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Christian Tischner

CDU 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes hier: Artikel 1

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer Lehrer einstellen will, der muss zuerst auch Lehrer ausbilden. Die Frage, die wir uns heute auch stellen, ist: Wie ist es um die Lehrerausbildung in Thüringen bestellt, welche Bedarfe gibt es und wie wird diesen Bedarfen in Thüringen entsprochen? Kurz ein paar nüchterne Zahlen zur Lehrerausbildung in Thüringen: Der Ersatzbedarf beträgt jährlich rund 280 Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer. Die Universität in Jena hat 21 Absolventen im vergangenen Jahr für das Regelschullehramt gehabt, die Universität in Erfurt hat 44 Absolventen für das Regelschullehramt gehabt. Dieses große Delta, dieses große Defizit ist über die letzten zehn Jahre immer größer geworden. Auch die Vorausschau auf die nächsten fünf Jahre mit Blick auf die Studienanfängerzahlen lässt nichts Gutes erahnen. Wir haben zweitens eine hohe Studienabbruchquote, die bei den Lehrämtern leider bei über 40 Prozent liegt. Insbesondere im Bereich der Realschullehrer und in den MINT-Fächern gibt es viel zu wenig Absolventen. Wir diskutieren heute nach etwa zwei Wochen erneut über den Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes. Aus unserer Sicht ist dieser Entwurf trotz der Anhörungsergebnisse nicht ausgereift. Als CDU-Fraktion hätten wir uns gewünscht, umfassend über die eklatante Situation der Regelschullehrerausbildung zu reden und weitere Schritte auch im Rahmen des Verfahrens zu unternehmen. Zu wenig wurde über die realen Motive für geringe Studienanfängerzahlen, für häufige Studienwechsel und Studienabbrüche diskutiert. In der Anhörung kamen lediglich Vermutungen zur Sprache, die aufgrund des kurzen Verfahrens nicht vertieft werden konnten. Beispielsweise wurden die Probleme benannt mit Blick auf das Laufbahnrecht, mit Blick auf Hürden in einzelnen Fächern an den Universitäten, Hürden mit Blick auf die Praxisorientierung und Unterschiedlichkeit an den Universitäten und auch die mangelnde Erfahrung bzw. die Imageprobleme, die die Schulart Regelschule derzeit hat. Anstatt aber wirklich einen breit getragenen Konsens zur Zukunft der Regelschullehrerausbildung zu erzielen, geht es den Fraktionen von Linken, SPD, und Grünen im Wesentlichen darum, kurz vor Beginn des Wahlkampfs und am Ende von RotRot-Grün doch noch eines ihrer ideologischen Lieblingsprojekte wenigstens ein paar Millimeter nach vorn zu treiben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schäbig, was Sie da behaupten! Wie schäbig von Ihnen!) Dabei könnten Sie wissen, dass dieses Feldexperiment dazu führt, dass weniger Studierende in einem Bundesland am Ende studieren werden. Nicht nur Schleswig-Holstein hat deshalb den Irrweg von der Stufenlehrerausbildung beendet und geht einen anderen Weg. Dass die hier vorliegende Gesetzesänderung ein anschlussfähiger Schritt in Richtung des Einheitslehrerlehramts ist, das wurde schon im März in der Anhörung zum Schul- und Lehrerbildungsgesetz deutlich. Die Universität Jena hat damals vier Ziele zur Lehramtsreform benannt, unter anderem als erstes Ziel die Angleichung des Lehramts Regelschule an das Lehramt Gymnasium, und sie hat das Ziel benannt der Anschlussfähigkeit der Curricula an eine schulstufenbezogene Lehrerausbildung. Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Wir erkennen die Bemühungen der Friedrich-Schiller-Universität zur Reform des Regelschullehramts sehr nachdrücklich an. Jedoch beschränken die Vorgaben in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Reformfreiheit der Universität selbst. Vielleicht wäre die Universität Jena auch zu einem anderen Modell gekommen, wenn diese tatsächlich die Freiheit in der Reform des Regelschullehramts gehabt hätte. Leider ließen die Vorgaben in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der FSU keinen anderen Weg zu. Ich zitiere aus der Ziel- und Leistungsvereinbarung: „Als Teil der angestrebten Neugestaltung der Sekundarstufenausbildung“ – oder stufenbezogenen Lehrerbildung – „wird das Lehramtsstudium Regelschule umfänglich dem Lehramtsstudium Gymnasium mit 300 ECTS-Leistungspunkten angepasst.