Volker Emde
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht also um das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes, das ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2025 laufen sollte. Hier geht es um die Frage der Verkürzung der Laufzeit dieses Sondervermögens. Eingebracht war im Gesetzentwurf bis zum „29. Februar“. Jetzt soll dieses Datum durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt werden. Der Gesetzentwurf wurde auf Beschluss des Landtags am 7. Dezember an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Wir haben den Gesetzentwurf in der Sitzung am 14. Dezember beraten und hatten bereits vorab, am 1. Dezember, einen Beschluss für ein schriftliches Anhörungsverfahren eingeleitet, in dem die kommunalen Spitzenverbände bis zum 15. Dezember ihre Stellungnahmen abgegeben haben. – Das war’s. Mehrheitlich lautet die Beschlussempfehlung, wie gesagt, dieses Datum auf den 31. Dezember 2024 zu setzen.
(Beifall CDU)
