregierung. Ein Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Beantwortung der dringendsten Herausforderungen im Bildungssektor. Wir erleben einen massiven Stundenausfall, einen akuten Lehrermangel und eine hohe Zahl von Schulabgängern ohne Abschluss. Diese Zustände sind eine deutliche Bankrotterklärung der aktuellen Bildungspolitik und hinzu kommen ungelöste Probleme wie die schleppende Digitalisierung in unseren Schulen, die Einstellung von ausreichenden Lehrkräften und die unzureichende Bewältigung der Folgen der Coronapandemie im Bildungsbereich – auch hier über 40 Millionen Euro liegen geblieben, die unseren Schülerinnen und Schülern nicht zugutegekommen sind. Als CDU-Fraktion halten wir an dem Ziel fest, für alle Kinder in Thüringen ein kostenloses Hortangebot zu schaffen und auch die Betreuungsqualität in den Kindergärten nachhaltig zu verbessern. Leider haben die finanziellen Spielräume dieses Haushalts dies dieses Mal nicht ermöglicht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Deswegen haben Sie das dritte kostenlose Kita-Jahr erst mal verhindert!) Leider haben auch die rot-rot-grünen Fraktionen erneut keine Finanzierung für mehr Qualität in den Kindertagesstätten geliefert. Von Anfang an operiert Rot-Rot-Grün bei der Frage der Kindergärten mit ungedeckten Schecks und will Schulden für Wahlgeschenke auf Kosten der Jüngsten in unserem Land aufnehmen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
wollen doch 700 Millionen in die Rücklage packen!) Selbst die eigene Landesregierung unter Ministerpräsident Ramelow erachtet die Finanzierung des vorliegenden Kindergartengesetzes hier im Landtag und damit des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres als unrealistisch und hat diesbezüglich schon im August abgewinkt. Ich zitiere den Herrn Ministerpräsidenten: „Ein Versprechen, für das ich kein Geld habe, kann ich nicht umsetzen.“ Recht hat er.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Dank der CDU!) Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir als CDU-Fraktion darauf hingewirkt, einige der Fehlentwicklungen im Haushalt zu korrigieren. Exemplarisch möchte ich kurz auf den Sportbereich eingehen. Hierzu zählt unter anderem der Zukunftsplan „Sportland Thüringen“, für den wir Mittel in Höhe von 75.000 Euro plus 25.000 Euro VE erfolgreich durchgesetzt haben. Dieser Plan stellt die Weichen für eine zukunftsfähige Sportentwicklung in unserem Freistaat. Ebenso haben wir die Investitionsmittel für den organisierten Sport, die Vereine und die Kommunen weiter erhöht. Mit einem Gesamtvolumen von nun 15 Millionen Euro unterstützen wir maßgeblich den Breitensport in den Kommunen und tragen zu notwendigen Sanierungsprojekten bei, um der Sportstätteninfrastruktur in Thüringen auch tatsächlich Rechnung zu tragen. Trotz dieser Fortschritte im Detail bleibt festzustellen,
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dass der Haushaltsentwurf der rot-rot-grünen Minderheitsregierung in seiner Grundstruktur nicht unseren Vorstellungen eines zukunftsfähigen und soliden Haushalts entspricht. Vielen Dank.
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Die Entscheidung über den Haushalt ist das vornehmste Recht unseres Parlaments und damit Kern unserer parlamentarischen Demokratie. Dass wir als regierungstragende Fraktionen beim Zustandekommen des Kompromisses für diesen Haushalt durch den Willen von Herrn Voigt außen vor waren, belastet diese Entscheidung grundlegend. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wenig angebracht, die positiven Aspekte des Haushaltsbeschlusses zu betonen. Vielmehr will ich noch einmal deutlich machen, dass die CDU auch bei den Haushaltsverhandlungen auf Inhalte und parlamentarische Gepflogenheiten pfeift und sich schon dadurch als seriöser politischer Akteur für unseren Freistaat eher disqualifiziert. Das primäre Ziel der CDU scheint nicht das Wohl der Bürgerinnen und Bürger zu sein, sondern allein das Geldsparen um des Sparens willen. Dabei verschließt sie die Augen vor drängenden Investitionen in die frühkindliche Bildung und die Schulsozialarbeit. Das heißt, Herr Tischner, Sie können auch nicht ablenken in der Frage, was muss jetzt getan werden, indem Sie auf die Beitragsfreiheit beim Hort oder beim Kindergarten schielen, vor allen Dingen geht es um die Schlüsselverbesserungen. Das ist nicht nur kurzsichtig, sondern ein Akt der Fahrlässigkeit gegenüber den Bedürfnissen unserer Gesellschaft. Die CDU erzeugt zudem erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen und Vereine, die auf Zuwendungen aus dem Landeshaushalt angewiesen sind. Ihre Bestrebungen nach einer Globalen Minderausgabe bedeuten nicht nur finanzielle Einbußen, sondern setzen die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Infrastruktur mal wieder aufs Spiel. Besonders empörend ist die Erpressung der Koalition zur Kürzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Dies zeigt deutlich, wie wenig sich die CDU für den Schutz und die Stärkung unserer Demokratie interessiert. Diese Kürzung ist ein Schlag ins Gesicht aller engagierten zivilgesellschaftlichen Akteure, den die CDU billigend in Kauf nimmt. Trotz all dieser Herausforderungen stehen wir vor drängenden politischen Entscheidungen, die wir nicht aufschieben dürfen. Die SPD-Fraktion wird sich in den kommenden Wochen mit aller Kraft für folgende Vorhaben einsetzen, die bereits zur Entscheidung hier im Parlament liegen. Das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in Drucksache 7/6576 kann mögliche Auswirkungen der Globalen Minderausgabe verhindern. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Drucksache 7/8242 kann dazu beitragen, den Kinderschutz zu stärken und den erhöhten Bedarf an Schulsozialarbeit zu decken. Und – und das ist der Kern – das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes in Drucksache 7/8644, hier sollten wir uns auf die Qualität und Sicherung der Fachkräfte konzentrieren. Denn, das ist auch klar, aufgrund der demografischen Entwicklung werden wir sonst in den nächsten drei Jahren 1.400 Erzieherinnenstellen verlieren. Das können wir mit diesem Gesetzentwurf noch in dieser Legislatur verhindern. Dafür werbe ich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Wir haben im Bildungsbereich gravierende Probleme, so viel Unterricht wie nie zuvor fällt aus, so viele Lehrer wie nie zuvor fehlen an unseren Schulen und noch nie zuvor wurde so wenig an unseren Schulen gelernt wie jetzt. Wir werden die Probleme, gerade was den Lehrermangel betrifft, nicht so ohne Weiteres schnell lösen können. Was wir aber gewährleisten können, ist, dass wenigstens für die nötige Infrastruktur gesorgt wird und dass die nötigen Lernumgebungen für die Schüler und Lehrer auch vorhanden sind. Hier muss man aber sagen, dass der Zustand vieler Schulgebäude zum Teil schon zum Sinnbild unseres maroden Bildungssystems geworden ist.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Da-
für sind aber die Kommunen zuständig!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dafür
sind aber die Schulträger zuständig!) Der Investitionsbedarf in Thüringer Schulen liegt bei über 1,6 Milliarden Euro. Nur zur Erinnerung: Seit dem Start von Rot-Rot-Grün vor neun Jahren hat sich der Sanierungsstau in den Thüringer Schulen etwa verdoppelt. Da sieht man schon sehr deutlich, wo die Prioritätensetzung dieser Landesregierung liegt. Auf jeden Fall nicht im Bildungsbereich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie
wissen doch, wer dafür verantwortlich ist!) Im Haushalt sind für die Investitionen an Schulgebäuden im kommenden Jahr gerade einmal 30 Millionen Euro vorgesehen. Das reicht bei Weitem nicht aus. Bei diesem Tempo brauchen wir nur rund 60 Jahre, um alle Schulen zu sanieren. In der Zeit darf auch nichts anderes kaputtgehen. Wir fordern deswegen im EP 17, die Investitionspauschale für Schulgebäude von 30 auf 95 Millionen Euro anzuheben, damit der Sanierungsstau an unseren Schulen auch in absehbarer Zeit abgearbeitet werden kann.
(Beifall AfD)
Ja, die Schulsanierung ist ein kommunales Thema. Aber die Kommunen schaffen es augenscheinlich nicht. Deswegen muss hier auch das Land eingreifen. Aber nicht nur unsere Schulen sind marode. Bei den Sportstätten sieht es leider nicht viel anders aus. Ein Problem ist, dass den Kommunen schlicht weg das Geld für die Erhaltung der Sportstätten fehlt. Teilweise müssen Kommunen bei anderen freiwilligen Leistungen Abstriche vornehmen, um überhaupt die Sportstätten weiter betreiben zu können. Hier muss dringend nachgebessert werden: Wir fordern deswegen, dass die Zuweisungen gemäß Thüringer Sportfördergesetz im Haushalt von derzeit 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro angehoben werden und das Gesetz entsprechend angepasst wird. Um den Sanierungsstau in den Sportstätten abzubauen, haben wir zudem eine Erhöhung der Investitionssumme vorgesehen. Der Vorschlag der Landesregierung sieht für die Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden, Gemeindeverbände für Sportanlagen lediglich 15 Millionen Euro für das kommende Jahr vor. Das wird bei Weitem nicht ausreichen. Deswegen fordern wir weitere 10 Millionen Euro für die Sanierung. Ich kann deswegen nur für unseren Änderungsantrag in der Drucksache 7/9277 um Zustimmung werben, um ein deutliches Zeichen für den Abbau des Sanierungsstaus an unseren Schulen und vor allem unseren Sportstätten zu setzen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 04 ist in vielerlei Hinsicht besonders, da die meisten Mittel schlichtweg für Personal gebunden sind. Deswegen ist es immer sehr schwierig, dort tatsächlich etwas zu bewegen, insbesondere wenn es dann noch – ich sage es mal so – Sparanträge gibt. Ja, es ist uns leider nicht gelungen, die 11,3 Millionen Euro, die wir bei der Schulsozialarbeit aufstocken wollten, in diesen Haushalt zu bringen, Herr Tischner. Wir haben es aber versucht. Es war nur mit Ihnen leider nicht zu machen, genauso wie das Kindergartengesetz, wo wir gesagt haben: Es ist ganz entscheidend, hier die Weichen zu stellen. Auch das ist nicht gelungen. Was ist gelungen? Der digitalgestützte Sozialkundeunterricht mit der Buzzard-App, hier sind 370.000 Euro eingestellt worden, Mittel für die Bildung für nachhaltige Entwicklung, hier können wir auf eine EU-Förderung setzen, und eine Erstwählerinnenkampagne.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Mit wel-
cher Deckung?) Was konnte verhindert werden – was wirklich schlimm gewesen wäre, ich will es nur mal sagen –? Kürzungen bei der Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, da sollten nämlich 3,7 Millionen Euro gestrichen werden. Kürzungen bei der politischen Bildung in der Erwachsenenbildung – da wollte die CDU gern 500.000 Euro streichen. Kürzungen beim Landesbeauftragten für Kinderschutz – hört, hört –, 70.000 Euro sollten gestrichen werden. Kürzungen bei Bildung für nachhaltige Entwicklung. Was leider nicht verhindert werden konnte, will ich auch ehrlich sagen: Kürzungen im Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit – hier fehlen jetzt 470.000 Euro, die wir mehr eingestellt hatten. Kürzungen bei Fortbildungen des ThILLM, auch bei eigenverantwortlich angebotenen Fortbildungen der Schulen für Quer- und Seiteneinsteiger, lieber Herr Tischner; 400.000 Euro sind gekürzt worden. Sachverständige für Schulbücher, die empfohlene Maßnahme der Enquetekommission „Rassismus“ – 80.000 Euro sind hier rausgestrichen worden. Lehrerinnengewinnungskampagne – ich dachte, wir brauchen Fachkräfte –, minus 92.000 Euro. Danke, CDU, für nichts!
(Beifall DIE LINKE)
Die Veranstaltungsreihe Thüringer Fachtag für frühkindliche Bildung in den Kindertagesstätten „Gemeinsam gute Praxis gestalten“ ist gekürzt worden, Projektmittel für Ganztagsangebote sind gekürzt worden und auch Mittel in puncto Inklusion. Das ist natürlich schon ein echtes Problem, das will ich ganz deutlich sagen. Aber ganz besonders schmerzt, dass dringend notwendige Verbesserungen und Weiterentwicklungen mit den vorhandenen Mitteln einfach nicht gestaltet werden können. Ich nenne jetzt mal den Bereich Digitalisierung, gemeinsamer Unterricht und Inklusion, aber auch im Bereich Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe. Und noch mal, ich hatte ja mit dem Personal begonnen: Das sind insgesamt 1,5 Milliarden Euro von etwa 2,2 Milliarden Euro für Personalkosten. Da ist natürlich ein hoher Aufwuchs drin, der auch maßgeblich den Tariflöhnen und den Beamtengehältern geschuldet ist, die gestiegen sind. Aber ich sage auch: Wir müssen unsere Fachkräfte natürlich auch vernünftig bezahlen. Deshalb kann man nicht sagen, da wird Geld aus dem Fenster geschmissen. Im Gegenteil: Wir geben das Geld für unsere Fachkräfte aus. Wir hätten das gern noch intensiver getan, aber das war leider unter diesen Umständen nicht zu machen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Bildungshaushalt ist mit seinen 2,2 Milliarden Euro der größte Posten im Landeshaushalt, insbesondere aufgrund der ca. 22.000 Personalstellen. Die Höhe dieser Ausgaben ist aber noch längst nicht das, was eine gute Bildungspolitik ausmacht. Der Haushalt spiegelt über alle anderen Ausgaben nämlich immer auch die Entscheidung struktureller Voraussetzungen unserer Bildungslandschaft wider. Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die wir anhand des vorliegenden Haushalts etwas für kontraproduktiv halten bzw. die wir nicht verstehen in Anbetracht der Herausforderungen, vor denen wir uns befinden. Der Landesrechnungshof hat Ihnen ins Stammbuch geschrieben, die Doppelstruktur zwischen Hortbudget und Schulbudget aufzulösen und die bürokratischen Hürden für das Budget zu verringern. Für uns ist das aus unserer Sicht das einzige Budget, mit dem Schulen tatsächlich Eigenverantwortung leben können. Sie legen diese Budgets zusammen und kürzen sie im gleichen Atemzug um 1,2 Millionen, obwohl wir bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen hatten, dass das eingeplante Geld für die Auszahlung der 30 Euro pro Schüler, wie es eigentlich vorgesehen ist, schon so nicht ausreichen würde. Ich kürze gerade in Gedanken, weil ich meine Redezeit davonlaufen sehe. Nur falls Sie sich wundern sollten. Ein weiterer Punkt, der mir wirklich überhaupt nicht verständlich vorkommt, ist, wenn Sie bei Fortbildungen kürzen. Das ist aus meiner Sicht das Sparen an der völlig falschen Stelle. Auf Antrag der CDU streichen Sie den Sachaufwand für die Fortbildungen und das Fortbildungsbudget für die Schulen. Die bessere Aufnahme von Seiteneinsteigern, die Etablierung multiprofessioneller Teams und das kollaborative Arbeiten des Lehrkörpers in den Schulen können nur funktionieren, wenn eine kontinuierliche Personalentwicklung stattfinden kann und wenn die Schulen die Möglichkeiten, den Raum und auch die finanziellen Mittel dazu haben, genau dies in Schule zu leben und voranzubringen. Kürzungen bei Fortbildungen in Schulen halte ich momentan für das absolut falsche Signal.
(Beifall DIE LINKE)
In Zeiten, in denen die Herausforderungen an unseren Bildungseinrichtungen nicht größer sein könnten, brauchen wir alle Ressourcen an den Schulen und nicht in bürokratischen Verfahren. Komplizierte Förderstrukturen oder ungeklärte Zuständigkeiten dürfen nicht im Weg stehen, wenn sich motivierte Akteure rund um Schule vor Ort gemeinsam für die Verbesserung der Thüringer Bildungslandschaft einsetzen. Deswegen schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor, Maßnahmen und Programme, die dafür da sind, externe Akteure an Schule einzubinden, zu bündeln und die Mittel künftig über ein strukturiertes Förderverfahren bereitzustellen. Als Basis sind hier zum Beispiel Erfahrungen denkbar, die wir aus „Aufholen nach Corona“ kennen oder auch aus Programmen, die wir im Sport oder der Jugendhilfe bereits erfolgreich leben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bildungshaushalt 2024 bleibt unserer Auffassung nach hinter den Anforderungen, die Lehrer, Eltern, Schüler und die Wissenschaft an unsere Schulpolitik richten, zurück und schafft es nicht, die offensichtlichen bürokratischen, lähmenden Knoten der Thüringer Bildungslandschaft zu durchtrennen. Dazu braucht es mehr Mut, mehr Eigenverantwortung und mehr Freiheit für die Schulen vor Ort. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
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Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Redezeiten der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe sind damit erschöpft. Möchte die Landesregierung sprechen? Bitte, Herr Minister Holter, Sie haben das Wort.
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Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauende, der Einzelplan 04 ist nicht nur der größte Einzeletat des Gesamthaushalts für den Freistaat Thüringen, sondern mit seinen einzelnen Positionen trifft er direkt oder indirekt jede Einwohnerin und jeden Einwohner dieses Freistaats. Denn jeder Thüringerin und jedem Thüringer liegen das Wohl und die Entwicklung der Kinder am Herzen und das nicht nur zur Weihnachtszeit. Dass Thüringen zum 1. Januar einen Haushalt haben wird und damit Klarheit und Sicherheit für alle im Land bestehen wird, begrüße ich genauso wie die Vorrednerinnen und Vorredner und auch alle, die noch nach mir reden werden. So können wir als TMBJS den eingeschlagenen Weg in der Bildung konsequent weitergehen. Wir wollen und können alle Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst, die die Voraussetzungen erfüllen, einstellen, und das über das ganze Jahr. Wir werden die Einstellung selbst durch verkürzte Verwaltungswege weiter beschleunigen. Jede Absolventin und jeder Absolvent des Vorbereitungsdienstes hat die Chance, in Thüringen in den Schuldienst aufgenommen zu werden. Jeder, der es will, wird auch eingestellt. Wir werden mit dem Haushalt 2024 mehr pädagogische Assistenzen beschäftigen, 357, wie vom Kollegen Wolf erwähnt, und das Pilotprojekt „Verwaltungsassistenzkräfte“ auf mindestens zwei weitere Landkreise erweitern. Bei allen Einsparungen und Kürzungen im Haushalt 2024 – an der schulischen Bildung wird der Rotstift nicht angesetzt.
(Beifall DIE LINKE)
In diesem Sinne ist auch der 2024er-Haushalt wiederum ein Bildungshaushalt und das ist gut so für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen. Inzwischen, meine Damen und Herren, pfeifen es die Spatzen von den Dächern: Unsere Sprache ist der Schlüssel zu allen Fächern in der Schule und für einen erfolgreichen Schulabschluss. Dies betrifft hier geborene Kinder genauso wie zugezogene und geflüchtete. Alle Kinder, ob deutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Herkunftssprache, brauchen die Unterstützung beim Erlernen und Beherrschen unserer Sprache. Sprachbildung und Sprachentwicklung beginnen im Kindergarten. Daher ist es mir wichtig, dass das Programm „Sprachkitas“ 2024 und darüber hinaus weitergeführt werden kann. Ja, meine Damen und Herren – die Rednerinnen und Redner der Koalition sind darauf eingegangen –, der Preis für den erreichten Haushaltskompromiss ist hoch, und so wirft der Einzelplan 04 nicht nur Licht, sondern eben auch Schatten. Die Qualität in den Kindergärten wird sich nicht wie erwartet verbessern, sie wird sich allerdings auch nicht verschlechtern. Es schmerzt mich sehr, dass einige wichtige Ziele der R2G-Koalition in dieser Wahlperiode nicht umgesetzt werden können. Aber nach der Wahl 2024 werden die Themen „beitragsfreier Kindergarten“, „Qualitätsverbesserung in den Kindergärten“, „Zentrum für frühkindliche Bildung“, „Schulsozialarbeit“, „Praktikantinnenvergütung“, und zwar, bin ich der Überzeugung, unabhängig von der jeweiligen Regierungskoalition, wieder auf die Tagesordnung kommen müssen. Dies gilt übrigens auch für alle Demokratieprojekte. Herr Tischner, die Axt an die Finanzierung der Demokratieprojekte hat die CDU gelegt, namentlich Prof. Voigt.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Du hast
doch genug Geld dafür! Du hast doch genug Geld da drin! Gib das doch erst mal aus!) Warum er das als Demokrat getan hat, bleibt sein Geheimnis. Er hätte viel mehr für die Demokratieförderung in Thüringen tun müssen, denn Demokratieförderung in Thüringen ist alternativlos. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Minister. Ich beende die Aussprache zum Einzelplan 04 – Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport –. Ich rufe den Einzelplan 05 – Thüringer Ministeri– auf. Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Alle Fraktionen als auch die Parlamentarische Gruppe der FDP haben 3 Minuten. Sollte die Landesregierung länger als 3 Minuten reden, ergibt sich eine zusätzliche Redezeit entsprechend dem Überzug. Als erster Redner erhält Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, kein Mensch ist illegal und die Menschenwürde und die Menschenrechte sind unteilbar und stehen allen Menschen zu.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das sage ich nicht nur als Linker hier vorn, sondern das sagt auch das Bundesverfassungsgericht, was zum Asylbewerberleistungsgesetz geurteilt hat. Dementsprechend ist eine humanitäre Migrationspolitik daher notwendigerweise eine Migrationspolitik ohne Diskriminierungen und sie legt besonderen Schwerpunkt auf Integration. Integrationspolitik, die sich eben nicht an neoliberalen Kosten-NutzenRechnungen orientiert, was wir leider heute hier schon hören mussten, ob Menschen wertvoller oder weniger wertvoll sind, sondern sie sind Menschen und ihre Menschenwürde und ihre Menschenrechte sind unteilbar. Deshalb ist es auch wichtig, dass in den Haushaltsverhandlungen die Vorschläge der CDU, die Kürzungen in dem Bereich von Integrationsmaßnahmen vorgesehen haben, zu einem großen Teil verhindert werden konnten. So kann die Integrationsarbeit weitergehen, wenn auch unter schwierigen Bedingungen. Ich möchte gern darauf hinweisen, dass es leider eben auch mit Entscheidungen und Finanzströmen auf europäischer und auf Bundesebene zu tun hat, dass es dort nicht bessere Bedingungen gibt, die eigentlich sehr wünschenswert und notwendig wären. Die Linke setzt sich deswegen auch sehr für diskriminierungsfreie Migrations- und Integrationspolitik ein. Das bedeutet eben auch die Einführung einer diskriminierungsfreien Bezahlkarte für Geflüchtete oder wie es Bodo Ramelow vor ein paar Tagen auf den Punkt brachte – ich zitiere den Ministerpräsidenten –: Warum sollen Menschen weiterhin Bargeld bekommen, wenn wir alle längst mit Karte bezahlen? Ich verstehe einfach nicht, warum diese Personen nicht behandelt werden wie alle Menschen in unserem Land.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht um die Umstellung von bar auf unbar und nicht um Sachleistungen. Humanitäre Migrationspolitik bedeutet auch menschenwürdige, möglichst dezentrale Unterbringung in Wohnungen und – wenn es auch Probleme dort bei den Kapazitäten gibt – und dementsprechend muss es auch gute Gemeinschaftsunterkünfte geben und die Wohnungsunterbringung dann eben danach ermöglicht werden. Die Halle in Hermsdorf – und das haben wir mehrfach zu Recht gehört – muss schnellstmöglich geschlossen werden, damit wir diesem Anspruch auch gerecht werden. Der Landeshaushalt 2024 bildet auch dafür die Grundlage und die Möglichkeiten, dass dies gelingt. Auch die Gesundheitskarte ist für geflüchtete Menschen ein diskriminierungsfreies Modell und auch das werden wir weiterhin im Jahr 2024 führen, was sehr zu begrüßen ist. Ich möchte noch auf einen kurzen, letzten Punkt wirklich hinweisen, weil Begrifflichkeiten eben wie irreguläre oder illegale Migration verwendet werden: Es ist tatsächlich einfach illegal, Menschen ertrinken zu lassen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Lassen Sie uns wirklich daran richten und orientieren, dass Menschenrechte und die Menschenwürde unteilbar sind und dass wir solidarisch dagegenhalten, wenn das angegriffen wird.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer, was will man in 3 Minuten zu einem Einzelplan sagen, zu dem eigentlich so viel zu diskutieren ist? Das Thema „Migration“ ist zumindest im Einzelplan noch abgebildet, auch wenn die Ministerin dafür nicht mehr zuständig ist. Es ist das entscheidende Thema, was die Thüringerinnen und Thüringer derzeit bewegt. Man muss an dieser Stelle, ohne über Menschenwürde und Menschenrechte zu sprechen, einfach konstatieren, dass wir hier in Thüringen katastrophale Zustände haben. Unzureichende Kapazitäten und zum Teil menschenunwürdige Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Unterkünften sowie eine steigende Kriminalität sind einfach Fakt. Dazu gehört auch der Fakt, dass unsere Kommunen schon über die Grenzen ihrer Möglichkeiten hinausgegangen sind. Dann ist auch nicht verwunderlich, dass die Unterstützung und Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Thema immer weiter sinkt. Wir als CDU-Fraktion haben in den Haushaltsverhandlungen deswegen versucht, unsere Schwerpunkte deutlich zu machen und haben auch im Rahmen eines Entschließungsantrags diese Ihnen hier vorgelegt. Dazu gehört die Einführung einer Bezahlkarte, und das schnellstmöglich. Es gibt seit dem 06.11. eine Einigung der Regierungschefs auf Bundesebene und diese hat Thüringen umzusetzen, denn da dürfen wir uns keinen Sonderweg leisten und eben auch keine besonderen Anreize setzen. Des Weiteren geht es darum, eine umfassende Nutzung der Regelungen zur Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit für Asylbewerber hier in Thüringen umzusetzen. Es ist einfach so, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Asylbewerber die Möglichkeit nutzen sollten, sich in ehrenamtlichen Tätigkeiten zu integrieren, denn das ist immer die beste Möglichkeit, sich in der Gesellschaft einzubringen, die Sprache zu erlernen und letztendlich auch die Gegebenheiten und Gepflogenheiten hier in Thüringen mitzubekommen. Ein weiterer Punkt ist das vollständige Durchreichen und die Erstattung der Kosten an die Kommunen. Auf Bundesebene gibt es eine Einigung, dass 7.500 Euro zugesagt sind, Thüringen hat diese sofort und schnellstmöglich durchzureichen und da sind die Kommunen nicht als Bittsteller zu deuten. Letztendlich wollen wir auch, dass die Thüringer Aufnahmeprogramme zur Aufnahme von Syrern und Afghanen endlich auslaufen, denn auch das ist ein Sonderweg in Thüringen, der zu speziellen Anreizen führt, die letztendlich die Kommunen ausbaden müssen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Darüber hinaus ist es uns noch gelungen, im Haushalt einen Titel zu streichen, nämlich die Einführung eines Antiziganismusbeauftragten. Diese 200.000 Euro können wir uns in Thüringen sparen. Es gibt kein anderes Bundesland, das so einen Beauftragten hat, und deswegen ist das an unserer Stelle auch nicht notwendig. Sehr geehrte Frau Ministerin, im nächsten Jahr sind Sie nicht mehr für Migration in diesem Maße zuständig und können sich dem Thema „Justiz“ vermehrt widmen. Es gibt genug zu tun, ich denke nur an die Digitalisierung, die E-Akte, die Nachwuchsgewinnung und einen besseren Opferschutz.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum Bereich „Justiz“ etwas sage, noch mal kurz zu Frau Meißner. Sie haben ja noch mal das Best of Bätsch Ihrer migrationspolitischen Vorstellungen hier zusammengefasst und ich frage mich nur immer die ganze Zeit: Wenn Sie auf der einen Seite sagen, wir wollen eigentlich möglichst niemanden mehr herlassen und auf der anderen Seite aber gemeinnützige Arbeit gemacht werden soll, damit Leute sich besser integrieren und die Sprache lernen, was bitte wollen Sie eigentlich? Also wirklich, ich meine, das eine und andere lässt sich ja nicht so richtig mit den Ankerzentren und weg – und abschieben vereinbaren. Wobei wir uns tatsächlich einig sind, ist, dass wir die Zustände in den Erstaufnahmeeinrichtungen ändern müssen, und daran arbeiten wir. Ich möchte zum Bereich „Justiz“ kommen. Vor Gericht und auf hoher See, hat man ja früher immer gesagt, ist man in Gottes Hand. Wir müssen aber zusehen, dass alle, die vor Gericht wollen, dort auch erst mal hinkommen und dazu braucht es natürlich eine moderne und gute Justizausstattung. Da sind wir im Hintertreffen, was die Digitalisierung und auch viele andere Sachen angeht. Da müssen wir tatsächlich aufholen und haben noch sehr viel Arbeit vor uns. Dennoch sind auch im neuen Haushalt dazu wieder Ansätze drin. Die Personalaufstockung haben wir nicht mehr durchbekommen. Wir können auf der einen Seite eben auch nicht Personal aufstocken und auf der anderen Seite im Haushalt wesentliche Mittel einsparen, weil wir wissen, die Personalmittel sind immer die Gelder, die am meisten auch langfristig gebunden werden. Deswegen hatten wir hier jetzt nicht die Möglichkeit, die personellen Verbesserungen vorzunehmen, die wir gern vorgenommen hätten. Ich bedaure das sehr und denke, dass der Kernbereich der Justiz von uns allen auch erhöhte Aufmerksamkeit verdient. Denn der Glaube an den Rechtsstaat ist dann auch zu Ende, wenn die Rechtsweggarantie insofern Einschränkungen erfährt, dass es doch teilweise jetzt schon recht lange dauert, bis bestimmte Gerichte irgendwelche Verfahren terminieren. Das kann uns alle nicht zufriedenstellen. Das ist eine wichtige Säule der Demokratie und der Sicherheit – die ich ja eben auch schon mal im Bereich des Haushaltsplans 03 vertreten durfte –, damit sich Leute auch sicher sind, dass sie nicht nur ein Recht haben, sondern dieses Recht im Zweifel auch verteidigen können bzw. auch Unterstützung finden, wenn sie sich benachteiligt sehen, benachteiligt wurden, und dass dann unabhängige Gerichte, zu denen wir stehen, dann darüber befinden, ob Abhilfe zu schaffen ist und von wem, und dass all dies auch zeitnah von ausreichend ausgebildetem und kompetent arbeitendem Personal und auch etwas schneller als es bisher möglich ist, durchgesetzt werden kann. Das bedeutet nicht nur, dass wir die Anzahl von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten erhöhen. Das konnten wir in der letzten Zeit sehr gut, da sind sehr viele Neueinstellungen erfolgt, sondern wir müssen auch im Bereich des Personals der nachgeordneten Dienstleistenden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den entsprechenden Fachgerichten, nachsteuern und das ist auch ein guter, weiter Weg.
