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Holter

20.12.2023 Sitzungen 7/125

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauende, ja, das Lehrerbildungsgesetz wird geändert, weil sich die Schülerschaft verändert hat. Die Schülerschaft ist heterogener geworden, diverser geworden und auch die Lehrinhalte haben sich ausgehend von den aktuellen Entwicklungen verändert. Schule widerspiegelt – heißt es immer so schön – die aktuelle Entwicklung in der Gesellschaft. Genau damit hat die FSU – die Friedrich-Schiller-Universität Jena – auf diese Entwicklung reagiert. Junge Lehrerinnen und Lehrer sagen mir in Gesprächen – nicht alle, aber doch sehr viele –, sie fühlen sich unzureichend vorbereitet auf das, was in Schule auf sie zukommt. Damit ist nicht der fachliche Inhalt gemeint; da ging es genau um die Fragen, die Redner und Rednerinnen hier deutlich gemacht haben, also wie ist das denn eben mit der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Da geht es darum, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer, davon bin ich überzeugt, Grundkenntnisse in der Inklusion haben sollte, Grundkenntnisse mit Blick auf die Vermittlung Deutsch als Zweitsprache, PISA lässt grüßen, haben sollte, die digitalen Bildungsmedien beherrschen sollte und viele andere Dinge mehr. Das hat die FSU Jena aufgegriffen und hat sich entschieden, ausgehend von der Ziel- und Leistungsvereinbarung, Wolfgang Tiefensee, mit eurem Ministerium, genau diese Reform der Lehramtsausbildung in Angriff zu nehmen. Das ist jetzt passiert und die Universität Jena hat geliefert. Und natürlich erwartet die Universität zu Recht, dass das rechtlich verankert wird. Meine Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben immer in anderen Debatten eingefordert, dass wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen treffen sollen. Jetzt haben wir wissenschaftsbasierte Entscheidungen, die setzen wir um und damit ist das Lehrerbildungsgesetz also nur ein Abbild dessen, was die Universität mit der „Regelschule 300“ uns vorgeschlagen hat – nicht mehr und nicht weniger. Natürlich kann ich in diesem Zusammenhang eine Generaldebatte über das Lehramtsstudium aufmachen, eine Generaldebatte darüber, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer brauchen. Das wissen wir auch alle. Ich sage immer, Dreh- und Angelpunkt ist die Lehramtsausbildung. Deswegen kann die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes, so habe ich die Botschaften der Rednerinnen und Redner verstanden, natürlich nicht das Ende dieser Diskussion sein. Natürlich müssen wir auch über Laufbahnen von Lehrerinnen und Lehrern in der Regelschule, im Gymnasium reden, denn am Ende wollen wir die Flexibilität insgesamt erhöhen. Ich möchte mich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der Friedrich-Schiller-Universität, die diese Arbeit geleistet haben, das Konzept „Regelschule 300“ auf den Weg gebracht haben. Ich möchte mich bedanken bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der FDP, Frau Baum, namentlich bei Ihnen, dass sie das Gesetz unterstützen. Ich denke, dass wir insgesamt damit einen guten Schritt gehen. Das ist natürlich nur ein Schritt und das war auch Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens. Alle anderen Dinge liegen dann vor uns und vor Ihnen. Ich denke, dass damit auch ein weiterer Weg nicht nur über die Diskussion der Lehramtsausbildung eröffnet ist, sondern auch weitere Entscheidungen notwendig sind, davon bin ich überzeugt. Ansonsten werden wir den Lehrerbedarf in Thüringen nicht absichern können. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit dann dieses „Regelschulkonzept 300“ ab dem Wintersemester 2024/2025 in Thüringen umgesetzt werden kann. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