Bergner
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Vielen Dank, Herr Kowalleck. Jetzt hat der Kollege Weltzien das Wort.
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)