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Hier in dem Bereich wundere ich mich, dass die CDU nur ein entschiedenes Jein zu diesem Haushalt sagen kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste. Also, ich könnte jetzt, wie jedes Jahr, erklären, warum man einem rot-rot-grünen Asylhaushalt nicht zustimmen kann. Ich will das mal von anderer Seite aufziehen und zwar von der Seite der CDU, die ja die Kooperation mit Rot-Rot-Grün im Zusammenhang mit dem Einzelplan 05 auch als Asylwende oder als Umsteuern in der Flüchtlingspolitik bezeichnet, und warum das nicht Fall ist, das will ich kurz erläutern. Genannt wird von der CDU einerseits die Bezahlkarte. Die Bezahlkarte sei eine Umstellung auf Sachleistungen, aber das genau ist sie eben nicht. Wir sehen das am Fall Greiz. In Greiz wird nach wie vor auch Bargeld ausgezahlt und im Zusammenhang mit der Einigung auf Bundesebene gibt es noch keine hinreichend konkretisierten Vorgaben, sodass also auch zu erwarten ist, dass auch dort wieder die Möglichkeit besteht, entweder Bargeld abzuheben oder Dinge, die man kauft, zu Bargeld zu machen. Das ist weiterhin ein Fehlanreiz, der also nicht abgestellt ist. Dann sagt Herr Voigt von der CDU zunächst mal: Es gibt ein Problem mit den Ukrainern, ein Landrat sagt, die möchten nicht arbeiten gehen, weil sie so viel Bürgergeld bekommen. Was macht die CDU? Sie stimmt, sie fordert letztlich sogar die volle Bürgergelderstattung für Ukrainer. Da stelle ich die Frage: Herr Voigt, wer zahlt es? Der Bund? Nein, der Bund zahlt es nicht. Es zahlt der Steuerzahler, zum Beispiel mit einem höheren CO -Preis ab nächstem 2 Jahr, denn genau den müssen Sie erhöhen, damit Sie so was finanzieren können.
(Beifall AfD)
Da sagen wir nein, das machen wir nicht mit, das ist keine Trendwende.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
eine hat mit dem anderen nichts zu tun, die AfD bekommt ja auch Steuergeld für ihren Wahlkampf!) Dann feiern Sie sich dafür, meine Damen und Herren von der CDU, dass keine Landesaufnahmeprogramme für Afghanen mehr vorhanden sind. Aber, meine Damen und Herren, das ist doch ein schlechter Witz. Lesen Sie denn keine Zeitung? Die Afghanen, die jetzt beispielsweise aus Pakistan rausgeworfen werden, weil sie kein Aufenthaltsrecht haben, die werden doch von der Bundesregierung direkt eingeflogen. Man braucht doch gar kein Thüringer Spezialaufnahmeprogramm mehr. Die kommen doch trotzdem – und zwar dank der Ampel. Auch das ist also eine Mogelpackung. Herr Debes hat das in seinen eigenen Worten ausgedrückt, ich würde das folgendermaßen ausdrücken: Es ist eine reife Propagandaleistung, mit der Sie den Leuten draußen, die mit dem Sachverhalt nichts zu tun haben, was vorspiegeln wollen, was tatsächlich überhaupt nicht der Fall ist. Es gibt keine Asylwende, es gibt ein Weiter-So.
(Beifall AfD)
Wie eine wirkliche Wende geht, das zeigen wir mit unseren Änderungsanträgen, beispielsweise Geld für eine Extraunterbringung von Ausländern, die wiederholt die öffentliche Ordnung stören, außerhalb von Ortschaften in besonderen Einrichtungen, dann eine Beschränkung der Gesundheitsversorgung auf gesetzliche Mindeststandards – keine 20 Millionen Euro extra für eine Gleichstellung mit den gesetzlichen Kassenpatienten, wie es hier in Thüringen erfolgt. Dieses Geld würden wir lieber nutzen, um im ländlichen Raum beispielsweise die notwendigen Arztpraxen, Facharztpraxen zu ermöglichen.
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Es tut schon immer wieder weh, so viel Rassismus und Häme vom Pult erleben zu müssen, aber trotzdem musste das jetzt kurz Richtung Herrn Möller sein. Zum Einzelplan 05: Es ist schon angesprochen worden, dass das, was die CDU auch noch in einem Entschließungsantrag formuliert hat – den wir übrigens ablehnen werden –, tatsächlich auch noch ziemlich finstere Seiten hat. Auf der einen Seite hat Herr Plötner völlig zu Recht gesagt: Wir haben nichts gegen eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte – keine Frage. Aber sie muss eben diskriminierungsfrei sein und sie muss deswegen auch bestimmten Kriterien genügen. Wir werden da sehr genau hinschauen. Dann hat die CDU darum geworben, dass gemeinnützige Arbeit von Geflüchteten verübt werden sollte. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Die meisten Geflüchteten, die ich kenne, wollen das gern, würden das gern. Aber für gemeinnützige Arbeit braucht es dann auch Gelegenheiten. Das heißt, Sie müssen den Menschen auch etwas anbieten. Sie können sie nicht auf der einen Seite sozusagen ständig vor den Kopf schlagen und auf der anderen Seite ihnen gar nichts anbieten und sonst sagen: Ihr arbeitet ja nicht. Das ist schon relativ verlogen und ein ziemlich heftiger Umgang mit den Menschen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will sehr deutlich sagen: Die CDU hat offenkundig auch immer noch nicht verstanden, dass das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz selbstverständlich weiterhin für Integration zuständig ist. Und im Bereich der Integrationsförderung – Entschuldigung – da schmücken Sie von der CDU sich dann auch gern mit Vereinen, die im Land eine ganz wichtige Integrationsarbeit leisten. Und die brauchen mehr Unterstützung, nicht weniger. Insofern ist es bitter, dass Sie da entsprechend streichen wollten. Zu den Landesaufnahmeprogrammen noch mal: Das sind Aufnahmeprogramme für Familienangehörige, wo Private die Bürgschaften und die kompletten Finanzmittel dafür übernehmen, dass diese Menschen hierherkommen. Dass sich die CDU jetzt dafür feiert, diese wichtigen Landesaufnahmeprogramme, die beispielsweise von den Flüchtlingspaten für Syrien getragen werden, einem Verein in Jena, ist einfach nur beschämend – und das in der Vorweihnachtszeit, das muss ich Ihnen einfach noch mal so sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Das kostet nämlich eigentlich gar kein Geld für das Land. Das kostet auch die Kommunen kein Geld. Darum kümmern sich Private. Aber Sie haben es zum Fetisch auserkoren und machen das auf dem Rücken von Menschen, die hierherkommen wollen. Das finde ich einfach nur schäbig, muss ich so deutlich sagen. Dann sagen Sie, jetzt soll sich doch bitte schön die Ministerin endlich der Justiz widmen, kürzen aber im anderen Atemzug gleich alle Stellen mit weg, die dafür wichtig oder notwendig gewesen wären. 12 Stellen sind weggefallen, ganz wesentlich auch für den Bereich der Digitalisierung. Ich will einmal erleben, dass Sie von der CDU dann wieder fordern, jetzt soll aber im Justizbereich mal dies oder jenes passieren. Ohne Personal funktioniert es eben auch nicht. Dann müssen Sie auch bedenken, was Sie ausgelöst haben.
(Beifall DIE LINKE)
Und dann noch zum Punkt „Antiziganismusmittel auf null reduziert“. Da stellt sich Frau Meißner hier hin und sagt, die Mittel braucht kein Mensch. Wenn Sie sich mal im Bereich Rassismus anschauen, wo die meisten Übergriffe, die meisten Beschimpfungen, die meisten Diskreditierungen passieren, ist es genau im Antiziganismusbereich. Ich bin froh, dass Thüringen eine Antiziganismusbeauftragte hat. Dass Sie ihr jetzt die Gelder gestrichen haben, ist bitter genug. Ich hoffe, dass wir Wege finden, um beispielsweise Vereine wie RomnoKher trotzdem auch in Zukunft zu unterstützen, weil die eine Arbeit leisten, die schlichtweg unersetzlich ist in diesem Land und die wir dringend brauchen, auch und gerade angesichts solcher Redebeiträge wie von Herrn Möller.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten sehen die Justiz, eine in ihren Entscheidungen unabhängige Justiz als einen Grundpfeiler unserer Demokratie an. In einer Zeit, in der die Informationstechnologie oder – verständlicher – die Digitalisierung immer intensiver die Lebens- und Arbeitsbereiche durchdringt und bestimmt, muss auch die Justiz mit diesen Entwicklungen Schritt halten und auch halten können, indem sie entsprechend ausgestattet ist. Digitalisierung, meine Damen und Herren, ist kein einmaliger Prozess, sondern eine Daueraufgabe. Für uns Freie Demokraten ist Ausgangspunkt für eine gelingende Digitalisierung der Thüringer Justiz eine auskömmliche haushalterische Aufmerksamkeit auf die Funktionsfähigkeit der IT-Stelle der Justiz, insbesondere also eine ausreichende Anzahl unbefristeter Stellen an IT-Fachkräften. Über dieses Thema hinaus haben wir mit unserem mehrheitlich getragenen Update-Justiz-Antrag Forderungen an die gesamte Landesregierung gerichtet, nämlich den anstehenden Generationenwechsel und Personalmangel in der Justiz durch eine proaktive Personalpolitik anzugehen und dafür zu sorgen, dass der Wissenstransfer zwischen den Generationen gesichert ist und dass in Anbetracht der Datenmengen, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen unter Wahrung der bürgerrechtlichen Garantien sichergestellt und ausgewertet werden müssen, die zuständigen Behörden die für diese Aufgabenerfüllung notwendigen Mittel erhalten sollen. Wir sehen im Haushaltsplan für 2024 leider nicht, dass die Landesregierung die Wichtigkeit dieser Forderungen anerkannt und umgesetzt hat, meine Damen und Herren. Auch im Bereich Migration schauen wir aus liberaler Sicht nicht nur fröhlich drauf. In der Realität und auch im Haushaltsplan ist keine lösungsorientierte Migrationsarbeit der Landesregierung sichtbar. Auch nunmehr zwei Migrationsminister, meine Damen und Herren, sind nicht in der Lage, die aktuelle Konfusion in planvolle Handlungen zu lenken. Da verwundert es in höchstem Maße, dass zwei mit Migration befasste Referate aus dem Migrationsministerium zum Innenministerium wechseln, der Transfer aber im Haushalt nicht sichtbar wird, und das Amt für Migration weiterhin im Einzelplan 05 mit Haushaltsmitteln versehen ist. Meine Damen und Herren, uns Freie Demokraten stört, dass es keine festgeschriebenen, parlamentarisch legitimierten Thüringer Rahmenbedingungen für die Migration und die Integration gibt. Bis heute – müssen wir feststellen – hat Thüringen kein Integrationsgesetz, das der Sachverständigenrat ja schon lange fordert, meine Damen und Herren. Jetzt – bevor die Redezeit abgelaufen ist – noch kurz eine Bemerkung in Richtung Kollege Plötner: Bei dem Narrativ Neoliberalismus schauen Sie einfach mal bei einer Definition einer politisch im Wettbewerb stehenden Stiftung nach, nämlich der Adenauer-Stiftung, wie die das definieren. Ihre Untersetzung – Herr Präsident, ich komme zum Ende – ist schlicht und einfach falsch und üble Nachrede. Danke schön.
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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt aus den Fraktionen keine weiteren Redemeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Bitte, Frau Ministerin Denstädt.
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Einzelplan 05 nimmt einen Anteil von gerade mal 4,6 Prozent des Gesamtetats ein oder anders ausgedrückt, mit 4,6 Prozent der Gesamtausgaben des Landes können so wichtige Dinge wie die dritte Staatsgewalt, also die Rechtsprechung durch die Gerichte sowie eine effektive Strafverfolgung, ein sicherer Justizvollzug, die Integration von Geflüchteten und der wichtige Verbraucherschutz finanziert werden. Lassen Sie mich kurz zum größten Bereich, der Thüringer Justiz, kommen. Eine gute Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugseinrichtungen bildet das Fundament einer funktionierenden Justiz. Sie trägt entscheidend dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zu bewahren. Gerade in der heutigen Zeit ist das Vertrauen der Thüringerinnen und Thüringer in den Rechtsstaat von enormer Wichtigkeit. Das muss auch immer wieder betont werden. Maßgeblich wird dieses Vertrauen von der Personalausstattung der Justiz beeinflusst. Der Haushaltsentwurf 2024 legt die Grundlage dafür, die personellen Erneuerungen durch den Generationswechsel abzufedern. Aber nicht nur personell befindet sich die Justiz in einem Erneuerungsprozess, auch technisch wird der Kurs in Richtung digitale Zukunft fortgesetzt. Der elektronische Rechtsverkehr hat sich zwischenzeitlich etabliert und wird weiter ausgebaut. Dieser tief in die Arbeitsweise der Justizbehörden eingreifende und damit sehr vielschichtige Prozess wird im Haushalt 2024 fortgesetzt und wird an Dynamik sogar noch zulegen, damit die Vorgaben des Bundesgesetzgebers eingehalten werden können. Letztlich wird auch der Justizvollzug modernisiert. Neben einer intensiveren Ausbildung und der inzwischen etablierten Nutzung von Telemedizin liegt der Fokus im Haushalt 2024 auf der Erneuerung von Sicherheitstechnik, um auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können. So sollen Detektionsgeräte angeschafft werden, mit denen Postsendungen auf eine Kontamination mit Drogen untersucht werden sollen. Daneben ist die Anschaffung von Detektionsanlagen vorgesehen, die verhindern sollen, dass mittels Drohnen unerlaubt Gegenstände in die JVAs eingebracht werden. Damit habe ich kurz die wichtigsten Vorhaben angesprochen. Kurz zum Bereich Integration: Der Haushalt 2024 sieht hierfür Förderungen aus Landesmitteln vor, sei es für die Sozialberatung von anerkannten Geflüchteten in den Kommunen oder zahlreiche Integrationsprojekte, wie zum Beispiel für Deutschkurse zum Spracherwerb. Nicht zu vergessen ist das Landesprogramm „Dolmetschen“, mit dem mittels Video- und Audiodolmetschen sowohl den Zugewanderten als auch Behörden, Ärzten und/oder sozialen Einrichtungen erheblich vereinfacht wird, miteinander zu kommunizieren. Auch zum Verbraucherschutz möchte ich ein paar Worte verlieren. Der Haushaltsentwurf soll die Grundlage legen, die vielfältigen Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Thüringen sowie der Deutschen Gesellschaft für Ernährung weiter fortzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie gestatten mir an dieser Stelle aber auch noch, mein Unverständnis für drei Änderungen im Haushaltsansatz der Landesregierung zum EP 05 auszudrücken, welche die Beschlussempfehlung des HuFA enthält. Mit dem Titel 05 04 422 01 streichen Sie eine Stelle für einen Staatsanwalt auf dem Gebiet der Cyberkriminalität sowie fünf sogenannte Medienbetreuer, die dafür notwendig sind, die Technik in den Sitzungs- und Verhandlungssälen in Gang zu setzen und am Laufen zu halten, Tätigkeiten, die die Richterinnen und Richter selbst nicht vornehmen können, auf die sie aber unbedingt angewiesen sind. Hier zu sparen, wird zu weiteren Verfahrensverzögerungen führen, so zumindest die Befürchtung. Genauso wenig kann ich die Empfehlung der Streichung in Titel 05 01 422 01 nachvollziehen. Hier sollte auch für die Stärkung des elektronischen Rechtsverkehrs mehr Personal im Bereich des Ministeriums geschaffen werden. Es wundert mich besonders, weil ja Digitalisierung hier eigentlich als Anliegen aller im Landtag vertretenen Fraktionen benannt wurde. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es ergibt sich eine zusätzliche Redezeit von 50 Sekunden. Möchte die jemand nutzen? Das kann ich nicht erkennen. Damit beende ich die Aussprache zum Einzelplan 05 – Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz –. Wir kommen zum Einzelplan 06 – Thüringer FiDie Redezeiten verteilen sich wie folgt: Jede Fraktion bzw. auch die Parlamentarische Gruppe der FDP hat 3 Minuten. Die Redezeit verlängert sich bei Überschreiten von 3 Minuten der Landesregierung um die entsprechende Länge. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, das Wort.
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan des Thüringer Finanzministeriums ist ein wichtiger Einzelplan, obwohl er recht kompakt ist. Neben dem Ministerium sind das Thüringer Landesamt für Finanzen, die Steuerverwaltung, der Fachbereich Steuern der Thüringer Verwaltungsfachhochschule und der Zentrale Fahrdienst enthalten. Im Haushalts- und Finanzausschuss gab es in der vorigen Woche von unserer Seite Änderungsanträge hinsichtlich der Erläuterungen im Stellenplan. Insbesondere im Bereich der Beihilfestellen und der elektronischen Personalakte war dies notwendig. Die Ausgaben belaufen sich im Einzelplan auf 224 Millionen Euro, für das Jahr 2024 ist das jedenfalls geplant. Davon sind allein 203 Millionen Euro Personalausgaben, das sind rund 90 Prozent. Insbesondere in der Steuerverwaltung, das wissen Sie, ist viel Personal notwendig. Nachwuchsgewinnung ist seit Jahren ein wichtiges Thema. In allen Bereichen des Landeshaushalts, aber insbesondere auch im Finanzministerium, gibt es da verschiedene Maßnahmen, die uns die Ministerin in den Beratungen erläutert hat. Die Grundsteuerreform, das wissen Sie, wird uns ebenfalls weiter beschäftigen. Hier waren in den vergangenen Jahren zusätzliche Mitarbeiter eingestellt worden und da muss man eben auch sehen, inwieweit dann Mitarbeiter, die sich bewährt haben, übernommen werden können. Das ist wiederum dieses ganze Thema „Fachkräftegewinnung“, das uns weiter beschäftigt. Die Thematik „Grundsteuerreform“ an sich wird uns an dieser Stelle wiederum begegnen. Das Gesundheitsmanagement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt auch im kommenden Jahr einen wichtigen Schwerpunkt dar, damit Krankenstände einerseits reduziert werden und andererseits die Mitarbeiter zukunftsfit für den Job gemacht werden. Hier gibt es entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Sie sehen, im Einzelplan des Finanzministeriums ist ein großer Schwerpunkt auf den Bereich der Mitarbeiter gelegt. Diesen gilt ein ganz besonderer Dank für die geleistete Arbeit für die Menschen in unserem Freistaat. An dieser Stelle wünsche ich Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2024.
