Thomas L. Kemmerich
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Die Lebenserfahrung, wenn ich ein Amt betrete, die ist doch die beste Studie.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)