Andreas Schubert
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich nur kurz noch mal zu dem Thema zu Wort melden. Wir begrüßen die Auflösung des Sondervermögens, auch, dass man den Zeitraum jetzt auf das Ende des Jahres 2024 gelegt hat und die Auflösung nicht unterjährig erfolgt – das lässt sich dann auch besser abwickeln – und dass wir jetzt noch ein Jahr Zeit haben, bestimmte Dinge endzufinanzieren, die noch im Sondervermögen mit enthalten sind, und das dann in den regulären Haushalt 2025 zu überführen, wenn das notwendig ist. An dieser Stelle möchte ich noch mal an Ihre Adresse, Herr Kemmerich, sagen: Es ist nicht so, dass wir Kredite, die wir für das Corona-Sondervermögen damals aufgenommen haben, dann weiterverwendet hätten für den nächsten Zweck, für die Energiekrise, sondern es lässt sich nachweisen, dass die 670 Millionen Euro, die uns damals als Kreditaufnahmen zugeführt worden sind, eins zu eins auch für diesen Zweck verwendet worden sind.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wie wollen Sie das machen?) Deshalb haben wir eben nicht das Problem wie der Bund und viele andere Länder,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Keine Unterscheidung!) die nämlich jetzt Nachtragshaushalte mit Feststellungen von Notlagen machen müssen, um die Sondervermögen weiter finanzieren zu können. Das Problem haben wir nicht, wir können das ganz entspannt angehen. Trotzdem ist es so, dass Sondervermögen immer eine Ausnahmesituation darstellen müssen. Die läuft im nächsten Jahr aus unserer Sicht dann relativ entspannt aus. Deshalb ist es auch wichtig, das Sondervermögen aufzulösen. Wie die Mittel, die dann überbleiben – wir werden sehen, wie viel das dann noch ist, 250 Millionen Euro, haben wir mal als Landesregierung zugesagt, sehen wir auf jeden Fall –, dann verwendet werden, das ist eine Entscheidung Anfang 2025, wenn dann der Jahresabschluss 2024 festgestellt wird, erst mal in der Form einer Rücklage. Wie man das verwendet, verwendet man das zur Aufstellung des Haushalts 2025 oder macht man eine Tilgung, das ist dann eine Entscheidung, die viel später zu treffen ist. Das ist nicht heute, jetzt geht es erst mal darum, das Sondervermögen am Jahresende 2024 auflösen zu lassen. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