(Beifall CDU)
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, zum Haushaltsplan des Finanzministeriums gibt es immer nicht viel auszuholen, er ist sehr solide. Man kann sich dementsprechend auch ein bisschen kurzfassen. Hier stecken fast ausschließlich Personalkosten drin – für die Beschäftigten des Freistaats, die mit ihrer Arbeit die finanzielle Gestaltung der Ideen hier aus dem Thüringer Landtag, die es oft in Massen gibt, erst ermöglichen. Dafür an dieser Stelle auch mal ein ausdrückliches Dankeschön in Richtung Finanzverwaltung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In diesem Zusammenhang ist es aber durchaus bedauerlich, dass nach den Nullrunden der vergangenen Jahre die Finanzverwaltung alle zusätzlichen Planstellen durch die CDU-Forderungen während der Haushaltsplanungen verloren hat. Was es aber ein bisschen absurd macht, wenn Kollege Kowalleck hier eben noch von Fachkräftegewinnung gesprochen hat. Immerhin bleiben jetzt Aufgaben unter anderem in den Bereichen „Beteiligungsverwaltung“, „Bezügeverwaltung“ oder „E-Akte“ liegen oder müssen durch vorhandenes Personal miterledigt werden. Das ist bei einem Krankenstand von ungefähr 9 Prozent in der Finanzverwaltung tatsächlich auch nicht unbedingt schön, für die Mitarbeiter, die da sind. Im Einzelplan 17 dagegen gab es ein bisschen mehr Bewegung, den will ich hier auch kurz mit aufrufen, weil den das Finanzministerium maßgeblich mit bewirtschaftet. Hier ist mit 30 Millionen Euro die komplette Personalkostenreserve dem Streichkonzert der CDU zum Opfer gefallen. Diese Entscheidung wird sich spätestens bei der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Besoldung hoffentlich nicht zu stark bemerkbar machen, aber sie kann im Zweifel auch sehr wehtun. Darüber hinaus wurden weitere 33 Millionen Euro im Einzelplan 17 gekürzt, zum Beispiel bei Bürgschaftsausfällen, Zinsen, Geldbeschaffungskosten, aber auch bei den Härtefällen aus den Ost-West-Rentenüberleitungen. Ein paar Veränderungen im nicht geringen Maße gab es bei den Steuern. Immerhin mussten wir die ideologisch begründeten Mindereinnahmen über 40 Millionen Euro bei der Grunderwerbsteuer abbilden, auch die schlagen hier einnahmeseitig im negativen Sinne zu Buche und werden auch in den nächsten Jahren weiterhin den Landeshaushalt belasten. Das wird dann Aufgabe in der nächsten Legislatur sein, was immer wieder aufzufangen sein wird. Ich will an der Stelle noch mal allen Mitarbeitern in der Finanzverwaltung danken und ihnen von hier aus ein schönes Weihnachtsfest wünschen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, meine Damen und Herren, im Einzelplan 06 kann man zu dem Aufwuchs der Planstellen sagen: alle Jahre wieder. Diesmal 35 statt 8 Beamtenstellen mehr im Thüringer Finanzministerium gegenüber dem Vorjahr, im Gegenzug wurden bei den Arbeitnehmern für den Haushaltsentwurf 202.415 Planstellen abgebaut. Die Umwandlung der Arbeitnehmerstellen in Beamtenstellen in Summe ist zwar attraktiv für die betreffenden Personen, jedoch vergrößert es die Pensionslasten für den Freistaat Thüringen in der Zukunft. Von der fortschreitenden Digitalisierung merken wir bei den Personalentwicklungen mal wieder keine Einsparungen. Trotz der Mehrung an Planstellen fehlen in der Ist-Besetzung zum 31.01.2023 489 Menschen auf dem Planstellensoll von 3.854 Mitarbeitern für 2023. Hier hat die Landesregierung auch noch Nachholbedarf in der Stellenbesetzung, statt ständige neue Stellen auszubringen. Die Personalkosten stiegen dadurch mal wieder auch durch die tariflichen Erhöhungen bedingt, welche durch die fortschreitende Inflation hervorgerufen wurde und auf welche die AfD als Ergebnis der Fehlkonstruktion des Euros schon seit 2013 hingewiesen hat. Somit steigen die Ausgaben von 196 Millionen Euro in 2023 auf nunmehr 203 Millionen Euro. In meiner Rede zum Landeshaushalt 2023 letztes Jahr habe ich neben dem Rechnungshof bereits auf das Problem mit den steigenden Personalkosten im gesamten Haushalt aufmerksam gemacht. Ich erinnere und mahne auch heute noch mal an, dass es so nicht weitergehen kann, da die Personalkosten in Thüringen insgesamt betrachtet auch in Anbetracht der demografischen Entwicklung problematisch werden. Ich erinnere hier an den notwendigen Personalabbaupfad in der Verwaltung. Im EP 17 planen Sie nun 47 Millionen Euro Mehreinnahmen durch den Wegfall der ermäßigten Umsatzbesteuerung im Bereich der Gastronomie, was wir als AfD-Fraktion kritisch sehen. Unsere Änderungsanträge zur Erhöhung des Bürgschaftsrahmens und zur Erhöhung der Schuldentilgung, was unsere Zukunftsfähigkeit verbessert hätte, haben Sie in gewohnter Weise leider im Ausschuss abgelehnt. Angenommen wurde dafür aber unser Antrag über 45 Millionen Euro mehr zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden im Kapitel 17 16, aber auch nur, weil die CDU einige Tage später denselben Antrag einreichte. Abgelehnt wurde dafür wieder unser Antrag zum Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge mit 5 Millionen Euro mehr, welcher dafür sorgen sollte, dass die betroffenen Grundstückseigentümer eben nicht mit den existenzbedrohenden Härten alleingelassen werden. Das Thema „Grundsteuererklärung und Grundlagenbescheide“ hatten wir schon zur letzten Haushaltsberatung für 2023, wo auch die Änderungsanträge der AfD abgelehnt worden sind. Nun sind wir mal gespannt, wie das Gerichtsurteil des BFH in Sachen Bundesmodell ausfallen wird, welches in Thüringen angewendet wurde. Hier möchte ich noch auf unseren Änderungsantrag in der Drucksache 7/9276 verweisen, welchem Sie heute noch zustimmen könnten, wo wir mehr Mittel für die Vertretungsaushilfskräfte zur Bearbeitung der Anträge und Bescheide bei der Grundsteuer eingeplant haben. Ansonsten haben wir im Einzelplan 17 in unseren Anträgen die Ausgaben auf das notwendige Maß begrenzt, um für eine bessere Ausstattung der Kommunen und Verbände wie auch bei den Feuerwehren zu sorgen. Aufgrund der Redezeitvorgaben kann ich hier leider nicht weiter ausführen. Stimmen Sie daher unseren Entschließungsanträgen zum Wohle unserer Bürger zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Schönes Weihnachtsfest! Danke.
(Beifall AfD)
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Dann liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Ganz herzlichen Dank. Ich will nur einiges richtigstellen, weil das immer wieder und wieder hier falsch dargestellt wird. Die freien Stellen im Finanzministerium oder zum Beispiel auch bei der Polizei sind dafür da, dass wir unseren Nachwuchs einstellen können. Die sind nicht ausfinanziert. Das heißt, ich stelle am 1. September Menschen ein, die eine bestimmte Qualifikation erworben haben, mit einer bestimmten Punktzahl. Alle sagen: Wir brauchen Nachwuchs. Kann man das nicht verstehen, dass die Stellen einfach frei bleiben? Die tun keinem weh. Man kann ständig politisch die Sau durchs Dorf tragen, aber man kann es auch lassen. Man kann es auch endlich lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Punkt 2, es ist nicht nur die … Okay. Sie wollen –
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: 500 bei
der Polizei sind noch einzustellen!) Sie wollen es nicht verstehen. Da Sie es nicht verstehen wollen, muss ich mir jetzt auch keine Mühe geben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) So. Einzelplan 17, das ist nicht nur die Gastro, Herr Kießling, sondern es ist auch das Wachstumschancengesetz, das nicht in dem Maße kommt. Und insofern kann das auch gelassen werden. Und zum Dritten, Grundsteuer, nicht Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Grundsteuerreform. Wir haben ein erstes Urteil in Sachsen, und das macht mich froh, weil da bestätigt wird, dass das Bundesmodell auch rechts-, also –
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Was ist mit dem Urteil aus RheinlandPfalz?) Rheinland-Pfalz ist nur einstweiliger Rechtsschutz. Betrifft uns momentan überhaupt nicht.
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Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Dann beende ich die Aussprache zum Einzelplan 06, einschließlich des Einzelplans 07 – Allgemeine Finanzverwaltung –.
(Beifall DIE LINKE)
Wir machen weiter mit dem Einzelplan 07 - Thüund Digitale Gesellschaft – . Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Die Fraktion Die Linke hat 4 Minuten, die CDU-Fraktion ebenfalls 4, die AfD-Fraktion 4, die SPD 3, die Grünen 3, die Gruppe der FDP 3 und die fraktionslosen Abgeordneten ebenfalls 3. Nach 4 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Schubert für die Fraktion Die Linke.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich möchte in meinem Redebeitrag zum Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft insbesondere den Fokus auf die Transformation hin zur Klimaneutralität richten, denn das wird Wirtschaft und Wissenschaft auch in Zukunft im wachsenden Maße beschäftigen. Es ist ein entscheidendes Thema für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats. Wir müssen investieren und zwar je schneller, umso besser für unsere Zukunftschancen in Thüringen, um sichere Arbeitsplätze auch in Zukunft zu haben, um gute Arbeit zu garantieren. Und wer das immer noch nicht begriffen hat, sollte sich noch mal den Brief von Wiegand-Glas vornehmen, der deutlich macht, wie viel davon abhängt, wie schnell wir in die Transformation kommen, und nicht zuletzt auch das Gutachten des Wirtschaftsministeriums sich noch mal vor Augen führen, die hervorgehoben haben, herausgerechnet haben, dass wir mit einer schnellen Dekarbonisierung zusätzliches Wirtschaftswachstum in unserem Freistaat generieren können. Bei der existierenden Schuldenbremse ist allerdings die notwendige Geschwindigkeit der Transformation mit den Bordmitteln des jährlichen Haushalts nicht erreichbar. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, wird heute zitiert mit folgenden Worten: „Die Obsession zum Sparen könnte Deutschland die Zukunft kosten, denn kluge Schulden […] sind der Wohlstand von morgen.“
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deshalb ist es gut und richtig, dass nun endlich auch im Ergebnis unseres Antrags die Aufstockung des Eigenkapitals der Thüringer TAB um 50 Millionen aktiv diskutiert wird, damit wir uns der Möglichkeiten unserer landeseigenen Förderbank endlich bedienen können. Der Entschließungsantrag der Koalition ist zu Recht mit diesem Thema unterwegs, weil wir dieses Thema gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister seit geraumer Zeit vorangetrieben haben. Sondervermögen ist die richtige Quelle, wenn wir dieses auflösen, um diesen Eigenkapitalaufwuchs zu beschreiben, denn schon im Errichtungsgesetz zum Sondervermögen sind auch die Transformationsinvestitionen beschrieben worden. Deswegen ist es völlig logisch und richtig, dass wir auch aus diesem Topf dann entsprechend die Möglichkeiten in der TAB für dieses Thema stärken. Neben den strategischen Dimensionen zur Modernisierung des Freistaats haben wir auch konkrete Schritte zur Wirtschaftsförderung, hier des Handwerks, im Haushaltsplan verankert. Auch im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt für ein neues Programm zur Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler, die einmal in Handwerksbetrieben hineinschnuppern wollen. Dieses Programm haben wir sozusagen in Analogie dessen, was in SachsenAnhalt eine positive Resonanz gefunden hat, jetzt gemeinsam mit den Handwerkskammern verabredet und können das dann schon mit Blick auf die Sommerferien im kommenden Jahr auf den Weg bringen. Das wird hoffentlich auch die Nachwuchsgewinnung im Bereich des Handwerks unterstützen und das Handwerk als wichtige Säule der Thüringer Wirtschaft stärken. Ich will zum Schluss noch mal einen Satz sagen, weil wir heute hier schon in der Generaldebatte auch viel gehört haben und dass immer wieder auch alter Wein in neuen Schläuchen uns hier offeriert wird, Herr Kemmerich. Sie sind inzwischen mit Ihrer FDP zur Partei der komplett zerstörten Glaubwürdigkeit in Thüringen geworden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben erneut unsere Haushaltsdebatte mit dem alten Vorschlag befeuert, 1.000 Millionen einzusparen, haben allerdings im Wirtschaftsbereich nur einen einzigen Vorschlag gemacht, nämlich mehr Geld auszugeben, indem Sie die von RotRot-Grün eingeführte Meistergründungsprämie aufstocken wollen. Wir machen was anderes, wir liefern nämlich tatsächlich konkrete Unterstützung mit unserem Programm für die Praktikumsprämie der Schülerinnen und Schüler. Deswegen sagen wir, unser Markenzeichen ist die Verbesserung der Unterstützung für die Thüringer Wirtschaft, Ihr Markenzeichen ist immer nur alter Wein in neuen Schläuchen. Sie bringen keine Vorschläge, Sie propagieren immer nur, 1.000 Millionen müssen gekürzt werden, ohne dass wir am Ende wissen, was Sie eigentlich damit meinen. Wirtschaftskompetenz sieht anders aus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauer am Livestream! Der Entwurf, den Rot-Rot-Grün für den Haushalt vorgelegt hat im Sommer dieses Jahres, der reiht sich ein in die Reihe von neun davor liegenden Trauerhaushalten für den Freistaat Thüringen. Das Volumen wird jedes Jahr aufgebläht, es findet eine Umverteilung statt in rot-rot-grüne Ideologieprojekte, die Wirtschaft wird als Stiefkind behandelt. Das war der Entwurf. Deshalb war es wichtig, dass wir als Christdemokraten hier Änderungen erzwungen haben. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konnten wir für die Wirtschaft dennoch einige Rahmenbedingungen verbessern. Das Wichtigste ist, wir haben jetzt erst mal einen generationengerechten Haushalt, ohne neue Schulden und mit reduzierter Entnahme aus der Rücklage. Das sichert nämlich ein langfristiges stabiles Umfeld für Investitionen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Wird dann zugestimmt?) Wenn man hergeht und wollte die Rücklage auf 48 Euro zurückfahren, das zeigt, dass man überhaupt nicht mehr unterwegs ist mit dem Willen, das Land zu gestalten und wahrscheinlich auch schon aufgegeben hat, den Gedanken zu Recht aufgegeben hat, überhaupt noch weiter regieren zu können, was hoffentlich dann auch eintreten wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das Land bleibt mit den durch die CDU durchgesetzten Änderungen auch 2024 finanziell handlungsfähig. Unternehmen können sich darauf verlassen, dass zumindest bestehende Förderprogramme und auch Projekte wie Meisterbonus und Meistergründungsprämie langfristig abgesichert sind. Durchgesetzt haben wir außerdem 450.000 Euro und den gleichen Betrag noch mal im Folgejahr für das Technikum in Thüringen. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hochschulen erleichtert werden. Für Unternehmen wird so der Zugang zu den Ressourcen der Universitäten verbessert und damit der Einstieg in Innovationsprojekte erleichtert. Und, sehr geehrte Damen und Herren, auch die 10 Millionen Euro Förderprogramme für Wohneigentumserwerb von Familien sind ein wichtiger Schritt. Damit werden nicht nur Familien entlastet, sondern auch in Zeiten angespannter Auftragslage Impulse im Baugewerbe gesetzt. Jedoch eines der größten Probleme ließ sich im Rahmen des Haushalts nicht lösen, Thüringen hat weiter das Problem der Bürokratie. Es gilt weiterhin, die Thüringer Förderprogramme sind oftmals unübersichtlich und mit zu vielen hohen Hürden versehen. Viele Unternehmen sagen, wir würden ja Fördermittel nutzen, aber die Programme sind zu wenig zugänglich und zu unattraktiv. Wir brauchen in Thüringen eine weitgehende Reduzierung von bürokratischen Hürden. Dazu gehören auch gerade die Hürden im Bereich der Förderprogramme. Solange sich das nicht bessert, wird auch mehr Geld in den Programmen selber nichts bringen, da es übrigbleibt und zum Schluss nicht ausgegeben wird. Abschließend lässt sich feststellen, Thüringen hat in den letzten neun Jahren massiv an Anschluss verloren. Wir sind in der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgefallen. Wir sind das Schlusslicht unter allen anderen Bundesländern. Der jetzige Haushalt …
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wie
hoch ist die Insolvenzrate, Martin?) Guck doch mal, die Entwicklung in Thüringen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern im Wirtschaftswachstum ist die geringste. Da haben wir massiv verloren. Und seit neun Jahren tragen Sie die Verantwortung. Im Übrigen, die SPD, auch in den fünf Jahren davor, auch schon im Wirtschaftsministerium, also das ist ja ganz klar, wohin man es adressieren muss. Wir sagen, der Haushalt, wie er vorliegt, ist nicht gut für unser Land. Und wir hoffen, dass es der letzte Haushalt ist, den Rot-Rot-Grün vorlegt. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt sicherlich gute Punkte in diesem Einzelplan, wenn ich an die Stärkung der Gründungsnetzwerke oder an die Fortsetzung der Finanzierung für die Gründungsnetzwerke an Hochschulen denke, an die Hochschulsozialarbeit oder an die Stärkung der Aufstiegsfortbildung. Es gibt auch negative Seiten, Herr Henkel, und das hat auch was damit zu tun, wie Sie verhandelt haben, weil wir natürlich auch in diesem Einzelplan die Kürzungswut der CDU zu spüren bekommen, zum Beispiel im Bereich der Forschung und Entwicklung und im
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wer wollte
denn die … bei den Hochschulen, insbesondere in Jena?) Bereich der privaten und öffentlichen Unternehmen, bei der Frage der Investitionen. Es wird aber meiner Meinung nach dieser Haushaltsdebatte nicht gerecht, hier einfach nur so zu tun, als wäre das eine ganz normale Haushaltsdebatte. Die Kollegin Rothe-Beinlich hat in der Generalaussprache deutlich gemacht, wie das Verfahren zu diesem Haushalt war und dass die Machtdemonstration, die die CDU vollführt hat, hier zulasten der fachlichen Debatte gegangen ist. Das führt eben auch dazu, dass wir drängende Fragen, die wir haben und die wir mit dem Haushalt angehen könnten, nicht angehen. Ich würde das gern an einem Beispiel deutlich machen: Ich weiß, dass wir hier im Haus Einigkeit darüber haben, dass der Fachkräftemangel eines der größten Themen, wenn nicht das größte Thema und die größte Herausforderung für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Thüringen in den nächsten Jahren sein wird. Die Voraussetzung dafür, dass Menschen arbeiten gehen können, wenn sie Kinder haben oder ältere Angehörige betreuen müssen, ist, dass es Menschen gibt, die dann in der Zeit zum Beispiel auf ihre Kinder aufpassen, also, dass es Kindergärten gibt. Das heißt, es ist ganz leicht: Wenn der Bäcker oder die Ingenieurin ihr Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen kann, fehlen sie, und damit steht auch die Wirtschaft still. Wir haben als Koalition einen Vorschlag gemacht, wie wir damit umgehen können, nämlich mit einer Veränderung des Betreuungsschlüssels in den Thüringer Kindergärten, um damit zum Beispiel die Arbeitsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen zu verbessern, um sicherzustellen, dass sie uns nicht in den nächsten Jahren aufgrund des demografischen Wandels verloren gehen. Wir machen damit auch noch einen zweiten Aspekt, den uns die PISA-Studie noch mal mitgegeben hat – sie ist ja erst wenige Tage, kann man sagen, alt –, weil sie noch mal deutlich macht, welche Qualitätsprobleme wir auch in den Kindergärten haben. Das haben auch die Kammern noch mal bestätigt, dass wir hier eine stärkere Investition bräuchten, als wir das bisher machen. Deswegen will ich das an der Stelle noch mal sagen: Ich halte das für einen großen Fehler, dass wir dieses Thema mit dem Haushalt nicht angehen. Das ist ein Problem und eine Verantwortung, die wir alle tragen. Da kann man sich am Ende des Tages nicht zurücklehnen und sagen: Wir haben uns ja nur enthalten, die Koalition hat an der Stelle versagt. Das ist eine Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen. Ich kann nur anknüpfen an meinen Kollegen Denny Möller, der das zum Einzelplan 04 schon mal gesagt hat: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass diese Qualitätsverbesserungen kommen, weil sie sozialpolitisch notwendig sind, weil wir die für die Kinder brauchen, aber auch, weil es notwendig ist für die Kolleginnen und Kollegen in Thüringen. Sie haben es nämlich verdient und wir brauchen das, um in den nächsten Jahren einen guten Wirtschaftsstandort Thüringen zu haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind eben auch aufgrund politischer Entscheidungen schwierige Zeiten für die deutsche und die Thüringer Wirtschaft. Deswegen ist es besonders jetzt Aufgabe der Politik, zu priorisieren und den Fokus auf das Wesentliche zu legen. Genau das haben wir bei unserer Aufarbeitung dieses Haushalts gemacht, bei der Auswahl dessen, was wir streichen wollen und wo wir aufstocken möchten. Also zunächst mal die Streichungen und damit zu Beginn: Wir möchten die Zuschüsse für die Anwerbung ungelernter Ausländer streichen. Es ist ja allgemein bekannt – und das haben wir auch immer wieder hier deutlich gemacht –, dass wir auf unsere eigene Jugend setzen. Dazu kommen wir dann auch gleich noch mal im Arbeitsmarkt- und Sozialkapitel. Hier werden wir die 500.000 Euro eben einsparen. Ein weiterer Aspekt, der damit zu tun hat, dass wir den Fokus darauf setzen möchten, das Wesentliche zu machen, ist, bei den Hochschulen die Mittel für das sogenannte Kompetenznetzwerk Gleichstellung zu streichen. Die 260.000 Euro sind besser eingesetzt in der allgemeinen Lehre, um die jungen Leute ordentlich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.
(Beifall AfD)
Da haben wir ja gerade eben gehört, dass die Politik dafür zuständig sein soll, die Wirtschaft zu transformieren. Nein, Politik kann höchstens einzelne Impulse setzen, damit sich die Wirtschaft verändert. Wie sie sich verändert, dafür ist die freie Wirtschaft selbst zuständig,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Dann müssen Sie mal nach Schleusingen fahren!) nämlich der Wille von Konsumenten und Produzenten. Egal, wie groß der politische Wille auch immer sein mag, am Ende wird sich die Realität eben doch durchsetzen.
(Beifall AfD)
Jetzt kommen wir zu den eigenen Akzenten, die wir vor allem stärken möchten. Da geht es uns um zwei Bereiche. Das Erste ist der gesamte Bereich „Gastronomie und Hotellerie“, also jene Bereiche, die ja in den vergangenen Jahren ganz besonders stark unter Politik auch gelitten haben. Hier hat die Landesregierung ein Förderprogramm aufgelegt zu Investitionen in Gastronomie und in Hotelbetriebe, insbesondere im ländlichen Raum. Die möchten wir erheblich aufstocken, damit die die Investitionsdefizite, die in den vergangenen Jahren aufgetaucht sind, eben auch aufholen können. Dann haben wir selbstständig noch Mittel eingestellt für ein Tourismuskonzept, das wir im kommenden Frühjahr vorstellen werden, um den Tourismus hier in Thüringen für die Zukunft fit zu machen.
(Beifall AfD)
Drittens: Im dritten Bereich für den eigenen Schwerpunkt sind vor allem zusätzliche Mittel im Bereich Medizinstudienplätze und Pharmaziestudienplätze. Wir haben auch beim vergangenen Plenum wieder gehört, wie wichtig es ist, die Kapazitäten auszubauen. Das haben wir nicht nur beim letzten Plenum gehört, das haben wir auch schon im Vorfeld der vergangenen Haushaltsberatungen gehört, und deswegen bleiben wir uns da treu. Wir werden nicht aufhören, diese Ausweitung der Medizinstudienplätze und Pharmaziestudienplätze zu fordern. Und der letzte Punkt: Wir möchten – auch das haben wir in den vergangenen Jahren gefordert und werden das auch weiterhin tun – die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer fordern und einführen, sobald wir selber in Regierungsbeteiligung sind. Insgesamt kann man die Wirtschaftspolitik der AfD folgendermaßen zusammenfassen: Weniger Ideologie
(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und höheres Zutrauen in die Kräfte der Privatwirtschaft. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
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Sehr verehrte Damen und Herren, meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen, ideologiefreie Wirtschaftspolitik, Studiengebühren erheben für ausländische Studenten – das beißt sich ja nun mal.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nicht-EU-Aus-
länder!) Ich glaube, gerade die Universitäten und auch die Volkswirtschaft leben vom Austausch unterschiedlicher Kulturen, aber auch der Ideen und des Ideenreichtums. Und, Herr Aust, ich weiß, dass das vielleicht in Ihre Klientel passt, aber nicht in unser Land. Insofern das in der Kürze der gebotenen Zeit, die mir hier nur zur Verfügung steht. Die nächste ideologiegetriebene Mär ist ja diese Dekarbonisierung. Ich weiß von vielen Menschen, die können das nicht mehr hören in der Form. Da geht es gar nicht darum, es abzulehnen. Aber es geht um eines, und das ist, dass die Wirtschaft das für sich selbst macht, wenn die Märkte das verlangen, vor allen Dingen, wenn es eines ist, wenn es rentabel ist.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Sie wollen es doch machen, Sie verhindern es doch!) Ich weiß nicht, warum wir mit Geldern der öffentlichen Hand in diesen Milliardensummen, deutschlandweit gesehen – das ist ja das, was wir Robert Habeck weggestrichen haben, Gott sei Dank –, das auch von Thüringen betreiben sollen. Nehmen wir die sogenannten Low Hanging Fruits – ich weiß, Sie haben etwas gegen die Verwaltungssprache Englisch, aber dann kommen wir einfach ein Stück weiter. Ich weiß, Herr Stengele, Sie würden gerne uns allen vorschreiben, wie wir das zu tun und zu lassen hätten.
