Prof. Dr. Hoff
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, ich bin sehr froh, dass wir mit diesem Landeshaushalt, der beschlossen wird, den Aufstieg der Thüringer Kulturfinanzierung um ein weiteres Jahr verlängern können. Ich erinnere mich, als wir 2014 die erste kulturpolitische Diskussion im Theater Erfurt mit allen Kulturverbänden durchgeführt hatten, war die wesentliche Forderung, die uns von den Kulturverbänden seinerzeit aufgegeben wurde als Auftrag, dass wir solide Finanzierungsstrukturen für die unterschiedlichen Strukturen der Thüringer Kulturlandschaft finden sollen. Wir haben dann 2016 den Theatervertrag in Gang gesetzt, der Ende des nächsten Jahres ausläuft, und haben jetzt die Planungssicherheit für die Theater und Orchester, die institutionell geförderten, bis zum Jahr 2030 mit Verlängerung bis 2032 geschaffen, mit dem Ziel, alle Theater und Orchester in den Flächentarif zu bekommen, damit also auch in allen Theatern und Orchestern in Thüringen gutes Geld für gute Arbeit gezahlt wird. Diese Tarifpolitik, die wir hier über die Theaterverträge gemacht haben, ist ein konsequenter Bruch mit der Mindestlohnpolitik und der Flucht aus Tarifverträgen, die lange Zeit für Thüringen die dominante Form der christdemokratischen Arbeitspolitik gewesen ist. Zweiter Punkt: Wir haben dann auch – im Übrigen mit Unterstützung des Rechnungshofs, der festgestellt hat, es gibt keine quasiinstitutionelle Finanzierung neben der Projektfinanzierung – die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass die kulturellen Dachverbände in die institutionelle Finanzierung übergehen. Dazu ist von den Kolleginnen und Kollegen hier in den vorangegangenen Reden schon gesprochen worden. Auch hier haben wir also bei der institutionellen Förderung eine Planungssicherheit geschaffen, die die Rahmenstrukturen der Thüringer Kultur erhält. Wenn es uns gelingt, in den nächsten Jahren genau diesen institutionellen Rahmen zu sichern, zu dem sich dann das größte Investitionsprogramm in die Schlösser und Gärten, aber auch in die Theaterbauten in Thüringen gesellt, dann wird es uns gelingen, auch die Thüringer Kulturlandschaft in diesem institutionellen Rahmen tatsächlich abzusichern. Ein wichtiger Punkt an der Stelle ist aber, dass wir die Soziokultur nicht nur nicht aus dem Blick verlieren, sondern eben in ihrer Besonderheit auch berücksichtigen. Insofern bin ich froh, dass auch die freien Theater hier zeigen, was so ein Residenzprogramm für Thüringen tatsächlich bewirken kann. Der Einzelplan 02 ist mehr als der Kulturhaushalt. Es ist hier deutlich geworden: Es gibt einige, die wollen bei der Demokratieförderung kürzen, es gibt andere, die wollen sie stärken. Der Einzelplan 02 steht auch für die Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit und der Demokratieförderung. Ich will einen letzten Punkt sagen, weil hier heute schon in der Generaldebatte große Reden gehalten wurden, indem man sich vor allem darüber unterhalten hat, was einen trennt. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns 2019 eine Aufgabe gegeben, nämlich über Parteigrenzen hinweg zu Kompromissen zu kommen. Wir können immer so tun, als ob dieses Kompromisse-über-Parteigrenzen-hinweg-Finden quasi ein Verrat an der eigenen Sache ist, oder wir stellen fest, dass es das Zusammenarbeiten von demokratischen Akteurinnen und Akteuren zum Wohle des Freistaats Thüringen ist. Dass das gelingen kann, zeigt dieser Haushalt, zeigen die vorangegangenen Haushalte und das zeigt der Einzelplan 02. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
