Dorothea Marx
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sorry, das tut uns leid. Wir sind jetzt bei den Schulen in freier Trägerschaft. Zunächst das Positive: Sie nehmen mit Ihrem Gesetzentwurf eine bekannte Problematik auf, nämlich die vom Bildungsministerium veränderte Rechtspraxis bei der Anerkennung sogenannter Overheadkosten der freien Schulträger. Von diesem Positionswechsel des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurden seinerzeit nicht nur die freien Schulen selbst, sondern auch die Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker des Landtags durchaus überrascht und nachher wurde sich im Ausschuss schon mehrfach mit dieser Thematik befasst. Dabei haben auch die Ausschussmitglieder der demokratischen Seite des Hauses stets deutlich gemacht, dass sie hier an einer konsensualen Lösung orientiert sind. Das ist glücklicherweise auch die Haltung des Bildungsministeriums, das an dieser Stelle keinen Konflikt um des Konfliktes Willen austragen möchte. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger hat das Ministerium daher bereits vereinbart, im Rahmen der gesetzlich ohnehin vorgesehenen Evaluierung ein Vollkostengutachten zu den staatlichen Schülerkosten von Land und Kommunen zu erarbeiten und auf dessen Basis dann die Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft neu zu bewerten, sowie für die Dauer des Erarbeitungsprozesses keine Bescheide an die freien Schulträger zu erlassen, sofern in deren Verwendungsnachweisen Overheadkosten geltend gemacht worden sind. Die Lösungsfindung läuft also bereits, und in diesem Prozess kommen Sie nun und grätschen so ein bisschen – das Wort kann man durchaus benutzen – in diesen Gesetzgebungsprozess hinein. Das hätte man also auch noch etwas aufsparen können. Aber nicht nur das ist ein Negativpunkt der Novelle, da sind auch die konkreten Formulierungen nicht wirklich zielführend. Förderfähig sollen laut Ihrem Gesetzentwurf nämlich künftig, ich zitiere: sämtliche, dem freien Schulträger durch die Schulträgerverwaltung entstehende Kosten, Gemein- und Overheadkosten und die Abschreibungskosten sein. Was bedeutet das denn aber in der Umsetzung? Fördert das Land dann künftig auch Weihnachtsfeiern des freien Schulträgers für sein Personal – auch das sind ja Kosten – oder den Dienstwagen oder das Diensthandy des beim Schulträger angestellten Geschäftsführers? Diese Fragen mögen Ihnen jetzt hier pingelig oder merkwürdig erscheinen, aber die zitierten schwammigen Formulierungen Ihrer Novelle würden so etwas ja durchaus hergeben. In dieser Form muss der Gesetzentwurf also noch mal überarbeitet werden und ist jetzt so noch nicht zustimmungsfähig. Das gilt umso mehr, als er nicht nur die infrage stehenden Overheadkosten förderfähig machen will, sondern auch Abschreibungen für Schulgebäude, das wäre etwas Neues. Hier gibt es allerdings bisher keinen einzigen Förderbescheid des Landes, in dem diese Abschreibungen bisher berücksichtigt worden wären. Sie machen also dann ein völlig neues Thema auf und Sie öffnen damit, wie ich fürchte, gleich auch noch ein bisschen die Büchse der Pandora. Die kommunalen Schulträger praktizieren nämlich durch die Bank eine kameralistische Haushaltsführung. In dieser kameralistischen Haushaltsführung ist nun einmal eine Veranschlagung von Abschreibungen gar nicht vorgesehen.
(Beifall DIE LINKE)
Daher macht die kommunale Seite Abschreibungen für Schulgebäude gegenüber dem Land auch nicht geltend. Wenn wir das aber nun mit Ihrem Gesetzentwurf den freien Trägern ermöglichen würden, werden die kommunalen Schulträger verständlicherweise auf einer Gleichbehandlung bestehen.
(Beifall DIE LINKE)
Was das dann finanziell bedeuten würde, ist ebenfalls klar: Wir würden dem Land Zusatzkosten in zigfacher Millionenhöhe aufbürden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Abseh-
bar!) Wir sollten also zwingend eine Anhörung zu diesem bislang fachlich nicht wirklich durchdachten und juristisch deshalb auch unzulänglichen Gesetzentwurf durchführen. Daher sprechen wir uns für eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss aus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