“ Damit weichen die Landesregierung und FSU in ihren Ziel- und Leistungsvereinbarungen, im Übrigen auch in dem in dieser Wahlperiode gefundenen parlamentarischen Kompromiss, zur Rahmenvereinbarung V ab. Dort heißt es nämlich, ich zitiere, unter 2.3.2: „Das Land und die lehrerbildenden Hochschulen prüfen gemeinsam, in welcher Form die Lehrerbildung für die allgemeinbildenden Lehrämter in eine schulstufenbezogene Lehramtsausbildung überführt werden könnte.“ Wichtige Festlegungen aus der Rahmenvereinbarung V zur Lehrerbildung bleiben stattdessen im Anhörungsverfahren, wo die Chance dazu gewesen wäre, ungeklärt, so beispielsweise die Reduzierung von Studienabbrüchen, insbesondere im MINT-Bereich, auch die Frage der Anpassung der Ausbildungskapazitäten an die Lehrerbedarfsprognose und die Überführung der Ergebnisse der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ in den regulären Lehrbetrieb. Statt diese Dinge voranzutreiben, orientiert sich die Landesregierung aber lieber einseitig auf die stufenbezogene Lehrerausbildung, die in diesem Freistaat aber nicht mehrheitsfähig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Anhörungen haben gezeigt, dass das Thema der universitären Lehrerbildung in Thüringen vernachlässigt wurde und wird. Der Thüringer Lehrerverband und der Thüringer Philologenverband kritisieren die Verlängerung der Studienzeit im Regelschullehramt erneut. Sie fordern eine Integration der Studieninhalte Inklusion, Multiprofessionalität und digitale Lernkultur in allen Bereichen des Studiums und insbesondere auch ins Referendariat. Leider bleiben aufgrund der verkürzten Verfahren viele Fragen offen. Beispielsweise bleibt die Frage offen: Warum halten die Universitäten an Einschränkungen in der Kombination von Studienfächern fest? Es bleibt die Frage offen: Wie kann die Studienberatung Studienabbrüche reduzieren und Studierende für ein Lehramtsstudium motivieren? Es bleibt offen: Wie bekommen wir schneller und nicht langsamer Lehrerinnen und Lehrer an unsere Schulen? Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier schnell eine Entscheidung erzwungen wird, ohne die tiefgreifenden Probleme der Lehrerbildung in Thüringen tatsächlich anzugehen. Frei nach einer bekannten Doktrin hat Herr Schaft in den Anhörungen in diesem Jahr mehrfach deutlich ausgeführt: Im Prozess muss darauf geachtet werden, wie die Reformverfahren an den Universitäten so übereinandergelegt werden, dass der Reformprozess zu einer schulstufenbezogenen Lehrerausbildung weiterhin beachtet werde. Genau solche Sätze waren es, die uns als Fraktion in der durchaus positiv gestimmten Einstellung für eine stärkere inhaltliche Profilierung bei Heterogenität, bei Digitalisierung und auch bei Beratungen des Regelschullehrerstudiums an der FSU haben hellhörig werden lassen. Und so ist es sicherlich gut gemeint, der Reformprozess an der FSU, und er hat sicherlich die Beteiligten an der Universität viel Zeit, viel Kraft und viel Fleiß gekostet, aber leider eben nicht zu dem Erfolg geführt, wie wir ihn uns gewünscht hätten. Auch wenn die Universitätsleitung in den letzten Tagen mehrfach und mit Vehemenz die Beschlussfassung dieses Gesetzes eingefordert hat, so erhöht das am Ende schließlich den Erfolgsdruck dieser Reform vor allem nach innen, nämlich auf die Universität selbst. Meine Fraktion wird sich den Bitten der Universität letztendlich aber nicht verweigern, auch wenn wir sehen, dass für mindestens ein bzw. zwei Jahre die tatsächlichen Herausforderungen – ich habe sie beschrieben – in der Lehrerbildung wieder liegenbleiben werden. Mehr als eine hoffentliche Schärfung des Problembewusstseins, wie es um die Lehrerbildung in Thüringen bestellt ist, war nicht herauszuholen. Wir werden uns deshalb enthalten. (Beifall CDU)

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