Raymond Walk
des Landes – Unterrichtung des Landtags nach § 31 Abs. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lassen Sie mich mit dem FAG beginnen. Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden befinden sich in einer angespannten Situation, das ist uns allen bekannt, die geprägt ist von diversen Mammutaufgaben. Ich will nur eine Auswahl hier benennen: Unterbringung von einer zunehmenden Zahl an Flüchtlingen, Kosten der Energiekrise und der Energiewende, Inflation, gestiegene Personalkosten sowie fehlendes Fachpersonal flächendeckend im öffentlichen Dienst. Da ist es auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kommunen eine angemessene und auskömmliche Finanzausstattung erhalten. Und bevor jetzt die Zwischenrufe kommen, keine Frage, natürlich ist es positiv, dass die FAG-Masse deutlich erhöht worden ist. 271 Millionen stehen da zu Buche. Klar ist aber auch, die Erhöhung resultiert ausschließlich aus dem Partnerschaftsgrundsatz, und das auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung. Und genauso klar ist, diese Erhöhung reicht immer noch nicht aus, um den immensen Kostendruck, ich habe ja eben die Auswahl benannt, abzufedern. Deswegen war es für uns erstens wichtig, für Reparaturen im Bereich Kommunalfinanzen außerhalb des FAGs zu sorgen und zweitens auch das im Blick zu haben, nämlich eine dringend benötigte Verwaltungsreform. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm mit einem Volumen von 45 Millionen Euro auf den Weg gebracht und auch durchgesetzt. Noch besser wäre natürlich gewesen, wenn es 60 Millionen gewesen wären. Aber es ist, wie es ist. Wir konnten uns nicht durchsetzen und dafür haben wir es aber erreicht, dass wir eine Verstetigung im Verhältnis zum vergangenen Jahr hinbekommen haben. Das ist ein schöner Erfolg. Und praktisch erhalten die Kommunen, ich will es noch mal sagen, auch im kommenden Jahr erneut für die ersten 250 Einwohner 300 Euro, also insgesamt bis zu 75.000 Euro pauschal, und das zur freien Verfügung.
(Beifall CDU)
Und damit auch die ab dem 1. Januar 2024 neugegliederten Gemeinden nicht leer ausgehen, haben wir Ihnen in der vorliegenden Drucksache 7/9291 noch einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses eingebracht, der festlegt, dass die zum Stichtag 31.12.2023, also in diesem Jahr, bestehenden Gemeinden die Auszahlungsgrundlage bilden. Das bedeutet vor Ort, dass die jetzt im kommenden Jahr 2024 aufgelösten 21 Gemeinden noch die entsprechenden Neugliederungsbeihilfen erhalten werden. Herr Staatssekretär, ich denke, das ist ein guter Ansatz. Das Geld ist vorhanden. Die 45 Millionen reichen. Und profitieren werden insbesondere auch die größeren Gemeinden, beispielsweise die Landgemeinde Uder, die sich ja bekanntlich aus elf Gemeinden zusammengeschlossen hat, auch die profitieren. Eine schöne Anschubfinanzierung für das neue Gebilde. Härten, das will ich auch noch erwähnen, die durch die Neugliederung der Gemeinden Rodeberg und Sülzfeld, auch das haben wir lange besprochen, gemeinsam besprochen, entstehen, konnten nicht sofort geheilt werden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Aber mit einer jetzt festgelegten Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2025 in Höhe von etwa 3,2 Millionen Euro können wir diese Härten zumindest mittelfristig auch abfedern. Einen Punkt will ich noch ansprechen, der uns wichtig ist, die Belastung aufgrund des Rechtskreiswechsels für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen im Jahr 2024. Diese Belastungen und finanziellen Aufwendungen sind, das wissen wir alle, für die Kommunen enorm. Der Gemeinde- und Städtebund fordert – aus unserer Sicht nachvollziehbar – eine hundertprozentige Kostenerstattung sowie die Veranschlagung einer Abschlagszahlung in Höhe von 47 Millionen Euro. So war es in diesem Jahr. Aber ich finde, es ist schon mal ein guter und richtiger Schritt, dass wir dieses Mal auch festgeschrieben haben, zunächst einmal 30 Millionen Euro auf den Weg zu bringen und auch festzuschreiben. Auch unser Entschließungsantrag zur Eigenkapitalstärkung der Thüringer Aufbaubank, das ist die Drucksache 7/9293, zielt darauf ab, die Gemeinden und unsere Kommunen zu stärken. Es soll der TAB ermöglichen, mit den Mitteln des Kreditmarkts höhere Volumen an Unterstützungsleistungen anzubieten. Damit sollen insgesamt zinsgünstige Kredite für zum einen kommunale Infrastrukturinvestitionen, zum Zweiten Zukunftsinvestitionen der Thüringer Unternehmen im Energiebereich, also das ist festgelegt, und zum Dritten Thüringer Familienbaudarlehen bereitgestellt werden. Ich finde, das ist eine lohnende Initiative in unsere Zukunft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Aber das hat der Landtag schon einmal beschlossen, Herr Walk! Das ist nichts Neues!) Ich will nicht verhehlen, dass uns wichtig war, für die kommunalen Sportstätten insgesamt eine Erhöhung um 5 Millionen Euro zu verankern, dass auch vor Ort Sport ausgeübt werden kann, wenn das Wetter mal nicht so schön ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zum Einzelplan 03. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die Feuerwehrpauschale in der bisherigen Höhe erneut aufzulegen. Wir sind davon überzeugt, dass die immerhin 300 Euro, die wir für die Feuerwehrfrau, für den Feuerwehrmann in den Einsatzabteilungen zur Verfügung stellen, nicht nur notwendig sind, sondern auch vor Ort gut und richtig eingesetzt werden.
