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Thomas L. Kemmerich

FDP 20.12.2023 Sitzungen 7/125

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe betroffene Steuerzahler und Bürger des Freistaats, gehen wir auf den Hintergrund der jetzt hier vorliegenden Änderungen des sogenannten Corona-Hilfefondsgesetzes ein. Anfang des Jahres 2020 hat man zur Bewältigung der Krise, zur Abfederung der direkten und indirekten Folgen eben ein sogenanntes Sondervermögen zur Bewältigung dessen begründet. Klar, da ist auch viel Geld dort richtig eingesetzt worden, aber wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass dieses sogenannte Sondervermögen auch zu großen Teilen sowohl aus Krediten als auch aus Rücklagen finanziert worden ist. Es wurde gegenüber dem Thüringer Steuerzahler mit dem klaren Versprechen aufgenommen, es für diese Krisenbewältigung einzusetzen. Jetzt können wir lange streiten, wann es nun tatsächlich zu Ende gegangen ist, offiziell ja leider erst im April 2023. Ich hielt es mit den Winterreifen, den Schneeketten schon für übertrieben im Herbst 2022 – aber das nur am Rande erwähnt –. Dann haben wir im Oktober des Jahres 2022 dieses Sondervermögen umgewidmet in das Themenfeld „Energie“ – in meinen Augen auch zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt, allerdings im Zuge der Entscheidung aus Karlsruhe sicherlich durchaus umstritten. Und auch jetzt die Feinunterscheidung, ist aus Krediten abgeflossen oder aus den Rücklagen, wirkt manchmal etwas konstruiert. Insofern bleiben wir dabei, die Lage, die beides herbeigeführt hat, hat sich entschärft, die Inflationsrate in Thüringen und in ganz Deutschland ist auf 4 Prozent gesunken, die Energiepreise sind deutlich zurückgegangen, vieles hat sich sogar entwickelt unter die Preise des Jahres oder Beginn des Jahres 2022. Insofern ist die Notwendigkeit eines solchen Sondervermögens in jedem Fall nicht mehr gegeben. Was machen wir nun mit dem Überschuss? Das ist Thema dieser Debatte. Und wenn man auf den Verlauf der Entwicklung geht, haben wir festzustellen, dass bei der ersten Beschlussfassung klar vorgesehen war, dass das Sondervermögen Corona – so war der Beschluss aus dem Jahre 2020 – bei Nichtinanspruchnahme am Ende in die Tilgung der Verbindlichkeiten fließt. Das hat die Mehrheit dieses Hauses beschlossen. (Beifall Gruppe der FDP) Als wir die Umwidmung vorgenommen haben, um es um Energie zu erweitern, da kam schon ein erster Änderungsschritt, dass wir gesagt haben, es soll dann in den allgemeinen Haushalt geführt werden. Damals fand das schon nicht unsere Zustimmung, wie auch heute das nicht der Fall ist. Wir halten es nach wie vor für wenig verantwortlich, für unverantwortlich, eben genau diese 250 Millionen Euro, die circa übrigbleiben werden, eben nicht der Tilgung zuzuführen, sondern der weiteren Verwendung zuzuführen. Wenn wir es der Tilgung zuführen würden – und, meine Kollegen oben von der Linken-Fraktion, ich mache mal wieder eine Hochrechnung –, unterstellen wir einen Zinssatz von 4 Prozent – ich glaube, dafür brauchen wir keinen Taschenrechner, Herr Schubert, bleiben Sie ganz entspannt –, 4 Prozent aus 250 Millionen sind 10 Millionen im Jahr. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Bei Sondervermögen kennt sich die FDP zum Glück ja aus!) Die 10 Millionen Euro entziehen Sie ja auch dem Thüringer Steuerzahler, alleine, weil Sie auch hier jetzt nicht klarkommen, nämlich dieses Versprechen einzulösen, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2024 700 Millionen zur Verfügung stehen, bedient man sich jetzt hier eines Sondervermögens, was jenem Zweck vielleicht gedient hat zur Bewältigung der Corona- oder der Energiekrise, aber nicht dem Zweck gedient hat, hier einen brüchigen Kompromiss zu finanzieren. (Beifall Gruppe der FDP) Insofern bleiben wir dabei: Stellt das Geld in die Tilgung! Das ist vernünftige, zukunftsfähige Haushaltspolitik und nicht die Bewältigung von einem sicherlich schwer zu findenden Kompromiss. Aber es geht auch ein Kompromiss zugunsten der Thüringer Steuerzahler, nämlich Konsolidierungsbedarf – darüber werden wir ja gleich noch sehr ausführlich sprechen –, einen Konsolidierungsbedarf im Thüringer Haushalt wirklich aufzunehmen und dem nachzukommen, indem man dieses Sondervermögen nicht falsch verwendet, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha- ben Sie das auch mal Herrn Lindner gesagt?) sondern richtig verwendet. Und richtig ist, es dem zurückzugeben, der es uns geliehen hat – den Banken –, und damit der Zukunft etwas Last zu nehmen. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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