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Thomas L. Kemmerich

FDP 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Thüringer Familieneigentumsförderungsgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere hier auf der Tribüne, ein vorweihnachtlicher Gruß und alles Gute für die Weihnachtstage stellvertretend für die weitere Bevölkerung im Freistaat Thüringen! Sie erleben wieder eine Diskussion, die hat ihren Ursprung genommen mit einem Beschluss des Thüringer Landtags, mehrheitlich getroffen, um Eigenerwerb für Familien zu stärken, überhaupt vielleicht möglich zu machen. Es ist so, dass wir im Baugewerbe stark steigende Preise verzeichnen können, die Zinsen sind auch sehr stark gestiegen, auch wenn sie im historischen Vergleich immer noch ein moderates Niveau haben. Aber wir können beobachten, dass es für Familien zusehends schwierig geworden ist, eben mit ihrem sauer verdienten Geld, insbesondere gegen den Steuergesetzgeber verteidigten Geld, Eigentum zu begründen. Die Begründung von Eigentum ist immer noch der beste Schutz, Selbstschutz vor drohender Altersarmut, Vermögensaufbau, all diese Dinge sind das, was der Gesetzentwurf im Auge hatte, als wir gesagt haben, der Ersterwerb einer Immobilie, die eigengenutzt wird bis zu einem Wert von einer halben Million Euro, 500.000 Euro, soll von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Nun mag man da vielerlei Haare in der Suppe finden und auch juristische Bedenken äußern können. Aber eins sollte uns doch wichtig sein: Nämlich genau diese Zielgruppe im Auge zu behalten, dass sie hier in Thüringen genau dieses machen kann, nämlich ihren Lebensmittelpunkt nachhaltig wählen. Und nichts ist nachhaltiger, als sich Eigentum anzuschaffen. Das ist das berühmte „Oma ihr klein Häuschen“, es ist der Wunsch jeder jungen Familie, zu sagen, ich begründe hier meinen Lebenssachverhalt und damit bleibe ich auch hier im Freistaat Thüringen. Wir haben die Situation gehabt, dass die Grunderwerbsteuerregelungen in den umliegenden Bundesländern deutlich günstiger waren. Wir haben die Beobachtung, dass die Preise stark gestiegen sind. Insofern verstehe ich nicht – und gerade die Vertreterin der Sozialdemokratie, deren großes Anliegen immer war, genau diesen Menschen auch beiseite zu stehen, diesen Menschen zu ermöglichen, dass sie am Ende ihres Arbeitslebens auf das zurückschauen können und sagen, das habe ich mir selber geschaffen –, dass man dieses so konterkariert und sagt, wir gehen davon aus, dass es nur Umgehungstatbestände gibt. Das kann man alles regeln. Ich glaube, da sind gerade die Finanzämter, Herr Staatssekretär Schubert, auch geübt und wissen, was ist Eigennutz, was ist Fremdnutz, wie lange ist die Haltedauer. Also es gibt ja Erfahrungswerte, wie man genau das überprüfen kann und das geht auch relativ lückenlos, da sind der deutsche Staat und auch der Freistaat natürlich vernünftig organisiert. Das also jetzt in den Vordergrund zu stellen, um es denen zu neiden, die es wirklich verdienen, kann ich nicht nachvollziehen. Zugegebenermaßen, der heute vorgelegte Entwurf der CDU, den kann man noch etwas nachbessern, der ist an einigen Stellen ausreichend unkonkret. Aber er ist ja getragen von dem Geist der Vereinbarung, die wir hier im Landtag getroffen haben, nämlich: eine halbe Million für den Ersterwerb eigengenutzten Immobilienvermögens grunderwerbsteuerfrei zu stellen. Dem sollten wir weiter folgen, insofern wird dieser Gesetzentwurf unsere Zustimmung finden. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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