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Olaf Müller

GRÜNE 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, uns liegt in zweiter Lesung ein Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor. Der Tilgungszeitraum für Kreditmarktschulden soll von 8 auf 15 Jahre verlängert werden. Wir tragen damit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. In Anbetracht der Preissteigerungen in allen Bereichen und den daraus folgenden Tarifsteigerungen stehen wir vor großen haushalterischen Herausforderungen, was diesen und die zukünftigen Haushalte angeht. Der Kollege Hande hatte in der ersten Beratung bereits darauf hingewiesen, dass auch ein Tilgungszeitraum von 15 Jahren im Vergleich zu anderen Ländern nicht ungewöhnlich lang ist. So nimmt sich Baden-Württemberg 23 Jahre, Nordrhein-Westfalen sogar 50 Jahre Zeit für die Tilgung der im Zusammenhang mit der Coronapandemie aufgenommenen Kredite. Das kann allerdings keine Rechtfertigung dafür sein, die Tilgung auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, aber das tun wir hier auch nicht. Auch die Streckung der Tilgung auf 15 Jahre schließt eine frühere Tilgung letztendlich nicht aus. Gegenwärtig allerding muss unser Schwerpunkt darauf liegen, einen tragfähigen Haushalt zu verabschieden, der Bürgern, Kommunen und der Wirtschaft Planungssicherheit bietet. Ich bitte daher um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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