(Zwischenruf Stengele, Minister für Umwelt,
Energie und Naturschutz: So ein Quatsch!) Aber nochmals: Das ist der falsche Ansatz, denn wir werden den Planeten nicht von Thüringen aus retten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir können hier – und deshalb auch zurück zu den Universitäten – dafür Sorge tragen, dass wir mit deutschem Erfindergeist und Innovationskraft Ideen für die Welt propagieren. Wer das nicht glauben will, dem empfehle ich die Organisation der Sprunginnovationengesellschaft. Da sind tolle Ideen, made in Germany, damit können wir eine Menge machen und da gibt es auch tolle Innovatio nen, aber nicht, wie ihr euch das vorstellt. Zurück zum Meisterbonus: Ja, den werden wir so lange fordern und einfordern, bis er denn auf dem Niveau ist, wie wir uns das auch vorstellen, und vor allen Dingen, wie er für die Wirtschaft wichtig und richtig ist, nämlich wie er dem Nadelöhr eine Öffnung gibt, was auch eines der Gros ist neben dem Fachkräftepotenzial, das fehlt, nämlich dass wir Nachfolger organisieren für die Betriebe, die sich vor 30 Jahren und jünger gegründet haben. Die stehen vor großen Herausforderungen, dass sie keine Menschen haben, die ihre Betriebe übernehmen wollen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deshalb die simple Nachricht: Da müssen wir schauen, was unsere benachbarten Länder machen. Und das andere, das letzte Thema ist tatsächlich: Bringt die Digitalisierung voran! Das ist nach neun Jahren ein Nirwana. So sehr ich Sie schätze, Frau Taubert und Herr Staatssekretär, aber da ist viel zu wenig passiert. Wir haben immer noch Verwaltungen, die sehr undigital arbeiten mit einem zu hohen Personalbesatz. Da geht es auch nicht um Entlassungen von Mitarbeitern, es geht allein nur darum, nicht besetzte Stellen nicht besetzen zu müssen und durch Altersübergänge frei werdende Stellen nicht wiederbesetzen zu müssen. OZG-Verwirklichung ist gleich null. Wir hinken da zurück.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE)
Das ist kein Quatsch, Herr Schubert, wir haben es mehrfach diskutiert, wir können die Studien weiter austauschen. Aber das Problem ist, Studien helfen uns ja nicht.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Wenn ich eine Amtsstube betrete und merke, wie wenig digital, wie analog das nach wie vor abläuft, brauche ich keine Studie, sondern nur einen verbesserten Ansatz zur Digitalisierung. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mir erlauben, für meine Fraktion in diesem Haushalt das Augenmerk auf die Zukunft der Wissenschaft allgemein und der Hochschulen im Freistaat im Besonderen zu legen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Haushalt für 2024 muss sich daran bewähren, die Herausforderungen in diesem Bereich zu meistern. Ich nenne die höheren Sachkosten allgemein und die gestiegenen Baukosten im Speziellen. Die Tarifvertragsabschlüsse, nicht nur für die allgemein Beschäftigten, sondern auch für die Studierenden, sind in den letzten Monaten gut und richtig verhandelt worden. Vielen Dank dafür an die Tarifgemeinschaft der Länder und die Gewerkschaften. Aber auch diese Kostensteigerung gilt es zu meistern, und niemand sollte die Augen vor den Problemen verschließen, die durch den demografischen Wandel auf die Hochschulen zukommen, sei es bei der Zahl der Studierwilligen, sei es bei der Nachwuchsfindung für das wissenschaftliche und das allgemeine Personal. Was schafft dazu dieser Haushalt? Für ein niedrigschwelliges Projekt zur Hochschulsozialarbeit in Nordhausen stellen wir fast 150.000 Euro zur Verfügung. Damit wird eine neue aufgebaut und mittlerweile etablierte Arbeit verstetigt. 2026 wird evaluiert und bei Erfolg an anderen Hochschulstandorten die Arbeit des Studierendenwerks ergänzt. Wir führen das erfolgreiche Projekt „StudiumThüringenPlus“ fort. 100.000 Euro gibt der Freistaat für Studierende aus finanzschwachen Familien. 500 Euro pro Kopf stellen für die Betroffenen eine wirkliche Hilfe bei der Erstellung und Einrichtung am neuen Studien- und Wohnort dar. Rot-Rot-Grün setzt eben auch sehr alltagsnahe sozialpolitische Akzente. Mit diesen Akzenten, die korrespondieren mit der grundhaften Förderung der Hochschullandschaft, in der die Einrichtungen weitergehende Autonomie ihrer Haushalte aufstellen, verwalten und ausgleichen können, bekennt sich das Land dazu, besonders die Studienbedingungen im Blick zu behalten. Der aktuelle Demografiebericht des Landes hat noch einmal betont, dass die Trends zur Individualisierung und zur Internationalisierung auch für Thüringen eine Konstante darstellen, auch wenn dies von wissenschaftsfeindlichen Strömungen beharrlich geleugnet wird. Wir haben es eben gerade schon einmal gehört. Wir wollen, dass alle Bevölkerungsteile unseres Landes die gleichen Zugangsmöglichkeiten zur Bildung haben, auch und gerade an unseren Hochschulen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Selbstverständlich wollen wir auch einen sehr guten wissenschaftlichen Standard erreichen helfen, der die Studierenden zu zukunftsfähigen Tätigkeiten qualifiziert und darüber hinaus anwendbare Forschungsergebnisse liefert. Mit der Vorbereitung auf ein Forschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen in Weimar durch Ausbringung entsprechender Haushaltsstellen wird dazu ein erster Schritt getan. Mit Unterstützung der Ampelregierung in Berlin wird die Bauhaus-Universität dann ihre Arbeit in diesem Bereich noch besser ausführen können. Und wenn Sie mir an dieser Stelle den Einwurf gestatten – dies ist ein Beispiel, warum sich Schulden, die wir heute zur Finanzierung solcher Maßnahmen aufnehmen würden, viel positiver auf das Leben unserer Kinder und Enkel auswirken, auch finanziell, als jede noch so gern propagierte schwarze Null der FDP.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zusätzlich ermöglicht Rot-Rot-Grün auch noch ganz praktisch 800.000 Euro zur Gründungsunterstützung für Start-ups aus den Hochschulen. Hiermit unterstützen wir bisher Bemühungen, Ideen in die Wirtschaft zu tragen und wenn möglich, durch ihre Etablierung hier in Thüringen auch neue technologienahe Arbeitsplätze zu ermöglichen. Für RotRot-Grün ist ein Landeshaushalt das Ergebnis
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
von sehr komplexen und miteinander verwobenen Politikbereichen, die sich populistisch einfachen Lösungen entziehen. Wir denken in Systemen, langfristig
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
und dies wird im vorliegenden Haushalt für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sehr deutlich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. – Hat Herr Henkel noch Redezeit? Sie haben noch 45 Sekunden, Herr Henkel.
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Sehr geehrte Damen und Herren, hier gibt es was Wichtiges zu korrigieren. Frau Lehmann sprach vom Kürzungswahn der CDU. Das muss ich entschieden zurückweisen. Der Kürzungswahn kam ausschließlich von Rot-Rot-Grün.
(Beifall CDU)(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben den Haushalt im Bereich „Wirtschaft“ um 91 Millionen runtergefahren. 91 Millionen Euro weniger!
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: 215 Millionen Euro, das sind Ihre Bedingungen gewesen!) Wir als CDU haben Vorschläge gemacht, um die Projekte gegenzufinanzieren, wo wir Ideen hatten. Wir haben gesagt, 450.000 Euro weniger bei der TAB, um dafür das Technikum zu finanzieren.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben zweimal 50.000 Euro Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums zugunsten der TEN für die Cluster „Energie“ und für die Cluster „Gesundheit“ gestrichen, weil da nämlich 100.000 Euro Bundesförderung, die auch wiederum die Ampel gestrichen hat, zu ersetzen waren. Die CDU hat an diesem Haushalt nicht gekürzt. Wir wollten mehr, Sie haben den Haushalt um 91 Millionen Euro im Bereich der Wirtschaft zusammengestrichen.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie verteilen lieber in anderen Bereichen. Im Sozialbereich verteilen Sie, der Wirtschaft nehmen Sie es.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Tiefensee zu Wort gemeldet. Vielleicht kann im Saal, während der Minister zum Rednerpult geht, wieder ein bisschen Ruhe einkehren, dann können wir ihm auch gut folgen.
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, nur ganz kurz zwei Themen, das eine in Richtung AfD: Ich habe, wenn ich an diesem Pult über Ihre Haltung zu ausländischen Mitbürgern gesprochen habe oder wenn ich Verlautbarungen lese, immer mal gehört, dass Sie zwischen denjenigen, die als Fachkräfte gebraucht werden, und denjenigen, die als Asylbewerber oder Geflüchtete kommen, unterscheiden. Wir haben jetzt mit diesem Antrag von Ihnen schwarz auf weiß, dass Sie das nicht unterscheiden, sondern dass Sie sich generell gegen – und in diesem Fall die angeblich unqualifizierten Jugendlichen – Ausländer in Thüringen wenden.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Wenn Sie
das so sehen!) Das möchte ich einfach mal festhalten: Sie unterscheiden offenbar nicht. Die Unterscheidung wäre ohnehin falsch, aber auch die machen Sie nicht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist Ihre
Interpretation!) Und das Zweite: Herr Henkel, damit es sich nicht verfestigt: Es wird von Ihnen und auch vom Fraktionsvorsitzenden Prof. Voigt immer von der mangelnden wirtschaftlichen Entwicklung Thüringens gesprochen. Wir haben im Ausschuss mehrfach darüber diskutiert und ich möchte es hier noch einmal bekräftigen. Es geht darum, dass wir beim Bruttoinlandsprodukt deshalb zurückfallen, weil wir in Thüringen immer weniger Arbeitsstunden haben. Aus diesem Grund bescheinigt uns das IfW Kiel, dass, wenn man einen vernünftigen Maßstab anlegt – nämlich das Bruttoinlandsprodukt bezogen auf die Arbeitnehmerstunde oder auf die Anzahl der Arbeitnehmer –, wir sehr solide im oberen Drittel aufgestellt sind und dass sich Thüringen darüber hinaus, was die Produktivitätssteigerung betrifft – sowohl der kleinen als auch der großen Unternehmen –, auch im oberen Drittel befindet. Sie werden mit deutlich weniger Arbeitskräften keine BIP-Steigerung wie in Bundesländern, die einen Zuwachs an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben, erreichen können. Deshalb bitte die Fakten zur Kenntnis nehmen und vor allen Dingen nicht das Land schlechtreden! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Ich beende damit die Aussprache zum Einzelplan 07 – Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft –. Wir steigen ein in die Beratung zum Einzelplan 08 sundheit, Frauen und Familie – . Hier verteilen sich die Redezeiten wie folgt: die Fraktion Die Linke 6 Minuten, die Fraktion der CDU 5 Minuten, die Fraktion der AfD 5 Minuten, die Fraktion der SPD 4 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 4 Minuten, die Parlamentarische Gruppe der FDP 3 Minuten, die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Minuten im Komplex „Einzelpläne“. Nach Inanspruchnahme von 6 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Als Erste erhält Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörer auf der Tribüne, am Livestream, es ist ein guter Tag – ein guter Tag für Sozialpolitik, ein guter Tag für Thüringer Vereine und Verbände und vor allen Dingen ein guter Tag für all diejenigen, die seit vielen, vielen Jahren von den Maßnahmen im Einzelplan 08, also kurz gesagt, vom Sozialhaushalt immer gut in Form von Geldern für Maßnahmen für und von Menschen profitieren.
(Beifall DIE LINKE)
Genau, dafür kann man schon mal klatschen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe mir die Mühe gemacht, nur ein paar Zahlen aufzuschreiben und einfach noch mal die Schwerpunkte dieses Einzelplans 08 hier vorzutragen. Denn oft vergisst man, um welche Projekte wir uns in den zurückliegenden vier, fünf Jahren bemüht haben, um sehr viele inhaltliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Da bin ich im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten. Da haben wir zum Beispiel mit 74.700 Euro Projektförderung und Zuschüsse für die Umsetzung für den Zuschuss für Frauen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Es gibt einen Verband, der sich ganz intensiv darum kümmert, denn Frauen mit Behinderungen – und das wissen wir alle – sind sehr oft natürlich doppelt diskriminiert. Wir haben uns des Weiteren darauf verständigt, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention eine große politische Aufgabe ist, nicht nur bei der Umsetzung des Haushalts der Sozialministerin, sondern natürlich auch perspektivisch bei den Thüringer Kommunen. Wir wissen, mit 2 Millionen Euro ist ein erster, und zwar ein guter, Ansatz dafür gemacht, um die IstanbulKonvention auf den Weg zu bringen. In den Jahren, die vor uns liegen, werden wir hier weitere Anstrengungen finanzieller Art benötigen, um die in Gänze auf den Weg zu bringen. Wir haben – und das ist auch hier im Landtag bereits beredet worden – ein Chancengleichheitsfördergesetz eingebracht. Das wird gerade in dem zuständigen Ausschuss angehört und beraten, weil wir an der Stelle auch noch mal ganz deutlich formulieren wollen: Thüringer Frauenhäuser, die wir zum Teil finanzieren und die heute in der Verantwortung der Kommunen liegen, müssen zurück in die Hoheit des Landes. Wir brauchen ein Mehr an Plätzen bei den Thüringer Frauenhäusern und wir brauchen somit auch mehr Geld. Darum haben wir diesen Gesetzentwurf geschrieben. Sobald der Haushalt durch den Thüringer Landtag verabschiedet wird, braucht es natürlich in Umsetzung dessen zwei VBE, die sind mit in den Haushalt hineinverhandelt worden, sodass dann auch diese zwei VBE ausgebracht werden, um die Arbeit dieses Gesetzes auf den Weg zu bringen. Werte Kolleginnen und Kollegen, nicht zu vergessen ist an der Stelle auch, dass wir ein verlässlicher Partner bei der Finanzierung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sind. Hier konnte ein Mehr ausgebracht werden. Mit 17,598 Millionen Euro zeigen wir den Thüringer Kommunen, dass wir zu unserer Verantwortung stehen, dass wir alles dafür tun, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die Arbeit in den Kommunen beim Thema „Familie“, bei den Themen „Zusammenleben der Generationen“, „Seniorenpolitik“ etc. auch ausreichend finanziell untersetzt werden. Ich freue mich schon auf den Tag, wenn es im Landkreis Greiz endlich einen neuen Landrat, eine neue Landrätin geben sollte, der/die auch unsere Gelder, die wir bereitstellen, abruft, damit der Landkreis Greiz nicht weiterhin das Stiefkind ist und somit von den guten finanziellen Fördermöglichkeiten ausgeschlossen bleibt. Ebenso möchte ich hervorheben, dass das Landesprogramm AGATHE ein sehr angenommenes, ein sehr gutes Programm ist, welches sich durch die Landkreise und kreisfreien Städte verstetigt hat. Hierfür sind 3,8 Millionen Euro auf den Weg gebracht worden. Auch hier sagen wir mit Stolz: Wenn auf Bundesebene die Ministerin Paus heute darüber nachdenkt, wie man der Einsamkeit entgegenwirken könnte, dann soll sie sich nach Thüringen wenden. Hier haben wir ein Programm installiert, wo genau das Mittelpunkt der Aufgabe ist. Wir wollen mit dem Programm AGATHE Einsamkeit entgegenwirken.
(Beifall DIE LINKE)
Lassen Sie mich noch einen Satz sagen zum Thema „Behindertenpolitik“, auch wenn es marginal erscheint: Hier haben wir uns auch dafür stark gemacht, dass einfach der Name des Kapitels im Einzelplan 08 geändert wird. „Eingliederung Behinderter“ haben wir gestrichen und haben jetzt formuliert: „Eingliederung von Menschen mit Behinderungen“. Ich denke, auch das ist ein wichtiges Signal für die Behindertenverbände, dass wir hier die Möglichkeit der entsprechenden Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Reden darlegen. Wir haben eine Vielzahl von Geldern für kommunale Behindertenbeauftragte, aber auch für die kommunalen Behindertenbeiräte in dem Haushalt festgeschrieben. Es ist an der Stelle für mich nicht zu verstehen, warum es weiterhin Kommunen und kreisfreie Städte gibt, die Gelder nicht abrufen, weil sie einfach nicht die kommunalen Beauftragten hauptamtlich installieren.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Hier sagen wir: Nutzen Sie die Gelder des Landes, nutzen Sie das, was zur Verfügung gestellt wird! Denn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden es Ihnen danken.
(Beifall DIE LINKE)
Danke schön und ich hoffe, dass der 08er-Haushalt angenommen wird.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist wirklich zu Ende. Es tut mir ja leid, aber es ist nun mal so. In den Haushaltsberatungen sind wir alle noch mal etwas härter und disziplinierender als sonst. Für die CDU-Fraktion erhält als Nächster das Wort Herr Abgeordneter König.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! In der Gesamtbetrachtung des Einzelplans 08 fällt auf, dass das Sozialministerium insbesondere in den Hauptgruppen 8, das heißt, bei den Investitionen, gekürzt hat. Zum Beispiel gab es eine Kürzung von 10 Millionen Euro im Bereich der Pauschalförderung für die Krankenhäuser. Demgegenüber stehen Erhöhungen in der Hauptgruppe 4, das heißt, beim Personal, und 6, bei den Zuweisungen und Zuschüssen. Schon allein dies zeigt, welche falschen Schwerpunkte die Landesregierung setzt. Langfristig sind Zukunftsinvestitionen essenziell, weil sie langfristig positiv wirken. Langfristig belastende Ausgaben, wie beispielsweise bei der Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs, sind dabei kontraproduktiv. Schon jetzt deutet sich hier ein dauerhaftes Millionengrab an, das zukünftige Haushalte belasten wird. Nun sind im Haushaltsentwurf 2024 allein 22 Stellen im Thüringer Zentrum für forensische Psychiatrie,
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Woher haben Sie die Zahlen?) das eine Art Verwaltungskopf des staatlichen Maßregelvollzugs ist, vorgesehen. Und diese 22 Verwaltungsstellen – das müssen Sie sich mal vorstellen, aktuell sind es ein paar weniger, weil nicht alle Stellen besetzt sind – verwalten den Maßregelvollzug in Mühlhausen, nächstes Jahr kommt eventuell Hildburghausen dazu. Dafür 22 Stellen, das zeigt, dass die Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs der falsche Weg ist und uns auch langfristig belasten wird. Sehr geehrte Damen und Herren, uns als CDUFraktion ist der langfristige Erhalt der Gesundheitspflege und der sozialen Infrastruktur besonders wichtig. Deshalb hätten wir uns, wie ich eben schon ausgeführt habe, mehr Investitionen in die soziale Infrastruktur gewünscht. Und genau an dieser Stelle hatten wir auch unsere Schwerpunkte in den Änderungsanträgen zum Haushaltgesetz. Leider hat Rot-Rot-Grün genau diese Zukunftsinvestition verhindert. Ich möchte vier Beispiele nennen: Mehr Geld für barrierefreies Bauen in Thüringen, also die Aufstockung des Titels zur Schaffung von Barrierefreiheit, und der sollte von 2 Millionen um 1,5 Millionen auf 3,5 Millionen Euro aufgestockt werden. Rot-Rot-Grün wollte hier 800.000 Euro kürzen. Das ist zum Glück verhindert worden, aber es bleibt bei den 2 Millionen Euro, die dort zur Verfügung stehen. Wir hatten 40 Millionen Euro – das war uns auch besonders wichtig – Investitionsförderung in Pflegeeinrichtungen vorgesehen, und das vor dem Hintergrund, dass wir teilweise Eigenanteile in den Pflegeeinrichtungen von über 3.000 Euro haben und mit der Entlastung bei den Investitionskosten, die teilweise bis zu 17 Prozent dieser Eigenbeiträge betragen, hätten wir dort zu einer Entlastung für Pflegende beitragen können. Das hat leider keine Mehrheit gefunden, ist für uns aber perspektivisch ein enorm wichtiger Punkt. Des Weiteren wollten wir perspektivisch 42,5 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhäuser bei der Umsetzung des neuen Landeskrankenhausplans einstellen. Leider gibt es auch hier keine Umsetzung. Und wir wollten eine bessere Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei knapper werdenden Haushaltsmitteln gilt es, Schwerpunkte zu setzen. Umso enttäuschter sind wir über das, was die Zustimmung erhielt: Das reine Verwalten des Bestehens, aber keine innovativen Ansätze für die Zukunftsfähigkeit des Landes. Trotzdem werden wir dem Haushalt zu einer Mehrheit verhelfen. Warum machen wir das? Für mich sind dabei drei wesentliche Punkte entscheidend. Wir sorgen mit dem Haushaltsbeschluss dafür, dass gerade die vielen Vereine, Verbände und Unternehmen im Land auch im Jahr 2024 planen können. Damit schaffen wir Sicherheit, damit sorgen wir vielfach auch für Jobsicherheit, sodass in Projekten weitergearbeitet werden kann. Das ist unsere Verantwortung. Wir sagen ganz deutlich, es ist nicht unser Haushalt. Aber vor dieser Verantwortung werden wir uns nicht drücken und deswegen werden wir den Haushalt passieren lassen. An zweiter Stelle: Auf unsere Initiative hin konnte eine auskömmliche Finanzierung der Krebsprävention in Thüringen in den Haushalt hineingeschrieben werden. Es ist nicht viel Geld, es sind 50.000 Euro, aber für diesen enorm wichtigen Punkt ist das essenziell. Und dritter Punkt: Wir wissen, das ist der letzte rot-rot-grüne Haushalt und mit dem kommenden Haushalt können wir die Zukunftsfähigkeit des Landes angehen und da wird es für uns auch ganz wichtig sein, dass wir wieder Schwerpunkte auch bei den Gesetzen legen. Das habe ich schon in der letzten Debatte hier im Hohen Haus gesagt, dass wir einzelne Gesetze, die jetzt über die Minderheitskoalition eingebracht werden, eigentlich eher im Ministerium sehen. Ich will da nur das Krebsregistergesetz nennen, das kurz vor knapp von der FDP eingereicht wurde, wir im letzten Plenum beschließen konnten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ÖGD-Gesetz, was für mich eine ganz klassische Aufgabe ist, dass die Erarbeitung im Ministerium liegt, ist nicht passiert. Und beim Chancengleichheitsfördergesetz haben wir in der Debatte und in der Anhörung gesehen, welche rechtlichen, verfassungsrechtlichen Mängel der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün auch hatte. Deswegen wäre hier vielleicht auch die Expertise der Landesregierung wichtig gewesen, damit gerade auf der gesetzlichen Ebene solide Grundlagen bestehen. Wie ich schon gesagt habe, es ist nicht unser Haushalt, aber für die Planungssicherheit der Zukunft werden wir ihn passieren lassen.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. König, lassen Sie mich gleich zwei Dinge Replik nehmen. Ihr Pflegeinvestprogramm aller Ehren wert. Sie hätten aber sagen müssen, wie Sie es finanzieren wollen. Im Ergebnis ist es Ihnen wichtiger, Geld auf die hohe Kante zu legen, als tatsächlich in Thüringen zu investieren.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen gibt es das Programm auch nicht. Genauso finde ich es ein bisschen makaber, wie Sie versuchen, einzelne soziale Aspekte gegeneinander auszuspielen. Wer 2,5 Millionen Euro bei der Istanbul-Konvention kürzen will oder 3 Millionen Euro bei dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und dann sagt, wir hätten hier Dinge eingekürzt, der muss mir wirklich mal erklären, wie er den sozialen Zusammenhalt in diesem Land organisieren will.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie haben darauf jedenfalls keine Antwort. Was aber im Ergebnis dieses Haushalts positiv sichtbar ist, sind die Krankenhausinvestitionen, dass die im nächsten Jahr um 7,5 Millionen Euro nach oben gehen und auch im Haushaltsverfahren die zusätzlichen 80 Millionen Euro an VEs in diesem Bereich ausgebracht werden. Für den Ausbau der Frauenhausfinanzierung nach dem geplanten Chancengleichheitsförderungsgesetz von RotRot-Grün wurden die entsprechenden Mittel gegenüber dem Vorjahr um rund 2,5 Millionen Euro erhöht. Jetzt ist es an diesem Landtag, in der Folge auch dieses Gesetz zu verabschieden, um endlich tatsächlich in der Frauenhausfinanzierung voranzukommen. Da haben wir alle Anfang nächsten Jahres noch eine Aufgabe vor uns. Insbesondere auf Initiative der SPD stellt der Freistaat rund 17 Millionen Euro bereit, damit die Zahlung der Bundesstiftung Härtefallfonds für Tausende von besonderen Härten betroffenen Rentnerinnen in Thüringen von 2.500 Euro auf 5.000 Euro aufgestockt wird. Auch das ist eine Maßnahme, die nicht von ungefähr kommt. Auf Initiative der SPD sind Ausgaben in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen für eine Erhebung der Situation pflegender Angehöriger in Thüringen und der Lebensqualität sowie der Nutzung von Pflegeberatung, Pflegeleistungen und entlastenden Angeboten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Thüringen. Zudem stellen wir Mittel für den Zweiten Sozialwirtschaftsbericht bereit. Die Mittel für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ steigen um mehr als 3 Millionen Euro. Das Landesprogramm AGATHE bleibt bestehen. Dennoch bringt auch hier die Globale Minderausgabe, Herr Dr. König, die große Unsicherheit. Ich will hier noch mal vor Augen halten, was diese Unsicherheiten bedeuten. Die Kommunen wissen nicht, wie viel Gelder tatsächlich zur Verfügung stehen und können keine Bescheide ausstellen, und schon sind Hunderte von Projekten der Familienund Seniorenarbeit vor Ort in Gefahr. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kinder-, jugend- und familiengerechten sozialen Infrastruktur in Drucksache 7/6576 baldmöglichst hier im Plenum beschließen, um mögliche negative Auswirkungen dieser Globalen Minderausgabe zu verhindern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein passender Zufall, dass ich jetzt noch mal rumkommen darf, und das zu einem Thema, bei dem man die Vorwürfe von Herrn Minister Tiefensee doch noch mal ein bisschen aufklären kann. Hier wurde nämlich gerade behauptet, dass die Streichung der Zuschüsse an Unternehmen für die sprachliche Vorbereitung von Auszubildenden aus dem Ausland, so das Zitat, in Höhe von 500.000 Euro bedeuten würde, dass wir zum Beispiel jegliche Fachkräfte aus dem Ausland ablehnen würden. Ich möchte noch mal ausdrücken, dass das ausdrücklich falsch ist. Wir heißen die vielen Fachkräfte zum Beispiel im Pflegebereich herzlich willkommen, die unser System auch am Laufen halten.