(Beifall CDU)
Das zeigen mir zumindest die Gespräche mit den Feuerwehrkameraden vor Ort. Und in der Summe, ich will es doch mal erwähnen, ist das nicht banal, insgesamt eine stolze Summe von 10 Millionen Euro für die Feuerwehrarbeit vor Ort.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da kann
man schon mal zustimmen!) Völlig absurd, dass die AfD – ich will es auch noch erwähnen – aus haushalterischem Unverständnis heraus den Ausstattungsfonds für die Feuerwehren komplett streichen will. Das verstehe, wer will. Ein weiterer Punkt: Nicht nur unsere Feuerwehrleute wissen, viele Fahrzeuge sind überaltert. Beispielsweise beträgt das Alter der Fahrzeuge des Typs ZLF 2000 im Durchschnitt unglaubliche 37 Jahre. Das zeigt, hier ist in den vergangenen zehn Jahren einfach zu wenig passiert. Das wollen wir ändern. Ich will noch ein Beispiel aus der schönen Gemeinde Unterbodnitz im Saale-Holzland-Kreis bringen. Der Zustand des dortigen Feuerwehrhauses, Herr Tiesler, mein Kollege, ist ja auch mit vor Ort, ist erschreckend: Decke eingestürzt, Tor kaputt, Platzprobleme bei der Ausrüstung, es fehlt an allen Ecken und Kanten. Nicht zuletzt will ich auch noch ein Wort verlieren wie meine Kolleginnen und Kollegen im Vorgriff auch: Die Stellenhebungen bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule tragen wir selbstverständlich mit. Sie sind notwendig und sie sind richtig. Damit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, komme ich zum Bereich der inneren Sicherheit. Wir begrüßen die Stellenmehrungen in der Landespolizei und beim Landeskriminalamt. Immerhin, das sind 69 Stellen insgesamt, das ist auch überfällig. Und wir wissen, wie schwierig es ist, in den heutigen Zeiten Stellenmehrungen überhaupt auf die Beine zu stellen. Deswegen herzlichen Dank an alle diejenigen, die da mitgeholfen haben, dass das auch gemeinsam geklappt hat. Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir gemeinsam vereinbart haben, für die Jahre 2021 bis 2024 insgesamt 300 Neueinstellungen durchzuführen. Und mit diesen Maßnahmen ist das auch sichergestellt. Wie es dann 2025 weitergeht, müssen wir gemeinsam sehen. Aber nicht nur beim Personal, sondern auch bei der Ausrüstung haben wir erheblichen Nachholbedarf bei der Polizei. Ich erinnere nur an die unendliche Geschichte, die meisten wissen, was jetzt kommt: die Ausstattung mit Bodycams. Hierfür sind nun endlich 650.000 Euro für 2024 und 2,2 Millionen Euro für 2025 vorgesehen. Ich hoffe, dass die Ausschreibung nach dem Zeitplan jetzt auch so funktioniert, dass die flächendeckende Einführung, Herr Staatssekretär, bald – und mit „bald“ meine ich 2024 – erfolgen kann. Flächendeckend meint nicht nur die 21 revitalisierten Kameras, die derzeit in Erfurt eingesetzt werden. Das ist eben gerade nicht flächendeckend. Ich frage mich: Wenn die Pilotprojekte doch in Erfurt, in Jena oder auch in Gera durchgeführt wurden, warum werden die Kameras nicht auch dort eingesetzt? Ich glaube, da gibt es keine ganz großen wesentlichen Unterschiede in der Sicherheitslage. Zum Thema „Verzögerung“ passt noch eine Meldung von gestern. Die neuen, modernen Mitteldistanzwaffen, die zur Bekämpfung von lebensbedrohlichen Einsatzlagen angeschafft werden sollen, sollen jetzt endlich kommen, allerdings mit Verzögerung, aber immerhin, Herr Staatssekretär, die langjährige Forderung der Polizeigewerkschaften bei den Mitteldistanzwaffen ist eingehalten worden. Thema „Videoüberwachung“: immerhin 400.000 Euro für die Videoüberwachung an gefährlichen Orten. Die Videoüberwachung – ich will es noch mal sagen, hundert Mal habe ich es schon erwähnt – ist nur ein wichtiger Baustein in der örtlichen Sicherheitsarchitektur, kein Allheilmittel, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger an polizeilichen Brennpunkten zu verbessern. Und ich will noch einen Satz zum Amt für Verfassungsschutz sagen. Angesichts der anhaltenden terroristischen Bedrohungslage, der Verhaftung rund um die rechtsextremistische Kampfsportgruppe „Knockout 51“ in Eisenach braucht es gerade einen starken, gestärkten Verfassungsschutz.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Es ist natürlich völlig absurd –