(Beifall AfD)
Das, worum es uns geht, ist, dass wir nicht wollen, dass aus dem Landeshaushalt Zuschüsse in Höhe von 500.000 Euro für Auszubildende aus dem Ausland an Unternehmen gezahlt werden, während wir gleichzeitig – und ich zitiere hier mal die IG Metall Suhl-Sonneberg – im Jahr 2023 noch immer 8.820 unversorgte Jugendliche in Thüringen haben, die sich um einen Ausbildungsplatz beworben haben, aber keinen bekommen haben. Wir wollen uns im Rahmen einer Vorrangprüfung erst um unsere eigenen Leute kümmern, so, wie es bis 2020 in der Bundesrepublik geübte Praxis gewesen ist.
(Beifall AfD)
Und nur mal zur Information, wer damals diese Vorrangprüfung eingeführt hat: Das war 1975 die SPD unter Helmut Schmidt. Damals gab es eben noch durchaus gute Migrationspolitik. Nun noch ein anderer Aspekt: Genau deshalb wollen wir eben auch aus dem Landesprogramm Arbeit für Thüringen die Landesmittel umwidmen, sodass es nicht mehr der Integration von geflüchteten Menschen dient, sondern wir wollen diese Mittel dafür einsetzen, genau diese 8.820 jungen Leute in Thüringen weiterzubilden, ihnen Aufstiegsqualifikationen, Nachqualifikationen zur Verfügung zu stellen. Das ist eben unser Weg und das ist unser Angebot an die Thüringer Jugendlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Den Rest der Zeit stelle ich jetzt meiner Kollegin Nadine Hoffmann zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
(Beifall AfD)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, dass wir am Ende dieses Jahres diesen wichtigen Haushalt beraten, begrüße ich ausdrücklich. So schwer die Verhandlungen auch waren, so viele Einschränkungen und Begrenzungen der hier vorgelegte Haushalt mit sich bringen mag, wenn wir am Ende dieses Tages ein Ergebnis haben, bringen wir in Thüringen ein Stück Sicherheit voran. Wir haben viel gerungen und viel verhandelt und an der einen oder anderen Stelle mussten wir zurückstecken, an anderen Stellen wurden dafür Streichungen zurückgenommen. Und sie sind hier, die vorliegenden Kompromisse liegen da, obwohl ich mir an der einen oder anderen Stelle was anderes gewünscht hätte. Trägt der Einzelplan 08 eine hohe rot-rot-grüne Handschrift? Ich kann das bejahen. So freue ich mich besonders, dass die von der CDU beabsichtigte Streichung der Mittel für die Arbeit der Beratungsstelle für Sexarbeitende zurückgenommen wurde und damit die unabhängige Beratungsstelle für Prostitution weiter auskömmlich finanziert arbeiten kann. Auch für die Umsetzung der IstanbulKonvention werden wir im kommenden Jahr Mittel zur Verfügung stellen. Damit steht dieser Landtag dafür ein, dass die Kosten zur Novellierung des Chancengleichheitsfördergesetzes bereitgehalten werden. Das Land Thüringen soll mit dieser noch zu beschließenden Novellierung dafür in eigener Verantwortung Einrichtungen zu dem Schutz und der Hilfe für von geschlechtsspezifischer sexualisierter und häuslicher Gewalt betroffenen Menschen und die in ihrer Obhut befindlichen Kinder in ausreichendem Umfang vorhalten. Der Staat ist verpflichtet, Betroffene häuslicher Gewalt zu schützen. Mit den nun im Haushalt bereitgestellten Summen kann Thüringen wichtige Schritte dafür finanzieren. Weiter stoppen wir mit diesem Haushalt die Weiterführung und den Ausbau des erfolgreichen Drugchecking-Projekts auf. Damit können mehr Konsumentinnen und Konsumenten mit Analyse und gezielter Beratung zum Konsum von oft illegalen Drogen erreicht werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was mich besonders freut, der tierärztliche Notfalldienst in Thüringen kann mit etwas mehr finanzieller Unterstützung des Landes rechnen. Damit erfährt das Engagement der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte und der Landestierärztekammer Thüringen eine weitere Würdigung. Schmerzlich sind die Kürzungen bei den Investitionen bei den Tierheimen, da waren wir mal mit 1 Million dabei. Nun sollten diese Mittel aus Sparzwängen halbiert werden. Wenigstens 70.000 Euro mehr und damit 570.000 Euro sollen jetzt im kommenden Jahr für Baukosten, notwendige energetische Investitionskosten und Raumerweiterungen den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Mich freut, dass an der ordentlichen institutionellen Förderung der Geburtshäuser in Thüringen und zur Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung der Geburtshäuser nicht gerüttelt wurde. Ich hoffe, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im kommenden Jahr sehr bald an die Initiativen und Einrichtungen ausgezahlt werden können. Ganz ausdrücklich bedanke ich mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit bei den Kolleginnen und Kollegen sowie bei den vielen Initiativen, Vereinen und Organisationen für das Engagement und die Solidarität in Thüringen, die die Gesellschaft zusammenhalten. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Doch, Frau
Hoffmann!) Entschuldigung.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sie haben mich übersehen!) Das war ein Versehen, Herr Abgeordneter, wie konnte mir das passieren. Herr Abgeordneter Montag für die FDP.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Liebe Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, kein Problem, ich höre ja sehr aufmerksam zu und merke, sollte mir eine Chance zum Reden entgehen, immer recht schnell und melde mich dann zu Wort. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, kurz unsere Position zum Einzelplan 08. Wir haben – das ist, glaube ich, klar geworden auch in der Haushaltsdebatte – sicherlich einen anderen Ansatz. Wir haben auch sehr kontrovers, denke ich, unsere Vorstellungen präsentiert, wo wir priorisieren würden. Wir streichen Doppelstrukturen. Sie wissen auch, wie das im Finanzausschuss geendet hat, es hat keine Mehrheit gegeben, aber es ist doch zumindest natürlich ein Fingerzeig darauf, wo wir die Prioritäten sehen. Ich glaube, man muss sich wirklich auf das konzentrieren, was in Verantwortung des Landes ist, und man muss diejenigen zum Handeln fordern, die andere Verantwortlichkeiten haben wie beispielsweise der Bund. Da haben wir beispielsweise Programme wie „Arbeit für Thüringen“, die aus unserer Sichtweise Doppelstrukturen sind, und insofern glauben wir, dass da durchaus Sparpotenzial wäre. Wo sicherlich kein Potenzial ist, massiv in einem solchen Bereich einzusparen, ist nämlich die Investitionsseite. Wir haben große Probleme und Herausforderungen in Thüringen gerade in der Frage der Gestaltung der Strukturen. Sie wissen natürlich, dass ich mit Leidenschaft Gesundheitspolitiker bin. Da werden noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen sein. Deswegen ist manchmal eben mit mehr Geld nicht bessere Politik gemacht. Das sehen wir leider –
(Beifall Gruppe der FDP)
und das will ich ganz kurz nur noch mal sagen – auch an der eigentlich erfolgreichen gemeinsamen Initiative zur Niederlassungsförderung. Aber der Landtag hat Vorgaben gemacht, die leider durch das Ministerium so nicht umgesetzt worden sind, sondern es sind Begrenzungen eingeschoben worden, es ist nicht mehr prospektiv und nicht mehr, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern es wird auf die Bedarfsrichtlinie und den Versorgungsgrad abgestellt. Also all das, was wir eigentlich wollten, heute Probleme lösen, die morgen vielleicht erst eintreten, ist damit verunmöglicht worden. Das besser zu tun, indem man auf die Ansätze anders blickt, hätte nicht einen Euro mehr gekostet. Es macht eben doch einen Unterschied, nicht nur, wer Probleme löst, sondern auch, wie man Probleme löst. Insofern werden wir weiter für unsere Sicht streiten. Im Grunde setzen wir das schon in den nächsten Ausschüssen fort, denn Sie haben ja die Gesetzentwürfe von uns zum öffentlichen Gesundheitsdienst liegen. Das ist eine große Herausforderung. Wir haben beim letzten Mal gesprochen, Herr Ministerpräsident, zu unserer Verantwortung als Parlament, aus Corona zu lernen. Das ist ein Punkt, wo wir Strukturen anfassen müssen. Da werden wir für unsere Überzeugungen streiten. Wir hoffen, dass wir entsprechende Mitstreiter finden werden. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, Tierheime und Tierschutzeinrichtungen sind am Limit. Das hat der Landestierschutzbund im Oktober schon konstatiert. Der Deutsche Tierschutzbund startete im Juli des Jahres die Kampagne „Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, die Tierheime sind am Ende!“, um auf die existenzbedrohende Situation der Einrichtungen aufmerksam zu machen. Verschiedene Entwicklungen sind hier als ursächlich zu nennen: die einschneidenden Coronamaßnahmen, die schwindende Spendenbereitschaft, vermehrte Tierabgabe, der Tierhandel und Energiepreissteigerungen. Für den kommenden Haushalt wollten wir daher im Sinne des Tierschutzes die entsprechenden Haushaltstitel erhöhen, die nach Aussage im Haushaltsund Finanzausschuss auch jährlich ausgeschöpft werden. Denn während die Landesregierung trotz der Existenznot der Einrichtungen bei den Zuschüssen an Tierschutzvereine und Tierheimvereine keine Änderungen im Vergleich zum Haushalt 2023 vorsieht und keine andere Fraktion hier Handlungsbedarf gesehen hat, fordern wir eine Erhöhung um 100.000 Euro auf dann 250.000 Euro.
(Beifall AfD)
Und während die Landesregierung trotz der Existenznot der Einrichtungen bei den Zuschüssen für Investitionen sogar eine Halbierung der Mittel plant und eine Fraktion als Alibi ein bisschen was obendrauf gesetzt hat, fordern wir eine Erhöhung der Mittel um 1 Million auf 1,5 Millionen Euro. Auch diese Forderung wurde abgelehnt. Das werden die Tierheime im Freistaat entsprechend zur Kenntnis nehmen. Und sie werden auch zur Kenntnis nehmen, wie zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 7/9237 mit dem Titel „Tierschutz in Existenznot – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen“ abgestimmt wird. Nein, das ist kein guter Tag für die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin auch froh über unseren Haushalt, den wir heute zumindest für den Einzelplan 08 hoffentlich beschließen, denn dieser Einzelplan 08 trägt die Handschrift von R2G. Es wird sowohl verstetigt als auch gestärkt, was wir in den letzten zwei Legislaturperioden aufgebaut haben. Hier sind viele Dinge schon genannt worden: unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, das Programm AGATHE, das sich gegen Einsamkeit älterer Menschen richtet, das Thema des Tierschutzes. Frau Hoffmann, Sie wissen das vielleicht nicht, aber erst R2G hat dafür gesorgt, dass Investitionsmittel für Tierheime hier im Haushalt aufgenommen wurden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und auch das Thema der Unterstützung von Vereinen im Tierschutzbereich hat erst mit R2G Fahrt aufgenommen. Insofern wissen die Tierheime das sehr wohl zu schätzen – aber das nur so am Rand. Das Thema „Gewaltschutz“ hat hier einen viel stärkeren Stellenwert endlich aufnehmen können und natürlich auch die Themen „Arbeitsmarkt“ und „Inklusion“. Das heißt, was wir gemacht haben in den letzten Jahren statt Wahlgeschenke an Einzelne: Wir haben dafür gesorgt, dass soziale Infrastruktur, die allen Familien zugutekommt, tatsächlich aufgebaut wird, dass alle Familien – egal, woher sie kommen, wo sie leben – gut teilhaben können und dass Diskriminierung und Ungleichheit weiter abgebaut werden.
(Beifall DIE LINKE)
Das Thema der Familien habe ich jetzt schon benannt. Das Thema der Fachkräftesicherung ist natürlich auch ein Schwerpunktthema, dem sich R2G in den letzten Jahren sehr intensiv gewidmet hat. Es ist sehr schade, Herr Montag, Herr Kemmerich, dass Sie nun ausgerechnet bei den Landesarbeitsmarktprogrammen streichen wollten, denn – na klar – wir setzen auf Zuwanderung. Dafür setzen wir uns ein und das ist wichtig und notwendig. Aber wir wollen natürlich auch die Potenziale heben, die wir hier in Thüringen haben. Da geht es um Menschen, die langzeitarbeitslos sind. Aber gerade beim LAT sind es eben nicht nur geflüchtete Menschen, sondern auch Alleinerziehende, die im Blickfeld unserer Überlegungen stehen. Deswegen ist es ganz wichtig, an dieser Stelle nicht zu streichen. Man muss auf Zuwanderung setzen. Wir müssen aber auch die Potenziale heben, die wir hier in Thüringen haben. Wir müssen auf Zuwanderung setzen – da bin ich ganz bei Ihnen. An der Stelle muss ich sagen: Die AfD ist das größte Standortrisiko für Zuwanderung,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) denn Sie können nicht auf der einen Seite sagen, uns sind die Menschen lieb, wenn Sie sich denn für Pflege einsetzen. Auf der anderen Seite wollen Sie aber hier ein Begrüßungsgeld sozusagen installieren, wo Sie in anderen Bereichen 25 Millionen Euro kürzen, aber dieses Begrüßungsgeld soll nur Kindern zugutekommen, deren Eltern deutsche Vorfahren sind. Das ist genau ein Widerspruch und das muss an der Stelle hier auch noch einmal ganz deutlich gesagt werden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zum Thema „Moderne Familienpolitik“ vielleicht nur so viel: Ich glaube, dass wir uns da nicht nur sehen lassen können, sondern dass wir auch sehen, dass gerade deutschlandweit darauf geschaut wird, was wir hier in Thüringen im Bereich der Familienpolitik machen, dass wir integrierte Sozialplanung haben, dass wir alle Familien in den Blick nehmen, dass wir die verschiedenen Bedarfe natürlich im Fokus haben, bis hin, dass Seniorinnen und Senioren natürlich auch Teil unserer Familienpolitik sind. Deswegen bin ich sehr froh und dankbar, dass es gelungen ist, im gemeinsamen Finden von Kompromissen genau hier dieses LSZ und auch AGATHE weiter zu halten und einen Ausbau vornehmen zu können. Den brauchen wir, weil natürlich die Bedarfe von Dorfkümmerinnen bis AGATHE-Beraterinnen, mobile Familienberatung usw. groß sind. Ich möchte etwas sagen zum Thema „Investitionen“. Herr König, heute war ich ein bisschen enttäuscht von Ihnen. Ich will mal sagen, wie das mit den Investitionen im Krankenhausbereich vor R2G war. Da hat Ihr Finanzminister Voß unsere Finanzministerin von heute gezwungen, dass die Investitionsmittel für Krankenhäuser auf 50 Millionen Euro eingefroren wurden, und R2G hat angefangen, hier an der Stelle endlich wieder etwas draufzusetzen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Für 2021 hatten wir 60 Millionen Fördermittel, 2023 70 Millionen Euro und wir hätten uns auch noch mehr vorstellen können, aber wir sind zumindest in 2024 bei 75 Millionen Euro im Bereich der Pauschal- und der Einzelförderung. Das sind 25 Millionen Euro mehr als das, was es vor R2G gegeben hat, und das sollten Sie hier an dieser Stelle auch zur Kenntnis nehmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich haben wir Investitionen nicht nur im Bereich der Einzel- und Pauschalförderung vorgenommen, sondern auch da, wo es notwendig ist. Herr König, Sie wissen es gerade für das Eichsfeld, das sind nun 160 Millionen Euro, die dort hingehen werden, um einen Neubau sozusagen aufs Feld zu stellen. Wir haben allein 2023 – und ich weiß, dass die Finanzministerin da nicht ganz glücklich ist, weil es natürlich mit sehr vielen Verpflichtungsermächtigungen verbunden ist – im Bereich der Krankenhäuser noch mal 400 Millionen Euro an Einzelbewilligungen vorgenommen. Es hat vor uns keine andere Landesregierung so getan und ich bitte, dass das an dieser Stelle auch zur Kenntnis genommen wird.
(Beifall DIE LINKE)
Ein Letztes zum Thema „Maßregelvollzug“: Es ist so, dass wir einen Graben zuschütten. Denn Sie wissen das, Herr König, genauso gut wie ich, hier hatten wir Krankenhäuser, also Maßregelvollzüge, in denen es einen kalkulierten Gewinn gab, also ein Gewinn, der zugesichert war, egal wie viele Menschen in dieser Einrichtung waren, egal wie Zinsentwicklungen waren, egal wie die Finanzierung war. Wir sagen, wir wollen gar nicht auf das Geld schauen, zuallererst schauen wir, was der beste Maßregelvollzug für diese Patientinnen und Patienten ist, die genau eine gute Betreuung, eine gute Behandlung brauchen. Das ist die erste Entscheidung, die wir getroffen haben. Dann sehen wir aber, dass sie am Ende sogar noch preiswerter ist und dass natürlich die Menschen auch jemanden brauchen, der ihnen den Lohn auszahlt, der Essen bestellt, der sich um das Toilettenpapier kümmert. Das ist doch wohl klar und dafür braucht es beispielsweise das Personal, von dem Sie gerade geredet haben. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 08 – Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – und rufe auf den Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – . Die Redezeiten verteilen sich hier wie folgt: für die Fraktion Die Linke 5 Minuten, für die Fraktion der CDU 4 Minuten, für die Fraktion der AfD ebenfalls 4 Minuten, für die Fraktion der SPD 3 Minuten, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Minuten, für die Parlamentarische Gruppe der FDP 3 Minuten, für die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Minuten im Komplex „Einzelpläne“. Nach Inanspruchnahme von 5 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Gottweiss für die CDU-Fraktion das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen und Zuschauer, die Struktur im Einzelplan 09 ist nicht stimmig, die Landesregierung hatte einen Entwurf vorlegt, in dem wesentliche Zukunftsausgaben nicht ausfinanziert wurden. Ich möchte hier erneut die Finanzierung des Abwasserpakts herausstellen. Dazu kann man nur sagen: Jährlich grüßt das Murmeltier. Wir diskutieren dieses Thema im Umweltausschuss seit einigen Jahren. Hier möchte ich mich ausdrücklich bei den Kollegen von Rot-RotGrün bedanken, die über einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag und eine Anhörung des Gemeinde- und Städtebundes das Thema im Ausschuss fachlich auf die Agenda gesetzt haben. Was die Anhörung ergeben hat, ist relativ klar in der Faktenlage. Wir hatten jedes Jahr beim Abwasserpakt baureife Förderanträge in einer Größenordnung von 40 Millionen Euro. Wir wissen, dass wir zur Erreichung der Ziele des Abwasserpakts nämlich 90 Prozent Anschlussgrad in 2030 eigentlich jährliche Investitionen von 250 Millionen Euro mit einem jährlichen Fördervolumen von über 100 Millionen Euro benötigen würden. Daher hat der Fachausschuss in Auswertung der Anhörung die Landesregierung aufgefordert, die Mittel schrittweise auf 40 Millionen Euro zu erhöhen, und zwar fraktionsübergreifend. Und dennoch haben Sie nur enttäuschende 23 Millionen Euro eingestellt. Das, lieber Herr Stengele, ist Arbeitsverweigerung.
(Beifall CDU)
Und das, obwohl wir im letzten Jahr den Haushaltstitel bereits auf 31 Millionen Euro erhöht hatten und damit einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung gegangen sind. Anstatt diese Richtung weiter fortzuschreiben und die Mittel weiter zu erhöhen, haben Sie hier eine Senkung vorgeschlagen. Für das nächste Jahr sind 23 Millionen eingestellt und die reichen gerade einmal aus, um bereits begonnene Projekte weiterzuführen. Das ist zu wenig, um der Aufgabe gerecht zu werden. Die Landesregierung verabschiedet sich damit von den Zielen des Abwasserpakts. Es wird nicht mehr möglich sein, 90 Prozent Anschlussgrad bis 2030 zu erreichen. Die CDU-Fraktion hat die Erhöhung der Abwasserpaktmittel um 12 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro beantragt. Leider war es in den Haushaltsverhandlungen mit Rot-Rot-Grün nicht möglich, diesen Antrag durchzusetzen. Wir konnten lediglich durchsetzen, die Verpflichtungsermächtigungen für 2025 und 2026 um je 4 Millionen Euro zu erhöhen. Das ist ein schwacher Trost, denn die Abkehr vom Abwasserpakt durch die Haushaltspolitik von Rot-RotGrün ist eine Entwicklungsbremse für den ländlichen Raum. In vielen Dörfern wartet man mit der Sanierung der Straßen auf die gleichzeitige Investition in die Abwasserinfrastruktur. Die rot-rot-grüne Verweigerungshaltung beim Abwasserpakt verschiebt diese wichtigen Investitionen im ländlichen Raum auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
doch Blödsinn, das stimmt doch nicht!) Es sind weitere Punkte nicht adäquat ausfinanziert. Ich möchte hier nur die Stichworte nennen: Transformationsförderung, Gewerbe und Industrie. Dort hatten wir als CDU-Fraktion im letzten Haushalt 500.000 Euro für die Bereitstellung von Transformationskonzepten eingestellt – die sind wieder gestrichen. Das Stichwort „Wärmewende“, eigentlich ein Thema, wo wir vorwärtskommen müssen – auch hier sind die entsprechenden Mittel nicht eingestellt. Insgesamt muss man sagen, dass im Einzelplan 09 zwar die einzelnen Fachbereiche abgedeckt sind, aber die wesentlichen Zukunftsinvestitionen können so nicht getätigt werden. Wir können nur hoffen, dass der nächste Landeshaushalt von einer anderen Landesregierung gemacht wird und dort tatsächlich die Dinge auch pragmatisch und realistisch angegangen werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über einen Haushalt – Energie, Umwelt und Naturschutz –, der vor allen Dingen Planungssicherheit benötigt, denn die Menschen, die Unternehmen, die das umsetzen, wir als Staat, der das umsetzt, brauchen Planungssicherheit und keine ermüdende Mario-VoigtShow, wie wir sie jedes Jahr erleben.
(Beifall DIE LINKE)
Wir hatten das die letzten Jahre, immer wieder das Gleiche. Einmal haben Sie das Waldgesetz im Rahmen der Haushaltsverhandlungen durchgesetzt, was dann nicht verfassungsgerecht war. Dann haben Sie die Globale Minderausgabe durchgesetzt, die sich am Ende gegen Ihre eigenen Projekte gerichtet hat, und jetzt wollen Sie weitere eigene Forderungen durchsetzen. Das ist ja an sich gut, aber ohne diese Show hätten wir diese Sicherheit schon letzte oder vorletzte Woche sichern können und das wäre für die Menschen im Land und für die, die am Ende die Energiewende auch umsetzen müssen, sehr, sehr gut gewesen. Denn wir müssen uns fragen: Was machen wir eigentlich hier im Thüringer Landtag? Was ist unsere Aufgabe? Wir müssen nämlich Antworten auf die Fragen, die uns gestellt werden, finden, zum Beispiel: Wie kann eine einfachere und zugänglichere Förderung gestaltet werden? Welche Maßnahmen sind nötig, um eine gerechte Klimakostenverteilung zu erreichen? Wie kann eine bessere Vernetzung und Steuerung des Energiesystems erreicht werden? Und noch weitere Fragen. Wir müssen darauf Antworten finden und wir wissen alle, Herr Gottweiss, dass der Haushaltsentwurf an sich derzeit diese Antworten nicht geben kann, weil wir viel, viel mehr Investitionsmittel in diesen Bereichen brauchen. Sie haben eines angesprochen: die Abwasserbehandlungsanlagen. Da haben Sie ja recht. Wir brauchen deutlich mehr Investitionen, um am Ende diesen Anschlussgrad zu erreichen, aber das steht natürlich auch in Konkurrenz zu anderen Dingen, die auch notwendig sind, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen, Bereich „Klimaschutz“ in den Kommunen im Allgemeinen. Letztlich ist es ein Abwägen. Wir bei Rot-Rot-Grün haben mitnichten den Abwasserpakt in irgendeiner Art und Weise gekündigt, sondern sind immer, und das wissen Sie selbst, auch im Gespräch mit den entsprechenden Zweckverbänden, um dort eine Lösung zu finden. Wir haben gleichzeitig aber auch einen enormen Investitionsbedarf in dem Bereich der Dekarbonisierung im Gebäudesektor. Auch da wollen wir die Menschen nicht allein lassen. Der Haushalt lässt die Menschen auch nicht allein. Der Druck war relativ groß, das haben Sie ja selbst bemerkt. Auch Herr Voigt hat bemerkt, dass man einen Haushalt braucht. Am Ende danke ich schon mal allen, auch außerhalb dieses Hauses, die diesen Druck aufgebaut haben, um diesen Haushalt möglich zu machen.
(Beifall SPD)
Was auch nicht hilft, sind erschwerende Gesetzeslagen wie zum Beispiel das Waldgesetz, das Sie mit den Stimmen der AfD beschlossen haben und was dazu führt, dass es am Ende weniger Steuereinnahmen gibt, weil sich die Wirtschaft nicht so entwickeln kann, wie sie sich entwickeln könnte. Das haben wir hier alles schon ausgewertet. Das hilft uns allen nicht weiter. Was auch nicht hilft, ist die sich ankündigende Verweigerungshaltung bei dem Thema „Windkraftbeteiligungsgesetz“. Auch das hilft uns nicht weiter, denn wenn wir mehr Einnahmen generieren wollen, um den großen Herausforderungen, Herr Gottweiss, die Sie auch skizziert haben, gemeinsam zu begegnen, da brauchen wir mehr als eine Verzögerungstaktik und eine Machtpolitik der CDU, so wie sie hier seitdem ich im Landtag bin, seit 2019, jedes Jahr gezeigt wird. Aber immerhin, Herr Voigt, das halte ich Ihnen zugute, Sie sind wenigstens anwesend – im Gegensatz zum Oppositionsführer der AfD, der aktuell, in diesem Moment in Hermsdorf die Menschen gegeneinander aufhetzt. An dieser Stelle einen Gruß an alle, die sich dem entgegenstellen. Vielen Dank.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wachsende Druck auf landwirtschaftliche Flächen wird in 2024 durch den Aufbau der Thüringer Brachflächenreaktivierungsdatenbank und der Umsetzung der Kompensationsverordnung angegangen. Weiterentwicklung des Nationalparks Hainich: Um das Erfolgsprojekt fit für die Zukunft zu machen und Konflikte bei der Bejagung zu lösen, gibt es 200.000 Euro im nächsten Jahr. Wir investieren in die aktive Unterstützung von Kommunen bei der Bewältigung der Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung. Keine Kürzung bei den Aktiven vor Ort: Die Natura-2000-Stationen als wichtiger Partner für den Naturschutz und die Nutzung der Kulturlandschaft bleiben erhalten. Die Zuführung von Mitteln im Rahmen des Abwasserpakts ist unter die Räder gekommen. Das haben wir hier jetzt schon mehrfach beklagt. Wir wissen auch, dass das die Situation in den ländlichen Gemeinden verschärft und die Ergebnisse der Facherörterung im Ausschuss konterkariert. Das wird zu höheren Gebühren in der Fläche führen. Das ist uns durchaus bewusst. Nur, Herr Gottweiss, da muss ich noch mal deutlich drauf sagen: Auch hier wäre es gut gewesen, wir hätten tatsächlich als Parlamentarierinnen und Parlamentarier über diesen Haushalt verhandelt und nicht, wie gerade bei Dr. Voigt gehabt, sich überhaupt nicht mit uns Fraktionsvertretern an einen Tisch zu setzen und die Aspekte tatsächlich hier im Parlament aufeinander zu legen; zumal es von allen Seiten ursprünglich Empfehlungen gegeben hat, insbesondere beim Abwasserpakt, noch mal oben aufzulegen. Wohin die verschwunden sind? Ich weiß es nicht. Ich war bei diesen Gesprächen nicht dabei. Es wäre sinnvoll gewesen, wir hätten hier mehr getan. Die Kürzung bei den Investitionen in Solaranlagen und dem Einsatz von Strom- und Wärmespeichern ist in der heutigen Situation doppelt schädlich. Altlastensanierung kann die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für den Wohnungsbau reduzieren und die Siedlungsentwicklung stärken. Unser Fokus liegt dabei auf der Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum und auf Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen, denen dies sonst erschwert würde. Die Union setzt mit dieser Zuführung nicht auf den sozialen Wohnungsbau – auch hier haben wir in der Breite eher verloren. Ich hoffe, dass unser Vorschlag zum Wärmeturbo inklusive dem Thüringer Heizungstausch im Rahmen des Sondervermögens weiterhin realisiert wird. Ein Vorschlag für weitere Einnahmen für die Kommunen liegt bereits auf dem Tisch. Mein Kollege Gleichmann hat schon darauf hingewiesen. Das Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks, dafür werden wir in den nächsten Wochen weiter streiten und arbeiten. Auch hier, Herr Gottweiss und Herr Dr. Voigt, liegt es an Ihnen, die vereinbarten politischen Ziele auch zwischen RotRot-Grün und der CDU jetzt umzusetzen oder sie aufgrund von parteitaktischen Spielchen beiseitezulegen. Das wäre schlecht für Thüringen und auch für die Chancen dieses Landes. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, im Einzelplan Umwelt, Energie und Naturschutz hat die AfD-Fraktion durch die Änderung von 25 Titeln im Kapitel Energie knapp 30 Millionen Euro Ersparnis aufgezeigt, die durch die Reduzierung von ideologischem Klimabimbim entstehen würde. Dieses Geld ist besser in echtem Umweltschutz angelegt, statt in der Klimalobby,
(Beifall AfD)
zumal Klimatitel auch nicht ausgelastet sind. So ist der für 2023 mit 11 Millionen Euro ausgestattete Titel „Zuweisungen für kommunale Vorhaben zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ zum 30.09. gerade mal zu 16 Prozent ausgelastet. Für 2024 soll dieser Titel nach Vorschlag der Landesregierung dennoch 10 Millionen Euro aufweisen. Die Schaffung zusätzlicher Stellen für die oktroyierte Transformation der Energiepolitik im Ministerium lehnen wir ab. Stattdessen sehen wir die Erhöhung der Stellen im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vor, um unter anderem die Ausweisung von Schutzgebieten personell entsprechend auszustatten.
(Beifall AfD)
Dies wurde jedoch im Ausschuss abgelehnt. Beim Thüringer Landesamt sehen wir zudem für die Vogelschutzwarte Seebach eine Erhöhung der Mittel für die Bewirtschaftung der Gebäude und für die Nutz- und Zuchttierhaltung vor, denn die Vogelschutzwarte leistet einen unabdingbaren Dienst für den Naturschutz.
(Beifall AfD)
Liebe Zuschauer, Sie werden es erraten, auch dies wurde abgelehnt. Im Kapitel „Allgemeine Bewilligungen – Umwelt“ hatten wir in sechs Titeln eine Gesamterhöhung der Mittel für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, also für die Daseinsvorsorge von 20 Millionen Euro vorgesehen. So etwa bei den Zuweisungen des Landes für Wasserversorgungsanlagen, den Investitionszuschüssen und Zuschüssen des Landes für Wasserversorgungsanlagen. Die tatsächlichen Bedarfe sind, wie uns der Gemeinde- und Städtebund mehrfach im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz dargelegt hat, weitaus höher, zumal bis 2030 ein Anschlussgrad von 90 Prozent erreicht werden soll. Der Gesamtbedarf beträgt über 200 Millionen Euro. Die im Haushalt 2024 vorgeschlagenen Mittel der Landesregierung und der anderen Fraktionen reichen bei Weitem nicht aus. Und die Forderung nach einem Anschlussgrad von 90 Prozent in Thüringen wiederum macht nur Sinn, wenn die Beteiligten finanziell ausreichend ausgestattet werden. Aber selbst die von uns geforderten 20 Millionen Euro werden abgelehnt, wie auch unser Antrag, dem Teilvermögen Fernwasser 20 Millionen Euro zuzuführen. Das gleiche Spielchen gab es übrigens schon bei den letzten Haushaltsberatungen.
(Beifall AfD)
Es bleibt also wie zuvor: Der Ausbau der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung ist unterfinanziert. Forderungen für die Umsetzung echten Naturschutzes werden abgelehnt, weil sie von der AfD kommen. Die Klimaideologie wird jedoch stur mit hart erarbeiteten Steuergeldern durchexerziert und weiterfinanziert, und das alles mit Unterstützung der CDU. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es vorneweg sagen, weil es doch fast schon an Falschdarstellung grenzt: Selbstverständlich steht Rot-Rot-Grün zum Abwasserpakt. Ich bin froh, dass wir angesichts des heute schon genannten Kürzungswahns der CDU auch dort die Gelder tatsächlich halten konnten. Ein paar Fakten und Zahlen dazu: Im gesamten Haushalt stehen 23 Millionen für den Abwasserpakt aus Landesmitteln, 9 Millionen aus der Abwasserabgabe und noch einmal 12 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung, insgesamt also 44 Millionen im nächsten Jahr, die im Abwasserpakt in die Kommunen investiert werden können. Damit halten wir natürlich auch die Empfehlungen aus dem Umweltausschuss ein, auch wenn wir uns alle einig sind, dass hier mehr wünschenswert ist. Aber die Rahmenbedingungen sind bekannt. Zusammenfassend, muss ich sagen, bin ich sehr froh, dass wir hier im Haushalt, im Einzelplan 09, die gute Arbeit des Umweltministeriums im Naturschutz- und Klimabereich in den letzten Jahren sichern und verstetigen konnten. So liegen insbesondere im Bereich Klimaschutz weiterhin 30 Millionen für die Kommunen über den Klimapakt zur Verfügung. Es stehen bei Klima Invest 15 Millionen Euro zur Verfügung. Hier konnten wir den 6-Millionen-Streichungswunsch der CDU abwenden. Somit muss man sagen, dass für die Energiewende, für Klimaanpassungsmaßnahmen, für Klimaschutzmanagerinnen in den Kommunen insgesamt 45 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und das ist ein gutes Signal in diesen schwierigen Zeiten. Ich muss es einmal hier sagen: Wir sind überzeugt, dass sich solche Investitionen in den Klimaschutz selbstverständlich doppelt auszahlen, einerseits natürlich für das Klima, aber, anders als Herr Kemmerich das heute mehrmals hat verlautbaren lassen, natürlich auch finanziell. Denn wenn wir heute beispielsweise Geld in die Hand nehmen, um Gebäude zu sanieren, dann spart es langfristig Betriebskosten und ist auch gut für den Thüringer Haushalt. Wir freuen uns, dass die ThEGA 1 Million Euro zusätzlich bekommen hatte, denn wir wissen, dass die ThEGA gerade im Bereich der Beratung von Kommunen im Bereich „Wind- und Solarenergie, kommunale Wärmeplanung“ sehr wichtige Arbeit leistet. Ich bin froh, dass wir hier als rot-rot-grüne Fraktionen auch noch eine zusätzliche Stelle raushandeln konnten. Im Bereich „Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung“ konnten wir die Maßnahmen und die Gelder verstetigen – wichtig, gerade wenn man jetzt die neuen Meldungen hört, dass für die nächsten Tage Starkregen angekündigt ist. Abschließend auch die positive Nachricht, dass wir im Bereich „Naturschutz“ hier auch den Kürzungsvorschlag der CDU abwenden konnten, sodass damit weiterhin die Gelder für die Natura-2000-Stationen zur Verfügung stehen. Denn die Natura-2.000Stationen sind die, die da ganz wichtige Arbeit direkt vor Ort leisten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Und damit bin ich froh, im Großen und Ganzen unter schwierigen Rahmenbedingungen einen sehr soliden Umwelthaushalt für das nächste Jahr zu haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, 2023 war ein Jahr des Umbruchs im Thüringer Umweltministerium. Frau Siegesmund folgte dem Ruf – ich sage mal – einer besser bezahlten Tätigkeit in Berlin. Sie übernahmen, wie bekannt, den Posten. Mittlerweile darf ich sagen, Herr Minister, Sie sind im Amt angekommen und auch in der Ausschussarbeit kann man durchaus sachlich diskutieren, wenn auch gelegentlich konträr, aber auf jeden Fall sachlich. Das möchte ich an dieser Stelle auch mal gesagt haben. Über die Einordnung von Ihnen natürlich, was die Champagnerlösung des Wasserstoffs anbelangt, werden wir noch einige Diskussionen haben; spätestens dann beim Wasserstoffzukunftsgesetz, aber ich glaube, das bekommen wir tatsächlich sachlich hin. Kommen wir zum Haushalt: Sie geben 100.000 Euro an Steuermitteln für die Förderung von Elektrofahrzeugen aus, wo doch auch jetzt Ihr Kollege Habeck für sich festgestellt hat, dass sich diese Technik am Markt durchsetzen muss. Wir haben uns freilich über die Kurzfristigkeit des Auslaufens dann doch gewundert. Aber ich vertrete tatsächlich die Auffassung, dass, wenn schon Geld vorhanden ist, es in meinen Augen, wenn es die öffentliche Hand ausgibt, in die Infrastruktur, in die Ladeinfrastruktur, in die Ertüchtigung von Leitungen und in die Bereitstellung der notwendigen elektrischen Energie gehört. Sie haben 30.000 Euro eingestellt für die Schaffung einer Mitfahrinitiative. Das finde ich dann schon ein bisschen wunderlich, weil da doch etliche privatwirtschaftliche Versionen bestehen. Ich sage mal, nach der Auftragsvergabe für Planungsleistungen im Bereich „Hochwasserschutz“ ist das so ein punktuelles Ding, wo man eigentlich dann tatsächlich noch mal genauer hinschauen sollte. Sie veranstalten für 90.000 Euro Demokratiebildungsseminare. Nichts gegen Demokratiebildung – nicht, dass ich da falsch verstanden werde –, aber bis heute fehlt mir die Antwort, inwieweit das in Ihrem Zuständigkeitsbereich ist. Sie statten weiterhin die ThEGA mit zusätzlichen Mitteln aus, um den Menschen Ihre grünen Träume von Windkraftwäldern zu verkaufen. Sieht man sich freilich die Umfragen dazu an: ohne Erfolg. Auch hierbei unterstützt Sie, zumindest was die Haushaltsarbeit anbelangt, die Union. Und manchmal frage ich mich da, ob die rechte Hand weiß, was die linke gerade tut. Ich vermisse indes Engagement für Wasserkraft, ich vermisse – weil wir das Thema „Abwasser“ jetzt gerade hatten – Engagement für naturnahe und damit oft kostengünstigere Kläranlagen. Das gilt – nebenbei gesagt – auch für den Bereich „Regenrückhaltung“, dass man da mit einfacheren Standards, oft mit weniger Geld mehr erreichen kann. Da müssen wir auf jeden Fall hin, wenn wir sehen, dass das Geld ja durchaus knapp ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, da ist noch einiges an Diskussionsbedarf, an fachlicher Arbeit im Ausschuss offen. Wir sehen in diesem Haushalt erhebliche Diskrepanzen. Vor allem trägt der EP 09 zu der Entscheidung maßgeblich bei, dass wir nicht zustimmen können. Danke schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Aus den Reihen der Abgeordneten kann ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen erkennen. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Stengele zu Wort gemeldet.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, das können wir machen, Herr Bergner. Wir können bestimmt noch öfter an der Sache entlangdiskutieren, aber da muss ich mich erst einem anderen Thema zuwenden. Die Mopsfledermaus – verehrter Prof. Voigt, ich sage das, weil Sie sich schon öfter despektierlich über das Geschöpf äußerten – ist ein zackig eleganter Segler, kann bis zu 80 Kilometer schnell fliegen und wird bis zu erstaunlichen 20 Jahren alt. Sie ist beheimatet fast nur in Thüringen, weltweit ziemlich einzigartig. Die Mopsfledermaus ist stark gefährdet, nicht durch Windkraft übrigens, und wir versuchen sie auch im Jahr 2024 zu schützen, wie die weiteren 40 Prozent der bedrohten Tierarten in Thüringen. Der Einzelplan 09 des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz umfasst nach Beschlussvorlage Ausgaben von gut 320 Millionen Euro und Einnahmen von 30 Millionen Euro. Der Haushalt nimmt damit im zehnten Jahr in Folge die enormen Herausforderungen an, die durch zunehmende Extremwetterereignisse, Hochwasser, Starkregen, Dürre und Trockenheit, Artenschutz, Naturschutz, Klimaschutz entstehen. Dabei fließen ca. 90 Prozent unserer Mittel in den ländlichen Raum. Mit Investitionen in Energiewende, in E-Mobilität, Energieeffizienz und Ressourcenschonung stärken wir den Wirtschaftsstandort Thüringen und die Regionalwirtschaft. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen – unsere wichtigsten Partner – weiterhin beim Abwasserpakt mit 23 Millionen Euro. Damit kommen wir unserer Selbstverpflichtung nach. Aber es gibt auch Aufgaben außerhalb des Abwasserpakts: Hochwasserschutz, Klimapakt, bei der Stärkung der Gewässerunterhaltungsverbände, Trinkwasserversorgung, Klimaanpassung etc. pp. Landesweit bleibt der Artenschutz ein wichtiger Schwerpunkt unseres Hauses. Projekte wie „InsektA“ oder „VIA Natura“ führen wir fort und natürlich entwickeln wir die Weltsingularität des nationalen Naturmonuments „Grünes Erbe“, „Grünes Band Thüringen“ als Natur- und Kulturerbe weiter. Dieser Haushalt im Einzelplan 09 ist bei allen schmerzlichen Lücken, vor allem beim Stellenplan, vor allem für das TLUBN, ein weiteres Mal ein wichtiger Hebel für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt, eine sichere und preiswerte Energieversorgung und eine intakte Natur, in der eben auch die Mopsfledermaus, lieber Herr Professor Voigt, neben all den anderen bedrohten Tier- und Pflanzenarten ihren Platz behalten kann. Ich bitte Sie daher für den Einzelplan 09 um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
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Danke, Frau Präsidentin. Meine restliche Redezeit werde ich jetzt auch der Mopsfledermaus widmen, die ja ruhige Wälder braucht, alte Wälder, zum Beispiel solche Wälder wie die Grimm’schen Wälder, die in Hessen gerade für Windkraft abgeholzt werden. Das widerspricht natürlich dem Naturschutz und dem Umweltschutz.
(Unruhe DIE LINKE)
Wenn Sie das lustig finden, bitte. Hoffentlich sehen es viele Leute über das Internet. Es widerspricht dem Naturschutzgedanken, was Sie mit Ihrer Energiewende machen, da können Sie sich noch hier hinstellen und sagen, wir tun darein Geld und darein Geld. Sie zerstören mit Ihrer Energiepolitik den Naturschutz!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Oh ja,
wie verrückt!)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
hat der Borkenkäfer schon erledigt!)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht mehr erkennen. Dann beende ich die Aussprache zum Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz –. Wir treten in den Einzelplan 10 – Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft – ein. Die Redezeiten verteilen sich hier wie folgt: Die Fraktion Die Linke 3 Minuten, Fraktion der CDU 3 Minuten, Fraktion der AfD 3 Minuten, Fraktion der SPD 3 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 3 Minuten, die Parlamentarische Gruppe der FDP ebenfalls 3 Minuten; außerdem jeweils 3 Minuten für die fraktionslosen Abgeordneten, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Minuten im Komplex Einzelpläne. Nach Inanspruchnahme von 3 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Ich rufe Herrn Abgeordneten Kalich für die Fraktion Die Linke auf.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelplan 10 umfasst sehr viel, deswegen kann ich mich hier nur auf einige wenige Punkte konzentrieren. Die Umsetzung des integralen Taktfahrplans in Thüringen: Dafür sind 1,5 Millionen Euro vorgesehen, 5 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026. Das ITF-Modellprojekt dient der Erprobung des thüringenweiten Konzepts in zwei exemplarischen Landkreisen, im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Orla-Kreis im Bereich der KomBus. Durch die Förderung wurde es möglich, ein für den Fahrgast erheblich qualitativ hochwertiges Beförderungsangebot umzusetzen und so die Vorteile des Planungsprinzips „Integraler Taktfahrplan“ auf einfache Weise erlebbar zu machen. Eine Reihe von Lücken, die ohne diese Mittel unvermeidlich wären, können vermieden werden. Die Akzeptanz im Modellprojekt selbst und die Demonstration nach draußen stellt einen Erfolgsfaktor dar. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für die zusätzlichen Fahrplankilometer und den Betrieb von Rufbussen zusammen. Sie sehen also, wir stellen uns der Problematik „Öffentlicher Nahverkehr und ländlicher Raum“. Wir bieten Lösungen an.
(Beifall DIE LINKE)
Zweitens, die Finanzierung der Linkenmühlenbrücke: Vorgesehen sind 200.000 Euro für 2024, 2025 und 2026 in Gesamthöhe von 300.000 Euro. Diese Mittel zur Förderung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke sind im Bundeshaushalt festgehalten. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: Mittel für die anteilige Kofinanzierung eines mit Bundesmitteln getragenen Projekts, Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle. Es ist eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgesehen. Auch dort schaffen wir Planungssicherheit für die anliegenden Kommunen. Aus dem Titel sind Verpflichtungsermächtigungen in genannter Höhe vorgesehen. Für die Finanzierung der Planung zur Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle über den Stausee Hohenwarte. Im Jahr 2024 erfolgt die erste Phase der Planung. Dafür sind keine weiteren Mittel notwendig. Die Höhe der ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen dient der Finanzierung der anstehenden nächsten Planungsphase 3 und 4. Ich kann auch jetzt schon ankündigen, dass das Problem den nächsten Landtag, der gewählt werden muss, weiterbeschäftigen wird, denn dort muss es auf jeden Fall, ich denke, mit dem Bund noch mal Nachverhandlungen geben. Drittens, die Investition zur Beschaffung von Bussen: Hier geht es um eine Direktive für saubere Fahrzeuge, die Unterstützung und Umstellung der Erweiterung der Busflotte auf alternative Antriebsarten. Die Mittel dienen im Rahmen des ÖPNV, insbesondere der Busbeschaffung, zur Umsetzung dieser Direktive und ermöglichen außerdem zusätzliche Busbeschaffungen für die Leistungsmehrung im ITF-Modellprojekt. An dieser Stelle möchte ich keine weiteren Beispiele bringen, denn die Zeit ist fast abgelaufen, aber ich möchte noch etwas Persönliches sagen: Meine Kolleginnen und Kollegen haben auf die Notwendigkeit dieses Haushalts bereits hingewiesen. Man kann darüber denken, was man will. Die Zustimmung zum Haushalt 2024 ist für mich eine ganz wichtige persönliche Geschichte, denn ich übernehme damit Verantwortung für den Landkreis SaaleOrla, für die Kommunen in meinem Landkreis und ich kann nur jedem dazu raten, diesem Haushalt zuzustimmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Zuschauer, zahlreiche Zuschauer am Livestream! Ich möchte stellvertretend für die ehemaligen Kollegen aus der Landtagsverwaltung Frank Heilmann nennen, die ja alle heute Abend die Debatte hier auch verfolgen. Ich möchte in der kurzen Zeit nur auf zwei Dinge eingehen, die meiner Fraktion besonders wichtig sind. Erstens, das Land beteiligt sich auf Initiative der CDU wieder mit 3 Millionen Euro an der Tierkörperbeseitigung. Das ist eine enorm wichtige Entlastung für die Thüringer Landwirte und ich freue mich, dass wir in den Haushaltsberatungen die Bereitstellung von 3 Millionen Euro durchsetzen konnten und dass auch Rot-Rot-Grün mitgezogen hat.
(Beifall CDU)
Ich bitte darum, dass Sie später dann auch noch unserem Entschließungsantrag zustimmen, mit dem soll die Landesregierung gebeten werden, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Nebenproduktebeseitigungsgesetzes vorzulegen. Die Thüringer Landwirte brauchen diese wichtige Entlastung jetzt und nicht irgendwann und ich weiß, dass dies bei den Ministerinnen Werner und Karawanskij auf Unterstützung trifft. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Thüringer Tierhalter sind auf diese Unterstützung angewiesen. Die Kosten für die Beseitigung von Schlachtabfällen gehen durch die Decke, während die Ampel in Berlin für weitere Belastungen unserer Bauern sorgt. Lassen Sie uns dort helfen, wo wir das als Land auch können. Und lassen Sie mich das an dieser Stelle noch mal sagen: Die Streichung von Agrardieselbeihilfe und Kfz-Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge durch die Ampel ist unverantwortlich.
(Beifall CDU)
Diese Vorhaben sind ein Tiefschlag für unsere Landwirte und reihen sich in eine Politik gegen den ländlichen Raum. Die Ampel macht ausgerechnet denjenigen, die für unsere Ernährung sorgen, das Leben schwer. Unsere Bauern verdienen mehr Unterstützung, deshalb kämpft die CDU an ihrer Seite.
(Beifall CDU)
Ein zweiter Punkt, werte Kolleginnen und Kollegen, wir hatten schon die letzten drei Haushaltsjahre ganz in das Zeichen notwendiger Schritte in Anbetracht der katastrophalen Situation in unseren Wäldern gestellt. Nachhaltiges Wirtschaften im Wald erfordert eine nachhaltige Finanzierung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es der CDU-Fraktion in den aktuellen Haushaltsverhandlungen gelungen ist, 600.000 Euro für die Thüringer Waldbesitzer zu erstreiten. Zur Verbesserung vorhandener bzw. zur Einführung neuer Strukturen im Bereich der forstlichen Zusammenschlüsse sind diese zusätzlichen Mittel erforderlich, damit eine flächendeckende Unterstützung der privaten und kommunalen Waldbesitzer gewährleistet wird. Die Einzelheiten soll die Landesregierung durch eine Erweiterung der Fördergegenstände in den Förderrichtlinien regeln. Angesichts der fortgesetzt dramatischen Lage in den Thüringer Wäldern ist eine Verstetigung der forstlichen Förderung zwingend erforderlich. Die Erhaltung der vielfältigen Waldfunktionen, insbesondere auch der geschädigten Wälder, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies und die langfristige Sicherung der Ökosystemleistung des Waldes kann nicht allein von den Waldbesitzern erbracht werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir stellen sicher, dass die Waldbesitzer den Wald als Wald bewirtschaften können und nicht als Standort für Windräder missbrauchen müssen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Thüringen ist ein Flächenland und der Einzelplan 10 spiegelt das mit seinen Ausgabeschwerpunkten in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr, Wohnbau, Land und Forstwirtschaft auch exemplarisch wider. Wir stehen an einem Wendepunkt, an dem wir die Wertschöpfung unserer Ressourcen neu definieren müssen. Betrachten wir das Holz. Ein vielseitiges Material, das mehr Potenzial birgt als je zuvor. Als SPD-Fraktion haben wir uns daher intensiv dafür eingesetzt, dass die Einsatzbereiche des Holzes für umweltfreundliche Wertschöpfungsketten deutlich ausgebaut werden. Hierfür stehen im nächsten Jahr zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung. Dass gleichwertige Lebensverhältnisse in Thüringen auch weiterhin gefördert werden, zeigt sich insbesondere im Verkehrssektor. Mit zusätzlichen Investitionszuschüssen für die Beschaffung von Bussen in Höhe von 6 Millionen Euro steigern wir nicht nur ihre Leistungsfähigkeit, sondern auch die Qualität der Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr. An dieser Stelle möchte ich auch gern noch einmal ein Projekt ansprechen, das mir persönlich sehr wichtig ist und auch mit dem neuen IC zusammenhängt, den wir ja am Wochenende begrüßen konnten, der jetzt wieder in Thüringen Jena, Saalfeld und Rudolstadt anbindet, und zwar das Thema der Tarifintegration. Wir hatten das hier verschiedentlich im Landtag schon besprochen, nämlich die Öffnung dieses Zuges für die Berufspendlerinnen und -pendler, und ihn somit für den Nahverkehr nutzbar zu machen. Dafür haben wir auch 1,5 Millionen Euro in diesem Jahr und Verpflichtungsermächtigungen im nächsten Jahr entsprechend ausgebracht. Das hilft Ostthüringen insgesamt und bringt die ganze Region voran.
(Beifall SPD)
Nicht zuletzt möchten wir die Effizienz und Zugänglichkeit unseres Nahverkehrssystems schrittweise verbessern. Daher freue ich mich, dass wir die Umsetzung des integralen Taktfahrplans in Ostthüringen jetzt schrittweise beginnen können, die vor zwei Tagen im Comcenter präsentiert wurde. Ab 2024 werden im Saale-Orla-Kreis und in SaalfeldRudolstadt schrittweise reduzierte Umstiegszeiten, sichere Anschlüsse von Bus und Bahn erreicht und die Angebote stärker an den Bedarf der Nutzer und Nutzerinnen angepasst. Ein weiterer Punkt: Gegen alle Sparzwänge konnten wir eine Kürzung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau abwenden. Nicht zu vergessen sind auch die Aufwendungen für den Erhalt einer der größten Errungenschaften der letzten Jahre, nämlich des Deutschlandtickets. Mit der Einführung steht auch der Freistaat in der Verantwortung und beteiligt sich allein mit 19,9 Millionen Euro für 2024 an der Finanzierung. Damit schaffen wir eine solide und nachhaltige Grundlage für die weitere Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Thüringen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, für den Haushalt 2024 sieht die AfD-Fraktion im Einzelplan 10 die Erhöhung der Mittel für die Wartung und Unterhaltung von Landesstraßen um 20 Millionen Euro vor. Fast die Hälfte der Landesstraßen ist in einem sehr schlechten oder schlechten Zustand. Dieser Antrag auf Erhöhung wurde im Ausschuss allerdings abgelehnt. Für die Linkenmühlenbrücke sehen wir ebenfalls Gelder vor, sowohl für den Neubau an sich als auch für die Infrastruktur, also Zufahrtswege. Aber auch diese Forderung wurde im Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. In 14 Änderungsanträgen mit einer Gesamtsumme von fast 20 Millionen Euro fordern wir zudem die dringende Erhöhung der Mittel zur Wiederbewaldung, so etwa für die Anwerbung und Rückgewinnung von Forstfachkräften. Dies wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir fordern die Erhöhung der Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Bewältigung der Aufforstung um 1,5 Millionen Euro, dies wurde im Ausschuss abgelehnt. Wir fordern die Erhöhung der Zuschüsse an Privatunternehmen und öffentliche Einrichtungen, um der Schadsituation gerecht zu werden in den Wäldern um etwa 6 Millionen Euro, es wurde im Ausschuss abgelehnt. Unsere Forderung, die Erstaufforstung auf 1 Million Euro zu erhöhen, wurde im Ausschuss abgelehnt. Die naturnahe Waldbewirtschaftung wollen wir auf 3,5 Millionen Euro erhöhen, im Ausschuss wurde auch dies abgelehnt. Die von uns geforderte Erhöhung der Zuschüsse an Verbände und Sonstige zur Förderung des nicht produktiven investiven Naturschutzes sowie dafür investive Waldumweltmaßnahmen wurde – genau – im Ausschuss abgelehnt. Mehr Gelder für Saatgut und Erhaltung von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Wiederbewaldung wurde im Ausschuss abgelehnt. In Thüringen haben wir aktuell 110 Hektar Schadfläche. Sollten nur 20 Prozent dieser Fläche aktiv aufgeforstet werden, beansprucht dies beispielsweise über einen Zeitraum von zehn Jahren bei Kosten von 10.000 Euro pro Hektar über 200 Millionen Euro, also 20 Millionen Euro pro Jahr. Diese 20 Millionen Euro finden sich in unseren Änderungsanträgen wieder, die Sie abgelehnt haben. Nicht einer dieser Anträge wurde angenommen. Sie alle und die Landesregierung, die Sie an dieser Stelle immer wieder erzählen, wie wichtig die Wiederbewaldung ist, stellen sich selbst das Zeugnis der Lüge aus.
(Beifall AfD)
Nun bin ich gespannt, wie die Abstimmung zu unserem Entschließungsantrag in Drucksache 7/9130 mit dem Titel „Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren, Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das grüne Herz Deutschlands erhalten“ laufen wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, für den Einzelplan 10 kann ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen, dass wir uns insgesamt noch mehr Akzente für klimagerechte Mobilität und eine ökologische Landwirtschaft gewünscht hätten, bin aber sehr froh über die Fokussierung durch einige Änderungsanträge, die ich kurz vorstellen möchte. Der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen liegt mit 7,7 Prozent hinter unseren selbst gesetzten Zielen zurück. Deswegen bin ich froh, dass wir plus 15.000 Euro einstellen konnten, die zwar erst mal unbedeutend klingen, aber einerseits für kleine Projekte wie zum Beispiel von Öko herz bei den Grünen Tagen aufgewendet werden können und da einen wichtigen kleinen Mehrwert schaffen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beim Thema „Wald“ haben wir uns auf einen Haushaltsvermerk für die nicht investive Zuführung zur Unterstützung des Privat- und Körperschaftswalds einigen können, der eine verbindliche Zuführung an die Privatwaldbesitzerinnen und den Körperschaftswald vorsieht. Für meine Kollegin Babette Pfefferlein kann ich sagen, dass wir uns hier zwar noch mehr gewünscht haben, aber grundsätzlich sehr positiv zu bewerten bleibt, dass nun 70 Prozent der vorhandenen Mittel in Höhe von 6,5 Millionen Euro nachweislich und im Benehmen mit den Verbänden ausgewiesen werden sollen. Außerdem sind wir sehr froh über die 50.000 Euro zusätzlich, die wir zur Förderung der Baukultur einstellen konnten, die zur Unterstützung der LeerGut-Agentinnen, einem bürgerschaftlichen Engagement, dienen, die sehr wichtige Arbeit in dem Bereich leisten und hinsichtlich der sozialen und klimarelevanten Bedeutung leerstehender Gebäude unbedingt weiter zu unterstützen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Froh bin ich auch über die 1,5 Millionen Euro für die Saalbahn, damit mit der Umstellung des Fahrplans dann auch Deutschlandticketkundinnen die ICs auf der Saalebahn nutzen könnten. Plus 6 Millionen Euro konnten wir auch für die Fahrzeuganschaffung im ÖPNV einstellen. Wir alle wissen, dass das ein Titel ist, wo man Geld eingeben kann, denn die Kommunen und die Unternehmen sind hier auf hohe Zuschüsse angewiesen und die Förderbedarfe sind da; plus 60 Busse Förderung bedeutet das in der Konsequenz. Als Letztes bin ich froh, dass wir den Start des Projekts „Integraler Taktfahrplan“ in die Wege leiten konnten. Hier hatten wir am Montag eine sehr große Tagung. Das ist ein sehr sinnvolles, tolles Projekt für Thüringen. Wir waren deshalb ein bisschen ernüchtert, dass der Haushaltsansatz erst mal auf null war, aber es ist doch ein gutes Zeichen, dass er da jetzt eben nicht bleiben wird. Insgesamt ist es ein Einzelplan, der im Bereich „Landwirtschaft, Forsten und Mobilität“ im nächsten Jahr das, was notwendig ist, hoffentlich trotz der Kürzungsdiskussionen zum Erfolg führen kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Ministerin Karawanskij! Vorweg möchte ich mich bedanken bei Ihnen, Frau Ministerin, und auch beim Staatssekretär und der Staatssekretärin für die gute und meist sachliche Zusammenarbeit im Ausschuss. Auch so was sollte, denke ich, mal genannt werden. Man sollte durchaus auch mit positiven Dingen bei einer Bilanz beginnen. Daher freue ich mich, dass sich nun im Haushalt 2024 die Mittel finden, um eine Tarifintegration für die Benutzung der Fernverkehrszüge auf der Saalebahn zu ermöglichen, so, wie das die FDP auch im Ausschuss gefordert hat und wie es von den Mitgliedern einhellig beschlossen worden ist. Wir hoffen, hierzu bald eine Erfolgsmeldung zur Umsetzung des Vorhabens auch aus dem Ministerium zu vernehmen. Auch positiv zu erwähnen ist, dass sich im Haushalt nun entsprechende Stellen finden, um den Wiederaufbau der Linkenmühlenbrücke voranzutreiben. Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, an den scheidenden Bundestagsabgeordneten Reginald Hanke von der FDP ein Dankeschön zu sagen für seine Beharrlichkeit, die Förderung durch den Bund auf die Schiene zu bringen. Ein bisschen Wasser im Wein muss natürlich auch sein: Sie kürzen 2 Millionen Euro beim Erhalt der Landesstraßen. Das ist etwas, was mir natürlich als Straßenbauingenieur zutiefst weh tut, denn wir sollten wegkommen von dem Gedanken, dass man Infrastruktur auf Verschleiß fahren kann, nicht erst künftigen Generationen fällt das auf die Füße, meine Damen und Herren. Dass die Union bereit ist, das nach der Hinterzimmer-Klüngelei mitzutragen, zeigt also auch hier fehlende Weitsicht. Sie haben sicherlich, verehrte Kollegen der Union, auch einige Punkte in den Haushalt hineinverhandelt, aber nach den vergangenen drei Malen, in denen Sie der Minderheitsregierung den Haushalt gesichert haben, sollten Sie mittlerweile auch mitbekommen haben, dass da die Umsetzung nicht immer durch Verlässlichkeit geprägt gewesen ist. Wir als Freie Demokraten sehen zwar gute Ansätze in dem Einzelplan, aber eben für eine Zustimmung leider nicht genug. Meine Damen und Herren, ich mahne an, dass wir nicht immer nur davon reden, dass Geld fehlt, sondern ich mahne an, dass wir uns Gedanken machen, wie man mit einfacheren Standards und demzufolge weniger Geld auch an verschiedenen Stellen mehr erreichen kann. Da finden sich sicherlich auch im Ausschuss noch Möglichkeiten zur Diskussion von einzelnen und ganz konkreten Maßnahmen, die in meinen Augen auch als Ingenieur durchaus denkbar sind. Noch ein Wort zum Beitrag der AfD: Während Sie bei der Feuerwehr gegen Zweckbindungen oder Zweckgebundenheit gewettert haben an einer Stelle, wo es gar nicht anders ging, toben Sie sich hier geradezu aus in Zweckbindungen. Ich finde, Sie sollten durchaus sich mal selber im Klaren sein, was Sie eigentlich wollen. Es ist in sich nicht stimmig. Danke schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Einzelplan 10 – Infrastruktur und Landwirtschaft – das praktische Daseinsvorsorgeministerium, im Prinzip das Macher-Ministerium. Ich danke all denjenigen, die an der Aufstellung dieses Haushaltsplans beteiligt waren. Aber ich muss auch ein Schlückchen Wasser in den Wein gießen, denn die aktuellen Entwicklungen, die wir im Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt erleben dürfen, schlagen doch sehr ins Kontor, vor allen Dingen was die Zukunftsfragen von Infrastruktur und Landwirtschaft betrifft.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist gut, dass wir uns über Mobilität, über die Fragestellung, wie wollen wir uns in Zukunft bewegen, wie wollen wir in Zukunft leben, wie wollen wir in Zukunft bauen, darüber miteinander verständigen und darüber miteinander auch diskutieren und durchaus auch manchmal streiten. Aber das wird nicht zum Nulltarif möglich sein. Nachhaltigkeit und auch die Fragestellung, wie wir in Zukunft mobil sein wollen, auch bei den guten Plänen, die wir mit dem integralen Taktfahrplan, mit dem Masterplan Schiene, mit der Mobilität im ländlichen Raum jetzt auf den Weg gebracht haben, werden wir fiskalisch untersetzen. Und da muss man schon auch noch mal die Frage stellen, ob eine gutgemeinte Schuldenbremse am Ende des Tages tatsächlich eine Investitionsbremse für die Zukunft und damit auch für die zukünftigen Generationen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe heute und auch am gestrigen Tag Gespräche und auch viele Gespräche vor Ort geführt; ich war in den letzten Wochen in vielen Ställen, sowohl Rinder- als auch Schweineställen, habe mich ganz direkt mit den Landwirtinnen und Landwirten unterhalten und der Puls geht nicht erst hoch, seitdem wir jetzt die Diskussion um Agrardiesel und auch die Kfz-Steuer haben, sondern der Puls geht auch seit der Ankündigung der Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz hoch. Und der Kampf geht weiter, dass hier nicht weiter Geld den ländlichen Räumen entzogen wird, wo Landwirtschaft, wo Forstwirtschaft stattfindet und wo einfach ein Großteil der Menschen auch in Thüringen vor allen Dingen lebt. Und es kommt zu weiteren Anforderungen in der Landwirtschaftsförderung und da stellt sich schon die Frage: Wie viel Belastung können die Landwirtinnen und Landwirte ertragen? Vor dem Hintergrund muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass wir in Thüringen trotz dieses Trends und trotz dieser Entwicklungen im Bund uns sehr wohl dazu bekannt haben, indem wir eine Junglandwirteförderung und eine Tierwohlförderung aufgesetzt haben, um genau diese Lücke ein Stück weit zu schließen und vor allem für Planungssicherheit, die wir im Moment weder von der Bundesregierung oder von der Bundesebene noch von der EU-Ebene haben, vor allen Dingen zu sorgen.
(Beifall DIE LINKE)
Vor dem Hintergrund möchte ich mich heute ganz dolle bedanken, und zwar bei der großen TMIL-Familie, und zwar beim TLLLR, die noch heute und bis zum Ende des Jahres alle Bescheide für die Landwirtinnen und Landwirte fertigmachen, damit die noch dieses Jahr ihre Einkommen bekommen, beim TLBV, die noch bis Jahresende alle Bewilligungen, soweit es möglich ist, ausstellen, damit weiter gebaut werden kann bzw. weiterhin die Projekte laufen. Und ich möchte mich auch beim TLBG bedanken dafür, dass sie all diese Daten für die Kommunen und vor allen Dingen auch für die Projektleiter vor Ort kostenfrei zur Verfügung stellen mit Open Data. Das gehört auch mit dazu. Es ist eine große Mannschaftsleistung, die wir hier im Einzelplan 10 vollführt haben. Aber wir brauchen mehr Zukunftsfestigkeit und damit auch mehr Investitionen, damit wir nachhaltig bauen können und damit wir auch für Nachhaltigkeit sorgen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
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Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Redebeiträge zum Einzelplan 10 sehe ich jetzt nicht und damit beende ich die Aussprache zum Einzelplan 10 und komme zum Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik –. Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Fraktion Die Linke, Fraktion der CDU, Fraktion der AfD, Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Parlamentarische Gruppe der FDP jeweils 3 Minuten. Und für den theoretischen Fall, dass einer der fraktionslosen Abgeordneten wieder eintrifft, auch jeweils 3 Minuten, jedoch insgesamt nicht mehr als 10 Minuten im Komplex „Einzelpläne“. Nach Inanspruchnahme von 3 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Das Wort erhält jetzt Herr Abgeordneter Weltzien für die Fraktion Die Linke. – Das hätte ich auch sehen können. Dann machen wir erst mal mit Herrn Kowalleck von der CDU-Fraktion weiter und klären dann, wie wir dann die Rede hinkriegen.
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe extra mein iPad mit vorgebracht zu dem Einzelplan Informationstechnologie. Wer hat, der kann. Im Einzelplan 16 sind die Ausgaben im Bereich der Informationstechnologie veranschlagt. Der Einzelplan stellt uns insofern vor große Herausforderungen, da die Kosten im Bereich der Digitalisierung immer weiter steigen. Die Ausgaben erhöhen sich im Einzelplan gegenüber dem Vorjahr um etwa 53 Millionen Euro auf 244 Millionen Euro. Für die Landesverwaltung gibt es in dem Bereich natürlich die verschiedensten Aufgaben, einerseits die Digitalisierung der Landesverwaltung, die Themen sind uns allen bekannt, zum Beispiel Justiz und Polizei. Hier beschäftigen wir uns bereits seit mehreren Jahren mit den unterschiedlichen Vorhaben. Ein Beispiel ist dabei die elektronische Akte oder auch die Ausrüstung der Gerichtssäle, die ja auch in den Haushaltsberatungen eine Rolle gespielt haben. Dann ist insbesondere in den letzten Jahren das Thema der IT-Sicherheit immer wichtiger geworden. Hier wurde ja im Landesrechnungszentrum auch ein entsprechendes Unterstützungsteam aufgebaut, auch für die Beratung der Kommunen. Dann Stichwort „Kommunen“, da gibt es ja auch verschiedenste IT-Projekte. Hier erinnere ich an das Rahmenabkommen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir hatten ja an dieser Stelle auch schon insbesondere über die Förderung über 10 Millionen Euro diskutiert, die jetzt in dem Ansatz auch noch mal steigen wird. Dann erinnere ich an dieser Stelle natürlich an die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und an die Registermodernisierung. Wir haben zahlreiche weitere Themen in diesem Bereich. Wir werden das weiterhin als CDU-Fraktion begleiten, hatten ja auch im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der Beratung ist. Insofern wird uns das Thema natürlich weiter beschäftigen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
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Vielen Dank, Herr Vorsitzender bzw. sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe geduldige Zuschauer am Livestream, zu vorgerückter Stunde, aber doch nicht minder wichtig, behandeln wir den Einzelplan 16, der heute nach der 10 kommt. Deswegen habe ich mich gerade eben verzählt. Kaum ein geflügeltes Wort wurde in den vergangenen Monaten und auch heute wieder so sehr durch diesen Plenarsaal gezerrt wie der Begriff „Digitalisierung“. Mal ist sie Allheilmittel für den Fachkräftemangel, mal soll sie Bürgerfreundlichkeit herstellen und mal ist sie Garant für eine moderne Bildungspolitik. Darüber, ob nun jeder Vorschlag, den wir heute und in der Vergangenheit dazu gehört haben, immer sinnvoll war, lässt sich sicherlich streiten. Fakt ist aber eins, der Einzelplan 16 weist einen Aufwuchs von knapp 53 Millionen Euro auf, also beinahe ein Viertel mehr als 2023. Jeder Euro ist hier gut angelegtes Geld, darüber herrscht hier im Haus ja doch fast ungeteilte Einigkeit. Aber wo sind denn eigentlich die großen Brocken? Zum einen gehen wir, nachdem wir dieses Jahr die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben – wir haben es vorhin gehört –, die digitale Ausstattung der Justiz an. Beinahe 5 Millionen Euro fließen in die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Gerichtsakte, und noch einmal viereinhalb Millionen in die technische Infrastruktur der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Und um nicht nur die Teuerungsraten abzudecken, sondern auch wirkliche technische Verbesserung zu erreichen, finden wir in der technischen Ausstattung der Polizei beispielsweise nicht nur knapp 3 Millionen Euro Zuwachs bei der IT-Ausstattung, sondern auch noch mal 3 Millionen Euro mehr für die dazugehörigen Dienstleistungen. Denn wer eine digitale Verwaltung will, vor allen Dingen auch mit den Ansprüchen und Anforderungen an Datensicherheit und vernünftiger Datenhaltung und Innovation, der darf beim Personal auch nicht sparen. Dieser Verantwortung kommen wir mit diesem Haushaltsentwurf nach, indem wir zum Beispiel für die Kolleginnen und Kollegen im Landesrechenzentrum die berechtigten Höhergruppierungen vornehmen. Wie ernst es allerdings von der konservativen Seite des Hauses hier mit der Digitalisierung bestellt ist, zeigt sich an ihrem großartigen Änderungsantrag zur Streichung von 20 neuen Stellen im Landesrechenzentrum. Und in Zeiten, in denen wir mit unseren öffentlichen Strukturen als Arbeitgeber im Wettbewerb zur freien Wirtschaft stehen, ist dieses Signal fatal. Weitsichtigkeit sieht anders aus. Insgesamt stecken wir ca. 40 Millionen Euro zusätzlich in die Umsetzung von Projekten sowie in das Personal im Rechenzentrum und fangen so auch ein Stück weit das auf, was der versprochene OZG-Turbo des Bundes leider nicht geliefert hat, da er schlicht und ergreifend ausgeblieben ist. Unbeeindruckt davon schaffen wir die Rahmenbedingungen für die Registermodernisierung und weisen die Verpflichtungsermächtigungen von zweimal knapp 30 Millionen Euro für Land und Kommunen aus, die dann ab 2025 zum Tragen kommen. So geht Weitsicht mit Verantwortung für eine fortschreitende Digitalisierung. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Kollege Weltzien. Damit habe ich aus den Reihen der Abgeordneten zum Einzelplan 16 keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue kurz in Richtung Landesregierung. Zum Einzelplan 16 keine Wortmeldung. Gut, dann machen wir weiter. Das heißt, ich beende die Aussprache zum Einzelplan 16 – Informations- und Kommunikationstechnik –. Wir kommen zum Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – . Die Redezeiten, wie gehabt: die Fraktionen Die Linke, CDU, AfD, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Parlamentarische Gruppe der FDP jeweils 3 Minuten; auch die fraktionslosen Abgeordneten jeweils 3 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 3 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Kernbestandteil der Staatlichen Hochschulbaumaßnahmen kommt dem Hochschulbau auch im kommenden Jahr zentrale Bedeutung zu. Eine moderne Infrastruktur und funktionale, bestens auf die Anforderungen der Lehre und Forschung abgestimmte Bauten machen exzellente Wissenschaft erst möglich. Attraktive Forschungs-, Labor- und Lehrgebäude sowie Wohnheime und Mensen sind notwendig, um im Land ideale Rahmenbedingungen für die klügsten Köpfe von heute und morgen zu bieten. Sie sind die Fachkräfte, die wir so dringend brauchen. Im zurückliegenden Jahr konnten wir an dieser Stelle im Plenum den Antrag von Rot-RotGrün zur Hochschulbauplanung 2030 verabschieden. Das begrüßen wir sehr, denn in diesem Bereich warten in den kommenden Jahren wichtige Weichenstellungen auf uns. Das spiegelt sich auch im Einzelplan 18 wider. Das strategische Gewicht von Modernisierungs-, Sanierungs- und Neubauprojekten im Bereich Hochschulbau ist kaum zu überschätzen. Das Bauen steht nach der COVID-19-Pandemie und fast zwei Jahren Krieg in der Ukraine vor extremen Herausforderungen. Umso erfreulicher ist es, dass Thüringen in den kommenden Jahren mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Junges Wohnen“ in den Studierendenheimwohnbau investieren kann. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle auch die Fortschritte beim Neubau des Campus Inselplatz in Jena, den der Freistaat im kommenden Jahr mit fast 37 Millionen Euro fördert. Der Forschungsneubau des Microverse Center in Jena wird mit 8,75 Millionen Euro ebenso unterstützt wie die Entwicklung des Standorts Coudraystraße an der Bauhaus-Universität in Weimar, die Erneuerung der Lüftungstechnik an der Fachhochschule Erfurt oder die energetische Sanierung der Sporthalle an der Universität Erfurt, weiterhin die Erneuerung des sicherheitstechnischen Campusnetzes sowie der Brandmeldeanlagen an der Hochschule in Nordhausen. Für Planungs- und Vorarbeitskosten stehen im Einzelplan 18 insgesamt 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ernst-Abbe-Hochschule in Jena und die Hochschule in Schmalkalden profitieren davon im Rahmen eigener Bauvorhaben. Schließlich wird der zweite Bauabschnitt am Universitätsklinikum Jena im kommenden Jahr mit 12,5 Millionen Euro landesseitig bezuschusst, was meine Fraktion und ich persönlich sehr begrüßen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der späten Stunde werde ich es kurz machen. Im wundervollen Einzelplan 18, genannt „Staatliche Hochbaumaßnahmen“, finden sich die großen Bauprojekte der Landesregierung an den landeseigenen Liegenschaften und den Objekten wie dem Staatsarchiv, der Polizei, der Landesfeuerwehrschule, dem Sportgymnasium Jena, den Justizvollzugsanstalten, dem Landesrechenzentrum, den Hochschulen, um nur einige zu nennen. Erwähnen möchte ich noch das Panorama Museum in Bad Frankenhausen. Hier wird nicht nur die dringend benötigte Barrierefreiheit eines Parkplatzes hergestellt, sondern das gesamte Objekt mitgedacht. Der Einzelplan 18 ist wohl einer der wenigen Einzelpläne, die keine Änderung erfahren haben, da alle hier vorgelegten Maßnahmen notwendig und gut begründet wurden. Deswegen kann ich dem Einzelplan 18 – „passt schon“ – die Zustimmung geben. Neubau ist genauso vertreten wie Bestandssicherung. Jedes Ressort hat einen Neubau bekommen und jedes Ressort wird eine Baumaßnahme abschließen. Das ist fast wie Weihnachten. An dieser Stelle möchte ich auch der Landesregierung einmal für die Umsetzung der ganzen Maßnahmen danken und ihr für die neuen Maßnahmen Glück wünschen. Ich persönlich würde mir zu Weihnachten wünschen, wir hätten hier eine funktionierende Klimaanlage, aber wünschen kann man sich viel. Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit für das kommende Jahr. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Kollegin Lukasch. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt zum Einzelplan 18 keine Wortmeldungen mehr. Das ist auch so. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache zum Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen – und wir kommen, meine Damen und Herren, zur Schlussrunde . Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: Fraktion Die Linke 14 Minuten, Fraktion der CDU 12 Minuten, Fraktion der AfD 11 Minuten, Fraktion der SPD 9 Minuten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 8 Minuten, Parlamentarische Gruppe der FDP 7 Minuten, fraktionslose Abgeordnete jeweils 5 Minuten. Nach Inanspruchnahme von 14 Minuten Redezeit durch die Landesregierung verlängert sich die Redezeit jeder Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe entsprechend. Das Wort erhält Abgeordneter Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion. Nicht? Dann habe ich Herrn Abgeordneten Kemmerich hier stehen? Auch nicht. Dann habe ich keine weiteren Wortmeldungen für die Schlussrunde. Ich schaue in Richtung Landesregierung, ob es dort Redebedarf in der Schlussrunde gibt. Frau Abgeordnete Merz für die SPDFraktion? Nicht. Dann haben wir also doch keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue in Richtung von Ministerin Taubert. Bitte schön. Ich hoffe, das wird jetzt nicht zur Übung, Herr Bergner, dass das immer mit uns passiert. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Präsident, einen Haushalt für 2024 zu bekommen, ich denke, das haben viele Kolleginnen und Kollegen hier im Rund zum Ausdruck gebracht, ist für die Bürgerinnen und Bürger, nicht für uns, aber für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes außerordentlich wichtig. Wir haben zu den Einzelplänen gehört, welche Schwerpunkte da sind, welche verbessert werden könnten, wenn man mehr finanzielle Mittel hätte, und welche – das ist eine Frage der Sichtweise – sicherlich auch kleiner gehalten werden könnten. Deswegen möchte auch ich mich für die Landesregierung für die Diskussion bedanken, die wir in der Vergangenheit hatten. Das ist Demokratie, Demokratie ist eine Auseinandersetzung über das, was wir selbst und auch was die Bevölkerung von uns möchte. Ganz herzlichen Dank dafür. Ich möchte aber auch eins sagen: Natürlich hätte sich die Landesregierung an einer Reihe von Stellen andere Richtungen vorgestellt. Wir haben auch einen anderen Haushalt eingebracht. Wenn er nun beschlossen wird, ist das alles okay. Aber ich sage auch: An manchem Tag habe ich mich gefühlt wie im kaukasischen Kreidekreis. Und ich sage es jetzt einfach: Der Klügere gibt nach. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Ich schaue noch mal vorsichtshalber. Nein, ich sehe wirklich keine. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen , und zwar zur Abstimmung zum Thüringer Haushaltsgesetz 2024, zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen sowie zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes. I. Abstimmungsgrundlagen 1. Verhandlungsgegenstände a) Thüringer Haushaltsgesetz 2024, Gesetzentwurf der Landesregierung, – Drucksache 7/8591 –; b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung, – Drucksache 7/8595 –; c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen, Unterrichtung durch die Landesregierung, – Drucksache 7/8827 –; d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes, Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, Unterrichtung durch die Finanzministerin, – Drucksache 7/8828 –. 2. Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses a) Thüringer Haushaltsgesetz 2024, – Drucksache 7/9226 –; b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes, – Drucksache 7/9224 –; c) Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen, – Drucksache 7/9227 –; d) Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes, Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, – Drucksache 7/9228 –. 3. Änderungsanträge a) Landeshaushaltsplan 2024 i) Parlamentarische Gruppe der FDP, – Drucksachen 7/9260, 7/9261, 7/9262, 7/9263, 7/9264, 7/9265, 7/9266, 7/9267, 7/9268, 7/9269, 7/9270 –; ii) Fraktion der AfD, – Drucksachen 7/9274, 7/9275, 7/9276, 7/9277, 7/9278, 7/9279, 7/9280, 7/9281, 7/9282, 7/9283, 7/9284, 7/9285 –. b) Thüringer Haushaltsgesetz 2024 i) Fraktion der AfD, – Drucksache 7/9272 –; ii) Parlamentarische Gruppe der FDP, – Drucksachen 7/9286/9296 –. c) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Fraktion der CDU, – Drucksache 7/9291 –. 4. Entschließungsanträge a) Thüringer Haushaltsgesetz 2024 i) Fraktion der AfD, – Drucksachen 7/9129, 7/9130, 7/9131, 7/9132, 7/9237, 7/9238 –; ii) Fraktion der CDU, – Drucksachen 7/9240, 7/9241, 7/9242, 7/9292, 7/9293 –; iii) Parlamentarische Gruppe der FDP, – Drucksachen 7/9243, 7/9244, 7/9245, 7/9246, 7/9248, 7/9249, 7/9254, 7/9255, 7/9256 –; iv) Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Drucksachen 7/9287/9288. b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Parlamentarische Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9247 II. Vorbemerkungen zu den Abstimmungen Zuerst wird über das Thüringer Haushaltsgesetz 2024 einschließlich Landeshaushaltsplan und danach über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wie folgt abgestimmt: 1) Änderungsanträge zur Beschlussempfehlung, 2) Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Änderungsanträge, 3) Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung, 4) Schlussabstimmung. Gegenstand der Abstimmungen zum Landeshaushaltsplan 2024 sind auch die Deckungsvorschläge, die gegebenenfalls in den jeweiligen Änderungsanträgen bzw. Antragsbegründungen genannt sind. Soweit der Antrag abgelehnt wird, haben sich auch die entsprechenden Deckungsvorschläge erledigt. Die Abstimmungsreihenfolge der Änderungsanträge ergibt sich grundsätzlich aus der haushaltssystematischen Stellung des ersten zur Änderung benannten Ansatzes bezogen auf die in der Überschrift des Antrags genannte Intention des Antrags. Soweit Änderungsanträge in den Ansätzen auf den Entwurf des Landeshaushaltsplans 2024 und nicht auf die Ansätze der Beschlussempfehlung Bezug nehmen, wird nur über die neuen Ausgaben- bzw. Einnahmenansätze abgestimmt. Über die Entschließungsanträge wird gemäß § 65 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 der Geschäftsordnung nach der jeweiligen Schlussabstimmung abgestimmt. Im Anschluss wird über den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen und danach über den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes abgestimmt. Hier wird jeweils nur über die Beschlussempfehlung abgestimmt. III. Abstimmungen zum Thüringer Haushaltsgesetz 2024, Drucksache 7/8591, Tagesordnungspunkt 4 a a) Landeshaushaltsplan Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 02 01 Titel 682 75 – in der Drucksache 7/9281 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Enthaltungen demzufolge keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 04 05 Titel 528 84 – in der Drucksache 7/9280 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 04 05 Titel 429 85 – in der Drucksache 7/9270 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU. Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der AfDFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 04 35 Titel 893 71 – in der Drucksache 7/9269 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 06 04 Titel 427 63 – in der Drucksache 7/9276. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 07 01 Titel 234 01 – in der Drucksache 7/9274. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind wiederum die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der AfD – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 633 72 – in der Drucksache 7/9278. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 893 72 – in der Drucksache 7/9266. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 683 76 – in der Drucksache 7/9268. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der Gruppe der FDP und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die restlichen Fraktionen. Enthaltungen frage ich der guten Ordnung halber noch ab. Gibt es keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 02 Titel 684 76 – in der Drucksache 7/9267. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der Gruppe der FDP und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind wiederum die restlichen Fraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 07 26 Titel 633 77 – in der Drucksache 7/9265. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die restlichen Fraktionen. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 08 10 Titel 686 74 – in der Drucksache 7/9279. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. War das eine Stimme? Nein. Dann die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Beginn mit Kapitel 08 24 Titel 686 80 – in der Drucksache 7/9282. Wir diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus dem Rest des Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP – Beginn mit Kapitel 08 29 Titel 685 02 – in der Drucksache 7/9263. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9264, beginnend mit Kapitel 08 29 Titel 633 73 in der Drucksache 7/9264. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der restlichen Fraktionen, und damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP beginnend mit Kapitel 08 29 Titel 893 76 in der Drucksache 7/9262. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP und aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der restlichen Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD beginnend mit Kapitel 09 01 Titel 539 01 in der Drucksache 7/9283. Wer diesem Antrag zustimmt, den möchte ich jetzt um das Handzeichen bitten. Jawohl, das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD beginnend mit Kapitel 09 05 Titel 681 77 in der Drucksache 7/9284. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, FDP-Gruppe, SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, Linke. Enthaltungen? Keine. Ordnungsgemäß, und damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD beginnend mit Kapitel 09 31 Titel 517 01 in der Drucksache 7/9285. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus dem Rest des Hauses. Und Enthaltungen? Keine. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD beginnend mit Kapitel 17 16 Titel 972 24 in der Drucksache 7/9275. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Wiederum, also die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Enthaltungen? Das ist dann in dem Fall die Gruppe der FDP, wenn ich das so richtig deute. Damit ist der Antrag wiederum abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, beginnend mit Kapitel 17 16, Titel 972 … Abgeordneter Montag, bitte schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Wir kommen also zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP beginnend mit Kapitel 17 16, Titel 972 26 in der Drucksache 7/9260. Es ist namentliche Abstimmung beantragt und ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten. – Und wenn von den Kollegen meiner Gruppe mir einer meine Stimmkarten mit vorbringen könnte. Herr Kollege Montag. – Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch, damit stelle ich das fest und bitte um Auszählung. – Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 80. Es wurden 70 Stimmen abgegeben. Auf den Antrag entfallen 3 Jastimmen, 67 Neinstimmen, keine Enthaltungen und damit ist der Änderungsantrag abgelehnt, meine Damen und Herren (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Wir fahren fort mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Beginn mit Kapitel 17 20 Titel 613 01 in der Drucksache 7/9261. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der übrigen Fraktionen im Hause. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Beginn mit Kapitel 17 20 Titel 633 20 in der Drucksache 7/9277. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen des restlichen Hauses. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir weiter zur Abstimmung b) Gesetz. Da sämtliche Änderungsanträge der AfD-Fraktion zum Landeshaushaltsplan abgelehnt wurden, frage ich in Richtung der AfD-Fraktion – Sie haben eine Wortmeldung, Herr Abgeordneter Braga?
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr gut. Ob die Erledigung des Antrags erklärt werden kann – Sie haben dasselbe Dokument vorliegen. Bitte schön. Kann?
(Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!)
Danke. Wir machen weiter. Wenn sämtliche Änderungsanträge der Parlamentarischen Gruppe der FDP zum Landeshaushaltsplan abgelehnt wurden – die gleiche Frage an die Gruppe der FDP. Bitte schön, Herr Abgeordneter Montag, es kann?
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Dann kommen wir jetzt drittens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9296. Hier ist wiederum namentliche Abstimmung beantragt, also noch einmal die Schriftführer, bitte. – Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist der Fall. Damit bitte ich um Auszählung. – Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor. Die anwesenden Abgeordneten zu Sitzungsbeginn 80, abgegeben wurden wiederum 70 Stimmen. Es gibt 23 Jastimmen und 47 Neinstimmen und keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 in der Drucksache 7/9226 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Änderungsanträge ab. Wer der Beschlussempfehlung zu dem Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 in der Drucksache 7/9226 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Änderungsanträge zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Meine Damen und Herren, wir machen weiter mit der Abstimmung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 einschließlich Landeshaushaltsplan in der Drucksache 7/8591 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Gruppe der FDP, AfD-Fraktion. Enthaltungen? CDU-Fraktion. Damit ist diese Abstimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes 2024 einschließlich Landeshaushaltsplan in der Drucksache 7/8591 in der Schlussabstimmung. Wer stimmt in der Schlussabstimmung zu? Danke schön. Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist die Schlussabstimmung angenommen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir kommen zum Teil c, Entschließungsanträge. Wir stimmen ab über den Antrag „Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9129. Ist Ausschussüberweisung vorgesehen? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über den Entschließungsantrag direkt ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist er abgelehnt. Wir stimmen ab über den Antrag „Wiederbewaldung auskömmlich finanzieren, Kalamitätsflächen aktiv aufforsten, Saatgutbestände erhöhen, Forstpersonal gewinnen, das grüne Herz Deutschlands erhalten“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9130. Ausschussüberweisung ist nicht gewünscht. Dann stimmen wir direkt ab. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Schluss mit der Migrationskrise“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9131. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Wer ihm zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes muss beendet werden“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9132. Ausschussüberweisung ist nicht vorgesehen. Dann stimmen wir direkt ab und ich bitte um die Jastimmen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Antrag „Tierschutz in Existenznot – Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen unterstützen“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9237. Ausschussüberweisung ist nicht vorgesehen. Dann stimmen wir direkt ab. Ich bitte um die Jastimmen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist er abgelehnt. Wir stimmen ab über den Antrag „Landesmittel transparent und sparsam einsetzen, Fördermittelvergabe in überschaubare und personaleffektive Strukturen bringen, Vollzugs- und Verfahrensdefizite abstellen“, Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/9238. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dann stimmen wir direkt ab. Die Jastimmen, bitte. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses – nein. Dann stelle ich es noch mal einzeln fest: Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zum Antrag „Ordnung in der Migrationspolitik herstellen, Kommunen entlasten, Fehlanreize beseitigen“, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9240. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte deshalb die Schriftführer, ihres Amtes zu walten. – Konnten alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das der Fall und ich bitte um Auszählung. – Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor. Die 80 ist natürlich geblieben. Abgegeben wurden 71 Stimmen. – Darf ich bitte noch mal um etwas Ruhe im Hause bitten? Es macht es einfacher und wir werden schneller fertig, wenn wir hier die entsprechende Ruhe auch drin haben. Danke. – Jastimmen 23, Neinstimmen 46, Enthaltungen 2 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen zu dem Antrag „Ehrenamtliches Engagement unterstützen – GEMA-Gebühren für Vereine durch Land übernehmen“, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9241. Wir kommen zur Abstimmung. Erst mal die Frage, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Das sind die Stimmen vom Rest des Hauses. Damit ist er angenommen. Wir machen weiter mit der Abstimmung über den Antrag „Landwirte entlasten – Beteiligung des Landes an den Tierkörperbeseitigungskosten wieder einführen“, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9242. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit stimmen wir direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Der guten Ordnung halber frage ich natürlich noch die Gegenstimmen ab. Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zu dem Antrag „Dem Willen des Gesetzgebers folgen – das volle Potential der Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ausschöpfen“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9243. Es ist wiederum namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, ihres Amtes zu walten. – Konnten alle ihre Stimme abgeben? Dann bitte ich um Auszählung. – Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor. Die 80 ist geblieben. Abgegeben wurden 70 Stimmen, 14 Jastimmen, 37 Neinstimmen, 19 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir machen weiter mit dem Antrag „Aus der Corona-Pandemie die richtigen Schlüsse ziehen – den öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und stärken“. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9244. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zum Antrag „Keine Zeit für Förderbürokratie: alle Ressourcen müssen jetzt an die Schule“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9245. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit wird direkt über den Antrag abgestimmt. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. – Dann werden wir auszählen müssen, glaube ich. – Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Keine. Dann bitte ich jetzt, auszuzählen. – Also, wir haben uns jetzt hier einen Überblick über die Anwesenheit verschafft. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zu dem Antrag „Das Dorferneuerungsprogramm nicht zum Spielball der Parteienpolitik machen“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9246. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Wir stimmen direkt ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist er mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zu dem Antrag „Die Thüringer Polizei als attraktiver Arbeitgeber – Innere Sicherheit zukunftsfest aufstellen“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9248. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Wer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD- und der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zum Antrag „Wertschätzung für Dienst zu ungünstigen Zeiten ‚5 Euro DuZ‘ jetzt umsetzen“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9249. Die namentliche Abstimmung wurde zurückgezogen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Wer jetzt diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD- und CDU-Fraktion. Danke schön. Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zum Antrag „Mehr Anerkennung für das Handwerk in Thüringen“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9254. Wiederum wurde die namentliche Abstimmung zurückgezogen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Demzufolge die CDU-Fraktion. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zu dem Antrag „Zuwanderungsfreundliche Thüringer Verwaltungen und Behörden“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9255. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit stimmen wir direkt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD- und der CDU-Fraktion. Damit ist er mehrheitlich angenommen. Wir kommen zu dem Antrag „Digitalisierung muss Priorität in Thüringen sein“, Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9256. Keine Ausschussüberweisung beantragt, also Direktabstimmung. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Das ist die AfDFraktion. Damit ist er mehrheitlich abgelehnt. Es folgen in den Nummern 19 und 20 zwei Anträge mit nahezu identischem Inhalt. Nach der Reihenfolge des Eingangs müsste zunächst der Antrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 7/9287 aufgerufen werden. Da der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9293 aber den besagten Antrag in Drucksache 7/9287 beinhaltet und noch ergänzt, wird der Antrag der Fraktion der CDU zuerst zur Abstimmung gestellt. So kommen wir zum Antrag „Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank stärken – Unterstützung und Förderung …“ – okay. Herr Kollege Blechschmidt, bitte schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
In Ordnung, dann machen wir das so. Ich wiederhole noch einmal – und jetzt versuche ich trotzdem wieder ein bisschen Konzentration ins Haus zu bringen, wenn Kollege Blechschmidt uns hier so einen kleinen Denksport bietet.
(Heiterkeit im Hause)
Darf ich jetzt mal um Ruhe bitten? – „Eigenkapital der Thüringer Aufbaubank stärken – Unterstützung und Förderung für Kommunen und Familien auf den Weg bringen“, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9293. Jetzt kann noch Verwirrung reingebracht werden, indem Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist nicht der Fall. Beantragt ist, zuerst den Punkt 6 abzustimmen und dann die Punkte 1 bis 5. Dann stimmen wir jetzt ab. Wer Punkt I.6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Regierungskoalition. Enthaltungen? Gruppe der FDP. Damit ist Punkt I.6 mehrheitlich abgelehnt. Jetzt stimmen wir noch über die Punkte I.1 bis 5 dieses Antrags ab. Wer denen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Fraktion der AfD. Damit ist er mehrheitlich angenommen. Dann haben wir noch II. Der Landtag bittet die Landesregierung, 1. durch Zuführung von bankaufsichtlich anerkannten Eigenmitteln die Möglichkeiten der Thüringer Aufbaubank auszuweiten, verstärkt mit Mitteln des Kreditmarktes Kommunen und kommunalnahe Unternehmen (kommunaler Investitionsfonds), die Transformation der Wirtschaft sowie den Eigenheimbau und -erwerb von Familien (Familienbaudarlehen) zu unterstützen und 2. dazu bis zum 31. März 2024 diesem Zweck dienliche und wirtschaftliche Varianten mit dem Ziel der Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank zu entwickeln und dem Landtag vorzulegen. Für den Fall, dass dazu Änderungen des Landesrechts erforderlich werden, wird die Landesregierung gebeten, entsprechende Formulierungshilfen zu entwickeln. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Die Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist das angenommen. Wir kommen zum Antrag „Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank“, Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9287. Da der Antrag der Fraktion der CDU –
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Ist
erledigt!) Wird als erledigt erklärt. Gut, danke schön. Damit ist dieser Antrag als erledigt erklärt. Wir kommen zu dem Antrag „Faire Arbeitsbedingungen in der Thüringer Polizei – Schutz von Gesundheit, Fachkräftegewinnung und Stärkung der Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger“. Es handelt sich um den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9288. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zum Antrag „Zukunftsfähigkeit der Haushalte des Freistaats Thüringen sichern – Haushaltsstrukturkommission einsetzen“, Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9292. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank. Dann verfahren wir so. Wir sind immer noch bei Drucksache 7/9292. Beantragt ist die getrennte Abstimmung von I. und II. Wer Nummer I zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Gruppe der FDP. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zu Punkt II. Wer Punkt II zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Der Rest des Hauses. Damit ist Punkt II angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/8595, Tagesordnungspunkt 4 b, erstens die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9291. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Rest des Hauses Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/9224 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Die Gruppe der FDP. Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/8595 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei Enthaltungen der CDUFraktion und der Gruppe der FDP angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 7/8595 in der Schlussabstimmung. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Nein, Entschuldigung, Kommando zurück. Sie haben von alleine alles richtiggemacht – ja. Bitte noch einmal aufstehen.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich habe gesehen, wer gestanden hat. Das waren die Regierungsfraktionen, die Fraktion der AfD. Die Frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Und die Enthaltungen? Die Enthaltungen sind von der CDU-Fraktion. Damit angenommen. Wir kommen zum Entschließungsantrag – „Erfassen, priorisieren, investieren – Thüringer Kommunen zukunftsfest aufstellen“. Es handelt sich um den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9247. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt und auch jetzt noch bitte kurz Konzentration. Wir stimmen direkt ab über den Entschließungsantrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Regierungskoalition. Enthaltungen? Demzufolge die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist er abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4 c – Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 für den Freistaat Thüringen in der Drucksache 7/9227. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Regierungsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung zum Mittelfristigen Finanzplan angenommen. Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 d, Abstimmung über die Beschlussempfehlung zum Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes in der Drucksache 7/9228. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die Stimmen der Gruppe der FDP. Enthaltungen? AfD-Fraktion und CDU-Fraktion. Die Beschlussempfehlung wurde angenommen. Bevor wir zum Schluss kommen und ich mich bei Ihnen für diese wirklich gute Zusammenarbeit bedanke, möchte ich noch einmal das Wort an Frau Präsidentin Pommer übergeben.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Kollege Bergner. Ja, ich möchte Sie jetzt noch zur Nach(t)debatte einladen.
(Heiterkeit im Hause)
Also, ich möchte mich ganz herzlich für das Jahr bedanken, das jetzt hinter uns liegt, und darf Ihnen hoffentlich wunderbare Weihnachten wünschen. Bleiben Sie gesund! Haben Sie viel Ruhe, Erholung mit Ihrer Familie! Ich habe eine kleine Aufmerksamkeit für Sie bereitgehalten, die Sie vor den Telefonzellen gern so wie jedes Jahr mitnehmen. Ich wollte sie nur nicht auf den Tischen platzieren, weil wir ja sparen müssen. Alles Gute und einen guten Rutsch!
(Beifall im Hause)
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank. Meine Damen und Herren, damit ist die Sitzung geschlossen. Ich nutze noch die Gelegenheit, der Landtagsverwaltung für die hervorragende Arbeit auch in Ihrem Sinne ganz herzlich zu danken.
(Beifall im Hause)
Auch von meiner Seite ein frohes, gesegnetes Fest und ein gutes neues Jahr!